Grundsätzlich sollen ortsansässige Sportvereine kommunale Sportstätten zukünftig nutzen können, ohne dafür Gebühren zu entrichten. Das ist eine zentrale Forderung der CDU-Landtagsfraktion in der Debatte über das Sportfördergesetz. Ausnahmen von diesem Grundsatz sollen nur für den Profisport und Sportveranstaltungen möglich sein, für die Eintritt gezahlt wird. Zurzeit zahlen rund 40 Prozent der Sportvereine Gebühren für die Nutzung kommunaler Sportanlagen. Das soll sich ändern. „In Thüringen sind 370 000 Bürger in Sportvereinen organisiert. Das zeigt ihre herausragende Bedeutung für den Zusammenhalt, die Gesundheit und die Freizeitgestaltung. Dieses Engagement wollen wir fördern“, so der sportpolitische Sprecher der Fraktion, Manfred Grob.