CDU-Fraktion legt Thüringer Versammlungsgesetz vor

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„Der tiefbraunen Gelddruck-Maschine den Strom abstellen“

150 Rechtsrock-Events in drei Jahren zeigen, dass sich rechtsextreme Konzertveranstalter unter Rot-Rot-Grün im Freistaat praktisch die Klinke in die Hand geben. Die CDU-Landtagsfraktion hat auch deshalb jetzt ein Versammlungsgesetz für Thüringen vorgelegt. Der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Jörg Geibert, macht deutlich, worum es bei dem Vorstoß geht: „Wir wollen verhindern, dass Rechtsextremisten hier unter dem Deckmantel der Versammlungs- und Meinungsfreiheit mit kommerziellen Veranstaltungen Kasse machen. Ziel ist es, dieser tiefbraunen Gelddruckmaschine den Strom abzustellen.“ Zu lange hat die rot-rot-grüne Landesregierung tatenlos zugesehen, wie Verfassungsfeinde das Versammlungsrecht für ihre Zwecke missbrauchen. „Die Demokratie kann und muss damit klar kommen, dass die Versammlungsfreiheit auch extreme und verfassungsfeindliche Meinungen schützt. Sie ist aber kein Supergrundrecht, das alle anderen Rechtsgüter außer Kraft setzt“, macht Geibert deutlich. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss bei als Versammlung angemeldeten Veranstaltungen die öffentliche Meinungsbildung im Vordergrund stehen. Was – wie viele Rechtsrockkonzerte – vorwiegend der Unterhaltung und finanziellen Interessen dient, soll nach Ansicht der CDU-Fraktion künftig nicht mehr als Versammlung gelten dürfen. Das Gesetz soll den Versammlungsbehörden helfen, entsprechende Anmeldungen zu unterbinden. Gleichzeitig sollen Tage und Orte mit einem herausragenden Symbolgehalt gesondert geschützt werden. „Dabei geht es nicht darum, Demonstrationen zu verbieten, sondern um die Achtung der Würde der Opfer von Diktaturen“, so der Unionspolitiker. Mit Unverständnis reagiert Geibert auf die umgehende Ablehnung durch Linke und Grüne: „Ich erwarte, dass die Linkskoalition sich konstruktiv an der Suche nach Wegen gegen dieses Übel beteiligt, statt zu blockieren. Ich frage mich, warum es Rot-Rot-Grün so schwer fällt, die Möglichkeiten eines Weges auszuloten, den fünf Bundesländer bereits mit einem eigenen Versammlungsgesetz beschritten haben.“