Haushalt für 2020 ist laut Gutachten verfassungswidrig

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Die rot-rot-grüne Mehrheit im Thüringer Landtag hat den Landeshaushalt für 2020 verabschiedet – und damit gegen die Verfassung des Freistaats Thüringen verstoßen. Das stellt das Gutachten des Potsdamer Staatsrechtlers Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt fest. Denn die Landesregierung hat einen Haushalt für die Zeit beschlossen, für die der Landtag gar nicht mehr gewählt ist. Dessen Legislatur endet spätestens einen Monat nach der kommenden Landtagswahl am 27. Oktober. Der Haushaltsbeschluss für die Zeit danach kommt faktisch einer Selbstverlängerung der 6. Wahlperiode gleich und verletzt das Budgetrecht des 7. Thüringer Landtags, so der Tenor des Gutachtens. Schmidt betont in seinem Gutachten, dass es starke Gründe geben muss, in das Budgetrecht als das Königsrecht des Parlaments einzugreifen. Denn für das Demokratieprinzip entscheidend sind periodisch wiederkehrende Wahlen, in denen die Legitimation erneuert wird. Dadurch wird jeweils ein neuer Herrschaftszeitraum geschaffen. CDU-Fraktionschef Mike Mohring weist zudem darauf hin, dass Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) mit seinem beschlossenen Haushalt angesichts der erwarteten schwierigen Mehrheitsverhältnisse nach der Landtagswahl seine Amtszeit um wenigstens 12 Monate ausdehnen könne. Denn laut dem Gutachten „hat der Landtag kein Recht, nachträglich selbstständig Änderungen am Haushalt vorzunehmen“. Umstritten ist aber nicht nur der Haushalt an sich, sondern auch das Volumen des Zahlenwerks. Im Jahr 2020 will Rot-Rot-Grün genau 11,109 Milliarden Euro ausgeben. Damit haben sich die Planausgaben im Vergleich zum letzten Haushaltsjahr der früheren CDU-SPD-Regierung um gut zwei Milliarden Euro erhöht. Etwa 700 Millionen Euro – so ist es geplant – sollen dafür aus der Rücklage des Freistaats entnommen werden. CDU-Haushaltsexperte Maik Kowalleck ordnet dieses Vorgehen ein:

„Trotz einer aktuell noch glänzenden Einnahmesituation kann das erheblich gestiegene Haushaltsvolumen nur durch das Plündern der Rücklage finanziert werden. Die Regierung weigert sich, Prioritäten zu setzen und tut so, als ob es kein Morgen gibt“, so Kowallecks Urteil.