Straßenausbaubeiträge rechtssicher abschaffen

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Der rot-rot-grüne Gesetzentwurf zur künftigen Regelung der Straßenausbaubeiträte wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet. Das ist nach den Worten des Parlamentarischen Geschäftsführers der CDU-Landtagsfraktion, Jörg Geibert, das Ergebnis der ersten Beratung des Gesetzentwurfs im Parlament. Vor allem ein Aspekt dürfte für erheblichen Ärger sorgen: Wird der 1. Januar 2019 tatsächlich rückwirkend als Stichtag für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge fixiert, können die Eigentümer für alle bis Ende 2018 abgeschlossenen Straßenbaumaßnahmen noch zur Kasse gebeten werden.„Die Linkskoalition hat fälschlich den Eindruck erweckt, es gebe keine Beitragsbescheide mehr und die Leute damit getäuscht“, so Geibert.

Für den Abgeordneten ist das lediglich das jüngste Kapitel einer leidigen Geschichte, die Rot-Rot-Grün ohne Not vom Zaun gebrochen hat. Die Regierung Bodo Ramelows hat die Regelungen zu den Straßenausbaubeiträgen im Thüringer Kommunalabgabengesetz 2017 geändert. Mit verheerendem Ergebnis: Was Ramelow & Co. ins Gesetz schrieben, ist nicht praktikabel und verfassungswidrig, wie ein Gutachter des Gemeinde- und Städtebundes vergangenes Jahr feststellte. Nicht nur ein eigens von der Landesregierung beauftragter Gutachter fragte erst kürzlich, wozu das Ganze, wenn doch eine funktionierende Regelung bis 2017 existierte?

Mit dem jetzt vorgelegten Gesetz will Rot-Rot-Grün seinen Murks einsammeln und die Straßenausbaubeiträge abschaffen. Doch der Linkskoalition dämmert, dass sie neue Ungerechtigkeiten schafft. Deshalb schlug sie kurzfristig vor, alle Gebühren für Sanierungen zu erlassen, die nach Anfang 2015 fertigstellt und abgerechnet waren. Doch schon 24 Stunden später kassierte sie den eigenen Vorschlag wieder, „wegen hoher verfassungsrechtlicher Risiken“, wie es hieß. Durch dieses stümperhafte Hin und Her sieht die CDU sich in ihrem Standpunkt bestärkt: „Wir sind für die Abschaffung der Beiträge, jedoch nur in einer Form, die nach vorne gerichtet, verfassungskonform, rechtlich unangreifbar und verlässlich für Bürger und Kommunen ist“, so Geibert.