Zwangsgebietsreform erfolgreich gestoppt

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Die Wende kam am 9. Juni 2017. An diesem Tag kippte das Thüringer Verfassungsgericht die Kreisgebietsreform der rot-rot-grünen Landesregierung. Ein wesentlicher Grund: Die Richter sahen die parlamentarischen Rechte der Abgeordneten in der Gesetzesberatung verletzt. Geklagt hatte die CDU-Fraktion. Mit welcher Verbissenheit Rot-Rot-Grün auf diese Zwangsgebietsreform hingearbeitet hat, zeigt sich in einem weiteren Punkt: Ein dagegen laufendes Volksbegehren versuchte die Linkskoalition juristisch vor dem Verfassungsgerichtshof zu stoppen – allem sonstigen direktdemokratischen Wortgeklingel zum Trotz. Politisch hatte die CDU-Landtagsfraktion von Anfang an argumentiert, dass eine Gebietsreform auf Basis der Freiwilligkeit in den Kommunen vollzogen werden müsse. Die mit ihrer Zwangsvariante gescheiterte Regierungskoalition musste schließlich auf diesen Kurs einschwenken. „Nach drei verlorenen Jahren“, wie CDU-Fraktionschef Mike Mohring anmerkt. Rund 350 Kommunen haben sich seitdem zu größeren Einheiten zusammengeschlossen. Auf der sicheren Seite sind sie damit vielfach nicht, denn auch die größeren Kommunen haben häufig weniger als die von Rot-Rot-Grün verlangten 6000 Einwohner. Eine Bestandsgarantie, wie von der CDU gefordert, mag die Linkskoalition ihnen denn auch nicht geben.