Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 97.-99. Plenarsitzung (01.11.-03.11.2017)

03.11.2017

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

(TOP 1) Thüringen Monitor 2017: Zustimmung zur Demokratie größer denn je

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Mike Mohring hat in der Debatte zum Thüringen-Monitor 2017 im Thüringer Landtag die deutlich gestiegene Zustimmung zur Demokratie hervorgehoben. „Noch nie haben so viele Bürger die Demokratie als System unterstützt, noch nie waren so viele mit der Demokratie zufrieden“ sagte Mohring. Auch in der gestiegenen Wahlbeteiligung sieht er ein gutes Zeichen für die Demokratie. „Wir sind 1989 auf die Straße gegangen, weil wir freie Wahlen wollten“, erinnerte der Fraktionsvorsitzende, der seinen politischen Weg in der friedlichen Revolution im Neuen Forum begann. Auch wenn manche meinten, die Bürger wählten die Falschen, sei es wichtiger, dass sie überhaupt wählen gingen. Mit Sorge erfüllt ihn, dass 65 Prozent der Befragten zugleich sagen, in der Demokratie würden „die Anliegen der Menschen nicht mehr wirksam vertreten“. Er warf der linken Ramelow-Regierung vor, mit ihrer Gebietsreform-Politik derartigen Empfindungen Vorschub zu leisten. Rot-Rot-Grün versuche diese Reform gegen den Willen breitester Mehrheiten in der Bevölkerung und unter den Kommunalpolitikern durchzudrücken. Zugleich erinnerte er an den Vorstoß der CDU-Fraktion, den Bürgern durch die Einführung fakultativer Referenden in die Landesverfassung erweiterte Mitsprachemöglichkeiten zu verschaffen. „Eine bittere Pille für die demokratische Politik“ ist nach den Worten Mohrings, wenn 45 Prozent der Thüringer meinen, dass freie Meinungsäußerung nicht ohne Nachteile möglich ist. „Viele Menschen haben den Kanal von politischer Bevormundung gestrichen voll. Statt eng an und hart in der Sache zu diskutieren, haben sich viele politische Repräsentanten darin gefallen, Widersacher aus dem Diskurs auszuschließen“, sagte der Unionspolitiker an die Koalitionsfraktionen gewandt. Als alarmierend empfindet es Mohring, dass 56 Prozent der Befragten meinten, der nächsten Generation werde es schlechter gehen als der gegenwärtigen. „Wir alle kennen den Satz von Eltern und Großeltern: Dir soll es einmal besser gehen. Da stirbt ein Stück Zukunftshoffnung“, sagte er mit Blick auf den Wert. Umso dringlicher ist es für den CDU-Fraktionsvorsitzenden, dass sich die Politik der tatsächlichen Sorgen der Menschen annimmt. Laut Thüringen Monitor betreffen sie vor allem Fragen der inneren Sicherheit, der Alterssicherung, des gesellschaftlichen Zusammenhalts und eines Übermaßes an Zuwanderung. Mohring verwies in diesem Zusammenhang auf zahlreiche Initiativen seiner Fraktion zur inneren Sicherheit und die von der Landespartei beschlossenen „Thüringer Forderungen zur Flüchtlings- und Integrationspolitik“.

(TOP 2) Gesellschaftlicher Wertekonsens muss gelebt werden

In zweiter und dritter Beratung beschäftigte sich der Landtag mit einem Änderungsgesetz zur Thüringer Verfassung. Mit der Drucksache 6/4370 begehrte die AfD-Fraktion die Aufnahme einer Leitkulturklausel. Der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, der Abgeordnete Scherer, eröffnete die Debatte mit den Worten: „Gesellschaftlicher Wertekonsens ist nicht kodifizierbar. Es sind soziale Regeln des Zusammenlebens, die sich zwar von Zeit zu Zeit ändern, aber über deren Einhaltung in der Gesellschaft Zustimmung besteht.“ Für die CDU-Fraktion machte der Abgeordnete Scherer deutlich, dass die geforderte Änderung lediglich eine hohle Rechtsnorm ist. Mit Leben gefüllt werden kann die Forderung nach dem Erhalt eines gemeinsamen Wertekanons nicht durch einen Satz in der Verfassung, sondern nur, wenn sie jeder selbst lebt und für sie eintritt.  Dieser gemeinsame Wertekonsens ist für die CDU Grundlage jeder Integration. Nach intensiver Debatte wurde der Gesetzentwurf in namentlicher Abstimmung mit den Stimmen der CDU abgelehnt.

(TOP 3) abgesetzt

(TOP 4) Thüringer Gesetz zur Anpassung abfallrechtlicher Regelungen an das Kreislaufwirtschaftsgesetz

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen wurde ein Gesetzentwurf der Landesregierung „Thüringer Gesetz zur Anpassung abfallrechtlicher Regelungen an das Kreislaufwirtschaftsgesetz“ (Drs. 6/3710) angenommen. Hierbei handelt es sich um eine Anpassung an das Bundeskreislaufwirtschaftsgesetz. Der Abgeordnete Gruhner machte in der Debatte deutlich: „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geht Thüringen allerdings über die Forderungen des Bundesgesetzes hinaus und macht z. B. den Einsatz von Recyclingbaustoffen zur Pflicht. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes (KrWG) schreibt lediglich die Prüfung des Einsatzes von Recycling- bzw. Ersatzbaustoffen vor. Entscheidend dabei ist, dass auch diese Ersatzbaustoffe die Qualitätskriterien für reguläre Baustoffe einhalten müssen.“ Der Antrag der CDU-Fraktion zur Anpassung von § 2 ThürKrWG an § 45 der KrWG wurde im Ausschuss von Rot-Rot-Grün abgelehnt. Da eine Verschärfung von Bundesrecht nicht Sinne der CDU-Fraktion war, wurde der Gesetzentwurf in dieser Form abgelehnt.  

(TOP 5) abgesetzt

(TOP 6) Ausführungsgesetz zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch verabschiedet

In heutiger Plenarsitzung wurde das „Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ (Drs. 6/4368) ohne Aussprache und mit Zustimmung aller Landtagsfraktionen verabschiedet. Das vorliegende Änderungsgesetz dient lediglich der Anpassung von Landesrecht an geltendes Bundesrecht, hinsichtlich der bereits in Kraft getretenen Regelungen des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG). Um die inhaltlichen Änderungen des BTHG umsetzen zu können, ist eine landesrechtliche Regelung erforderlich.

(TOP 7) Thüringer Gesetz zu dem Studienakkreditierungsstaatsvertrag

Der Landtag hat mit den Stimmen der CDU-Fraktion und der Regierungskoalition dem Thüringer Gesetz zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag (Drs. 6/4603) in zweiter Beratung zugestimmt. Mit dem Transformationsgesetz wird die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom 17. Februar 2016 (1 BvL 8/10) umgesetzt. Grundsätzlich hatte das Verfassungsgericht den Ansatz, die Hochschullehre durch Akkreditierung einer verbindlichen externen Qualitätssicherung zu unterziehen, bestätigt. Jedoch sahen die Richter Mängel in der rechtlichen Umsetzung, denn die Wissenschaftsministerien der Länder prüften nicht mehr die Studiengänge, sondern private Agenturen und versahen diese mit einem Gütesiegel. Das Gericht kam zu der Auffassung, die für die Akkreditierung wesentlichen Entscheidungen müssen durch den Gesetzgeber selbst getroffen werden. „Mit dem Staatsvertrag wurde dieser Mangel abgestellt, indem der staatliche Akkreditierungsrat, der die Agenturen überwacht, mehr Kompetenzen erhält. So wird künftig der Rat Akkreditierungen und Reakkreditierungen beschließen und nicht wie bisher die Agenturen“, äußerte sich der CDU-Abgeordnete Wucherpfennig abschließend zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag. 

(TOP 8) Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister

Nach erster und zweiter Beratung wurde dem „Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen“ (Drs. 6/4612) ohne Aussprache von allen Fraktionen zugestimmt. Krebs ist nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen noch immer die zweithäufigste Todesursache. Der Staatsvertrag wurde 1997 geschlossen und 2006 erweitert. Mittlerweile gibt es eine Kooperationsvereinbarung des Deutschen Kinderkrebsregisters mit einzelnen Bundesländern. Ein Teil der dort vorgesehenen Datenflüsse müssen im Staatsvertrag verankert werden. Eine Änderung des Staatsvertrags ist notwendig, um die bundesgesetzlichen Regelungen zu erfüllen und die Früherkennung von Brustkrebs nach Vorgabe der Richtlinie für Krebsfrüherkennung zu erfüllen.

(TOP 9) Gesetzentwurf zur Neuregelung der Prävention gegen häusliche Gewalt beraten

Mit den Stimmen der CDU-Fraktion wurde ein Gesetzentwurf der Fraktion der AfD „Thüringer Gesetz zur Förderung von Gewaltschutzräumen und zur Prävention gegen häusliche Gewalt“ (Drs. 6/4655) nicht zur Weiterberatung in die Ausschüsse verwiesen. Die Abgeordnete Elke Holzapfel machte in der Debatte deutlich: „Thüringen hat in den vergangenen 20 Jahren ein gut funktionierendes Hilfesystem aus Frauenhäusern, Interventionsstellen, Hilfetelefon und zahlreichen anderen Institutionen etabliert. Thüringen ist im Vergleich mit anderen Ländern mit der im Jahr 2008 in Kraft getretenen Thüringer Frauenhausförderverordnung zur Unterstützung von Frauenschutzeinrichtungen sehr gut aufgestellt. Allen Opfern häuslicher Gewalt – auch Männern – stehen zudem die vier Interventionsstellen des Landes zur Verfügung.“ Die Landesregierung unterstützt derzeit die Umsetzung eines Pilotprojekts für den Umgang mit männlichen Opfern häuslicher Gewalt. Im Rahmen dieses Projektes soll geklärt werden, wie Zugänge zu Hilfen für Betroffene sinnvoll gestaltet werden können, welche Bedarfe innerhalb der Zielgruppe bestehen und ob vorhandene Beratungsstrukturen sinnvoll und nutzbar sind. Die Ergebnisse des Projektes werden im Frühjahr 2018 erwartet. „Über die Notwendigkeit von Veränderungen am derzeitigen Hilfesystems muss gegebenenfalls nach Abschluss dieses Projektes und der entsprechenden Auswertung nachgedacht werden“, so Holzapfel abschließend.

(TOP 10) Voigt: „Mehr Autonomie für Hochschulen“

Heute hat der Landtag mit Stimmen aller Fraktionen den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zum Thüringer Hochschulgesetz (Drs. 6/4657) in den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft überwiesen. Der Entwurf der CDU-Fraktion ist eine behutsame Weiterentwicklung des bestehenden Hochschulgesetzes unter Maßgabe der neuen Vorgaben der Rechtsprechung. Zudem wird die bestehende Hochschullehrermehrheit im Gesetz konsequent beibehalten. Voigt: „Exzellente Wissenschaft und gute Lehre sind das Rückgrat der Hochschulen. Aus diesem Grund müssen die Strukturen so ausgerichtet sein, dass eben dieses Primat dauerhaft gewährleistet ist. Dafür tragen nach unserer Überzeugung in erster Linie die Hochschullehrer die Verantwortung." Gleichzeitig soll die Autonomie und die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen gestärkt werden. Deshalb hat die CDU-Fraktion die Bauherreneigenschaft ins Gesetz aufgenommen und eine Zivilklausel abgelehnt. „Ideologie darf in der Hochschullandschaft keinen Platz haben, denn Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei“, so abschließend der wissenschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion  Dr. Mario Voigt.

(TOP 11) Thüringer Krebsregistergesetz in Sozialausschuss überwiesen

In heutiger Landtagsitzung wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung zum „Thüringer Krebsregistergesetz (ThürKRG)“ (Drs. 6/4649) in erster Lesung einstimmig durch alle Fraktionen des Thüringer Landtags zur weiteren Beratung in den zuständigen Sozialausschuss überwiesen. Dem Willen des Bundesgesetzgebers entsprechend, sind die Länder aufgefordert bis 2017 ein Ausführungsgesetz zum Krebsregistergesetz zu beschließen. Mit dem Gesetzentwurf kommt der Freistaat Thüringen diesem bundesgesetzlichen Auftrag nach. Dieser wurde in enger Zusammenarbeit mit Vertretern von Kassen und Leistungserbringern sowie den bisherigen regionalen Tumorzentren entwickelt.

(TOP 12) Sicherheit für die künftige Finanzierung von THÜRINGENForst schaffen

In den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat der Landtag einen Gesetzentwurf (Drs. 6/4651) überwiesen, der die Höhe der Finanzzuführung an die Landesforstanstalt ab dem Jahr 2019 regeln soll. Zur Wahrnehmung der sogenannten hoheitlichen und betrieblichen Aufgaben erhält die Landesforstanstalt vom Land die entsprechende Finanzierung. Für die CDU-Fraktion hat der stellvertretende Vorsitzende, Egon Primas, deutlich gemacht, dass zahlreiche Aufgaben der Landesforstanstalt durch die von der Landesregierung beabsichtigte Abschmelzung der Finanzzuführung künftig nicht mehr wahrgenommen werden können. Sollte die beabsichtigte Kürzung der Finanzzuführung unverändert umgesetzt werden, hätte dies dramatische Folgen im Hinblick auf viel beachtete, stark nachgefragte Leistungen, die die Forstanstalt und zuvor die Landesforstverwaltung seit inzwischen 25 Jahren zur Verfügung stellen, so zum Beispiel im Bereich der Waldpädagogik, im Tourismus, bei Naturschutzprojekten und der forstlichen Ausbildung. Primas habe die Hoffnung, dass sich der Ausschuss genau anschaue, ob die Anstalt mit den Beträgen, die das Land zur Verfügung stellen will, auskomme. Die CDU-Fraktion werde jedenfalls auch in Zukunft darauf achten, dass neben den betrieblichen Aufgaben des Staatswaldes auch die sozialen, ökologischen und hoheitlichen Aufgaben in bisherigem Umfang wahrgenommen werden können.

(TOP 13) Koalition schreibt Gesetzentwurf bei der Bundesregierung ab

Mit der Drucksache 6/4654 wurde ein Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes beraten. Zukünftig soll nach dem Willen der Landesregierung eine Karenzregelung gelten, der gemäß ehemaligen Thüringer Ministern bis zu 18 Monaten die Ausübung einer Tätigkeit untersagt werden kann, soweit sie Bezüge zur Ministertätigkeit aufweist. Dadurch solle verhindert werden, dass die Integrität der Landesregierung gefährdet werde. Der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Manfred Scherer, erklärte: „Es gibt wichtigeres zu tun, als sich als Pionier von Antikorruptionsgesetzen zu profilieren, zumal das Gesetz fast wortwörtlich vom Bundesgesetz abgeschrieben ist.“ Der Abgeordnete wies zudem darauf hin, dass, bei mutwilliger Auslegung des von der Landesregierung vorgeschlagenen Gesetzes, 17 Monate nach Ende der Amtszeit weiterhin eine Tätigkeit für 18 Monate untersagt werden könnte. Dies würde die Versorgung ehemaliger Minister von nunmehr maximal 12 Monaten auf maximal 35 Monate verlängern. Ob eine derartige Selbstbedienungsmentalität durch dreijährige gegenwertlose Vollversorgung tatsächlich gewollt ist, müsse im Rahmen der Ausschussberatungen geklärt werden. Schließlich erinnerte der Abgeordnete die regierungstragenden Fraktionen daran, dass das Gesetz in der hier vorgeschlagenen Form von der Linken im Bundestag abgelehnt wurde. Mit den Stimmen der CDU-Fraktion wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.

(TOP 14) Glückspielstaatsvertrag wird beraten

Mit den Stimmen der CDU-Fraktion wurde der Zweite Glücksspielstaatsvertrag (Drs. 6/4654) zur Weiterberatung in den Innenausschuss überwiesen. Es stehen punktuelle Änderungen des bestehenden Regelwerkes und Zuständigkeitsänderungen an. Mit den Worten: „Wir wollen eine transparente und diskriminierungsfreie Regulierung des Glücksspielmarktes. Konzessionen müssen dazu eingesetzt werden, Jugend- und  Spielerschutz zu verbessern und dem Schwarzmarkt im Internet ein erlaubtes Angebot entgegen zu setzen“ machte die Abgeordnete Holbe den Standpunkt der CDU-Fraktion deutlich.

(TOP 15) Rechtliche Grundlagen schaffen, um Wolfsbestände regulieren zu können

„Es müssen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um zukünftig Wolfsbestände regulieren zu können, bevor unbeherrschbare Situationen entstehen. Wir fordern die Landesregierung auf, eine Wolfsverordnung zu erarbeiten, die auch eine sogenannte Schutzjagd ermöglicht. Die Vergrämung und gegebenenfalls auch der Abschuss von Wölfen muss klar geregelt werden.“ Mit diesen Worten hat der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Egon Primas den Antrag seiner Fraktion (Drs 6/4379) begründet, der schließlich in den Umwelt- sowie den Agrarausschuss zur weiteren Beratung überwiesen wurde. Über 80 Rissopfer im laufenden Jahr und der Nachweis von sechs Wolfshybrid-Welpen zeigten deutlich, dass Handlungsbedarf bestehe. Mit seinen Worten wendete sich Primas auch gegen die fortgesetzte Verharmlosung des Wolfes durch „Wolfsromantiker“ bis hin zur Spitze des Umweltministeriums. „Wir sehen eine wachsende Sorge vor dem Wolf bei der Bevölkerung, vor allem wenn einzelne Tiere oder Rudel ihre Scheu vor dem Menschen und seinen Siedlungen verlieren. Deshalb dürfen die Menschen und besonders die Weidetierhalter in den ländlichen Gebieten nicht länger allein gelassen werden“, so Primas weiter. Die auch von der Politik immer wieder gehörte Behauptung, der Wolf sei eine gefährdete oder gar vom Aussterben bedrohte Art ist falsch. Es gab immer und gibt nach wie vor große vitale Wolfspopulationen auf der Nordhalbkugel. In der lebhaften und emotionalen Debatte machte Primas deutlich: „Der Wolf passt nicht zu der für die Thüringer Kulturlandschaft so wichtigen Weidetierhaltung. Die Existenz des Wolfes muss sich nach unserer Kulturlandschaft und dem Sicherheitsgefühl der ländlichen Bevölkerung richten – und nicht umgekehrt.“

(TOP 16) Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Die Regierungskoalition hat mit der Drucksache 6/4658 den Entwurf einer Änderung des § 80 Abs. 2 der Landtagsgeschäftsordnung zur Beratung vorgelegt. Der Abgeordnete Krumpe ergänzte um einen weiteren Änderungsantrag. Neben der Umstellung der Protokollvorlagen auf die elektronische Form will Rot-Rot-Grün die Fristen zur Vorlage und Versendung von Ausschussprotokollen so stark verkürzen, dass der Schreibdienst der Landtagsverwaltung um rund 10 Stellen verstärkt werde müsste. Zur detaillierten Beratung wurden beide Anträge einstimmig in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.

(TOP 17) KMU-Test in Thüringen einführen

Der Landtag hat gemeinsam mit den Stimmen der AfD-Fraktion und der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen den Antrag der CDU-Fraktion zur Einführung eines KMU-Tests in Thüringen (Drs. 6/1752) abgelehnt. Der Antrag hat zum Ziel, im Rahmen der Gesetzesfolgeabschätzung die Belastungen für den Thüringer Mittelstand zu eruieren. Leider ist die Landesregierung ihrer Ankündigungen im Ausschuss nicht gefolgt und hat einen Prüffragenkatalog vorgelegt, der keine Verbindlichkeit für alle Ressorts hat. „Rot-Rot-Grün hält es genauso mit dem KMU-Test, wie beim Meisterbonus. Sie schaffen es wieder einmal nur eine LIGHT-VERSION auf den Weg zu bringen“, so abschließend der mittelstandspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Herbert Wirkner.

(TOP 18) Lieferengpässe bei lebenswichtigen Medikamenten

Nach intensiver Ausschussberatung mit profunder Anhörung Betroffener wurde der Antrag der CDU-Fraktion „Lieferengpässe bei lebenswichtigen Medikamenten in Thüringen“ (Drs. 6/3433) im heutigen Plenum durch die Mehrheit der Koalitionsfraktionen  abgelehnt. „Lieferengpässe bei lebenswichtigen Medikamenten sind ein ernstes und weit verbreitetes Problem. Mit dem Antrag haben wir die Landesregierung unter anderem aufgefordert, die Lieferengpässe bei lebenswichtigen Medikamenten dringend zum Thema im Bund zu machen. Dieser muss eine umfassende Strategie für Produktions- und Lieferfähigkeit der pharmazeutischen Industrie erarbeiten“, so der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel. „Auch wenn die Landesregierung unseren Antrag ablehnt, so soll sie ihn als Anstoß nehmen: Seien Sie kreativ, suchen Sie nach neuen Wegen. Entwickeln Sie eine umfassende Strategie gegen Lieferengpässe bei Medikamenten. Bringen Sie Ihre Erkenntnisse auf Bundesebene ein“, mahnte der Gesundheitspolitiker abschließend.

(TOP 19) CDU weist behauptete Wahlfälschung zurück

Die AfD-Fraktion begehrt mit der Drucksache 6/4052 Änderungen der Landeswahlordnung und der Kommunalordnung und meint, durch die schwammig umrissenen Forderungen zielführende Vorkehrungen gegen Verfälschung von Wahlergebnissen zu treffen. Mit diesem Antrag wird indirekte unterstellt, dass die in Thüringen bestehenden Wahlabläufe und -prozesse fehlerhaft seien und zu einer Verfälschung von Wahlergebnissen führen. „Stellen Sie sich doch mal auf die andere Seite der Urne, kommen Sie mit, kontrollieren Sie mit, zählen Sie mit aus! Dann werden Sie sehen, wie sehr Ihre hier aufgestellten Behauptungen unwahr sind“, forderte der Abgeordnete Thamm für die CDU-Fraktion die Antragsteller zur Mitarbeit als Wahlhelfer auf. Mit Verweis auf die bestehenden Regelungen, die teilweise bereits die Forderungen der AfD erfüllen, wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

(TOP 20) Duale Ausbildung stärken, Unternehmertum fördern!

Heute hat der Landtag mit den Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Koalitionsfraktionen den Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 6/4160) in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Mit dem Antrag will die CDU-Fraktion die duale Ausbildung stärken und das Unternehmertum fördern. Es soll u. a. die Berufsorientierung gestärkt und das Unternehmertum durch Planspiele sowie mit einem Pilotprojekt für ein Unternehmergymnasium mehr in den Fokus gerückt werden. Wir müssen noch stärker für die duale Ausbildung werben, um gerade den Eltern die Chancen und Perspektiven näher zu bringen“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Andreas Bühl abschließend.

(TOP 28) Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss

„Landkreise und kreisfreie Städte beim erweiterten Unterhaltsvorschuss nicht im Regen stehen lassen‘ - schnelles Geld für alleinerziehende Mütter und Väter auch in Thüringen“ forderte die CDU-Fraktion mit einem Antrag (Drs. 6/4634) im heutigen Landtagsplenum. „Im Interesse der Kinder alleinerziehender Mütter und Väter ist die Landesregierung gefordert, alles in ihrer Kompetenz liegende zu unternehmen, die Erweiterung des Unterhaltsvorschusses schnellstmöglich bei den Berechtigten ankommen zu lassen und die dafür notwendigen Voraussetzungen in Zusammenarbeit mit den Kommunen zu schaffen. Den Landkreisen und kreisfreien Städten muss bereits für das Jahr 2017 die für einen Ausgleich der Mehrbelastungen im Vollzug erforderlichen Mittel bereitgestellt werden“, so die Finanzpolitikerin Kristin Floßmann. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen abgelehnt.

(TOP 30) Zwischenbericht zum UA 6/2 „Aktenlager Immelborn“

Zweieinhalb Jahre nach Einberufung des Untersuchungsausschusses 6/2 diskutierte der Thüringer Landtag den beantragten Zwischenbericht (Drs. 6/3373) kontrovers. Nach Auffassung der CDU-Fraktion ist der im Bericht enthaltene Wertungsteil zu bislang nicht abgeschlossenen Komplexen rechtlich unzulässig, da dies einem vorläufigen Urteil gleichkommt. Überdies enthält der von R2G beschlossene Zwischenbericht eine Fülle von Fehlfeststellungen und rechtlich unzutreffenden Ansichten. Der Abgeordnete Manfred Scherer, der die CDU-Fraktion als Obmann im Ausschuss vertritt, statuierte: „Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten nicht heißen kann, dass er sich in einem rechtsfreien Raum bewegt. Wir untersuchen, ob er sich an die für ihn speziell geltenden und die generellen verwaltungsrechtliche Regeln gehalten hat.“ Neben diesen rechtlichen Fragen klärt der Untersuchungsausschuss auch die moralische Frage, ob dem Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) zustand, der Öffentlichkeit weis zu machen, dass jeder Aktenordner einzeln in die Hand genommen werden musste –zumindest noch vor der Landtagswahl. „Es steht dem TLfDI nicht zu, für die Öffentlichkeit einen solchen Heißluftballon zu starten. Es steht ihm nicht zu, sein Amt für eine derartige Skandalisierung zu missbrauchen. Der Versuch der Regierungskoalition, den Datenschutzbeauftragten mit dem Zwischenbericht rein zu waschen, ist gründlich misslungen“ führte der Abgeordnete Scherer abschließend aus.


(TOP 31) AfD unterstützt autoritäres Putin-Regime

Mit der Großen Anfrage der AfD zum Thema „Thüringen und Russland: Kooperation in Wirtschaft, Schule und Hochschule“ thematisiert der Einreicher ein weiteres Mal die Beziehungen von Thüringer Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen mit Partnern in der Russischen Föderation. Neben handwerklichen Fehlern, wie den gerade einmal 25 Hauptfragen ausmachenden geringen Umfang dieser eher „Kleinen Anfrage“, sowie der einseitigen Fokussierung des internationalen Engagements von Thüringer Kultur-, Forschungs- und Bildungseinrichtungen und von wirtschaftlichen Unternehmungen auf den kleinen Auszug von bestehenden Kooperationen zwischen Russland und Thüringen, entlarvte die europapolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Marion Walsmann die eigentliche Intention der Großen Anfrage, nämlich die Unterstützung des autoritären Putin-Regimes und seiner völkerrechtswidrigen Handlungen durch eine bedingungslose Aufhebung der EU-Russlandsanktionen. Im Gegenzug stellte die CDU-Abgeordnete klar, dass es auch der CDU-Fraktion um eine Normalisierung der Beziehungen zur Russischen Föderation gehe, d.h. auch allein schon aus Sicht der Thüringer Wirtschaft um eine Aufhebung der Sanktionen, allerdings nur zu der Bedingung, dass alle Forderungen des Minsker Abkommens umgesetzt werden. Da zahlreiche Aspekte der Großen Anfrage bereits im Vorfeld durch andere parlamentarische Initiativen behandelt und diskutiert worden waren, stimmte eine große Mehrheit im Plenum gegen eine Überweisung in die zuständigen Fachausschüsse und damit auch gegen eine Fortbehandlung der Großen Anfrage.

(TOP 33 a) Walsmann: „Wir fordern den Erhalt des Generatorenwerks in Erfurt unter Flagge von Siemens“

Heute hat der Landtag in seiner Aktuellen Stunde auf Antrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, SPD und B‘90/DIE GRÜNEN (Drs. 6/4643) über die aktuelle Situation und Entwicklung im Erfurter-Generatorenwerk von Siemens beraten. Das Werk in Erfurt, welches möglicherweise zur Disposition steht, ist einer der wichtigsten Arbeitgeber für die Region. Über 700 Beschäftigte wären bei einer Schließung des Werks direkt betroffen. Noch einmal so viele Beschäftige in den Zuliefererbetrieben in der Region. Siemens ist ein stolzer deutscher Konzern, gerade von ihm darf man einen anhaltenden Beitrag zur deutschen Einheit und der Entwicklung der ostdeutschen Länder erwarten. Deshalb sind die jetzt ausgesendeten Signale, dass Werke in der Kraftwerkssparte entweder geschlossen oder verkauft werden sollen, nicht der richtige Weg. Siemens hat eine gesellschaftliche Verantwortung. „Wir fordern den Erhalt des Generatorenwerks in Erfurt unter Flagge von Siemens“, so abschließend die Erfurter CDU-Landtagsabgeordnete Marion Walsmann.

(TOP 33 b) Streckenstilllegung auf der Pfefferminzbahn

Von „offenkundiger Politik gegen den ländlichen Raum“ hat Christine Lieberknecht, Wahlkreisabgeordnete der Region, in der die „Pfefferminzbahn“ künftig nicht mehr fahren wird, gesprochen und die Landesregierung scharf kritisiert. Gegen die Einstellung des Bahnverkehrs auf der Strecke zwischen Buttstädt und Großheringen hatten sich per Unterschrift insgesamt mehr als 4000 Bürger gewandt und eine Petition zur Erhaltung der Strecke unterstützt. So sei die Strecke nicht nur für Berufspendler interessant, sondern auch für den Tourismus und die Wirtschaft. Auch die Vermarktung müsse zwingend verbessert werden. So gäbe es zu wenig Infomaterial. In Frage gestellt hatten die Petenten auch die zu Grunde gelegten Fahrgastzahlen. So gingen die vom Freistaat Thüringen in Auftrag gegebene Erhebung und eine Zählung der Bürgerinitiative weit auseinander. Lieberknecht warb dafür, nach Lösungen für die Fortführung des Bahnbetriebs zu suchen: Das Land habe eine Versorgungsverpflichtung, die besonders für eine Landesregierung gelten solle, die in den Koalitionsvertrag schreibe, dass mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene verlagert werden soll. Auf die Auslastung der Strecke alleine zu schauen, greife nach Lieberknechts Worten zu kurz. Bei der Pfefferminzbahn zeigten schon die Unterstützungsunterschriften, wer und vor Allem wie viele Menschen Interesse an der Strecke haben. Es sei an der Landesregierung, statt der Einstellung des Bahnverkehrs die Attraktivität der Strecke zu erhöhen - sei es bei den Fahrzeiten oder den Anschlussmöglichkeiten, die nicht zu den Bedürfnissen passen.