Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 101.-105. Plenarsitzung (12.-15.12.2017)

14.12.2017

SONDERPLENUM

(TOP 1) Ramelow will trotz gescheiterter Politik keine Vertrauensfrage stellen

Ministerpräsident Bodo Ramelow will trotz der gescheiterten Gebietsreform keine Vertrauensfrage im Parlament stellen. Das ist das Ergebnis einer von der CDU-Fraktion beantragten Sondersitzung (siehe dazu Drs. 6/4821) des Thüringer Landtags. Die Union hat Zweifel daran, dass Ramelow noch eine parlamentarische Mehrheit hinter sich hat und hält Neuwahlen in Thüringen nach dem Ende des zentralen rot-rot-grünen Reformvorhabens für die logische Konsequenz. Sie sind die verfassungsrechtliche Konsequenz, sofern der Ministerpräsident nicht alle 46 Abgeordneten der Linkskoalition hinter sich versammeln will. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Mike Mohring bedauerte, dass Ramelow sich nicht dem Votum des Landtags und gegebenenfalls der Wählerinnen und Wähler stellen will.

Wie Mohring im Plenum ausführte, habe die Regierung weder genügend Kraft und Geschlossenheit oder gar Rückhalt im Landtag gehabt, um die ursprünglich geplante und immer wieder als wichtigstes Koalitionsvorhaben bekräftigte Gebietsreform umzusetzen. „Nichts ist übrig geblieben. Leere Hände“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende. Noch Ende November hatte SPD-Landeschef Andreas Bausewein gegenüber dem MDR erklärt: „Wenn wir das nicht hinkriegen, dann hat Rot-Rot-Grün als Reformregierung versagt.“ Mohring verwies zudem auf einen massiven Koalitionsstreit über die Schuld an der geplatzten Reform. Attacken der LINKEN auf den von der SPD gestellten Innenminister hatten die Sozialdemokraten als Diffamierung bezeichnet und vergeblich auf eine Korrektur gedrungen.

„Bei Rot-Rot-Grün läuft vieles nicht mehr auf Augenhöhe. Da ist eine Menge faul in dieser linken Koalition“, sagte Mohring. Zudem sei Ramelow nach dem Ende der Kreisreform mit einem zentralen Regierungsprojekt gescheitert. Das Ansinnen von Rot-Rot-Grün, den Ministerpräsidenten mit einem konstruktiven Misstrauensvotum herauszufordern, wies Mohring zurück. Die CDU habe keine parlamentarische Mehrheit. Ziel sei vielmehr, ein Votum der Wähler über eine gescheiterte und zerrüttete Regierung einzuholen.

PLENUM

(TOP 1) Neuregelung der Kindertagesbetreuung in Thüringen beschlossen

Mit Enthaltung der CDU-Fraktion wurde das „Thüringer Gesetz zur Neuregelung der Kindertagesbetreuung“ (Drs. 6/3906) im Thüringer Landtag beschlossen. „Statt die Betreuungsqualität stärker in den Blick zu nehmen, führt die Linkskoalition lieber öffentlichkeitswirksame Fensterreden über die Beitragsfreiheit. Diesen Ansatz halten wir nach wie vor für falsch.“ Das erklärte die CDU-Bildungspolitikerin Marion Rosin nach der Verabschiedung des neuen Kita-Gesetzes durch den Thüringer Landtag. Für die CDU-Fraktion sei das entscheidende und wichtigste Merkmal des Gesetzes die Verbesserung der Betreuungsqualität in den Einrichtungen für die drei- bis vierjährigen Kinder und für die dort tätigen Erzieherinnen und Erzieher. „In dieser Altersgruppe werden viele Weichen für die weitere Entwicklung der Kinder gestellt und die Grundlagen für eine erfolgreiche Schullaufbahn gelegt“, betonte Rosin. Hauptanliegen des neuen Gesetzes ist jedoch die Einführung eines beitragsfreien Kindergartenjahres. Damit will die Landesregierung Familien in Thüringen entlasten. „Dies gelingt jedoch nur bedingt, da neben der Einführung des beitragsfreien Kindergartenjahres zahlreiche weitere Veränderungen an dem Gesetz vorgenommen werden, die die Eltern teuer zu stehen kommen könnten“, warnte Rosin. „Ob dieser 14. Dezember 2017 ein guter Tag für die Eltern in Thüringen sein wird, wird sich wohl erst in den nächsten Jahren zeigen. Denn für die CDU-Fraktion steht fest: Das neue Kindertagesbetreuungsgesetz wird sowohl positive wie negative Auswirkungen auf die Betreuungslandschaft in Thüringen haben“, so die Abgeordnete.

(TOP 2) Linkskoalition lehnt Öffnung der Altersgrenzen im Kommunalwahlgesetz ab

In zweiter Beratung hat die Linkskoalition im Thüringer Landtag einen Gesetzentwurf der CDU-Fraktion (Drs. 6/4066) abgelehnt, welcher eine Anhebung der Altersgrenze bei hauptamtlichen Bürgermeistern und Landräten von 65 auf 67 zum Gegenstand hatte. Zuvor war bereits ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion (Drs. 6/4827) abgelehnt worden, mit welchem das Mindestalter für hauptamtliche Bürgermeister sowie Landräte von derzeit 21 auf 18 Jahre abgesenkt und die Höchstgrenze ganz aufgehoben werden sollte. „Die Leistungsfähigkeit eines Bürgermeisters oder eines Landrates hängt nicht von dessen Alter ab. Auch muss ein Amtsinhaber die Möglichkeit haben, sein Amt weiter bekleiden zu können, sofern es seine Gesundheit zulässt.“ Das sagte der CDU-Innenpolitiker Raymond Walk heute im Plenum. Er verwies zudem darauf, dass beispielsweise auch für Minister oder Abgeordnete keine Altershöchstgrenzen bestehen. „Die Absenkung der Mindestaltersgrenze auf das 18. Lebensjahr wird vor allem deshalb für sinnvoll erachtet, um eine Anpassung an das aktive Wahlrecht zu ermöglichen. Wer volljährig ist, soll auch gewählt werden dürfen“, so Walk. Er verwies überdies auf zahlreiche andere Flächenländer, die in den vergangen Jahren die Mindestaltersgrenze bereits auf 18 Jahre abgesenkt und die Höchstaltersgrenze aufgehoben hatten. „Letztlich entscheidet ohnehin der Wähler, ob beispielsweise ein älterer Kandidat weiterhin in der Lage ist, sein Amt für die Kommune zu bewältigen“, so Walk abschließend.

(TOP 3) Thüringer Krebsregistergesetz sichert die zentrale Auswertung aller neu diagnostizierten Krebserkrankungen auf hohem Qualitätsniveau

In heutiger Landtagsitzung wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung zum „Thüringer Krebsregistergesetz (ThürKRG)“ (Drs. 6/4649) in 2. Beratung mit Mehrheit der Stimmen der CDU-Fraktion und der regierungstragenden Koalitionsfraktionen im Thüringer Landtags angenommen und verabschiedet. Dem Willen des Bundesgesetzgebers entsprechend sind die Länder aufgefordert bis 2017 ein Ausführungsgesetz zum Krebsregistergesetz zu beschließen. Mit dem Gesetz kommt der Freistaat Thüringen diesem bundesgesetzlichen Auftrag nach. „Das Gesetz sichert die zentrale Auswertung aller neu diagnostizierten Tumorerkrankungen der Betroffenen im Freistaat Thüringen auf hohem Qualitätsniveau. Es wurde in enger Zusammenarbeit mit Vertretern von Kassen und Leistungserbringern sowie den bisherigen regionalen Tumorzentren entwickelt. Im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit haben wir eine schriftliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt und den Gesetzentwurf konstruktiv beraten“, so der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel.

(TOP 4) Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Prävention häuslicher Gewalt gegen Männer abgelehnt

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der CDU-Fraktion wurde ein Gesetzentwurf der Fraktion der AfD „Thüringer Gesetz zur Förderung von Gewaltschutzräumen und zur Prävention gegen häusliche Gewalt“ (Drs. 6/4655) abgelehnt. Die Abgeordnete Elke Holzapfel machte in der Debatte deutlich: „Häusliche Gewalt und sexueller Missbrauch von Frauen ist immer noch ein Tabuthema, obwohl sie in allen Altersgruppen und Schichten überall in Deutschland stattfindet.  Etwa 35% aller Frauen haben bereits Gewalterfahrungen gemacht. Eine unglaublich hohe Zahl. Es ist deshalb weiterhin notwendig für das Thema „Häusliche Gewalt“ zu sensibilisieren, sie nicht zu verschweigen und über Hilfsangebote zu informieren.“ Die Landesregierung unterstützt derzeit die Umsetzung eines Pilotprojekts für den Umgang mit männlichen Opfern häuslicher Gewalt. Im Rahmen dieses Projektes soll geklärt werden, wie Zugänge zu Hilfen für Betroffene sinnvoll gestaltet werden können, welche Bedarfe innerhalb der Zielgruppe bestehen und ob vorhandene Beratungsstrukturen sinnvoll und nutzbar sind. Die Ergebnisse des Projektes werden im Frühjahr 2018 erwartet. „Über die Notwendigkeit von Veränderungen am derzeitigen Hilfesystem muss aus unserer Sicht nach Abschluss des Pilotprojektes und der entsprechenden Auswertung nachgedacht werden. Zum jetzigen Zeitpunkt über eine Novelle des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern nachzudenken, bzw. eine neue gesetzliche Grundlage schaffen zu wollen, ist deutlich verfrüht.“, so Holzapfel abschließend.

(TOP 4 a) Rot-Rot-Grün stimmt für Zweiten Glückspielstaatsvertrag

Gegen die Stimmen der CDU-Fraktion hat der Thüringer Landtag heute in zweiter Beratung das Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag (Drs. 6/4654) beschlossen. Mit dem Gesetz werden punktuelle Änderungen des bestehenden Regelwerkes sowie Zuständigkeitsänderungen umgesetzt. Mit den Worten: „Wir wollen eine transparente und diskriminierungsfreie Regulierung des Glücksspielmarktes. Konzessionen müssen dazu eingesetzt werden, Jugend- und  Spielerschutz zu verbessern und dem Schwarzmarkt im Internet ein erlaubtes Angebot entgegen zu setzen“ machte die Abgeordnete Holbe noch einmal den Standpunkt der CDU-Fraktion deutlich.

(TOP 5) Floßmann: Drohender Millionenschaden für Steuerzahler wegen fehlender Verwaltungsreform

Die CDU-Fraktion hat heute den Gesetzentwurf der Landesregierung zum sogenannten E-Government (Drs. 6/4753) in die Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen. Die zuständige Haushaltspolitikern Kristin Floßmann rügte die späte Vorlage dieses Gesetzentwurfs durch die Landesregierung, die seit dem entsprechenden Gesetz für den Bund aus dem Jahr 2013 mehr als drei Jahre unter eigener Regierungsverantwortung die Einführung versäumt habe. Jetzt komme der Entwurf aber zur Unzeit, da er von einer Funktional- und Verwaltungsreform in der Landesverwaltung ausginge, die aber von Rot-Rot-Grün nicht vorgelegt wurde. Stattdessen habe die Landesregierung nur eine gescheiterte Gebietsreform zu verantworten und stehe nun mit leeren Händen da, kritisierte die Abgeordnete. Damit ließen sich die aus einer Verwaltungsreform abzuleitenden Prozessoptimierungen nicht erzielen, diese seien aber nach der Gesetzesbegründung selbst Voraussetzung, dass es überhaupt angesichts der mehrstelligen Millioneninvestitionen später zu Einsparungen kommen könne. Daher drohten nun mit diesem Gesetz Falschbeauftragungen und Fehlinvestitionen, da völlig unklar sei, wie die Landesverwaltung künftig gestaltet sei. Dies zeige sich gerade bei der Einbindung der Kommunen, die bei der Betrachtung von Kosten und Einsparpotentialen nicht hinreichend gehört wurden. Nicht zuletzt die gerade angekündigte Verstärkung der Interkommunalen Zusammenarbeit auf Kreisebene führe das jetzt vorlegte E-Government-Gesetz in ein Niemandsland.

(TOP 6) Novellierung des Tiergesundheitsgesetzes und weiterer Bestimmungen mit veterinär- und verbraucherschutzrechtlichem Bezug

Mit der Zustimmung aller Fraktionen wurde in heutiger Sitzung des Thüringer Landtags das „Gesetz zur Änderung des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes und weiterer Bestimmungen mit veterinär- und verbraucherschutzrechtlichem Bezug“ (Drs. 6/4763) in den zuständigen Sozialausschuss (federführend) und Landwirtschaftsausschuss überwiesen. „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf für die Tiergesundheit werden im Wesentlichen Anpassungen an die bundesrechtlichen Bestimmungen und Anforderungen vorgenommen. So soll beispielsweise die Standardarbeitsanweisung Tierseuchenbekämpfung mit dem bundesweit geltenden Tierseuchenbekämpfungshandbuch abgestimmt werden. Auch die Einführung der ‚Task Force Veterinärüberwachung‘ als zentrale Kontrolleinheit kann ein richtiger Schritt sein, um schnell und wirksam auf immer wieder auftretende Seuchen, wie Vogelgrippe oder auch ganz aktuell auf die vorrückende afrikanische Schweinepest, zu reagieren. Diese und andere Dinge müssen im Ausschuss weiter konstruktiv beraten werden“, so der Abgeordnete der CDU-Fraktion, Jörg Thamm.

(TOP 7) Innenausschuss befasst sich mit Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

In erster Beratung hat der Thüringer Landtag einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (Drs. 6/4794) zur weiteren Beratung in den Innenausschuss überwiesen. „Mit dem Gesetzentwurf soll in erster Linie eine Anpassung an europarechtliche Vorgaben erfolgen. Aber auch Änderungen im Rettungsdienstgesetz oder dem Notfallsanitätergesetz beinhaltet der Gesetzentwurf“. Das sagte der CDU-Innenpolitiker Jörg Thamm heute am Rande des Plenums. „Wir werden die zahlreichen Änderungen im zuständigen Fachausschuss genau beleuchten und eine Anhörung der betroffenen Gremien durchführen. Erst im Anschluss werden wir eine abschließende Bewertung vornehmen“, so Thamm. Abschließend rügte der Innenpolitiker, dass der Gesetzentwurf an einigen Punkten den Eindruck erwecke, hier sollen unter dem Vorwand europarechtlicher Vorgaben zügig Änderungen vorgenommen werden.

(TOP 8) Besonderer Situation von gehörlosen Menschen wird Rechnung getragen

Mit der Zustimmung aller Fraktionen wurde das „Siebte Gesetz zur Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes“ in heutiger Plenarsitzung des Thüringer Landtags zur weiteren Beratung in den Sozialausschuss (federführend) und in den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Wesentlicher Inhalt dieses Gesetzes ist die Einführung eines Sinnesbehindertengeldes für gehörlose Menschen in Höhe von 100 Euro monatlich. „Das Landesblindengeld und ein zusätzlicher Betrag für taubblinde Menschen sollen nun zu einem Sinnesbehindertengeld ergänzt werden. Auch gehörlose Menschen erhalten Leistung zur Deckung ihres behinderungsbedingten Mehraufwandes. Das ist positiv, und es folgt auch einer inneren Logik, Menschen mit Sehbehinderungen und Menschen mit Hörbehinderungen gleichzustellen. Damit erhalten erstmals alle schwersinnesbehinderten Menschen in Thüringen einen finanziellen Nachteilsausgleich“, so der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel.

(TOP 9) Verfassungsänderung stolpert in den Innenausschuss

Mit der Drucksache 6/4806 stand ein Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur Beratung an. Den Vorschlag, das aktive Wahlalter von 18 auf 16 Jahre abzusenken kommentierte der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Manfred Scherer, mit den Worten:  „Es ist und bleibt ein Unding anzunehmen, dass ein Jugendlicher nicht reif sein soll, Verträge zu schließen, es sei denn es geht um sein Taschengeld und auch im Strafrecht davon auszugehen, dass er für sein Handeln nur eingeschränkt verantwortlich ist. Er soll aber reif genug sein, eine Wahlentscheidung zu treffen. Das passt nicht zusammen.“ Daneben lehnte die CDU-Fraktion es ab, dass Voraussetzung für die Beteiligung an Landtagsgegenständen allein ein nicht näher bestimmter gewöhnlicher Aufenthalt in Thüringen sein soll. Ferner schlägt die Regierungskoalition vor, das Quorum für Bürgeranträge auf 10.000 Unterschriften und das Antragsalter auf 14 Jahre zu senken. „Wir wollen eine Stärkung echter Mitwirkungsrechte“, fasste der Abgeordnete zusammen und appellierte an das Plenum, den seit über einem Jahr im Ausschuss für Inneres und Kommunales liegenden Antrag auf Zulassung fakultativer Referenden endlich zu bearbeiten. Der Änderung des Artikel 82 der Thüringer Verfassung erteile der Abgeordnete Scherer ebenfalls eine Absage: „Die verfassungskonforme Auslegung, die bereits 2001 vom Verfassungsgerichtshof vorgenommen wurde, reicht völlig aus. Das Volksbegehren war demnach zulässig. Der Antrag wurde zunächst mit den Stimmen der CDU in den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz überwiesen. Nach späterer Intervention beantragte DIE LINKE die erneute Abstimmung, die mit den Stimmen der Koalition in den Innenausschuss verwies.

(TOP 10) Gesetz zur Einführung eines Beteiligungstransparenzregisters beraten

Auf Antrag der Regierungskoalition wurde mit der Drucksache 6/4807 und unter dem sperrigen Namen „Gesetz über die Einrichtung eines Beteiligtentransparenzregisters beim Landtag“ eine auf Bundesebene nicht erfolgreiche Gesetzesinitiative beraten. In dem einzuführenden Register sollen alle an Gesetzgebungsverfahren Beteiligten beispielsweise mit ihrer Privatadresse und mit ihrem Beitrag registriert werden. Wer sich nicht registriert oder  unvollständige Angaben macht, dem würde ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 € drohen. „Das Beteiligungstransparenzregister jedenfalls ist ein weiteres Musterbeispiel für eine neue Art von Demokratie und staatlicher Kontrolle unter dem Deckmäntelchen angeblicher Bürgernähe, die sie ja glauben für sich gepachtet zu haben“, rügte der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion den vorliegenden Gesetzentwurf. Der von der Regierungskoalition aufgebaute Lobbyismuspopanz habe mit der Wirklichkeit im Thüringer Landtag nicht das Geringste zu tun. Zugleich erinnerte der Abgeordnete Scherer, dass es guter parlamentarischer Sitte entspricht, sich die Argumente aller Seiten anzuhören und auf Grundlage dieser Informationen eine abgewogene Entscheidung zu treffen. Mit den Worten „Ich jedenfalls lasse mir von Ihnen nicht vorschreiben, mit wem ich als frei gewählter, unabhängiger Abgeordneter Gespräche führe.“ erteilte der Abgeordnete dem Gesetzentwurf eine Absage. Gegen die Stimmen der CDU-Fraktion wurde der Gesetzentwurf in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.

(TOP 11) Kellner: Letzter Versuch, die Gebietsreform durch die Hintertür durchzuboxen

In erster Beratung hat der Thüringer Landtag einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur „Weiterentwicklung der Thüringer Gemeinden“ (Drs. 6/4811) sowie einen Antrag mit dem Titel „Eckpunkte des Leitbildes und der Leitlinien für die Neugliederung der Gemeinden in Thüringen“ (Drs. 6/4810) zur weiteren Beratung in den Innenausschuss überwiesen. „Sowohl der Gesetzentwurf als auch der Antrag zeigen deutlich, dass Rot-Rot-Grün von der Gebietsreform nicht abgewichen ist, sondern diese nunmehr auf Gemeindeebene lediglich anders verpacken und angehen will.“ Das sagte der CDU-Innenpolitiker Jörg Kellner heute im Plenum und bezeichnete das Vorhaben als „letzten Versuch, um die gescheiterte Gebietsreform nunmehr durch die Hintertür durchzuboxen.“ Mit dem Gesetzentwurf soll unter anderem das vormals bereits im Vorschaltgesetz enthaltene Ende der Verwaltungsgemeinschaften umgesetzt werden, indem die doppelte Mehrheit bei Neugliederungsmaßnahmen beseitigt wird. Mit Blick auf die im Gesetzentwurf aufgestellte Einwohnergröße in Höhe von mindestens 6.000 im Jahr 2035 sagte Kellner „Rot-Rot-Grün interessiert sich nur für Einwohnergrößen, ohne die Strukturen zu beleuchten. Das ist nicht zu Ende gedacht.“

(TOP 12) Landes-Regulierungskammer in Thüringen einführen

In erster Lesung wurde das „Gesetz über die Regulierungskammer des Freistaates Thüringen“ (Drs. 6/4816) beraten und in den Umweltausschuss überwiesen. Der energiepolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Stefan Gruhner machte in der Debatte deutlich: „Die Regulierungskammer soll der Vorbereitung der Einrichtung einer Landesregulierungsbehörde, durch welche die derzeitige Organleihe zur Regulierung des Strommarktes in Thüringen mit der Bundesnetzagentur beendet werden soll, dienen. Außer für die Thüringer Energie AG (TEAG) und die Stadtwerke Erfurt soll ab 2020 die Regulierung des Strommarktes durch eine Behörde des Freistaates Thüringen selbst erfolgen. Diese Standortnähe der Agentur soll für die Akteure des Strommarktes in Thüringen die Wege der Betreuung verkürzen und schneller Problemlösungen herbeiführen, als dies bisher über eine Bundesbehörde möglich war.“ Die CDU-Fraktion hatte diesem Vorhaben in einem gemeinsamen Antrag mit der Regierungskoalition bereits zugestimmt, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Kostenrahmen für die Einrichtung einer Landesnetzagentur mit Regulierungskammer eingehalten wird. Das bedeutet vor allem, die Personalausstattung mit Augenmaß vorzunehmen.

(TOP 13) Auf Initiative der CDU-Fraktion wird das Ehrenamt bei der Feuerwehr gestärkt

Aufgrund einer Initiative der CDU-Fraktion vom Mai 2017 (Drs. 6/3562) hat der Thüringer Landtag heute einen Maßnahmenkatalog zur Stärkung des Ehrensamtes bei den Freiwilligen Feuerwehren in Thüringen beschlossen. „Die seit Jahren sinkenden Mitgliederzahlen bei den Freiwilligen Feuerwehren sind alarmierend und bedürfen vereinter Kräfte, um diese Entwicklung schnell zu stoppen.“ Das sagte die CDU-Innenpolitikerin Gudrun Holbe heute am Rande des Plenums und begrüßte, dass der Landtag nunmehr den Weg freigemacht hat, um das Ehrenamt sowie die Brand- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz zu stärken. Mit Blick auf den Änderungsantrag der CDU-Fraktion mit Titel „ Brandschutz im Freistaat flächendeckend und zukunftssicher aufstellen“ (Drs. 6/4849) sagte die Innenpolitikerin: „Auch wenn ein gemeinsamer Antrag mit den Koalitionsfraktionen nicht zustande kam, so sollen im Ergebnis doch wesentliche Forderungen meiner Fraktion nunmehr umgesetzt werden. Die Umsetzung werden wir in den kommenden Monaten begleiten und im Innenausschuss kritisch hinterfragen“, so Holbe abschließend.

(TOP 14) abgesetzt

(TOP 15) abgesetzt

(TOP 16) Deutsche Qualitätsstandards zum Maß nehmen - Für den Erhalt der Freien Berufe

Heute hat der Landtag mit den Stimmen der CDU-Fraktion und der Koalitionsfraktionen einen Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 6/4341) abgelehnt. Der Antrag hatte zum Ziel, dass die Landesregierung Einfluss auf das von der EU-Kommission eingebrachte Dienstleistungspaket nimmt. Dazu soll sie u. a. dafür Sorge tragen, dass bei der rechtlichen Umsetzung der Vorgaben der Verhältnismäßigkeitsprüfung der Einschätzungsspielraum und die Eigenverantwortlichkeit der Kammern und Verbände der Selbstverwaltung bei der Gestaltung der ihnen obliegenden Berufsbelange vollumfänglich erhalten bleiben. „Wir haben bereits umfänglich das Dienstleistungspaket der EU-Kommission im Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft beraten. Der Ausschuss hat Subsidiaritätsbedenken geltend gemacht. Die Bundesregierung und der Bundesrat begleiten den Prozess ebenfalls sehr kritisch. Deshalb bedarf es keines Antrags der AfD-Fraktion“, so abschließend der mittelstandspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Herbert Wirkner.

(TOP 17) Walk: Polizeivollzug muss nachhaltig entlastet werden

Die Linkskoalition hat einen Antrag der CDU-Fraktion mit dem Titel „Polizeivollzugsdienst entlasten - Polizeiverwaltung stärken“ (Drs.6/4435) abgelehnt. „Mit unserem Antrag haben wir das Ziel verfolgt, unsere Polizei nachhaltig von vollzugsfremden Aufgaben zu entlasten. Es ist kein Geheimnis, dass die Personalsituation im Polizeivollzugsdienst äußerst angespannt ist.“ Das sagte der CDU-Innenpolitiker Raymond Walk heute am Rande des Plenums. Zur Beseitigung dieses Zustandes bedarf es nach Auffassung der CDU-Fraktion neben einer umfassenden Aufgabenerhebung und -kritik bei der Polizei auch einer Aufstockung der jährlichen Polizeianwärter. Zudem sah der Antrag vor, dass die Einstellung von Verwaltungsbeamten und/oder Tarifbeschäftigten gefördert werden sollte, um eine Konzentration der Polizeivollzugsbeamten auf deren Kernaufgaben zu ermöglichen. „Wenn wir das Sicherheitsbedürfnis unserer Bürger wirklich ernst nehmen, ist neben einer modernen Polizeistruktur auch und vor allem ausreichend Personal für unsere Einsatzkräfte eine unabdingbare Voraussetzung“, so Walk abschließend.

(TOP 18) Meißner: Wir dürfen nicht nachlassen, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu verbessern

In heutiger Plenarsitzung des Thüringer Landtags wurde der Antrag der CDU-Fraktion zum Thema „10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention - Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Thüringen jetzt voranbringen“ (Drs. 6/4380) beraten. Gefordert wurde unter anderem die schon längst angekündigte Novelle des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen dem Thüringer Landtag unverzüglich vorzulegen. „Vor allem soll darin das Amt des Thüringer Beauftragten für Menschen mit Behinderungen in seiner Unabhängigkeit gestärkt werden. Dies könnte erreicht werden durch dessen Wahl und Zuordnung zum Thüringer Landtag. Die derzeitige Zuordnung zum Sozialministerium ist unserer Ansicht nach nicht zielführend. Er ist für viele andere Felder der Landespolitik zuständig: Verkehrsplanung, Infrastruktur, Bildung, Landwirtschaft. Meine Fraktion hatte vor zwei Jahren bereits einen entsprechenden Antrag eingebracht, aber die Regierungskoalition hatte sich dem Ansinnen verweigert – obwohl alle betroffenen Verbände ihn unterstützt hatten.“, so die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion der CDU, Beate Meißner. Meißner weiter: „Wir sind in Thüringen auf einem guten Weg und es hat sich bereits vieles getan, um Benachteiligungen abzubauen. Aber wir dürfen nicht nachlassen, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.“ Leider wurde auch dieser Antrag  mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen abgelehnt.

(TOP 19) Justizministerium verweigert weiter Personalbedarfsbetrachtung

Unter TOP 19 rückte der Thüringer Strafvollzug in den Focus der Plenardebatte. Die Anträge der AfD-Fraktion (Drs. 6/4382) der CDU-Fraktion (Drs. 6/4447) und der Regierungskoalition, (Drs. 6/4850) forderten die Landesregierung im Wesentlichen zum Bericht über die Zukunft der Thüringer Gefängnisstandorte, die Planungen zu Auswirkungen von Standortentscheidungen für die Beschäftigten und die seit Jahren drängenden Personalprobleme auf. Explizit forderte die CDU-Fraktion zur Vorlage eines umfassenden Landesentwicklungskonzeptes zum Justizvollzug mit der Perspektive für das Jahr 2025 auf. Für die Strafvollzugskommission sprach die Abgeordnete Schulze, die ihren Redebeitrag mit einem Dank an die Bediensteten eröffnete. Sodann rügte die Abgeordnete die seit 2014 fällige, vielfach zugesagte und bis heute nicht vorliegende Personalbedarfsberechnung: „Ich kann viel Anderes aber nichts Besseres erkennen.“ Ferner zeige die überstürzte Schließung der JVA Gera die Konzeptlosigkeit der Landesregierung und des zuständigen Justizministeriums. Der Antrag der AfD wurde mit den Stimmen der CDU abgelehnt, die Regierungskoalition erteilte dem Antrag der CDU eine Absage. Zum Antrag der Regierungskoalition enthielten sich die Abgeordneten der CDU-Fraktion.

(TOP 20) Meißner: Den ländlichen Raum Thüringens für zukünftige Generationen attraktiv halten

Wie die Familienfreundlichkeit Thüringens weiterhin gezielt ausgebaut werden kann und wie Eltern, die sich für Kinder entscheiden, gestärkt werden können zeigte in heutiger Plenardebatte im Thüringer Landtag ein Antrag der CDU-Fraktion zum Thema „Gleichwertige Lebensverhältnisse - Ländliche Räume fördern und Familien stärken“ (Drs.6/4547). Die sozialpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Beate Meißner, führte dazu aus: „Immer mehr Thüringerinnen und Thüringer entscheiden sich für Kinder. Familien und Kinder sind das Fundament unserer Gesellschaft. Der Freistaat Thüringen ist ein Land mit großer Vielfalt, unterschiedlichen Traditionen und Mentalitäten, in ländlichen Regionen ebenso wie in Städten und Ballungsräumen. Diese Vielfalt ist ein wahrer Schatz, den wir erhalten und mehren wollen.“ Das setze gleichwertige Lebensbedingungen in Stadt und Land voraus. Angesichts der Herausforderungen, vor denen gerade der ländliche Raum stehe, etwa dem demografischen Wandel und der Abwanderung junger Menschen in die Ballungsgebiete beziehungsweise in andere Bundesländer, seien nachhaltige Lösungen gefragt, damit insbesondere Familien auch in Zukunft gut und gerne auf dem Land leben. „Wir dürfen nicht zulassen, dass der ländliche Raum ins Hintertreffen gerät. Es muss möglich sein, überall in Stadt und Land gleichwertigen Zugang zu Bildung, Arbeit, zu öffentlicher Infrastruktur und zu Leistungen der Daseinsvorsorge zu haben, damit alle Regionen Thüringens lebenswert sind und bleiben“, schloss Meißner.

(TOP 21) CDU-Fraktion für Ausbau der Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen

Die Linkskoalition hat einen Antrag der CDU-Fraktion mit der Titel „Sicherheitsgefühl der Menschen stärken - Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen ausbauen“ (Drs. 6/4503) abgelehnt. Mit dem Antrag sollte das Sicherheitsgefühl der Menschen auf öffentlichen Plätzen gestärkt werden, die sich zu Kriminalitätsschwerpunkten entwickelt haben.“ „Wir nehmen das Sicherheitsgefühl der Menschen ernst. Gegenwärtig bestehen insbesondere in den Städten Erfurt, Jena und Gera bestimmte Kriminalitäts-Brennpunkte, die in den Fokus der Thüringer Polizei gerückt sind.“ Das sagte der CDU-Innenpolitiker Raymond Walk heute im Plenum. Insbesondere in der Landeshauptstadt wurden die Magdeburger Allee und der Bahnhofsvorplatz von der Polizei als sog. "Gefahrenorten" eingestuft, da es dort in letzter Zeit vermehrt zu Drogendelikten und Einbrüchen kam. „Hintergrund des Antrages war zudem eine Umfrage der Thüringer Allgemeine, wonach sich dreiviertel der Befragten für einen Ausbau der Videoüberwachung auf bestimmten öffentlichen Plätzen ausgesprochen hatten“, so Walk abschließend.

(TOP 22) Mobilfunklöcher stopfen und Thüringens Infrastruktur für die digitale Zukunft gestalten

Heute hat der Landtag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen den Antrag der Fraktion der CDU „Mobilfunklöcher stopfen und Thüringens Infrastruktur für die digitale Zukunft gestalten“ (Drs. 6/4633) abgelehnt. Mit dem Antrag wurde die  Landesregierung aufgefordert, Maßnahmen zum Schließen von Mobilfunklücken zu ergreifen. Zudem hat die CDU-Fraktion gefordert, dass Thüringen optimal auf den Leitmarkt für 5G-Anwendungen vorbereitet wird. Dazu soll u.a. ein Pilotprojekt mit dem Ziel ins Leben gerufen werden, eine Thüringer Kommune so zu ertüchtigen, dass sie bis 2025 über eine volle 5G-Konnektivität verfügt. „Es braucht solche Anträge von uns, damit die Landesregierung ihre Aufgaben bei der Digitalisierung erledigt“, so abschließend der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Mario Voigt.

(TOP 23) Geltendes Recht braucht keinen Plenarantrag

Mit der Drucksache 6/4656 begehrte die AfD-Fraktion eine Beschlussfassung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Der Forderung auf Neuordnung der Familienzusammenführung im europäischen Ausland erteilte der migrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, der Abgeordnete Christian Herrgott, eine Absage: „Was sie hier fordern, ist geltendes Recht und fachliche Praxis in den Kommunen.“  Der Abgeordnete forderte die Antragsteller zum Verzicht auf die benutzten veralteten Zahlen auf und referierte die aktuellen Fall- und Kostenzahlen sowie die aktuelle Praxis vor Ort. Zugleich rügte der Abgeordnete die Unterstellung der Antragsteller, es gäbe ein medizinisches Verfahren, das konkrete Altersfeststellung ermöglicht und konkretisierte, dass bei allen bekannten Verfahren, mögen sie noch so finanziell aufwändig sein, allenfalls ein Näherungswert umrissen werden kann. Diese Verfahren werden von den Jugendämtern bei Bedarf angewandt. Mit den Worten: „Wir brauchen nicht jedes Mal einen Plenarantrag, um die Verfassung einzuhalten“ schloss der Abgeordnete Herrgott seinen Redebeitrag. Mit den Stimmen der CDU-Fraktion wurde der Antrag abgelehnt.

(TOP 24) Landtag lehnt Modellprojekt zur Erprobung von Elektroimplusgeräten ab

Der Thüringer Landtag hat mit den Stimmen der Linkskoalition einen Antrag zur Durchführung eines Modellprojektes zur Erprobung von Distanz-Elektroimplusgeräten (Drs. 6/4791) abgelehnt. „Die vermehrten und zum Teil auch schwerwiegenden Angriffe auf Polizisten sind nicht nur besorgniserregend, sondern bedürfen der ernsthaften Überlegung, wie wir den Schutz unserer Beamten vor körperlicher Gewalt verbessern können.“ Das sagte der CDU-Innenpolitiker Raymond Walk heute am Rande des Plenums und bezeichnete die Prüfung und Erprobung von sogenannten ‚Tasern‘ für einen geeigneten Weg. „Zunächst gilt es allerdings die bisher gesammelten Erfahrungen anderer Bundesländer zu bewerten und die für den polizeilichen Einsatz notwendigen Rechtsgrundlagen zu prüfen“, so Walk abschließend.

(TOP 25) Hilfe für SED-Opfer auch nach 2019

Der mit großer Mehrheit angenommene gemeinsame Antrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Landesregierung auf, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für eine Novellierung der zum 31. Dezember 2019 auslaufenden drei sogenannten SED-Unrechtsbereinigungsgesetze dahingehend einzusetzen, dass deren Geltungsdauer bis ins Jahr 2029 verlängert wird und damit die Opfer der SED-Diktatur von einst auch künftig eine Rehabilitierung beantragen können. Auf Vorschlag der CDU-Fraktion, wie deren Sprecher für die Opfer der SED-Diktatur, Herr Abgeordneter Herbert Wirkner, im Plenum ausführte, sieht der gemeinsame Antrag ebenfalls eine Erweiterung bzw. Präzisierung der antragsberechtigten Opfergruppen auf die Zwangsausgesiedelten, Zersetzungsopfer und die von politischen Repressionen betroffenen ehemaligen Schüler in der DDR vor. Und schließlich fordert der Antrag auch eine Beweiserleichterung bei der Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden unter anderem durch die Bestellung spezieller Gutachter.

(TOP 31 a) Walk: Landesregierung muss auch Linksextremismus in den Fokus nehmen

Im Rahmen einer Aktuellen Stunde (Drs. 6/4817) befasste sich der Thüringer Landtag mit dem Themenkomplex Linksextremismus im Freistaat. „Ich finde es ausgesprochen bemerkenswert, dass in einer aktuellen Umfrage der Thüringer Allgemeinen 53 Prozent der Thüringer der Aussage zustimmen, die Polizei habe Linksradikale zu wenig im Blick“, sagte der CDU-Innenpolitiker Raymond Walk während der Plenardebatte. Walk forderte die Landesregierung auf, bei der Bekämpfung von Extremismus weder das rechte, noch das linke Auge zu verschließen. „Insbesondere die Entwicklung von linksmotivierten Gewaltdelikten in den letzten Jahren hat gezeigt, dass trotz gleichbleibender Zahlen von bekannten 130 Autonomen in Thüringen die Szene insgesamt keinesfalls zu vernachlässigen ist“, so Walk weiter. „Eine wehrhafte Demokratie benötigt zunächst eine starke und offene Gesellschaft, aber auch starke Sicherheitsbehörden und damit einen starken Verfassungsschutz.“

(TOP 31 b) Wucherpfennig: Wirtschaftliches Potenzial des ICE-Knotenpunktes nutzen

Auf Antrag der SPD-Fraktion hat der Landtag in seiner Aktuellen Stunde mit der Drucksache 6/4841 über die Auswirkungen der ICE-Neubaustecke Berlin-München auf den Wirtschaftsstandort Thüringen debattiert. Mit der Realisierung des Projektes ist Thüringen zu einem infrastrukturellen Knotenpunkt in Deutschland und Europa geworden. In Erfurt werden voraussichtlich jährlich drei Millionen Passiergiere umsteigen. Dazu erklärte der CDU-Wirtschaftspolitiker Gerold Wucherpfennig: „Alleine diese Zahl verdeutlicht das wirtschaftliche Potenzial dieses Knotenpunktes. Thüringen muss dieses Potenzial im Hinblick auf den Tourismus, als Tagungs- und Kongressstandort und für sein Standortmarketing nutzen.“ Dass Thüringen überhaupt zur Drehscheibe beim Zugfernverkehr für die Nord-Süd und Ost-West-Verbindung geworden ist, habe man dem Einsatz und dem Weitblick des ehemaligen Ministerpräsidenten, Bernhard Vogel, zu verdanken. „Nicht alle, die sich heute mit der ICE-Neubaustecke Berlin-München schmücken, waren von Beginn an vom ICE-Knoten und dessen Streckenverlauf überzeugt“, so Wucherpfennig abschließend.

(TOP 31 c) Walsmann: Grundsätze der Marktwirtschaft nicht in Frage stellen

Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 6/4842) hat der Landtag in seiner Aktuellen Stunde über die Möglichkeit einer gesetzlichen Regelung diskutiert, die es Unternehmen verbieten soll, Personalabbau vorzunehmen, so lange Gewinne erzielt werden. Anlass der Debatte waren die Entwicklungen bei Siemens und Coca-Cola in Thüringen. Die CDU-Landtagsabgeordnete Marion Walsmann machte in ihrem Redebeitrag deutlich, dass ihre Fraktion an der Seite der Beschäftigten von Siemens und Coca-Cola steht. Sie appellierte noch einmal an die gesellschaftspolitische Verantwortung der beiden Konzerne. Die Entscheidungen zum Stellenabbau oder zur Schließung von Standorten dieser Größenordnung hätten, so Walsmann, nicht nur Auswirkungen auf die Situation vor Ort, sondern auf ganze Regionen. Dennoch ist für die CDU-Abgeordnete die Gesetzesinitiative der LINKEN nicht zielführend. Unternehmen zu untersagen, Stellen abzubauen, wenn Gewinne erzielt werden, sei ein „staatlicher Eingriff in strategische Überlegungen von Unternehmen“, sagte Walsmann. Dies würde die Grundsätze der Marktwirtschaft und der unternehmerischen Freiheit in Frage stellen. „Gleichzeitig weckt dieser Gesetzentwurf falsche Erwartungen und hilft den Beschäftigten von Siemens und Coca-Cola nicht“, so Walsmanns Einschätzung.

(TOP 31 d) Glyphosat – Politischer Aktionismus ohne wissenschaftliche Basis

Zum wiederholten Male hat sich der Landtag im Rahmen einer Aktuellen Stunde (Drs. 6/4843) mit der Problematik „Glyphosat“ beschäftigt. Für die CDU-Fraktion hat der agrarpolitische Sprecher, Marcus Malsch, deutlich gemacht, dass das Herbizid in der Landwirtschaft unverzichtbar ist. Ein Verbot würde zu einem verstärkten Einsatz des Pfluges und insbesondere anderer Herbizide führen. „Zugleich wird damit ein positiver Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität im Boden und des Humusaufbaus geleistet. Der durch Glyphosat erst erfolgreich zu betreibende pfluglose Anbau schützt die Böden vor Erosion und Austrocknung und verringert gleichzeitig die Emissionen von Treibhausgasen“, so Malsch. Der Agrarpolitiker machte aber ebenso deutlich, dass kein privater Hausbesitzer und kein Kleingärtner glyphosathaltige Produkte verwenden müsse: „Das geht auch anders. Hier künftig Einschränkungen vorzunehmen, ist durchaus vernünftig oder gar geboten.“ Zur Frage der Verwendung im kommunalen Bereich führte Malsch aus, dass hier die Anwendung von Glyphosat bereits nach dem Pflanzenschutz-Gesetz verboten sei. Eine wissenschaftliche Risikobewertung für die Zulassung von Wirkstoffen und Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft müsse stets das Hauptargument bleiben, so Malsch. „Politischer Aktionismus ohne wissenschaftliche Basis ist nicht zielführend und hilft weder den Landwirten noch dem Verbraucher.“