Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 87.-89. Plenarsitzung (21.-23. Juni 2017)

23.06.2017

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

(TOP 1) Gesetz zur Neuregelung der 5 Prozent Sperrklausel abgelehnt  

Mehrheitlich wurden zwei Gesetzentwürfe der AfD-Fraktion zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen (Drs. 6/3939) und des Thüringer Landeswahlgesetzes (Drs. 6/3940) diskutiert. Beide Gesetzentwürfe hatten zum Ziel die fünf Prozent Sperrklausel bei Landtagswahlen abzuschaffen. Der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Manfred Scherer, erklärte dazu in der Debatte: „In der ersten Lesung wurden bereits die juristischen Argumente ausgetauscht, das möchte ich heute nicht wiederholen. Ich möchte aber auf einen Punkt noch eingehen. Wir hatten ja gerade in Frankreich und England Wahlen und daran kann man sehen, dass unser Verhältniswahlrecht ein hervorragendes Wahlrecht darstellt, das weit mehr die Stimme des Wählers berücksichtigt, als andere Wahlsysteme.“  

(TOP 2) Änderung des Thüringer Umweltinformationsgesetzes 

Ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (Drs. 6/3431) wurde heute in zweiter Lesung beraten und mehrheitlich angenommen. Der Abgeordnete Jörg Geibert legte für die CDU-Fraktion die Sicht auf den mehrfach im Umweltausschuss beratenden Gesetzentwurf dar und führte dazu aus: „Es ist ein bescheidener Gesetzentwurf hauptsächlich rechtstechnischer Natur. Im Rahmen der Anhörung zeigte sich, dass die Öffentlichkeit ein großes Informationsbedürfnis hat, aber zu befürchten ist, dass die Kommunen dadurch mit zusätzlichen Verwaltungsaufgaben belegt werden, deren Kosten unklar geblieben sind. Natürlich muss EU-Recht und ein BVG-Urteil fristgerecht umgesetzt werden, aber es bleiben Fragen offen, welche die Landesregierung nicht schlüssig beantworten konnte. Daher wird sich die CDU-Fraktion bei der Abstimmung enthalten.“ Geibert fordert die Landesregierung abschließend auf, die Regelungen dieses Gesetzes in den Entwurf eines zukünftigen Transparenzgesetzes einfließen zu lassen. 

(Top 3) Linkskoalition beseitigt eigene handwerkliche Fehler  

In zweiter Beratung hat der Thüringer Landtag einen von der Linkskoalition auf dem Weg gebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (Drs. 6/3601) verabschiedet.

Mit der Änderung wurden handwerkliche Fehler an einem Gesetz behoben, dass von Rot-Rot-Grün erst im Dezember 2016 auf den Weg gebracht wurden. Die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände im Innenausschuss hatte keine Einwände gegen die Korrekturen ergeben.

(TOP 4) Tagesordnungspunkt 4 wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

(TOP 5) Neuregelungen bei der Härtefallkommission abgelehnt

Mit dem Gesetzentwurf (Drs. 6/3911) beabsichtigt die AfD-Fraktion, die sogenannte Härtefallkommission auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Bislang ist diese Kommission auf Grund einer Rechtsverordnung der Landesregierung eingerichtet. Sie trifft ausländerrechtliche Entscheidungen in Fällen, wenn einem Ausländer, der vollziehbar ausreisepflichtig ist, abweichend von den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, sofern darum ersucht wird. Gegenstand des Gesetzentwurfs sind die Zusammensetzung der Härtefallkommission und Regelungen zum Verfahren sowie Ausschlussgründe für eine von den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes abweichende Aufenthaltsregelung. Für die CDU-Fraktion machte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Michael Heym deutlich, dass er sich zumindest eine inhaltliche Debatte im Fachausschuss dazu gewünscht hätte. Mit der Mehrheit der Linkskoalition wurde jedoch eine Ausschussberatung verhindert und der Gesetzentwurf abgelehnt.

(Top 6)CDU-Fraktion bringt Gesetzentwurf zur Anhebung der Altersgrenze für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte ein

Auf Initiative der CDU-Fraktion hat der Landtag in erster Beratung einen Gesetzentwurf zur Anhebung der Altersgrenzen für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte (Drs. 6/4066) beraten. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein hauptamtlicher Bürgermeister oder Landrat mit 65 Jahren nicht oder nicht mehr gewählt werden darf. Die Leistungsfähigkeit eines Bürgermeisters oder Landrats hängt nicht von dessen Alter ab.“ Das sagte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Fiedler, am Rande des Plenums. Der Gesetzentwurf sieht eine Anhebung der Altersgrenze für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte von derzeit 65 auf 67 Jahre vor. Bislang darf nicht gewählt werden, wer am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet hat. Fiedler weiter: „Angesichts des auf 67 Jahre angehobenen Pensionsalters für normale Beamte ist die Altersgrenze für die Wahl von hauptamtlichen Bürgermeistern und Landräten nicht mehr zeitgemäß. Die Ausgrenzung älterer Kandidaten und Amtsinhaber für diese kommunalen Spitzenämter widerspricht darüber hinaus auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Gerechtigkeitsgebot.“ Im Ergebnis der Plenarberatung wurde der Gesetzentwurf mit den Stimmen aller Fraktionen zur weiteren Beratung in den federführenden Innenausschuss überwiesen.  

(TOP 7) AfD fordert Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Zensurverbots

Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen (Drs. 6/4063) wurde in erster Lesung beraten und nicht zur Weiterberatung in die Fachausschüsse überwiesen. Der Gesetzentwurf sieht eine Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Zensurverbots in Artikel 11 der Thüringer Verfassung vor. Der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Manfred Scherer, erklärte dazu im Rahmen der Debatte: „Die Verfassungsänderung der AfD-Fraktion löst das Problem gerade nicht. Abgesehen davon, dass eine Verfassung nicht mit Einzelfallregelungen oder tagesaktuellen Problemlösungen überfrachtet werden sollte, sind solche als Gegenwehr gegen beispielsweise das Netzdurchsetzungsgesetz völlig untauglich. Denn es gilt der einfache Verfassungssatz: Bundesrecht bricht Landesrecht, auch Landesverfassungsrecht. Das heißt: das Gesetz verstößt gegen das Grundgesetz und ist damit verfassungswidrig oder es ist es nicht, dann kann es durch Landesrecht nicht verfassungswidrig werden. Deshalb ist die von Ihnen vorgeschlagene Regelung gegen das angeprangerte Bundesgesetz von Justizminister Heiko Maas völlig wirkungslos.“  

(TOP 8) Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen

Ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften betreffend die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Drs. 6/4054) wurde heute ohne Aussprache zur Weiterberatung in den zuständigen Umweltausschuss überwiesen. Umweltministerin Siegesmund führte in einem kurzen Bericht in die Problematik ein. Auf Landesebene soll die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen für nicht gewerbliche Einrichtungen wie Universitäten und Forschungsinstitute geregelt werden.

(TOP 9) Zinsen auf Steuernachzahlungen und Steuererstattungen halbieren

Mit einem Alternativantrag zur von der AfD-Fraktion auf die Tagesordnung gesetzten Problematik der hohen Verzinsung von Steuernachforderungen hat sich die CDU-Fraktion für die Halbierung dieser Zinsen eingesetzt. Durch die aktuelle Nullzinsphase entsteht eine wahrnehmbare Verzerrung im Steuerrecht für die Thüringer Bürger und Unternehmen, wenn die gesetzliche Zinshöhe nach § 238 Abgabenordnung nach geltendem Recht bis zu sechs Prozent pro Jahr auf Steuernachzahlungen und Steuererstattungen beträgt. „Diese Zinsdifferenz hat sich in einem Maße von den Zinsen am Kredit- und Einlagenmarkt entfernt, der gesetzgeberisches Handeln erfordert, um dem Grundsatz der Leistungsgerechtigkeit im Steuerrecht zu genügen“, begründet Finanzpolitikerin Simone Schulze den Vorstoß der CDU-Fraktion. Obwohl angesichts der mittelfristig zu erwartenden Steuermehreinnahmen genug Gestaltungsspielräume für diese Entlastung der Bürger und Unternehmen in Thüringen bestehen, war die Linkskoalition nicht bereit, dem Antrag der CDU-Fraktion zuzustimmen.

(TOP 10) Malsch: „Das deutsche Speditionsgewerbe steht durch billige osteuropäische LKW unter erheblichem Wettbewerbsdruck.“

Heute hat der Landtag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen den Antrag der CDU-Landtagsfraktion in der Drucksache 6/3806 abgelehnt. Der Antrag hatte zum Ziel, dass aktiv gegen die Manipulation an der Bordelektronik von Lastkraftwagen durch osteuropäische Unternehmen vorgegangen wird. „Dazu sind ein klarer Rechtsrahmen, eine Erhöhung der Kontrolldichte und eine entsprechende technische Ausstattung des Bundesamtes für Güterverkehr erforderlich“, fasste Verkehrspolitiker Marcus Malsch die Zielrichtung des Antrags zusammen. AdBlue ist ein Harnstoffgemisch, welches zusätzlich zum Rußpartikelfilter den Stickoxidausstoß (NOx) reduziert. Nach Medienberichten kommt es hier zu vermehrten Manipulationen. Das zuständige Bundesamt für Güterverkehr (BAG) kontrolliere bisher nur die technischen Einrichtungen der LKW, jedoch nicht die speziellen Abgassysteme. Die Schäden für Umwelt und Steuerzahler sind immens. „Die Vorgänge sind aus unserer Sicht skandalös. Das deutsche Speditionsgewerbe steht durch billige osteuropäische LKW unter erheblichem Wettbewerbsdruck. Mit den kriminellen Manipulationen verschaffen sich diese Spediteure einen ungerechtfertigten Vorteil, der zu Lasten deutscher Arbeitsplätze geht“, so abschließend der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Dr. Mario Voigt.

(TOP 11) Flächendeckende Versorgung durch Apotheken in Thüringen für die Zukunft sichern

In heutiger Plenarsitzung des Thüringer Landtags wurde der durch die CDU-Fraktion eingereichte Antrag „Die Apotheke vor Ort erhalten - Flächendeckende Versorgung durch Apotheken in Thüringen für die Zukunft sichern“ (Drs. 6/3807) diskutiert.  So betrachtet der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Christoph Zippel, vor allem die Altersstruktur der Apotheker als Mahnung, mehr für die langfristige wohnortnahe Versorgung der Bürger zu tun: „Es gilt, die flächendeckende Versorgung durch Apotheken zu erhalten und Zukunftsrisiken rechtzeitig zu begegnen. Die ländlichen Räume Thüringens müssen trotz des Bevölkerungsrückgangs und einer veränderten Altersstruktur lebenswert und eine gute Heimat bleiben. Hierfür fordern wir die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten für Pharmazeuten an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Auch sehen wir für die Existenz der Apotheken ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Oktober 2016 zur Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente problematisch. Der Online-Handel kann die Beratung und die Leistungen der Apotheken vor Ort nicht ersetzen.“

(TOP 12) Antrag zur Aufhebung des Kooperationsverbots im Bildungsbereich beschlossen

Mit den Stimmen der rot-rot-grünen Mehrheit wurde ein Antrag zur Aufhebung des Kooperationsverbots im Bildungsbereich (Drs. 6/3808) beschlossen. Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner, sagte dazu in der Debatte: „Die CDU-Fraktion begrüßt ausdrücklich die im Juni im Bundeshaus beschlossene Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, welche das Kooperationsverbot im Bildungsbereich mit fachlichem Augenmaß lockert.“ Grundsätzlich gilt für die CDU-Fraktion, dass die Länder in die Lage versetzt werden müssen, ihre Aufgaben im  Bildungsbereich eigenständig zu erfüllen.

(TOP 13) Belastungen für Forstwirtschaft so gering wie möglich halten - Naturschutzorganisationen und Stiftungen in die Pflicht nehmen

Den Antrag der CDU-Fraktion, bei der Stilllegung von Waldflächen zunächst jene Naturschutzorganisationen und Stiftungen in die Pflicht zu nehmen, deren Flächen ohnehin dafür vorgesehen sind, hat die Linkskoalition abgelehnt. „7000 Hektar hat der Bund den Stiftungen zu diesem Zweck übertragen. Statt am Possen massiv Arbeitskräfte zu gefährden, sollte die Umweltministerin diese Flächen endlich ernsthaft in den Blick nehmen“, erklärte der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Egon Primas und verwies dabei auf die Flächen des Nationalen Naturerbes. In ihrem Plenarantrag (Drs. 6/3903) hat die CDU-Fraktion die Landesregierung dazu aufgefordert, sämtliche Flächen des Nationalen Naturerbes in Thüringen sofort und vollständig als Stilllegungsflächen anzurechnen. „Es gibt zahlreiche Naturschutzorganisationen und Stiftungen, die selbst Wald besitzen, ihre Wälder aber aktiv nutzen und sich bislang nur in überschaubarer Weise zum Nutzungsverzicht bei diesen Flächen bekannt haben. Hier muss die Landesregierung jetzt ansetzen“, so der CDU-Fraktionsvize. „Nur so können wir die Belastungen für die Forstwirtschaft so gering wie möglich halten“, so Primas' abschließende Begründung des Antrags seiner Fraktion. Nach der Ablehnung des Antrags bestehen erhebliche Zweifel, ob es der Landesregierung gelingt, die internen Differenzen aufzulösen und doch noch zu einem guten Ende für den Naturschutz auf der einen Seite und die nachhaltige Forstwirtschaft mit vielen Arbeitsplätzen und der Wertschöpfung im ländlichen Raum auf der anderen Seite zu kommen.

(TOP 14) Linkskoalition fordert im Untersuchungsausschuss 6/2 einen Zwischenbericht mit Wertungsteil

Mit den Stimmen der Linkskoalition wurde ein Antrag der CDU-Fraktion abgelehnt, welcher die Vorlage eines Zwischenberichts ohne Wertungsteil durch den Untersuchungsausschuss 6/2 zum Gegenstand hatte (Drs. 6/3905). Anlass für den Antrag ist die Intension der rot-rot-grünen Ausschussmehrheit, dem Parlament einen Zwischenbericht zum Stand des bisherigen Untersuchungsausschussverfahrens inklusive eines politischen Wertungsteils vorzulegen. „Dies widerspricht nicht nur dem Untersuchungsausschussgesetz, sondern auch dem eindeutigen Ergebnis eines Rechtsgutachtens des juristischen Dienstes der Landtagsverwaltung.“ Das sagte der Obmann der CDU-Fraktion im UA 6/2, Manfred Scherer, heute am Rande des Plenums. „Diese Missachtung der Rechte der Ausschussminderheit werden wir so nicht stehen lassen“, so Scherer abschließend. 

(TOP 15) Antrag der AfD-Fraktion zur Deutschpflicht in Moscheen abgelehnt

Mehrheitlich hat der Thüringer Landtag einen Antrag der Fraktion der AfD zur Einführung einer Deutschpflicht in Moscheen (Drs. 6/3912) abgelehnt. Der migrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Herrgott erklärte dazu: „Wir brauchen in Moscheen keine Deutschpflicht, aber wir setzen uns dafür ein, dass die Imame, die dort predigen, in Deutschland ausgebildet werden. Dann können sie auch in der Sprache predigen, die die Gläubigen in der Moschee verstehen.“

(TOP 16) CDU-Fraktion gegen Erstwähler-Kampagne

Die Linkskoalition hat einem Antrag mit dem Titel „Start einer Erstwähler-Kampagne zur Förderung der Beteiligung von Jugendlichen an Kommunalwahlen“ (Drs. 6/3933) gegen die Stimmen der CDU-Fraktion im Landtag beschlossen. Unter Verweis auf das im Jahr 2015 von der rot-rot-grünen Koalition verabschiedete Gesetze zur Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Kommunalwahlen, sagte der  CDU-Innenpolitiker, Jörg Kellner, heute am Rande des Plenums: „Es gibt keine plausiblen Gründe für die Abkoppelung der Wahlberechtigung von der Volljährigkeit, sodass wir keinen Grund sehen, einer Kampagne zur Förderung der Beteiligung von Jugendlichen an Kommunalwahlen zuzustimmen.“ Kellner begründete die Ablehnung des Antrages weiter:  „Der innere Zusammenhang zwischen Wahlalter und Volljährigkeit konkretisiert sich vor allem in der Frage, warum jemand über die Geschicke der Gesellschaft mitentscheiden soll, den diese Gesellschaft aber noch nicht für reif genug hält, seine eigenen Lebensverhältnisse selbständig zu regeln.“

(TOP 17) Meißner: Künstlersozialkasse leistet gute Arbeit, doch Antrag ist überflüssig

Den Antrag „Erhalt der Künstlersozialkasse und Aktualisierung der Aufnahmekriterien und Tätigkeitsbereiche“ (Drs. 6/3934) der Koalitionsfraktionen in heutiger Plenarsitzung im Thüringer Landtag hält die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Beate Meißner, für wenig zielführend: „Auch wir schätzen die gute Arbeit der Künstlersozialkasse für die Thüringer Künstlerinnen und Künstler sehr hoch. Sie ist eine begehrte und europaweit einzigartige Einrichtung, welche derzeit etwa 180.000 selbständigen Künstlern und Publizisten den Zugang zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung gewährt – und zwar zu bezahlbaren finanziellen Bedingungen. Doch der Antrag der Koalitionsfraktionen ist unserer Ansicht nach absolut überflüssig.“ Dies gehe bereits aus der Überschrift des Antrags hervor, so Meißner weiter. „Diese suggeriert, dass die Existenz der Künstlersozialkasse gefährdet sei, denn Sie sprechen vom ‚Erhalt‘ der Künstlersozialkasse. Hierfür gibt es jedoch keinerlei fundierte Hinweise“, erklärte die CDU-Sozialpolitikerin. Der Antrag wurde mit der Mehrheit der regierungstragenden Fraktionen und gegen die Stimmen der CDU-Fraktion verabschiedet.

(TOP 18) Fiedler: Landesregierung muss Gebietsreform endlich stoppen

Gegen die Stimmen der CDU-Fraktion hat der Thüringer Landtag einen Antrag der Linkskoalition mit dem Titel „Umsetzung der Ergebnisse des Bürgergutachtens zur Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform“ (Drs. 6/3935) beschlossen. Mit Blick auf das Urteil das Thüringer Verfassungsgerichtshofes vom 9. Juni 2017 forderte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Fiedler, die rot-rot-grüne Landesregierung auf, „dieses unsägliche Reformvorhaben endlich zu stoppen und den Freistaat nicht weiter gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger umzugestalten.“ Ein Alternativantrag der CDU-Fraktion, welcher primär die Unterrichtung des Landtages über zwei Umfragen der Landesregierung zum Thema Gebietsreform zum Gegenstand hatte (Drs. 6/4017), wurde von der Linkskoalition abgelehnt. Unter Verweis auf mehrheitlich ablehnende Haltung der Befragten gegen die Gebietsreform sagte Fiedler abschließend: „Es verwundert mich nicht, dass die Linkskoalition unseren Antrag abgelehnt hat.“

(TOP 19) Gruhner zu Mieterstrommodellen: Bund hat bereits geliefert

Der energiepolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Stefan Gruhner, hat den rot-rot-grünen Antrag „Mieterstrommodelle als Baustein der Energiewende“ (Drs. 6/3936) als „im wesentlichen überflüssig“ bezeichnet. „Mieterstrommodelle sind geeignet, die Energiewende voranzubringen. Die Große Koalition im Bund hat deshalb bereits im Mai einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Schaufenster-Anträge aus dem Thüringer Landtag braucht es da eigentlich keine mehr“, erklärte Gruhner.

Das Konzept des Mieterstroms, bei dem dezentral vor Ort produzierter Strom direkt am selben Ort von den Mietern von Wohn- und Gewerbeflächen genutzt werden kann, erschließt neue Flächen für den Ausbau der Photovoltaik. So wird die Produktion erneuerbaren Energien auch in die Städte getragen, um das Land davon zu entlasten. Rot-Rot-Grün will zusätzliche Fördermaßnahmen, um das Potenzial für Mieterstrom noch mehr ausschöpfen zu können. Durch den Beschluss in der letzten Bundesratssitzung  sind die Rahmenbedingungen jedoch bereits festgelegt worden – auch durch die Deckelung bei 500 Megawatt, um eine „Überförderung“ zu verhindern. Der Antrag wurde dennoch mit der Mehrheit der Regierungskoalition angenommen.

(TOP 20) Ausschüsse beraten über weiteren Ausbau der Elektromobilität

Im Zuge des von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Antrags „Weiterer Ausbau der Elektromobilität in Thüringen“ (Drs. 6/3967) erstattete Umweltministerin Anja Siegesmund Sofortbericht zum Stand des Ausbaus der Elektromobilität in Thüringen. Im Anschluss wurde der Antrag ohne weitere Aussprache zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

(TOP 21) Bühl: CDU-Vorschläge weitgehend in Wanderwegekonzeption berücksichtigt – jetzt muss gehandelt werden

Der Landtag hat auf Antrag der Koalitionsfraktionen über die neu erarbeitete Wanderwegekonzeption der Landesregierung (Drs. 6/4065) debattiert. Mit der neuen Konzeption sollen rund 18 Millionen Euro in attraktivere Routen, Projekte und eine bessere Infrastruktur investiert werden. Zudem soll sich künftig das Thüringer Wanderwegenetz auf maximal 20 Top-Routen und regional wichtige Strecken beschränken. „Die neue Konzeption zeigt eines: Es besteht noch großer Handlungsbedarf, um Thüringen noch attraktiver für Wandertouristen zu gestalten. Die Landesregierung muss handeln und nicht nur mit Konzeptionen beschreiben, wie Maßnahmen aussehen könnten“, erklärte dazu der tourismuspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Andreas Bühl.

(TOP 23) Herbert Wirkner war kein Stasi-Spitzel

Im TOP 23 „Überprüfung der Abgeordneten auf Zusammenarbeit mit der Stasi – Bekanntgabe der Feststellung des erweiterten Gremiums über das Ergebnis der Bewertung zur Prüfung des Einzelfalls des Abgeordneten Herbert Wirkner“ (Drs. 6/4072 und 6/4073) kam es auf Antrag des CDU-Abgeordneten Wirkner zur Aussprache. „Herbert Wirkner hat zu keinem Zeitpunkt für die Staatssicherheit gearbeitet“ – so lautete das Fazit der persönlichen Überprüfung des Abgeordneten, vorgetragen von Landtagspräsident Christian Carius. In einer sehr persönlichen Rede schilderte im Anschluss der Abgeordnete Wirkner seinen damals erfolgreich geführten langwierigen Abwehrkampf gegen die zum Teil subversiven Anwerbungsversuche seitens der Stasi.

(TOP 26) Wahl der Vertrauensleute und ihrer Vertreter für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter des Thüringer Finanzgerichts

Entsprechend der Vorlage Drs. 6/4033 wurden sieben Vertrauensleute und ihre Vertreter für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter des Thüringer Finanzgerichts mehrheitlich vom Thüringer Landtag gewählt.

(TOP 27) Wahl einer neuen Schriftführerin

Mehrheitlich hat der Thüringer Landtag Frau Abgeordnete Eleonore Mühlbauer (SPD) zur neuen Schriftführerin gewählt (Drs. 6/4032).

(TOP 27 a) Nachwahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Thüringer Landeszentrale für politische Bildung

Auf Vorschlag der Fraktion der SPD (Drs. 6/4070) wurde der Abgeordnete Uwe Höhn als Mitglied des Kuratoriums der Thüringer Landeszentrale für politische Bildung gewählt.

(TOP 29 a) CDU-Fraktion gegen dauerhaften Abschiebestopp nach Afghanistan

Auf Antrag der Regierungsfraktionen befasste sich der Thüringer Landtag im Rahmen einer Aktuellen Stunde mit dem Thema „Thüringen setzt sich für einen dauerhaften Abschiebestopp nach Afghanistan ein!“ (Drs. 6/4082).  Die Linkskoalition begründete ihre Forderung mit den jüngsten Anschlägen in Kabul. „Menschen ohne Bleiberecht müssen zügig wieder in ihre Heimat zurückgeführt werden. Dies gilt für sichere Regionen in Afghanistan genauso wie für allen anderen sicheren Regionen auf dieser Welt.“ Das sagte der integrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Christian Herrgott, heute im Plenum. „Wer nicht bereit ist, auch drastische Bilder im Rahmen einer ordnungsgemäßen Abschiebung auszuhalten, der ist in der Verantwortung für unser Land  eindeutig fehl am Platz“, so Herrgott abschließend.

(TOP 29 b) Keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags bis zum Jahr 2020 geplant

In seinem Redebeitrag zur Aktuellen Stunde der AfD-Fraktion mit dem Thema „Sind die Sparpläne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nur ‚Nebelkerzen‘? Abschaffung statt Erhöhung des Rundfunks“ (Drs. 6/4091) weist der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Gerold Wucherpfennig darauf hin, dass laut dem erst im März dieses Jahres beschlossenen Zustimmungsgesetz zum 20. Rundfunkänderungsstaatsvertrag keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorgesehen ist und damit bis zum Ende der Finanzierungsperiode im Jahre 2020 der aktuelle Beitrag in Höhe von 17,50 Euro gelte. Um jedoch eine Erhöhung des Beitrages aufgrund steigender Produktionskosten ab 2021 zu vermeiden, sollen die vorhandenen Rücklagen bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als Kompensationsmittel eingesetzt werden, so Wucherpfennig.

(TOP 29 c) R2G:Vermurkste Reformen und Zweifel an der eigenen Handlungsfähigkeit

Auf Antrag der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag fand heute eine Aktuelle Stunde zum Thema „Vermurkste Reformen und Zweifel an der eigenen Handlungsfähigkeit im Kabinett des Ministerpräsidenten Bodo Ramelow“ (Drs. 6/4101) statt. CDU-Fraktionschef Mike Mohring ging in seiner Rede auf den katastrophalen Zustand der rot-rot-grünen Landesregierung ein. Staatskanzleiminister Hoff hatte in einer Email vom 8. Juni 2017 an die Staatssekretäre des Innen-, Justiz-, Infrastruktur- und Umweltministeriums geschrieben, die Behandlung von Kabinettsvorlagen der Landesregierung habe „zwischenzeitlich einen Status erreicht, der die Handlungsfähigkeit der Landesregierung in relevantem Maße einzuschränken geeignet ist und deshalb nicht akzeptiert werden kann“. Mohring sagte dazu im Rahmen der Debatte: „Das Vorschaltgesetz wurde vom Verfassungsgerichtshof für nichtig erklärt, die Kommunalisierung von Aufgaben ist gescheitert und die Rückholung von Hortnerinnen in den Landesdienst war ein Fehler. Der Unterrichtsausfall an zahlreichen Thüringer Schulen und dass rund 10.000 Schüler keine Noten in manchen Fächern auf ihrem Halbjahreszeugnis bekommen haben, unterstreicht zudem das absolute Chaos im Bereich der Bildungspolitik.“ Mohrings Fazit lautet daher: „Diese Regierung ist die schlechteste Regierung, die Thüringen jemals hatte.“