Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 91.-93. Plenarsitzung (30.08.-01.09.2017)

01.09.2017

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

(Vor Eintritt in die Tagesordnung)  

Rot-rot-grüner Misstrauensbeweis gegenüber der eigenen Umweltministerin

„Einen größeren Misstrauensbeweis gegenüber der eigenen Umweltministerin kann es kaum geben.“ Mit diesen Worten hat der CDU-Umweltpolitiker Stefan Gruhner den Vorstoß der Koalitionsfraktionen kommentiert, ein Moratorium für weitere Sanierungsanordnungen für Kleinkläranlagen auf die Tagesordnung des Plenums zu heben. Der Antrag zeige die tiefe Skepsis der rot-rot-grünen Parlamentarier hinsichtlich der Handlungsfähigkeit der Umweltministerin, erklärte Gruhner. Laut Antragstext wollen die Koalitionsfraktionen durchsetzen, dass der Landtag die unteren Wasserbehörden und Abwasserzweckverbände dazu auffordert, die Kleinkläranlagensanierung solange auf Eis zu legen, bis Umweltministerin Siegesmund die Novelle des Wassergesetzes vorlegt. „Eine solche Aufforderung des Landtags an die Unteren Wasserbehörden wäre reine Schaufensterpolitik“, machte der CDU-Umweltpolitiker die Kritik seiner Fraktion an dem Antrag deutlich. Für die CDU-Fraktion ist der Stopp der Kleinkläranlagensanierung eine Selbstverständlichkeit: „Wenn in einem regierungsinternen Entwurf kostengünstigere Varianten angedacht sind, dann ist doch völlig klar, dass erlassene Sanierungsanordnungen ausgesetzt und vorerst keine neuen erlassen werden. Aus unserer Sicht ist das die einzig logische Folge der Überlegungen im Umweltministerium“, erläuterte Gruhner die ablehnende Haltung seiner Fraktion, darüber im Plenum zu debattieren. „Die Bürger im ländlichen Raum brauchen Rechts- und Planungssicherheit, ob überhaupt, und falls doch, wann sie ihre Kleinkläranlagen sanieren müssen“, so Gruhner. „Den Klamauk der Regierungsfraktionen brauchen wir dazu nicht. Am Zug ist einzig die Umweltministerin: Sie muss weitere Sanierungsanordnungen stoppen und Rechtssicherheit wie auch -klarheit schaffen, indem sie endlich das Wassergesetz vorlegt.“

(TOP 1a) Vereidigung des Ministers für Inneres und Kommunales

Landtagspräsident Christian Carius vereidigte Georg Meier als neuen Thüringer Minister für Inneres und Kommunales.   

(TOP 2) wurde von der Tagesordnung abgesetzt

(TOP 3) CDU-Initiative zur Besoldungserhöhung für Beamte erfolgreich

Die CDU-Fraktion hat heute einer Änderung des Besoldungsgesetzes für die Jahre 2017 und 2018 (Drs. 6/3797) zugestimmt. „Erst auf einen Antrag der CDU-Fraktion hin hat die Linkskoalition eine zeitgleiche Umsetzung des Tarifergebnisses der Landesbeschäftigten für die Beamten zugestimmt“, betonte die CDU-Finanzpolitikerin Kristin Floßmann. Nach Ansicht von Floßmann ist die verzögerte Besoldungserhöhung ein Verstoß gegen die vollmundigen Versprechungen der rot-rot-grünen Landesregierung und mit Blick auf die Rekordsteuereinnahmen umso bedauerlicher. Das Gesetz regelt nun auf Initiative der CDU-Fraktion das Inkrafttreten der Besoldungserhöhung jeweils zum 1. Januar statt erst zum 1. April.

(TOP 4) Scherer: „Von der AfD vorgeschlagene Regelung zum Zensurverbot völlig wirkungslos“

Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen (Drs. 6/4063) wurde heute nach zweiter und dritter Beratung von der CDU-Fraktion abgelehnt. Der Gesetzentwurf sah eine Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Zensurverbots in Artikel 11 der Thüringer Verfassung vor. Der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Manfred Scherer, erklärte dazu im Rahmen der Debatte: „Die Verfassungsänderung der AfD-Fraktion löst das Problem gerade nicht. Abgesehen davon, dass eine Verfassung nicht mit Einzelfallregelungen oder tagesaktuellen Problemlösungen überfrachtet werden sollte, sind solche als Mittel gegen beispielsweise das Netzdurchsetzungsgesetz völlig untauglich.“ Es gelte, so Scherer weiter, der einfache Verfassungssatz: Bundesrecht bricht Landesrecht, auch Landesverfassungsrecht. „Das heißt: das Gesetz verstößt gegen das Grundgesetz und ist damit verfassungswidrig – oder es ist es nicht. Dann kann es durch Landesrecht nicht verfassungswidrig werden. Deshalb ist die von der AfD vorgeschlagene Regelung gegen das angeprangerte Bundesgesetz von Justizminister Heiko Maas völlig wirkungslos.“

(TOP 5) Zippel: Gremium zur Entwicklung sektorenübergreifender Versorgungsstrukturen im Gesundheitswesen wird zu wenig eingesetzt

Mit den Stimmen der CDU und der Koalitionsfraktionen wurde dem Gesetzesentwurf der Landesregierung zur „Änderung des Thüringer Gesetzes zur Entwicklung sektorenübergreifenden Versorgungsstrukturen“ (Drs. 6/4271) zugestimmt, welcher lediglich eine Fristverlängerung des Gesetzes beinhaltet. „Mit dem Gesetz zur Entwicklung sektorenübergreifender Versorgungsstrukturen wurde 2013 ein gemeinsames Landesgremium errichtet, welches alle wichtigen Akteure des Gesundheitswesens vereint, um sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen in Thüringen neu zu denken. Dieses Gremium muss weiterhin auf jeden Fall Bestand haben – es wird jedoch leider zu wenig von der Landesregierung eingesetzt“, das Fazit des gesundheitspolitischen Sprechers der CDU-Fraktion, Christoph Zippel.

(TOP 6) Holbe: Privilegien für Kommunale Wahlbeamte sind berechtigt

In erster Beratung hat der Landtag einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion abgelehnt, welcher eine Anpassung des Ruhegehalts von kommunalen Wahlbeamten zum Gegenstand hat (Drs 6/4352). „Privilegien für kommunale Wahlbeamte gibt es nicht nur in Thüringen, sondern bundesweit. Diese Anreize braucht es auch, denn kein Landrat oder Bürgermeister hat lediglich eine 40-Stunden-Arbeitswoche“, erklärte dazu die CDU-Innenpolitikerin Gudrun Holbe. Sie betonte, dass „der permanente Einsatz und die Aufopferung auch nach dem Ende des Wahlamtes in angemessener Form finanziell gewürdigt werden müssen“.  Abschließend sagte die CDU-Abgeordnete, es sei „alles andere als ratsam, in der jetzigen Zeit, da die Gebiets- und Funktionalreform in der Schwebe ist, Neiddebatten zu schüren“.

(Top 7) Finanzpolitische Vorsorge für die steigenden Ausgaben der Beamtenversorgung

Die CDU-Fraktion hat heute dafür gestimmt, den Gesetzentwurf der Landesregierung zur finanzpolitischen Vorsorge für die steigenden Ausgaben der Beamtenversorgung (Drs. 6/4356) zur Beratung in die Ausschüsse zu überwiesen. Das Gesetz soll regeln, künftig für jede Neuverbeamtung 5500 Euro Schulden zu tilgen. Durch die Tilgung soll eine Entlastung bei den Zinsausgaben entstehen, die den Ausgaben bei den steigenden Pensionsverpflichtungen des Landes entgegenwirkt. Der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Maik Kowalleck, wies auf die kritischen Stellungnahmen des DGB und Thüringer Beamtenbundes, die beide letztlich den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnten. „Wir werden uns den Gesetzentwurf der Landesregierung in den Ausschüssen genau ansehen und sorgfältig beraten“, so der Abgeordnete Kowalleck. Er machte jedoch bereits in der ersten Lesung des heutigen Plenums klar: „Angesichts der Rekordsteuereinnahmen und der Ausgabenexplosion auf 10,5 Mrd. Euro im Jahr 2018 gegenüber 8,9 Mrd. Euro im letzten CDU-geführten Jahr 2014, ist die von der Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geplante Regeltilgung von nur 24,5 Mio. Euro zu gering.“

(TOP 8) Mohring: „Haushalt der Völlerei und der Maßlosigkeit“

Die CDU-Fraktion hat heute den Haushaltsentwurf der Landesregierung (Drs. 6/4378) zur weiteren Beratung in den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. „Das ist ein Haushalt der Völlerei, der Maßlosigkeit und einer, der den Kommunen nicht hilft“, kritisierte der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Mike Mohring, den Entwurf in der Generalaussprache. Bis 2019 will die Landesregierung 750 Millionen Euro aus der Rücklage entnehmen, um ihre Haushaltspolitik ausgleichen zu können. „Es ist ein Skandal, dass die Landesregierung sämtliche Rücklagen aufbrauchen muss, um neue Schulden zu vermeiden“, erklärte Mohring zur Rücklagenentnahme, die weit über den von der Landesregierung angegebenen Investitionen von 325 Millionen Euro liegt. Schon 2016 lag die Investitionsquote gerade einmal bei 11,59 Prozent – und somit deutlich unter den Vorjahren. Der CDU-Fraktionsvorsitzende kritisierte, dass Bundesmittel in Höhe von jährlich 157 Millionen Euro im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs angerechnet werden, um Landesmittel zu sparen. „Die Mittel müssen den Kommunen aber, so wie vom Bund vorgesehen, zusätzlich zur Verfügung gestellt werden“, forderte Mohring. Gleichzeitig verwies der CDU-Politiker auf Steuermehreinnahmen von mehreren Milliarden Euro im Vergleich zu 2006. Nie hätten die Chancen besser gestanden, die durch die Modernisierung der maroden DDR-Infrastruktur entstandenen Schulden des Freistaats abzubauen, so der Fraktionschef. „Und dennoch will die Finanzministerin bei Ausgaben von 21 Milliarden Euro in zwei Jahren gerade einmal 60 Millionen Euro an ordentlichen Schulden tilgen. Das ist angesichts der derzeitigen konjunkturellen Möglichkeiten ein Desaster“, erklärte Mohring. Weil das kommunale Finanzausgleichsgesetz noch nicht vorliege, sei der im Haushalts- und Finanzausschuss vorgelegte Zeitplan zur Beratung des Haushaltes hochproblematisch, so der CDU-Fraktionsvorsitzende weiter. „Der derzeitige Zeitplan genügt nicht den gerade erst vom Verfassungsgericht formulierten Maßstäben, weil nicht sichergestellt ist, dass den Abgeordneten rechtzeitig alle Anhörungsergebnisse der Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Wenn die Linkskoalition die Maßstäbe des Verfassungsgerichts weiter aushöhlt, indem sie an diesem Zeitplan festhält und versucht, dass Budgetrecht des Parlaments mit Füßen zu treten, wird die CDU-Fraktion eine mögliche Verletzung der Rechte der Abgeordneten und Kommunen notfalls auch vor Gericht überprüfen lassen“, kündigte Mohring an.

(TOP 9) Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

In heutiger Plenarsitzung wurde das „Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ (Drs. 6/4368), ein Gesetzesentwurf der Landesregierung, in erster Beratung ohne Aussprache in den Sozialausschuss überwiesen. Um die inhaltlichen Änderungen des Bundesteilhabegesetzes, welches in Teilen in Kraft getreten ist, umsetzen zu können, ist eine Anpassung von Landesrecht an geltendes Bundesrecht erforderlich.

(TOP 14) Kellner: Thüringen ist nicht für Aufklärung des G20-Gipfels zuständig

Der Landtag hat einen Antrag der AfD auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu dem Themenkomplex „Linksextremismus und Linksterrorismus in Thüringen vor dem Hintergrund der Ausschreitungen beim G20-Gipfel in Hamburg" (Drs. 6/4365) mehrheitlich abgelehnt. „Wir haben das Thema erst vor wenigen Wochen in einem Sonderplenum ausführlich thematisiert und zudem ausführlich im Innenausschuss erörtert. Der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses bedarf es daher nicht.“ Das sagte der CDU-Politiker Jörg Kellner heute am Rande des Plenums und verwies abschließend darauf, dass „die linksextremistischen Ausschreitungen nicht in Thüringen, sondern in Hamburg stattfanden.“

(TOP 20) Voigt: „Zu viel Ankündigung und zu wenig Action“

Heute hat der Landtag auf Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 6/4363) über die Einführung eines KMU-Tests in Thüringen debattiert. Wirkner: „Wir warten nun seit mehr als einem Jahr auf einen Kabinettsbeschluss der Landesregierung zur Einführung eines KMU-Tests in Thüringen. Eigentlich sollte dieser bereits seit dem 1. August 2016 im Rahmen der Weiterentwicklung des Prüfbogens "Prüffragen für Thüringer Rechtsvorschriften" in Kraft getreten sein, so wurde es uns zumindest in Aussicht gestellt.“ Die Landesregierung will einen Clearing-Beirat ins Leben rufen, welcher die Aufgaben eines KMU-Tests mit übernehmen soll. Aber sie ist weiterhin dem Landtag eine konkrete Zusage, ob und wann ein überarbeiteter Prüffragenkatalog für Thüringer Rechtsvorschriften eingeführt wird, schuldig geblieben. „Zu viel Ankündigung und zu wenig Action", so beschreibt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dr. Mario Voigt, die Aktivitäten der Landesregierung bei der bürokratischen Entlastung des Mittelstands.

(TOP 21) Fiedler: Sicherheitsbedürfnis der Bürger ernst nehmen

Der Landtag hat sich im Rahmen einer Große Anfrage mit dem Themenkomplex Schusswaffen in Thüringen befasst (Drs. 6/3784). „Die gestiegene Zahl von sogenannten kleinen Waffenscheinen ist ein alarmierendes Zeichen dafür, dass das Sicherheitsbedürfnis der Menschen stark gestiegen ist.“ Das sagte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Fiedler, heute im Plenum. Aus der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage geht unter anderem hervor, dass sich die Anzahl der kleinen Waffenscheine vom rund 1.700 im Jahr 2003 auf fast 8.000 im Jahr 2016 mehr als vervierfacht hat. „Es muss unser aller Anliegen sein, die Sicherheitsbehörden im Freistaat personell und technisch so auszustatten, dass das gesunkene Vertrauen der Menschen in die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung durch den Staat wieder hergestellt werden kann“, so Fiedler abschließend.

(TOP 22) Antrag auf Aufhebung des Beschlusses des Petitionsausschusses des Landtags zur Petition E-687/14 abgelehnt

Abgelehnt hat der Landtag die Aufhebung des Beschlusses des Petitionsausschusses des Landtags zur Petition E-687/14 (Drs. 6/3890). Gemäß § 100 Abs. 2 GO hat die AfD-Fraktion beantragt, den Beschluss des Petitionsausschusses vom 9. März 2017 (Vorlage 6/2483), wonach dem in der Petition E-687/14 vorgebrachten Anliegen nicht abgeholfen werden kann, aufzuheben. Der Petent hatte die Herstellung eines Regenrückhaltebeckens gefordert, um das Straßenoberflächenwasser des 1. Bauabschnitts der Südtangente der L 2146 Gotha zeitversetzt an eine Retentionsfläche ableiten zu können. Er war der Auffassung, dass das Fehlen dieses Regenrückhaltebeckens ursächlich für den Wasserschaden in seinem Keller ist. Im langwierigen Petitionsverfahren konnten dafür keine überzeugenden Gründe vorgetragen werden. Die Landesregierung hat dargelegt, dass die Entwässerungssysteme zweckdienlich seien. Der Petitionsausschuss hat schließlich festgestellt, dass dem in der Petition vorgetragenen Anliegen nicht abgeholfen werden kann. Das Landtagsplenum kam zu keiner anderen Bewertung.

(TOP 23) Einsprüche des Abgeordneten Brandner abgelehnt

Die Einsprüche des Abgeordneten Brandner gemäß § 37 Abs. 7 Satz 1 GO gegen mehrere Ordnungsrufe in einer vorangegangenen Plenarsitzung wurden durch den Thüringer Landtag mehrheitlich abgelehnt.  

(TOP 25 a)  Generalkritik an GRÜNER Einmischung in die Landwirtschaftspolitik

Im Rahmen einer Aktuellen Stunde (Drs. 6/4407) hat die Fraktion Bündnis90/Die Grünen die Frage aufgeworfen, ob „die Thüringer Landwirtschaft vor dem illegalen Einsatz von Fipronil geschützt“ ist. Der Fipronil-Skandal ist ein im Sommer 2017 aufgedeckter, mehrere Staaten betreffender Lebensmittelskandal, um mit dem Insektizid Fipronil belastete Hühnereier. Für die CDU-Fraktion hat der agrarpolitische Sprecher, Marcus Malsch, die Debatte zu einer Generalabrechnung mit der Einmischung der GRÜNEN in die Thüringer Landwirtschaftspolitik genutzt. „Eigentlich ist die Frage, ob und wie die Thüringer Landwirtschaft vor den GRÜNEN geschützt werden kann“, so Malsch wörtlich. Er verwies auf massive Kritik aus dem Bauernverband, der sich erst vergangenen Donnerstag den Protesten zahlreicher grüner Verbände gegen die aktuelle GRÜNE Landespolitik vor dem Landtag angeschlossen hatte. Angefangen vom unsäglichen Filtererlass über die Bestrebungen, Gewässerrandstreifen zu vervielfachen, landwirtschaftliche Flächen durch überdimensionale Hochwasserschutzgebiete zu entwerten – alles sei dabei im grünen Portfolio zum Schaden der Landwirtschaft. Als aktuelles Beispiel nannte Malsch die Einführung von Tierbesatzobergrenzen in der Agrarinvestitionsförderung. „Wird das Realität, dann wandert die Tierhaltung aus Thüringen ab. Die Ziele Regionalität, Stoffkreisläufe und Wertschöpfung im ländlichen Raum werden nicht nur konterkariert – sie werden zerstört.    

(TOP 25 b) Fiedler: keine Wahlbeeinflussung durch Thüringer Institutionen

Im Rahmen einer Aktuellen Stunde (Drs. 6/4414) befasste sich der Landtag mit der Frage, ob und inwiefern staatliche Instanzen in Thüringen Einfluss auf den Bundestagswahlkampf 2017 nehmen. „Der Vorwurf des Wahlbetruges darf ohne die Vorlage entsprechende Beweise nicht dazu missbraucht werden, die parlamentarische Demokratie zu diskreditieren.“ Das sagte der Innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Fiedler, heute am Rande des Plenums als Reaktion auf entsprechende Anspielungen aus den Reihen der AfD. „Wer den kommunalen Amtsträgern und staatlichen Institutionen  direkt oder indirekt Wahlfälschung vorwirft, verunglimpft unsere rund 30.000 Thüringer Wahlhelfer“, so Fiedler abschließend.  

(TOP 25 c) Voigt: „Der Erfolg der BAföG-Reform spiegelt sich in Thüringen wider“    

Heute hat der Landtag in seiner Aktuellen Stunde mit der Drucksache 6/4415 über eine Erhöhung der BAföG-Zahlen in Thüringen debattiert. Grundlage der Aktuellen Stunde ist der Bericht zum BAföG der Bundesregierung. Der wissenschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dr. Mario Voigt, machte deutlich, dass mit der BAföG-Reform der CDU-geführten Bundesregierung – die zum 1. August 2016 in Kraft getreten ist – ein Meilenstein bei der Studentenfinanzierung gelungen ist. So ist in Thüringen der Anteil der Studenten, die den BAföG-Höchstsatz erhalten nach der Reform gestiegen. „Bevor die Koalitionsfraktionen eine Erhöhung des BAföGs fordern, sollten sie erst einmal ihre Hausaufgaben erledigen und endlich einen BAföG-Online-Antrag ermöglichen, der als Auflage an die Länder mit der BAföG-Reform einhergegangen ist“, so abschließend der CDU-Abgeordnete Voigt.

(TOP 25 d) Mohring: Hass und Gewalt sind keine Mittel der politischen Auseinandersetzung

Auf Antrag der CDU-Fraktion befasste sich der Thüringer Landtag im Rahmen einer Aktuellen Stunde mit dem Thema „Gewalt und Vandalismus im Bundestagswahlkampf in Thüringen“ (Drs. 6/4416). „Hass, Gewalt und verbale Diffamierung sind in einer Demokratie kein Mittel unserer politischen Auseinandersetzung und absolut fehl am Platz“, sagte der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion im Plenum. Hintergrund für die Landtagsbefassung  waren und sind die zahlreichen und zum Teil gewalttätigen Übergriffe auf Teilnehmer politischer Veranstaltungen, auf Landtagsabgeordnete, deren Büros sowie die Beschädigungen von Wahlplakaten. „Demokratie muss streitige Positionen aushalten. Aber wir alle dürfen dies nicht in Hass ausarten lassen – niemals“,  so Mohring abschließend.  

(TOP 25 e) Voigt: „Gute Regierungsarbeit ist auch gute Wirtschaftsförderung“

Der Landtag hat in der 91. Plenarsitzung auf Antrag der SPD-Fraktion über eine gezielte Wirtschaftsförderung zur Schaffung von gleichwertigen Lebensverhältnissen auch in strukturschwachen Regionen debattiert. Die Fraktion der SPD nutzte ihre Aktuelle Stunde (Drs. 6/4428), um für eine Neuausrichtung der europäischen und nationalen Förderung zu werben, damit Thüringen über das Jahr 2020 hinaus von den Fördermaßnahmen profitieren kann. Voigt: „Gute Regierungsarbeit ist auch gute Wirtschaftsförderung und hier hat die Landesregierung noch Nachholbedarf.“ Inwiefern die Landesregierung noch den erwähnten Nachholbedarf hat, zeigt der Wirtschaftspolitiker an fünf Punkten für eine gute Mittelstandspolitik nach einer Studie des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn auf. Einer der fünf Punkte ist die Schaffung von transparenten und unternehmerfreundlichen Verwaltungsstrukturen. „Wir haben vor einem Jahr einen KMU-Test für den Mittelstand gefordert, um Transparenz zu ermöglichen und bürokratische Belastungen für die Unternehmen in Thüringen zu reduzieren. Doch bis heute ist nichts passiert“, so der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Dr. Mario Voigt, zur Regierungsarbeit von Rot-Rot-Grün.