Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 124. - 126. Plenarsitzung (29.-31. August 2018)

29.08.2018

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

(TOP 1) CDU-Fraktion erreicht Verbesserungen bei Gesetz zur Eingliederungshilfe

In zweiter Beratung zum Gesetzentwurf der Thüringer Landesregierung zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (ThürAGSGB IX) (Drs. 6/5687) hat sich die CDU-Fraktion mit ihrer Forderung durchgesetzt, eine Evaluation des Gesetzes ein Jahr nach dessen Inkrafttreten festzuschreiben (Drs. 6/6111). „Nur so können wir sicherstellen, dass langfristig keine Betroffenen ausgeschlossen werden und die Interessen aller Menschen mit Behinderungen in Thüringen gehört werden“, machte die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Beate Meißner, im Anschluss an die heutige Plenardebatte deutlich. Das Gesetz dient der Anpassung von Landesrecht an geltendes Bundesrecht und enthält insbesondere Regelungen zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in Thüringen. In dem Gesetz wird die LIGA Selbstvertretung Thüringen e.V. zur alleinigen Interessenvertretung behinderter Menschen in Thüringen für alle Belange im Rahmen des Neunten Buches Sozialgesetzbuch bestimmt. „Ob sie dem dort formulierten Vertretungsanspruch allerdings tatsächlich gerecht werden kann, ist derzeit fraglich und wird auch von den Betroffenen kritisch gesehen“, so die Sozialpolitikerin. Denn zum einen handele es sich um eine neu geschaffene Struktur, die sich noch in der inhaltlichen und strukturellen Aufbauphase befinde. Außerdem seien bestimmte Personengruppen bislang nicht ausreichend eingebunden. Laut Meißner besteht durchaus die Gefahr, dass diese Personengruppen durch die gesetzliche Regelung dauerhaft in ihrer Teilhabe beschnitten werden. 

(TOP 2) Behauptete Regelungslücke im Jagdgesetz nicht erkennbar

Einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes (Drs. 6/5719) hat der Landtag heute in zweiter Beratung abgelehnt. Bereits in der ersten Lesung hatte sich für eine Überweisung in den Ausschuss keine Mehrheit gefunden. Und das aus gutem Grund: „Der Gesetzentwurf ist Unfug“, so Marcus Malsch, für Forsten zuständiger Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, bereits in der Junisitzung des Thüringer Landtags. Aus diesem Grund hatte auch in der heutigen Sitzung außer der antragstellenden Fraktion keiner das Wort ergriffen. Die AfD meint, eine Regelungslücke im Gesetz erkannt zu haben, weil bislang für den Jagdschutz explizit nur die Landespolizei, nicht aber andere Polizeibehörden (namentlich die Bundespolizei) zuständig sei. Tatsächlich ist aber nach § 41 Abs. 3 Thüringer Jagdgesetz die Landespolizei überall und immer zuständig. Sofern das von der AfD behauptete Problem überhaupt ein praktisches sei – so die übereinstimmende Auffassung aller anderen Fraktionen – könne es nicht im Thüringer Jagdgesetz gelöst werden. Wollte man eine Zuständigkeit der Bundespolizei schaffen, gehe das nur im Bundespolizeigesetz. 

(TOP 3) Bereinigung des Landesrechts

Unter TOP 3 beschäftigte sich der Thüringer Landtag mit einem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Bereinigung des Landesrechts (Drs. 6/6039). Die Befristung zum Betrieb der nach der Gerichtsstandortreform 2006 noch vorhandenen drei Außenstellen der Amtsgerichte an den Stand­orten Ilmenau, Saalfeld und Bad Lobenstein wird nach einer bereits im Jahr 2011 erfolgten Verlängerung durch den Gesetzentwurf abermals verlängert. Ferner werden die durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts minderjähriger Kinder vom 6. April 1998 obsolet gewordenen landesrechtlichen Verordnungen zur Berechnung des Unterhalts nichtehelicher Kinder aufgehoben. Da es sich bei dem Gesetzentwurf der Landesregierung lediglich um nicht zu beanstandende Formalien handelte, wurde er ohne Aussprache mit den Stimmen der CDU-Fraktion angenommen.

(TOP 4) Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes: Wohl und Sicherheit der Patienten müssen weiterhin oberste Priorität haben

In der 125. Plenarsitzung am 30. August 2018 wurde das „Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes“ (Drs. 6/6045) mit Zustimmung aller Fraktionen für die weitere inhaltliche Beratung in den zuständigen Sozialausschuss überwiesen. Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung soll ausgeschlossen werden, dass die zentralen Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren automatisch Bestandteil des Thüringer Krankenhausplans sind. Angeblich sei nicht absehbar, welche Auswirkungen diese automatische Übernahme auf die Angebote der stationären Versorgung in Thüringen hätte. Christoph Zippel äußerte sich als gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion diesem Entwurf gegenüber kritisch: „Wo verläuft hier die rote Linie? Wenn es um Prüfung der Anwendbarkeit der Qualitätsvorgaben geht, sehe ich das Aussetzen des Automatismus als sinnvoll an. Wenn es aber darum geht, Qualitätsvorgaben zu verhindern, die den Krankenhäusern lästig sind, dann ist dies höchst bedenklich. Das Wohl und die Sicherheit der Patienten müssen weiterhin oberste Priorität haben. Wir werden im Sozialausschuss jedenfalls ein kritisches Auge auf das Verfahren haben.“ 

(TOP 5) Gesetz zur Förderung eigenständiger Jugendpolitik in Ausschuss überwiesen

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe Ausführungsgesetzes und Unterstützung einer eigenständigen Jugendpolitik (Drs. 6/6068) wurde vom Thüringer Landtag zur Weiterberatung federführend in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Der jugendpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Andreas Bühl, erklärte dazu in der Debatte: „Die CDU-Fraktion will eine eigenständige Jugendpolitik in Thüringen etablieren, die junge Menschen teilhaben lässt und ihre Potenziale fördert und ausbaut. Dazu hatten wir bereits im September 2016 einen Plenarantrag eingebracht. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden von den Koalitionsfraktionen einige Punkte aufgegriffen, die auch uns am Herzen liegen.“ So werde beispielsweise festgeschrieben, dass die Landesregierung dem Thüringer Landtag einmal in der Legislaturperiode einen Bericht über die Lebenslage junger Menschen in Thüringen vorlegt. Auch werden die Mitbestimmungsmöglichkeiten junger Menschen in den Kommunen verbessert und die Schulsozialarbeit gesetzlich verankert. „Inwieweit diese Dinge durch das Gesetz tatsächlich praktikabel gelöst werden, muss die Anhörung im Ausschuss zeigen“, schloss Bühl.

(TOP 6) Gesetzentwurf der AfD zur Senkung der Grunderwerbssteuer greift zu kurz

Mit der Drucksache 6/6066 beriet der Thüringer Landtag in erster Lesung einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbssteuer. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der CDU-Fraktion wurde die von der Fraktion der AfD beantragte Überweisung des Gesetzentwurfes in den Haushalts- und Finanzausschuss mehrheitlich abgelehnt. Der Gesetzentwurf zielt auf die Herabsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbssteuer von 6,5 auf 5 Prozent für selbstgenutztes Wohneigentum. Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Maik Kowalleck, betonte: „Der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD springt zu kurz, da er keinen Freibetrag einräumt und hinsichtlich der Selbstnutzung völlig unbestimmt ist“. Auch sei der Gesetzentwurf an vielen weiteren Stellen schlecht gemacht. „Die im Gesetzentwurf vorgesehene Mindestnutzung von zehn Jahren geht an der Lebensrealität vieler Familien vorbei“, so der Abgeordnete Kowalleck weiter. Der Abgeordnete der CDU-Fraktion betonte nichtsdestoweniger, dass die 2015 von Rot-Rot-Grün beschlossene Erhöhung der Grunderwerbssteuer auf 6,5 Prozent eine Belastung für junge Familien darstelle. Auch der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auf Bundesebene sieht die durch den finanzpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion angesprochene Einführung eines Freibetrags vor. Hierfür wurden Prüfarbeiten durch Bund und Länder beschlossen. In diesem Zusammenhang sei, zur Entlastung von Familien auch das Baukindergeld „ein guter Beitrag“, so der Abgeordnete Kowalleck abschließend.

(TOP 7) Gemeindeneugliederungsgesetz 2019 in Innenausschuss überwiesen 

In erster Beratung hat der Thüringer Landtag den Gesetzentwurf der Landesregierung zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 (Drs. 6/6060) mit den Stimmen aller Fraktionen zur weiteren Befassung in den Innenausschuss überwiesen. „Wie schon in der letzten Legislaturperiode unterstützen wir auch weiterhin freiwillige Gemeindefusionen.“ Das sagte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Fiedler, heute im Plenum. Der Gesetzentwurf, der zum 1. Januar 2019 in Kraft treten soll, hat 42 Neugliederungsverfahren mit insgesamt 263 beteiligten Gemeinden zum Inhalt. Verwundert zeigte sich Fiedler, dass die Landesregierung in exakt der Hälfte der Fusionen von ihrem eigenen Leitbild abweicht. „In exakt der Hälfte der Fälle wird die von Rot-Rot-Grün angestrebte Einwohnerzahl von mindestens 6.000 nicht erreicht“, so Fiedler. Diesbezüglich kündigte Fiedler an, dass seine Fraktion „die einzelner Fusionsmaßnahmen im Rahmen der Anhörung genau prüfen wird. Ziel muss sein, dass die Landesregierung den Kommunen bei den freiwilligen Neugliederungen durchschaubare und rechtssichere Verfahren ermöglicht.“ 

(TOP 8) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kirchensteuergesetzes

In erster Lesung beriet der Thüringer Landtag einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Kirchensteuergesetzes in Drucksache 6/6061. Anlass der Änderung sind redaktionelle Anpassungen im Hinblick auf die seit dem 25. Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie die Einführung eines obligatorisch festzusetzenden Verspätungszuschlags nach § 152 Abs. 2 Abgabenordnung.Überdies soll mit dem Gesetzentwurf eine gesetzliche Klarstellung zur Ermittlung des Aufteilungsmaßstabs der Kirchensteuer bei glaubensverschiedener Ehe erzielt werden. Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Maik Kowalleck, betonte mit Blick auf die diesbezüglichen Ausführungen des Abgeordneten Kießling von der AfD-Fraktion, dass es nur um Änderungen und nicht um eine grundsätzliche Debatte über die Kirchensteuer gehe. Der Landtag stimmte der Überweisung in den Haushalts- und Finanzausschuss einstimmig zu.

(TOP 9) abgesetzt 

(TOP 10) Koalitionsfraktionen lehnen Weiterberatung ihres Antrags zur Stärkung der Schulen als Lern- und Lebensorte für Demokratie im Bildungsausschuss ab 

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen wurde ein Antrag zur Stärkung der Thüringer Schulen als Lern- und Lebensorte für Demokratie (Drs. 6/5689) verabschiedet. Die CDU-Fraktion sprach sich dafür aus, den Antrag zunächst zur Weiterberatung in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zu überweisen und dort inhaltlich intensiv zu diskutieren. Dies wurde jedoch von Rot-Rot-Grün abgelehnt. Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner, sprach sich im Rahmen der Debatte für einen auf Schülerorientierung und Aktualität ausgerichteten Politikunterricht an den Schulen aus. „Wer politische Bildung an den Schulen stärken will, der muss beim Kernfach der politischen Bildung – dem Sozialkundeunterricht – ansetzen. Denn kein anderes Fach legt so die Grundlagen für das lebenslange Lernen in Politik und Gesellschaft, wie dieses“, so der Bildungspolitiker. Gerade wegen der von Rot-Rot-Grün durchgedrückten Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Kommunalwahlen sei eine frühzeitige politische Bildung nicht mehr nur wünschenswert, sondern zwingend notwendig. Abschließend äußerte Tischner Unverständnis zum Zeitpunkt der Vorlage dieses Antrags. Denn der Bereich der politischen Bildung sei ein zentraler Bestandteil der vom Thüringer Landtag eingesetzten Enquetekommission „Diskriminierung und Rassismus“. Diese konsensorientierte Verständigung in der Kommission abzuwarten, bevor man einen solchen Antrag in den Landtag einbringe, gebiete der Respekt vor den Sachverständigen in der Enquetekommission.

(TOP 11)Antrag der CDU-Fraktion für eine konsequente Asyl- und Flüchtlingspolitik abgelehnt

Alternativ zu einem Antrag der AfD-Fraktion (Drs. 6/5701) brachte die CDU-Fraktion den Antrag „Konsequente Asyl-und Flüchtlingspolitik in Thüringen – Verantwortung wahrnehmen“ (Drs. 6/5763) ins Plenum ein. Der migrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, der Abgeordnete Christian Herrgott, erklärte zum AfD-Antrag, dass das „Aus-dem-Boden-stampfen“ neuer und regelrecht autarker Anstalten zur Unterbringung von Asylbewerbern insbesondere unter Kostengesichtspunkten illusionär sei. Vielmehr müssten die Kommunen bei der Abwicklung der Asylverfahren und insbesondere der Abschiebungen unterstützt werden. Der Abgeordnete Herrgott plädierte zum wiederholten Male für die Einrichtung eines AnKER-Zentrums, in dem Asylsuchende bis zur zügigen und rechtssicheren Entscheidung über den jeweiligen Asylantrag untergebracht und Identitäts- und Altersfeststellung verbindlich vorgenommen werden. Er forderte die Landesregierung auf, zumindest die landeseigene Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl so weit zu ertüchtigen, dass ein Gewaltschutzkonzept sowie eine endlich echte entscheidungsbefugte Leitung implementiert werden. Mit den Worten: „Es ist unerklärlich weshalb die Landesregierung die Erstaufnahmestelle derart stiefmütterlich behandelt, insbesondere während an die Landkreise immense Anforderungen unter großem Kontrolldruck gestellt werden. Wann nimmt die Landesregierung endlich die Verantwortung wahr, die sie von den Landkreisen ganz selbstverständlich erwartet?“ schloss der Abgeordnete seinen Redebeitrag. Der Antrag der AfD wurde mit den Stimmen der CDU-Fraktion in namentlicher Abstimmung abgelehnt, der Alternativantrag der CDU-Fraktion fand nur Zustimmung in den eigenen Reihen.

(TOP 12) CDU-Fraktion steht ohne Wenn und Aber zur Bundeswehr

Mit einem Antrag „Die Bundeswehr gehört zur Thüringen – Kooperation unterstützen, Leistungsbereitschaft ehren und Diffamierungen abwehren“, Drucksache 6/5825, besetzte die AfD-Fraktion selbstverständliche Allgemeinplätze zu Aufgabe und Würdigung der Soldatinnen und Soldaten der deutschen Bundeswehr. Hierzu statuierte der Beauftragte für Bundeswehrangelegenheiten und Hauptmann, Christian Herrgott: „Wir stehen klar hinter unseren Soldatinnen und Soldaten und der Bundeswehr in ihrer Gesamtheit.“ Weiterhin kritisierte der Abgeordnete die diffamierenden Äußerungen aus Reihen der AfD über eine Kommandeurin der Deutschen Bundeswehr als regelrecht dämlich. Er forderte die Antragsteller auf, sich tatsächlich, und nicht nur auf dem Papier, beispielsweise um Standorte und Veteranen zu kümmern. Er erinnerte daran, dass die hiesigen Parlamentarier sich ohne Beteiligung der AfD um den Erhalt von Standorten in Thüringen gekümmert haben und an Gelöbnissen teilnehmen. Die CDU-Fraktion tritt uneingeschränkt für die Ehrung gefallener und die Würdigung der dienstleistenden Soldatinnen und Soldaten ein. Eines Papierbekenntnisses der AfD bedarf es hierzu nicht. In namentlicher Abstimmung lehnte die CDU-Fraktion den Antrag ab.

(TOP 13) BAMF führt vorgezogene und regelmäßige Widerrufsprüfungen von Asylbescheiden durch 

Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion, Drucksache 6/5825, forderte die Überprüfung von Asylbescheiden. Die Antragsteller verkannten hierbei, dass gemäß § 73 Abs. 2a Satz 1 Asylgesetz das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach spätestens 3 Jahren zur Überprüfung des Asylbescheides auf Widerruf und Rücknahme verpflichtet ist. Wenn entsprechende Voraussetzungen vorliegen, ist das BAMF zur Mitteilung an die örtliche Ausländerbehörde verpflichtet. Infolge der Skandale um die Bremer Behörde und den Fall Franco A. wurden  Widerrufsprüfungen massiv ausgeweitet. Nach 2.207 eingeleiteten Verfahren im Jahr 2016 wurden allein in 2017  77.106 Prüfverfahren eingeleitet. Von Januar bis Juli 2018 hat das Bundesamt 123.278 Verfahren eröffnet und 48.768 Entscheidungen über Widerrufsprüfverfahren getroffen. Nachlesbar im monatlich veröffentlichten Asylgeschäftsbericht. Vor diesem gesetzlichen und tatsächlichen Hintergrund ist der Antrag obsolet. Außerdem führt das BAMF zurzeit auch vorgezogene Widerrufsprüfungen durch und eine Änderung des Asylgesetzes, die den Ausländer zur Mitwirkung, auch im Widerrufs- und Rücknahmeverfahren verpflichtet, wird im Bundesrat im ersten Durchgang beraten. Mit den Worten: „Wir jedenfalls unterstützen und begrüßen, dass die personellen Kapazitäten für die Überprüfungen geschaffen wurden und weiter werden. Wie begrüßen und unterstützen selbstverständlich auch die vorgezogenen Überprüfungen. Aber Ihr Antrag ist schlicht weg völlig ohne Mehrwert“, schloss der migrationspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Christian Herrgott, seinen Redebeitrag. In namentlicher Abstimmung stimmte die CDU-Fraktion gegen den Antrag.

(TOP 14) Fiedler: Landesregierung soll Reichsbürger entwaffnen

Mit den Stimmen von rot-rot-grün und der AfD hat der Landtag einen Antrag der CDU-Fraktion mit dem Titel „Keine Waffen in den Händen von Extremisten – Reichsbürger entwaffnen“ (Drs. 6/6040) abgelehnt. „Wir haben diesen Antrag eingebracht, weil die Landesregierung nicht mit der notwendigen Vehemenz agiert, die nach unserer Auffassung angebracht wäre.“ Das sagte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Fiedler, heute im Plenum. Unter Verweis auf die Zunahme der Reichsbürgerszene in den letzten Jahren im Freistaat sowie der Tatsache, dass sich in den Händen dieser Personen eine Vielzahl von legalen Waffen befindet, forderte Fiedler: „Die Landesregierung muss die Waffenbehörden in Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz anweisen, waffenrechtliche Erlaubnisse zu widerrufen, sofern unwiderlegbare Feststellungen über die Zugehörigkeit einer Person zur Reichsbürgerbewegung vorliegen.“

(TOP 15)Effizient gesteuerte Zuwanderung statt Missbrauch des Asylsystems

Als Alternativantrag stellte die CDU-Fraktion unter dem Titel: „Zuwanderung steuern – sinnvoll, sachgerecht und rechtsstaatlich“, Drucksache 6/6109 zur Diskussion. Die von der AfD-Fraktion beantragte Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten um Marokko, Tunesien und Algerien (Drs. 6/6043) war bereits mehrfach von der CDU gefordert worden. Aktuell wird sich der Innenausschuss im Bundesrat mit dem Thema, ergänzt um Georgien, beschäftigen. Der migrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Herrgott, appellierte an die Thüringer Vertreter Lauinger, Holter und Maier den Weg für dieses Gesetz frei zu machen. Als weiteres steuerndes Element forderte die CDU-Fraktion neben einer konsequenten Anwendung der sogenannten 3+2-Regelung eine Stichtagsregelung für nachgewiesenermaßen gut integrierte Geduldete und die Unterstützung des geplanten Fachkräftezuwanderungsgesetzes. Die Forderung nach positiver Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung im momentan laufenden ersten Durchgang im Bundesrat aber ist zu kurz gegriffen. Der Alternativantrag der CDU umfasst nicht nur die längst überfällige Erweiterung der Liste, sondern auch eine Stichtagsregelung für gut integrierte Asylbewerber, deren Asylantrag nicht als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde und deren gute Integration sich an Sprachkenntnissen und auskömmlicher Erwerbstätigkeit messen lässt. Die Auffassung der CDU-Fraktion fasste Herrgott wie folgt zusammen: „Wir bestehen auf einem Zweiklang: Kein Missbrauch des Asylrechts, sondern ein klarer Verweis auf eine legale Arbeitsmigration.“ Der Antrag der AfD-Fraktion wurde in namentlicher Abstimmung mit den Stimmen der CDU abgelehnt, der Alternativantrag der CDU-Fraktion wurde ebenfalls abgelehnt.

(TOP 16) Geibert: „Will Rot-Rot-Grün von möglichem Fehlverhalten des Ministerpräsidenten in der Lauinger-Affäre ablenken?“

Die CDU-Fraktion hat heute beantragt, den Antrag der Linkskoalition zur Vorlage eines Zwischenberichtes durch den Untersuchungsausschuss 6/3 "Möglicher Amtsmissbrauch" (Drs. 6/6051) zur gutachterlicher Äußerung in den Justizausschuss des Thüringer Landtags zu überweisen. Es bestehen Zweifel an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Forderung nach der Vorlage eines solchen Zwischenberichts. Die Mehrheit von Rot-Rot-Grün hat gegen diese legitime Forderung nach Überweisung gestimmt. „Damit greift die Linkskoalition in die Minderheitenrechte der Opposition ein, denn durch die Anfertigung eines Zwischenberichts - wenige Monate vor Erstellung eines Abschlussberichts - wird eine massive Verzögerung und damit Beeinträchtigung der Abarbeitung des Untersuchungsauftrags verursacht“, kritisierte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Jörg Geibert. „Es stellt sich die Frage, ob Rot-Rot-Grün mit dieser Taktik eine Beschönigung des Fehlverhaltens Lauingers beabsichtigt oder gar von einer möglichen Beteiligung des Chefs der Staatskanzlei Prof. Dr. Hoffs und des Ministerpräsidenten Ramelows ablenken will“, schloss der Abgeordnete.

(TOP 17) Bilanz des Reformationsjubiläums

Unter TOP 17 brachte die CDU-Fraktion den Antrag „Impulse des Reformationsjubiläums ‚Luther 2017‘ nachhaltig für die Entwicklung der Kulturlandschaft und des Tourismus in Thüringen nutzen“ (Drs. 6/6058) ein. Ziel des Antrags ist es einerseits das Großereignis entsprechend zu würdigen sowie andererseits auch eine Bilanzierung der Durchführung des Reformationsjubiläums als gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe gerade im Hinblick auf dessen Impulse für die Entwicklung der Kulturlandschaft und des Tourismus in Thüringen einzufordern. Von der Auswertung des 2017 zu Ende gegangenen Großereignisses, so der kulturpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Jörg Kellner, erwarte man entsprechende Handlungsaufträge und -erfordernisse für die Fortentwicklung der Kulturlandschaft und eine bessere touristische Vermarktung Thüringens. Zu diesem Zweck verlangt die CDU in ihrem Antrag, dass die positiven Ergebnisse und Erfahrungen nachhaltig genutzt, die wichtigsten Impulse und Anregungen für das touristische Marketing herausgearbeitet, die im Rahmen des Reformationsjubiläums realisierten Investitionen zur Qualitätssteigerung des Tourismus eingesetzt, der Reformator Martin Luther als touristischer Werbefaktor und die Marke „Lutherland“ in künftigen Kampagnen des Freistaates berücksichtigt und die im Rahmen des Jubiläumsereignisses entstandenen Netzwerke und Kooperationen weiter unterstützt werden. „Dieses Jubiläum wird in die Geschichte eingehen und die Kulturlandschaft und den Tourismus in Thüringen stärken“, schloss Kellner.Dem Antrag wurde mit großer Mehrheit zugestimmt.

(TOP 18) Nachwahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Thüringer Landeszentrale für politische Bildung

Der CDU-Abgeordnete Volker Emde wurde vom Thüringer Landtag einstimmig ohne Enthaltungen als Mitglieds des Kuratoriums der Thüringer Landeszentrale für politische Bildung gewählt.

(TOP 19) abgesetzt

(TOP 21 a) Liquidität der Thüringer Landwirtschaftsbetriebe sichern

Auf Antrag der Fraktion der AfD hat sich der Landtag in einer Aktuellen Stunde mit dem „Dürresommer in Thüringen“ beschäftigt. Für die CDU-Fraktion hat der stellvertretende Vorsitzende, Egon Primas, deutlich gemacht, dass die durch die Dürre in wirtschaftliche Not geratenen Landwirte die Solidarität und Hilfe der Gesellschaft brauchen. Wie keine zweite Branche sei die Landwirtschaft dem Wetter ausgesetzt. Laut Primas handele es sich nicht um normale Ernteschwankungen, sondern um teilweise dramatische Einbußen. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner habe deshalb mit dem vorgeschlagenen Bund-Länder-Hilfsprogramm für existenzgefährdete Landwirtschaftsbetriebe gut und richtig entschieden. Nun komme es darauf an, dass die Hilfsgelder schnell an die akut betroffenen Thüringer Landwirte ausgezahlt werden können. Klar ist Primas zufolge aber auch: „Es darf und wird keine Verteilung von Geldern mit der Gießkanne geben. Über Hilfsmaßnahmen für dürregeschädigte Landwirte muss nun in Abhängigkeit von der betrieblichen Betroffenheit und Bedürftigkeit sowie nach nachvollziehbaren Kriterien entschieden werden.“ Wichtig sei für die betroffenen Betriebe, schnellstmöglich Klarheit über die mögliche Unterstützung zu erhalten. Über die Forderung nach Liquiditätshilfen hinaus habe sich die CDU-Fraktion bereits auf ihrer Sommerklausur vor zwei Wochen hinter eine Forderung des Bauernverbandes gestellt, für die Absicherung extremer Wetterrisiken künftig steuerfreie Risikoausgleichsrücklagen bilden zu können. „Die Lösung dafür wäre die Einführung einer solchen Klimarücklage“, so der Agrarexperte. Die Idee: Landwirtschaftliche Betriebe sparen einen Teil ihrer Gewinne an, auf die keine Steuern entrichtet werden müssen. So könnte in guten Zeiten eigenverantwortlich für schlechte Zeiten vorgesorgt werden.

(TOP 21 b) Pauschale Verbote, Ordnungsrecht und fixe Ausstiegsdaten sind der falsche Weg beim Klimaschutz

In der von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN beantragten Aktuellen Stunde zum Thema „Hitze und Trockenheit in Thüringen - Priorität für wirksamen Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ (Drucksache 6/6054) betonte der energiepolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Stefan Gruhner, die Vorreiterrolle Deutschlands beim Klimaschutz. Viele Länder seien bereit, einen eigenen Anteil zur Reduzierung der Treibhausgase beizutragen und auf Länderebene Schritte für den Klimaschutz zu gehen. „Klimaschutz sollte jedoch mit Verstand und Vernunft, mit Umsicht und Sorgfalt gemacht werden. Pauschale Verbote, Ordnungsrecht und fixe Ausstiegsdaten helfen nach unserer Überzeugung dabei nicht.“ Die Notwendigkeit der Anpassung an veränderte Klimabedingungen betrifft laut Gruhner nahezu alle Bereiche unserer Gesellschaft: Land- und Forstwirtschaft, Verkehrsinfrastruktur, eine Stärkung des Katastrophenschutzes und der Hilfsdienste sowie die Sensibilisierung für den Schutz der Bevölkerung seien dabei die wichtigsten Herausforderungen. „Dafür müssen wir forschen, entwickeln und Anpassungen vornehmen, wo sie nötig sind. Hierzu sind alle staatlichen Ebenen gefordert. Weitsichtige Energie- und Klimapolitik kann aber nur mit Anreizen und freiwilligen Maßnahmen funktionieren. Fest steht: In der Thüringer Landesregierung verschlechtern die GRÜNEN das Klima für den Klimaschutz“, so der Abgeordnete abschließend.

(TOP 21 c) Nur wenn es den Unternehmen gut geht, können sie auch ordentliche Löhne zahlen

Zur Aktuellen Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Aufholjagd verstärken – Für gute Arbeit in Thüringen" (Drs. 6/6088) äußerte sich die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Elke Holzapfel: „Wir sind es leid, immer noch die Niedriglohnstrategie vorgehalten zu bekommen – so wie es die LINKEN in dieser Woche wieder einmal getan haben. Denn die Angleichung der Einkommensverhältnisse war und ist ein zentrales Ziel unserer Politik. Richtig ist, dass für gute Arbeit auch guter Lohn gezahlt werden muss.“ Jedoch könnten die Unternehmen gute Löhne auch nur dann zahlen, wenn es ihnen gut gehe, so die Abgeordnete weiter. „Deshalb wollen wir Rahmenbedingungen schaffen, die den Wirtschaftsstandort Thüringen attraktiv machen und ihn nicht mit ideologischen Gesetzen belasten.“

(TOP 21 d) Herrgott fordert Unabhängigkeit der Migrationsbeauftragen ein

Mit der Drucksache 6/6089 setzte die CDU-Fraktion eine Aktuelle Stunde mit dem Titel „Moralischer Druck auf Thüringer Bürgermeisterinnen und Bürgermeister durch die Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge“ auf die Tagesordnung. Anlass war ein Schreiben, mit dem die Thüringer Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge Anfang August 2018 die kommunalen Gebietskörperschaften aufgefordert hatte, kurzfristig einen Offenen Brief an die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland mitzuzeichnen. Damit, so die Lesart der CDU-Fraktion, sollte Einfluss auf die Migrations- und Flüchtlingspolitik des Bundes genommen werden. „Seenotrettung ist eine Selbstverständlichkeit. Diese aber zu einem moralischen Erpressungsversuch zu nutzen und die  Thüringer Bürgermeister und Oberbürgermeister in die Falle einer Kompetenzüberschreitung zu locken, ist ziemlich dreist und perfide“, machte der migrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Herrgott, deutlich. Herrgott riet dazu, den Brief nicht zu unterschreiben, sondern sich auf Recht und Gesetz zu besinnen. „Die Flüchtlingsverteilung wird über den Königssteiner Schlüssel und die Thüringer Flüchtlingsverteilungsordnung geregelt. Die Aufforderung an kommunale Vertreter, diese Regelungen unter Umgehung des Gremienvorbehalts eigenmächtig zu umgehen, fällt jedenfalls nicht in den Aufgabenbereich der Migrationsbeauftragten“, so der CDU-Abgeordnete.

(TOP 21 e) Mattstedt verhindert Rechtsrockkonzert

Im Rahmen einer Aktuellen Stunde befasste sich der Landtag mit dem am Wochenende in Mattstedt erfolgreich verhinderten Rechtsrockkonzert (Drs. 6/6094). „Dieser Erfolg sollte uns allen Mut machen, auch künftig gegen derartige Vorkommnisse bis zuletzt anzukämpfen. Mein Dank gilt allen, die sich dafür eingesetzt haben, dass die Veranstaltung verhindert wird“, erklärte dazu der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Wolfgang Fiedler. Zugleich erinnerte er aber auch daran, „dass die Verhinderung des Konzerts letztlich ein Glücksfall war, da auf ein eigentumsrechtliches Nutzungsverbot zurückgegriffen werden konnte. Aus versammlungsrechtlichen Gründen wäre die Veranstaltung wohl nicht mehr zu verhindern gewesen“. Abschließend dankte Fiedler auch den rund 1.500 Polizeibeamten aus sieben Bundesländern, die am Wochenende vor Ort oder auf den Zufahrtsstraßen im Einsatz waren, um das Verbot durchzusetzen.