Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 112.-114. Plenarsitzung (20.-22. März 2018)

22.03.2018

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

(TOP 1 a + b) wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

(TOP 2) wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

(TOP 3) Meißner: „Mit rein finanziellem Ausgleich ist es nicht getan“

Mit einem Entschließungsantrag „Nachteilsausgleich und Barrierefreiheit für Menschen mit Sinnesbehinderungen in Thüringen“ (Drs. 6/5460) zum Blindengeldgesetz der Landesregierung (Drs. 6/4802) forderte die CDU-Fraktion in heutiger Landtagssitzung, über den finanziellen Nachteilsausgleich hinaus die Verbesserung von Beratung, Begleitung und Barrierefreiheit für Sinnesbehinderte in Thüringen. „Wenn wir wirklich wollen, dass Menschen mit Sinnesbehinderungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, ist es mit einem rein finanziellen Ausgleich nicht getan“, mahnte die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Beate Meißner. Die Unionspolitikerin erklärte, der CDU-Antrag sei das Ergebnis zahlreicher Gespräche mit Betroffenen und den Erfahrungen der letzten Jahre. „Wir begrüßen zwar die Entscheidung der Landesregierung, mit der Gesetzesnovellierung das Landesblindengeld zu einem Sinnesbehindertengeld zu erweitern. Aufgrund der mangelnden Barrierefreiheit in vielen Lebensbereichen geht uns das jedoch nicht weit genug“, machte die CDU-Sozialpolitikerin deutlich. Der Gesetzesentwurf zum Sinnesbehindertengeld wurde in zweiter Lesung durch alle Fraktionen angenommen. Der CDU-Antrag wurde in namentlicher Abstimmung mehrheitlich abgelehnt.

(TOP 4) Kellner: Letzter Versuch der Linkskoalition, die Gebietsreform durch die Hintertür durchzuboxen

Gegen die Stimmen der CDU hat der Thüringer Landtag in zweiter Beratung einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur „Weiterentwicklung der Thüringer Gemeinden“ (Drs. 6/4811) verabschiedet. „Das Gesetz zeigt deutlich, dass Rot-Rot-Grün von der Gebietsreform nicht abgewichen ist, sondern diese nunmehr auf Gemeindeebene lediglich anders verpacken und angehen will.“ Das sagte der CDU-Innenpolitiker Jörg Kellner im Plenum und bezeichnete das Vorhaben als „letzten Versuch, die gescheiterte Gebietsreform nunmehr durch die Hintertür durchzuboxen.“ Mit dem Gesetzentwurf soll unter anderem das vormals bereits im Vorschaltgesetz enthaltene Ende der Verwaltungsgemeinschaften umgesetzt werden, indem die doppelte Mehrheit bei Neugliederungsmaßnahmen beseitigt wird. Mit Blick auf die im Gesetzentwurf aufgestellte Einwohnergröße in Höhe von mindestens 6.000 im Jahr 2035 sagte Kellner „Rot-Rot-Grün interessiert sich nur für Einwohnergrößen, ohne die Strukturen zu beleuchten. Das ist nicht zu Ende gedacht.“

(TOP 5) Gesetz zur Aufhebung geschlechtergerechter Sprache in der öffentlichen Verwaltung abgelehnt

Ein Gesetzentwurf der Fraktion der AfD zur Aufhebung der Verwendung geschlechtergerechter Sprache in der öffentlichen Verwaltung (Drs. 6/4916) wurde vom Thüringer Landtag mehrheitlich abgelehnt. Die Sprache ist das wichtigste Kommunikationsmittel in unserer Gesellschaft. Sprache kann daher gesellschaftliche Realitäten stabilisieren oder verändern. Gerade deshalb wird von den Befürwortern einer gendergerechten Sprache immer wieder angeführt, dass man Frauen durch die geschlechtergerechte Sprache quasi sichtbar machen muss und eine Nichtnennung von Frauen diskriminierend sei. Der gleichstellungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Henry Worm, erklärte dazu: „Bei allem Verständnis dafür sollte meines Erachtens aber nicht die Verständlichkeit und Klarheit der Sprache darunter leiden. Deshalb spreche ich mich dafür aus, Lösungen zu finden die mit der Grammatik vereinbar sind und Texte nicht verkomplizieren. Die Benennung beider Geschlechter also z.B. ‚Bürgerinnen und Bürger‘ halte ich daher für ein probates Mittel.“ Die Ansicht der Fraktion der AfD, dass es Behörden und Dienststellen per Gesetz verboten werden müsse geschlechtergerechte Sprachrege¬lungen zu verwenden, wie die von der AfD beabsichtigte Änderung des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes vorsieht, teilt die CDU-Fraktion nicht.

(TOP 5 a) Gesetz über die Regulierungskammer des Freistaates Thüringen beschlossen

Mehrheitlich wurde durch den Thüringer Landtag ein Gesetz über die Regulierungskammer des Freistaates Thüringen (Drs. 6/4816) beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf soll die Einrichtung einer Landesregulierungsbehörde vorbereitet werden, durch die die derzeitige Organleihe zur Regulierung des Strommarktes in Thüringen mit der Bundesnetzagentur beendet werden soll. Der energiepolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Stefan Gruhner, erklärte dazu: „Diese Standortnähe der Agentur soll für die Akteure des Strommarktes in Thüringen die Wege der Betreuung verkürzen und schneller Problemlösungen herbeiführen, als dies über die bisherige Bundesbehörde möglich war.“ Auch habe die Anhörung im zuständigen Fachausschuss ergeben, dass andere Länder positive Erfahrungen mit solchen Einrichtungen gemacht haben. Die CDU-Fraktion hatte diesem Vorhaben in einem gemeinsamen Antrag mit der Regierungskoalition bereits zugestimmt, allerdings unter der Voraussetzung, dass der Kostenrahmen für die Einrichtung einer Landesnetzagentur, bzw. Regulierungskammer eingehalten wird. Das bedeutet vor allem, die Personalausstattung mit Augenmaß vorzunehmen.

(TOP 6) Neuregelung des Rechts der Richter und Staatsanwälte

In erster Lesung wurde das Thüringer Gesetz über die Regelung der Rechtsverhältnisse der Richter und Staatsanwälte im Landesdienst sowie zur Anpassung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (Drs. 6/5376) im Thüringer Landtag beraten. Es sollen Dienst- und Personalvertretungsregeln novelliert, Beurteilungsregeln geändert, die Altersgrenze angehoben und eine spezialgesetzliche Fortbildungspflicht eingeführt werden. Der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Manfred Scherer, stellte klar, dass die richterliche Unabhängigkeit ein hohes Gut und deshalb mit gesetzlichen Änderungen stets vorsichtig umgegangen werden sollte. Zugleich muss bei der geplanten Änderung beachtet werden, dass die richterliche Unabhängigkeit Verfassungsgut ist. Nicht verfassungsrechtlich geschützt ist die Unabhängigkeit richterlicher Verwaltung. Für die Verwaltung trägt der Justizminister die politische Verantwortung. Der Abgeordnete Scherer verwies beispielhaft auf die Erweiterung des Wahlausschusses auf 10 Abgeordnete und Vertreter der Anwaltschaft als Punkte, die in der Ausschussbefassung kritisch zu hinterfragen sein werden. „Wir haben ein hervorragendes Justizsystem, dass sich im internationalen Vergleich bewährt. Um dessen Erhalt zu gewährleisten, sollte stets maßvoll modernisiert werden“, statuierte Scherer. Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der CDU-Fraktion zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.

(TOP 7) Fiedler: keine Verschärfung des Ordnungsbehördengesetzes 

Der Thüringer Landtag hat mit den Stimmen der CDU-Fraktion in erster Beratung einen Gesetzentwurf abgelehnt, mit dem der Missbrauch von Alkoholkonsum an öffentlichen Haltestellen unterbunden werden soll (Drs. 6/5395). „Bereits die im Jahr 2013 von der CDU geschaffene Rechtsgrundlage in § 27a des Thüringer Ordnungsbehördengesetzes bietet einen hinreichenden Schutz, um Alkoholmissbrauch im öffentlichen Raum wirksam eindämmen zu können.“ Das sagte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Fiedler, heute im Plenum. „Wichtiger als zusätzliche Sanktionsmöglichkeiten sind gesellschaftliche Erziehungs- und Bildungsmaßnahmen, um dem Problemfeld Alkohol insgesamt erfolgreich begegnen zu können“, so Fiedler abschließend.

(TOP 8) EU-Datenschutzrecht mit Erleichterungen für Journalisten soll auch für MDR gelten

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf (Drs. 6/5395) sollen die modernisierten und vereinheitlichten europäischen datenschutzrechtlichen Vorgaben in Form der ab dem 25. Mai 2018 europaweit geltenden Datenschutzgrundverordnung auch für den Mitteldeutschen Rundfunk übernommen werden. Zu diesem Zweck muss der Thüringer Landtag per Gesetz einem bereits von den Ministerpräsidenten der drei MDR-Mitgliedsländer unterzeichneten novellierten MDR-Staatsvertrag zustimmen. Der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Gerold Wucherpfennig, wies in seiner Rede auf die vertraglich garantierten Ausnahmeregelungen für die verfassten Journalisten hin, die im Rahmen eines sogenannten „Medienprivilegs“ auch für die redaktionelle journalistische Tätigkeit beim MDR Ausnahmen vom neuen EU-Datenschutzrecht ermöglichen: „Mit Hilfe dieser Sonderregelungen für die Medien bzw. konkret für die Arbeit der MDR-Redaktionen soll vor allem der Informantenschutz und damit letztendlich die grundgesetzlich garantierte Sicherung der Pressefreiheit gewährleistet werden.“ Wucherpfennig weiter: „Leider konnten die aktuellen Verhandlungen zur Novellierung des MDR-Staatsvertrages vom 30. Mai 1991 nicht für die ebenfalls anstehende umfängliche Änderung des Vertragswerks genutzt werden, um darin zu regeln, dass künftig eine gleichgewichtige Entwicklung der drei MDR-Standorte Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt erreicht wird und damit die bisherige Benachteiligung des Medienstandortes Thüringen aufhört.“ Nach erster Beratung am 21. März 2018 im Thüringer Landtag wurde dem Gesetzentwurf im Ergebnis einer zweiten Beratung am 22. März 2018 mit großer Mehrheit zugestimmt.

(TOP 9) wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

(TOP 10) wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

(TOP 11) Trittbrettfahrer AfD kopiert CDU-Antrag zu Schutz vor dem Wolf

Einen Antrag der AfD-Fraktion zum Thema Wolf hat der Landtag heute abgelehnt. „Der Antrag ist eine unverschämte Kopie des CDU-Antrages vom November 2017“, so der Sprecher für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten, Marcus Malsch. Und an die AfD gerichtet: „Glauben Sie denn, die Menschen beeindrucken zu können, wenn Sie einfach wiederholen, was hier seit Monaten vorliegt und in den Ausschüssen beraten wird?“ Teilweise wort- aber immer inhaltsgleich wird gefordert, das Wolfsmonitoring zu intensivieren, praxistaugliche Regelungen im Wolfsmanagement zu treffen, den Wolfsmanagementplan zu evaluieren sowie eine Wolfsverordnung zu erarbeiten, die Ausnahmen von den Schutzvorschriften für den Wolf im Hinblick auf Maßnahmen zur Vergrämung, zum Fang und zur Entnahme von Wölfen mit problematischem Verhalten regelt. All dies ist bereits Gegenstand des Antrages der CDU-Fraktion, der Ende letzten Jahres im Plenum und seither mehrfach in Sitzungen des Umwelt und des Agrarausschusses beraten wurde. „Einziger Unterschied zu unserem Antrag ist die Forderung, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen“, so Malsch. Bislang sei das lediglich in Sachsen – mit ganzjähriger Schonzeit – entsprechend geregelt. „Wir sehen diese isolierte Forderung in Übereinstimmung mit dem Landesjagdverband derzeit skeptisch. Im Hinblick auf das Jagdrecht muss zunächst bundeseinheitlich geklärt werden, wie künftig mit dem Wolf umzugehen ist.“

(TOP 12) Keine rechtswidrigen Vereinbarungen zwischen Kirche und Staat

Mit der Drucksache 6/5389 debattierte der Landtag einen Antrag der AfD-Fraktion, der die jüngste Durchsuchungsmaßnahme bei einem Jenaer Jugendpfarrer zum Anlass nahm, die Landesregierung zu Bericht und Unterlassung aufzufordern. „Sie müssen die Texte auch mal lesen und sich richtig informieren“, forderte der migrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Herrgott, die Kollegen der AfD auf. Die Antragsteller hatten zwar die Begründung ihres Antrages auf Medienberichte gestützt, in denen die Evangelische Kirche um eine Vereinbarung bat, um bei Durchsuchungen in kirchlichen Räumen das Beicht- und Seelsorgegeheimnis zu waren. Entgegen der Berichterstattung und der Auskunft der Evangelischen Kirche aber unterstellten die Antragsteller rechtswidrige Vereinbarungen. Der Abgeordnete Herrgott stellte weiter klar, dass mit einem einzigen Anruf dieses Missverständnis hätte geklärt werden können. Die Evangelische Kirche gibt nämlich transparent Auskunft darüber, dass man zur Entsendung eines Verfahrensbeistandes erst dann informiert werden möchte, wenn ein Einfluss auf das Ermittlungsergebnisses, also nach Beginn der Durchsuchungsmaßnahme, nicht mehr möglich ist. In namentlicher Abstimmung wurde der Antrag mit den Stimmen der CDU-Fraktion abgelehnt.

(TOP 13) Walk: Heimat ist mehr als ein Gefühl

Der Landtag hat einen Antrag der Fraktion der AfD mit dem Titel „Gegen eine Politisierung gewachsener Gemeinschaftsstrukturen: Einrichtung eines Landesprogramms „Meine Heimat - mein Thüringen“ (Drs. 6/5390) mehrheitlich abgelehnt. „Der Antrag ist ein untauglicher Versuch, den vorhandenen komplexen Aufgaben und Herausforderungen gerecht zu werden.“ Das sagte der Generalsekretär der CDU-Fraktion, Raymond Walk, heute im Plenum. „Heimatpolitik ist eben viel mehr als der vorgelegte Antrag. Auch vermisse ich in dem Antrag jedwede Position zur Rolle der Kirchen. Denn gerade die Bedeutung des Christen- oder auch Judentums sind doch unbestritten herausgehoben und prägend für Thüringen.“ so Walk abschließend.

(TOP 14) Antisemitismus bekämpfen und klares Bekenntnis zum Staat Israel

In einem gemeinsamen Antrag von CDU, DIE LINKE, SPD und DIE GRÜNEN (Drs. 6/5415) legen die vier Landtagsfraktionen ein deutliches Bekenntnis für den Kampf gegen den in ganz Deutschland latenten Antisemitismus ab. Allein im ersten Halbjahr 2017 gab es in der Bundesrepublik nach Angaben der Bundesregierung insgesamt 681 antisemitisch motivierte Straftaten, davon der übergroße Teil von 632 aus dem rechten Spektrum heraus. Dies schließt ebenfalls den unter Flüchtlingen verbreiteten und nach Deutschland importierten Antisemitismus ein. Neben der Forderung, dass die Auseinandersetzung mit dem Antisemitismus eine zentrale Aufgabe von politischer Bildung, aber auch von Strafverfolgung ist, hob der CDU-Politiker Stefan Gruhner in der Plenarberatung vor allem auch das klare Bekenntnis der CDU zum Existenzrecht des Staates Israel hervor und verurteilte antisemitische Kampagnen. Zu nennen sei hier beispielsweise die „Boycott-Divestment-Sanctions“ (BDS), die unter dem Deckmantel des Vorwurfs einer supranationalen Verschwörung gegen den Staat Israel und seine Bewohner hetzt und damit dem Antisemitismus das Wort redet. Der Antrag wurde mit großer Mehrheit in den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen.

(TOP 15) Wirkner: „Nicht nachlassen bei der Aufarbeitung der SED-Diktatur in Thüringen“

Der von der Regierungskoalition unter TOP 15 eingebrachte Antrag auf Bericht der Landesregierung zu ihren Aktivitäten auf dem Gebiet der Aufarbeitung der SED-Diktatur in Thüringen für den Zeitraum März 2017 bis Februar 2018 (Drs. 6/5416) geht im Grunde auf einen Plenarantrag der CDU-Landtagsfraktion vom 20. Mai 2015 zurück, in dem diese bereits damals einen jährlichen Bericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe im Plenum des Thüringer Landtags eingefordert hatte. Der für die Aufarbeitung der SED-Diktatur verantwortliche Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Herbert Wirkner, nutzte die Debatte zu dem Bericht, um noch einmal die verschiedenen Initiativen der CDU-Fraktion in diesem Bereich aufzuzeigen, so unter anderem die Plenaranträge zum Erhalt der Außenstellen der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) in Erfurt, Gera und Suhl als Träger regionaler Aufarbeitung und politischer Bildung sowie für eine konservatorisch sachgerechte und effiziente Aufbewahrung der in den Außenstellen befindlichen Archivalien. Gleichzeitig wies der CDU-Politiker darauf hin, dass die vor einem Monat eingebrachte Initiative der CDU-Fraktion zur Verwendung von Zuführungen aus dem früheren SED-Vermögen unter anderem für die Einrichtung einer Stiftungsprofessur, die Förderung von zusätzlichen Bildungsangeboten sowie für Investitionsmaßnahmen bei den Grenzmuseen und BStU-Außenstellen der Aufarbeitungsarbeit einen weiteren Schub gegeben hätten, diese jedoch von der rot-rot-grünen Mehrheit im Landtag bedauerlicherweise abgelehnt wurde. Ebenfalls kritisch im Kontext des Tätigkeitsberichts der Landesregierung auf dem Gebiet der Aufarbeitung der SED-Diktatur merkte der CDU-Abgeordnete die bislang ungenügende Berücksichtigung des historisch-politischen Bildungsauftrages der Grenzmuseen im Rahmen der aktuellen Debatte um das Nationale Naturmonument „Grünes Band Thüringen“ an und bemängelte zudem den bislang noch relativ stiefmütterlich behandelten Umgang mit den Themen „Doping-Opfer“ und „Christenverfolgung“ in der DDR.

(TOP 15 a +b) Landtag befasst sich auf Antrag der CDU mit Sprengstofffunden in Thüringen

Auf Eilantrag der CDU-Fraktion (Drs. 6/5442) befasste sich der Thüringer Landtag mit den in der letzten Woche bekannt gewordenen Sprengstoff- und Chemikalienfunden in Rudolstadt und Uhlstädt-Kirchhasel. „Es ist offensichtlich, dass wenigstens einer der Tatverdächtigen im linken Antifa-Milieu verankert war. Angesichts der Dimension des Fundes liegt ein linksterroristischer Kontext im Bereich des Möglichen. Allein deshalb müssen alle Alarmglocken schrillen.“ Das sagte der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Mike Mohring, heute im Plenum. Bereits in den ersten Meldungen war deutlich geworden, dass einer der Tatverdächtigen bis zum Tag der Ermittlungen als Pressesprecher eines lokalen Anti-Rechts-Bündnisses ausgewiesen worden ist, an dem unter anderem ein Antifa-Zusammenschluss beteiligt war. „Anscheinend in dieser Funktion hat er 2016 einen Demokratie-Preis der linken Ramelow-Regierung entgegengenommen. Inzwischen ist deutlich geworden, dass er selbst in Antifa-Kreisen aktiv ist“, so Mohring. Gleichwohl hatte der Staatsschutz des Landeskriminalamtes eine Übernahme der Ermittlungen zunächst abgelehnt und diese erst fünf Tage nach dem Bekanntwerden übernommen. Der Antrag der CDU-Fraktion umfasste ein Berichtsersuchen mit 18 Unterpunkten sowie Forderungen zur Aufklärung und Prävention linksextremer Bestrebungen. Der Antrag wurde durch den Thüringer Landtag mehrheitlich abgelehnt. Auch ein Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 6/5453) zur Thematik wurde abgelehnt. Abschließend forderte Mohring, dass „die Generalbundesanwalt und das Bundeskriminalamt den Fall aufgrund der politischen Dimension an sich ziehen sollte.“

(TOP 16) Wahl, Ernennung und Vereidigung eines Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs

Für die Wahl eines Mitglieds mit Befähigung zum Richteramt des Thürin­ger Verfassungsgerichtshofs wird von den Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Prof. Dr. Manfred Baldus vorgeschlagen (Drs 6/5434). Dem Wahlvorschlag wird mehrheitlich zugestimmt.

(TOP 17) wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

(TOP 19 a) wurde vom Antragsteller zurückgezogen.

(TOP 19 b) Thüringen betreibt keine eigene Auslandspolitik

Mit der Drucksache 6/5436 setzte die Fraktion DIE LINKE ein kurdisches Volksfest auf die Tagesordnung des Thüringer Landtags. Bürger des Freistaates würden Solidarität und Unterstützung mit den Kurden in Nordsyrien zum Ausdruck bringen wollen. Der migrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Herrgott, stellte hierzu zunächst fest, dass „Thüringen keine eigene deutsche Außenpolitik gestaltet“. Er verwies ferner auf die Aktivitäten der Bundesregierung in NATO und UNO zur Wiederherstellung eines friedlichen Zustandes in der nordsyrischen Region mit allen diplomatischen Mitteln. In Übereinstimmung mit der Auffassung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass das aktuelle Verhalten der Türkei in Syrien nicht vom Recht der Selbstverteidigung gedeckt ist, schloss der Abgeordnete Herrgott mit den Worten: „Es ist gut, dass die Bundesregierung auf eine diplomatische Lösung hinarbeitet. Eine Lösung erreicht man aber nicht durch Lippenbekenntnisse in einem nicht zuständigen Parlament.“

(TOP 19 c) Thamm: Perspektive in der eigenen Verantwortung aufzeigen

Im Zuge einer Aktuellen Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema „Armut nicht bagatellisieren – Sorgen der Menschen in Thüringen und Ostdeutschland ernst nehmen" (Drs. 6/5437) machte der Abgeordnete Jörg Thamm den Standpunkt der CDU-Fraktion deutlich: „Wie der jüngst unterzeichnete Koalitionsvertrag auf Bundesebene aufzeigt, setzt sich die Bundesregierung intensiv mit den Leistungen des Zweiten Sozialgesetzbuchs und den bestehenden Problemen auseinander. Ziel bei all den Maßnahmen zur Beseitigung der Armut muss sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene sein, den Menschen eine Perspektive in eigener Verantwortung aufzuzeigen und zu ermöglichen, Hartz IV und der Abhängigkeit von Sozialleistungen zu entkommen.“

(TOP 19 d) Behörden effektiv vor Reichsbürgern schützen

Auf Antrag der CDU-Fraktion befasste sich der Landtag im Rahmen einer Aktuellen Stunde mit dem Thema „Thüringer Behörden und deren Bedienstete effektiv vor Reichsbürgern schützen“ (Drs. 6/5441). Dazu erklärte der CDU-Innenpolitiker Raymond Walk: „Der Thüringer Verfassungsschutz schätzt, dass es rund 1000 Reichsbürger im Freistaat gibt. Dies entspricht einer Verdopplung der Zahlen gegenüber dem Jahr 2016.“ Walk verwies auf die damit einhergehenden Probleme, vor allem für die Beamten bei Polizei und Justiz. „Insbesondere die Tatsache, dass rund 10 Prozent der Reichsbürger im Besitz von legalen Waffen sind, stellt eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar“, so Walk weiter. Um den Bediensteten der Thüringer Behörden einen effektiven Schutz zu bieten, sind nach Auffassung der CDU-Fraktion in erster Linie die Sicherheitsbehörden und insbesondere der Verfassungsschutz personell zu verstärken sowie Konzepte für den behördeninternen Umgang mit Reichsbürgern zu erarbeiten.

(TOP 19e) Malsch: Flächendeckend kostenloser ÖPNV in Thüringen völlig realitätsfern

Mit der Frage, ob der ÖPNV in Thüringen kostenlos organisiert werden kann, hat sich der Landtag in einer Aktuellen Stunde (Drs. 6/5444) auf Antrag der Grünen befasst. Ausgangspunkt war eine Erwägung der damals nur geschäftsführenden Bundesregierung, kostenlosen öffentlichen Nahverkehr anzubieten und dies in fünf Modellstädten zu erproben. Als „völlig realitätsfern“ bezeichnete Marcus Malsch, Sprecher für Infrastruktur der CDU-Fraktion, die Idee, dies flächendeckend auf Thüringen zu übertragen. In Deutschland werde vorerst keine Kommune testweise den kostenlosen öffentlichen Nahverkehr einführen. „Den komplett kostenlosen Personennahverkehr hat keine der fünf Modellkommunen vorgeschlagen“, habe beispielsweise der Bonner Oberbürgermeister nach einem Gespräch der fünf Modellstädte zur Luftreinhaltung mit dem Bundesumweltministerium in Bonn gesagt. Der Mannheimer Kämmerer Christian Specht habe einen kostenlosen ÖPNV als „Illusion“ bezeichnet, so Malsch. Der Unionspolitiker machte deutlich, dass die CDU-Fraktion auch in Zukunft einen starken, leistungsfähigen und umweltfreundlichen ÖPNV in allen Regionen Thüringens sichern will: „Wir sprechen uns für eine stärkere Zusammenarbeit der Aufgabenträger aus und werden auch die Ausweitung des Verkehrsverbundes Mittelthüringen unterstützen.“ Malsch erinnerte daran, dass dies eine Aufgabe sei, die sich Rot-Rot-Grün im Koalitionsvertrag selbst gestellt habe. „Gelöst ist sie nach dreieinhalb Jahren nicht.“