Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 118.-120. Plenarsitzung (23.-25. Mai 2018)

23.05.2018

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

(TOP 1) Änderung der Thüringer Bauordnung: Eine unendliche Geschichte

Ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung der Thüringer Bauordnung (Drs. 6/3277) wurde erneut in den Infrastrukturausschuss überwiesen. Dort wurde er seit seiner erstmaligen Überweisung durch Beschluss des Landtags vom 25. Januar 2017 in insgesamt sieben Sitzungen behandelt. Zwischen April 2017 und 2018 war das Gesetzgebungsverfahren auf Wunsch der Landesregierung im Ausschuss angehalten worden. Die Änderung der Musterbauordnung der Bauministerkonferenz sei zwar grundsätzlich mit der EU-Kommission abgestimmt gewesen, die Kommission habe aber Bedenken gehabt, ob das abgestimmte Ergebnis tatsächlich richtig sei. Weitere Verhandlungen mit der Kommission seien erfolgt und nunmehr abgeschlossen. Das Ergebnis erfordere aus Sicht der Landesregierung keine wesentliche Änderung des vorliegenden Gesetzentwurfs. Den Entwurf, der eigentlich nur Anpassungen an EU-Recht vorsieht, wollten die Koalitionsfraktionen dennoch in zahlreichen Punkten ändern, was aus formalen Gründen scheitern musste. Um dies zu heilen, stellten die Koalitionsfraktionen ihre Änderungsanträge in der Plenarsitzung erneut, um das Gesetz einschließlich der Anträge zum zweiten Male in den Ausschuss zu überweisen. Dort sollen die Kommunalen Spitzenverbände nunmehr angehört werden.

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(TOP 5) Geibert zum Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetz: Wer bestellt, bezahlt

Ein Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer UVP-Gesetzes (Drs. 6/4920) wurde von den Regierungsparteien mehrheitlich beschlossen. Die CDU-Fraktion enthielt sich. Der Gesetzentwurf dient der Anpassung an das Bundesgesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20. Juli 2017 gemäß der EU-Richtlinie 2014/52/EU. Neben vorwiegend redaktionellen Änderungen des erst 2015 angepassten ThürUVPG soll dadurch auch ein zentrales Internetportal des Landes Thüringen über Umweltverträglichkeitsprüfungen eingerichtet und damit mehr Transparenz über entsprechende Verfahren vermittelt werden. Der CDU-Abgeordnete Jörg Geibert machte dabei die Position seiner Fraktion deutlich: Das eigentlich gute Gesetz ziehe leider wieder mehr Bürokratie nach sich, so der Abgeordnete. Gleichzeitig bemängelte Geibert die unklaren Kosten für die Digitalisierungsarbeiten in den Kommunen, die vor dem Einstellen der dann digitalen Umweltinformationen in das Internetportal des Landes auflaufen. „Hier wird klar das Konnexitätsprinzip verletzt. Das Land hat zwar die Finanzierung seines Internetportals gesichert, kann aber für die Kosten der Kommunen keine Aussage treffen und will auch keine Unterstützung gewähren. Aber es gilt eben immer noch, wer bestellt, bezahlt“, sagte Geibert.

(TOP 6) Voigt: „Landesdatenschutzbeauftragter muss Kampfansage an Mittelstand und Vereine beenden“

Die CDU-Fraktion hat heute gegen den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung des Thüringer Datenschutzgesetzes an die EU-Datenschutzverordnung (Drs. 6/4943) gestimmt. Der wirtschafts- und digitalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Prof. Dr.  Mario Voigt, begründete die Ablehnung mit der nicht ausreichenden Ausschöpfung der durch die Öffnungsklauseln eingeräumten Spielräume. Mit einem Entschließungsantrag (Drs. 6/5702) verdeutlichte die CDU-Fraktion ihre Forderungen an die Landesregierung, für die sie sich auf Bundes- und Europaebene einsetzen soll: Organisationen bis 50 Mitarbeiter, d.h. insbesondere Unternehmen und Vereine, sollen grundsätzlich von der Verpflichtung befreit sein, eigene Datenschutzbeauftragte zu bestellen; kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Vereine sollen zwei Wochen Zeit erhalten, um ihrer Meldepflicht bei Verstößen nachzukommen; Sanktionen für KMU sowie Organisationen mit überwiegend ehrenamtlichen Vorständen und maximal 50 Mitarbeiter sollen deutlich herabgesetzt werden. Vor allem aber appelliert die CDU-Fraktion an den Landesdatenschutzbeauftragten, wie von der Bundesbeauftragte für den Datenschutz bereits angekündigt, Bußgelder nur als letztes Mittel einzusetzen. Dazu regt die CDU-Fraktion den Landesdatenschutzbeauftragter an,  bis zum 31. Dezember 2018 eine Schonfrist einzuhalten. Der Abgeordnete Prof. Dr. Voigt kritisierte die über die Presse veröffentlichte Kampfansage des Landesdatenschutzbeauftragten gegen den Mittelstand und die Vereine – dabei sei er nicht einmal bei dieser wichtigen Debatte im Landtag anwesend. Im Ergebnis der Debatte hat sich die Koalition von Rot-Rot-Grün über die Kritik aus den Reihen von Wirtschaft und Ehrenamt hinweggesetzt und bei Annahme des Gesetzentwurfs gegen den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion gestimmt.

(TOP 7) Fiedler: Landesregierung muss Fakten vorlegen, bevor über Abschaffung von Straßenausbauträgen diskutiert werden kann

In abschließender Beratung befasste sich der Thüringer Landtag mit einem Gesetzentwurf der Fraktion der AfD, welcher die Aufhebung von Straßenausbaubeiträgen in Thüringen zum Gegenstand hat (Drs. 6/5570). Dazu erklärte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Fiedler: „Das in dem Gesetzentwurf enthaltene Versprechen, Straßenausbaubeiträge vollständig abzuschaffen, ist in der vorliegenden Fassung unrealistisch und vor allem unseriös. Unseriös vor allem deshalb, da die prognostizierte Kostenschätzung für das Land in Höhe von 15 Millionen pro Jahr viel zu gering angesetzt ist. In Unkenntnis der exakten Höhe der durch das Land zu kompensierenden Kosten ist ein solches Vorhaben jedoch nicht zu realisieren.“ Der Abgeordnete Fiedler forderte die Landesregierung auf, Fakten vorzulegen, bevor über Abschaffung von Straßenausbauträgen diskutiert werden kann. Auch die von der AfD vorgeschlagene Kostenerstattung für die Kommunen über den kommunalen Finanzausgleich, ist laut Fiedler nicht tragbar, da die Gefahr besteht, dass „die Mittel dann in den Verwaltungshaushalten der Kommunen verbraucht und nicht zweckgerichtet eingesetzt werden.“ Aus Sicht des CDU-Innenpolitikers handelt es sich bei dem Gesetzentwurf der AfD weder um einen gerechten, noch um einen ausgewogenen Lösungsansatz für das Problem der Straßenausbaubeiträge. „Gegenüber den haltlosen Versprechen und Zusagen der AfD können wir uns deshalb nur verwehren“, machte Fiedler deutlich. Die CDU-Fraktion stimmte wegen der offenen Fragen, die dieser Gesetzentwurf aufwerfe, gegen diese mangelhaften Regelungsvorschläge.

(TOP 8) Meißner: Thüringer Gesetz zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch schafft klare Zuständigkeiten und damit ein leichteren Zugang  zu den Leistungen der Eingliederungshilfe

In erster Beratung wurde in heutiger Landtagsitzung der Gesetzentwurf der Landesregierung „Thüringer Gesetz zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (ThürAGSGB IX)“ (Drs. 6/5687) mit Zustimmung aller Fraktionen in den zuständigen Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen. Hintergrund des Gesetzentwurfs ist das im Jahr 2016 verabschiedete Bundesteilhabegesetz, welches zwingende Anpassungen landesrechtlicher Vorschriften nach sich zieht. So auch die Verpflichtung der Bestimmung der zukünftigen Träger der Eingliederungshilfe. Für Thüringen bedeutet das laut Gesetzentwurf: Örtliche Träger der Eingliederungshilfe werden die Landkreise und kreisfreien Städte, überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe wird das Land. „Wir begrüßen den vorliegenden Gesetzentwurf. Es werden klare Zuständigkeiten und damit ein leichterer Zugang  zu den Leistungen der Eingliederungshilfe geschaffen. Es ist ein weiterer wichtiger Schritt, um das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Handicap auch in Thüringen zur Selbstverständlichkeit werden zu lassen. Das stärkt die Teilhabe und  die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderungen in Thüringen“, so die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Beate Meißner.

(TOP 9) Gesetz zur Änderung der Lehrerbesoldung verschlechtert Beförderungsmöglichkeiten für Lehrer

Mit den Stimmen aller Fraktionen wurde ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung der Lehrerbesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Drs. 6/5688) in die zuständigen Fachausschüsse des Thüringer Landtags überwiesen. Mit der Gesetzesänderung sollen Regelschullehrer in der Besoldungsgruppe A 12 rückwirkend zum 01.01.2018 eine höhere Besoldung (A 12plus) erhalten. Gleichzeitig werden jedoch die Möglichkeiten einer Beförderung von Lehrerinnen und Lehrern an allen Schularten massiv beschnitten, da zum Beispiel an Grund- und Regelschulen künftig lediglich Schulleiter und deren Stellvertreter die Möglichkeit einer Beförderung haben. Lehrer, die keine der wenigen Funktionsstellen innehaben, haben demnach keinerlei Möglichkeiten befördert zu werden. Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner, erklärte dazu in der Debatte: „Der vorliegende Gesetzentwurf ist kein Baustein zur erfolgreichen Bewältigung des Generationswechsels an Thüringer Schulen. Er führt nicht zu mehr Attraktivität des Lehrerberufs in Thüringen, da er im bundesweiten Vergleich die Entwicklungsperspektiven für Lehrerinnen und Lehrer an Thüringer Schulen beschneidet.“ Auch die längst überfällige Gleichstellung der an Thüringer Schulen tätigen Ein-Fach-Lehrer, werde durch dieses Gesetz nicht erreicht. Im Gegenteil, sie würden dauerhaft von der Besoldungserhöhung ausgenommen. „Wir werden uns im Rahmen der weiteren Ausschussberatung dafür einsetzen, das Gesetz umfassend zu überarbeiten und die angesprochenen Problemfelder im Sinne der Lehrerinnen und Lehrer an den Thüringer Schulen zu lösen“, schloss Tischner.

(TOP 10) Gesetz zur Neuordnung des Wasserwirtschaftsrechts in Fachausschüsse überwiesen

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuordnung des Wasserwirtschaftsrechts (Drs. 6/5692) wurde einstimmig zur weiteren Beratung in den Umweltausschuss, den Ausschuss für Landwirtschaft und Infrastruktur sowie den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Bereits zu Beginn der Legislaturperiode vor fast vier Jahren wurde von der Landesregierung eine Novellierung des Wassergesetzes in Aussicht gestellt. Der nun vorliegende Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, die Abwasserzweckverbände beim zentralen Anschließen weiter entfernter Siedlungen finanziell zu unterstützen. Neben zahlreichen anderen Kritikpunkten, wie der geplanten Festlegung von zehn Meter breiten Gewässerrandstreifen auf landwirtschaftlichen Flächen, ist vor allem die angestrebte  Gründung von 20 Gewässerunterhaltungsverbänden, in denen alle Gemeinde zwangsweise Mitglied werden sollen, abzulehnen. Mit der Einschätzung „Das ist eine  erneute Missachtung des ländlichen Raumes und tritt die kommunale Selbstverwaltung mit Füßen“, geißelte die umweltpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Christina Tasch, in ihrer Rede die vielen Unzulänglichkeiten des Gesetzentwurfes.

(TOP 11) Thüringer Gesetz zur kostenfreien Meisterausbildung

Heute hat der Landtag mit den Stimmen der CDU-Fraktion und der Koalitionsfraktionen eine Überweisung des Gesetzentwurfs der AfD-Fraktion (Drs. 6/5700) in den zuständigen Fachausschuss abgelehnt. Der Gesetzentwurf hat zum Ziel, dass die Gebühren der Meisterausbildung kostenfrei gestaltet und aus dem Landeshaushalt finanziert werden sollen. Alleine mit 10 Millionen Euro würde diese Maßnahme im Landeshaushalt zu Buche schlagen. Der Abgeordnete Wirkner erklärte dazu in der Debatte: „Der Bund hat die Absicht die Meisterausbildung kostenfrei zu gestalten, warum Thüringen jetzt selbst die Kosten tragen soll, erschließt sich mir nicht. Zudem löst der Entwurf die Fachkräfteproblematik nicht, wenn er per se alle Nicht-Deutschen Staatsbürger ausschließt.“ „Wir lehnen den Gesetzentwurf ab“, so Wirkner abschließend.

(TOP 12) Entwurf der Vereinbarung über die Änderung der Rahmenvereinbarung IV zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes

Der Landtag hat heute mit den Stimmen aller Fraktionen den Antrag der Landesregierung mit der Drucksache 6/5693 in den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie in den Haushaltsausschuss überwiesen. Der Antrag sieht vor, dass die Rahmenvereinbarung IV um ein weiteres Jahr bis 2020 verlängert wird. Der wissenschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Prof. Dr. Voigt macht deutlich, dass die Landesregierung mit der Verlängerung der Rahmenvereinbarung IV gegen die gesteckten Grundsätze im Thüringer Hochschulgesetz verstößt. Voigt: „Die Landesregierung ist Ideenlos und zeigt dies deutlich mit der nicht ambitionierten Fortschreibung. Wir sind gespannt was die Landesregierung uns im Ausschuss präsentiert.“

(TOP 13) Thamm: Kampf gegen Armut nur durch gute Bildung, Arbeit mit gerechter Bezahlung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich

Zum Antrag der regierungstragenden Koalitionsfraktionen „Armut bekämpfen - Armutsprävention stärken“ (Drs. 6/2931), machte der CDU-Sozialpolitiker Jörg Thamm die Position seiner Fraktion deutlich: „Wir haben bereits vor einem Jahr gesagt und sagen es heute wieder: wir dürfen die Entwicklung der Armut und der Armutsgefährdeten nicht aus dem Fokus verlieren und alles daran setzen, dass jeder sein Leben und dessen Möglichkeiten bestmöglich gestalten und nutzen kann.“ Dies sei nur durch gute Bildung, Arbeit mit gerechter Bezahlung und durch Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich. „Aber die Zeit hat sich weiter gedreht und in den genannten 18 Monaten ist auch einiges passiert“, so Thamm weiter. Nicht zuletzt mit der Bildung der neuen Bundesregierung sei inzwischen vieles von dem auf den Weg gebracht worden, was die Linkskoalition in ihrem Antrag unter Punkt 3 anspreche und fordere. Folgerichtig enthielt sich die CDU-Fraktion bei der Abstimmung über den Antrag, der mit rot-rot-grüner Mehrheit angenommen wurde. „Wir enthalten uns nicht, weil wir die Armut nicht als gesellschaftlich wichtiges Thema ansehen, sondern weil die meisten Punkte aus ihren Antrag inzwischen bereits erledigt sind oder zumindest auf den Weg gebracht wurden und ihre Umsetzung läuft. Wir sehen für die Vermeidung von Armut andere Weg und andere Mittel“, begründete Thamm das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion.

(TOP 14 a und b) Kowalleck: „Nur ein früher Wahltermin sichert Haushalt für 2020“

Die CDU-Fraktion hat sich bei der Entlastung der rot-rot-grünen Landesregierung für das Haushaltsjahr 2015 (Drs. 6/3032) enthalten. Der haushaltspolitische Sprecher der Fraktion, Maik Kowalleck, wies kritisch darauf hin, dass die Landesregierung erst im Juni 2015 einen Haushalt durch das Parlament gebracht hat. „Dies darf sich nicht wiederholen und kann für das Jahr 2020 durch einen frühen Wahltermin nach er Sommerpause verhindert werden“, forderte Kowalleck. Er nimmt damit Bezug auf das aus Sicht der CDU-Fraktion verfassungswidrige Ansinnen der Landesregierung, noch in der laufenden Wahlperiode einen Haushalt für das Jahr nach der Wahl zu beschließen. Die Mehrheit der Koalition hat die Entlastung der Landesregierung beschlossen, die Entlastung des Rechnungshofs (TOP 14 b) erfolgte einstimmig.

(TOP 15) Meißner: System Familie in der Suchtarbeit besser wahrnehmen und nutzen

„Suchtkranke Schwangere, Eltern und Kinder erhalten in der Landespolitik endlich die Aufmerksamkeit, die sie für Wege aus der Sucht benötigen.“ Das hat die familien- und sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Beate Meißner, zu einem gemeinsamen Antrag der CDU und der regierungstragenden Fraktionen gesagt. Der Änderungsantrag (Drs. 6/5734) geht auf Initiative der CDU-Fraktion (Drs. 6/3413) zurück. Ziel ist es, Hilfen für Suchterkrankte stärker auf die besondere Situation der Familien auszurichten und aus einer Hand zu ermöglichen. „Der Aspekt des Kindeswohls muss hier stärkere Gewichtung finden, um passgenaue Lösungen zu finden. Das muss durch eine breit angelegte Initiative des Landes vorangetrieben und erreicht werden“, erklärte Meißner. Mit Stimmen der CDU- und rot-rot-grünen Fraktionen wurde der Antrag angenommen.

(TOP 16) Meißner: Geburt, Frauengesundheit, Familien und Kinder gehören zusammen

Einen Antrag der AfD-Fraktion zur „Einrichtung eines Fonds zur finanziellen Entlastung freiberuflich tätiger Hebammen in Thüringen“ (Drs. 6/5654) lehnte die CDU-Fraktion ab. Für die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, Beate Meißner, ist offenkundig, dass die AfD „nur populistisch und wahllos mit Fragen, Behauptungen und realitätsfernen Zahlen um sich wirft“. Dankend ging die Unionspolitikerin jedoch auf die Arbeit der Hebammen in Thüringen ein: „Unverändert sind Hebammen für Familien und Frauen ein ganz entscheidender Ansprechpartner und Begleiter, weit über die Geburtshilfe hinaus.“ Der Welthebammentag am 5. Mai sei auch in diesem Jahr wieder ein besonderer Tag für alle in Thüringen tätigen Hebammen und Entbindungspfleger gewesen. „Es war ein Tag der uns als Gesellschaft wieder erneut darauf aufmerksam machte, welche wichtige Funktion die im Hebammenberuf tätigen Personen in unserem Gesundheitssystem haben und welchen immensen gesellschaftlichen Beitrag sie mit ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit leisten“, so Meißners Dank.

(TOP 17) Vertrauliche Spurensicherung nach Vergewaltigung und sexualisierter Gewalt einführen

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und bei Enthaltung der CDU-Fraktion wurde einem Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Entwicklung eines Modells der vertraulichen Spurensicherung nach Vergewaltigung und sexualisierter Gewalt in Thüringen (Drs. 6/5670) zugestimmt. Die Abgeordnete Elke Holzapfel machte für die CDU-Fraktion deutlich: „Sexuelle Gewalt ist wie kein anderer Deliktbereich mit Scham besetzt. Auch deshalb fällt es vielen Opfern schwer, diese Taten anzuzeigen und Anzeigen werden oft gar nicht oder erst spät gestellt.“ Durch die anonyme Spurensicherung soll jedem Opfer eines sexuellen Übergriffs oder einer Vergewaltigung die Möglichkeit gegeben werden, einerseits die Spurensicherung durchführen zu lassen, und andererseits die Konfrontation mit dem traumatischen Erlebnis durch das Ermittlungsverfahren auf einen Zeitpunkt zu verschieben, zu dem es sich hierzu physisch wie psychisch in der Lage sieht. „Die Hoffnung dabei ist, dass sich Vergewaltigungsopfer nach einer anonymen Behandlung einfacher entscheiden können, ob sie auf Grundlage der gesicherten Beweise Anzeige erstatten wollen oder nicht. Damit wird dem Selbstbestimmungsrecht von Vergewaltigungsopfern über den Umgang mit traumatischen und die Intimsphäre betreffenden Ereignissen der erforderliche Vorrang eingeräumt“, schloss Holzapfel. Seitens der CDU-Fraktion wäre jedoch eine weitere Beratung in den zuständigen Fachausschüssen des Thüringer Landtag erforderlich gewesen.

(TOP 19) Enquetekommission will Zwischenbericht erst zum Ende des 2. Quartals 2018 vorlegen

Ohne Aussprache wird die Abänderung des Landtagsbeschlusses in Drucksache 6/3374 zur Fortsetzung der Arbeit der Enquetekommission „Ursachen und Formen von Rassismus und Diskriminierungen in Thüringen sowie ihre Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben und die freiheitliche Demokratie“ bis zum Ende der Wahlperiode von den Abgeordneten der einbringenden Fraktionen CDU, SPD, LINKE und Grüne beschlossen. Demnach will die Enquetekommission ihren Zwischenbericht erst zum Ende des zweiten Quartals 2018 vorlegen. Die Abgeordneten der AfD enthielten sich der Stimme.

(TOP 21) Petitionsausschuss bilanziert das Arbeitsjahr 2017

„Unsere Verfassung gewährt jedermann das Recht, sich an den Thüringer Landtag zu wenden. Alle Bürgerinnen und Bürger im Freistaat haben die Möglichkeit, sich mit einer Petition Gehör zu verschaffen – fristlos, formlos und kostenlos.“ Das erklärte der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Michael Heym, in seiner Berichterstattung zum Arbeitsbericht 2017 (Drs.: 6/5739). Der Petitionsausschuss habe auch im vergangenen Jahr einen wesentlichen Beitrag für eine lebendige Demokratie im Freistaat geleistet. Die Ausschussmitglieder haben sich mit 1.125 Eingaben (Vorjahr: 1.102 Eingänge) und den verschiedensten Anliegen befasst, sei es zur Trinkwasserqualität, in Baugenehmigungsverfahren oder im sozialrechtlichen Bereich. „Das Parlament ist damit nicht nur ein Ort der politischen Debatte und der Gesetzgebung, sondern vor allem ein Ort der Begegnung, in dem die Menschen Gehör finden“, erklärte die Sprecherin für Petitionen der CDU-Fraktion, Annette Lehmann. Auch diesmal kamen mit 340 Petitionen die meisten Eingaben aus dem Bereich Straf- und Maßregelvollzug. Im Vergleich zu 2016 ist das eine Steigerung von 30 Prozent. „Das zeigt, dass im Verantwortungsbereich des Justizministers vieles im Argen liegt“, so Lehmann. „Fehlendes Personal, schlechte Bezahlung, keine Beförderungen, Überlastung der Bediensteten – damit ist ein Großteil der Gründe für die Situation im Strafvollzug benannt“, so die Abgeordnete, die auch Mitglied der Strafvollzugskommission ist. Daneben waren die Themen Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit (160 Petitionen), Wirtschaft, Infrastruktur und Verkehr (115 Petitionen) sowie Wissenschaft, Bildung und Kultur (110 Petitionen) bei den neu eingegangenen Petitionen am häufigsten vertreten. In 14 Sitzungen haben die Mitglieder des Petitionsausschusses im vergangenen Jahr 989 Petitionen abschließend behandelt. In zwölf Prozent der Fälle konnte der Ausschuss erreichen, dass den Anliegen der Petenten ganz oder teilweise geholfen wird. In mehr als jedem zweiten Fall hat der Ausschuss das Petitionsverfahren mit Hinweisen zur Sach- und Rechtslage abgeschlossen. Lediglich in sieben Prozent der Fälle konnte der Ausschuss den Petenten nicht helfen.

(TOP 25 a) Holzapfel: Tarifautonomie ist und bleibt unverzichtbar

In einer von der SPD-Fraktion beantragten Aktuellen Stunde debattierte der Landtag zum Thema „Tarifstreit an der Celenus Klinik in Bad Langensalza – Ein Kampf der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um ihre Grundrechte und für eine faire Tarifauseinandersetzung“ (Drs. 6/5674). Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Elke Holzapfel, betonte wie wichtig es ist, einen stabilen und verlässlichen Interessenausgleich zwischen den Tarifparteien zu gewährleisten. Entscheidend ist laut Holzapfel die Stärkung der Tarifautonomie als Grundfeste unseres erfolgreichen Wirtschaftssystems: „Die Tarifautonomie trägt maßgeblich zur Verwirklichung unseres Unions-Ziels ‚Wohlstand für alle‘ bei. Sie ist von zentraler Bedeutung für unsere Arbeits- und Wirtschaftswelt. Sie ist ein Eckpfeiler der freien, sozialen Marktwirtschaft. Tarifautonomie ist und bleibt unverzichtbar.“ Um im konkreten Fall in Bad Langensalza den „Gordischen Knoten“ zu lösen, rief Holzapfel die Parteien dazu, über ein Schlichtungsverfahren an den Verhandlungstisch zurückzukehren. „Wenn maßgebliche Grundsätze des Arbeitskampfrechts verletzt werden, greifen zweifelsfrei die Vorgaben der richterlichen Festsetzungen des Bundesarbeitsgerichts“, machte Holzapfel abschließend deutlich.

(TOP 25 b) Herrgott: Erlass ist dünner Aufguss geltenden Rechts

Im Rahmen einer von der AfD beantragten Aktuellen Stunde (Drs. 6/5720) diskutierte der Landtag über den zum 1.6.2018 angekündigten Erlass der Landesregierung zur Schaffung eines Bleiberechts für Opfer rechter Gewalttaten. Die Regierungskoalition meint, mit diesem Erlass ausreisepflichtigen Ausländern ein humanitäres Bleiberecht in Form einer Duldung zu verschaffen. Das Bundesrecht hingegen lässt die Erteilung einer Duldung zur Absicherung des Strafverfahrens zu. Der migrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Herrgott, erinnerte an die Beratung des zuständigen Ausschusses, in deren Rahmen die Landesregierung bekannt gegeben hatte, dass kein einziger Fall bekannt ist, in dem ein Strafverfahren wegen einer Abschiebung gescheitert wäre. An die Regierungskoalition gerichtet fasste Herrgott zusammen: „Ihr Erlass ist lediglich ein dünner Aufguss geltenden Rechts.“ Zugleich kritisierte der CDU-Abgeordnete die im Erlass formulierte Besserstellung von ausländischen Opfern gegenüber nicht ausländischen Opfern, die gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße. „Sie sollten die zuständigen Stellen mit ausreichend Personal untersetzen, anstatt unnötigen Verwaltungsaufwand zu produzieren. Ihr Erlass ist aufgrund der Fallzahlen irrelevant. Es gibt in Thüringen nicht einen Fall und in Brandburg werden seit 2016 insgesamt lediglich drei Fälle geprüft“, so Herrgott abschließend..

(TOP 25 c) Herrgott: Wir treten für den Rechtsstaat ein

Auf Antrag von Bündnis90/DIE GRÜNEN wurde eine Aktuelle Stunde mit dem Titel „Das Problem heißt Rassismus: Thüringen steht für menschenrechtsorientierte Flüchtlingspolitik und Teilhabe statt Lagerdenken“ (Drs. 6/5723) aufgerufen. Begründet wurde die Debatte mit der Behauptung, man erlebe derzeit immer häufiger populistische Stimmungsmache auf dem Rücken von mehreren tausend friedlich in Thüringen lebenden Asylsuchenden. In der Aktuellen Stunde wurde die Diskussion um diverse gewalttätige Vorfälle in Asylunterkünften zur Sprache gebracht, die von der Union auf die Tagesordnung des Migrationsausschusses gehoben worden war. Der migrationspolitische Sprecher der Landtags-CDU, Christian Herrgott, machte deutlich, dass es mit der CDU-Fraktion keinen unbegrenzten Aufenthalt für nicht Aufenthaltsberechtigte geben wird. „Wer Tatsachen berichtet, der schürt keine Ressentiments, der leugnet nicht und der duckt sich nicht weg, sondern der tritt für den Rechtsstaat ein.“ Herrgott warb zum wiederholten Male für die Einführung von Anker-Zentren zur Optimierung von Asylverfahren und zur Bündelung der Integrationsressourcen. „Unser Staatsverständnis mag ein anderes sein als das Ihre. Wir sehen das ganz ausdrücklich als gut an“, zog Herrgott sein vor allem an Grüne und Linke gerichtetes Fazit der Debatte.

(TOP 25 d) Rosin: Gebührenerhöhungen durch das neue Kindertagesbetreuungsgesetz waren absehbar

Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE diskutierte der Thüringer Landtag in einer Aktuellen Stunde (Drs. 6/5737) Gebührenerhöhungen in der Kindertagesbetreuung. Die CDU-Abgeordnete Marion Rosin erklärte in der Debatte: „Der entscheidende Faktor für die Elternbeiträge ist nicht das zur Verfügung gestellte Geld für das beitragsfreie Kindergartenjahr und den Betreuungsschlüssel, sondern die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune. Viele Kommunen befinden sich dank der rot-rot-grünen Gängelei in der Haushaltssicherung und sind damit quasi per Gesetz gezwungen, ihre Elternbeiträge zu erhöhen.“ Die CDU-Fraktion hat seit Einbringung des Gesetzentwurfs zur Novellierung der Kindertagesbetreuung im Mai 2017 darauf hingewiesen, dass das neue Kita-Gesetz Preistreiber enthält, die zu Gebührenerhöhungen bei den Eltern führen werden. Auch die Kommunalen Spitzenverbände und Träger von Kindertageseinrichtungen hatten darauf im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses mehr als deutlich hingewiesen. „Dass die Landesregierung diese Warnungen bis zuletzt ignoriert und die Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf mit ihrer Mehrheit verabschiedet haben, zeigt, dass es bei der Einführung des beitragsfreien Kindergartenjahres um reine Symbolpolitik ging und nicht um eine wirklich tragfähige und tatsächliche Entlastung der Eltern in Thüringen“, so Rosin.

(TOP 25 e) Herrgott: Sicherheit unserer Bürger geht vor Familiennachzug

Auf Antrag der CDU-Fraktion debattierte der Landtag in einer Aktuellen Stunde über das Thema „Familiennachzug von Gefährdern nach Thüringen wirksam ausschließen“ (Drs. 6/5738). Der migrationspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Christian Herrgott, zitierte eingangs aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Familiennachzug subsidiär Schutzberechtigter. Demnach erfolgt kein Familiennachzug, wenn derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfinden soll, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. „Unterstützen Sie die Bemühungen der Bundesregierung, den Familiennachzug verträglich zu begrenzen, in Anker-Zentren Asylverfahren zu beschleunigen und zügig Rechtssicherheit zu schaffen“, forderte Herrgott die Landesregierung auf. Zugleich erteilte er der aktuellen Verfahrensweise der Verteilung aller Asylbewerber auf die Kommunen eine Absage. „Genauso wie bleibeberechtigte Asylbewerber integriert werden müssen, müssten diejenigen, die nicht asylberechtigt sind, die Heimreise antreten“, stellte der CDU-Abgeordnete die Auffassung seiner Fraktion klar.