Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 130.-132. Plenarsitzung (7.-9. November 2018)

09.11.2018

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.



(TOP 1) Ungewöhnlicher Vorgang gegen alle parlamentarischen Gepflogenheiten

In geheimer Abstimmung hatten 40 Abgeordnete für und 48 gegen den von der CDU-Fraktion für das Amt des Landtagspräsidenten vorgeschlagenen Meininger Abgeordneten Michael Heym votiert. Das Vorschlagsrecht für den Präsidenten des Thüringer Landtags liegt bei der stärksten Landtagsfraktion. Gemeinhin akzeptierter Brauch in allen Parlamenten ist, dass der vorgeschlagene Kandidat auch gewählt wird. Laut Mohring „untergräbt es die parlamentarischen Spielregeln“, wenn die Linkskoalition sich nun ein Auswahlrecht anmaße, welche Abgeordneten die CDU-Fraktion vorschlagen dürfe. Der CDU-Fraktionschef erinnerte daran, dass die CDU in dieser Wahlperiode die Vorschlagsrechte der Mehrheitsfraktionen und ihre Kandidaten stets respektiert und gewählt habe.

(TOP 2) Geibert: Ergebnisse des Thüringen Monitors 2018 verdeutlichen großes Bedürfnis der Menschen nach Heimat

Zu den Ergebnissen des diesjährigen Thüringen Monitors unterstrich der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Jörg Geibert: „Heimat ist für 95 Prozent der Befragten sehr oder eher wichtig. Deshalb ist es unser politisches Ziel Heimat zu bewahren. Politik für die Heimat heißt nicht zuletzt auch Politik für den ländlichen Raum.“ Die Befragung hat ergeben, dass die Zufriedenheit mit der demokratischen Praxis binnen Jahresfrist um zehn Prozent zurückgegangen ist, während die Unterstützung für die Demokratie als Idee gleichbleibend bei erfreulichen 86 Prozent liegt. Der Anteil der Antidemokraten ist mit vier und jener der Demokratieskeptiker mit acht Prozent so niedrig wie nie zuvor. Geibert hält es daher für dringend geboten, dass die Politik auf die auch im Thüringen-Monitor deutlich werdenden Erwartungen der Bürger eingeht. Dazu gehöre in Thüringen vor allem das große Bedürfnis der Menschen nach Heimat. Der Thüringen Monitor 2018 verdeutlicht aber auch, „dass Thüringen sich nach wie vor in einer bedenklichen demographischen Schieflage befindet und wir auf die Zuwanderung von Fachkräften angewiesen sind“, so Geibert. Eine Antwort sieht die CDU-Fraktion in einer in sich schlüssigen Migrations- und Integrationspolitik. „Sie muss auf drei Säulen ruhen: Konsequenter Einpassung von Migranten in die politischen, kulturellen und zwischenmenschlichen Grundregeln des Landes durch ein Integrationsgesetz, die Ausreise von Menschen, die kein Bleiberecht haben und ein Fachkräftezuwanderungsgesetz“, so Geibert.

(TOP 3) Sportfördergesetz: Unentgeltliche Sportstättennutzung könnte sich als Eigentor erweisen

Der Thüringer Landtag hat eine umfassende Novelle des Thüringer Sportfördergesetzes beschlossen. Zur Abstimmung standen sowohl ein Gesetzentwurf der CDU-Fraktion (Drs. 6/1101) als auch ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (Drs. 6/3597). Letztlich wurde der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen mit Änderungen mehrheitlich angenommen. Der sportpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Manfred Grob, machte in der Debatte deutlich: „Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag wird in der abschließenden Beratung des Sportfördergesetzes an ihrem Entwurf festhalten und sich bei der weitgehend identischen Vorlage von Rot-Rot-Grün enthalten.“ Die Union hatte diese umfassende Änderung des Sportfördergesetzes mit einem Entwurf im September 2015 ins Rollen gebracht und mit den Koalitionsfraktionen hinsichtlich der meisten Fragen Einigkeit erzielt. Umstritten blieb der Vorschlag der Linkskoalition zur unentgeltlichen Nutzung von Sportstätten. „Das ist nicht zu Ende gedacht und könnte sich als Eigentor erweisen“, sagte Grob und verwies darauf, dass man sich über das Ziel einig sei, nicht jedoch über die Wege. Grundsätzlich würdigte der Sportpolitiker, dass Rot-Rot-Grün zahlreiche Anregungen der CDU aufgegriffen hat. „In allen anderen Punkten, wie beispielsweise dem Umgang mit Doping, der Aufnahme von Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Landessportbund sowie der Einrichtung eines Landessportbeirats, haben wir einen fraktionsübergreifenden Konsens herstellen können“, so Grob. Der Sport im Land wird nach seiner Überzeugung von dem gründlich überarbeiteten Gesetz profitieren. Die Mittelverwendung werde transparenter und könne in einem nachvollziehbaren Prozess auf zuvor gemeinsam vereinbarte Ziele unter Wahrung der fachlichen Autonomie des Sports konzentriert werden.

(TOP 4) Tasch: Mit der Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument errichtet Rot-Rot-Grün per Gesetz eine neue grüne Mauer

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Thüringer Gesetz über das Nationale Naturmonument „Grünes Band Thüringen“ (Thüringer Grünes-Band-Gesetz – ThürGBG) (Drs. 6/4446) äußerte sich die umweltpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Christina Tasch, zu Beginn der Plenarsitzung sehr kritisch: „Der Zeitgeist ist neuerdings grün und will sich Denkmäler setzen – um nichts anderes handelt es sich bei diesem Gesetzentwurf. Das hat mit verantwortungsvoller Naturschutzarbeit nichts zu tun und entspricht nur den Idealvorstellungen von Naturschutz der ‚Stadtgrünen‘, die weltfremde und romantische Vorstellungen vom Leben auf dem Lande haben und diese in ihren praxisuntauglichen Vorhaben mit Verboten umsetzen wollen. Das Gesetz führt zu einer neuen grünen Mauer zwischen Thüringen und den Nachbarländern, aber vor allem für die unmittelbaren Anwohner und Kommunen.“ Aus der Erfahrung früherer Gesetze, die vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) vorgelegt wurden, sind hier umfangreiche Eingriffe in die berechtigten Interessen der Kommunen, Land- und  Forstwirtschaft sowie den vorgesehenen Ausbau der Verkehrs- und Energieinfrastruktur  zu erwarten, vor allem durch die noch zu erarbeitenden Entwicklungs- und Pflegepläne der Stiftung Naturschutz, die das Grüne Band betreuen soll. „Eifrig assistiert von den Vertretern der Regierungskoalition, will sich die grüne Umweltministerin hier auf Kosten der Bürger und Kommunen im Grünen Band ein Denkmal setzen“, so Tasch. Die Kommunen im ehemaligen Grenzgebiet bekämen durch die Ausweisung des Grünen Bandes neue Lasten aufgebürdet. Auch geht die alleinige Fixierung der Kategorie des Nationalen Naturmonumentes (NNM) auf das Grüne Band, angesichts der reichen und besonderen Naturausstattung Thüringens, völlig am Ziel des Bundesgesetzgebers vorbei, speziell ausgewählte und kleinräumigere Schutzgebiete mit einem einmaligen Charakter als NNM auszuweisen. Entscheidend ist dabei, dass ein Fünftel der 763 Kilometer des Grünen Bandes bereits Lücken sind (Straßen, Eisenbahnen, Gewerbe- und Wohngebiete) und dadurch ein zusammenhängendes NNM, wie im Bundesnaturschutzgesetz gefordert, gar nicht mehr existiert. Entgegen diesem völlig unnötigen und falschen Gesetzentwurf hat die CDU-Fraktion einen Entschließungsantrag vorbereitet, der mit Mehrheit von Rot-Rot-Grün allerdings abgelehnt wurde. Abschließend wurde das „Grüne Band-Gesetz“ mit den Stimmen der Regierungsparteien mehrheitlich beschlossen. 

(TOP 5) abgesetzt

(TOP 6) abgesetzt

(TOP 7) Richtergesetz trotz massiver Kritik verabschiedet

Zur Drucksache 6/5376 beriet der Thüringer Landtag in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz über die Regelung der Rechtsverhältnisse der Richter und Staatsanwälte im Landesdienst sowie zur Anpassung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften. Bereits im Rahmen der Anhörung war der Entwurf einer breiten und vernichtenden Kritik ausgesetzt. Die Koalition hatte zuletzt nochmals Änderungen vorgelegt, die von allen Richter- und Staatsanwaltsverbänden abgelehnt wurden. Der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Manfred Scherer, betonte, dass die wenigen, von Kritikern als unnötig angesehenen Änderungen der Wichtigkeit des Gesetzes nicht gerecht würden. Falsch sei etwa die Auflösung der gerichtsspezifischen Präsidialräte zu einem gemeinsamen Präsidialrat. Scherer betonte, dass er auch die Kritik des Richterbundes am nunmehr vorgesehenen Beurteilungssystem verstehen könne. Kritisch sei etwa die Möglichkeit der Überbeurteilung durch das Ministerium zu sehen. Berechtigt werde auch kritisiert, dass die Mitbestimmungsregeln hinter denen des Thüringer Personalvertretungsgesetzes zurückbleiben. Wirkliche Innovationen, zum Beispiel die Ermöglichung eines zeitweisen Wechsels in die Anwaltschaft, enthalte der Gesetzentwurf nicht. Als Fazit formulierte Scherer: „Alles in allem ein Gesetzentwurf, den wir ablehnen“. Nichtsdestoweniger wurde der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Koalitionsfraktion verabschiedet. Nach Ansicht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hätte, mit Blick auf die erst zuletzt erfolgten Änderungen, stattdessen eine nochmalige Anhörung der Richter- und Staatsanwaltsverbände erfolgen müssen.

(TOP 8) abgesetzt

(TOP 9) Änderung des Thüringer Kirchensteuergesetzes beschlossen

Die CDU-Fraktion hat heute der Änderung des Thüringer Kirchensteuergesetzes (Drs. 6/6061) nach der abschließenden Beratung zugestimmt. Das Gesetz setzt notwendige Änderungen aus dem Bundesrecht um und erfolgt im Einvernehmen mit den Kirchen in Thüringen. Die CDU steht an der Seite der Kirchen und will daher auch in Fragen der Ausgestaltung der Kirchensteuer ihren Anliegen Rechnung tragen.

(TOP 10) abgesetzt 

(TOP 11) Ausschuss berät über Änderung des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes

Einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes (Drs. 6/6289) hat der Landtag heute ohne Aussprache in den Fachausschuss für Infrastruktur überwiesen. Mit dem vorliegenden Gesetz sollen Regelungen des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes mit den rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union in Einklang gebracht werden. Das konkrete Regelungsbedürfnis ergibt sich aus „EU-Datenschutz-Grundverordnung“. Neben umfangreichen Änderungen im Bundes- und Landesrecht sind wegen der Datenschutz-Grundverordnung auch die jeweiligen Fachgesetze mit spezifischen Datenschutzbestimmungen – vorliegend das Berufsrecht der Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten, Stadtplaner, Ingenieure und Beratenden Ingenieure in Thüringen – anzupassen.

(TOP 12) Änderung des Thüringer Sparkassengesetzes zur Beratung in Ausschuss überwiesen

Die CDU-Fraktion hat heute der Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Sparkassengesetzes (Drs. 6/6293) in den Haushalts- und Finanzausschuss zugestimmt. Der Gesetzentwurf ist notwendig, weil umfangreiche Änderungen des europäischen und nationalen Bankaufsichtsrechts bereits erfolgt sind und nun auch im Thüringer Gesetz nachvollzogen werden müssen. Zudem ist vorgesehen, dem Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen durch eine erweiterte Rahmengesetzgebung mehr Spielraum zur Festlegung des Sparkassengeschäftsrechts und der Vorstandsvergütung für die Sparkassen in Thüringen zu gewähren. Im Ausschuss will die CDU-Fraktion die fachlichen Änderungen umfassend beraten.

(TOP 13) Meißner: Ein gutes Gesetz wird fortgeschrieben

Die Landesregierung hat das „Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder“ (Drs. 6/6313) in den Landtag eingebracht. Das bisher gültige Gesetz wird redaktionell angepasst und die Gültigkeitsdauer wird um weitere fünf Jahre verlängert. Die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Beate Meißner, lobte das zugrundeliegende Gesetz. Seit seinem Bestehen sei zwar viel darüber diskutiert worden, die Sozialpolitikerin zog jedoch das Fazit: „Das Gesetz hat sich bewährt, wenn auch nur ein Kindesleben gerettet wurde.“ Meißner wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in 55 Fällen durch die Früherkennungsuntersuchungen Anzeichen für Kindeswohlgefährdungen festgestellt worden sind. Sie bedauerte, dass wenig Zeit sei, das Gesetz zu beraten und sprach sich für eine Weiterberatung des Gesetzes im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus. Dem stimmten die Fraktionen einstimmig zu.

(TOP 14) Emde: Unklarheiten im Gesetzesentwurf ausräumen

Zum  Entwurf der Landesregierung für das „Thüringer Gesetz über die Anstalt Thüringer Fernwasserversorgung“ (Drs. 6/6353) gab es bisher in den zuständigen Ausschüssen keine Beratung. Derzeit läuft dazu die Verbändeanhörung. Für die CDU-Fraktion ist es wichtig, dass im Gesetzentwurf Fragen des vorbeugenden Hochwasserschutzes, einer sicheren Trinkwasserversorgung für ganz Thüringen und auch Lösungen für die sog. „herrenlosen Speicher“ (ehem. landwirtschaftliche Wasserstauanlagen) gefunden werden. Der CDU-Abgeordnete Volker Emde verwies in seinem Redebeitrag auf verschiedene Unklarheiten im Gesetzentwurf, die es in den Ausschüssen zu beraten gelte. Dazu zählen die Erweiterung der Aufgaben der Thüringer Fernwasserversorgung (TFW) auf die Geschäftsfelder Solar und Windkraft, der Handel mit Derivaten oder die noch ungeklärte Ausfinanzierung von Stauanlagen, die zwar kein Rohwasser mehr liefern, aber auch zukünftig dem Hochwasserschutz dienen. Abschließend wurde der Gesetzentwurf zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

(TOP 15a) Geschäftsordnung regelt neue Bereitstellungsregeln

Eine Änderung der Geschäftsordnung (Drs. 6/4658) beriet der Thüringer Landtag. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Jörg Geibert, stellte zunächst in Frage, ob man die Geschäftsordnung tatsächlich noch ein Jahr vor der Landtagswahl ändern müsse. Mit der Änderung werden insbesondere die Bereitstellungsregeln grundsätzlich zugunsten der elektronischen Form geändert. Diesem Änderungsbegehren konnte die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag zustimmen, sodass insoweit eine einvernehmliche Regelung erzielt wurde.

(TOP 15b) abgesetzt

(TOP 16) Wirkner: Erinnerung an Friedliche Revolution ist staatspolitische Aufgabe

Mit dem Antrag „Angemessene Erinnerung an die Friedliche Revolution vor 30 Jahren und den Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989 in Thüringen“ (Drs. 6/5552) wollte die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag einen wichtigen Teil der Geschichte thematisieren, indem die Landesregierung dazu aufgefordert wird, diese historischen Ereignisse gebührend zu würdigen. Für die CDU-Fraktion hob der verantwortliche Sprecher für SED-Opfer, Herbert Wirkner, die besondere Bedeutung der beiden Jubiläen für die Wiedervereinigung Deutschlands und die Wiedergründung des Landes Thüringen hervor: „Für die CDU ist diese Erinnerung eine beständige staatspolitische Aufgabe, die die Auseinandersetzung mit den Diktaturen des 20. Jahrhunderts aufgreift und auf diese Weise auch bei den Bürgern das Bewusstsein für die Voraussetzungen und die Zerbrechlichkeit freiheitlich demokratischer Verhältnisse schärfen soll.“ Der CDU-Sprecher bedauerte außerordentlich, dass die Koalitionsfraktionen das Angebot der CDU ausschlugen, einen gemeinsamen Antrag auf den Weg zu bringen. Um das Thema doch noch nachträglich zu besetzen, nachdem es die CDU im Plenum aufgerufen hatte, brachte Rot-Rot-Grün einen Alternativantrag ein, der tatsächlich keine Alternative zum CDU-Antrag darstellte. Der Alternativantrag von Rot-Rot-Grün wurde von den CDU-Fraktionären abgelehnt, da er die Erinnerung an die Friedliche Revolution von 1989 zum Beispiel durch den von Rot-Rot-Grün eingebrachten Bezug zum „Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit“ verwässert, das Leid der Opfer der sowjetischen Besatzungsherrschaft ignoriert und den historisch unkorrekten Eindruck vermitteln möchte, dass die Solidarnosc- und Perestroika-Bewegung die Friedliche Revolution in der DDR unmittelbar ausgelöst habe. Mit ihrer Mehrheit setzte Rot-Rot-Grün ihren Alternativantrag dennoch im Plenum durch und lehnte dafür den inhaltlich ausgewogeneren CDU-Antrag ab.

(TOP 17) Herrgott: Umsetzen, was Gesetze vorschreiben

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen lehnte der Thüringer Landtag den Antrag der CDU-Fraktion zum Thema „Informationsfluss zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Ausländerbehörden verbessern – Kriminelles Verhalten von Asylbewerbern konsequent ahnden“ (Drs. 6/6216) ab. Im Rahmen der Beratungen des Justizausschusses zu gewalttätigen Vorfällen krimineller Asylbewerber war zu Tage gekommen, dass die nach der Verwaltungsvorschrift Mitteilungen in Strafsachen, nach dem Aufenthaltsgesetz und der Aufenthaltsverordnung vorgeschriebenen Mitteilungen von Polizei und Staatsanwaltschaft an die zuständigen Ausländerbehörden nicht erfolgen. Die angehörten Ausländerbehörden hatten berichtet, dass sie keine solchen Informationen bei Überstellung von Asylbewerbern erhalten. Auf Kritik aus den Reihen von Rot-Rot-Grün betonte Herrgott, dass bei ausreichender Lektüre des Antrages der CDU-Fraktion ersichtlich geworden wäre, dass insbesondere auf den Vollzug bestehender Gesetze abgestellt wird. Es existiere eine „Bandbreite von Fällen, wo Defizite bestehen“. Die Ausländerbehörden benötigten zuverlässige Informationen. Die CDU stehe für eine „Umsetzung dessen, was die Gesetze vorschreiben“.

(TOP 18) Primas: Wald und Wild müssen eine Einheit bilden

Wald und Wild sind eine Einheit – beide dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Das war immer das Markenzeichen der thüringischen Forst- und Jagdpolitik. Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag will an dieser gleichermaßen bewährten wie zukunftsweisenden Politik festhalten. Der entsprechende Antrag „Transparenz, Sicherheit und Akzeptanz bei der Jagdausübung wieder herstellen“ (Drs. 6/6360) wurde mit einer breiten Mehrheit in den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zur weiteren Beratung überwiesen. Unser Ziel ist, dass die Jagdstrategie des Landes wieder darauf ausgerichtet wird, dass Wald und Wild eine Einheit bilden. Die Jagdpolitik muss wieder zu dem Augenmaß zurückzukehren, mit dem die Interessen des Wildes, der Jagdausübungsberechtigten und der Waldbesitzer in Einklang gebracht werden können. Die wirtschaftliche Nutzung des Waldes muss dem öffentlichen Interesse an einem gesunden und artenreichen Wildbestand wieder Rechnung tragen. Ziel der Jagdpolitik muss die Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes in einem ausgewogenen Verhältnis zu seinen Lebensgrundlagen sein.

(TOP 19) Herrgott: AfD fehlt Blick für die Praxis

Unter dem Titel „Asylleistungsmissbrauch verhindern, Sachleistungsprinzip konsequent anwenden“ (Drs. 6/6305) beriet der Landtag den Antrag der AfD-Fraktion. Die vorliegende Ausfertigung bezeichnete der Abgeordnete Herrgott als „blumig, aber wenig originell“. Der Antrag der AfD zielte darauf ab, den notwendigen Bedarf von Asylbewerbern ausschließlich in Form von Sachleistungen zu decken. Asylbewerber sollten erst nach 48 –
statt bislang nach 15 Monaten – Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch, also das Existenzminimum auf Sozialhilfeniveau, erhalten. Die 15-monatige Frist entspricht jedoch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Abgeordnete Herrgott betonte, dass der Gesetzgeber bewusst eine Wahlentscheidung zwischen Sach- und Geldleistungen vorsehe. Der AfD fehle der Blick in die Praxis, der Bedingungen vor Ort. Der Verwaltungsaufwand bei einer Anwendung des Sachleistungsprinzips sei oftmals nicht lohnend. Überdies führe der Antrag der AfD nur zu einer „Symptombekämpfung“.  Den Koalitionsfraktionen rief der Abgeordnete Herrgott zu, dass diese ihre Blockade bei der Umsetzung des Asylpakets II aufgeben mögen. Den Antrag der AfD-Fraktion lehnten die Abgeordneten der CDU ab.

(TOP 20) Kellner: Keine Änderung der Kommunalwahlordnung

Der Landtag hat einen Antrag der AfD-Fraktion mehrheitlich abgelehnt, der eine Änderung der Thüringer Wahlordnungen zum Gegenstand hatte (Drs. 6/6319).
Mit dem Antrag sollten die Thüringer Landeswahlordnung und die Kommunalwahlordnung dahingehend angepasst werden, dass im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung der Wahlkreisvorschläge und Landeslisten, anstelle der Anschrift der Bewerber, lediglich der Wohnort angegeben wird. „Wer für ein politisches Amt kandidiert, dem sollte bewusst sein, dass er künftig in den Fokus der Öffentlichkeit rückt und zwangsläufig Einbußen in seiner Privatsphäre hinnehmen muss“, sagte der CDU-Innenpolitiker Jörg Kellner am Rande des Plenums und verwies dabei zugleich auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach eine Person des öffentlichen Lebens nicht über die selben Rechte zum Schutz der Privatsphäre verfügt, wie Personen, die nicht im Lichte der Öffentlichkeit stehen. Abschließend appellierte Kellner, dass „die Entscheidung, für ein Wahlamt zu kandidieren, kein Freibrief für Gewalt oder Diffamierungen durch den politischen Gegner sein darf.“ 

(TOP 20a) Tasch: Initiativen von NRW und Brandenburg zur Verbesserung der Akzeptanz von Windkraftanlagen unterstützen

In ihrem Antrag mit der Drucksache 6/6353 forderte die CDU-Fraktion die „Unterstützung der Bundesratsinitiativen von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg zur Verbesserung der Mitsprache der Bürger und Kommunen beim Windenergieausbau“. Diese sehen die Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Festlegung gesetzlicher Mindestabstände zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung sowie die Abschaffung der Privilegierung von Windkraftanlagen im Baugesetzbuch vor. Dadurch sollen Behörden den Bau von Windkraftanlagen besser verhindern können, wenn diese von den Bürgern vor Ort abgelehnt werden. Zudem soll durch die genannten Bundesrats-Anträge, für die die CDU-Fraktion eine Unterstützung von der Thüringer Landesregierung einfordert, die Zurückstellungsmöglichkeit auf zwei Jahre verlängert werden. Damit soll den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Planungen unter geringerem Zeitdruck und mit größerer Sorgfalt durchzuführen. Die rot-rot-grüne Mehrheit lehnte den CDU-Antrag ab.

(TOP 20b) Kellner: Misstrauen gegenüber Justizbehörden

Dem Antrag „ Überprüfung von Todesfällen rechter Gewalt in Thüringen“ (Drs. 6/6361) der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verweigerte die CDU-Fraktion die Zustimmung. Die Koalitionsfraktionen sehen eine Diskrepanz zwischen zivilgesellschaftlichen und staatlich anerkannten Todesfällen rechter Gewalt. So sei in Thüringen bislang nur ein Todesopfer staatlich anerkannt. Opferberatungsstellen gingen von acht Todesfällen durch rechte Gewalt in Thüringen seit dem Jahr 1990 aus. Mit Blick auf diese Diskrepanz sei eine Überprüfung durch eine externe und unabhängige Stelle – nach dem Vorbild Brandenburgs – erforderlich. Der Abgeordnete Kellner, Obmann der CDU-Fraktion im NSU-Untersuchungsausschuss, betonte, dass grundsätzlich jedes Opfer eines Gewaltverbrechens beklagenswert sei. Zum Ende der letzten Wahlperiode habe die CDU unter Innenminister Geibert bereits eine Überprüfung der Altfälle, auch im Hinblick auf den NSU, angeordnet. Er frage sich, was nach der Landtagswahl aus dieser Überprüfung geworden sei. Problematisch ist für den Abgeordneten Kellner, dass eine externe Kommission und „nicht staatliche Stellen – Justiz und Polizei“ nunmehr Altfälle prüfen soll. Es entstehe der Eindruck, dass nach Ansicht der Koalitionsfraktionen staatliche Stellen nicht über hinreichend Expertise verfügten. Kellner sieht hierin ein „Misstrauen gegenüber den Justizbehörden“.

(TOP 23a) Holbe: Bei kriminellen Asylsuchenden darf Abschiebung kein Fremdwort sein

Im Rahmen einer Aktuellen Stunde befasste sich der Thüringer Landtag auf Antrag der CDU-Fraktion mit dem Thema „Straffällig gewordene Asylbewerber und Integrationsverweigerer schnell und konsequent abschieben – Wer rechtsstaatliche Grundsätze ablehnt, hat sein Gastrecht verwirkt“ (Drs. 6/6290). Anlass hierfür war ein Vorfall auf dem diesjährigen Zwiebelmarkt in Weimar, bei dem eine Frau von einer Gruppe junger Migranten bedrängt und sexuell belästigt wurde. „Wer die Integration von Menschen in unsere Gesellschaft und in unseren Rechtsstaat ernsthaft und vor allem erfolgreich voranbringen will, der muss auch Willens und in der Lage sein, den geringen Teil von Asylsuchenden, die sich in unserem Land wie die sprichwörtliche Axt im Walde benehmen, wieder abzuschieben.“ Das sagte die CDU-Innenpolitikerin Gudrun Holbe in der Plenardebatte. Bei dem Vorfall wurde auch der zu Hilfe eilende Freund der jungen Frau von den Angreifern verletzt und noch am Boden liegend getreten. Außerdem wurden drei Security-Mitarbeiter sowie eintreffende Polizeibeamte attackiert. Holbe machte ausdrücklich klar, dass es der CDU-Fraktion nicht um das Schüren von Ängsten in der Bevölkerung gegenüber Asylsuchenden geht. „Es kann aber nicht sein, dass kriminelle Asylsuchende, die angeblich von Verfolgung und Krieg geflüchtet sind, unseren Rechtsstaat und unsere Werte mit Füßen treten“, so Holbe. Abschließend sagte Holbe, dass „diese Tätergruppen und Personen in ganz besonderem Maß das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat und die Akzeptanz für Migration schwächen“.

(TOP 23b) Tasch/Primas: Notwendige Rohstoffsicherung nicht gegen Naturschutz ausspielen

In einer Aktuellen Stunde, beantragt durch die Fraktion der Bündnis‘90/Die Grünen, debattierten die Mitglieder des Landtags zum Thema „Südharzer Gipskarstlandschaft für Mensch und Natur sichern“(Drs. 6/6371). Derzeit wird der Regionale Raumordnungsplan Nordthüringen fortgeschrieben. Dabei sind die Forderungen des Landesentwicklungsplans (LEP) 2025 zu beachten, in dem auch die Frage der Rohstoffsicherung definiert ist. Ein entsprechendes Gutachten hat gezeigt, dass die für 25 Jahre bereitzustellende Menge an Gips durch die vorhandenen Abbaue nicht zu erreichen ist. Deshalb müssen nun durch die Regionalplanung auch neue Vorranggebiete ausgewiesen werden, um diese Vorgaben zu erfüllen. Für die CDU-Fraktion stellten die Abgeordneten Tasch und Primas klar, dass der Schutz der Südharzer Gipslandschaft zwar wichtig ist. Gleichzeitig müssten aber auch Arbeitsplätze und Wertschöpfung in der Region durch die Gipsindustrie, die im Übrigen zu vielen Kompromissen bereit sei, erhalten bleiben. Ungeregelte neue Abbaue werde es auch mit der CDU nicht geben – aber die Vorgaben des LEP 2025 zur Rohstoffsicherung in den nächsten 25 bis 30 Jahren seien eine wichtige Aufgabe der Landespolitik.

(TOP 23c) Holzapfel: Mindestlohn darf Beschäftigung nicht gefährden

Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE beschäftigte sich der Landtag in der Aktuellen Stunde „Die aktuelle Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ist ein Schritt in die richtige Richtung, notwendig wären für die Thüringerinnen und Thüringer aber zwölf Euro“ (Drs. 6/6365) mit der Forderung einer Erhöhung des Mindestlohns. Die CDU-Fraktion teilt die Einschätzung der LINKEN nicht. Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin Elke Holzapfel machte für ihre Fraktion deutlich: „Die Tarifautonomie darf durch den Staat nicht angetastet werden. Ein Mindestlohn darf die Beschäftigung in Deutschland nicht gefährden.“ Die CDU-Fraktion hält die Empfehlungen der Mindestlohn-Kommission der Bundesregierung, den Mindestlohn in zwei Schritten – zunächst von 8,84 Euro zum 01.01.2019 auf 9,19 Euro und zum 01.01.2020 auf 9,35 Euro – zu erhöhen, für zielführend. Die CDU-geführte Bundesregierung ist im Oktober dem Votum der Mindestlohn-Kommission gefolgt.

(TOP 23d) Holbe: Täter vom Weimarer Zwiebelmarkt respektieren nicht unser Rechtssystem und unsere Werte

Im Rahmen einer Aktuellen Stunde mit dem Titel „Wie geht die Landesregierung mit dem Problem der sexuellen Gruppengewalt in Thüringen um“ (Drs. 6/6371) befasste sich der Thüringer Landtag ein zweites Mal mit dem sexuellen Übergriff auf dem diesjährigen Weimarer Zwiebelmarkt. Die CDU-Innenpolitikerin Gudrun Holbe verurteilte das Geschehen und bedauerte, dass „die Tat trotz eines abgestimmten Sicherheitskonzeptes zwischen Stadt und Polizeiinspektion nicht verhindert werden konnte. Zugleich zeigen derartige Vorfälle, dass die mutmaßlichen Täter offenbar keinen Respekt gegenüber unserem Rechtssystem und zudem ein völlig anderes Frauenbild haben.“ Mit Blick auf die Tatsache, dass einer der mutmaßlichen Täter bereits mehrfach vorbestraft und nur auf Bewährung auf freiem Fuß war, sagte Holbe, dass „unser Rechtsystem bei diesen Personen ganz offenbar an seine Grenzen stößt. Es muss daher legitim sein, bei schwerkriminellen Asylbewerbern und Intensivtätern auch über Abschiebungen als Sanktionsmaßnahme zu reden.“

(TOP 23e) Walk: CDU-Fraktion begrüßt Strategien gegen Rechtsextremismus

Auf Antrag der SPD-Fraktion befasste sich der Thüringer Landtag mit den am 5. November 2018 zwischen den Innenministern der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus (Drs. 6/6371). „Meine Fraktion begrüßt die vereinbarten Strategien zur Bekämpfung des Rechtsextremismus“, erklärte der CDU-Innenpolitiker Raymond Walk am Rande der Plenarsitzung und verwies auf die im Freistaat seit 2014 deutlich gestiegene Anzahl sogenannter Rechtsrockkonzerte sowie die gestiegenen Fallzahlen politisch motivierter Kriminalität aus diesem Phänomenbereich. Kritisch äußerte sich Walk mit Blick darauf, dass „die Maßnahmen bislang noch nicht organisatorisch, technisch oder personell untersetzt sind. Wer Extremismus in all seinen Erscheinungsformen erfolgreich bekämpfen will, braucht funktionierende, personell und technisch gut ausgestattete Sicherheitsbehörden.“