Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 133.-135. Plenarsitzung (12.12. - 14.12.2018)

14.12.2018

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

(TOP 1) Wahl der Präsidentin des Thüringer Landtags Drucksache: 6/6501

Auf Vorschlag der Fraktion der CDU ist die Abg. Birgit Diezel mit 48 Ja, 27 Nein und 12 Enthaltungen zur neuen Landtagspräsidentin gewählt worden. Die Wahl erfolgte ohne Aussprache und geheim. Frau Diezel nahm die Wahl an. 

(TOP 2) Thüringer Gesetz zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Thüringer Klimagesetz -ThürKlimaG-) Drucksache: 6/4919

Der Gesetzentwurf zum Klimagesetz wurde mit rot-rot-grüner Mehrheit und gegen die Stimmen der Union angenommen. Die Änderungsanträge der CDU-Fraktion wurden abgelehnt. Der Abg. Gruhner machte für die CDU-Fraktion deutlich, das in Folge des Klimaschutzgesetzes Bürger und Wirtschaft künftig kostspielige Klimaschutzmaßnahmen durchführen – ein Vorhaben, das Privatleute, Unternehmen und Kommunen in Thüringen gleichermaßen teuer zu stehen kommen wird, indem es weit über die Vorgaben der EU und des Bundes hinausgeht. Der zusätzliche Aufwand der Städte und Gemeinden werde sich letztlich in der Erhöhung kommunaler Abgaben für Bürger und Unternehmen niederschlagen. Leiden würden am Ende aber auch die Hausbesitzer - mit ihnen auch die große Mehrzahl derer, die sich kein Wohneigentum leisten können und sich aufgrund der Forderungen des Gesetzentwurfes auf deutlich steigende Mieten einstellen müssen.

(TOP 3) Thüringer Verwaltungsreformgesetz 2018 (ThürVwRG 2018) Drucksache: 6/5826

Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat heute gegen das Thüringer Verwaltungsreformgesetz 2018 gestimmt. Diese mit der rot-rot-grünen Mehrheit verabschiedete Behördenumstrukturierung genüge in keiner Weise den Anforderungen einer tatsächlich umfassenden Verwaltungsmodernisierung. Der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Maik Kowalleck, rügte bereits das Fehlen der unabdingbaren Grundvoraussetzungen einer Verwaltungsreform, insbesondere der Aufgabenerhebung und der daraus abgeleiteten Aufgabenkritik. Dieser Umstand wurde auch von den Anzuhörenden in den Ausschussberatungen massiv kritisiert. Das Scheitern der rot-rot-grünen Landesregierung bei der angekündigten umfassenden Gemeinde- und Kreisgebietsreform setzt sich bei diesem zentralen Regierungsprojekt fort. Übrig bleiben laut Kowalleck nur Rümpfe gesetzgeberischen Handelns, als Ausdruck von regierungsseitigem Aktionismus. Die Schwächung des Landesverwaltungsamts als zentrale Bündelungsbehörde sei eine nicht hinnehmbare Fehlentscheidung des Gesetzes. Auch werde durch die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens im Denkmalschutz den Bürgern die volle Ermessenüberprüfung genommen. Diese Bespiele belegen den verfehlten Ansatz in dem gesamten Gesetzgebungsverfahren, in dem Kosteneinsparungen nur ansatzweise oder Effizienzgewinne der Gesamtmaßnahmen von der Landesregierung nicht einmal ermitteln wurden.

(TOP 5) Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 (ThürGNGG 2019) Drucksache: 6/6060

In zweiter Beratung hat der Thüringer Landtag den Gesetzentwurf der Landesregierung zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 verabschiedet. „Wie schon in der letzten Legislatur unterstützen wir freiwillige Gemeindefusionen, sofern diese dem öffentlichen Wohl dienen und rechtssicher sind.“ Das sagte die Innenpolitikerin der CDU-Fraktion, Gudrun Holbe, heute am Rande des Plenums. Der Gesetzentwurf, der zum 01. Januar 2019 in Kraft treten wird, beinhaltet 42 Neugliederungen mit insgesamt über 250 beteiligten Gemeinden. Verwundert zeigte sich Holbe darüber, dass die Landesregierung in knapp der Hälfte der Fusionen von ihrem eigenen Leitbild abweicht. „In 20 Fällen wird die von Rot-Rot-Grün für das Jahr 2035 angestrebte Einwohnerzahl von mindestens 6.000 nicht erreicht. Damit führt die Landesregierung ihr eigenes Leitbild in Gänze ad absudrum“, so Holbe. Hinsichtlich der finalen Abstimmung zu dem Gesetz sagte Holbe: „Meine Fraktion hat sich enthalten, da nach Auswertung der Anhörungsunterlagen in einigen Fusionsfällen entweder keine echte Freiwilligkeit vorlag oder erhebliche rechtliche Bedenken bestanden.“

(TOP 6a und 6b) Thüringer Gesetz zur Neustrukturierung der Familienförderung und zu Änderungen bei Stiftungen Drucksache: 6/6182, Drucksache: 6/6150, Drucksache: 6/6559 (Änderungsantrag CDU)

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen wurde das Gesetz zur Neustrukturierung der Familienförderung und zu Änderungen bei Stiftungen angenommen. Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion wurde überstimmt. Die CDU-Fraktion vertrat die Meinung in der Debatte, dass die Stiftung „FamilienSinn“ einen wesentlichen Beitrag zur Förderung und Unterstützung von Familien in Thüringen leistet. „Auch in der mündlichen Anhörung stellte sich heraus, dass die sozialen Träger in der Stiftung „FamilienSinn“ einen verlässlichen Partner sehen“, subsummiert Beate Meißner, sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion. Mit der Errichtung der Stiftung „FamilienSinn“ verfolgt der Freistaat Thüringen das Ziel einer nachhaltigen Sicherung der Familienbildung und Familienförderung. Auch in den Anhörungen zum Thüringer Gesetz zur Neustrukturierung der Familienförderung und zu Änderungen bei Stiftungen teilten die Anzuhörenden mit, dass die Zusammenarbeit mit der Stiftung „FamilienSinn“ vorbildlich war. Daher soll die Stiftung „FamilienSinn“ aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion mit verändertem, aber gestärktem Förderauftrag erhalten bleiben. Die fachliche Expertise der Stiftungsmitarbeiter wird so gebunden und nicht, wie mit dem Gesetzentwurf geplant, abgebaut. Darüber hinaus bleiben die monetären Mittel über den Wechsel des Haushaltsjahres sofort verfügbar, Zeitverzug bei der Bereitstellung von Mitteln wird damit unterbunden. Beate Meißner sagte: „Die Zuführungen aus dem Landeshaushalt an die Stiftung bleiben in Höhe von 1,82 Millionen Euro erhalten und können in dem neuen Förderzuschnitt mehr bewirken. Denn diese stehen neben den 10 Millionen Euro des Landesprogramms für „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ zur Verfügung.“ Meißner führt weiter aus: „Wir wollen die Familienförderung in Thüringen weiter nachhaltig stärken. Die Änderungen zur Thüringer Kulturstiftung sollen gewährleisten, dass der im Kuratorium versammelte Sachverstand der Kunst- und Kulturszene bei den Entscheidungen seinen maßgeblichen Einfluss behält“.

(TOP 8) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder Drucksache: 6/6313

Bei dem zweiten Gesetz zu Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder der Landesregierung wurde mit den Stimmen der CDU-Fraktion die Gültigkeit des Gesetzes verlängert. „Dieses Gesetz ist eines der besten, das dieser Landtag jemals durchlaufen hat. Die damalige CDU-geführte Landesregierung hatte hier richtig agiert“, so Beate Meißner, sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion. Die CDU möchte das bestehende Gesetz aber weiter verbessern. „Wir wollen die kommenden fünf Jahre nutzen um das Gesetz wissenschaftlich zu evaluieren, weil es geboten ist“, so Meißner in ihrer Rede.

(TOP 8a) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Entwicklung sektorenübergreifender Versorgungsstrukturen Drucksache: 6/6151

Das zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Entwicklung sektorenübergreifender Versorgungsstrukturen der Landesregierung wurde mit den Stimmen der CDU-Fraktion entfristet. „Das Ministerium muss endlich eine moderierende Rolle einnehmen und das geht über eine einmalige Einladung hinaus “, mahnte Christoph Zippel, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion in der Debatte eine stärkere Rolle der Landesregierung auf diesem Politikfeld an.

(TOP 8b) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes Drucksache: 6/6289

Da dieses Gesetz nur formale Anpassungen des bestehenden Gesetzes an die Erfordernisse der Datenschutzgrundverordnung zum Inhalt hat, wurde es ohne Aussprache einstimmig angenommen.

(TOP 9) Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens Drucksache: 6/6484

gemeinsame Beratung mit

(TOP 15) Gute Schule für Alle - Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Thüringer Schulwesen weiter voranbringen Drucksache: 6/6452

Ein Gesetzentwurf der Landesregierung für eine umfassende Reform des Thüringer Schulgesetztes wurde nach ausführlicher Debatte zur Weiterberatung in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport (federführend) sowie den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und den Ausschuss für Inneres und Kommunales überwiesen. „Thüringen braucht kein Schulgesetz, das das gesamte Bildungssystem in den kommenden Jahren in massive Unruhe versetzt. Um die Probleme an den Schulen tatsächlich zu lösen, braucht es stattdessen ein umfangreiches Maßnahmenpaket, das die Attraktivität des Lehrerberufes erhöht, auf mehr Ausbildung und Einstellung setzt und die Einstellungsverfahren deutlich beschleunigt“, erklärte dazu der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Christian Tischner, im Plenum. Anstatt die konkreten Probleme an den Schulen anzugehen, wolle die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf einen ideologisch motivierten Totalumbau des Thüringer Schulsystems einleiten und setze dabei auf Zentralisierung, mehr Inklusion und Einheitsschulen. Der vorliegende Gesetzentwurf genüge weder den selbst gesetzten Maßstäben der Ramelow-Regierung noch leiste er einen Beitrag, dass sich Thüringen bei zukünftigen Schulleistungsvergleichen zurück auf den Spitzenplatz kämpfen kann.

Gemeinsam mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung wurde auch ein Antrag der Koalitionsfraktionen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Thüringer Schulwesen beraten und mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen. Ziel des Antrags ist eine Fortschreibung des Entwicklungsplans Inklusion durch die Landesregierung und eine Evaluierung der bisherigen Umsetzung des Entwicklungsplans Inklusion bis Juli 2019. Die CDU-Fraktion lehnte den Antrag aus mehreren Gründen ab. Zum einen macht es keinen Sinn, den Entwicklungsplan parallel zur Schulgesetznovelle fortzuschreiben, denn idealerweise muss dieser Plan auf den gesetzlichen Grundlagen aufbauen. Zum anderen besteht die Gefahr, dass die derzeitige Landesregierung mit einer Fortschreibung dieses Entwicklungsplans die Abschaffung der Förderschulen als Schulen, an denen Kinder nach ihren Bedürfnissen lernen können, weiter vorantreibt. Dieser Weg wurde bereits mit dem Papier des damaligen Bildungsministers Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff und Staatssekretärin Gabi Ohler vom März 2017 vorgezeichnet und setzt sich mit der vorliegenden Schulgesetznovelle fort.

(TOP 10) Thüringer Gesetz zur Beseitigung von Wahlrechtsausschlüssen Drucksache: 6/6495

In erster Beratung hat der Landtag einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Beseitigung der Wahlrechtsausschlüsse zur weiteren Beratung in den Innenausschuss überwiesen. „Wir sehen die ersatzlose Streichung der bestehenden Wahlrechtsauschlüsse im Thüringer Kommunalwahl- und Landeswahlgesetz zwar kritisch, werden uns einer Anhörung und insbesondere einer rechtlichen Befassung im Innenausschuss aber nicht verschließen“, sagte dazu der CDU-Innenpolitiker Jörg Thamm in seiner Plenarrede.

(TOP 11) Gesetz zur Neufassung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und zur Anpassung veterinär- und lebensmittelrechtlicher Vorschriften an die Verordnung über amtliche Kontrollen Drucksache: 6/6499

Das Gesetz zur Neufassung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und zur Anpassung veterinär- und lebensmittelrechtlicher Vorschriften an die Verordnung über amtliche Kontrollen stellt lediglich eine Anpassung an das Bundesrecht dar und wurde mit den Stimmen aller Fraktionen zur weiteren Befassung federführend in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit und zur Mitberatung in den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.

(TOP 12) Thüringer Gesetz zur Neuordnung des Naturschutzrechts Drucksache: 6/6500

Für die CDU-Fraktion kommentierte der Abg. Gruhner den vorliegenden Gesetzentwurf mit dem das Thüringer Gesetz über Natur und Landschaft von 2009 novelliert werden soll. Neben Ergänzungen wie der Einfügung des Nationalen Naturmonuments als neue Naturschutzkategorie, was die CDU-Fraktion bereits 2016 vorgeschlagen hatte, liegen die Schwerpunkte des Gesetzentwurfs im verstärkten Schutz von Alleen und linienhaften Anpflanzungen, der Stärkung des Vertragsnaturschutzes, der Schaffung von Grundlagen für eine Kompensationsverordnung zur Sicherung eines Flächenpools für Ausgleichsmaßnahmen sowie eines jährlichen Berichts zur Lage des Naturschutzes in Thüringen. „Eine problematische Änderung ist aus Sicht der CDU-Fraktion die gesetzliche Verankerung der 12 NATURA2000-Stationen, die inzwischen inkl. eines Kompetenzzentrums beim TMUEN 40 neue Mitarbeiter haben werden. Wie schon beim Grünen Band, wo 6 Ranger neu eingestellt werden sollen, verlässt die Umweltministerin auch hier den geplanten Stellenabbaupfad in der Umweltverwaltung“, so Stefan Gruhner. Der Gesetzentwurf wurde zur Beratung in die Ausschüsse für Umwelt, Energie und Naturschutz sowie Infrastruktur und Landwirtschaft überwiesen.

(TOP 13) Redaktionsermächtigung zur Vorbereitung der Verkündung des Gesetzentwurfs "Thüringer Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Richter und Staatsanwälte im Landesdienst sowie zur Anpassung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften" Drucksache: 6/6497

Den Antrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bezeichnete der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Manfred Scherer, als „außergewöhnlichen Tagesordnungspunkt“. Erst im Oktober war das „Thüringer Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Richter und Staatsanwälte im Landesdienst sowie zur Anpassung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften“ vom Landtag verabschiedet wurden. Der nunmehrige Antrag der regierungstragenden Fraktionen zielte auf eine Redaktionsermächtigung zu dem vorgenannten Gesetz. Eine Textdopplung sollte beseitigt werden. Für Scherer ist der heutige Antrag die Folge davon, wenn etwas „schnell durchgedrückt“ werden soll. Der in das Oktoberplenum fehlerhaft eingebrachte Antrag war der CDU-Fraktion keine 24 Stunden vor Beschlussfassung zugeleitet, eine ausführliche und gründliche Beratung allerdings von den Koalitionsvertretern abgelehnt worden. Wäre man dem damaligen Ansinnen der CDU-Fraktion – Gründlichkeit vor Schnelligkeit – gefolgt, so Scherer, hätte man sich „den heutigen Tagesordnungspunkt ersparen können“. Die Abgeordneten der CDU-Fraktion enthielten sich daher zu dem neuerlichen rot-rot-grünen Antrag der Stimme.

(TOP 24a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: "Gleichwertige Lebensverhältnisse sichern - Thüringens finanzielle Handlungsfähigkeit bewahren" Drucksache: 6/6525

Der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Maik Kowalleck, kritisierte in der Aktuellen Stunde der SPD-Fraktion die Landesregierung für ihre verfehlte Haushaltspolitik. „Denn es helfe nicht, nur nach dem Bund zu rufen, wenn in Thüringen die Landesregierung von Rot-Rot-Grün die niedrigste Investitionsquote seit jeher zu verantworten habe“, sagte der Abgeordnete. „Hier tragen gerade die Landesregierung und die Mehrheitsfraktionen im Landtag ihren Anteil an den vertanen Investitionsgelegenheiten in Schule, Wohnungsbau und Infrastruktur“. Kowalleck begrüßte das Bekenntnis der CDU-geführten Bundesregierung, den Ländern in diesen Politikfeldern finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen. Hierfür bedürfe es aber keiner Grundgesetzänderung, sondern es sei eine ausreichende Finanzausstattung der Länder auch über Förderprogramme oder über eine Anpassung der Umsatzsteuerverteilung möglich, schloss Kowalleck.

(TOP 24b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Missbrauch von Leiharbeit unterbinden – Hartz IV durch Mindestsicherung ersetzen“ Drucksache: 6/6536

Seit April 2017 müssen Betriebe strengere Vorschriften im reformierten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz beachten. Dies sieht seitdem unter anderem eine Höchstgrenze der Überlassung und grundsätzlich zwingend das Prinzip "Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit" (Equal Pay) ab dem 9. Einsatzmonat vor. Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin, Elke Holzapfel, ergänzt: „Ziel dieser Regelung ist insbesondere, dass langfristig mehr Zeitarbeiter oder Leiharbeiter in eine Festanstellung übernommen werden.“ Der Handwerksbetrieb, der den Zeitarbeiter beschäftigt, habe in der Praxis nichts mit den Kontrollen durch die Bundesagentur für Arbeit zu tun. Missbrauch soll mit diesen Kontrollen entgegnet werden. Holzapfel weiter: „Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass Unternehmen ein Interesse daran haben, Leiharbeiter ins Stammpersonal zu übernehmen, gerade im Hinblick auf den demografischen Wandel und den sich stärker verschärfenden Fachkräftemangel.“

(TOP 24c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Öffentlicher Gesundheitsdienst in Thüringen gefährdet?“ Drucksache: 6/6536

Die Unionsfraktion greift in der Debatte übereinstimmende Medienberichte auf, wonach das Gesundheitsamt im Unstrut-Hainich-Kreis über keinen Amtsarzt mehr verfügt. „Das ist ein weiterer Hinweis auf ein tiefergehendes Problem“, so Christoph Zippel, gesundheitspolitischer Sprecher. Mit Blick auf die Tatsache, dass die Weiterbildungszeit mehrere Jahre in Anspruch nimmt, ist eine kurzfristige Ausbildung nicht möglich. Zippel weiter: „Damit befindet sich Thüringen inmitten einer landesweiten Amtsärzte-Krise.“ Die CDU-Fraktion stellte bereits im September 2015 den Antrag „Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Thüringen“ (Drucksache 6/988), in der gefordert wurde, eine Bestandsanalyse des öffentlichen Gesundheitsdienstes vorzulegen. Das fachlich zuständige Landesverwaltungsamt erstellte eine Analyse, die das Sozialministerium, unter Führung Heike Werners (DIE LINKE), als „untauglich“ disqualifizierte. „War die Analyse wirklich untauglich oder zeigte sie zu ehrliche Missstände auf?“ fragt Christoph Zippel in der Debatte.

(TOP 24d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: "Digitalisierung nachhaltig gestalten, Technik braucht Konzepte und mündige User - Auswirkung und Bedeutung des Digitalpakts für Thüringen" Drucksache: 6/6545

Im Rahmen der Aktuellen Stunde debattierte der Thüringer Landtag über den von der Bundesregierung initiierten „Digitalpakt Schule“. Der Bildungspolitiker Andreas Bühl erklärte für die CDU-Fraktion „Der digitale Wandel wird nicht spurlos an unseren Bildungseinrichtungen vorbeigehen – entscheidend ist, dass die Schulen ihn erkennen und aktiv mitgestalten.“ Die Landesregierung müsse jetzt Maßnahmen für eine erfolgreiche Umsetzung des Programms ergreifen und sich über mögliche begleitende Projektmaßnahmen Gedanken machen“. So müssten die Länder beispielsweise die entsprechenden pädagogischen Konzepte entwickeln, die Aus- und Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern organisieren sowie gemeinsame technische Standards vereinbaren. Zur Frage einer entsprechenden Grundgesetzänderung machte Bühl deutlich: „Wenn der Bund den Ländern helfen will, mehr Geld in die digitale Infrastruktur an den Schulen zu investieren, muss man nicht extra das Grundgesetz ändern, sondern der Bund sollte die Länder in die Lage versetzen, ihre Kernaufgaben in der Bildungspolitik eigenverantwortlich und auf hohem Niveau zu erfüllen. Hierzu bedarf es einer ausreichenden und nachhaltigen Finanzausstattung der Länder durch den Bund.“

(TOP 24e) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: "Rückhalt für die Thüringer Polizei in der Politik – keine pauschalen Verdächtigungen" Drucksache: 6/6549

Der Diskussionsverlauf der jüngsten Sitzung der Enquetekommission "Ursachen und Formen von Rassismus und Diskriminierungen in Thüringen, sowie ihre Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben und die freiheitliche Demokratie", war Anlass dieser aktuellen Stunde. In der Debatte sollen nach Aussagen der AfD, Polizeibeamte von Vertretern der Regierungskoalition beleidigt und ungerechtfertigt verdächtigt worden sein. Die CDU-Fraktion teilt diese Auffassung der AfD nicht. „Es wäre wahrscheinlich sinnvoller gewesen, über Maßnahmen der Nachwuchsgewinnung und Steigerung der Attraktivität des Polizeidienstes in Thüringen zu reden, als über ideologisch geprägte Wahrnehmungen oder Mutmaßungen – egal ob von links oder rechts – zu debattieren“, sagte der Vorsitzende der Enquetekommission, Christian Tischner. Die CDU-Landtagsfraktion versteht sich seit Gründung des Freistaats als Partner der Landespolizei. Eine erfolgreiche Arbeit der Polizei ist nur möglich, wenn eine Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft unseres Landes besteht. Die CDU-Landtagsfraktion hält – auch mit Blick auf die Fraktion der Linken im Thüringer Landtag -daher nichts von einem „Grundargwohn“ oder zusätzlichen Kontrollinstrumentarien gegenüber den Sicherheitsbehörden im Freistaat, denn diese führen zu einer inzidenten Diskreditierung, beziehungsweise Vorverurteilung der Behörden sowie deren Mitarbeiter. Generell sollte in der Kommission mehr dem Prinzip der wissenschaftlichen Arbeitsweise Rechnung getragen werden. So betonte Christian Tischner: „Was in Wissenschaft kontrovers diskutiert wird, muss auch in der Kommission entsprechend abgebildet werden.“