Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 121. - 123. Plenarsitzung (20.-22. Juni 2018)

22.06.2018

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.


(TOP 1) Bauordnung ermöglicht nunmehr elektronische Baugenehmigungsverfahren

Mit der heute beschlossenen Änderung der Bauordnung (Drs. 6/3277) wird das Gesetz an einige zwingend umzusetzende europarechtliche Regelungen angepasst. Daneben wird die Zulässigkeit elektronischer Baugenehmigungen eingeführt. Als Hauptbetroffene in Sachen „elektronische Baugenehmigung“ hatten im Anhörungsverfahren Gemeinde- und Städtebund sowie Landkreistag deutlich gemacht, dass die Einführung zusätzlicher elektronischer Verfahren bei der Baugenehmigung in einem zeitlich längeren Abstimmungsprozess mit allen Beteiligten erörtert werden sollte. Eine abschließende Bewertung der geplanten Öffnung des Baugenehmigungsverfahrens für eine elektronische Abwicklung sei nicht möglich. Die CDU-Fraktion hat dennoch nicht dagegen gestimmt, weil zwar das explizit in der bisherigen Bauordnung verankerte Verbot, Bauanträge auf elektronischem Wege stellen zu können, aufgehoben - eine Pflicht dazu aber nicht eingeführt wird. Der Gesetzentwurf bietet die Grundlage, dass Bauanträge und die entsprechenden Bescheide perspektivisch auf elektronischem Wege gestellt und versendet werden können. „Wenn die Landesregierung jetzt in der Umsetzung dieser Regelung das nachholt, was die Regierungskoalition im parlamentarischen Verfahren versäumt hat – nämlich die Betroffenen einzubinden – kann das Verfahren zur Baugenehmigung durchaus moderner werden“, fasst die Sprecherin der CDU-Fraktion für Infrastruktur, Christina Liebetrau, zusammen.

(TOP 2) Mitglieder der Landesregierung nicht über Jahre hinweg alimentieren

Mit der Drucksache 6/4650 stand die Dritte Änderung des Thüringer Ministergesetzes in zweiter Beratung an. Aus der Landesregierung ausscheidende Minister sollen verlängert Übergangsgeld erhalten, wenn sie bestimmte Tätigkeiten in der freien Wirtschaft annehmen. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, soll ein neu zu installierendes Beratergremium entscheiden. Im Zuge der Ausschussberatung verlängerte die Regierungskoalition die Karenzfristen. Der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, der Abgeordnete Manfred Scherer machte die Auffassung der CDU-Fraktion deutlich, demnach der Thüringer Steuerzahler einen ehemaligen Minister jedenfalls nicht über Jahre hinweg alimentieren sollte. Er erinnerte daran, dass die nun empfohlene Verlängerung allein auf die Meinung zweier Lobbyorganisationen zurückzuführen ist. „Hier nehmen sich einige in Thüringen zu wichtig.“ mahnte der Abgeordnete Scherer. Inhaltlich wurde insbesondere kritisiert, dass ein ehemaliges Regierungsmitglied insgesamt 36 Monate Alimentierung auf Steuerzahlerkosten provozieren kann und keine neutrale Besetzung des zu installierenden Gremiums gewährleistet ist. „Ich bin gespannt auf die Evaluation 2020 und ob das Gesetz dann mangels Masse wieder aufgehoben wird“, schloss der Abgeordnete Scherer seine Stellungnahme. Gegen die Stimmen der CDU-Fraktion wurde der Gesetzentwurf mehrheitlich angenommen.

TOP 3) CDU-Fraktion kritisiert massive Kürzungen bei Landesforstanstalt

„Die Linkskoalition bringt die Landesforstanstalt sehenden Auges in eine Situation, in der sie ihre Aufgaben künftig entweder gar nicht mehr oder nicht mehr im bisherigen Umfang erfüllen kann.“ Das hat der für Landwirtschaft und Forsten zuständige Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Marcus Malsch, zu dem heute mit Koalitionsmehrheit beschlossenen Gesetz zur künftigen Finanzierung von „ThüringenForst“ erklärt. Mit dem Gesetz werden der Landesforstanstalt bis 2025 sechs Millionen Euro weggenommen, die dann nicht mehr für ebenso viel beachtete wie stark nachgefragte Leistungen zur Verfügung stehen. Als Beispiele nannte Malsch die forstliche Ausbildung, die Waldpädagogik, die Waldjugendspiele und die Förderung des Tourismus oder von Naturschutzmaßnahmen. „Wir wollen, dass die Finanzzuführung zur Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben für die Jahre 2018 bis 2025 auf 30 Millionen Euro festgeschrieben wird“, machte der CDU-Forstpolitiker die Position seiner Fraktion deutlich. Dieser Betrag ist aus Sicht der Union zwingend erforderlich, damit neben den betrieblichen Aufgaben des Staatswaldes auch die sozialen, ökologischen und sonstigen hoheitlichen Aufgaben im bisherigem Umfang wahrgenommen werden können. „Die von Rot-Rot-Grün im Hau-Ruck-Verfahren beschlossene Reduzierung wird sich katastrophal auf diese Leistungen der Forstanstalt für die Gesellschaft auswirken“, warnte Malsch. Es müsse ausgeschlossen sein, dass zwingend vom Land zu finanzierende hoheitliche Aufgaben durch eine Übernutzung des Waldes im Forstbetrieb subventioniert würden, so der CDU-Abgeordnete weiter. „Die von der Linkskoalition durchgesetzte Kürzung öffnet Tür und Tor für das Abholzen unseres Waldes aus rein finanziellen Gründen. Gleichzeitig soll aber an anderer Stelle wertvoller Wald der Ideologie geopfert und stillgelegt werden“, machte Malsch die Widersprüchlichkeit der rot-rot-grünen Forstpolitik deutlich.

(TOP 4) Landtag beschließt Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und des Rettungsdienstgesetzes

Der Landtag hat in zweiter Beratung eine Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und des Thüringer Rettungsdienstgesetzes (Drs. 6/4794) beschlossen. „Die Novellierung wurde zum einen aufgrund europäischer Neuregelungen und zum anderen aufgrund der Umsetzung von Bundesrecht erforderlich.“ Das sagte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Fiedler, heute am Rande des Plenums. Neben diesen Änderungen verweis Fiedler auch auf einen gemeinsamen Änderungsantrag, mit dem unter anderem die Pauschale für die Jugendfeuerwehren von derzeit 20 Euro auf künftig 25 Euro je Mitglied erhöht werden sollte. „Damit soll insbesondere der besonderen Bedeutung der Jugendfeuerwehren Rechnung getragen werden.“ Im Hinblick auf das Rettungsdienstgesetz sagte Fiedler, es werde nunmehr klargestellt, dass „die Berg- und Wasserrettung Bestandteil des sogenannten bodengebundenen Rettungsdienstes sind“. 

(TOP 5) Schlechtes Archivgesetz passiert Landtag

Trotz erheblicher Mängel, wie sich im Ergebnis einer umfänglichen Anhörung herausgestellt hatte, wurde mit der Mehrheit der rot-rot-grünen Regierungskoalition der Gesetzentwurf der Landesregierung „Thüringer Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut“ (Drs. 6/4942) verabschiedet. Als „einmalig in der Parlamentsgeschichte“ bezeichnete der kulturpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Jörg Kellner, die übergroße Anzahl von inhaltlichen, handwerklichen und rechtlichen Fehlern des Gesetzentwurfs der Landesregierung, die selbst die Regierungskoalition durch insgesamt 12 Änderungen zu korrigieren versuchte. In seiner Rede verdeutlichte der Abgeordnete, dass die von der CDU vorgeschlagenen Änderungen dem Ergebnis der Anhörung entsprechen: 1. die Ablehnung einer pauschalen Festlegung für die Archivierung bei Staatsschutzdelikten, u.a. auch, um eine Überforderung der Depotkapazitäten zu vermeiden; 2. eine Priorisierung der Kreisarchive bei der Übernahme von kommunalem Archivgut; 3. die besondere Berücksichtigung der Hochschularchive; 4. die Fortschreibung der Archivberatungsbestelle sowie 5. die Abschaffung von nutzerunfreundlichen überzogenen 30-jährigen Schutzfristen. Während die Änderungen der Regierungskoalition die in der Anhörung vorgeschlagenen Änderungen nur marginal aufgriffen, werden in dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion die wesentlichsten Vorschläge der Archivare des Landes berücksichtigt. Dieser wurde jedoch durch die rot-rot-grüne Mehrheit im Landtag abgelehnt.

(TOP 6) Landtag verabschiedet Gemeindeneugliederungsgesetz 2018

Der Thüringer Landtag hat in zweiter Beratung den Gesetzentwurf der Landesregierung zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden 2018 (Drs. 6/5308) beschlossen. Mit dem Gesetz werden insgesamt 14 Neugliederungen mit 49 beteiligten Gemeinden auf den Weg gebracht. „Wie schon in der letzten Legislaturperiode unterstützt meine Fraktion auch weiterhin freiwillige Gemeindefusionen, sofern diese dem öffentlichen Wohl dienen und rechtssicher erfolgen.“ Das sagte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Fiedler, heute am Rande des Plenums. Im Hinblick auf die Abstimmung zu dem Gesetz sagte Fiedler weiter: „Meine Fraktion hat sich teilweise enthalten, da wir in bestimmten Einzelfällen rechtliche Bedenken und Unklarheiten sehen.“ Insbesondere das Landesverwaltungsamt hatte in zwei Fällen Einwände geäußert, da entweder die Gründe des öffentlichen Wohls nur teilweise vorlagen oder kein Grundzentrum ausgewiesen war. Abschließend kritisierte Fiedler die Ankündigungen der Linkskoalition, wonach die erfolgten Fusionen keine Gewähr dafür bieten, dass diese Gebiete künftig nicht erneut und zwar zwangsweise umstrukturiert werden. 

(TOP 7) Neustrukturierung der Stiftung Naturschutz Thüringen

Ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Neustrukturierung der Stiftung Naturschutz Thüringen (Drs. 6/5576) wurde vom Thüringer Landtag mehrheitlich beschlossen. Die CDU-Fraktion lehnte den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form ab. Bisher war die Arbeit der „Stiftung Naturschutz Thüringen“ über eine Satzung geregelt. Die Stiftung war eine Stiftung öffentlichen Rechts. Rot-Rot-Grün nahm den Wechsel der Geschäftsführerin der Stiftung in ein sogenanntes „Sabattjahr“ zum Anlass, ein eigenes Gesetz für die Stiftung Naturschutz Thüringen zu schaffen. Die Sprecherin für Umwelt und Naturschutz der CDU-Landtagsfraktion, Christina Tasch erklärte dazu: „Die Notwendigkeit dieses Vorgehens erschließt sich rechtlich und inhaltlich nicht und auch die Begründung ist nicht schlüssig.“ Der Gesetzentwurf selbst hält sich bei Stiftungsrat und Vorstand weitgehend an die Vorgaben der bisherigen Satzung, gemäß § 7 soll der Geschäftsführer „vom Stiftungsrat mit Zustimmung der obersten Naturschutzbehörde“ bestellt werden. Eine Ausschreibung und Bestenauslese ist somit nicht vorgesehen und das zuständige Ministerium sichert sich ein Durchgriffsrecht für die Besetzung. Abgeordnete Tasch kritisierte in ihrer Rede auch die fast „überfallartige“ Behandlung und verkürzte Anhörung im Umweltausschuss. Diese Eile sei der CDU-Fraktion sehr suspekt und der direkte Durchgriff des Umweltministeriums auf die Bestellung des Geschäftsführers ein schlechtes Zeichen für die Demokratie. „Zusammenfassend möchte ich sagen, dass wir erstens keine Notwendigkeit sehen, die bisherige Organisationsform der Stiftung aufzugeben und zweitens ist die Art und Weise, wie der Gesetzentwurf hier durchgepeitscht wurde, inakzeptabel. Sowohl das Gesetz, als auch der geschilderte Hergang seiner Beratung kann nicht unsere Zustimmung finden.“ bewertete Tasch das Verfahren.

(TOP 8) Thüringer Gesetz zur kostenfreien Meisterausbildung

Heute hat der Landtag mit den Stimmen der CDU-Fraktion und der Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (Drs. 6/5700) in zweiter Lesung abgelehnt. Der Gesetzentwurf hat zum Ziel, dass die Gebühren der Meisterausbildung kostenfrei gestaltet und aus dem Landeshaushalt finanziert werden sollen. Alleine mit 10 Millionen Euro würde diese Maßnahme im Landeshaushalt zu Buche schlagen. Wirkner: „Der Bund hat die Absicht die Meisterausbildung kostenfrei zu gestalten, warum Thüringen jetzt selbst die Kosten tragen soll, erschließt sich mir nicht. Zudem löst der Entwurf die Fachkräfteproblematik nicht, wenn er per se alle nicht-deutschen Staatsbürger ausschließt.“ „Wir lehnen den Gesetzentwurf ab“, so Wirkner abschließend.

TOP 9) Behauptete Regelungslücke nicht erkennbar

Für die Überweisung eines Gesetzentwurfes der AfD-Fraktion zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes (Drs. 6/5719) hat sich im Thüringer Landtag keine Mehrheit gefunden. Und das aus gutem Grund: „Der Gesetzentwurf ist Unfug“, so Marcus Malsch, der für Forsten zuständige Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. Die AfD meint, eine Regelungslücke im Gesetz erkannt zu haben, weil bislang für den Jagdschutz explizit nur die Landespolizei, nicht aber andere Polizeibehörden (namentlich die Bundespolizei) zuständig sei. Malsch legte dar, dass zunächst nach § 41 Abs. 3 Thüringer Jagdgesetz die Landespolizei überall und immer zuständig ist. Sofern das von der AfD behauptete Problem überhaupt ein praktisches sei, könne es „nicht im Thüringer Jagdgesetz gelöst werden. Wollte man nämlich eine Zuständigkeit der Bundespolizei schaffen, geht das nur im Bundespolizeigesetz“, so der Forstpolitiker.

(TOP 10) CDU-Fraktion legt Gesetzentwurf zur Bekämpfung sinkender Organspenderzahlen vor

In heutiger Plenarsitzung wurde der durch die CDU-Fraktion eingebrachte Gesetzentwurf „Thüringer Gesetz zur Stärkung der Stellung des Transplantationsbeauftragten und zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes und des Thüringer Heilberufegesetzes“ (Drs. 6/5801) in erster Beratung diskutiert. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel, führte aus: „Mit dem Gesetz wollen wir die Arbeitsbedingungen für Transplantationsbeauftragte in den Thüringer Kliniken verbessern, damit sie mehr Zeit finden sich um diese wichtige Aufgabe zu kümmern und besser qualifiziert werden. Die konkrete Bereitschaft zur Organspende steht und fällt mit dem Vertrauen in das Vergabesystem. Den Beauftragten zu stärken, wäre deshalb ein wichtiger Schritt. Denn ein Blick nach Bayern zeigt, dass eine Freistellung der Beauftragten unmittelbaren Einfluss auf die Zahl der Organspenden haben kann.“ Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion sieht unter anderem vor, die Transplantationsbeauftragten in den Thüringer Entnahmekrankenhäusern nach einem festen Schlüssel (0,1 Stellenanteil pro 10 Intensivbetten) von ihren weiteren Aufgaben freizustellen. „Jede Organspende rettet bis zu fünf schwerkranken Menschen das Leben. Hier sollte nichts unversucht bleiben“, so der CDU-Gesundheitspolitiker. Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung in den zuständigen Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit federführend und mitberatend in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.

(TOP 11) Linkskoalition plant radikale Umstrukturierung der Landesverwaltung

Der Landtag hat in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Landesregierung „Thüringer Verwaltungsreformgesetz 2018“ (Drs. 6/5826) beraten und mit den Stimmen der Linkskoalition zur weiteren Beratung federführend in den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. „Meine Fraktion lehnt diesen Gesetzentwurf ebenso kategorisch ab, wie bereits 2016 das Gesetz für die Grundsätze von Funktional- und Verwaltungsreformen, das von beiden Spitzenverbände abgelehnt und als leere Hülle bezeichnet wurde.“ Das sagte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Fiedler, heute am Rande des Plenums. Der Gesetzentwurf sieht massive Umgestaltungen in vier Ressortbereichen der Landesverwaltung und die Schaffung mehrerer Sonderbehörden vor. „Diesen Irrsinn lehnen wir ab“, so Fiedler. Stattdessen forderte er die Linkskoalition auf, ein Landesorganisationsgesetz einschließlich einer umfassenden Aufgabenerhebung und anschließender Aufgabenkritik vorzulegen. Zudem bekräftigte er das Festhalten der CDU-Fraktion am sogenannten dreistufigen Verwaltungsaufbau, inkl. der Stärkung des Landesverwaltungsamtes, sowie die Stärkung der Interkommunalen Zusammenarbeit. „Wir bitten die Regierungsfraktionen dieses Vorhaben zum Wohle des Freistaates und seiner Bürger zu stoppen“, so Fiedler abschließend.

(TOP 12) Jugendarrestgesetz zur Ausschussberatung überwiesen

Zur Drucksache 6/5827 beriet der Landtag in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Landesregierung zu einem Thüringer Jugendarrestvollzugsgesetz. Der Jugendarrest, ein sogenanntes Zuchtmittel im Jugendstrafrecht, wird bisher nach einer Bundesverordnung vollzogen. Die Landesregierung beabsichtigt nun, die entsprechende Landesgesetzgebungskompetenz zu nutzen. Für die CDU Fraktion erklärte der justizpolitische Sprecher, der Abgeordnete Manfred Scherer: „Den Grundsätzen der Vollzugsgestaltung können wir zustimmen, weisen aber auf eine Reihe undifferenzierter Allgemeinplätze hin.“ Unter Verweis auf den Gesetzestext zählte der Abgeordnete Scherer diverse Punkte auf, die nach Auffassung der CDU Fraktion noch qualitativer Verbesserung und insbesondere Konkretisierung bedürfen. So wies er auch darauf hin, dass die gesetzliche Höchstdauer des Jugendarrestes von einem Monat nur wenig Möglichkeit bietet, die ambitionierten Ziele des Gesetzes auch nur ansatzweise zu verwirklichen. Hinsichtlich des Vollzuges merkte der Abgeordnete Scherer an: „Wenn die Vollzugsbediensteten in erster Line mit der schriftlichen Darlegung zu tun haben sollen, dann kommt die Erziehung in jedem Fall zu kurz.“ Schließlich wurde hinsichtlich der Kostenbegründung kritisch angemerkt, dass die Umsetzung der äußerst weitreichenden gesetzlichen Vorgaben ganz gewiss zu einer Kostenmehrung führen wird. Mit den Stimmen der CDU Fraktion wurde der Gesetzentwurf in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.

(TOP 13) abgesetzt

(TOP 14) Keine Chance dem Antisemitismus in Thüringen

Mit dem gemeinsamen Antrag von CDU und der Regierungskoalition zum Thema „Antisemitismus in Thüringen konsequent bekämpfen“ (Drs. 6/5415) legten die Einreicher ein klares Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israel ab und verurteilten jegliche Form von Antisemitismus. Dazu gehören eben auch die Boykott-Kampagnen des in Thüringen aktiven Aktionsbündnisses „Boycott-Divestment-Sanctions (BDS)“, die unter dem Deckmantel der Kritik an der Politik des Staates Israel eindeutig antisemitische Positionen bezieht, wie der Abgeordnete Stefan Gruhner in seinem Redebeitrag deutlich machte. Mit den entsprechenden Änderungen durch den Beschluss des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien, der das Existenzrecht des Staates Israel noch einmal explizit herausstellte und zudem die antisemitischen Aktionen der BDS-Bewegung verurteilt, wurde der Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und der Regierungskoalition im Thüringer Landtag verabschiedet.

(TOP 15) abgesetzt

(TOP 16) Entwurf der Vereinbarung über die Änderung der Rahmenvereinbarung IV zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes

Der Landtag hat heute mit den Stimmen Koalitionsfraktionen bei der Enthaltung der CDU-Fraktion dem Antrag der Landesregierung mit der Drucksache 6/5693 zugestimmt. Der Antrag sieht vor, dass die Rahmenvereinbarung IV um ein weiteres Jahr bis 2020 verlängert wird. Der CDU-Abgeordnete Andreas Bühl machte deutlich, dass die Landesregierung mit der Verlängerung der Rahmenvereinbarung IV von den Grundsätzen in § 12 Abs. 1 des Thüringer Hochschulgesetzes abweicht. Bühl: „Die Landesregierung hatte genug Zeit eine Rahmenvereinbarung V vorzubereiten, aber wenn man noch nicht einmal die Leitlinien für die künftige Hochschulentwicklung vorlegen kann, dann kommt eben nicht mehr, als ein weiter so heraus.“

(TOP 21) Wahl, Ernennung und Vereidigung des Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs

In der 122. Plenarsitzung am 21. Juni 2018 wurde Dr. Stefan Kaufmann zum Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs gewählt und durch Landtagspräsident Christian Carius im Plenum vereidigt. Auf Kaufmann entfielen 72 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen bei fünf Enthaltungen. Damit wurde die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags erreicht.

(TOP 22) Jahresbericht der Parlamentarischen Kontrollkommission 

Der Thüringer Landtag hat in seiner heutigen Sitzung den Bericht der parlamentarischen Kontrollkommission zur Kenntnis genommen und beraten. Die Kommission tagt in regelmäßigen Abständen in geheimer Sitzung und soll das Amt für Verfassungsschutz kontrollieren. Mit Blick auf die Gefährdungslage durch Rechts- und Linksextremismus, aber auch und vor allem durch den islamistischen Extremismus in Deutschland und Thüringen sagte der CDU-Politiker, Wolfgang Fiedler, in seiner Eigenschaft als Mitglied der Kommission: „Das Amt geht sehenden Auges immer mehr auf dem Zahnfleisch und benötigt dringend zusätzliches Personal.“ Er forderte die Linkskoalition auf, das Amt endlich nachhaltig personell zu stärken und im Kampf gegen Extremismus „jedwede Form im Auge zu behalten.“


(TOP 24 a) CDU mahnt nationale Kraftanstrengung an

„Abschiebungen sind die Durchsetzung des Rechtsstaates.“ Mit diesen Worten korrigierte der migrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, der Abgeordnete Christian Herrgott, seine linke Vorrednerin in der Aktuellen Stunde zum Thema „Erhöhung der Abschiebequoten in Thüringen zur effektiven Durchsetzung des Rechtsstaates“ (Drs. 6/5843). Die AfD hatte das Thema nach Presseberichten und während der laufenden Beschäftigung des zuständigen Ausschusses auf die Tagesordnung gehoben. Der Abgeordnete Herrgott erinnerte daran, dass die Durchsetzung von Abschiebungen nationaler Kraftanstrengung bedürfe, der man sich auch in Thüringen stellen müsse. In diesem Zusammenhang kritisierte er die Informationspolitik des zuständigen Ministers Lauinger, der entgegen anders lautenden Presseberichten behauptet hatte, Abschiebungen würden nur zu einem unwesentlichen Teil an der Nichtauffindbarkeit der Abzuschiebenden scheitern. Wiederholt plädierte der Abgeordnete Herrgott für die Einführung von Ankerzentren, die zumindest einen Teil des Problems lösen werden. Unter lautem Protest der Regierungskoalition schlussfolgerte der Abgeordnete Herrgott, dass für den Rest des Problems Abschiebehaft angeordnet werden müsse. An den Ministerpräsidenten Ramelow gewandt schloss der Abgeordnete Herrgott mit den Worten: „Wenn Sie auf linken Parteitagen verkünden, jede Abschiebung sei für Sie eine persönliche Niederlage, dann kann ich nur sagen: Wappnen Sie sich mal für viele persönliche Niederlagen.“

(TOP 24 b) CDU-Fraktion setzt sich für kleine Schulen auf dem Land ein

Auf Antrag der Fraktion der CDU diskutierte der Thüringer Landtag im Rahmen einer Aktuellen Stunde das Thema „Grundschulschließung im Altenburger Land. Ist Ponitz bald überall?“ (Drs. 6/5848). Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner, erklärte dazu: „Die Versprechungen des Bildungsministers, dass aufgrund der neuen Schulmindestgrößen keine Schule in Thüringen geschlossen werden muss, sind nichts als heiße Luft. Heiße Luft ist vor allem aber, was Sie den Thüringerinnen und Thüringern mit ihren Kooperationsmodellen versuchen einzureden.“ Denn laut Tischner bemühen sich Kommunalpolitiker, Eltern, Schüler und Lehrer im Altenburger Land und gerade in Ponitz seit Monaten um Kooperationsmodelle. Aber tatsächlich bringen Schulverbünde keinen einzigen zusätzlichen Lehrer an die Schulen, sondern benötigen sogar zusätzliches Personal. „Wir als CDU stehen zu den regionalen Besonderheiten unseres Freistaates. Wir als CDU erhalten die Schulen im ländlichen Raum“, so Tischner. Die zentrale Frage sei nämlich, wie wir Lehrer für ländliche Regionen motivieren und nicht wie Schulen strukturell organisiert seien. Unser Nachbar der Freistaat Sachsen habe dieses Problem seit Jahren erkannt und steuere erfolgreich gegen. Solche Modelle seien auch in Thüringen denkbar.

(TOP 24 c) Beitrag Thüringens zur Erreichung der Pariser Klimaziele

Im Rahmen einer Aktuellen Stunde der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 6/5858) diskutierte der Thüringer Landtag den Beitrags Thüringens zur Erreichung der Pariser Klimaziele. Der energiepolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Stefan Gruhner, stellte die Kritik an dem Gesetzentwurf des Umweltministeriums für ein Thüringer Klimagesetz in den Mittelpunkt seiner Ausführungen. So sollen Bürger und Wirtschaft künftig kostspielige Klimaschutzmaßnahmen durchführen – ein Vorhaben, das Privatleute, Unternehmen und Kommunen in Thüringen gleichermaßen teuer zu stehen kommen wird, indem es weit über die Pläne der EU und des Bundes hinausgeht. Damit wird der Bogen staatlicher Vorschriften deutlich überspannt und die Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Thüringen werden sich verschlechtern. Die Festlegung des Ein-Prozent-Ziels für Windkraftanlagen stellt einen klaren Eingriff in die Planungshoheit der Kommunen und der Regionalen Planungsgemeinschaften dar. Zudem wird die geplante Übermittlung von Energiedaten durch die Unternehmen für mehr Bürokratie sorgen. „Der Gesetzentwurf enthält zahlreiche grüne ‚Gängelungen‘ für Bürger und Kommunen. Weitsichtige Energie- und Klimapolitik kann aber nur mit Anreizen und freiwilligen Maßnahmen funktionieren“, schloss Gruhner.

(TOP 24 d) Kowalleck: „Familienförderung ist mehr als Mehrwertsteuersenkung“

Die CDU-Fraktion hat heute in der Aktuellen Stunde (Drs. 6/5859) die Forderung der Fraktion DIE LINKE nach einer Senkung der Mehrwertsteuer für Kinderprodukte als nicht zielführend kritisiert. Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Maik Kowalleck, führte aus: „Es braucht mehr bei der Entlastung von Familien und die Entlastung muss auch genau dort ankommen.“ Mit Blick auf die Koalitionsvereinbarungen im Bund hob der Finanzpolitiker hervor: „Die Bundesregierung wird Familien gezielt entlasten!“ Dazu verwies er auf die schrittweise Anhebung des Kinderfreibetrags auf den für Erwachsene geltenden Betrag, wozu auch das Kindergeld erhöht wird. „Auch die Einführung des Baukindergeldes mit 1.200 Euro pro Kind und Jahr setzt neue Maßstäbe in der Entlastung von Familien“, verdeutlichte Kowalleck. Doch gerade in diesem Zusammenhang kritisierte der Finanzpolitiker die Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Thüringen durch die rot-rot-grüne Landesregierung auf einen bundesweiten Spitzenwert von 6,5 Prozent: „Wer jungen Familien in Thüringen durch Steuererhöhungen den Erwerb eines Eigenheims und damit die Altersvorsorge verteuert, ist unglaubwürdig, wenn er Mehrwertsteuersenkungen vom Bund fordert“, schloss der Abgeordnete.

(TOP 24 e) Meißner: Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit vereinfacht Vereinbarkeit von Familie und Beruf

„In der vergangenen Woche hat das Bundeskabinett mit Beschluss des Gesetzesentwurfs zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts und zur Einführung der sogenannten Brückenteilzeit einen wichtigen Schritt vollzogen: ein Schritt weg von einer arbeitsfreundlichen Familie – hin zu einer familienfreundlichen Arbeitswelt,“ äußerte sich die sozialpolitische Sprecherin der Thüringer CDU-Landtagfraktion, Beate Meißner, positiv zu einer durch die SPD-Fraktion eingebrachten Aktuellen Stunde (Drs. 6/5861). Konkret sieht der Gesetzentwurf auf Bundesebene vor, dass vom kommenden Jahr an Arbeitnehmer die aufgrund von Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen für mindestens ein Jahr bis maximal fünf Jahre in Teilzeit gehen wollen, das Recht erhalten, in Vollzeit zurückzukehren. „Eine verlässliche Familienpolitik muss sich an Lebensrealitäten, an individuellen Lebensentwürfen und an den Bedürfnissen von Kindern orientieren. Unser Ansatz, die Rahmenbedingungen für Teilzeitstellen so flexibel zu gestalten, dass Frauen und Männer selbst über die beste individuelle Lösung entscheiden können, wird durch das Gesetz nun vorangebracht“, so Meißner abschließend.