Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 109.-111. Plenarsitzung (21.-23. Februar 2018)

23.02.2018

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

(TOP 2) Geschlechtergerechte Sprache im Bereich der öffentlichen Verwaltung

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen wurde eine Weiterberatung des Gesetzentwurfs der Fraktion der AfD „Thüringer Gesetz zur Aufhebung von Maßnahmen der geschlechterpolitischen Sprachmanipulation im Bereich der öffentlichen Verwaltung“ (Drs. 6/4916) im zuständigen Fachausschuss abgelehnt. „Sprache befindet sich in ständigem Wandel und passt sich gesellschaftlichen Prozessen an. Gerade deshalb werden vermutlich Veränderungen der Sprache besonders kritisch diskutiert. So ist auch die geschlechtergerechte Sprache umstritten und polarisiert“, das sagte der gleichstellungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Henry Worm, in der Debatte. Für ihre Befürworter sei sie ein Muss, um althergebrachte Machtstrukturen und das Festhalten an Geschlechtsstereotypen aufzubrechen. Für ihre Gegner stelle sie eine unnötige Verkomplizierung der deutschen Sprache dar, die oft grammatikalisch fragwürdig sei. Für die CDU-Fraktion erklärte der Abgeordnete abschließend: „Wir hätten uns eine weitere Debatte im Gleichstellungsausschuss durchaus vorstellen können.“

(TOP 3) Koalition setzt Kommunen bei Beratung des Klimagesetzes vor die Tür

Nach intensiver Debatte wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Thüringer Klimagesetz (Drs. 6/4919) zur weiteren Beratung in den Umweltausschuss sowie weitere Ausschüsse überwiesen. Eine Beteiligung des Innenausschusses wurde von der Regierungskoalition abgelehnt. Damit wird die Mitsprache der durch das Gesetz besonders betroffenen Städte und Gemeinden bewusst ausgeschlossen. Der energiepolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Stefan Gruhner, kommentierte diese Weigerung wie folgt: „Die von Rot-Rot-Grün angekündigte Dialogkultur beim Klimagesetz ist eine Farce. Kommunale Anliegen sollen beim Klimaschutz offenbar keine Rolle spielen.“ Die CDU-Fraktion hatte sich in der vorangegangenen Landtagsdebatte für einen Klimaschutzplan mit konkreten Maßnahmen zum Klimaschutz ausgesprochen. Ein eigenes Landesgesetz sei hierfür nicht notwendig, so Gruhner: „Wir brauchen kein eigenes Thüringer Klimaschutzgesetz, weil der Bund bereits mit dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 und dem nationalen Klimaschutzplan 2050 verbindliche Vorschläge zum Klimaschutz auf den Weg gebracht hat. Das Gesetz ist überflüssig wie ein Kropf, hat keinen Effekt für den Klimaschutz und bedeutet ausschließlich mehr Bürokratie.“ Der CDU-Energiepolitiker verdeutlichte zudem, dass mit dem rot-rot-grünen Gesetz Mehrbelastungen und mehr Bürokratie für Bürger, Wirtschaft und Kommunen verbunden sind. „Die Linkskoalition will Energie-, Gewerbe-, Industrie- und Landwirtschaftsunternehmen dazu zwingen, Gemeinden und Landkreisen ihre Energiedaten zu übermitteln, um kommunale Klimastrategien und Wärmeanalysen zu erstellen. Gleichzeitig sollen sich die Bürger zu einem Mindestanteil an erneuerbaren Energien bei ihrer Wärme- und Kälteversorgung verpflichten“, erinnerte Gruhner. „Dieses Gesetz atmet den Geist von Zwang und grüner Gängelung. Es mindert die Akzeptanz für den Klimaschutz. Es ist eine Landesregierung mit grüner Beteiligung, die das Klima in der Gesellschaft für Klimaschutz mit diesen Maßnahmen weiter verschlechtert“, so der CDU-Politiker in der heutigen Landtagsdebatte.

(TOP 4) Änderung des Thüringer UVP-Gesetzes

Ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer UVP-Gesetzes (Drs. 6/4920) wurde vom Thüringer Landtag einstimmig zur weiteren Beratung in den zuständigen Umweltausschuss überwiesen. Der Gesetzentwurf dient der Anpassung an das Bundesgesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20. Juli 2017 gemäß einer EU-Richtlinie (2014/52/EU). Neben überwiegend redaktionellen Änderungen des erst 2015 angepassten Thüringer UVP-Gesetzes soll dadurch auch ein zentrales Internetportal des Landes Thüringen über Umweltverträglichkeitsprüfungen eingerichtet und damit mehr Transparenz über entsprechende Verfahren vermittelt werden. Ferner sollen für das Landeswaldprogramm und die forstlichen Rahmenpläne Umweltverträglichkeitsprüfungen verpflichtend werden.

(TOP 5) Mehr Kooperationsmöglichkeiten und Erneuerung des Medienprivilegs für öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschlossen

Mit der mehrheitlichen Zustimmung des Thüringer Landtags zum 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (Drs. 6/5307) werden für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zwei Punkte neu geregelt: Erstens, soll mit der Novellierung eine Anpassung des Datenschutzes an die ab dem 25. Mai 2018 geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit einer Erneuerung des sogenannten Medienprivilegs erfolgen und zweitens geht es darum, den öffentlich-rechtlichen Sendern eine engere Kooperation untereinander zu ermöglichen, ohne dass sie dabei wettbewerbsrechtliche Risiken eingehen. Aufgrund dieser beiden positiven Novellierungen empfahl der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Gerold Wucherpfennig, in der ersten und zweiten Lesung im Plenum, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

(TOP 6) Gemeindeneugliederungsgesetz in Innenausschuss überwiesen

In erster Beratung hat der Thüringer Landtag den Gesetzentwurf der Landesregierung zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2018 (Drs. 6/5308) mit den Stimmen aller Fraktionen zur weiteren Befassung in den Innenausschuss überwiesen. „Wie schon in der letzten Legislaturperiode unterstützen wir auch weiterhin freiwillige Gemeindefusionen.“ Das sagte die CDU-Innenpolitikerin Gudrun Holbe heute im Plenum. Der Gesetzentwurf, der zum 1. Juli 2018 in Kraft treten sollen, regelt 13 Neugliederungsverfahren mit insgesamt 46 beteiligten Gemeinden. Verwundert zeigte sich Holbe, dass „zahlreiche, dem Ministerium vorliegende Fusionsanträge keinen Eingang in den Gesetzentwurf gefunden haben. Auch die Tatsache, dass Verwaltungsgemeinschaften aufgelöst oder strukturell verändert werden sollen, ohne dass die nach der geltenden Thüringer Kommunalordnung hierfür erforderlichen Mehrheitsbeschlüsse vorliegen, ist rechtlich mehr als fragwürdig.“ Diesbezüglich kündigte Holbe an, dass ihre Fraktion „die Rechtmäßigkeit einzelner Fusionsmaßnahmen im Rahmen der Anhörung noch einmal genau prüfen zu lassen.  Ziel muss sein, dass die Landesregierung den Kommunen bei den freiwilligen Neugliederungen durchschaubare und rechtssichere Verfahren ermöglicht.“

(TOP 7) Debatte über Auslegung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Die CDU-Fraktion hat heute gegen die Beschlussempfehlung des Justizausschusses zum Antrag der Koalitionsfraktionen „Grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Auslegung einer Vorschrift der Geschäftsordnung gemäß § 122 GO“ (Drs. 6/3809/ 3874) gestimmt. Der Justizausschuss war beauftragt worden, eine Auslegung der Geschäftsordnung vorzunehmen. Die Koalition der Fraktionen von Rot-Rot-Grün hat vorgeschlagen, § 114 GO dergestalt auszulegen, dass jedem Abgeordneten jederzeit ein Einsichtsrecht in alle abgeschlossenen und laufenden Vorgänge der Landtagsverwaltung zu gewähren ist. Zudem soll ein am Organstreitverfahren beteiligter Ausschuss eigene Rechte selbst geltend machen. „Der Auslegungsvorschlag geht weit über die eigentliche Norm hinaus“, so der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Manfred Scherer. „Der Schutz der Funktionsfähigkeit und Funktionstüchtigkeit der Parlamentsverwaltung werden nicht ausreichend berücksichtigt“, kritisierte Scherer. Das Akteneinsichtsrecht in laufende Vorgänge sollte nach Auffassung der CDU-Fraktion restriktiver ausgelegt werden, um die verfassungsrechtliche Stellung des Landtagspräsidenten, der die Landtagsverwaltung leitet, zu wahren. Ebenso liegt ein Verstoß gegen die Vertretungsbefugnis des Landtagspräsidenten vor, wenn diese Auslegungsentscheidung feststellt, dass es ein ausschließliches Selbstvertretungsrecht der Landtagsausschüsse gäbe.


(TOP 8 und TOP 16) Worm: Betroffenen muss endlich Gerechtigkeit widerfahren

Die CDU-Fraktion hat die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für einen Entschädigungsfonds für die in der DDR geschiedenen Frauen einzusetzen. Ein entsprechender Alternativantrag der Union (Drs. 6/4871) fand eine Mehrheit. Der gleichstellungspolitische Sprecher der Fraktion, Henry Worm, bedauerte, „dass es in den letzten Jahrzehnten nicht gelungen ist, eine solche Regelung zu schaffen“. Dass es bei der Rentenüberleitung zu korrekturbedürftigen Fehlern gekommen ist, sieht inzwischen auch der Bund. „Wenn der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD nun zumindest für Härtefälle in der Grundsicherung eine Fondslösung vorsieht, so ist das ein erster Erfolg und ein wichtiger Teil einer Gesamtlösung in dieser Frage“, so Worm. Während in der Bundesrepublik seit 1977 der Versorgungsausgleich nach einer Scheidung eine faire Rentenberechnung für gemeinsame Ehejahre garantiert, spielte die Familiensituation für die Rentenberechnung in der DDR keine Rolle. Im Rahmen des Rentenüberleitungsvertrages wurde diese Problematik nicht geregelt. Somit haben Eheleute, die bis zum 1. Januar 1992 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR geschieden wurden, keinen Anspruch auf einen Versorgungsausgleich oder eine Geschiedenen-Hinterbliebenenrente. „In der Folge leben viele dieser Frauen heute von Mini-Renten oder müssen hochbetagt noch arbeiten gehen. Leidtragende sind insbesondere Frauen die nicht voll erwerbstätig, also etwa mithelfende Familienangehörige waren oder ihre Berufstätigkeit zu Gunsten der Familie zurückgestellt haben“, so der Abgeordnete.


(TOP 9) Herrgott: „Altersfeststellung bei minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen zentral durchführen“

Die CDU-Fraktion hat heute einen Antrag zu einheitlichen Standards zur Altersfeststellung bei minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen und zur Schaffung von sogenannten „AnKER-Einrichtungen“ gestellt (Drs. 6/5338). „Die Altersfeststellung soll nach der Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und SPD im Bund zukünftig in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (AnKER-Einrichtungen) stattfinden“, so der migrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Christian Herrgott. Sie erfolgt in diesen Einrichtungen durch das zuständige Jugendamt unter Beteiligung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Nach der Altersfeststellung werden unbegleitete Minderjährige durch die Jugendbehörden in Obhut genommen. Die CDU-Fraktion hat die Landesregierung – an der die SPD auch beteiligt ist – aufgefordert, diese AnKER-Einrichtungen durch die Mitarbeit der zuständigen Landesbehörden, insbesondere der Jugendämter und Landesbehörden, zu unterstützen. In namentlicher Abstimmung fand der Antrag durch die Regierungsfraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN keine Unterstützung.

(TOP 10) Wirkner: „Mittel aus SED-Vermögen für Aufarbeitung des SED-Unrechts einsetzen“

Unter Tagesordnungspunkt 10 hat die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag einen Antrag eingebracht, der eine Verwendung der zu erwartenden mehreren Millionen Euro aus dem früheren Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR (PMO-Mittel) für konkrete Maßnahmen bzw. Investitionen zur Aufarbeitung des SED-Unrechts vorsieht (Drs. 6/4944). Wie der Sprecher der CDU-Fraktion für die SED-Opfer ausführte, zielt der Antrag ebenfalls darauf ab, die zur Verwendung der Mittel geltenden Verwaltungsvereinbarungen dahingehend zu überarbeiten, dass künftig die Mittel noch breitgefächerter, wie zum Beispiel für Forschungszwecke oder Bildungsprogramme, eingesetzt werden können. Über die Verteilung der Mittel soll ein Beirat entscheiden, dem verschiedene Akteure aus dem Bereich der SED-Aufarbeitung angehören sollten. Der CDU-Antrag fand im Plenum keine Mehrheit. Da es von der rot-rot-grünen Regierungskoalition verabsäumt worden war, selbst einen entsprechenden Antrag einzubringen, brachte diese noch kurzfristig vor der Plenarsitzung einen ähnlichen „Alternativ“-Antrag ein, der trotz seiner handwerklichen Fehler die Mehrheit der vorhandenen Regierungskoalition fand.

(TOP 11) Walk: Landesregierung hat keine IT-Gesamtstrategie

Auf Antrag der Linkskoalition befasste sich der Thüringer Landtag mit dem Themenkomplex der Digitalisierung der Polizei (Drs. 6/4951). „Wir verschließen uns diesem wichtigen Thema nicht, allerdings ist unsere Polizei auf diesem Gebiet bereits mit unzähligen Projekten an der Grenze der Leistungsfähigkeit angelangt.“ Das sagte der CDU-Innenpolitiker Raymond Walk im Plenum und verwies auf den Aufbau eines Polizeilichen Informations- und Analyseverbundes PIAV, ein neues Fallbearbeitungssystem FBS sowie die Erneuerung bzw. der Ausbau der Telekommunikationssysteme. „Hier gilt es zu zentralisieren, Ressourcen zu schonen und Synergien zu nutzen“, so Walk. Insoweit regte Walk „die Schaffung gemeinsamer Standards, den Ausbau länderübergreifender Kooperationen sowie das Erstellen einer Machbarkeitsstudie“ an. Es müsse klar sein, mit welchem Personal und in welcher Größenordnung zukünftig die kolossalen Herausforderungen in der IT-Landschaft bewältigt werden. Abschließend forderte Walk das für die Thüringer Polizei zuständige Ministerium „zur Übernahme der Führungs- und Steuerungsfunktion auf. Nur so kann unsere Polizei tatsächlich fit für die Zukunft gemacht werden.“

(TOP 13) Scherer: Wirkungen des Justizvollzugsgesetzbuchs dringend überprüfen

 „Die CDU-Fraktion hat die parlamentarische Initiative ergriffen und einen Antrag gestellt, die grundlegenden Rahmenbedingungen im Justizvollzug zu überprüfen, die das Justizvollzugsgesetzbuch setzt.“ Das hat der justizpolitische Sprecher der CDU im Thüringer Landtag, Manfred Scherer, zu der entsprechenden parlamentarischen Initiative seiner Fraktion gesagt (Drs. 6/5311). Der Antrag sieht vor, das mit Inkrafttreten des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuches 2014 neu implementierte Behandlungsprogramm, die Einhaltung der gesetzlich beschriebenen Grundsätze und die Ausführung der therapeutischen Maßnahmen zu evaluieren. Darauf aufbauend soll ein Maßnahmenkonzept vorgelegt werden. Die Evaluation der Vollzugswirkungen ist gesetzlich vorgeschrieben. „Nach wiederholten und übereinstimmenden Berichten von Bediensteten, Bedienstetenvertretungen und Gefangenen werden die gesetzlichen Standards in nennenswertem Umfang mangels Personals nicht erreicht. Die im Verhältnis zu den geforderten Standards unzureichende Personalausstattung gefährdet die Sicherheit im Justizvollzug und führt zu einer permanenten Überlastung der Bediensteten“, kritisierte Scherer. Der Antrag wurde mit der rot-rot-grünen Mehrheit abgelehnt.

(TOP 14) Linkskoalition lehnt Einführung von Bodycams bei der Polizei ab

Die rot-rot-grüne Koalition hat einen Antrag der CDU-Fraktion mit dem Ziel, die Thüringer Polizei zeitnah mit Bodycams auszustatten (Drs. 6/5312), abgelehnt. Mit dem Antrag sollte die Landesregierung aufgefordert werden, bis Anfang 2019 die Körperkameras bei der Thüringer Polizei flächendeckend und rechtssicher einzuführen. Bereits 2016 hatte die CDU-Fraktion einen entsprechenden Antrag eingereicht. Zwar wurde damals auch dieser Antrag abgelehnt, gleichwohl folgte im Jahr 2017 ein sechsmonatiges Pilotprojekt, welches der amtierende Innenminister Anfang 2018 öffentlich als überaus vielversprechend bezeichnete. „Wenn sich die rot-rot-grüne Landesregierung nunmehr gegen den eigenen Innenminister und damit letztlich gegen die Sicherheit unserer Polizeibeamten stellt, ist das ein Armutszeugnis für die Koalition“, erklärte dazu der CDU-Innenpolitiker Raymond Walk.

(TOP 15) CDU-Fraktion fordert Reform der Erzieherausbildung

Die rot-rot-grüne Koalition in Thüringen hat einen Antrag der CDU-Fraktion für eine Reform der Erzieherausbildung in Thüringen abgelehnt. Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner, erklärte am Rande der Debatte: „Die Erzieherausbildung in Thüringen muss attraktiver für junge Menschen werden. Darum wollen wir die Erzieherausbildung in Thüringen durch die Möglichkeit einer dualen Ausbildung ergänzen. Das ermöglicht den Auszubildenden vom ersten Tage an eine Ausbildungsvergütung zu erhalten.“ Der demographische Wandel führt in den nächsten Jahren zum altersbedingten Ausscheiden vieler qualifizierter Fachkräfte auch in Kindergärten, Horten und Jugendeinrichtungen. Gemeinsam mit steigenden Geburtenzahlen und einer Erhöhung von Qualitätsstandards in den Kindertageseinrichtungen führt dies zu einem erhöhten Personalbedarf. Gleichzeitig sieht der CDU-Antrag vor, die Ausbildungsdauer insgesamt zu verkürzen und die derzeitige Breitbandausbildung von Erzieherinnen und Erziehern zugunsten von mehr Spezialisierung auf die einzelnen Tätigkeitsbereiche umzustellen. „Wer aktuell in Thüringen Erzieher werden möchte, muss in der Regel vor der eigentlichen Ausbildung eine Vorqualifikation erwerben – etwa zum Sozialassistenten oder Kinderpfleger. Das heißt, die Ausbildung dauert insgesamt circa fünf Jahre und die Auszubildenden erhalten in dieser Zeit keine Ausbildungsvergütung“, bedauerte der Abgeordnete. In Baden-Württemberg wird seit 2012 eine Praxisintegrierte Ausbildung (PIA) zum Erzieher bzw. zur Erzieherin angeboten. Diese dauert insgesamt drei Jahre und die Auszubildenden erhalten eine Vergütung. Zumeist sind die Fachschüler bei dieser Ausbildungsform drei Tage in der Woche in einer sozialpädagogischen Einrichtung tätig und besuchen an den anderen zwei Tagen die Fachschule. Andere Bundesländer folgten diesem Beispiel.

(TOP 17) Bibermanagement: Erfahrungen aus anderen Bundesländern nutzen

Auf Antrag der regierungstragenden Fraktionen hat der Landtag über „Konfliktlösungen im Zusammenhang mit Bibervorkommen in Thüringen“ (Drucksache: 6/5309) debattiert. Hintergrund ist die starke Ausbreitung des Bibers auch in Thüringen. Aus Sicht des CDU-Umweltpolitikers Stefan Gruhner sollte das dafür notwendige Bibermanagement auf den vier Säulen fachkundige Beratung, Prävention, Schadensausgleich und Maßnahmen gegen Biber und ihre Bauten ruhen. Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern wie Bayern und Brandenburg, in denen die Bestände und die Auswirkungen der Lebensweise der Biber schon recht ausgeprägt sind, müsste hier genutzt werden, so Gruhner. „Schäden müssen soweit wie möglich vermieden und gegebenenfalls im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel ausgeglichen werden“, erklärte der Abgeordnete, wies aber gleichzeitig darauf hin,  dass keine Verpflichtung bestehe, Schäden durch Wildtiere auszugleichen. Mögliche Ausgleichszahlungen des Landes, die im Doppelhaushalt 2018/19 aber noch mit den Schadensregulierungen von Wolfsangriffen kombiniert sind, sollten nach dem Willen der CDU-Fraktion vor allem dazu dienen, unvorhergesehene und existenzielle Schädigungen bei land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Unternehmen abzufedern, aber auch betroffenen Anliegerkommunen an den besiedelten Flüssen zu helfen. Aus Sicht der CDU-Fraktion reicht die Haushaltsposition zur Zeit noch nicht aus und muss daher auskömmlich erweitert werden, wenn die Schäden in Thüringen zunehmen sollten. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

(TOP 18) Umfassende Reform des BAföG initiieren

Der Landtag hat den Antrag der Koalitionsfraktionen (Drs. 6/5310) für eine umfassende Reform des BAföG mit den Stimmen von Rot-Rot-Grün angenommen. Mit dem Antrag wird die Landesregierung beauftragt, eine Bundratsinitiative zu starten, die unter anderem ein dynamisiertes Verfahren für eine automatische Anpassung an die zukünftige Preis- und Einkommensentwicklung vorsehen soll, um eine Entwertung der BAföG-Fördersätze zu verhindern. Der wissenschaftspolitische Sprecher der CDU im Landtag, Prof. Dr. Mario Voigt, machte die Position seiner Fraktion deutlich: „Mit der BAföG-Novelle, die seit 2016 in Kraft ist, wurde ein wichtiger Grundstein gelegt. Die Weiterentwicklung des BAföG wird mit einer möglichen Großen Koalition erfolgen, so haben es Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Deshalb bedarf es keinen Antrag von Rot-Rot-Grün.“


(TOP 22 a) Landesregierung ignoriert Unterrichtsausfall in Thüringen und lässt Absolventen in andere Bundesländer abwandern

Auf Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 6/5321) diskutierte der Thüringer Landtag heute über den Unterrichtsausfall an Thüringer Schulen und die Neueinstellungen von Lehrerinnen und Lehrern durch die Landesregierung. Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Christian Tischner, erklärte dazu in der Debatte: „Das Versprechen des Kultusministers, dass jede freiwerdende Lehrerstelle nachbesetzt wird, wird in der Praxis nicht umgesetzt. Tatsächlich werden an den Thüringer Schulen weiterhin Lehrer abgebaut und der Unterrichtsausfall erhöht sich von Jahr zu Jahr.“ Nach Angaben des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport wurden zum Halbjahr 177 Lehrerstellen besetzt. Gleichzeitig scheiden insgesamt 289 Lehrer aus dem aktiven Dienst oder der Freistellungsphase der Altersteilzeit aus. Das entspricht 240 Vollzeitbeschäftigteneinheiten. „Dennoch entlässt die Landesregierung fast 50 Prozent der Lehramtsabsolvent in die Arbeitslosigkeit, bzw. lässt sie in andere Bundesländer abwandern. Diese Personalpolitik ist eine Enttäuschung für alle Betroffenen und eine Bankrott-Erklärung der gesamten Regierung Ramelow.“, so der Abgeordnete. 

(TOP 22 b) Landesweiter Verkehrsverbund nur durch Kooperation aller Aufgabenträger

Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE hat der Landtag heute das Thema "Mobilität als Element der Daseinsfürsorge - die Notwendigkeit eines flächendeckenden ÖPNV für Thüringen" (Drs. 6/5324) debattiert. Der Sprecher für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten, Marcus Malsch, machte deutlich, dass die CDU-Fraktion auch in Zukunft einen starken, leistungsfähigen und umweltfreundlichen ÖPNV in allen Regionen Thüringens sichern will. „Wir sprechen uns für eine stärkere Zusammenarbeit der Aufgabenträger aus und werden die Ausweitung des Verkehrsverbunds Mittelthüringen unterstützen. Was wir nicht brauchen ist ein zentralisierter „VEB Kraftverkehr Thüringen“, der von Erfurt aus vorschreibt, wann und wo ein Bus zu fahren hat.“ Die CDU-Fraktion setzt auf die kommunale Selbstverwaltung und hält an einer dezentralen Aufgabenträgerschaft der einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte fest. Jeder Aufgabenträger soll auch in Zukunft für Finanzierung, Umfang und Vergabe der ÖPNV-Leistungen zuständig sein. „Eine verordnete Zentralisierung der Aufgabenträgerschaft darf es nicht geben“, so Malsch. Fraktionsübergreifend bestand Einigkeit, dass es möglich sein muss, mit einem einzigen Fahrschein in Thüringen von A nach B zu gelangen, unabhängig von der Art und Anzahl der genutzten Verkehrsmittel. Der Fahrschein dazu sollte online buchbar oder elektronisch bezahlbar sein. Die Tarife sollen angemessen, das Vertriebssystem einheitlich, die Fahrpläne aufeinander abgestimmt und sinnvoll getaktet; Anschlussverbindungen, etwa von Bus auf Zug oder kreisübergreifend von Bus auf Bus, möglich sein. „Wir setzen dabei auf die Kooperation von möglichst allen Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen auf freiwilliger Basis“, so Malsch. Er sehe das Verkehrsministerium in der Pflicht, alle Beteiligten zusammenzubringen und den bislang auf Mittelthüringen beschränkten Verkehrsverbund zu einer thüringenweiten Kooperationsplattform weiterzuentwickeln.

(TOP 22 c) Zippel: „Wir sollten gemeinsam alles unternehmen, um junge Menschen von Drogen fernzuhalten, anstatt sie zum Drogenkonsum zu animieren“

Gegen die Entkriminalisierung der Droge Cannabis stellte sich in heutiger Plenardebatte zur Aktuellen Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 6/5329) der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel: „Im Januar haben die Grünen die ‚Entkriminalisierung‘ des Schwarzfahrens gefordert. Jetzt, im Februar, fordern sie die ‚Entkriminalisierung‘ des Drogenkonsums. Ich bin sehr gespannt auf den Monat März.“ Weiter argumentierte er: „Cannabis nach wie vor Einstiegsdroge Nummer eins, steht am Anfang vieler Drogenkarrieren, mit denen Menschen ihr Leben ruinieren. Es ist keinem Drogenabhängigen geholfen, wenn wir Cannabis legalisieren, aber wir gefährden viele Menschen, die noch gar nicht damit angefangen haben, Drogen zu nehmen. Wir sollten gemeinsam versuchen, Jugend von Drogen fernzuhalten, und nicht den Zugang zu Drogen zu erleichtern.“

(TOP 22 d) Landesregierung scheitert an der Einführung eines thüringenweiten Azubi-Tickets

In einer aktuellen Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 6/5330) debattierte der Thüringer Landtag über die Einführung eines landesweiten vergünstigten Azubi-Tickets in Thüringen. „Während andere Bundesländer landesweite Mobilitätstickets für Schüler- und Auszubildende anbieten, versagt die Ramelow-Regierung bei der Einführung eines Azubi-Tickets für ganz Thüringen. Das ist ein Armutszeugnis und sorgt nicht für eine Stärkung der dualen Ausbildung, die dringend nötig ist. “ Das erklärte der jugendpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Andreas Bühl, im Rahmen der Debatte. Trotz einer Vereinbarung im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag und eines entsprechenden Landtagsbeschlusses aus dem Jahr 2015 plant die Landesregierung lediglich in den einzelnen Regionen vergünstigte Tickets einzuführen. Diese sollen ausschließlich für den jeweiligen Verkehrsbetrieb gelten. Viele Schüler- und Auszubildende müssten dann mehrere Tickets kaufen, um tatsächlich zu ihrem Ziel zu kommen. „Ich erwarte nicht, dass solche Angebote bei Schülern- und Auszubildenden auf Begeisterung stoßen. Die CDU-Fraktion wird weiterhin ein thüringenweites Ticket für Schüler und Auszubildende einfordern, selbst wenn die rot-rot-grüne Landesregierung das bereits aufgegeben hat“, schloss Bühl.


(TOP 22 e) Stärkung Thüringens und Ostdeutschlands als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort durch die künftige Bundesregierung

Heute hat der Landtag in seiner Aktuellen Stunde über die Stärkung Thüringens und Ostdeutschlands als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort durch die künftige Bundesregierung auf Antrag der SPD-Fraktion (Drs. 6/5332) debattiert. Das Ziel der Aktuellen Stunde ist es, die sechs Forderungen des Thüringer Wirtschaftsministers an die künftige Bundesregierung herauszustellen. „Die Forderungen sind fast deckungsgleich mit denen der Ministerpräsidentenkonferenz Ost und finden sich nahezu alle im Koalitionsvertrag von Union und SPD wieder.“, führt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Mario Voigt, aus. Die Forderungen des Wirtschaftsministers enthalten keine neuen oder nicht schon bekannten Dinge, die angepackt werden sollten oder solche, die Rot-Rot-Grün abgelehnt hat. So fordert der Minister beispielsweise die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung, obwohl die Linkskoalition diese im Jahr 2015 abgelehnt hat.