Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 148. - 150. Plenarsitzung (12. - 14.06. 2019)

12.06.2019

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

(TOP 1) Gesetz zur Änderung des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes und weiterer Bestimmungen mit veterinär- und verbraucherschutzrechtlichem Bezug

Mit dem Thüringer Tiergesundheitsgesetz (Drs. 6/6484) plante die Landesregierung die Effizienz bei der Gefahrenabwehr von Tierseuchen zu erhöhen. Letztlich wollte die Landesregierung mit dem Gesetz das Tiergesundheitsgesetz nach den Empfehlungen einer Länderarbeitsgemeinschaft umsetzen. Auf die Entschärfung eines besonders schädlichen Teils des Gesetzes, den Ausschluss des Widerspruchsverfahrens auf Grundlage des § 68 Abs. 1 Satz 2 VwGO, zielte ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion. Rot-Rot-Grün brauchte daraufhin mehr als ein Jahr und zehn Ausschusssitzungen, um schließlich durch einen eigenen Antrag eine Beschlussempfehlung zu implementieren, die sich nur in einem Wort vom Änderungsantrag der CDU-Fraktion unterschied. Der CDU-Abgeordnete Jörg Thamm bemängelte in seiner Plenarrede den langen Plenardurchlauf des Gesetzes, das bereits am 22.11.2017 eingebracht wurde. Seit dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion habe das Gesetz zehnmal auf der Tagesordnung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit gestanden, weil sich Rot-Rot-Grün nicht dazu habe entschließen können, dem CDU-Antrag zuzustimmen: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass Sie ein Jahr brauchten, um ‚Standardarbeitsanweisung‘ in ‚Verfahrensanweisung‘ zu ändern“, erklärte Thamm. Im Plenum konnte die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen auch nach mehrfacher Nachfrage Thamms nicht erklären, worin der Unterschied zwischen diesen beiden Worten bestünde. Das Gesetz wurde bei Enthaltung der CDU-Fraktion durch die rot-rot-grüne Mehrheit angenommen.

(TOP 2) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

In zweiter und abschließender Beratung befasste sich der Landtag mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes (Drs. 6/6045). Die Landesregierung plant, mit der Änderung des Krankenhausgesetzes die automatische Übernahme der vom gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen planungsrelevanten Qualitätsindikatoren auszuschließen. Damit schafft die Landesregierung neben der auf Strukturqualität zielenden Facharztquote Regelungen, die auf die Ergebnisqualität abzielen. Um das Nebeneinander zweier gegensätzlicher Qualitätskriterien zu beenden, hat die CDU-Fraktion einen Änderungsantrag (Drs. 6/7336) zur Abschaffung der Facharztquote eingebracht. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel, betonte, dass die Facharztquote sich als stumpfes Schwert erwiesen habe, aber trotzdem manche Klinik unterversorgt sei: „Es gibt keine wissenschaftliche Untersuchung für das Wirken einer Facharztquote.“ Auch die Landesärztekammer warne vor einer „nicht mehr durchdringbaren Landeskrankenhausplanung“. Angesichts der eindeutigen Stimmen aus der Anhörung forderte Zippel erneut, auf die Anzuhörenden zu hören und die Änderungen der CDU-Fraktion aufzugreifen: „Warum machen wir überhaupt Anhörungen und fragen Betroffene?“ Zippel hob außerdem hervor, dass die CDU-Fraktion eine Übergangszeit von zwei Jahren bis zur automatischen Geltung der Qualitätsvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses befürwortet. Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der AfD abgelehnt. Der Gesetzesentwurf der Landesregierung wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die Stimmen der CDU verabschiedet.

(TOP 3) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sparkassengesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung

Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat sich bei der Abstimmung über das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Sparkassengesetzes (Drs. 6/6293) enthalten. Die Linkskoalition hat mit ihren Stimmen eine verfassungsrechtlich zweifelhafte Regelung durchgesetzt, die ohne Gesetzgebungskompetenz des Landes die individualisierte Offenlegung von Vorstandsbezügen anstrebt. Unter dem gleichen Mangel leidet eine gesetzliche Verpflichtung zur Führung von Girokonten, da hier bereits der Bundesgesetzgeber tätig geworden ist. „Wir gehen auf die vorgetragenen Bedenken der Sparkassen ein und stehen an ihrer Seite“, so die CDU-Finanzpolitikerin, Kristin Floßmann. „Leider haben die Regierungsfraktionen von LINKEN, SPD und GRÜNEN aus einem geplanten Entlastungsgesetz im parlamentarischen Verfahren ein Belastungsgesetz gemacht“, kritisierte Floßmann weiter: „Das haben die kommunalen Sparkassen und ihre Träger nicht verdient.“

(TOP 4) „Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens“ Gesetzentwurf der Landesregierung

In zweiter und abschließender Beratung befasste sich der Thüringer Landtag mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens“ in Drucksache 6/6484. Dieses zielt auf den Umbau der Thüringer Schullandschaft und den Ausbau der Inklusion, wobei das Thüringer Förderschulgesetz in das Thüringer Schulgesetz integriert wird.

Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Christian Tischner, betonte: „Linke, SPD und Grüne schaffen mit ihrer Novelle ein Schulbelastungsgesetz, das auf Zentralisierung, mehr Inklusion und Einheitsschule setzt.“ Thüringen brauche kein Schulgesetz, das das gesamte Bildungssystem in den kommenden Jahren in massive Unruhe versetze und belaste. Der Gesetzentwurf sei nicht geeignet, die Probleme in der Thüringer Schullandschaft – Lehrermangel und Unterrichtsausfall – nachhaltig zu lösen. Durch den Gesetzentwurf werde die Regelschule in ihrer Existenz bedroht, während die Gemeinschaftsschule ideologiegetrieben einseitig privilegiert werde. Auch nach dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen erfüllen eine Vielzahl der Regelschulen die Kriterien des Gesetzes nicht. Langfristig zielten, so der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, die Vorgaben auch auf die Abschaffung der Förderschulen. Für einen gelingenden gemeinsamen Unterricht fehle es außerdem schlichtweg an der personellen und sachlichen Untersetzung. Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion betonte weiter: „Wir als CDU wollen Verlässlichkeit und Ruhe im Bildungssystem. Wir stehen für ein umfangreiches Maßnahmenpaket, das die Attraktivität des Lehrerberufes erhöht, auf mehr Ausbildung und Einstellung setzt und die Einstellungsverfahren deutlich beschleunigt.“ Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag lehnte entsprechend das Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens ab und legte einen Entschließungsantrag vor, indem die Landesregierung aufgefordert wurde auf den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Schulwesens zu verzichten. Auch enthielt der Entschließungsantrag die durch den bildungspolitischen Sprecher geforderten Maßnahmen. 

(TOP 5.a bis d) Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Thüringer Haushaltsgesetz 2020 -ThürHhG 2020-)

Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat geschlossen gegen den Haushaltsentwurf der Landesregierung (Drs. 6/6669) gestimmt. Zuvor hatte sich die rot-rot-grüne Koalition nicht bereit erklärt, ihren Etatentwurf weiter in den Ausschüssen zu beraten. Dort hätten Haushaltspolitiker die neuen Erkenntnisse des Verfassungs-Gutachtens der Union auswerten und ein verfassungswidriges Verhalten vermeiden können, begründete die Union ihre Ablehnung des Haushalts.

In der Schlussrunde der Haushaltsdebatte im Landtag kritisierte der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Mike Mohring, den Ministerpräsidenten und seine Landesregierung scharf für eine verfehlte Haushaltspolitik in dieser Wahlperiode. Trotz der 5 Milliarden Euro mehr zur Verfügung stehenden Einnahmen in der Wahlperiode, bezogen auf das Jahr 2014, hat die rot-rot-grüne Landesregierung fast 1 Mrd. Euro Investitionsmittel nicht auf die Straße gebracht, nicht ausreichend Lehrer eingestellt, um den massiven Unterrichtsausfall zu verhindern und die Kommunen finanziell schlechter ausgestattet, als unter der CDU-Landesregierung. Statt die Kommunen an den Rekordsteuereinnahmen teilhaben zu lassen, hat sich das Land eine Rücklage von 1,5 Mrd. Euro aufgebaut, um nicht nachhaltige konsumtive Ausgaben zu finanzieren.

Mit Blick auf das rechtswissenschaftliche Gutachten zur Verfassungswidrigkeit eines vor der Landtagswahl beschlossenen Nachwahlhaushalts für das Jahr 2020, forderte Mohring die Regierungsfraktionen auf, das Königsrecht des neu zu wählenden Landtags zu wahren und diesen Haushalt zurück in den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Alles andere widerspräche dem Grundanliegen jeder Wahl auf Zeit. Dafür seien die Bürger vor 30 Jahren erfolgreich auf die Straße gegangen.

„Rot-Rot-Grün will vor der Landtagswahl Ausgaben beschließen, für die sie danach keine Mehrheit mehr hat“, so der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Maik Kowalleck, in der Generalaussprache. „Damit verstößt die Koalition gegen die Verfassung des Freistaats Thüringen“. Das habe auch das Gutachten des Potsdamer Staatsrechtlers, Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt, festgestellt. Denn die Landesregierung plane einen Haushalt für die Zeit zu beschließen, für die der Landtag gar nicht mehr gewählt sei. Dessen Legislatur endet spätestens einen Monat nach der kommenden Landtagswahl am 27. Oktober 2019.

„Der Haushaltsbeschluss für die Zeit danach kommt faktisch einer Selbstverlängerung der 6. Wahlperiode gleich und verletzt das Budgetrecht des 7. Thüringer Landtags“, fasst der justizpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Manfred Scherer, den Tenor des Gutachtens zusammen. Schmidt betone in seinem Gutachten, dass es starke Gründe geben müsse, in das Budgetrecht, als das Königsrecht des Parlaments, einzugreifen. „Die aber liegen hier nicht vor“, so Scherer.

Scherer weist zudem darauf hin, dass Rot-Rot-Grün mit dem beschlossenen Haushalt nach der Landtagswahl, bei den erwarteten schwierigen Mehrheitsverhältnissen mindestens 12 Monate, weiterregieren könnte. Denn laut dem Gutachten „hat nach der Thüringer Verfassung der Landtag kein Recht, nachträglich selbstständig Änderungen am Haushalt vorzunehmen“, so Scherer. Das habe auch schon ein Landtagsgutachten im Jahr 2018 so festgestellt.

Umstritten ist aber nicht nur der Haushalt an sich, sondern auch das Volumen des Zahlenwerks. Im Jahr 2020 will Rot-Rot-Grün genau 11,109 Milliarden Euro ausgeben. Damit haben sich die Planausgaben, im Vergleich zum letzten Haushaltsjahr der früheren CDU-SPD-Regierung, um gut zwei Milliarden Euro erhöht. Etwa 430 Millionen Euro – so ist es geplant – sollen dafür aus der Rücklage des Freistaats entnommen werden. „Angesichts der sich nun leider eintrübenden Konjunkturaussichten hat es die Koalition sträflich versäumt, den Haushalt zu konsolidieren“, so Kowalleck. Die Personalkosten haben die Drei-Milliarden-Euro-Marke übersprungen. Notwendige Verwaltungsreformen wurden vertagt. 

In der Generalaussprache kritisierte Kowalleck das finanzpolitische Risiko, das die Linkskoalition eingeht. Das von der Landesregierung vorgelegte Thüringer Haushaltsgesetz 2020 und die Mittelfristige Finanzplanung 2019-2023 entsprechen nicht den Anforderungen einer nachhaltigen Finanz- und Haushaltspolitik für die 7. Wahlperiode des Thüringer Landtags. In Zeiten höchster Steuereinnahmen werden in der Spitze des Konjunkturzyklus die Rücklagen angezapft und das Ausgabenvolumen weiter auf einen Rekordstand erhöht. Die Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2023 arbeitet bereits nach der Mai-Steuerschätzung dieses Jahres mit einer Unterdeckung im dreistelligen Millionenbereich. Es bleibt unbeantwortet, dass die Zuweisungen des Bundes und der Europäischen Union sinken können. Und der neue Länderfinanzausgleich gefährdet aufgrund seiner stärkeren Konjunkturabhängigkeit mittel- und langfristig die Einnahmesituation Thüringens. Dass sich die Konjunktur bereits abschwächt, ist evident und die Weltwirtschaft befindet sich inmitten von Handelskonflikten. Europa wird von einer Welle des Rechts- und Linkspopulismus herausgefordert, der auch vor einer grundlegenden Infragestellung unserer erfolgreichen sozialen Marktwirtschaft nicht zurückschreckt.

Auch inhaltlich trägt dieser Haushalt nicht den Anforderungen an eine zukunftsgerichtete Haushaltspolitik Rechnung. Vielmehr handelt es sich um einen vergangenheitsorientierten Haushalt, der allein auf die Rekordsteuereinnahmen der letzten Jahre setzt und jegliche Konsolidierungsanstrengungen auf der Ausgabenseite aufgegeben hat. Statt hier anzusetzen und die Schwerpunkte auf eine Struktur- und Aufgabenanpassung zu legen, begnügt sich dieser Haushalt mit der Nachzeichnung einer lediglich rudimentären Behördenstrukturreform.

Die zentralen Herausforderungen bleiben unbeantwortet: Die haushaltspolitischen Grundwerte von Eigeninitiative und Hilfe zur Selbsthilfe geben dem Staat auch die Leitlinien für den eigenen Verwaltungsaufbau vor. Die hohen Kosten des Staatsapparates lassen sich nur dann vor den Bürgern rechtfertigen, wenn alle vertretbaren Maßnahmen zu deren Reduzierung ergriffen werden.

Die kritische Prüfung von Aufgaben, Standards und Zuständigkeiten kann bedeutende Einsparpotentiale zu Tage fördern. Im Rahmen einer umfassenden Aufgabenkritik muss die Effizienz der Aufgabenverteilung zwischen Land, Kommunen und Privaten überprüft werden. Oberstes Prüfkriterium für Aufgabenverlagerungen und Standardüberprüfungen ist neben der Bürgernähe, auch die Frage, ob sich durch die Maßnahme der Personal- und Sachaufwand insgesamt reduzieren lässt. Insbesondere die Kommunen müssen durch eine Befreiung von Aufgaben und eine Reduzierung von Verwaltungsstandards entlastet werden.

Erst wenn diese Herausforderungen abgearbeitet sind, kann sinnvoll und prozessoptimierend in die Digitalisierung der Landes- und Kommunalverwaltung investiert werden. Stattdessen sind auch mit diesem Haushalt große Risiken für Fehlinvestitionen und Investitionsruinen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie angelegt, da nach der gescheiterten Verwaltungsreform in bestehende Strukturen bei völliger Ungeklärtheit des zukünftig erforderlichen Aufgabenspektrums investiert wird.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens fanden seit Februar die üblichen Haushaltsberatungen statt. Dazu hat die Fraktion rund 150 Änderungsanträge mit einem Volumen von mehr als 170 Millionen Euro in den Ausschussberatungen eingebracht. Unter anderem sollen die Kommunen besser ausgestattet, mehr Schulden getilgt, mehr Lehramtsanwärter ausgebildet und die Mittel für Existenzgründer erhöht werden. „Damit setzen wir in den Haushaltsberatungen einige Akzente, wie ein Landeshaushalt mit anderen Schwerpunkten unter geänderten Mehrheitsverhältnissen aussehen könnte. Das werden wir auch mit Entschließungsanträgen weiter untermauern“, sagte der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der Fraktion, Maik Kowalleck.

Nach den Vorstellungen der CDU soll die Schlüsselmasse für die Kommunen um 100 Millionen Euro aus Landesmitteln erhöht werden. Dabei handelt es sich um jene Gelder, über die Gemeinden und Städte frei verfügen können. 20 Millionen Euro will die Fraktion aus dem Landesausgleichsstock für ein Schulbauprogramm umschichten. „Besser ausgestattete Kommunen werden nicht im gleichen Maße wie bisher auf Unterstützung aus dem Ausgleichsstock angewiesen sein. Das eröffnet Spielräume für Investitionen im Bildungsbereich“, ist Kowalleck überzeugt. Weitere acht Millionen Euro betreffen Änderungen im Kommunalen Finanzausgleich. Damit will die Fraktion ihr Versprechen einlösen, die Benachteiligung kleinerer Kommunen durch Rot-Rot-Grün zu beenden.

Die Mittel für Lehramtsanwärter will die CDU-Fraktion so erhöhen, dass künftig die zusätzlich benötigten Referendare ausgebildet werden können. Deutlich aufstocken will die Union außerdem den Etat zur Umsetzung der Museumsperspektive 2025. Mehr Geld soll nach dem Willen der Fraktion auch für die Einführung einer Meistergründungsprämie und für das Hochschulgründernetzwerk zur Verfügung stehen. Für ThüringenForst sollen 5 Millionen Euro zur Bewältigung der katastrophalen Lage im Wald bereitgestellt werden. Die geplante Schuldentilgung soll auf insgesamt 100 Millionen Euro erhöht werden. „Bezogen auf das Jahr 2014 hatte Rot-Rot-Grün über die gesamte Wahlperiode mehr als fünf Mrd. Euro zusätzlich zur Verfügung, aber nicht sinnvoll genutzt. Deckungen für unsere Anträge lassen sich daher ohne weiteres finden, denn der Haushaltsvollzug zeigt, dass etliche von Rot-Rot-Grün geplante Titel in den vergangenen Jahren nie ausgeschöpft wurden“, fasste Kowalleck die Initiativen der CDU im Haushalts- und Finanzausschuss für die Plenardebatte zusammen. Alle Anträge wurden im Ausschuss von R2G abgelehnt.

Für alle Themenfelder der im Ausschussverfahren abgelehnten Änderungsanträge hat die CDU-Fraktion insgesamt 14 Entschließungsanträge im Plenum gestellt. Bis auf einen Entschließungsantrag zur Rettung des Waldes durch eine bessere Unterstützung von ThüringenForst wurden alle von R2G abgelehnt.

(TOP 9) Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2019 bis 2021

Die CDU-Fraktion hat dem Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2019 bis 2021 (Drs. 6/6962) zugestimmt. „Angesichts der Rekordsteuereinnahmen ist die Forderung der Beamten zur zeit- und systemgerechten Übernahme des Tarifergebnisses berechtigt“, stellte die CDU-Haushaltspolitikerin, Kristin Floßmann, fest. „Da ist es nur recht und billig, wenn dieser Landtag die Landesregierung mit Blick auf die übrigen Rekordausgaben im Landeshaushalt verpflichtet, auch die Beamten angemessen zu besolden“, betonte Floßmann. „Leider sind einige Fragen der Beamtenvertretungen zur Besoldungsstruktur offen geblieben. Auch darf die Landesregierung nicht über dieses Gesetz vergessen, dass sie mehr leisten muss – bei der richtigen Stellenausstattung und bei der Beförderungssituation“, so Floßmann weiter.

(TOP 10) abgesetzt

(TOP 11)

(TOP 12) abgesetzt

(TOP 22) Integrierte Energie- und Klimaschutzstrategie der Landesregierung gemäß § 6 Abs. 3 des Thüringer Klimagesetzes hier: Beratung und Stellungnahme durch den Landtag

Der in Drucksache 6/7266 eingebrachte Entwurf einer „Integrierten Energie- und
Klimaschutzstrategie“ wurde ohne Aussprache mit den Stimmen aller Fraktionen in die Ausschüsse verwiesen.

(TOP 28) Wahl eines Mitglieds und dessen Vertreters des Richterwahlausschusses gemäß Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit §§ 52 und 51 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes sowie Wahl eines Mitglieds und dessen Vertreters des Staatsanwaltswahlausschusses nach § 66 i.V.m. § 65 Abs. 2, § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes

Die Besetzung des Richter- und Staatsanwältewahlausschusses ist abermals gescheitert. Erneut stand die Wahl eines Mitglieds und dessen Vertreters des Richterwahlausschusses gemäß Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit §§ 52 und 51 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes, sowie Wahl eines Mitglieds und dessen Vertreters des Staatsanwaltswahlausschusses nach § 66 i.V.m. § 65 Abs. 2, § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes an (Drs. 6/7288 und 6/7289). Jede Fraktion des Landtages muss in beiden Wahlausschüssen vertreten sein. Sind beide Ausschüsse nicht ordentlich besetzt, können keine Richter oder Staatsanwälte berufen werden. Von 77 gültigen Stimmen entfielen lediglich 44 auf den Wahlvorschlag. Die notwendige Zweidrittelmehrheit ist damit nicht erreicht worden. Beide Wahlausschüsse sind mithin weiter nicht arbeitsfähig.

(TOP 29) Wahl der Mitglieder des beratenden Gremiums nach § 5 c des Ministergesetzes

Nach der Änderung des Thüringer Ministergesetzes im Juni 2018 war die Besetzung eines Gremiums (Drs. 6/7330) notwendig geworden. Die fünf zu wählenden Mitglieder sollen die Landesregierung beraten, wenn ein ehemaliges Mitglied der Landesregierung eine neue Berufstätigkeit aufnehmen möchte. Das Gremium berät darüber, ob die Tätigkeit ausgeübt werden darf oder, ob über höchstens 36 anstelle der gesetzlichen 12 Monate, weiter Bezüge gezahlt werden. Die CDU-Fraktion hatte diese Regelung, die auf Drängen der Koalition und auf Rat von zwei Lobbyorganisationen eingeführt wurde, stets als unsinnige Alimentierung kritisiert. Vorgeschlagen und gewählt wurden Dr. Frank Michael Pietsch, Gustav Bergemann, Stefan Werner, Norman Loeckel und Ron Hoffmann.

(TOP 31 a) Aktuelle Stunde: „Die in der Thüringer Landesverfassung garantierte Presse- und Meinungsfreiheit schützen – gegen die Überwachung journalistischer Arbeit und die Regulierung politischer Meinungsäußerungen im Internet“

Der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Gerold Wucherpfennig, stellte in seiner Rede zur Drucksache: 6/7286 unmissverständlich klar, dass für die Union Meinungs- und Pressefreiheit ein schützenswertes, unantastbares hohes Gut ist, das sowohl im Grundgesetz als auch im Thüringer Pressegesetz verankert ist: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet (GG Art. 5 Abs. 1)“ und „Sondermaßnahmen wie Zensur, sind verboten“ (Thüringer Pressegesetz § 1). Mit Blick auf das, maßgeblich von dem ehemaligen SPD-Bundesjustizminister Heiko Maas, Ende der letzten Bundestagslegislaturperiode bearbeitete „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“, das der Regulierung der Meinungsäußerung dient, stellt der CDU-Medienpolitiker heraus, wonach das Recht der analogen Welt auch für die digitale Welt gelten muss und Persönlichkeitsrechte jedes einzelnen Individuums mindestens ebenso schützenswert sind, wie Meinungs- und Pressefreiheit. Anstatt die Meinungsäußerung im Internet zu regulieren, setzt die CDU vielmehr auf eine Stärkung der digitalen Bildung und auf eine Stärkung der Debattenkultur in den Netzwerken. „Nicht die großen Plattformen von Facebook, Twitter oder Google dürfen die Regeln im Netz bestimmen, sondern einzig und allein der demokratisch legitimierte Rechtsstaat“, verdeutlicht Gerold Wucherpfennig die grundsätzliche Position der CDU.

(TOP 31 b) Aktuelle Stunde: „Lebensmittelverschwendung in Thüringen vermeiden – Ressourcen schonen, CO2-Ausstoß reduzieren und Lebensmittel retten“

Die Problematik der Lebensmittelverschwendung hat der Landtag in einer Aktuellen Stunde (Drucksache: 6/7298) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN debattiert. Für die CDU-Fraktion hat Christina Liebetrau deutlich gemacht, dass gesetzliche Regelungen nicht weiterhelfen, wenn das gemeinsame Ziel der Eindämmung der Lebensmittelverschwendung erreicht werden soll. Ein Gesetz zu beschließen, sei kein Wert an sich: „Entscheidend ist, dass das formulierte Ziel erreicht wird. Anders als die im Ausland bekannten Gesetze, die nur einen Punkt in der Kette der Lebensmittelverschwendung aufgreifen, sollen alle Akteure der Wertschöpfungskette in die Pflicht genommen werden“, so Liebetrau.
Das, was u. a. Frankreich per Gesetz für Supermärkte ab einer bestimmten Größe verordnet habe, sei in Deutschland längst gang und gäbe. „Allein die Tafeln retten in Deutschland pro Jahr über 260.000 Tonnen Lebensmittel aus etwa 30.000 Lebensmittelmärkten. In Frankreich liegt die Zahl der geretteten Lebensmittel - trotz Gesetz – bei lediglich 46.200 Tonnen”, nannte Liebetrau die Fakten.

(TOP 31 c) Aktuelle Stunde: „Teilnahmepflicht zum muslimischen Gebet an Thüringer Grundschule?“

Der Thüringer Landtag befasste sich unter der Drucksache 6/7321 mit einer Aktuellen Stunde der Fraktion der AfD zum Thema: „Teilnahmepflicht zum muslimischen Gebet an Thüringer Grundschule?“. Die Sprecherin für frühkindliche Bildung der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Marion Rosin, betonte, dass eine derartige Aktuelle Stunde überflüssig sei. Die Thematik sei gegebenenfalls eine Sache für die Dienstaufsicht, nicht aber für den Landtag. Dies gelte, soweit tatsächlich ein Eingriff in die negative Religionsfreiheit stattgefunden haben sollte. Ein Besuch in einer Moschee sei – als außerschulischer Lernort – nichts Ungewöhnliches im Rahmen des Religionsunterrichts. Das Erlernen von Respekt gegenüber anderen religiösen Sitten und Gebräuchen, als Teil des Erwerbs interreligiöser Kompetenz, wie ihn im übrigen Lernpläne für das Fach Religionslehre vorschreiben. 

(TOP 31 d) Aktuelle Stunde: „Das Thüringer Azubi-Ticket - ein wichtiger Schritt zu mehr Teilhabe junger Menschen in Thüringen“

Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE befasste sich der Thüringer Landtag in einer Aktuellen Stunde (Drucksache 6/7322) mit dem Thema: „Das Thüringer Azubi-Ticket - ein wichtiger Schritt zu mehr Teilhabe junger Menschen in Thüringen“. Der jugendpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Andreas Bühl, betonte, dass das Azubi-Ticket genutzt werde. Das bis Jahresende befristete Azubi-Ticket habe jedoch viel zu lange auf sich warten lassen. „Als CDU-Fraktion wünschen wir uns nunmehr ein flächendeckendes und dauerhaftes Azubi-Ticket.“ Es sei zudem nicht richtig, auf die Thüringer Unternehmen mit dem Finger zu zeigen. Auch sei das ÖPNV-Angebot in der Fläche noch nicht hinreichend ausgebaut. Dies sei jedoch Voraussetzung für ein erfolgreiches Azubi-Ticket.