Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 136.-138. Plenarsitzung (30.01. - 01.02.2019)

01.02.2019

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

(TOP 1) Thüringer Gesetz über die Errichtung eines Beteiligtentransparenzregisters beim Landtag – Thüringer Beteiligtentransparenzregistergesetz -  (ThürBeteiltransG)
Drucksache: 6/4807

In zweiter Lesung wurde das „Thüringer Gesetz über die Errichtung eines Beteiligtentransparenzregistergesetzes beim Landtag“ beraten. „Das Gesetz schießt weit über das verfolgte Ziel hinaus und ist mit absolut unverhältnismäßigem Bürokratismus verbunden“, fasste der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Manfred Scherer, zusammen. Er rügte ein grundsätzliches Misstrauen der Regierungskoalition gegenüber dem eigenen politischen System. Ferner führte er an, dass die Interessenvertreter der angehörten Lobbyinstitute im Anhörungsverfahren geltend gemacht hatten, dass sich die Interessenvertretung auf professionelle Lobbyisten und Rechtsanwälte verlagere. Wie Scherer deutlich machte, werden damit jedoch die tatsächlichen Verhältnisse in Thüringen ignoriert, denn im Freistaat findet eine solche Verlagerung gar nicht statt. Hier nehmen neben Privatpersonen, Kammern und Verbände am Gesetzgebungsverfahren teil, die nach Auffassung der CDU-Fraktion in einem einfach zu führenden Lobbyregister gelistet werden könnten. Zur Ausführung des Gesetzes müssen im zweistelligen Bereich neue Stellen in der Landtagsverwaltung geschaffen werden. Schließlich machte Scherer an diversen Beispielen rechtstechnische Mängel, unklare Pflichten und widersprüchliche Definitionen deutlich. „Wir werden uns nicht an einer Regelung beteiligen, für die es kein Regelungsbedürfnis gibt“, statuierte Scherer abschließend. Gegen die Stimmen der CDU-Fraktion wurde der Gesetzentwurf mehrheitlich angenommen.

(TOP 2) abgesetzt

(TOP 3) Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen sowie zur Änderung des Thüringer E-Government-Gesetzes
Drucksache: 6/6686

Die CDU-Fraktion hat die späte Einbringung eines Gesetzentwurfs der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Umsetzung einer EU-Richtlinie massiv kritisiert, nach dem die Barrierefreiheit einzuführen ist. Bereits im Jahr 2017 hatte die CDU-Fraktion die Landesregierung im Landtag aufgefordert, zu handeln. „Es gehört zur Wahrheit, dass Rot-Rot-Grün die Aufforderung zur Vorlage dieses Gesetzes zur Verbesserung der Lage von Behinderten mehrfach abgelehnt hat“, warf die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Beate Meißner, der Koalition vor. „Jetzt wird kurz vor der Not ein Gesetzentwurf eingebracht, um Strafzahlungen an Brüssel zu vermeiden“ führte Meißner aus, „ aber ohne jede Kostenfolgenabschätzung, unter anderem für die Kommunen.“ Es stelle sich die Frage, mit welchem Ernst Rot-Rot-Grün diese wichtigen Themen für Menschen mit Behinderung in der Regierung bearbeite. „Nun müssen die Fraktionen den Ausputzer spielen“, so die Sozialpolitikerin. Auch die Ablehnung der Überweisung in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit durch die Fraktionen von SPD, LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zeige die geringe Wertschätzung der Linkskoalition und die fehlende Bereitschaft zur Debatte überdeutlich.

(TOP 4) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern
Drucksache: 6/6652 

Mit den Stimmen aller Fraktionen hat der Landtag den Gesetzentwurf der Landesregierung in den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft überwiesen. Mit dem Entwurf sollen Anpassungen an die geltende Rechtslage vorgenommen werden. Zudem werden Prüfungsrichtlinien für den Jahresabschluss der Industrie- und Handelskammern vereinbart.

(TOP 5) Gesetz zur Einführung einer landesrechtlichen Regelung über Versammlungen sowie weitere versammlungsrechtlichen Bestimmungen
Drucksache: 6/6659

Rot-Rot-Grün und AfD haben nach erster Beratung gemeinsam gegen einen Entwurf der CDU-Fraktion für ein Thüringer Versammlungsgesetz gestimmt. „Mit dem Gesetzentwurf wollen wir erschweren und im besten Fall verhindern, dass insbesondere Rechtsextremisten unter dem Deckmantel der Versammlungs- und Meinungsfreiheit mit kommerziellen Veranstaltungen Kasse machen“, hatte der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Jörg Geibert, in seiner Plenarrede erläutert. Gemäß der Rechtsprechung des Bundverfassungsgerichts soll gesetzlich fixiert werden, dass Veranstaltungen, die nicht überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung oder -kundgabe gerichtet sind, auch nicht die Privilegien von Versammlungen bekommen. Überdies soll es erschwert werden, dass Extremisten Versammlungen an geschichtlich besonders sensiblen Tagen oder Orten durchführen und dabei auf unerträgliche Art und Weise die Würde der Opfer des nationalsozialistischen Terrorregimes oder der SED-Diktatur verletzen. „Ein modernes Versammlungsrecht ist ein Kernstück einer demokratischen und rechtsstaatlichen Gesellschaft. Dieses Versammlungsrecht, sowie das Recht auf freie Meinungsäußerung, gilt es zu schützen. Und genau diesen Schutz bietet das veraltete Versammlungsrecht des Bundes nach unserer Auffassung nicht mehr“, sagte Geibert. Über die Ablehnung, ohne das parlamentarisch übliche Mittel der Ausschussüberweisung, zeigte sich Geibert enttäuscht: „Die Linkskoalition hat die Chance vertan, gemeinsam mit der CDU-Fraktion nach Wegen zu suchen, der tiefbraunen Gelddruckmaschine den Strom abzustellen. Warum sie nicht wenigstens in den Ausschüssen darüber beraten wollte, hat sie leider auch in der Plenardebatte nicht deutlich machen können.“

(TOP 6) Thüringer Integrationsgesetz (ThürIntG)
Drucksache: 6/6660

In erster Lesung wurde der Entwurf der CDU-Fraktion zu einem Thüringer Integrationsgesetz beraten. Er definiert die Ziele und Voraussetzungen für eine Integration von bleibeberechtigten Ausländern im Sinne einer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Teilhabe. Er beschreibt, welche gegenseitigen Pflichten eingegangen werden und welche Konsequenzen bei Fehlverhalten drohen. Die Ausländerbehörden sollen so unterstützt werden, dass das Aufenthaltsrecht konsequent vollzogen wird und Nicht-Bleibeberechtigte in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden. Hierzu werden verbindliche Integrationsvereinbarungen als Wegweiser und Messlatte für jeden anerkannten Flüchtling vorgeschlagen. Sprache, Arbeit, gesellschaftliche Teilhabe und die Bereitschaft, sich auf die Regeln und Werte des freiheitlichen Staates, der pluralistischen Gesellschaft und der Alltagskultur einzulassen, sind aus Sicht der CDU-Fraktion die Schlüssel zu einer gelingenden Integration. Vorschaltklassen sollen alle Zuwanderer unabhängig davon, aus welchem Grund ein Aufenthaltsrecht besteht, in die Lage versetzen, dem Schulunterricht zu folgen und einen qualifizierten Abschluss zu erlangen.  Schließlich werden Sanktionen bei Falschangaben und Integrationsverweigerung implementiert. „Bleibeberechtigte sollen unsere Werte kennen und anwenden“, umriss der migrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Herrgott, ein Ziel des Gesetzentwurfes. Zugleich kritisierte Herrgott die Auffassungen der Landesregierung und der Regierungskoalition, dergemäß auch abgelehnte Asylbewerber, die ausreisepflichtig sind, voll integriert werden müssten: „Dass diese Menschen unser Fachkräfteproblem auch nur ansatzweise lösen können, ist Ihre Mär und ein völlig falscher Ansatz.“ Der Gesetzentwurf wurde einstimmig in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.

(TOP 7 & 8 a, 8 b, 8 c) Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Thüringer Haushaltsgesetz 2020 - ThürHhG 2020) Drucksachen: 6/6669, 6/6653, 6/6145

In erster Lesung hat der Landtag das Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 beraten. In der Debatte kritisierte die CDU-Fraktion die Finanzpolitik der Regierung Ramelow als verlorene Jahre für Thüringen. „Trotz Rekordeinnahmen für die Landeskasse sollen 2020 nur rund 65 Millionen Euro an Landesschulden getilgt werden“, sagte der haushaltspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Maik Kowalleck. Statt zu sparen, gebe die rot-rot-grüne Landesregierung das Geld mit vollen Händen in einer finanzpolitischen Geisterfahrt aus. In der Folge könne ein ausgeglichener Haushalt nur vorgelegt werden, indem die noch angesparten Rücklagen des Freistaats bis Ende 2020 aufgebraucht würden. 2017 habe die Rücklage noch mehr als 1,3 Milliarden Euro betragen. Angesichts der sich eintrübenden Konjunktur könne dieser Haushaltsentwurf nur als Schönwetterhaushalt angesehen werden. „Nachhaltigkeit in der Finanzpolitik sieht anders aus“, stellte Kowalleck fest.

Trotz der Ausgabenfreude  von Rot-Rot-Grün bleiben aus Sicht der Union die weiterhin mangelhafte Unterrichtsabsicherung in Thüringens Schulen oder die halbherzig betriebene  Verwaltungs- und Funktionalreform finanzielle Großbaustellen. Dies belege, dass die Probleme nicht wegen fehlender Mittel bestehen, sondern in der Sachpolitik von Rot-Rot-Grün. Als verfassungsrechtlich bedenklich kritisierte Kowalleck zudem die Verabschiedung eines Haushalts, der erst in einer künftigen Wahlperiode in Kraft trete. „Das ist ein eklatanter Bruch mit den Gepflogenheiten der parlamentarischen Demokratie“, so der Christdemokrat. Auch der neue kommunale Finanzausgleich täusche nicht darüber hinweg, dass Rot-Rot-Grün über die jetzige Wahlperiode den Kommunen jährlich weniger Geld zugewiesen habe als im Jahr 2014. Zudem werde die systematische Benachteiligung kleiner Kommunen nicht zurückgenommen. „Die Landesregierung hat offenbar immer noch nicht von ihrer Ideologie der finanziellen Austrocknung kleiner Kommunen Abstand genommen“, schloss der Haushaltspolitiker. Die Gesetzentwürfe zum Haushalt 2020, zum kommunalen Finanzausgleich und zur Änderung des Gesetzes über das Sondervermögen Wasser-/Abwasser wurden in den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Die Kenntnisnahme der Mittelfristigen Finanzplanung 2018-2022 wurde gegen die Stimmen der CDU-Fraktion angenommen.

(TOP 9) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes
Drucksache: 6/6687 

Gegen die Stimmen der CDU-Fraktion hat der Thüringer Landtag in erster Beratung einen Gesetzentwurf der Linkskoalition zur Änderung des Thüringer Glückspielgesetzes zur weiteren Beratung in den Innenausschuss überwiesen. Mit dem Gesetzentwurf will Rot-Rot-Grün eine neue Lotterie einführen, deren Überschüsse zum Teil der „Stiftung Naturschutz Thüringen“ und dem „Landesverband der Gartenfreunde e.V.“ zukommen sollen. 
Zudem soll eine mobile Annahmestelle geschaffen werden, um auch bei Veranstaltungen Lottoangebote anbieten zu können. Dazu sagte die CDU-Innenpolitikerin Gudrun Holbe im Plenum: „So honorig der Gesetzentwurf aus ökologischer Sicht sein mag, aber ich erkenne an keiner Stelle einen Satz zu den Aspekten der Suchtprävention und des Jugendschutzes. Auch ist nicht erkennbar, nach welchen Kriterien ausgerechnet die beiden Begünstigten von der Koalition auserkoren wurden. Hier wird offenbar Klientelpolitik betrieben.“ Die CDU-Fraktion stimmte auch deshalb gegen den Gesetzentwurf, da zu befürchten ist, dass künftig originäre Förderprogramme für Umwelt- und Naturschutzprojekte mit Verweis auf eine mögliche Förderung durch diese „Umweltlotterie“ zusammengestrichen werden.

(TOP 10) Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes und anderer haushaltsrechtlicher Vorschriften
Drucksache: 6/6682

Heute hat der Thüringer Landtag in erster Lesung über die Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes beraten und einstimmig in den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft überwiesen. Mit dem Gesetzentwurf soll die Unterschwellenvergabeordnung in das Vergabegesetz integriert werden. Zudem beinhaltet der Entwurf u. a. einen vergabespezifischen Mindestlohn und weitere vergabefremde Kriterien. „Dieses Vergabegesetz ist bürokratischer, wirtschaftsfeindlicher und Ausdruck einer Regulierungswut, die der Thüringer Wirtschaft schaden wird“, kommentiert der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Prof. Dr. Mario Voigt, den Gesetzentwurf der Landesregierung.


(TOP 11) Thüringer Gesetz zu dem Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Drucksache: 6/6683

Der im 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag novellierte Telemedienauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stellt einen tragfähigen Kompromiss zwischen den öffentlich-rechtlichen Sendern und privaten Presseverlagen dar, erklärte der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Gerold Wucherpfennig in der Plenardebatte zu dem entsprechenden Gesetz. Dieser von der CDU-Fraktion mitgetragene Kompromiss besteht vor allem darin, dass sich die Rundfunkanstalten in ihren Online-Angeboten künftig stärker auf Audios und Videos konzentrieren müssen, dafür aber trotzdem auch ihre Mediatheken ausbauen dürfen. Im Gegenzug wird in dem Staatsvertrag eine Forderung der Verleger festgeschrieben, wonach für die öffentlich-rechtlichen Sender Werbung und Sponsoring sowie eine flächendeckende, lokale Berichterstattung unzulässig ist. Durch eine Begrenzung von „presseähnlichen“ Inhalten auf den Online-Portalen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bekommen die Verleger Klarheit und Rechtssicherheit, so Gerold Wucherpfennig. Nach erfolgter 1. Lesung am 31.01.2019 mit entsprechender Debatte wurde dem Thüringer Gesetz zum 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag schließlich am 01.02.2019 nach Durchführung der 2. Beratung ohne Aussprache mit großer Mehrheit zugestimmt.


(TOP 12) Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG)
Drucksache: 6/6684

Gegen die Stimmen der CDU-Fraktion hat der Thüringer Landtag in erster Beratung einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Einführung eines Thüringer Transparenzgesetzes zur weiteren Beratung in den Innenausschuss überwiesen. Mit dem Gesetzentwurf will die rot-rot-grüne Koalition die Behörden und Verwaltungen im Freistaat gesetzlich verpflichten, interne Dokumente und Verfahrensabläufe für Bürger online frei zugänglich zu machen. Hierdurch werde Korruption bekämpft sowie behördliche Kontrolle und das Vertrauen der Bürger in die Politik und die Verwaltung gestärkt. „Wir sehen diese indirekte Kritik gegenüber unseren Behörden und deren Mitarbeitern sehr kritisch“, sagte der CDU-Innenpolitiker, Jörg Kellner, am Rande des Plenums. Die zentralen Gründe für die Ablehnung des Gesetzentwurfes bestehen nach den Worten Kellners aber darin, dass „die prognostizierten Kosten mehr als unzutreffend und damit geradezu irreführend sind. Schließlich soll hier ein neuer Standard geschaffen werden, ohne dass die Kosten für die Kommunen auch nur ansatzweise beziffert werden.“ Auch ist bis dato empirisch nicht belegt, ob und wie die mit dem Gesetz beabsichtigte Vergrößerung der Transparenz durch die Veröffentlichung von Informationen erreicht werden kann. „Bekannt ist bislang nur, dass es nicht in erster Linie die Bürger sind, die Verwaltungsdokumente online nutzen, um Regierungshandeln besser zu verstehen und zu kontrollieren. Vielmehr sind es vor allem Nicht-Regierungsorganisationen, Journalisten oder Wissenschaftler, die bestimmte Aussagen in amtlichen Berichten anhand der Originaldaten überprüfen“, so Kellner abschließend.

(TOP 13) Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Thüringer Gesetz zur Harmonisierung des Schulbeginns für Kindeswohl und Lernerfolg
Drucksache: 6/6688

Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zielte darauf ab, im Rahmen einer Novellierung des Schulgesetzes einen späteren Schulbeginn vorzuschreiben. So sollte der Unterrichtsbeginn auf frühestens ab 8.30 Uhr festgeschrieben werden.
Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Christian Tischner bezeichnete den Gesetzentwurf als „zentralistisches Ansinnen“. Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion löse zudem nicht zu überblickende Folgen aus. Ein späterer Unterrichtsbeginn möge für Jugendliche sinnvoll erscheinen. Dies gelte jedoch nicht für Schüler der Grundschule. Diese seien, was ebenso Studien belegen, „noch Frühaufsteher“.  Ein ehrenamtliches Engagement und die Ausübung von Hobbys – Musikschule oder Sportverein – würden durch einen späteren Schulbeginn durch die Verlagerung des Unterrichts in die Nachmittagsstunden erschwert. Den Antrag der AfD-Fraktion lehnten die Abgeordneten der CDU daher ab.

(TOP 14) abgesetzt

(TOP 15) Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags Drucksache: 6/6174

Nach monatelanger Diskussion haben sich die Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und Bündnis90/DIE GRÜNEN auf eine Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags geeinigt. In der Verwaltung des Landtags wird nun klarstellend ein wissenschaftlicher Dienst gebildet, der das Parlament wie bisher bei rechtlichen Fragen unterstützt. Ergänzt durch den Änderungsantrag, Drucksache 6/6742, hat die CDU-Fraktion dem Antrag zugestimmt.

(TOP 16) Straffällige ausländische Intensivtäter, Gefährder und Integrationsverweigerer konsequent abschieben
Drucksache: 6/6460

Die Landesregierung sollte zum Bericht über straffällige Asylbewerber, Umgang mit Gefährdern im Freistaat und über den Informationsaustausch unter Thüringer Justiz- und Sicherheitsbehörden aufgefordert werden. Zudem wurde ein Sonderstab zur Abschiebung von ausländischen Intensivstraftätern, Schwerverbrechern, islamistischen Gefährdern und hartnäckigen Integrationsverweigerern vorgeschlagen. 
Die pauschalen Beteuerungen des Migrationsminister, man schiebe nach Recht und Gesetz ab, stehen im Widerspruch zu den Berichten vor Ort. Eine wirksame Verzahnung der Kompetenzen und Qualifikationen innerhalb des Justiz- und Sicherheitsapparates würde helfen, Abschiebehindernisse zügig zu beseitigen. So könnten beispielsweise Integrationsverweigerer zeitnah zur Passbeschaffung vorgeführt werden. Reisebewegungen, Indizien für eine mögliche Radikalisierung, könnten so nachvollzogen werden. Das ist zurzeit in Thüringen nicht möglich. „Lassen Sie uns in Thüringen dieses Problem endlich anpacken, lassen sie uns endlich das tun, was uns der Gesetzgeber aufgibt“, forderte der migrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Herrgott. Nach wiederholter Weigerung der Vertreter der Koalitionsfraktion wurde der Antrag gegen die Stimmen der CDU-Fraktion mehrheitlich abgelehnt.

(TOP 17) Konsequenzen aus der aktuell dramatischen Lage im Forst ziehen
Drucksache: 6/6482

Borkenkäfer wirksam bekämpfen, großflächiges Absterben Thüringer Wälder verhindern!
Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 6/6563

Durch die Stürme der Jahre 2017 und 2018 sowie den Dürrsommer 2018 sind die Wälder in Thüringen derzeit dramatischen Belastungen unterworfen. Diese Schadensereignisse begünstigten zudem das massenhafte Auftreten des Borkenkäfers. Dies war Anlass für uns, die daraus resultierende Situation auf dem Holzmarkt und die Herausforderungen an ThüringenForst, die privaten Waldbesitzer und Forstunternehmen zu hinterfragen.
Erforderlich ist eine Analyse und Debatte über das Ausmaß der Schadensentwicklung und die notwendigen forstpolitischen Maßnahmen. Für die CDU-Fraktion steht fest: „Die Landesregierung muss die Forstwirtschaft jetzt schnell bei der Bewältigung der Schäden unterstützen. Daneben ist es jedoch notwendig, unsere Wälder langfristig auf den Klimawandel einzustellen“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Forstexperte Egon Primas.
Mit dem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, die finanzielle und personelle Ausstattung der Landesforstanstalt neu zu bewerten, ein Investitionsprogramm zur kurzfristigen Schadenbeseitigung aufzulegen, Fördermittel und Beratungsleistungen zur Unterstützung der privaten Waldbesitzer bereitzustellen sowie eine Konzeption für das politische Ziel „Waldumbau auf 100.000 Hektar“ vorzulegen.
Mit breiter Mehrheit wurden der CDU-Antrag sowie ein Alternativantrag der Koalitionsfraktionen in den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten über-wiesen.

(TOP 18) Open-Source-Software-Lösungen in Thüringen stärken
Drucksache: 6/6489

Heute hat der Landtag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen dem Antrag "Open-Source-Software-Lösungen in Thüringen stärken"zugestimmt. Das Ziel ist, dass verstärkt in Thüringen Opens-Source-Lösungen eingesetzt werden sollen. Die CDU-Fraktion hätte gern den Antrag im Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft vertiefend behandelt. 
„Der Antrag lenkt zu einseitig den Blick auf Open-Source-Software. Nicht immer sind Open-Source-Software-Lösungen die besten Alternativen, deshalb hätte ich mir gewünscht, dass wir im Ausschuss detailliert über die Anwendungsmöglichkeiten und die Vor- und Nachteile von Open-Source beraten“, erklärte der Sprecher für Digitalisierung, Prof. Dr. Mario Voigt. Leider war Rot-Rot-Grün nicht bereit die Diskussion im Ausschuss fortzuführen.

(TOP 19) Global nachhaltige Entwicklung in Thüringen stärken
Drucksache: 6/6496

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit angenommen, die CDU-Fraktion stimmte gegen den Antrag. Ziel des Antrags war es, die Landesregierung zu verpflichten, das gesellschaftliche Bewusstsein für entwicklungspolitische Herausforderungen zu fördern. Für die CDU-Fraktion legte Volker Emde die Sicht auf diesen Antrag dar:“ Was von Rot-Rot-Grün in diesem Zusammenhang immer wieder gern vergessen wird, ist der Umstand, dass die Thüringer CDU sich bereits unter Ministerpräsident Dieter Althaus im Jahr 2007 der „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ angeschlossen, sowie die Ziele der „Global Marshall Plan Initiative“ maßgeblich vorangetrieben hat. Die CDU steht in ihrem Handeln stets für die Bewahrung der Schöpfung in allen Lebensbereichen unsere Gesellschaft ein. Dazu gehört neben der Produktion und der Nutzung regionaler Produkte der Land- und Forstwirtschaft auch ein ressourcenschonender Flächenverbrauch. Darüber hinaus verfolgen wir auch eine nachhaltige, umsichtige und ausgewogene Finanzpolitik“, so Abgeordneter Emde. Er wandte sich deutlich gegen die „Bewusstseinsbildungsindustrie“ von Rot-Rot-Grün und machte deutlich, dass die CDU-Fraktion dem „Ökolobbyismus“ in dieser Form nicht zustimmen kann.

(TOP 32a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema:
"Prävention statt Reaktion – Bodenspekulation mit Agrar- und Forstflächen in Thüringen erschweren"
Drucksache: 6/6691

Auf Antrag der Fraktion der AfD hat sich der Landtag im Rahmen einer Aktuellen Stunde mit den möglichen Folgen eines zunehmenden Kaufinteresses von außerlandwirtschaftlichen Kapitalanlegern am landwirtschaftlichen Grundstücksmarkt bzw. ganzen landwirtschaftlichen Betrieben befasst. 
Inhaltlich geht es insbesondere darum, eine zunehmende Konzentration landwirtschaftlicher Eigentumsflächen in der Hand einzelner weniger Personen oder Gesellschaften zu unterbinden, eine Flächenübertragung auf Nichtlandwirte zu verhindern, indem Anteilsverkäufe an Unternehmen einem behördlichen Genehmigungsvorbehalt nach dem Grundstücksverkehrsgesetz unterstellt werden und somit im Ergebnis weiter steigende Bodenpreise/Pachtpreise einzudämmen.
„Die Problematik ist alles andere als neu. Wir brauchen nicht erst die AfD, um darauf aufmerksam zu werden“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Egon Primas.
Die CDU-Fraktion verschließe sich nicht der Novellierung bodenrechtlicher Vorgaben, mit dem Ziel einer ausgewogenen Agrarstruktur und zur Abwehr außerlandwirtschaftlicher Investitionen. Die Gesetzgebungskompetenz für den landwirtschaftlichen Bodenmarkt liege seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 bei den Ländern. „Dies gilt auch für etwaige Regelungen einer grundstücksverkehrsrechtlichen Genehmigungspflichtigkeit des Anteilerwerbs an Gesellschaften mit wesentlichem Besitz an landwirtschaftlichen Flächen. Mit tiefgreifenden Änderungen bodenrechtlicher Vorgaben müssen wir sehr vorsichtig sein, weil in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum eingegriffen wird“, so der Agrarexperte Primas.
Die CDU-Fraktion sieht die Landesregierung nicht nur in der Verantwortung, sondern in der Pflicht, die richtigen Lösungen für die Thüringer Agrarstruktur vorzuschlagen.

(TOP 32b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der DIE LINKE zum Thema:
"Mieten begrenzen – für bezahlbaren Wohnraum in Thüringen"
Drucksache: 6/6707

Nach dem Willen der Fraktion DIE LINKE sollen die Wohnungseigentümer vom Staat vorgeschrieben bekommen, wie hoch Mieten sein dürfen. Unter dem Titel "Mieten begrenzen - für bezahlbaren Wohnraum in Thüringen" hat der Landtag das Thema in einer Aktuelle Stunde diskutiert. Für die CDU-Fraktion hat die wohnungsbaupolitische Sprecherin, Christina Liebetrau, deutlich gemacht, wie wir dabei helfen wollen, damit die eigenen vier Wände und vor allem die Mieten erschwinglich bleiben oder wieder werden:
„Mehr Neubau, mehr Wohneigentum und weniger Regulierung. Das sind Ziele der CDU-Fraktion für bezahlbares Wohnen. Um das Interesse von Investoren in den Wohnungsmarkt zu wecken, bedarf es Anreize statt staatlicher Reglementierung. Bedarf es attraktiver staatlicher Unterstützung privaten Engagements, statt Gängelei und immer höherer Standards oder gar staatlich verordnete Mietobergrenzen“, so Liebetrau. Der beste Mieterschutz sei der Wohnungsbau.

(TOP 32c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der Bündnis`90/Die Grünen zum Thema:
"Ende Gelände? – Energiepolitische Konsequenzen aus dem geplanten Kohleausstieg für Thüringen"
Drucksache: 6/6713

Der Abgeordnete Stefan Gruhner legte die Sicht der CDU-Fraktion zum Inhalt der Aktuellen Stunde der Fraktion Bündnis`90/Die Grünen dar. An einem Beispiel zeigte er auf, wie die Grünen beim Klimaschutz keine klare Haltung beweisen und sich immer nur oberlehrerhaft gebärden. So wurde im Hambacher Forst gegen die Ausweitung des Tagebaues um „jeden Ast“ gekämpft, während im Aachener Münsterforst – nicht weit entfernt – mehrere Hektar Wald für Windkraftanlagen fielen, ohne dass auch nur ein grüner Aktivist dort demonstrierte. „Mit einer solchen zwiespältigen Haltung können Sie die Bürger nicht von ihren Zielen überzeugen“, stellte Gruhner fest. Er führte weiter aus, dass es beim Kohlekompromiss gelungen ist, die Meinungen unterschiedlicher Experten und Politiker gut zusammenzuführen. Die Botschaft ist, dass keine der betroffenen Regionen zurückgelassen wird. Es sind klare Zeile erkennbar: Erhöhung der Strompreise vermeiden oder kompensieren, Bundesgesetze zur Strukturförderung schnell auf den Weg bringen, Versorgungssicherheit sicherstellen und europaweite Initiativen anregen. „Thüringen darf nicht abgehängt werden, wenn es um die Förderung in den betroffenen Bundesländern geht. Reservekraftwerke müssen entstehen, aber auch die Forschung z. B. zusammen mit Sachsen intensiviert werden.“
So musste der Abgeordnete Gruhner abschließend feststellen: „Ende Gelände - das Thema für diese Aktuelle Stunde passt bestens zur grünen Doppelmoral.“

(TOP 32d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema:
"Lebensleistungen anerkennen – Auswirkungen der angestrebten Grundrente für Thüringen"
Drucksache: 6/6717

Auf Antrag der Fraktion der SPD hat sich der Thüringer Landtag im Rahmen einer Aktuellen Stunde mit der Thematik einer Grundrente für Menschen, die über 35 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, befasst. Die CDU-geführte Bundesregierung hat sich diesem wichtigen Thema bereits im Koalitionsvertrag angenommen und steht in innerparteilichen und koalitionsinternen Diskussionen für den bestmöglichen Weg. Die Grundrente sieht vor, dass bei kleinen Einkommen in der Erwerbszeit und bei gebrochenen Lebensläufen, ein Aufschlag von mindestens 10% über der Grundsicherung (gem. SGB XII) gewährt werden soll.

Die CDU-Fraktion teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass Handlungsbedarf bei (ehemaligen) Beschäftigten mit kleinen Einkommen und gebrochenen Lebensläufen besteht. „Wir möchten, dass sich berufliche Leistungen lohnen und auch im Alter auskömmlich zum Leben sind“, sagte der Abgeordnete Jörg Thamm in der Debatte. Die Fraktion werde das Thema im Sinne der Bürger begleiten und sich – im Austausch mit der bundespolitischen Ebene – einbringen.

(TOP 32e) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema:
"Kultursteuer statt Kirchensteuer? Auswirkungen eines Vorschlags des Ministerpräsidenten auf Thüringen"
Drucksache: 6/6718

Den Thüringer Bürgern könnte eine Steuererhöhung von bis zu 200 Millionen Euro ins Haus stehen. Auf diese Gefahr hat die CDU-Landtagsfraktion am heutigen Mittwoch in einer Aktuellen Stunde aufmerksam gemacht. Hintergrund ist die Forderung von Ministerpräsident Bodo Ramelow, anstelle der Kirchensteuer eine einheitliche Kultursteuer für alle Bürger zu erheben. Diese Forderung hatte Ramelow am 26. Dezember 2018, von der Medienöffentlichkeit weitgehend unbeachtet, in einer Twitter-Debatte um die Einführung einer Moschee-Steuer für Muslime vorgebracht. Der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Maik Kowalleck, bezeichnete das Vorhaben des Ministerpräsidenten als „bizarr“: „Das bewährte System der Kirchensteuer würde beseitigt, die Finanzierung der christlichen Kirchen gefährdet und als Ersatz müssten die Thüringer insgesamt mehr Steuern zahlen.“ Würde die Kultursteuer in gleicher Höhe wie die Kirchensteuer erhoben, kämen nach Berechnungen der CDU-Fraktion auf die zwei Drittel „Nicht-Kirchen-Mitglieder“ neue Steuern von gut 200 Millionen Euro zu. Würde die Kultursteuer mit dem in Italien üblichen Steuersatz von knapp eim Prozent der Lohn- und Einkommensteuer erhoben, wären es immer noch mehr als 20 Millionen Euro. „Neben einer Erhöhung der staatlichen Steuern für alle wäre das Ergebnis dann aber auch, dass die Finanzierung der christlichen Kirchen am Ende wäre“, kritisierte Kowalleck. Um ihre Arbeit fortführen zu können, müssten die Kirchen ein eigenes System zur Kirchensteuererhebung einführen. Kowallecks Urteil fällt eindeutig aus: „Wieder einmal hat unser Ministerpräsident einen Vorschlag in die Welt gesetzt, der nicht zu Ende gedacht ist.“