Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 145.-147. Plenarsitzung (08.05. - 10.05.2019)

08.05.2019

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

(TOP 1) Thüringer Gesetz zur Anpassung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften Drucksache 6/5575

Gegen die Stimmen der CDU-Fraktion hat Rot-Rot-Grün den Gesetzentwurf der Landesregierung in zweiter Beratung verabschiedet. Er will das Personalvertretungsgesetz dem Betriebsverfassungsgesetz angleichen. Die propagierte Allzuständigkeit, zusätzliche Beteiligungen und engere Sitzungszyklen für Personalvertretungen führen zu Personalmehraufwand, wie selbst die Landesregierung eingestehen musste. Mit einem Stellenabbau im Öffentlichen Dienst ist dies nicht vereinbar. Die Innenpolitikerin der CDU-Fraktion Gudrun Holbe mahnt: „Das Gesetz ist mit erheblichen Mehrkosten verbunden, insbesondere auch für die Kommunen“.

(TOP 2) Thüringer Gesetz zur Neuordnung des Thüringer Wasserwirtschaftsrechts Drucksache: 6/5692

Kernpunkt der rot-rot-grünen Novelle des Wassergesetzes, die zur zweiten Beratung und Beschlussfassung anstand, ist der Abschluss eines Abwasserpaktes mit dem Gemeinde- und Städtebund, um die Abwasserentsorgung, vor allem im Ostthüringen, endlich voranzubringen. Mit viel Geld sollen hier die Abwasserzweckverbände dazu bewegt werden, auch weiter entfernte Siedlungen zentral anzuschließen, wenn wasserwirtschaftliche Kriterien, die aber nicht klar definiert wurden, dies erfordern sollten. Neben noch immer zahlreichen anderen Kritikpunkten wie den Gewässerrandsteifen ist aus Sicht der CDU-Fraktion vor allem die angestrebte Gründung von 20 Gewässerunterhaltungsverbänden, in denen alle Gemeinden zwangsweise Mitglied werden sollen, kritikwürdig. Gerade die Bildung dieser Verbände, die schon ab 1.1.2010 ihre Arbeit aufnehmen sollen und noch immer mit einer Reihe von rechtlich ungelösten Problemen behaftet sind, veranlasste die Landtags-CDU, das Gesetz in dieser Form abzulehnen. „Es bedarf keiner neuen Verbände, die nur das Geld der Städte, Gemeinden und Bürger verschlingen. Hätte Rot-Rot-Grün den Kommunen ausreichend Fördermittel zu Verfügung gestellt und nicht für das vorliegende Gesetz erneut den KFA um fast 8 Millionen Euro erleichtert, hätten sie die Aufgaben der Pflege der Gewässer 2. Ordnung in Eigenregie zukünftig besser lösen können“, begründete die umweltpolitische Sprecherin der Landtags-CDU, Christina Tasch, das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion. Das Gesetz wurde dennoch mit rot-rot-grüner Mehrheit angenommen. 

(TOP 3) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes Drucksache: 6/6045

- abgesetzt -

(TOP 4) Gesetz zur Neufassung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungs-gesetzes und zur Anpassung veterinär- und lebensmittelrechtlicher Vorschriften an die Verordnung über amtliche Kontrollen Drucksache: 6/6499

In zweiter Beratung befasste sich der Thüringer Landtag mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/6499 zur Neufassung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und zur Anpassung veterinär-und lebensmittelrechtlicher Vorschriften an die Verord¬nung über amtliche Kontrollen. Der Gesetzentwurf zielt maßgeblich auf die Anpassung der vorgenannten Vorschriften an europäisches Recht. Zu begrüßen sei, worauf der Abgeordnete Jörg Thamm hinwies, die Gebührenfreiheit für die Beseitigung wildlebender Tiere, worin ein wichtiger Ansatz zur Tierseuchenbekämpfung zu sehen sei. Dies gelte insbesondere mit Blick auf die Afrikanische Schweinepest. Als problematisch erweise sich jedoch die Frage der Drittelbeteiligung. Auch die Neuregelung des § 4 Abs. 2 Satz 4 des Gesetzesvorhabens, nach der es zulässig sein soll einen Teil der Überdeckungen in Modifikation des § 12 Abs. 6 ThürKAG auch noch im übernächsten Kalkulationszeitraum ausgleichen zu können, sei kritisch zu bewerten. Im Anhörungsverfahren seien insoweit erhebliche Bedenken zu Tage getreten. Der Abgeordnete Thamm betonte insoweit die Wichtigkeit der Frage der Beitragsgerechtigkeit. Mit Blick auf die Bedenken aus dem Anhörungsverfahren enthielt sich die CDU-Fraktion zum Gesetzesvorhaben.

(TOP 5) Gesetz zur Einführung einer landesrechtlichen Regelung über Versammlungen sowie weitere versammlungsrechtliche Bestimmungen Drucksache: 6/6659

Gegen die Stimmen der CDU-Fraktion hat Rot-Rot-Grün gemeinsam mit der AfD in namentlicher Abstimmung den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion in der zweiten Beratung abgelehnt. Schon in der ersten Beratung hatte sich Rot-Rot-Grün mit Stimmen der AfD einer inhaltlichen Diskussion in den Fachausschüssen verweigert. Das Versammlungsgesetz sollte in Thüringen den Grundstein für ein modernes Versammlungsrecht legen und für kommunale Aufsichtsbehörden größere Rechtssicherheit schaffen. „Wir wollen extremistische Versammlungen erschweren – insbesondere Rechtsrock-Konzerte, aber auch militanten Linksextremismus wie „Schwarze Blöcke“ sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion Jörg Geibert in der Debatte. Zudem sollte erschwert werden, dass Extremisten Versammlungen an geschichtlich besonders sensiblen Orten oder Tagen durchführen und dabei auf unerträgliche Art und Weise die Würde der Opfer des nationalsozialistischen Terrorregimes oder der SED-Diktatur verletzen. CDU-Fraktionsvorsitzender Mike Mohring bedauerte „Mit seiner erneuten Ablehnung hat Rot-Rot-Grün heute leider ein klares, parteiübergreifendes Bekenntnis des Landtages zur wehrhaften Demokratie verhindert.“

(TOP 6) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens "Verbesserung wasserwirtschaftlicher Strukturen" Drucksache: 6/6668

Die CDU-Fraktion hat heute das Gesetz zur Beendigung der Kreditaufnahme im Sondervermögen „Verbesserung wasserwirtschaftlicher Strukturen“ massiv kritisiert. Bereits im Januar 2014 hatte der damalige Finanzminister Dr. Voß (CDU) im Zuge der Beratungen der Mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2013-2017 im Haushalts- und Finanzausschuss eine Planung vorgelegt, die einen Verzicht einer Neuverschuldung vorgesehen hat.

Bereits ab dem Jahr 2015 hätten danach keine neuen Schulden mehr aufgenommen werden müssen, da eine vollständige Finanzierung durch Zuführungen aus dem Landeshaushalt vorgesehen war. Doch tatsächlich hat die rot-rot-grüne Landesregierung erst mit dem Haushaltsjahr 2018 eine Schuldenaufnahme im Sondervermögen beendet. Das bedeutet, dass die Landesregierung im Jahr 2015 Kredite in Höhe von 62 Millionen €, im Jahr 2016 Kredite in Höhe von 41 Millionen € und im Jahr 2017 Kredite in Höhe von 32 Millionen € aufgenommen hat. Damit hat die rot-rot-grüne Landesregierung Schulden in Höhe von insgesamt 135 Millionen € aufgenommen, die von einer CDU geführten Regierung vermieden worden wären.

Zudem hatte der damalige Finanzminister Dr. Voß bereits mit Feststellung des Jahresabschlusses 2013 eine „Sondertilgung“ in dem Sondervermögen durch die im damaligen Haushaltsgesetz mögliche Abfinanzierungen von Rechtsverpflichtungen in Höhe von 32,9 Millionen € veranlasst. Diese Möglichkeit ließ die rot-rot-grüne Landesregierung für den Jahresabschluss 2014 ungenutzt, sodass dieses Sondervermögen statt einer „Sondertilgung“ Kredite in Höhe von 44,2 Millionen € aufgenommen hat.

Mit diesem Gesetzesvorhaben hat die Landesregierung zu spät gehandelt und verkauft dies nun entgegen besseren Wissens als Erfolg, weshalb die CDU-Fraktion sich enthalten hat

(TOP 7) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes Drucksache: 6/6687
 
Die CDU-Fraktion hat heute das Gesetz zur Änderung des Glücksspielgesetz abgelehnt. Die Koalition von R2G will eine „10 € Sofortlotterie“ mit dem Titel „Grünes Herz“ schaffen, um aus den Überschüssen den Umwelt- und Naturschutz sowie ein nachhaltiges Kleingartenwesen zu fördern. Dazu sollen die Stiftung Naturschutz Thüringen sowie der Landesverband Thüringen der Gartenfreunde e.V. als Destinatäre (Begünstigte) für die Überschüsse eingesetzt werden. Der Haushalts- und Finanzpolitiker Maik Kowalleck kritisierte, dass nicht transparent wurde, weshalb ausgerechnet diese Empfänger bestimmt wurden. Verbunden mit der Ausweitung des Angebot von Glücksspielen mittlerer Gefährdung sei der Vertreib durch eine mobile Annahmestelle. „Rot-Rot-Grün reagiert nicht auf die von den Wohlfahrtsverbänden geäußerten Kritik an potentiellen Suchtrisiken für Kinder und Jugendliche während der neu ins Visier genommenen öffentlichen Veranstaltungen“, äußerte der Finanzpolitiker erstaunt.

(TOP 8) Gesetz zur Förderung und Anerkennung von Musikschulen im Freistaat Thüringen (Thüringer Musikschulgesetz) Drucksache: 6/6936

In TOP 8 debattierte der Thüringer Landtag in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der AfD zur Förderung und Anerkennung von Musikschulen durch das Land. Der kulturpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Jörg Kellner, wiederholte seine Kritik aus der ersten Lesung, wo er den AfD-Gesetzentwurf als unkonkret, populistisch, handwerklich schlecht ausgeführt und vor allem für die Musikschulen im Freistaat als nicht zielführend bewertete. Erneut verwies der Abgeordnete auf die Unvollständigkeit des Entwurfs, da er die Jugendkunstschulen in keiner Weise berücksichtigt und Aussagen zur Qualitätssicherung der Musikschulen macht. Hauptkritikpunkt ist jedoch die unklare Aussage zur Finanzierung der Musikschulen, zu der der AfD-Entwurf keinerlei präzise Aussagen macht und die unverbindliche Formulierung „nach Haushaltslage“ enthält. Der Entwurf wurde mit großer Mehrheit im Plenum abgelehnt.

(TOP 9) Gesetz zur freiwilligen Neugliederung des Landkreises Wartburgkreis und der kreisfreien Stadt Eisenach, zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes Drucksache: 6/7072

Der Kreistag des Wartburgkreises und der Stadtrat von Eisenach haben mit ihren aktuellen Beschlüssen den Weg frei gemacht für diese freiwillige Neugliederung. Der Landtag hat den Gesetzentwurf einstimmig zur Beratung in den Innen- und Kommunalausschuss sowie den Justizausschuss überwiesen. Der Abgeordnete Raymond Walk würdigte ausdrücklich das große Engagement von CDU-Landrat Reinhard Krebs. Zudem betonte er „Wir bekennen uns zu einem starken Wartburgkreis und zu einer starken Stadt Eisenach. Der vorliegende Gesetzentwurf bildet dafür die Grundlage. Bedenken und Risiken werden nun in den Fachausschüssen beraten“.

(TOP 10) Thüringer Gesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG Drucksache: 6/7120

Die CDU-Fraktion hat den Gesetzentwurf zur Zustimmung zum Staatsvertrag für die Errichtung des IT-Planungsrats in den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Mit diesem Staatsvertrag soll die Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltungen in der Informationstechnik weiter entwickelt werden, indem am 1. Januar 2020 eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts geschaffen wird, die den IT-Planungsrat bei der Koordinierung der ebenenübergreifenden Zusammenarbeit unterstützt. In dieser gemeinsamen Anstalt sollen bestehende personelle und finanzielle Ressourcen gebündelt und zusätzliche Fachkompetenzen, insbesondere für die Projektsteuerung, aufgebaut werden. Zudem verpflichten sich Bund und Länder mit diesem Änderungsstaatsvertrag ein Digitalisierungsbudget bereitzustellen. Diese Verpflichtung geht auf die Neuregelung des bundesrechtlichen Finanzausgleichsystems ab dem Jahr 2020 zurück. Mit dem Digitalisierungsbudget soll die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, die auf allen föderalen Ebenen zum Einsatz kommen, unterstützt werden. Damit wird auch die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes gefördert, welches Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen bis zum Jahr 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. „Die Ausschussberatung ist abzuwarten, um sich ein detailliertes Bild zu machen“, betonte der zuständige Sprecher für den Ausschuss, Maik Kowalleck.

(TOP 11) Thüringer Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Senioren (ThürSenMitwBetG) Drucksache: 6/7144

In erster Beratung beriet der Thüringer Landtag das von der Landesregierung vorgelegte Thüringer Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Senioren (ThürSenMitwBetG) in Drucksache 6/7144. Dieses zielt auf eine Novellierung des  Seniorenmitwirkungsgesetzes vom 16.Mai 2012. Die sozialpolitische Sprecherin, Beate Meißner, verwies auf die wachsende Anzahl an Senioren, die auch im Alter immer aktiver seien. „Sie wollen selbstbestimmt leben und im gesellschaftlichen Leben mitbestimmen“. Die sozialpolitische Sprecherin verwies damit auf die Wichtigkeit der Senioren, insbesondere auch für das Ehrenamt. Der nunmehrige Gesetzentwurf sieht unter anderem die Einführung einer Pflicht für Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern zur Bildung eines Seniorenbeirats beziehungsweise einer Pflicht für die Landkreise und kreis¬freien Städte zur Wahl eines Seniorenbeauftragten vor. Rot-Rot-Grün will damit die Mitbestimmungsmöglichkeiten von Senioren ausbauen. Dies beruht auf einer Evaluation des bestehenden Seniorenmitwirkungsgesetzes. Die sozialpolitische Sprecherin betonte hierzu: „Es gibt Verbesserungsbedarf. Wichtig ist es, die Mitwirkung und Beteiligung von Senioren weiter zu stärken“.  Die CDU-Fraktion nehme die Anliegen der Seniorinnen und Senioren insoweit ernst. Das Für und Wider des Gesetzentwurfes gelte es in der Ausschussberatung zu ergründen.

(TOP 12) Thüringer Gesetz zur Ausführung des Paßgesetzes und des Personalausweisgesetzes (ThürAGPaßAuswG) Drucksache: 6/7140

Der Gesetzentwurf enthält erforderliche Anpassungen an bundesgesetzliche Vorgaben sowie landesrechtliche Ausführungsvorschriften zum Pass- und Personalausweisrecht. Er wurde zur weiteren Beratung einstimmig in den Innenausschuss überwiesen.

(TOP 13) Thüringer Gesetz zu dem Dritten Glücksspielstaatsvertrag Drucksache: 6/7188

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der CDU hat der Landtag den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Er soll die Regulierung des Sportwettenmarktes abschließen und Klarheit schaffen, vor allem für Anbieter, Zahlungsdienstleister, Medien, Sportvereine und -verbände. Den Aufsichtsbehörden wird die flächendeckende Untersagung nicht erlaubter Glücksspielangebote ermöglicht.

(TOP 14) Zehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes - Aufhebung der Straßenausbaubeiträge Drucksache: 6/7139

Mit der Drucksache 6/7139 wurde das Achte Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes in erster Lesung beraten. Der Gesetzentwurf schafft die landesrechtliche Grundlage zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen rückwirkend zum 01.01.2019 ab. Wenn die sachliche Beitragspflicht bis zum 31.12.2018 entstandenen ist besteht die Beitragspflicht weiter. Die Gemeinde hat bis zum 31.12.2022 die Pflicht, diese Beiträge abzurechnen und beizutreiben. Für laufende Maßnahmen erhalten die Gemeinden auf Antrag die durch die Abschaffung entstehenden Kosten erstattet. Für künftige Maßnahmen erhalten die Gemeinden einen pauschalierten prozentualen Anteil der tatsächlichen Investitionskosten. Die Kosten des GE werden mit jährlich 23 Millionen Euro beziffert. Für das konkrete Erstattungs- und Ausgleichsverfahren soll eine Landesverordnung erlassen werden.  Insofern stellte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Jörg Geibert, fest: „Den Bürger von vermeidbaren oder auch ungerechtfertigten Belastungen zu befreien, das ist ein Anliegen, das wir uneingeschränkt teilen und für das wir auch in der Vergangenheit eingetreten sind.“. Kritisch wurde beleuchtet, dass die Erhebung von Ausgleichsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch vom Gesetzentwurf unberührt bleibt. Es muss geklärt werden, wie mit der dadurch entstehenden Ungleichbehandlung von Eigentümern in weiterhin beitragspflichtigen Sanierungsgebieten umgegangen wird. Unklar ist auch weiterhin, wie mit den Beiträgen umgegangen wird, für die zwar die Beitragspflicht entstanden ist, die aber noch nicht abgerechnet sind. Die Vertreter der kommunalen Spitzen hatten hier nachdrücklich Regelungsbedarf angezeigt. Zudem werden diese Erstattungsbeiträge frühestens im Jahr nach Beendigung der Maßnahme erstattet. Insofern müssen die Kommunen für unbestimmte Zeit in Vorleistung treten, ohne dass die Vorausleistungen erhalten können. Das birgt für finanzschwache Kommunen Liquidierungsprobleme. Kritisch wird weiterhin, dass der den Kommunen entstehende Verwaltungsaufwand wird erstattet wird. Ebenso unklar ist weiterhin, wie die das Verfahren festlegenden Verordnungen ausgestaltet sein soll. „ Wir treten als CDU-Fraktion dafür ein, dass künftig auf die Erhebung von Straßenausbeiträge verzichtet wird, soweit sich dafür ein gerechter  und rechtssicherer Weg findet und werden uns konstruktiv am kommenden Beratungsverfahren beteiligen.“, so der Abgeordnete Geibert abschließen. Mit den Stimmen der CDU-Fraktion wurde der Gesetzentwurf in den Ausschuss für Inneres und Kommunales sowie mitberatend in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz sowie in den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.

(TOP 15) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes - Verhinderung von Scheinkandidaturen Drucksache: 6/7136

Der Landtag hat mit den Stimmen der CDU und der Regierungsfraktionen die Überweisung des Gesetzentwurfes der AfD in die Fachausschüsse abgelehnt. Er sollte die Kandidatur von Bürgermeistern, Oberbürgermeistern, Landräten und Beigeordneten zu Gemeinderats- oder Kreistagswahlen verbieten und sanktionieren. Als „schlechten Populismus“, bezeichnete der CDU-Innenpolitiker Jörg Kellner den Entwurf. Kellner weiter: „Die Kandidatur von kommunalen Amtsträgern ist in allen deutschen Ländern zulässig und wegen der Gleichheit der Wahl sogar verfassungsrechtlich geboten.“

(TOP 16a+b) Europa parlamentarisch stärken - Evaluierung der Vereinbarung über die Unterrichtung und Beteiligung des Landtags in Angelegenheiten der Europäischen Union - gemeinsame Beratung / Die Zukunft der Europäischen Union mitgestalten - Impulse für ein geeintes, soziales, demokratisches und ökologisches Europa Drucksache: 6/5642, 6/7141

Behandelt wurden die Vorschläge zur Verbesserung der „Vereinbarung über die Unterrichtung und Beteiligung des Landtags in Angelegenheiten der EU zwischen dem Thüringer Landtag und der Thüringer Landesregierung“ vom 19. Mai 2011. Auf der Grundlage der von der CDU-Fraktion im Europafachausschuss eingebrachten Stellungnahme empfahl der europapolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Gerold Wucherpfennig, aufgrund der positiven Erfahrungen mit der Vereinbarung, diese nicht durch eine einfachgesetzliche oder verfassungsgesetzliche Regelung zu ersetzen. Vor dem Hintergrund der praktischen Erfahrungen in der Ausschussarbeit schlug Wucherpfennig allerdings vor, bei einer Evaluierung der Vereinbarung zwei wesentliche Ergänzungen vorzunehmen. Erstens bedarf es aus Sicht der CDU-Fraktion eines einheitlichen und eindeutigen Verständnisses bezüglich der Begriffe „Verhältnismäßigkeit“ sowie „Subsidiaritätsbedenken und -rüge“, um künftig im Europaausschuss Entscheidungen zur Überprüfung der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips einfacher zu gestalten. Und zweitens sollen Bestimmungen zur Beteiligung des Landtags an den Konsultationsverfahren der EU bei Evaluierung der Vereinbarung berücksichtigt werden. Diese Positionen fanden Eingang in einen gemeinsamen Entschließungsantrag der CDU und der Koalitionsfraktionen, der die Landesregierung auffordert, sowohl die Ausschusserfahrungen als auch die Ergebnisse der „Task Force für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und ‚Weniger aber effizientes Handeln‘“ bei der nun anstehenden Überarbeitung der Vereinbarung zu berücksichtigen. Dem Antrag wurde mit großer Mehrheit zugestimmt.

Neben der Vereinbarung wurde auch ein Entschließungsantrag der Regierungskoalition behandelt, in dem es um die Auswertung der im EU-Weißbuch und den EU-Reflexionspapieren geschilderten fünf Entwicklungsszenarien innerhalb der EU geht. Die CDU-Fraktion lehnte zahlreiche Punkte dieses Antrags ab, da so wichtige Aspekte wie die Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion oder zur inneren Sicherheit fehlen. Der Entschließungsantrag wurde mehrheitlich angenommen.

(TOP 20) Einführung einer Impfpflicht gegen Masern Drucksache: 6/7090

In erster Beratung befasste sich der Thüringer Landtag mit dem Antrag der Fraktion der CDU zur „Einführung einer Impfpflicht gegen Masern“. Durch diesen soll der Schutz der Bürger vor der lebensgefährlichen Krankheit Masern verbessert werden. Die Zielsetzung der WHO, die Masern bis 2010 in Europa auszurotten, wurde deutlich verfehlt. Die Durchimpfungsraten sind seit Jahren in den Thüringer Landkreisen rückläufig. Unter den fünfzehn unter STIKO-Empfehlung impfenden Ländern schnitt Thüringen beim Impfschutz der Altersgruppe der 2-Jährigen am schlechtesten ab. „Unser Ziel ist es, Kinder vor dieser lebensgefährlichen Krankheit zu schützen“, betonte die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Beate Meißner, bei der Einbringung des Antrages in den Thüringer Landtag. Mit dem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, Kindern und Erwachsenen den Zugang zu Impfungen zu erleichtern. Auch soll die Masern-Impfung zur Grundvoraussetzung für den Besuch eines Thüringer Kindergartens gemacht werden. In Brandenburg sei zur Impfpflicht gegen Masern bereits ein parteiübergreifender Konsens gefunden worden, sagte Meißner. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel, betonte: „Die Geschichte zeigt: Impfungen wirken, Impfpflichten wirken“. Dies zeigten Parallelen zu den Pocken, die Dank der Impfpflicht ausgerottet werden konnten. Es könne nicht sein, dass Kinder durch Impfverweigerer in Kindergärten gefährdet werden. Aufklärungskampagnen und gutes Zureden hätten ihre Wirkung verloren. „Die Impfpflicht ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Impfpflicht wurde einst nicht wegen rechtlicher Bedenken abgeschafft“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher zu diesbezüglich vorgetragenen Besorgnissen von AfD und Bündnis 90/ Die Grünen. Auch andere europäische Länder hätten zudem eine Impfpflicht. Der Antrag, der die Zerrissenheit von Rot-Rot-Grün in dieser Frage offenbarte, wurde in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie in die Ausschüsse für Bildung, Jugend und Sport sowie Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.

(TOP 22) Integriertes Maßnahmenprogramm zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Freistaat Thüringen - IMPAKT II der Landesregierung gemäß § 11 Abs. 2 des Thüringer Klimagesetzes hier: Stellungnahme durch den Landtag Drucksache: 6/7143

Die Landesregierung legt mit „IMPAKT II“ ein neues Programm zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels vor. Es enthält 47 Maßnahmen für unterschiedliche Bereiche wie Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, Gesundheit oder Verkehrswesen. Die meisten davon werden bereits umgesetzt. Das breite Spektrum an Maßnahmen reicht von besserer Information durch Forschung und Datenerhebung über veränderte Landnutzung, etwa durch Land- und Forstwirtschaft, bis zu baulichen Maßnahmen zur Anpassung der Infrastruktur an neue klimatische Anforderungen. Mit dem Waldumbau im Staats-, Privat- und Körperschaftswald zum Beispiel will Thüringen mittelfristig klimastabile Mischwälder etablieren. Das Flächenpotential für den Waldumbau in Thüringen liegt bei rund 18.000 Hektar. Mit dem Landesprogramm zum Waldumbau werden Laubbäume, z.B. Buche und Eiche, sowie Weißtanne gezielt in die Bestände gebracht. Dem wirken aber die Pläne von Rot-Rot-Grün, Windräder in den Wald zu stellen, diametral entgegen. Weiterhin sind ein Hitzeaktionsplan und weitere Hochwasserschutzmaßnahmen in beträchtlichem Umfang geplant. Entscheidend wird die Frage der Finanzierung der sehr ambitionierten  Maßnahmen bei schlechter Wirtschaftslage in den kommenden Jahren sein. Der Antrag der Landesregierung wurde durch die Abgeordneten einstimmig zur Beratung in den Umweltausschuss überwiesen.

(TOP 23) Tätigkeitsbericht 2014 bis 2018 des Beauftragten der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen Drucksache: 6/7142

Auf Antrag der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/7142 beriet der Thüringer Landtag den Tätigkeitsbericht des Beauftragten der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen für 2014 bis 2018. Die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Beate Meißner, bedankte sich bei dem Beauftragten der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen. Bei dem Tätigkeitsbericht handle es sich um ein umfangreiches Werk. Ob dieses Umstandes beantragte die CDU-Fraktion die Überweisung in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.

(TOP 26) Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2018 Drucksache: 6/7182

„Auch in diesem Jahr dokumentiert der aktuelle Petitionsbericht die wichtige Arbeit des Ausschusses als ein zentraler Bestandteil der parlamentarischen Demokratie.“ Das erklärte der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Michael Heym, in seiner Berichterstattung zum Arbeitsbericht 2018. „Denn jede Thüringerin und jeder Thüringer hat laut der Landesverfassung das Recht, sich mit einer Petition an den Thüringer Landtag zu wenden. Mit einer Petition können sich die Bürgerinnen und Bürger Gehör verschaffen, wenn sie sich von staatlichen Stellen nicht verstanden oder ungerecht behandelt fühlen.“ Die Sprecherin der CDU-Fraktion für Petitionen, Annette Lehmann, ergänzte in der Debatte: „In vielen Fällen ist es gelungen, individuelle Lösungen im Interesse der Petenten zu finden. Dabei konnte den an den Ausschuss herangetragenen Anliegen oftmals abgeholfen werden.“ Im Berichtszeitraum 2018 hat sich der Petitionsausschuss mit 831 Petitionen befasst. Insgesamt 11.658 elektronische Mitzeichnungen konnten im vergangenen Jahr auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags verzeichnet werden. Das ist neuer Rekord. Diese hohe Zahl der Online-Zugriffe dokumentiert, dass die Petitionsplattform auch aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger ein wirksames Instrument ist, Anliegen, Stimmungen und Probleme einzufangen und ins Parlament zu transportieren. Besonders viele Petitionen betrafen den Bereich des Straf- und Maßregelvollzugs. Aber auch in den Kategorien Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sowie Wissenschaft, Bildung und Kultur wurden zahlreiche Eingaben gelistet. Insgesamt wurden 949 Petitionen final behandelt. „Anzahl und Inhalte der Petitionen aus dem Strafvollzug illustrieren in besonderer Weise das Versagen des Justizministers“, so Lehmann. Bei den Eingaben der Gefangenen reiche das Spektrum von fehlenden Vollzugsplänen über den Ausfall von Arbeitstagen in den Gefängniswerkstätten in erheblichem Umfang bis hin zu Kürzungen bei den Aufschlusszeiten. Ursächlich hierfür sei fehlendes oder krankes Personal an der Belastungsgrenze – „beides Folge völlig verfehlter Personalpolitik des Justizministers“, so Lehmann.

(TOP 27) Wahl eines Mitglieds und dessen Vertreters des Staatsanwaltswahlausschusses nach § 66 i.V.m. § 65 Abs. 2, § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes

- abgesetzt -

(TOP 28) Wahl der Mitglieder des beratenden Gremiums nach § 5 c des Thüringer Ministergesetzes

- abgesetzt -

(TOP 30a) Biologische Vielfalt in Thüringen in Gefahr - natürliche Lebensräume schaffen und erhalten! Drucksache: 6/7135

Der wirkungsvolle Schutz der vielfältigen Lebensräume für Tiere und Pflanzen in Thüringen mit Blick auf das weltweit zunehmende Aussterben vieler Arten ist auch der CDU ein wichtiges Anliegen. Es kann aber nicht einseitig der konventionellen Landwirtschaft die Schuld am Verlust der Artenvielfalt gegeben werden, sondern es muss dabei die Wirkung einer Vielzahl von Ursachen betrachtet werden, wie sie auch vom Weltbiodiversitätsrat benannt wurden. Die Abgeordnete Tasch verdeutlichte in ihrem Beitrag, dass dafür auch hier in Thüringen etwas getan werden kann. Es ist mit wenig Aufwand möglich, in den Kommunen und nicht nur auf Feldern Blühstreifen entstehen zu lassen und die Grasmahd in vernünftigen Abständen durchzuführen. So haben viele Wiesenpflanzen, Insekten und Bodenbrüter bessere Überlebenschancen haben. Den Plänen von R2G, Windkraft nun auch in den intakten Thüringer Wäldern zuzulassen, erteilte sie eine klare Absage. „Das Argument, es wären nur artenarme und wenig wertvolle Wirtschaftswälder betroffen, können wir dabei überhaupt nicht teilen. Teile unserer Wälder gingen so in als CO2-Senker und Lebensraum sehr vieler Tieren und Pflanzen in Boden-, Busch- und Baumbereich unwiederbringlich verloren“, so die Abgeordnete.

(TOP 30b) Fehlende Zeugnisnoten: Die Bildungskatastrophe muss nicht verwaltet, sondern beendet werden Drucksache: 6/7138

Auf Antrag der Fraktion der AfD beriet der Thüringer Landtag in einer aktuellen Stunde das Thema „Fehlende Zeugnisnoten: Die Bildungskatastrophe muss nicht verwaltet, sondern beendet werden“. Im letzten Schulhalbjahr fehlten in 644 Klassen Noten auf den Halbjahreszeugnissen, davon 358 Regelschulen. Die Zahl ist gegenüber 2018 nochmals gestiegen. Die Entwicklung ist beinahe Markenzeichen rot-rot-grüner Schulpolitik im Freistaat. Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner, betonte, dass es bezeichnend sei, dass die AfD das Thema auf die Agenda gesetzt habe. „Die Zahlen entstammen einer kleinen Anfrage der CDU. Abermals bedient sich die AfD damit bei der Arbeit anderer, während sie im Ausschuss meist schweigt“, so der Abgeordnete Tischner. Nach der kleinen Anfrage werden auf keinem Abschlusszeugnis Noten fehlen. Die Realität sieht anders aus. 2017 waren 31 Abschlussklassen in Thüringen davon betroffen, besonders in den Fächern Musik und Kunst. „Die fehlenden Zeugnisnoten sind Ausdruck des Versagens rot-rot-grüner Bildungspolitik“, so der Abgeordnete Tischner abschließend.

(TOP 30c) Katastrophensituation in den Thüringer Wäldern: Soforthilfsprogramm unverzüglich aufsetzen Drucksache: 6/7147

Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag fordert umfangreiche Sofort-Hilfen für die Waldeigentümer im Freistaat. „Die Lage in den Thüringer Wäldern ist durch Sturm und Trockenheit so dramatisch wie seit 1947 nicht mehr. Bedingt durch das Überangebot auf dem Holzmarkt infolge der extremen Witterung bekommen Waldbesitzer ihre Bäume nicht mehr verkauft. Wir brauchen unverzüglich gemeinsam getragene Lösungen für die Bewältigung dieser Krisensituation“, so der CDU-Forstexperte Egon Primas.. Im vergangenen Jahr kam es mit 1,14 Millionen Festmetern zu erheblichen Sturmschäden, was  auch bedingt durch anschließende Trockenheit extrem hohe Borkenkäferschäden zur Folge hatte. Thüringen verzeichnet  aktuell die größten Massenvermehrungen seit dem Jahr 1947. Seit Beginn des Jahres 2019 summieren sich die neuen Schäden durch Sturm und Nassschnee bereits auf rund 216.000 Festmeter. Der Käfer-Befall liegt aktuell schon um das 30fache höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.  Primas plädierte angesichts dieser Zahlen ebenfalls dafür den Waldumbau in Richtung sturm- und wärmeresistenterer Baumarten großflächig voranzutreiben, die Forstanstalt finanziell besser auszustatten und private und kommunale Waldeigentümer zu fördern.

(TOP 30d) Klimabedingte Wetterextreme als Herausforderung für den Brand- und Katastrophenschutz in Thüringen Drucksache: 6/7151

Aus Anlass der jüngsten Waldbrandeinsätze in Saaldorf und Plaue hat sich der Landtag in einer aktuellen Stunde mit klimabedingten Herausforderungen für den Brand- und Katastrophenschutz befasst. Fraktionsübergreifend sprachen alle Abgeordneten den Einsatzkräften ihren Dank aus. CDU-Innenexperte Wolfgang Fiedler forderte die Stationierung zusätzlicher Außenlastbehälter für Löschwasser in besonders waldbrandgefährdeten Gebieten sowie die Ausstattung beider Polizeihubschrauber in Thüringen mit entsprechenden Lasthaken.

(TOP 30e) Gasversorgung in Thüringen und bundesweit, Vorbereitung für eine neue Infrastruktur Drucksache: 6/7160

Bis 2038 sollen die Kohlekraftwerke in Deutschland abgeschaltet werden. Schon deutlich früher wird das letzte Atomkraftwerk vom Netz gehen. Doch wie sicher ist die Stromversorgung, wenn mangels Wind und Sonnenschein auch kein Ökostrom erzeugt wird? Knapp 40 Prozent des deutschen Stroms kommen noch aus Kohlekraftwerken. Der Ökostrom aus Sonne, Wind und Wasserkraft deckt derzeit bilanziell ebenfalls 40 Prozent des deutschen Bedarfs ab – im Jahresdurchschnitt. Wenn aber weder Wind weht, noch die Sonne scheint, liegt dessen Anteil auch mal bei null. Bislang springen dann die Kohlekraftwerke ein. Steigt Deutschland aus der Kohle aus, könnte die Kombination aus Ökostrom und Gas die Versorgung gewährleisten. Flüssiggas als Kraftstoff ermöglicht eine Reduzierung der Emissionen von bis zu 90 Prozent bei Stickoxiden, fast vollständig bei Schwefeloxiden sowie bis zu 20 Prozent bei CO2 und kann damit einen maßgeblichen Beitrag zur Luftreinhaltung leisten. Der Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur ist eine Investition in die Zukunft. „Die 134 Mio. € für die 3 geplanten Flüssiggas-Terminals ist gut investiertes Geld in ein zukunftsfähiges Deutschland, um weiterhin als wettbewerbsfähige Industrienation zu bestehen“, betonte der Abgeordnete Prof. Voigt in der Debatte.