Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 139.-141. Plenarsitzung (27.02. - 01.03.2019)

28.02.2019

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

(TOP 1) Thüringer Gesetz zur Anpassung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 6/5575
- abgesetzt -

(TOP 2) Thüringer Jugendarrestvollzugsgesetz
Drucksache: 6/5827

Der Landtag beriet in zweiter Lesung einen Entwurf der Landesregierung zu einem Thüringer Jugendarrestvollzugsgesetz. Das Gesetz beansprucht die Umsetzung höherer und zweifellos sinnvoller Betreuungsstandards zu gleichbleibenden Kosten. Der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Manfred Scherer, stellte fest, dass die Ziele des Gesetzes ausdrücklich von der CDU-Fraktion begrüßt werden. „Aber was nützt ein Gesetz, wenn man das Personal zur Umsetzung nicht bereit stellt?“, fragte Scherer. Zur Personalproblematik wies der Abgeordnete Scherer auf derzeit eine einzige Mitarbeitern im Sozialdienst, die, ohne Vertretung, für eine 24-Stunden-Intensivbetreuung zuständig sein soll. „Das glauben Sie doch selbst nicht, dass alle diese neuen Standards mit dem vorhandenen Personal bewerkstelligt werden kann“, brachte der CDU-Politiker die Skepsis seiner Fraktion zum Ausdruck. Weiter erinnerte er an das 2014 erlassene Justizstrafvollzugsgesetzbuch, mit dem vergleichbare Standards festgelegt wurden, ohne für eine auskömmliche Personalausstattung Sorge zu tragen. Auch im Jugendarrest brauche man kein Gesetz, dass nicht umgesetzt werden könne. Dieses Gesetz nötige bei Vollbelegung der Jugendarrestanstalt den Bediensteten Gesetzesbruch und Regelungsmissachtung ab, so Scherer weiter. „Gesetzmäßiger Vollzug kann auch bisher nur bei halber Auslastung der Anstalt gewährleistet werden. Das ist vor den Hintergrund der Sicherheit im Strafvollzug und der Fürsorgepflicht des Dienstherrn unverantwortlich.“ Dementsprechend lehnte die CDU-Fraktion den aus ihrer Sicht nicht ausgereiften Gesetzentwurf ab und forderte mit einem Entschließungsantrag (Drucksache 6/6745) eine gründliche Personalbedarfsanalyse, wie sie seit 2015 für den gesamten Justizvollzug gefordert wird. Der Entschließungsantrag wurde im Ergebnis mehrheitlich abgelehnt, der Gesetzesentwurf hingegen mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen angenommen.

(TOP 3) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes
Drucksache: 6/6045
- abgesetzt -

(TOP 4) Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – Unterstützung einer eigenständigen Jugendpolitik
Drucksache 6/6068, dazu Drucksache 6/6828

In zweiter und abschließender Beratung befasste sich der Thüringer Landtag mit einem Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes sowie einem Entschließungsantrag – ebenso von Rot-Rot-Grün. Andreas Bühl, jugendpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, betonte, dass von einem Meilenstein in der Geschichte des Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetzes keine Rede sein könne. Sowohl der Gesetzentwurf als auch der Entschließungsantrag blieben hinter dem Antrag der CDU-Fraktion „Entwicklung und Perspektiven einer eigenständigen Jugendpolitik in Thüringen“ aus dem Jahr 2016 zurück. Kritik äußerte der jugendpolitische Sprecher der CDU-Fraktion insbesondere am Anhörungsverfahren. Die Stimmen der Jugendverbände als auch der kommunalen Spitzenverbände seien der Linkskoalition offenbar egal. Anderenfalls hätten sich diese stärkerer widergefunden. „Die Stärkung von Mitbestimmungs- und Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen setzt insbesondere eine verlässliche Landesförderung voraus“, sagte Bühl und verwies auf die Forderung nach einer Dynamisierung der Höhe der Landesförderung im Hinblick auf steigende Personalkosten. Auch bleibe der Gesetzentwurf hinter den bundesgesetzlichen Vorgaben im SGB VIII zurück. § 69 Abs. 3 SGB regelt etwa, dass jeder überörtliche Träger für die Aufgaben nach diesem Buch ein Landesjugendamt errichtet. Die in Thüringen nunmehr vorgesehene Zuständigkeit zweier Ministerien erschwere die Sacharbeit. Die Abgeordneten der CDU-Fraktion enthielten sich daher sowohl zum Gesetzentwurf als auch zum Entschließungsantrag.

(TOP 5) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktaggesetzes – Einführung des Weltkindertages als gesetzlichen Feiertag Drucksache 6/6163

In zweiter Beratung hat der Thüringer Landtag mit den Stimmen der Linkskoalition das Thüringer Feiertagsgesetz geändert und den 20. September als weiteren Feiertag (Weltkindertag) im Freistaat gesetzlich verankert. Mit Blick auf die zu dem Gesetzentwurf durchgeführte Anhörung im Innenausschuss sagte die CDU-Politikerin Gudrun Holbe: „Meine Fraktion bezweifelt, dass der mit dieser Initiative angestrebte Schutz von Kindern erreicht oder Kinderarmut erfolgreich bekämpft werden kann.“ Überdies stelle sich für die Arbeitgeber das Problem, „dass ein weiterer Feiertag zu ihren Lasten ginge, weil die entstehenden Kosten nicht durch den Gesetzgeber ausgeglichen werden.“ Denn schon jetzt zahlt ein Unternehmer im Durchschnitt 30 Tage Urlaub und, wenn gewünscht, weitere 5 Tage nach dem Bildungsfreistellungsgesetz. Dazu kommen 10 Feiertage, also maximal 45 Tage pro Kalenderjahr. Auch machte Holbe deutlich, dass „ein weiterer Feiertag nur durch erhöhte Arbeitsbelastung und zusätzliche Mehrarbeit zu realisieren ist. Zudem würde ein landesspezifischer Feiertag die Produktions- und Lieferketten erheblich stören.“ Statt einem weiteren Feiertag forderte Holbe „die Förderung von Projekten von und mit Kindern zur Umsetzung der Kinderrechte, die Unterstützung der Eltern in ihrer Erziehungskompetenz, Fort- und Weiterbildungen der pädagogischen Kräfte zur Umsetzung der Kinderrechte und zur Demokratiebildung sowie die personelle Unterstützung der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.“  

(TOP 6) Thüringer Gesetz zur Harmonisierung des Schulbeginns für Kindeswohl und Lernerfolg Drucksache 6/6688

Zur Landtagsdrucksache 6/6688 beriet der Thüringer Landtag abschließend einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „Thüringer Gesetz zur Harmonisierung des Schulbeginns für Kindeswohl und Lernerfolg“. Der Gesetzentwurf zielte darauf ab, im Rahmen einer Novellierung des Schulgesetzes einen späteren Schulbeginn vorzuschreiben. Ausweislich eines in das Schulgesetz neu einzufügenden § 45 a sollte der Unterrichtsbeginn auf frühestens ab 8.30 Uhr festgeschrieben werden. Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Christian Tischner, hatte bereits in der ersten Beratung betont, dass der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion nicht zu überblickende Folgen auslöse. Ein späterer Unterrichtsbeginn möge für Jugendliche sinnvoll erscheinen. Dies gelte jedoch nicht für Schüler der Grundschule. Diese seien, was Studien belegen, „noch Frühaufsteher“.  Ein ehrenamtliches Engagement und die Ausübung von Hobbys – Musikschule oder Sportverein – würden durch einen späteren Schulbeginn durch die Verlagerung des Unterrichts in die Nachmittagsstunden erschwert. Den Antrag der AfD-Fraktion lehnten die Abgeordneten der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag daher ab.

(TOP 7) Sicherheit von Gerichtsvollziehern erhöhen Drucksache 6/6744

Die CDU-Fraktion legte zur Drucksache 6/6744 einen Gesetzentwurf vor, der die Befugnisse von Gerichtsvollziehern erweitert. Zukünftig soll es Gerichtsvollziehern erlaubt sein, in begründeten Einzelfällen vor Beginn schwerwiegender Vollstreckungsmaßnahmen wie Verhaftungen, Wohnungsräumungen oder der Vollzug von Gewaltschutzanordnungen bei der örtlichen Polizeidienststelle anzufragen, ob dort personengebundene Hinweise zu Gefährlichkeit oder Gewaltbereitschaft des Schuldners vorliegen. Die Regelung dient ausschließlich der Erhöhung der Sicherheit von Gerichtsvollziehern und soll evaluiert werden. Die Informationen sind nach Ablauf einer kurzen Frist zu vernichten. Der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Manfred Scherer wies auf diverse gleichlautende Regelungen anderer Bundesländer hin: „Diese Maßnahme erhöht die Sicherheit der allein tätigen Gerichtsvollzieher objektiv und subjektiv.“, fasste der Abgeordnete zusammen. Die neue Regelung ermöglicht einen präventiven Umgang mit bestimmten Gefahrensituationen. Sie ist sehr stark an eine entsprechende Regelung im sächsischen Landesrecht angelehnt, die sich dort bewährt hat und entsprechend entfristet wurde. Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der CDU-Fraktion zur Ausschussberatung überwiesen.

(Top 8) Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sowie zur Änderung des Thüringer Beamtengesetzes Drucksache 6/6825

Der eingebrachte Gesetzesentwurf der Landesregierung unter dem Titel „Das Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGlG) sowie zur Änderung des Thüringer Beamtengesetzes“ werden die Regelungen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, die sich aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ergeben, auf Landesebene umgesetzt. Schwerpunkte sind das Leitbild einer inklusiven Gesellschaft, die Anpassung von Begriffsdefinitionen an das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die Verpflichtung, Maßnahmenpläne zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene zu entwickeln, die Verbesserung der Zugänglichkeit von Einrichtungen und Informationen, insbesondere für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, die Bewusstseinsbildung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, die Verbesserung ihrer Partizipation und die Stärkung der Position der jeweiligen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene und Landesebene. Die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Beate Meißner, sagte zum Gesetzesentwurf: „Wir freuen uns, dass Rot-Rot-Grün endlich unserer Forderung zur Ansiedlung des Behindertenbeauftragten beim Landtag nachkommt. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass das Übereinkommen mit den Vereinten Nationen nicht besagt, dass es zu einer vollständigen Abschaffung der Werkstätten für Behinderte kommen soll, wie es das mittelfristige Ziel der rot-rot-grünen Landesregierung ist. Wir setzen uns daher dafür ein, dass das Angebot an Werkstätten dem Bedarf angepasst wird und diese in Ihrem Wirken gestärkt werden.“ Der Gesetzesentwurf der Landesregierung soll im zuständigen Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beraten werden.

(TOP 9) Thüringer Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Berufs des Regelschullehrers Drucksache 6/6826

In erster Beratung befasste sich der Thüringer Landtag mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur „Steigerung der Attraktivität des Berufs des Regelschullehrers“ in Landtagsdrucksache 6/6826. Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung wird die Besoldung der Regelschullehrer in Thüringen – auch der in der DDR ausgebildeten  sogenannten „Ein-Fach-Lehrer“ – an den Umstand angepasst, dass in einer Vielzahl von Bundesländern eine A 13 gewährt wird. Bisher sind Lehrkräfte an Regelschulen zumeist in der Besoldungsstufe A 12 eingruppiert.

Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Christian Tischner, bezeichnete den Gesetzentwurf als „längst überfällig“. Dies gelte insbesondere hinsichtlich der angespannten Situation an den Regelschulen, die durch Lehrermangel und Unterrichtsausfall geprägt sei. Dieser Umstand werde sich durch das sogenannte Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens mit seinen Mindestschülerzahlen noch verstärken. Dieses sei ein „Frontalangriff auf das Thüringer Schulsystem“, das Regelschullehrer vor Existenzängste stelle. Die Regelschulen seien nach fast fünf Jahren Rot-Rot-Grün nicht mehr „Herzstück sondern Herzpatient des Thüringer Schulwesens“. Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hatte in der Vergangenheit stets Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs angemahnt und an Rot-Rot-Grün die Forderung formuliert, Ein-Fach-Lehrer, die in ihrer beruflichen Praxis dauerhaft weitere Fächer unterrichten, Zwei-Fach-Lehrern gleichzustellen. Auch wurde eine Einstellungsgarantie für Lehramtsstudierende im Regelschulbereich nach erfolgreicher 2. Staatsprüfung gefordert. Die Abgeordneten der CDU-Fraktion stimmten entsprechend für eine Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. 

(TOP 10) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes(Thüringer Carsharinggesetz) Drucksache 6/6827

Das sogenannte Carsharinggesetz hat eine breite Mehrheit des Landtags in den Infrastrukturausschuss überwiesen. Zur Förderung des „Carsharings“ soll den Kommunen mit dem Gesetzentwurf die rechtssichere Ausweisung von dafür benötigten öffentlichen Flächen ermöglicht werden. Für Straßen nach Landesrecht (Landes-, Kreis-, Gemeinde- und sonstige öffentliche Straßen) soll eine Regelung für das stationsbasierte Carsharing geschaffen werden. Für Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen existiert eine solche Regelung bereits. Mit dem Gesetzentwurf wird eine Satzungs- und Erlaubnisgrundlage für die Sondernutzung des stationsbasierten Carsharing geschaffen. Für die CDU-Fraktion hat der Sprecher für Infrastruktur, Marcus Malsch, deutlich gemacht, dass das Carsharing nicht auf Metropolen beschränkt bleiben dürfe. Malsch wies auf ein Projekt in der Modellregion Bad Liebenstein hin, bei dem das Carsharingmodell im ländlichen Raum bereits heute bedarfsorientiert umgesetzt wird. „Hierbei steht nicht nur die alternative Mobilitätsform im Fokus, sondern der tatsächliche Bedarf“, so Malsch mit Blick auf die Hauptgruppe der Nutzer, nämlich die Kurgäste der Bad Liebensteiner Kurkliniken, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihren Kuren anreisen.

(TOP 11a gemeinsam mit TOP 11 b) Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2016 sowie Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2016 Drucksache 6/4759, dazu Drucksachen 6/4758, 6/5884, 6/6259

Der Landtag hat mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen die Landesregierung für das Haushaltsjahr 2016 entlastet. Die CDU-Fraktion hat sich angesichts der mit dem Jahresbericht 2018 des Rechnungshofs, der die Grundlage dafür ist, vorlegten Anmerkungen bei dem Beschluss enthalten. Wir sind der Auffassung, dass die Landesregierung insbesondere für den nicht zu vertretenden Aufwuchs des Haushaltsvolumens verantwortlich ist. Für die CDU-Fraktion hat der haushalts- und finanzpolitischer Sprecher, Maik Kowalleck, die zu geringe Schuldentilgung angesichts vorhandener Haushaltsüberschüsse und die Entnahme aus der Rücklage als weitere Kritikpunkte angeführt. Die Vorschläge der CDU-Fraktion für die Beschlussempfehlung im Haushalts- und Finanzausschuss fanden dort keine Mehrheit. So hatten wir beispielsweise gefordert, dass die Landesregierung dem Haushalt- und Finanzausschuss jährlich über den Stand der Verwendungsnachweis- und Belegprüfungen berichtet oder den Ausschuss über die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit externer Gutachten und Beratungsleistungen im Bildungsbereich unterrichtet. Die beanstandungslose Haushaltsführung des Rechnungshofs wurde mit einstimmiger Entlastung für das Haushaltsjahr 2016 belohnt.

(TOP 12) Wolf in Thüringen – Bevölkerung und Weidetiere schützen, Akzeptanzprobleme lösen, Wolfsverordnung vorlegen
Drucksache 6/4379
- abgesetzt -

(TOP 13) Fachkräfteentwicklung in Thüringen: Beschäftigte halten, bilden und fördern Drucksache 6/5554

Auf Antrag der regierungstragenden Fraktionen DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat sich der Thüringer Landtag in der zweiten Beratung mit dem Antrag „Fachkräfteentwicklung in Thüringen: Beschäftigte halten, bilden und fördern“ (DrS. 6/5554) beschäftigt. Zu Beginn ihrer Rede stellt die arbeitsmarktpolitische Sprecherin, Elke Holzapfel, fest: „Die CDU-Fraktion hatte mit ihrem Antrag 6/4160 ‚Duale Ausbildung stärken, Unternehmertum fördern‘ ein zukunftsweisendes Papier vorgelegt. Ihr Antrag lebt im hier und jetzt und ist nicht vorwärtsgewandt.“ Die grundsätzliche Intention der regierungstragenden Fraktionen von DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen ist richtig, „aber zu einseitig aufgestellt.“ Vor diesem Hintergrund kündigt Elke Holzapfel die Ablehnung des Antrags durch die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag an.

(TOP 14) Thüringer Land- und Forstwirtschaft schützen - Landnahme stoppen, Bodenspekulation Einhalt gebieten Drucksache 6/6503

Einen Antrag der Fraktion der AfD, der sich mit dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt befasst, hat der Landtag abgelehnt. Inhaltlich geht es insbesondere darum, eine zunehmende Konzentration landwirtschaftlicher Eigentumsflächen in der Hand einzelner weniger Personen oder Gesellschaften zu unterbinden, eine Flächenübertragung auf Nichtlandwirte zu verhindern, indem Anteilsverkäufe an Unternehmen einem behördlichen Genehmigungsvorbehalt nach dem Grundstücksverkehrsgesetz unterstellt werden und somit im Ergebnis weiter steigende Bodenpreise/Pachtpreise einzudämmen. „Die Problematik ist alles andere als neu. Wir brauchen nicht erst die AfD, um darauf aufmerksam zu werden“, so der agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Marcus Malsch. Die CDU-Fraktion verschließe sich nicht der Novellierung bodenrechtlicher Vorgaben mit dem Ziel einer ausgewogenen Agrarstruktur und zur Abwehr außerlandwirtschaftlicher Investitionen. Die Gesetzgebungskompetenz für den landwirtschaftlichen Bodenmarkt liege seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 bei den Ländern. „Dies gilt auch für etwaige Regelungen einer grundstückverkehrsrechtlichen Genehmigungspflichtigkeit des Anteilserwerbs an Gesellschaften mit wesentlichem Besitz an landwirtschaftlichen Flächen. Mit tiefgreifenden Änderungen bodenrechtlicher Vorgaben müssen wir sehr vorsichtig sein, weil in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum eingegriffen wird“, so Agrarexperte Malsch. Die CDU-Fraktion sieht die Landesregierung nicht nur in der Verantwortung, sondern in der Pflicht, die richtigen Lösungen für die Thüringer Agrarstruktur vorzuschlagen.

(TOP 15) Schließung des Manniske-Krankenhauses in Bad Frankenhausen verhindern – Verantwortlichkeiten aufklären! Drucksache 6/6505

Auf Antrag der AfD-Fraktion thematisierten die Abgeordneten des Thüringer Landtags die Notlage des Manniske-Krankenhauses in Bad Frankenhausen. Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hält es für grundsätzlich nicht geboten, sich in ein laufendes Insolvenzverfahren einzumischen. Das DRK-Krankenhaus eine Akutklinik mit regionalem Versorgungsauftrag im ländlich geprägten Kyffhäuserkreis. „Die rot-rot-grüne Landesregierung unter Bodo Ramelow hat es versäumt, Bundesgelder aus dem Krankenhausstrukturfonds abzurufen“, resümiert der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel. Weiterhin führt Zippel fort: „Wohlmöglich hätte der nötige Strukturwandel des Manniske-Krankenhaus‘ in Bad Frankenhausen mit diese Geldern gelingen und die jetzige Insolvenz abgewendet werden können.“ Die CDU-Fraktion wird dem AfD-Antrag nicht zustimmen.

(TOP 16) Lehrer einstellen, Schulunterricht gewährleisten, Bildung sichern, Nachtragshaushalt vorlegen! Drucksache 6/6505

Abgelehnt hat der Landtag mit breiter Mehrheit einen Antrag der Fraktion der AfD, der die Landesregierung auffordern sollte, unverzüglich einen Entwurf für ein Nachtragshaushaltsgesetz vorzulegen. Dort sollte festgelegt werden, dass das Land neue Lehrerstellen schafft, um dem massiven Stundenausfall an den Thüringer Schulen entgegenzutreten. Für die CDU-Fraktion hat sich Maik Kowalleck, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher, gegen diese Forderung ausgesprochen. Mehr Stellen für Lehrer lösten das eigentliche Problem nur bedingt. „Denn schon jetzt könnten Lehrerstellen vielfach gar nicht oder nicht entsprechend dem fach- und schulartspezifischen Bedarf besetzt werden“,  so Kowalleck. Es brauche stattdessen ein umfassendes Maßnahmenpaket der Landesregierung zur Bekämpfung des Unterrichtsausfalls. Kowalleck listet auf, was nach Ansicht der CDU-Fraktion notwendig sei: „Zur Umsetzung der Unterrichtsgarantie braucht unter anderem wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Lehrergesundheit, Vereinfachung der Einstellungsverfahren, bedarfsdeckende Lehrerausbildung sowie zur Entlastung und Anerkennung von Lehrern.“ Entsprechende Vorschläge der CDU-Fraktion lägen seit Jahren auf dem Tisch. Gleichzeitig verschlechtere sich die Situation an den Thüringer Schulen von Jahr zu Jahr. Die Schülerzahlen steigen und dennoch stehen immer weniger Lehrer vor den Klassen. In der Folge nehmen die Belastungen für die an den Schulen verbleibenden Lehrer und nicht zuletzt auch darauf zurückzuführende Krankheitsausfälle zu und der Unterrichtsausfall steigt. Die jetzige Landesregierung habe es vier Jahre versäumt, dieser Abwärtsspirale etwas entgegenzusetzen. „Während andere Landesregierungen ein Maßnahmenpaket nach dem anderen umsetzen, bleibt es in Thüringen bei vagen Ankündigungen. Das beeinträchtigt den Bildungserfolg unserer Kinder nachhaltig“, so Kowalleck,

(TOP 17) Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für die Unterstützung von Opfern der SED-Diktatur mit Hilfe von PMO-Mitteln Drucksache 6/6657

Der von der CDU-Fraktion eingebrachte Antrag fordert die Landesregierung auf, zur flexibleren Verwendung der für Thüringen zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Vermögen ehemaliger Parteien und Massenorganisationen der DDR sich im Bundesrat für eine entsprechende Änderung der geltenden Verwaltungsvereinbarungen stark zu machen. Der für SED-Opfer zuständige Sprecher der CDU-Fraktion MdL Herbert Wirkner wies in seiner Rede im Plenum darauf hin, dass durch eine Aufhebung der Zweckbindung für diese zusätzlichen Haushaltsmittel eine aktivere Unterstützung der Opfer der SBZ/SED-Diktatur künftig möglich ist. Neben der Einrichtung eines Härtefallfonds für die verschiedenen Opfergruppen des DDR-Unrechts, so Herbert Wirkner, könnte mit diesen Mitteln dann auch ein spezieller Entschädigungsfonds für die Opfergruppe der Zwangsausgesiedelten aus den Grenzgebieten der DDR gebildet werden. Da die Landesregierung die Gelder aber lieber für eigene „ideologische Spielwiesen“ und Finanzierung von laufenden Maßnahmen ohne SED-Aufarbeitungsbezug verwenden möchte, stimmte die rot-rot-grüne Mehrheit im Plenum gegen den CDU-Antrag und damit gegen eine Unterstützung der Opfer der SBZ/SED-Diktatur.

(TOP 18) Approbationen und Zulassungen für ausländische Ärzte und Anerkennung der Berufsqualifikation für ausländisches Pflegepersonal in Thüringen Drucksache 6/6685

Der Thüringer Landtag diskutierte auf Antrag der CDU-Fraktion die Approbationen und Zulassungen für ausländische Ärzte und die Anerkennung der Berufsqualifikation für ausländisches Pflegepersonal in Thüringen. Darüber hinaus fordert der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Christoph Zippel: „Sorge zu tragen, dass das Landesverwaltungsamt - in Abstimmung mit der Universität Jena - ein standardisiertes Verfahren zu entwickeln, um Approbationen und Zulassungen zu beschleunigen und zu entbürokratisieren.“ Ferner erwartet die CDU-Fraktion von der rot-rot-grünen Landesregierung mittels einer Bundesratsinitiative dafür zu sorgen, dass Berufserlaubnisse deutschlandweit gültig sind und so bei einem Übertritt in ein anderes Bundesland kein neues Verfahren notwendig wird. „Die Landesregierung muss endlich Maßnahmen ergreifen, die notwendig sind, um die Approbationen und Zulassungen ausländischer Ärzte sowie damit einhergehende Prozesse zu beschleunigen“, so der Abgeordnete Zippel. Zippel führte weiter aus: „Es müssen auch alle Maßnahmen ergriffen werde, die notwendig sind, um die Anerkennung der Qualifikationen von ausländischem Pflegepersonal sowie damit einhergehende Prozesse zu beschleunigen.“ Die Abgeordneten des Thüringer Landtags überwiesen den Plenarantrag der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.

(TOP 19) „Europäisches Jahr des Kulturerbes 2018 – Chancen für Thüringen und Europa nutzen“ Drucksache 6/6824

Mit dem Antrag fordert die CDU-Fraktion die Landesregierung einen Bericht, wie sie das Potenzial des kulturellen Erbes in Thüringen zur Stärkung der europäischen Wertegemeinschaft und Integration einsetzt und in diesem Kontext die Aktivitäten und Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Jahres des Kulturerbes 2018 genutzt wurden. In der Kultur sieht der kulturpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Jörg Kellner den „Kitt, der uns in Europa zusammenhält“ und das Fundament der Gemeinsamkeiten der europäischen Wertegemeinschaft ist: „Vor allem in Zeiten von Brexit, Migration und einem erstarkendem Populismus von  Rechts ist es wichtiger denn je, dass wir Europäer uns dieser kulturellen Gemeinsamkeiten bewusst werden.“ Zur Förderung des kulturellen Erbes in Thüringen verlangt die CDU-Fraktion von der Landesregierung die Umsetzung eines Maßnahmenplanes, der u.a. die Unterstützung von Austauschprogrammen für Kinder und Jugendliche zur Förderung des europäischen Einigungsgedankens, eine stärkere Bündelung von Wissen und fachlicher Expertise zur besseren Pflege des Kulturerbes, die Förderung und Gewinnung von Nachwuchs bei der Pflege des kulturellen Erbes, eine Verbesserung der touristischen Vermarktung des kulturellen Erbes und die Vorlage des längst angekündigten Konzeptes zur Kulturdigitalisierung beinhalten soll. Der Antrag der CDU-Fraktion wurde mehrheitlich in den Fachausschuss des Thüringer Landtags für Europa, Kultur und Medien überwiesen.

(TOP 20) Drogen- und Suchtprävention für Kinder und Jugendliche und an Thüringer Schulen stärken Drucksache 6/6821

Der Thüringer Landtag beriet den rot-rot-grünen Antrag „Drogen- und Suchtprävention für Kinder und Jugendliche und an Thüringer Schulen stärken. Der für Bildung zuständige Landtagsausschuss hatte sich mit der Situation des Drogenkonsums unter Jugendlichen und an Thüringer Schulen im Rahmen eines Selbstbefassungsantrags befasst und dazu eine umfassende mündliche Anhörung durchgeführt.

Der Abgeordnete Bühl, jugendpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, betonte, dass frühzeitiger und starker Drogenkonsum eine große Gefahr für das Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen darstelle. Der nunmehrige Antrag bleibe jedoch hinter dem zurück, was Konsequenz der Anhörung sein müsste. Das Thema Drogen und die daraus resultierenden Suchtgefahren war von der CDU-Fraktion bereits im Juni 2016 thematisiert worden. Der Abgeordnete Zippel, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, betonte damals: „Die Linkskoalition strebt zwar die Liberalisierung und Entkriminalisierung von sogenannten ‚weichen‘ Drogen an, nimmt die Drogenproblematik insgesamt aber offenbar überhaupt nicht ernst.“ Der gesundheitspolitische Sprecher betonte, dass zumindest die Überschrift des Antrages in eine richtige Richtung weise. Rot-Rot-Grün wolle in Wahrheit allerdings keine Prävention. Dass die Linkskoalition versuche Alkohol in das Zentrum der Argumentation zu diesem Antrag zu stellen, sei naheliegend. Immer wieder verharmlosen Mitglieder der Linksjugend den Konsum illegaler Drogen oder rufen offen hierzu auf. So auch Rot-Rot-Grün mit diesem Antrag. Die reine Fokussierung auf den schulischen Bereich sei kritisch, da der Konsum in der Regel nach dem Unterricht beziehungsweise im Rahmen des Fernbleibens vom Schulunterricht stattfinde. Bei dem ambitionierten Vorhaben, Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer zur Drogen- und Suchtprävention zu verstärken und Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter dahin gehend kontinuierlich fortzubilden gelte es zu berücksichtigen, dass der Unterricht stets gewährleistet sein muss und die Pädagogen nicht über Gebühr belastet werden. Insgesamt sei der Antrag viel zu oberflächlich. Die Abgeordneten der CDU-Fraktion beantragten die Überweisung in die Ausschüsse für Bildung, Jugend und Sport sowie Soziales, Arbeit und Gesundheit. Dies lehnte Rot-Rot-Grün ab, weswegen die CDU-Fraktion den Antrag ablehnte.

(TOP 21) Datenschutzordnung in der Diskussion Drucksache 6/6822

Die Regierungskoalition legte den Entwurf einer Datenschutzordnung für den Landtag vor. Eine solche ist im Hinblick auf § 2 Abs. 6 Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) erforderlich. Der parlamentarische Geschäftsführer, der Abgeordnete Jörg Geibert, zählte eine lange Liste handwerklicher Fehler im Papier auf. So werden beispielsweise Thüringer Regelungen nicht beachtet und falsch zitiert. „Eine Datenschutzordnung ist notwendig. Dieses Papier aber ist allenfalls als grobe Skizze tauglich.“ fasste der Abgeordnete Geibert zusammen. Mit den Stimmen der CDU-Fraktion wurde eine weitere Beratung im Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz beschlossen.

(TOP 22) Beratung des Zwischenberichts der Enquetekommission "Ursachen und Formen von Rassismus und Diskriminierung in Thüringen sowie ihre Auswirkung auf das gesellschaftliche Zusammenleben und die freiheitliche Demokratie" Drucksache 6/6818

Die Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN haben die Beratung des Zwischenberichts der Enquetekommission "Ursachen und Formen von Rassismus und Diskriminierung in Thüringen sowie ihre Auswirkung auf das gesellschaftliche Zusammenleben und die freiheitliche Demokratie" in das Plenum am 1. März 2019 eingebracht. Seit den letzten 18 Monaten der Kommissionsarbeit wurden eine Vielzahl von Experten, Praktikern und Betroffenen in Bezug auf Rassismus und Diskriminierung angehört. Entsprechend stand eine öffentliche Beratung durch den Landtag über die bislang erzielten Ergebnisse der Arbeit sowie Informationen über die weitere Vorgehensweise an. Der Abgeordnete und Vorsitzender der Enquetekommission, Christian Tischner betonte in seinem Redebeitrag nachmals, dass eine fundierte und umfassende Bearbeitung des komplexen Einsetzungsbeschlusses der Enquetekommission nicht im Eiltempo erzielt werden könne. Er machte deutlich, dass für die Mitglieder der CDU-Landtagsfraktion bei der Arbeit für die Enquetekommission stets die wissenschaftliche Perspektive im Vordergrund stand. Der CDU-Landtagsfraktion war es vor allem wichtig, die in der Persönlichkeit liegenden Ursachen für rassistische Einstellungen und diskriminierende Handlungen nicht aus dem Blick zu verlieren. Von Anfang an wurde deshalb darauf hingewirkt, dass auch extreme politische und religiöse Überzeugungen als Quellen entsprechender Einstellungen und Handlungen berücksichtigt werden. Herr Tischner sprach sich für seine Fraktion deshalb explizit dagegen aus, im nun vorliegenden Zwischenbericht Schlussfolgerungen aus einem noch lückenhaften Lagebild abzuleiten, wie es die R2G-Fraktionen mit dem Ergänzungsantrag 6/6868 versuchen. Herr Tischner machte auch nochmals deutlich, dass es der CDU-Landtagsfraktion in der Phase der Erstellung des Zwischenberichtes um die klare Trennung von Wissenschaft und Politik ging.

Herr Tischner machte deutlich, dass die CDU Landtagsfraktion bei den Anhörungen auch gerne nochmals explizit das Thema „Rechtextremismus und anderen Formen des Extremismus“ behandelt hätte. Die rot-rot-grüne Ausschussmehrheit hat es aber abgelehnt, eine von der CDU beantragte schriftliche und mündliche Anhörung zu diesem Teilaspekt durchzuführen.

(Top 23) Europa parlamentarisch stärken – Evaluierung der Vereinbarung über die Unterrichtung und Beteiligung des Landtags in Angelegenheiten der Europäischen Union
Drucksache 6/6824
- abgesetzt -

(TOP 26a) Aktuelle Stunde: 'Fridays for Future' - Protestbewegung belebt die klimapolitische Debatte auch in Thüringen
Drucksache 6/6831

Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich der Thüringer Landtag mit der Protestbewegung „Fridays for Future“ befasst.  Der Abgeordnete Bühl betonte als jugendpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, dass das Grundansinnen der Protestbewegung richtig und wichtig sei. Insgesamt werde international zu wenig unternommen, um die Klimakrise abzuwenden und den weltweiten Temperaturanstieg möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Gleichzeitig betonte Bühl aber auch:  „Wenn Schüler für den Klimaschutz demonstrieren wollen, können sie das in ihrer Freizeit tun. Die Rechtslage ist diesbezüglich klar. Ein ‚Sunday for Future‘ wäre glaubwürdiger.“ Für Schüler findet die Versammlungsfreiheit ihre Schranken in den gesetzlichen Bestimmungen zur Schulpflichterfüllung. Die Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 GG tritt während der Schulzeit hinter der Schulpflicht aus Art. 7 Abs. 1 GG zurück. Etwas anderes kann im Ausnahmefall nur gelten, wenn eine Versammlung außerhalb der Schulzeit ihren Sinn und Zweck verlöre. Ein Vorrang der Versammlungsfreiheit kommt damit allein in Betracht, wenn es sich bei der Demonstration um eine Spontanversammlung handelt, die unaufschiebbar ist, weil sich das mit ihr verfolgte Anliegen nur im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit ihrer Entstehung fördern lässt. Ein solcher Ausnahmefall liegt bei „Fridays for Future“ ersichtlich nicht vor.

(TOP 26b) Aktuelle Stunde: Thüringens Verfassungsschutz ohne Rückhalt innerhalb der Linkskoalition? Drucksache 6/6841

Im Rahmen einer Aktuellen Stunde befasste sich der Thüringer Landtag auf Antrag der CDU-Fraktion mit der Frage, ob der Thüringer Verfassungsschutz noch den Rückhalt der Linkskoalition genießt. Anlass hierfür waren die jüngsten öffentlichen Aussagen aus den Reihen der Linksfraktion, wonach der Verfassungsschutz „höchst problematisch“ und sogar „gefährlich“ sei. Überdies agiere das Amt – so die Sicht der Linken – „politisch instrumentell“ und stelle kein Frühwarninstrument dar, um vor Gefahren für die Demokratie zu warnen. „Derartige Aussagen stellen eine neue Qualität einer linksideologisch geprägten und höchst fragwürdigen Abneigung dar“, sagte der CDU-Innenpolitiker Raymond Walk. Ausgangspunkt für die linken Entgleisungen bildete die nicht zum ersten Mal artikulierte Forderung des Präsidenten des Thüringer Verfassungsschutzes nach mehr Personal. Dieser hatte im Kampf gegen Rechtsextremismus mehr Personal gefordert und geäußert, dass die Mitarbeiterzahl nicht wie erhofft aufgestockt worden sei. „Eine wehrhafte Demokratie benötigt einen personell gut aufgestellten Verfassungsschutz und kein ständiges Rumgenörgel an einer in unserer Landesverfassung verankerten Behörde“, so Walk abschließend.

(TOP 26c) Aktuelle Stunde: SuedLink-Trassenplanung – keine Entwarnung für Thüringen Drucksache 6/6848

Der CDU-Umweltpolitiker Volker Emde legte die Sicht der CDU-Fraktion zum Inhalt der Aktuellen Stunde der LINKEN dar. Thüringen dürfe nicht der Lastesel der Energiewende in Deutschland sein, dies gelte besonders für den Bau von Stromtrassen. Deshalb stehe die CDU-Fraktion an der Seite der Bürger, die insbesondere in Südthüringen intensiv ihren Protest zum Ausdruck bringen. Trotz des Teilerfolgs – also der Halbierung des ursprünglichen Trassenkorridors in Thüringen, bleibt die CDU-Fraktion dabei, dass auch Südthüringen aufgrund zahlreicher Konfliktpunkte mit Natur und Landschaft  verschont bleiben muss. Durch die TenneT muss nun klar dargelegt werden, ob und wie das FFH-Gebiet Werratal und das Biosphärenreservat Rhön betroffen sind oder umgangen werden können. Die CDU Thüringen tritt auch deshalb weiter ganz klar für eine Bündelung der Infrastruktur und damit für eine Verlegung der Trasse entlang der A7 durch Hessen über Bad Hersfeld und Fulda ein. „Lassen Sie uns gemeinsam den besten Weg zum Wohle von Thüringen suchen und den Planungsunternehmen unsere Argumente gegen eine Querung Thüringens, das bereits jetzt hohe Lasten im Rahmen der Energiewende schultert, sehr deutlich machen“, so der Aufruf Emdes.

(TOP 26d) Aktuelle Stunde: SOS an Regelschulen – gefährdet der Anstieg von Unterrichtsausfällen die Regelschulen als Rückgrat des Thüringer Schulwesens? Drucksache 6/6849

Auf Antrag der Fraktion der AfD befasste sich der Thüringer Landtag in einer Aktuellen Stunde mit der Situation an Thüringer Regelschulen. Die CDU-Bildungspolitikerin Marion Rosin betonte, dass der Antrag grundsätzlich zu begrüßen sei. 2017/2018 seien an den Thüringer Regelschulen 4537 Stunden ausgefallen. Damit sei der Unterrichtsausfall an Regelschulen auch im Vergleich zu anderen Schulformen auf höchstem Niveau. Gleichzeitig bilde Thüringen immer weniger Regelschullehrer aus. Das von der Linkskoalition geplante Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens trage ebenso wenig zur Stärkung der Regelschulen bei, ganz im Gegenteil. Den Gesetzentwurf bezeichnete die Abgeordnete als „Angriff auf den ländlichen Raum“. Eine Vielzahl der Regelschulen seien hierdurch, ob der vorgegebenen Mindestgrößen, in ihrer Existenz bedroht. Ziel der Landesregierung sei ganz ersichtlich „die Regelschulen zu Gemeinschaftsschulen zu entwickeln“. Die CDU-Fraktion hat bereits 2017 gefordert, die Ausbildungskapazitäten an den Thüringer Universitäten und Studienseminaren zu erhöhen. Auch wurde eine Einstellungsgarantie für Lehramtsstudierende im Regelschulbereich nach erfolgreicher Staatsprüfung gefordert. Nichts von dem wurde von Rot-Rot-Grün umgesetzt. Die Probleme an den Thüringer Regelschulen, einst Herzstück der vielfältigen Thüringer Schullandschaft, seien, so die Abgeordnete Rosin, letztlich hausgemacht.

(TOP 26e) Aktuelle Stunde: Vielfalt ermöglichen und nicht verhindern: Mit Urheberrecht die digitale Gesellschaft auch in Thüringen stärken Drucksache 6/6862

In einer aktuellen Stunde befasste sich der Thüringer Landtag auf Antrag der SPD-Fraktion mit den Auswirkungen der neuen europäischen Urheberrechtslinie und insbesondere mit deren Artikel 13, der vor allem die Rechte der Urheber gegenüber den Plattformanbietern und Videoportalen stärken soll. Erreicht werden soll dies dadurch, dass Anbieter von Online-Inhaltsweitergabediensten wie YouTube oder Facebook vor dem sogenannten Upload von Inhalten mit Hilfe von Upload-Filtern sicherzustellen haben, dass nicht gegen das Urheberrecht verstoßen wird. Derartige Filter, die einer Art Zensurmaschine gleichkommen, lehnt die CDU ab, da diese technische Lösung bislang noch nicht fehlerfrei arbeitet und möglicherweise mehr Inhalte als nötig blockiert würden. Darüber hinaus dürften vor allem kleinere Start-up-Unternehmen in Thüringen von der Verpflichtung auf Einrichtung von Upload-Filtern negativ betroffen sein, da diese erst die erforderliche Filter-Software erwerben müssten. Als Alternative schlug daher der medien- und europapolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Gerold Wucherpfennig, analog zur „Verwertungsgesellschaft Wort“ für Publizisten die Einführung einer Vergütung für Inhalte auf Online-Plattformen vor.