Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 151. - 153. Plenarsitzung (03.-05.07.2019)

05.07.2019

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

(TOP 1a) Thüringer Gesetz zur Reform des Vergaberechts (Thüringer Vergaberechtsreformgesetz - ThürVgRG -) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU

(TOP 1b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes und anderer haushaltsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung

Heute hat der Landtag mit den Stimmen der AfD und der Koalitionsfraktionen in zweiter Beratung das rot-rot-grüne Thüringer Vergabegesetz (Drs. 6/6682) beschlossen. „Die Linkskoalition betreibt eine völlig widersprüchliche Investitionspolitik: Während sie sich für die Steigerung der Investitionsquote im Haushalt feiert, beschließt sie gleichzeitig ein Vergabegesetz, das öffentliche Investitionen ausbremst.“ Mit diesen Worten hat der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Prof. Dr. Mario Voigt, u. a. den Beschluss von Rot-Rot-Grün kritisiert, einen vergabespezifischen Mindestlohn von 11,42 Euro im Vergabegesetz zu verankern. Mit den weiteren Verschärfungen im Hinblick auf die vergabefremden Kriterien werde deutlich, dass Rot-Rot-Grün das Ziel, mehr Unternehmen für öffentliche Vergaben zu interessieren und Investitionen der öffentlichen Haushalte sicherzustellen, völlig aus den Augen verloren hat.

Wir haben als Gegenentwurf ein modernes Vergabegesetz (Drs. 6/3076) vorgelegt, das eine Vielzahl der Anzuhörenden als bessere Alternative bezeichnet hat. Aber Rot-Rot-Grün hat die massive Kritik weggewischt und unseren Gesetzentwurf abgelehnt. „Gute Wirtschaftspolitik für Thüringen sieht anderes aus“, so Voigt abschließend.

(TOP 2) Gesetz über die Anstalt Thüringer Fernwasserversorgung

Abg. Emde legte nochmals deutlich die Position der CDU-Fraktion dar. Mit dem Gesetz der Landesregierung (Drucksache 6/6356) soll eine gewisse neue Balance zwischen Geschäftsführung, Verwaltungsrat und Gewährträgerversammlung herbeigeführt werden. Zudem sollen neue Geschäftsfelder ermöglicht werden. Dabei bleibt unklar, was Windräder an Stauanlagen zu suchen haben und wie das gut miteinander funktionieren soll. Problem der neunen Geschäftsfelder ist das Haftungsrisiko, denn es haftet nicht nur die Thüringer Fernwasserversorgung mit ihrem  Vermögen, sondern auch das Vermögen des Fernwasserzweckverbandes Nord-Ost. Risiken müssen kalkulierbar und beherrschbar sein und dürfen am Ende nicht auf dem Rücken des Landeshaushalts, der kommunalen Ebene oder gar des Steuerzahlers ausgetragen werden und insofern ist das durch das Gesetz vorgesehene Handeln mit Derivaten sehr kritisch zu betrachten. Das sieht auch der Thüringer Landesrechnungshof so. Der Fernwasserversorgungsverband Nord-Ost fordert vehement die wirtschaftliche Auseinandersetzung und klare Trennung zwischen dem gewerblichen Betrieb (Verkauf von Trinkwasser) und den hoheitlichen Aufgaben, wie dem  Hochwasserschutz.  Diese klare Regelung ist im Gesetzentwurf nicht beinhaltet. Die CDU-Fraktion hat einen entsprechenden Änderungsantrag eingereicht, der aber keine Mehrheit fand. Das Gesetz wurde mit der Mehrheit der Regierungskoalition angenommen, die CDU-Fraktion hat sich dagegen ausgesprochen.

(Top 3) Thüringer Gesetz zur Neuordnung des Naturschutzrechts

Abg. Tasch legte die Sicht der CDU-Fraktion dar. Dieser Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 6/6500) hat eine lange Vorgeschichte. Schon bei Regierungsantritt der derzeitigen Regierungskoalition vor fast 5 Jahren wurde eine Novellierung des Naturschutzrechts in Aussicht gestellt. Neben Ergänzungen, wie der Einfügung des Nationalen Naturmonuments als neue Naturschutzkategorie, was auch unsere Fraktion bereits 2016 vorgeschlagen hatte, liegen die Schwerpunkte des Gesetzentwurfes im verstärkten Schutz von Alleen und linienhaften Anpflanzungen, der Stärkung des Vertragsnaturschutzes, der Schaffung von Grundlagen für eine Kompensationsverordnung zur Sicherung eines Flächenpools für Ausgleichsmaßnahmen, sowie eines jährlichen Berichts zur Lage des Naturschutzes in Thüringen. Problematische Änderungen sind einerseits das angestrebte Verbot von Gentechnik in Schutzgebieten, was der Bauernverband bereits heftig kritisiert hat und die gesetzliche Verankerung der 12 NATURA2000-Stationen, die inzwischen, incl. eines Kompetenzzentrums beim TMUEN, 40 neue Mitarbeiter haben. Wie schon beim Grünen Band, wo 6 Ranger neu eingestellt werden sollen, verlässt die Umweltministerin auch hier den geplanten Stellenabbaupfad. Ein ganz entscheidender Kritikpunkt ist unserer Meinung nach die Weigerung des Umweltministeriums, die Mehrbelastung der Unteren Naturschutzbehörden in angemessenem Umfang auch finanziell anzuerkennen. Die kommunalen Spitzenverbände haben zu Recht nachdrücklich darauf hingewiesen, das durch die neuen Aufgaben aus diesem Gesetz (z. B. Betreuung, Beratung und Kontrolle der NATURA2000-Stationen und ihrer Projekte, IAS-Kontrollen, Aufnahme und Kontrollen geschützter Allen, Führen des Alleenfonds) einen Mehrbelastungsausgleich, aufgrund eines höheren Personalbedarfs in den Landkreisen und kreisfreien Städten durch das Land zu leisten ist. Die CDU-Fraktion hat einen entsprechenden Änderungsantrag eingereicht, der aber keine Mehrheit fand. Das Gesetz wurde mit der Mehrheit der Regierungskoalition angenommen, die CDU-Fraktion hat sich dagegen ausgesprochen.

(TOP 4) Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen sowie zur Änderung des Thüringer E-Government-Gesetzes

Die CDU-Fraktion hat sich bei der abschließenden Beratung des Gesetzes über den barrierefreien Zugang zu den Websites (Drucksache: 6/6686) enthalten. Mit den Stimmen der Koalition wurde dieser Gesetzentwurf angenommen. Nach der Beratung im zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss kritisierte die Abgeordnete Simone Schulze das späte Handeln von Rot-Rot-Grün. So hat die Landesregierung trotz eines Antrags der CDU-Fraktion keinen Vorschlag zur Umsetzung der zu Grunde liegenden EU-Richtlinien gemacht. Stattdessen mussten die Regierungsfraktionen im Landtag aktiv werden. Doch auch der vorliegende Gesetzentwurf reicht nicht aus, da die Kostenerstattung für die betroffenen Kommunen nicht hinreichend geregelt wurde.

(TOP 5) Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) sowie zur Änderung des Thüringer Beamtengesetzes

Mit dem Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) sowie zur Änderung des Thüringer Beamtengesetzes (Drs. 6 /6825) plant die Landesregierung die Stärkung der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen auf Landes- wie auch auf kommunaler Ebene. Es beinhaltet unter anderem ein Gleichstellungsgebot und Benachteiligungsverbot, was aber ohnehin bereits in der Thüringer Verfassung (Art. 2 Abs. 4 ThürVerf) verankert ist. Gleichzeitig beinhaltet das Gesetz auch einige Neuerungen, welche die CDU-Fraktion bereits im Jahr 2015 forderte (Drs. 6/832). Unter anderem wird der Landesbeauftragte nun beim Landtag und nicht mehr im Sozialministerium angesiedelt. Der aktuelle, umfangreiche Änderungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache 6/7453) zielt darauf ab, die Schwächen des ThürGIG zu heilen und dazu einerseits Barrieren für Menschen mit Behinderungen abzubauen und andererseits die von den Kommunen zu tragenden Kosten gemeinschaftlich mitzutragen. Deshalb soll unter anderem eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit geschaffen werden. Die hochtechnischen und juristisch schwierigen Fragen zur Barrierefreiheit können dort zentral für alle Gebietskörperschaften und öffentliche Ämter des Freistaates beantwortet werden, was wiederum die Kommunen entlasten würde. Die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Beate Meißner, wies in ihrer Rede zudem darauf hin, dass alle Kreise und kreisfreien Städte nach ThürGIG dazu verpflichtet seien, Maßnahmenpläne aufzustellen. Dies müsse fachlich begleitet werden, wozu es wiederum die Landesfachstelle brauche. Letztlich war die rot-rot-grüne Mehrheit den Argumenten der CDU-Fraktion gegenüber nicht aufgeschlossen und lehnte den Unions-Antrag ab. Der Gesetzentwurf wurde bei Enthaltung der CDU-Fraktion durch die rot-rot-grüne Mehrheit angenommen.

(TOP 6) Thüringer Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Berufs des Regelschullehrers

Die CDU-Fraktion hat heute dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur besseren Besoldung der Regelschullehrer (Drucksache: 6/6826) in zweiter Beratung zugestimmt. In der Beratung im für die Besoldung von Landesbeamten zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss sind aber die Defizite in der rot-rot-grünen Schulpolitik deutlich geworden: Diese Landesregierung bildet zu wenig Lehrer aus. „Es ist auch kein Zustand, dass junge Absolventen ein halbes Jahr warten müssen, um in den Schuldienst aufgenommen zu werden“, machte der haushaltspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Maik Kowalleck, deutlich. Auch wenn diese Besoldungserhöhung grundsätzlich für eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeiten geeignet sei, handele die Landesregierung schlicht zu spät. „Über die Wahlperiode ist dieses Thema nicht angegangen worden, was die Geringschätzung der Regelschule durch diese Landesregierung zum Ausdruck bringt“, so Kowallecks Fazit.

(TOP 7) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes (Thüringer Carsharinggesetz)

Einstimmig hat der Landtag einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes (Drucksache 6/6827) beschlossen. Zur Förderung des „Carsharings“ soll den Kommunen mit dem Gesetzentwurf die rechtssichere Ausweisung von dafür benötigten öffentlichen Flächen ermöglicht werden. Für Straßen nach Landesrecht (Landes-, Kreis-, Gemeinde- und sonstige öffentliche Straßen) soll eine Regelung für das stationsbasierte Carsharing geschaffen werden. Für Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen existiert eine solche Regelung bereits (Carsharinggesetz vom Juli 2017). Mit dem Gesetzentwurf wird eine Satzungs- und Erlaubnisgrundlage für die Sondernutzung des stationsbasierten Carsharings geschaffen. Zudem wird geregelt, dass die Gemeinden Sondernutzungsgebühren erheben müssen, die mindestens dem marktgleichen Gegenwert des zur Verfügung gestellten öffentlichen Parkraums entsprechen. Damit wird vermieden, dass dem Begünstigten (Carsharinganbieter) ein wirtschaftlicher Vorteil verschafft wird, der gegen Beihilferecht der EU verstoßen könnte.

(TOP 8) Thüringer Gesetz zur Anpassung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts

Gegen die Stimmen der CDU-Fraktion hat Rot-Rot-Grün den Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 6/6961) in zweiter Beratung verabschiedet. Er enthält zahlreiche Änderungen und Ergänzungen im Beamtenstatusgesetz, im Beamtengesetz, im Laufbahngesetz, im Disziplinargesetz sowie in der Beamtenversorgung. Abzulehnen sind vor allem die unmittelbare Verbeamtung ohne Vorbereitungsdienst bzw. vorangegangene hauptberufliche Tätigkeit, Sprungbeförderungen und die Privilegierung von Landesbeamten mit einem Rückkehrrecht aus kommunalen Wahlbeamtenverhältnissen auf Zeit. Verfassungsrechtlich bedenklich und unausgegoren ist für Beamte die geplante Förderung des unwiderruflichen Wechsels von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung (sog. Pauschale Beihilfe nach Hamburger Modell). „Unter dem Deckmantel scheinbar nur redaktioneller Änderungen wird hier ein politisch motivierter Systemwechsel mit grundlegenden Änderungen im krankenversicherungs- und beamtenrechtlichen System angestrebt“, sagte die Obfrau der CDU-Fraktion im Innenausschuss, Gudrun Holbe, und prognostiziere erhebliche Mehrkosten.

(Top 9) Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes – Einführung der paritätischen Quotierung
 
Gegen die Stimmen der CDU-Fraktion hat Rot-Rot-Grün seinen ideologisch motivierten Gesetzentwurf zur paritätischen Quotierung (Drucksache 6/6964)
verabschiedet. Durch Änderung des Landeswahlgesetzes soll erzwungen werden, Landeslisten paritätisch und alternierend mit Frauen und Männern bzw. Diversen zu besetzen. Das ist eklatant verfassungswidrig und seinerseits diskriminierend. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Landtags hat in seinem Rechtsgutachten klargestellt, dass diese Gesetzesänderung insbesondere gegen die Grundsätze der Freiheit und Gleichheit der Wahl, die Freiheit und Chancengleichheit der Parteien sowie das Differenzierungsverbot verstößt. Der Frauen-Förderauftrag in der Landesverfassung rechtfertigt diese schweren und diskriminierenden Eingriffe durch das verbindliche „Reißverschlussverfahren“ keinesfalls. „Eine derartige Arroganz der Macht gegenüber Rechtsgutachten habe ich in meinen 30 Jahren als Abgeordneter nicht erlebt“, sagte der innenpolitische Sprecher Wolfgang Fiedler.

(Top 10) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes – Verhinderung von Scheinkandidaturen

Mit den Stimmen der CDU-Fraktion wurde in zweiter Beratung ein Gesetzentwurf der AfD (Drucksache 6/7136) abgelehnt. Dieser sollte die Kandidatur von Bürgermeistern, Oberbürgermeistern, Landräten und Beigeordneten zu Gemeinderats- oder Kreistagswahlen verbieten und sanktionieren. Jedoch sind diese Kandidaturen kommunaler Amtsträger in allen deutschen Ländern zulässig. Auch das Bundesverfassungsgericht hat das nicht beanstandet. Eine Einschränkung wäre mit Blick auf die Gleichheit der Wahl möglicherweise sogar verfassungswidrig. „Die Diffamierungen ‚Wählertäuschung‘ und ‚Scheinkandidaturen‘ unterstreichen, dass es sich bei dieser Initiative um politisch motivierten schlechten Populismus der AfD im Vorfeld zur Kommunalwahl handelt“, erklärte der CDU-Innenpolitiker, Jörg Kellner.

(TOP 11) Thüringer Gesetz zur Ausführung des Paßgesetzes und des Personalausweisgesetzes (ThürAGPaßAuswG)

Mit den Stimmen der CDU-Fraktion wurde in zweiter Beratung ein Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 6/7140) angenommen. Er enthält erforderliche Anpassungen an bundesgesetzliche Vorgaben sowie landesrechtliche Ausführungsvorschriften zum Pass- und Personalausweisrecht. Linke, AfD und Grüne haben sich in der Debatte ideologisch motiviert gegen die erforderliche Informationsvernetzung der Sicherheitsbehörden ausgesprochen. Das dem Thüringer Umsetzungsgesetz zugrundeliegende Bundesrecht stand im Landtag indes nicht zur Abstimmung.

(TOP 12) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Pressegesetzes – Herstellung von Transparenz der Beteiligungen politischer Parteien an Medienunternehmen

Mit dem Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des bestehenden und bewährten Thüringer Pressegesetzes (Drucksache: 6/7284) verlangt der Einreicher, dass Verleger eines periodischen Druckwerks, an denen unmittelbar oder mittelbar politische Parteien beteiligt sind, künftig bei jeder Ausgabe an herausgehobener Stelle des Druckwerks auf diese Beteiligung hinweisen sollen. Der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Gerold Wucherpfennig, stellte klar, dass die von der AfD suggerierte Behauptung, es gebe keine Transparenz der Beteiligungen politischer Parteien an Medienunternehmen, schlichtweg unwahr ist. Er verwies in seiner Gegenrede auf die alljährlich vom Bundestagspräsidenten auf der Grundlage des Parteiengesetzes § 24 Abs. 7 Nr. 1 und 2 veröffentlichte Bekanntmachung der Rechenschaftsberichte der politischen Parteien, wo diese pflichtgemäß eventuell vorhandene Medienbeteiligungen ausweisen müssen. Diese ist für jedermann zugänglich. Aufgrund der vorhandenen Auflagen ist demnach eine weitere Regulierung seitens der Politik obsolet und der Novellierungsvorschlag der AfD abzulehnen. Der CDU-Medienpolitiker verwehrte sich zudem gegen die durch den Gesetzentwurf der AfD unterstellte und an keiner Stelle untersetzte Behauptung, dass es angeblich keinen freien unabhängigen Journalismus gäbe und Journalisten beeinflussbar seien. Im Gegenteil verwies Wucherpfennig auf eine aktuelle Studie, laut dieser bundesweit das Vertrauen der Leser in die Medien gestiegen ist. Die Überweisung der Gesetzesnovellierung in den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.

(TOP 13) Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes
 
Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat heute für die Überweisung des fünften Glücksspieländerungsgesetzes (Drucksache: 6/7401) zur weiteren Beratung in den Ausschüssen gestimmt. Dort soll der Wechsel der Rechtsform der Lotto-Treuhandgesellschaft GmbH in eine Anstalt öffentlichen Rechts unter gleichzeitiger Aufnahme des Landesbetriebs der Thüringer Lotterieverwaltung hinterfragt werden. Die Gesetzesänderung wird von den Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit Handlungsbedarf beim Datenschutz und neuer Rechtsprechung zu der bisher bestehenden umsatzsteuerlichen Organschaft begründet. Der Haushalts- und Finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Maik Kowalleck, kritisierte: „Erst zum 7. Juni 2019 wurde das vierte Glücksspieländerungsgesetz verkündet und nun müssen wir schon das fünfte beraten. Das ist handwerklich schlechte Arbeit. Vor allem wird, wie beim letzten Gesetz, keinerlei qualitative Verbesserung beim Spieler- und Jugendschutz erreicht.“

(TOP 14 b) Thüringer Gesetz zur Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts "ThüringenForst" - Erste Beratung

Der Landtag hat in erster Lesung ein Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“ (Drucksache 6/7418) beraten. Es soll bereits am Freitag zum zweiten Mal aufgerufen und am selben Tag verabschiedet werden. Die Pläne sehen vor, dass die Landesforstanstalt 4 Millionen Euro noch im Jahr 2019 zusätzlich zur Aufstockung des Personals bekommt. Nächstes Jahr sollen es weitere 4 Millionen Euro sein. Hält die Sondersituation in Thüringens Wäldern an, sollen 2021 noch einmal 4 Millionen Euro und 2022 erneut 4 Millionen Euro bereitgestellt werden können. Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat die geplanten weiteren Hilfen für Thüringens Wälder als zu gering kritisiert. „Das ist nicht annähernd das, was erforderlich ist, um dem Ausmaß der Katastrophe gerecht zu werden“, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Landtags-CDU, Egon Primas, am Mittwoch im Plenum. Es fehle ein Soforthilfsprogramm für alle Waldbesitzarten, ein Rettungsfonds für den Thüringer Wald und Handlungsoptionen zur großflächigen Beschleunigung des Waldumbaus sowie für Maßnahmen zur Sicherung des Holzabsatzes. „Das, was hier die Reaktion der Regierenden in Thüringen auf die schlimmste Katastrophe im Forst überhaupt sein soll, ist selbst eine Katastrophe“, sagte Primas. Er machte deutlich, dass keiner seriöse Zahlen für den Finanzbedarf wissen könne. Klar sei nur: Das was, der Gesetzentwurf vorsehe, reiche bei weitem nicht aus. Primas sprach von einem hohen zweistelligen Millionenbetrag, der für ein Soforthilfsprogramm erforderlich sei. Dieses Programm soll Handlungsoptionen zur kurzfristigen Schadensbeseitigung, zur großflächigen Beschleunigung des Waldumbaus, zur Sicherung des Holzabsatzes und zur auskömmlichen finanziellen und personellen Ausstattung der Landesforstanstalt umfassen. „Daneben brauchen wir Fördermittel für alle Waldbesitzarten in erheblichem Umfang. Das Grüne Herz Deutschlands steht vor dem Infarkt. Fakt ist: Diese Landesregierung und diese Koalition lässt unseren Wald schlicht verrecken“, so Primas wörtlich.

(TOP 14b) Thüringer Gesetz zur Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“- Zweite Beratung

Der Landtag hat heute in zweiter Lesung das Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“ (Drs. 6/7418) beschlossen. Am Mittwoch hatte der Landtag den Entwurf von den Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis90/Die Grünen erstmals behandelt. Die Pläne sehen vor, dass die Landesforstanstalt in den nächsten vier Jahren jeweils 4 Millionen Euro zusätzlich zur Aufstockung des Personals bei ThüringenForst bekommt.

Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat die geplanten weiteren Hilfen für Thüringens Wälder als zu gering kritisiert, sich der Abstimmung aber enthalten. «Die Forstanstalt wird damit wenigstens in die Lage versetzt, das Allernötigste zu tun», sagte der CDU-Abgeordnete Egon Primas im Plenum.

Primas wies darauf hin, dass am Ende des Jahres 2018 die Rücklage des Freistaats Thüringen 1,5 Milliarden Euro betragen habe. Finanzministerin Heike Taubert von der SPD sitze auf diesem Geld. „Wie muss sich denn ein kleiner Privatwaldbesitzer vorkommen, wenn er diese Zahl sieht und gleichzeitig sieht, ihm wird nicht ansatzweise geholfen?  Wie müssen sich die Bürgermeister in den Kommunen vorkommen, deren Haushalte auf Holzeinnahmen aufgebaut sind?“, so Primas. Seine unmittelbare Antwort: „Sie kommen sich verarscht und im Stich gelassen vor. Im Stich gelassen von Rot-Rot-Grün.“

(TOP 15) Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur (Gemeindefinanzierungsgesetz)

Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat heute der Überweisung des Gemeindefinanzierungsgesetzes (Drucksache: 6/7414) in die Ausschüsse zugestimmt. „Dort können Zielsetzung des Gesetzes und tatsächliche Fördersystematik hinterfragt werden“, betonte die CDU-Finanzpolitikerin Kristin Floßmann. Sie kritisierte, dass es von der rot-rot-grüne Landesregierung gesetzte Ursachen sind, die an den geringeren Mittelabflüssen seit dem Jahr 2017 schuld sind. „Gerade dadurch wird deutlich, dass die Zuwendungspraxis zu bürokratisch und die Finanzausstattung der Kommunen zu niedrig ist, um notwendige Eigenanteile zu leisten“, so Floßmann.

(TOP 16) Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes

In erster Beratung befasste sich der Thüringer Landtag mit dem Gesetz zur Änderung des Sportfördergesetzes in Drucksache 6/7415. Der Gesetzentwurf statuiert Ausnahmen zur unentgeltlichen Nutzung von Sportstätten für die Friedrich-Schiller-Universität Jena, die Spezialgymnasien in Trägerschaft des Landes und den Übungsbetrieb im Nachwuchsleistungssport in Verantwortung der Sportfachverbände. Mit der vorgesehenen Regelung werden unter anderem den Sportfachverbänden neue Lasten aufgetragen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf eine langfristige finanzielle Planungssicherheit. Der sportpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Manfred Grob, betonte in diesem Zusammenhang:  „Wenn – und dies wird eines Tages geschehen – wieder haushalterisch schlechtere Zeiten herrschen, könnte sich die beabsichtigte Regelung als nachteilig, wenn nicht gar als Todesstoß für den Nachwuchsleistungssport erweisen.“ Auch sei nicht nachvollziehbar, warum eine Regelung von Ausnahmen durch Gesetz und nicht durch Rechtsverordnung erfolge. Mit der Regelung von Ausnahmen entgegen der einstmals stets wiederholten Forderung nach Entgeltfreiheit widerspreche sich Rot-Rot-Grün zudem selbst. „Die Forderung nach Entgeltfreiheit hatte Rot-Rot-Grün stets wie eine Monstranz vor sich hergetragen“, so Grob. Regelungsmängel des erst wenige Monate alten Sportfördergesetzes, wie etwa die Frage, wer die Nebenkosten im Rahmen der Nutzung trägt, greife der Gesetzentwurf nicht auf.

(TOP 17) Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes

Mit dem Änderungsgesetz (Drucksache: 6/7416) möchte Rot-Rot-Grün keine wesentlichen Veränderungen im Bereich der Aufarbeitung der SED-Diktatur vornehmen, sondern lediglich eine finanzielle und versorgungsrechtliche Besserstellung des Landesbeauftragten. Dazu soll dessen Besoldungsstufe von einer A 16 auf eine B 3 (ca. 8.000 Euro) angehoben werden. Der für die SED-Aufarbeitung zuständige Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Herbert Wirkner, kritisierte diese Vorlage als unverhältnismäßig und als ein falsches Signal für die seit Jahren auf einen Härtefallfonds wartenden Opferverbände. Zum Vergleich führte der CDU-Politiker die Besoldungsstufe des Sächsischen Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur an, der in Sachsen mit doppelter Einwohnerzahl gegenüber Thüringen lediglich mit einer Entgeltstufe E 15 Ü entlohnt wird. Die Gesetzesnovelle wurde zur Weiterberatung einstimmig in die Ausschüsse für Europa, Kultur und Medien (Federführung) sowie für Haushalt überwiesen. Eine Überweisung in den Justizausschuss wurde mehrheitlich abgelehnt.

(TOP 18) abgesetzt

(TOP 19) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Pensionsfondsgesetzes

Die CDU-Fraktion hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Pensionsfonds (Drucksache: 6/7411) mit in den Haushalt- und Finanzausschuss überwiesen. Der Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses, Volker Emde, kündigte an: „Trotz einer zutreffenden Situationsbeschreibung eines möglichen Vermögensverlustes fehlen klare gesetzliche Regelungen, wie mit dem höheren Risiko anderer als mündelsicherer Anlageformen umgegangen werden soll. Und wie soll dann das Parlament beteiligt werden?“ Der Finanzpolitiker betonte, es handele sich moralisch um das Geld der Beamten, denn ihnen wurde ein Teil des Soldes vorabgezogen. Daher müsse kontrolliert werden, wie die Landesregierung mit dem Geld umgehen wolle. „Ich erwarte eine konstruktive Auseinandersetzung im Ausschuss zur Lösung der Gefährdung des Fondsvermögens“, so Emde.

(TOP 20) Approbationen und Zulassungen für ausländische Ärzte und Anerkennung der Berufsqualifikation für ausländisches Pflegepersonal in Thüringen

Mit ihrem letztlich erfolgreichen Antrag in Drucksache 6/6685 wollte die CDU-Fraktion die Approbationen und Zulassungen für ausländische Ärzte und ausländisches Pflegepersonal beschleunigen. Besonderen Fokus legt der Antrag darauf, den Patientenschutz in diesem Prozess nicht zu gefährden. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel, erklärte in seiner Plenarrede den entscheidenden Baustein der neuen Regelung: Die bislang für die Approbation ausländischer Ärzte notwendige Kenntnisprüfung soll künftig durch das Dritte Staatsexamen des Medizinstudiums ersetzt werden. Auch fordert der Antrag die Einführung einer deutschlandweiten zentralen Datenbank, in der Bewerber auf Approbation gespeichert werden, um Doppelbewerbungen in den Ländern, in denen Approbationen am leichtesten zu erreichen sind, auszuschließen. Dadurch kann ein einheitliches Ausbildungsniveau gewährleistet werden. Der Antrag wurde mit Stimmen der CDU und der Koalitionsfraktionen angenommen.

(TOP 21) Umsetzung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes auch für Online-Angebote von Zeitungen und vergleichbaren Medien

Mit der Antragsinitiative (Drucksache: 6/7087) verlangt die CDU-Fraktion eine ermäßigte Umsatzsteuer für online vertriebene Zeitungsprodukte. Zu diesem Zweck fordert sie die Landesregierung dazu auf, im Bundesrat entsprechend aktiv zu werden. In seiner Rede wies der medienpolitische Sprecher Gerold Wucherpfennig darauf hin, dass es für Print-Zeitungen und -Zeitschriften bereits bundesweit einen ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent gibt, aber eben nicht für online vertriebene Medienprodukte. Der CDU-Medienpolitiker hält diese steuerliche Ungleichbehandlung im digitalen Zeitalter für nicht mehr zeitgemäß. Darüber hinaus kann mit Hilfe des Antrages die angespannte finanzielle Situation der Verlagshäuser entlastet werden. Ein niedrigerer Preis würde gleichzeitig zur besseren Versorgung des ländlichen Raumes mit Qualitätsjournalismus beitragen, wenn künftig nur noch Online-Zeitungsprodukte im ländlichen Raum angeboten werden sollen, so Wucherpfennig. Der Antrag wurde einstimmig in den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien sowie in den Haushalts- und Finanzausschuss (Federführung) zur Weiterberatung überwiesen.

(TOP 22) Stärkung der Thüringer Regelschule als lebenswelt- und berufsorientierte Schulform

In erster Beratung befasste sich der Thüringer Landtag mit dem Antrag „Stärkung der Thüringer Regelschule als lebenswelt- und berufsorientierte Schulform“ der CDU-Fraktion in Drucksache 6/7088. Der bildungspolitische Sprecher der Fraktion, Christian Tischner, betonte erneut, dass die Thüringer Regelschulen besonders unter Lehrermangel, Unterrichtsausfall und fehlenden Zeugnisnoten leiden. Hierdurch würden Vorurteile gegenüber dieser Schulart verstärkt. Mit dem vergangenen Haushalt waren den Regelschulen trotz alledem 170 Lehrerstellen entzogen worden. Auch die Ausbildungskapazitäten für Regelschullehrer wurden nicht erhöht. „Die Regelschule, einst Herzstück des Thüringer Schulsystems, hat sich inzwischen zum Akutpatienten gewandelt. Mit dem Antrag wird der Fokus wieder auf die Regelschulen gelegt, an denen die praktischen, handwerklichen und technischen Begabungen optimal gefördert werden“, sagte Tischner. Dies sei von besonderer Bedeutung im Angesicht des Fachkräftemangels, dem sich Thüringen ausgesetzt sieht. „Die Regelschule bereitet Schülerinnen und Schüler auf das Berufsleben vor. Dies gilt es zu optimieren“, so Tischner weiter. Der Antrag ziele auch auf eine Überarbeitung der Stundentafel, um das Lehr- und Lernangebot praxisgerechter auszugestalten. Darüber hinaus werden auch weitere Maßnahmen, etwa zur Steigerung der Attraktivität des Berufs des Regelschullehrers, in den Blick genommen. Die Linkskoalition lehnte den Antrag – ohne eine Beratung im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zu ermöglichen – ab. Damit missachtete Rot-Rot-Grün das Engagement der Praktiker aus Thüringer Regelschulen, die an der Erarbeitung des Antrags mitgewirkt hatten.

(TOP 23) Bericht der Landesregierung zu ihren Aktivitäten auf dem Gebiet der Aufarbeitung der SED-Diktatur in Thüringen für den Zeitraum März 2018 bis Februar 2019

Mit dem Antrag zur öffentlichen Diskussion des vierten Berichts zu den Aktivitäten der Landesregierung auf dem Gebiet der Aufarbeitung der SED-Diktatur in Thüringen (Drucksache: 6/7089) möchte die CDU-Landtagsfraktion ein für sie bedeutsames Thema im Thüringer Landtag aufrufen – die Aufarbeitung des SED-Unrechts. Dabei verlangt sie von der Landesregierung in einem Sofortbericht aufzuzeigen, mit welchem Erfolg sie sich bei der Umsetzung von konkreten Maßnahmen zur Aufarbeitung des SED-Unrechts im Berichtszeitraum eingesetzt hat. Auf der Grundlage des vorgelegten Berichts wies der für die SED-Aufarbeitung zuständige Sprecher der CDU-Fraktion, Herbert Wirkner, nach, dass die Landesregierung in diesem Bereich noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat und noch nicht alle Probleme zur Zufriedenheit vor allem der betroffenen Opfer gelöst worden sind. Dazu zählt vor allem die von der CDU-Fraktion wiederholt aufgestellte Forderung zur Einrichtung eines Härtefallfonds für die von SED-Unrecht betroffenen Opfer, aus Mitteln des ehemaligen SED-Vermögens, die von der CDU thematisierten Probleme bei der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Diskriminierung von Christen in der DDR oder der immer noch offene Standort für ein zentrales Archiv in Thüringen zur Aufbewahrung der Stasi-Akten. Der Tagesordnungspunkt wurde abgeschlossen.

(TOP 24) Flüchtlingsbürgen zur Kasse bitten – Erstattungsforderungen durchsetzen – den Rechtsstaat sichern

Entgegen der Intention des Titels beschäftigte sich der Antrag der AfD (Drs. 6/7145) nicht mit Flüchtlingsbürgen, sondern mit regulären ausländerrechtlichen Verpflichtungserklärungen. Diese müssen abgegeben werden, wenn beispielsweise Visa für ausländische Besucher aus bestimmten Ländern beantragt werden und haben rein gar nichts mit Flüchtlingsbürgschaften zu tun. Zu diesen regulären Verpflichtungserklärungen wollte die AfD Anzahl, Erstattungsumfang und Umfang der Gesundheitsleistungen erfragen. In der Großen Anfrage(Drs. 6/7020) hingegen, hatte sich die AfD-Fraktion mit Flüchtlingsbürgen beschäftigt. Diese Anfrage hatte ergeben, dass in Thüringen sich die Zahl der Flüchtlingsbürgen im einstelligen Bereich bewegt und diese sich ausschließlich in Jena gegen die Erstattungsforderungen stellen. Der migrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Herrgott, erklärte dementsprechend: „Für das Beitreiben von Forderungen ist weder die Regierung noch der Landtag zuständig, sondern die kommunalen Jobcenter. Und gehen Sie davon aus, dass die Jobcenter in Thüringen die Forderungen beitreiben. Diese Kosten werden nämlich von keiner anderen Seite erstattet.“ Der Abgeordnete führte ferner aus, dass für jede Behörde bestätigt wurde, dass in Thüringen korrekt beraten wurde und wird. Die falsche Rechtsauffassung, dass bei Asylzuerkennung die Bürgschaft entfällt, wurde in Thüringen von keiner Ausländerbehörde mitgeteilt. Der Antrag wurde mit den Stimmen der CDU-Fraktion abgelehnt.

(TOP 26) Befähigung und Eignung als ausschlaggebende Kriterien für den öffentlichen Dienst erhalten. Geplante Studie „Vielfalt entscheidet Thüringen“ stoppen

Zum Abschluss des Plenums befasste sich der Thüringer Landtag mit dem Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 6/7192). Der gleichstellungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Henry Worm, betonte die schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken der CDU-Fraktion an der Studie. „Eignung, Befähigung und fachliche Leistung sind für uns als Christdemokraten und als Anhänger dieser freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht verhandelbar“, so der gleichstellungspolitische Sprecher mit Blick auf Art. 33 Abs. 2 GG. Sachfremde Erwägungen dürften nicht Grundlage für Personalentwicklungskonzepte werden. Auch stelle die Studie einen Eingriff in die Intimsphäre der Bediensteten des Freistaats dar. Wie bislang nur Presseberichten zu entnehmen war, soll die Finanzierung des gesamten Projekts bereits in der Planungsphase im Sommer 2018 innerhalb der Staatskanzlei haushaltsrechtlich umstritten gewesen sein. Es soll vor allem Bedenken dahingehend gegeben haben, dass für die Studie 312.000 Euro aus Mitteln des Thüringer Integrationskonzeptes entnommen wurden. Der gleichstellungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion forderte auch hierzu umfassend Aufklärung. Der Antrag wurde durch die Linkskoalition erwartungsgemäß abgelehnt.


(TOP 36) abgesetzt

(TOP 37) Wahl eines Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs mit Befähigung zum Richteramt

Auf Vorschlag und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde Dr. Klaus Hinkel als Nachfolger des bisherigen Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, Prof. Dr. Hartmut Schwan, gewählt.

(TOP 39 a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Die Reform der Grundsteuer und ihre Auswirkungen auf Thüringen“

Die CDU-Fraktion hat bei der Aktuellen Stunde zur Grundsteuerreform (Drucksache: 6/7405) auf Antrag der AfD-Fraktion die Einigung im Bund begrüßt. Der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Maik Kowalleck, betonte die Herausforderungen, innerhalb von fünf Jahren jedes Grundstück zu bewerten. Nach Auffassung des Finanzpolitikers hätte die Einigung früher erfolgen können. Denn bereits im April 2019 hatten die finanzpolitischen Sprecher der Unionsfraktionen einen richtungsweisenden Beschluss gefasst, der eine Länderöffnungsklausel vorsah. Diese ermöglicht, regionale Herausforderungen regional zu regeln. Dass diese Regelung nun eingeführt werde, sei gut, so Kowalleck.

(TOP 39 b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Mordfall Lübcke - Rechtsterroristische Netzwerke auch in Thüringen bekämpfen“

Die Ereignisse um die Ermordung des Kassler Regierungspräsidenten Walter Lübcke machte die SPD-Fraktion zum Thema einer Aktuellen Stunde (Drucksache 6/7421). Für die CDU-Fraktion erinnerte der Innenpolitiker Raymond Walk an Walter Lübcke als Menschen, den er auch persönlich kannte. Parteiübergreifenden Beifall erhalten hatte Lübcke für sein klares Bekenntnis zu Anstand, Toleranz und Menschlichkeit, als Fundamente unserer offenen Gesellschaft und seinen Appell, Hetze und Hass, Drohungen und Gewalt als Angriffe auf Rechtsstaat und Demokratie entschieden zu bekämpfen. Walk lobte die schnellen Ermittlungserfolge der Sicherheitsbehörden. Zügig und umfassend seien nun die Netzwerke aufzuklären, die Szene zu entwaffnen und mögliche Mittäter wie Unterstützer zur Verantwortung zu ziehen. Dazu forderte er die Stärkung der Sicherheitsbehörden, insbesondere des Verfassungsschutzes – durch mehr Personal, wie auch durch einen verstärkten Einsatz von V-Leuten und die Überwachung verschlüsselter Messenger-Dienste.

(TOP 39 c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Intransparenz von Immobiliengeschäften der Landesregierung in Gera“

Für 70 Millionen Euro kann man in Thüringen rund 46 000 qm Wohnraum neu bauen. Darauf hat der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Maik Kowalleck, in der Aktuellen Stunde zum Kauf von Anteilen an der GWB „Elstertal“ in Gera durch die Landesregierung (Drucksache 6/7434) hingewiesen. Kowalleck äußerte Verständnis für die Nöte der Stadt, hält das Immobiliengeschäft zu Lasten der Thüringer Steuerzahler jedoch für einen schweren Fehler. „Die Begründung Bodo Ramelows, 5000 Wohnungen vor irgendwelchen vermeintlichen Immobilienhaien retten zu wollen, ist angesichts des Geraer Wohnungsmarktes grober Unfug. Durch diesen Kauf entsteht nicht eine neue Wohnung. Dabei wäre ein größeres Angebot auch das wirksamste Mittel gegen steigende Mieten“, so Kowalleck. Abschließend kritisierte der Abgeordnete, dass das Land die Anteile auch noch unter Umgehung der Grunderwerbsteuer erstanden hat. „Sie geht damit einer Belastung aus dem Weg, der sich normale Bürger nicht entziehen können.“ Rot-Rot-Grün hatte die Grunderwerbsteuer in Thüringen erst zu Anfang der Wahlperiode auf den höchsten Satz in Deutschland angehoben.


(TOP 39 d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Bundesratsinitiative Thüringens zur Senkung der Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf sieben Prozent auch auf Hygieneartikel des täglichen Bedarfs“

Die CDU-Fraktion hat in der Aktuelle Stunde der LINKEN (Drucksache:  6/7437) auf die grundsätzliche Frage verwiesen, ob es nicht auch andere Sachverhalte mit Bezügen zum täglichen Bedarf gibt, bei denen die Höhe des Mehrwertsteuersatzes umstritten ist. Daher gehe es nicht um ein geschlechtsspezifisches Thema, erklärte der finanzpolitische Sprecher der Fraktion, Maik Kowalleck. Gleichwohl sei gerade bei dieser Initiative die zuständige Bundesebene der CDU/CSU-Fraktion offen für eine Debatte. Dort wurde der Bundesfinanzminister aufgefordert, einen Vorschlag vorzulegen.


(TOP 39 e) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Extreme Rechte an den Wurzeln packen - Rechtsrock in Thüringen konsequent bekämpfen“

Am 5. und 6. Juli 2019 findet in Themar das Rechtsrockfestival „Tag der nationalen Bewegung“ statt. Der Freistaat gilt schon lange als ein zentraler Veranstaltungsort für Neonazis aus ganz Europa. Auf Rechtsrockveranstaltungen werden Gewinne erzielt, die dem weiteren Auf- und Ausbau rechter Strukturen dienen. Außerdem sind diese Veranstaltungen Orte der Vernetzung und der Radikalisierung. In einer Aktuellen Stunde (Drucksache 6/7445) auf Antrag der LINKEN sprach Innenexperte Raymond Walk den Sicherheitsbehörden und Kommunen sowie ausdrücklich auch dem bürgerschaftlichen Engagement vor Ort Dank und Anerkennung aus. Er forderte die nachhaltige auch personelle Stärkung der Sicherheitsbehörden, insbesondere des Verfassungsschutzes, um die Erkenntnislage und den Überwachungs- und Verfolgungsdruck stetig zu erhöhen. Zudem will die CDU-Fraktion ganz grundsätzlich verhindern, dass Rechtsextremisten unter dem Deckmantel der Versammlungs- und Meinungsfreiheit mit kommerziellen Pseudo-Musikveranstaltungen Profite machen und dabei noch mit Liedern, Texten und Symbolen Demokratie und Menschenwürde herabwürdigen. Daher hatte die Union ein Versammlungsgesetz in den Landtag eingebracht. Es sollte in Thüringen den Grundstein für ein modernes Versammlungsrecht legen und für kommunale Aufsichtsbehörden größere Rechtssicherheit schaffen. In der aktuellen Stunde erinnerte Walk daran, dass sich Rot-Rot-Grün zusammen mit der AfD der inhaltlichen Diskussion in den Fachausschüssen verweigert und den Gesetzentwurf letztlich ganz abgelehnt hatte.