Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 16. - 18. Plenarsitzung (17.-19.06.2020)

17.06.2020

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

TOP 1) Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes - nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit Drucksachen 7/153 und 7/943

Mit großer Mehrheit hat der Thüringer Landtag eine Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes (Drs. 7/153) sowie einen dazugehörigen Entschließungsantrag der regierungstragenden Fraktionen und der CDU-Fraktion (Drs. 7/943) beschlossen. „Im Rahmen der parlamentarischen Beratung ist es der CDU-Fraktion gelungen, auch für die Mittel des Landesjugendförderplans eine Mindestförderhöhe gesetzlich festzuschreiben. Damit ist in den nächsten Jahren eine auskömmliche finanzielle Ausstattung der Jugendarbeit sowohl inner- als auch außerhalb des Lebensraums Schule gesichert“, konstatiert der parlamentarische Geschäftsführer und jugendpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Andreas Bühl, in der Plenardebatte. Auch in dem wichtigen Feld der überregionalen Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der außerschulischen und kulturellen Jugendbildung sei es wichtig, dass eine engagierte und nachhaltige Arbeit gewährleistet ist, denn die überregionalen Angebote unterstützen eine demokratische Kultur und Partizipation. „Dafür braucht es eine verlässliche Finanzierung, die jetzt durch unseren Einsatz sogar noch gesteigert werden konnte“, so der Jugendpolitiker.

TOP 2) Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung Drucksache 7/651

Der Thüringer Landtag hat sich Drs. 7/651 mit einem Gesetzentwurf der FDP befasst. Aus Sicht der CDU-Fraktion zeigt die Corona-Pandemie, dass es in der Thüringer Kommunalordnung für Ausnahmesituationen wie einer Pandemie an hinreichend klaren Regeln fehlt, wie die demokratische Beteiligung der Gemeinde- und Stadträte und der Kreistage sichergestellt werden kann. Deshalb hat die CDU-Fraktion bereits im Zusammenhang mit dem Mantelgesetz Änderungen vorgeschlagen, um diese Regelungslücke durch eine Notfall- beziehungsweise Pandemieklausel auf Dauer zu schließen. Die CDU-Fraktion hat deshalb am 5. Juni 2020 einen eigenen Gesetzentwurf zur Stärkung der Hauptausschüsse sowie die Option zur Durchführung von digitalen Ratssitzungen eingebracht. Beides soll ausdrücklich nur in besonderen Ausnahmesituationen möglich sein (Drucksache 7/869). Die CDU-Fraktion warb deshalb bereits am 5. Juni 2020 um Überweisung in den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss, um die notwendigen Änderungen der ThürKO in einem breiten Anhörungsverfahren mit den kommunalen Spitzenverbänden zu diskutieren. Während des Sonderplenums wurde der Änderungsvorschlag der CDU-Fraktion fraktionsübergreifend begrüßt. Der Landtag hatte den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion mit den Stimmen der LINKEN, AfD, CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP einstimmig in den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Nach einer Übereinkunft im Innen- und Kommunalausschuss am 11. Juni 2020 wurde sich fraktionsübergreifend darauf verständigt, den vorliegenden Gesetzentwurf der FDP-Fraktion auch in den zuständigen Ausschuss zu überweisen, um die Vorschläge der FDP ebenfalls mit anzuhören. Der Landtag stimmte der Überweisung des FDP-Gesetzentwurfs in den zuständigen Ausschuss einstimmig zu.

TOP 3) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes Drucksache 7/678

Der Thüringer Landtag hat einstimmig eine weitere Novelle des Thüringer Sportfördergesetzes (Drs. 7/678) beschlossen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist bereits die zweite Korrektur des § 15 seit der Neufassung des Gesetzes im Dezember 2018. Der sportpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dr. Thadäus König, erklärt dazu: „Der erneute Korrekturbedarf bestätigt die Auffassung der CDU-Fraktion, dass die Regelung zur unentgeltlichen Nutzung in der Praxis zu erheblichen Umsetzungsproblemen führt.“ Die seit 01.01.2020 geltende gesetzliche Verpflichtung öffentlicher Träger zur unentgeltlichen Nutzungsgewährung ihrer Sportanlagen führe insbesondere bei der Sicherstellung des Schulsports zu massiven Widersprüchen und Konflikten zwischen den Landkreisen und Gemeinden. Während das Thüringer Schulfinanzierungsgesetz die Landkreise als Schulträger verpflichte, den Sachaufwand für die Sportstätten zur Gewährleistung des Schulsports zu tragen, verpflichte parallel das Thüringer Sportfördergesetz bislang die Gemeinden zur unentgeltlichen Nutzungsgewährung ihrer Sportanlagen für den Schulsport. „Dieser Konflikt wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf gelöst. Darüber hinaus bleiben aber auch mit dieser Novelle zahlreiche Probleme, die sich durch die Festschreibung der generellen unentgeltlichen Nutzung ergeben, ungelöst“, so König. Die CDU-Fraktion hatte die Anmerkungen der kommunalen Spitzenverbände im Rahmen der Anhörung aufgegriffen und einen entsprechenden Änderungsantrag im Sinne der Kommunen durchsetzen können.

TOP 6) Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Kommunale Selbstverwaltung stärken, Haushalte mit Kindern entlasten, degressive Müllgebührengestaltung im Kommunalabgabengesetz ermöglichen Drucksache 7/935

Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag setzt sich mit einer Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes für eine finanzielle Entlastung kinderreicher Familien ein. „Weil die Grundgebühren der Abfallentsorgung pro Kopf berechnet werden, haben kinderreiche Familien hohe Grundgebühren zu bezahlen, obwohl das Stellen einer Mülltonne pro Haushalt unabhängig von der Personenzahl im Wesentlichen gleich ist“, so der Innenpolitische Sprecher Raymond Walk. Die CDU-Fraktion will mit ihrem eingebrachten Gesetzentwurf den Kommunen die Möglichkeit geben, in eigener Verantwortung zu entscheiden, wie sehr gerade die kinderreichsten Familien künftig belastet werden sollen. „Nachdem der Rechnungshof 2018 die Staffelung dieser Grundgebühren verboten hatte, muss nun zunächst das Kommunalabgabengesetz entsprechend geändert werden“, so Walk während der Plenarsitzung am 18. Juni 2020. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende erinnerte während seiner Rede daran, dass „die Familien das Rückgrat unserer Gesellschaft“ sind. Doch gerade kinderreiche Familien seien allein durch ihre schiere Größe in vielen Punkten besonderen finanziellen Risiken ausgesetzt. „Unser Antrag soll hier einen wichtigen Beitrag leisten. Christdemokratische Politik war es immer, Familien als Keimzelle unserer Gesellschaft zu schützen und die Leistungsträger unserer Gesellschaft zu entlasten“, so Raymond Walk. Der Gesetzentwurf wurde einstimmig in den Innen- und Kommunalausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.

TOP 7) Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Vertrauen in die Mitglieder des Landtags sichern – Abgeordnetenüberprüfung im Einklang mit dem Stasi-Unterlagen-Gesetz verlängern Drucksache 7/858

gemeinsame Beratung mit

TOP 7a) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit Drucksache 7/936

Analog zu anderen Bundesländern sieht der in erster Lesung im Landtag beratene Gesetzentwurf der CDU-Fraktion vor, die verpflichtende Überprüfung von Abgeordneten bezüglich einer Tätigkeit für die Stasi im Rahmen des geltenden Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags (Thüringer Abgeordnetengesetzes – ThürAbgG –) zu schaffen. Die Überprüfung soll damit bis zum 31. Dezember 2030 durchgeführt werden. Für die CDU erklärte Jörg Kellner zum Entwurf seiner Fraktion, dass dieser sich auch auf Personen, die gegenüber Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes hinsichtlich deren Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst rechtlich oder faktisch weisungsbefugt waren, und auf inoffizielle Mitarbeiter des Arbeitsgebietes 1 der Kriminalpolizei der Volkspolizei erstrecken soll. Steht aufgrund der Überprüfung fest, dass ein Mitglied des Landtags wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem MfS/AfNS zusammengearbeitet hat oder gegenüber diesen Mitarbeitern hinsichtlich deren Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst rechtlich oder faktisch weisungsbefugt war oder wissentlich als inoffizieller Mitarbeiter des Arbeitskreises 1 der Kriminalpolizei der Volkspolizei tätig war, soll auf Vorschlag der CDU per Beschluss im Landtag festgestellt werden, dass das betroffene Mitglied das Ansehen des Landtags belastet. Im Gegensatz dazu sieht der Entwurf von Rot-Rot-Grün keinerlei Konsequenzen vor. „Der Souverän in Thüringen hat weiterhin das Recht zu erfahren, ob und welche seiner Repräsentanten einer hauptamtlichen oder inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit nachgegangen sind. Dies ist im Interesse einer Aufarbeitung des Unrechtsstaates DDR.“ Beide Gesetzentwürfe wurden zur Weiterberatung einstimmig in die Ausschüsse Europa, Kultur und Medien sowie in den Justizausschuss überwiesen.

TOP 8) Parlament einbinden anstatt ausgrenzen Drucksache 7/859

Mit der Drucksache 7/859 wurde in Erster Lesung ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion debattiert. Hauptpunkt ist die Umsetzung von Artikel 80 Absatz 4 Grundgesetz, demnach die Länder Gesetzgebungskompetenz haben, wenn die Landesregierungen durch Bundesgesetz zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt werden. Praktisch relevant ist diese Regel in der Corona-Frage. Das Bundesinfektionsschutzgesetz ermächtigt die Thüringer Landesregierung zum Erlass von Eindämmungsverordnungen. Diese sollen zukünftig dem Landtag zu Zustimmung vorgelegt werden und so eine parlamentarische Kontrolle erfolgen. Der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Stefan Schard zeigte auf, dass eine Beteiligung des Parlaments auch zur Fehlerkorrektur beitragen kann. „Fraglich aber ist, warum eine Stärkung des Parlaments zeitlich begrenzt sein soll.“ Die CDU-Fraktion plädierte für eine Überweisung in den Ausschuss, um einen Mechanismus zu finden, um den Landtag in Fragen der grundrechtseinschränkenden Verordnung einzubinden anstatt ihn auszugrenzen. Die CDU-Fraktion stimmte mit der FDP-Fraktion für die Überweisung des Gesetzentwurfs zur weiteren Beratung, konnte sich aber gegen die Stimmen von AfD, Linkspartei, SPD und Grünen nicht durchsetzen.

TOP 9) Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG) Drucksache 7/944

Durch eine Änderung des ThürBKG soll mit dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion eine Beteiligung des Aufgabenträgers der Freiwilligen Feuerwehr an den Kosten der Sozialversicherung, die ein privater Arbeitgeber für ortsnah im Sinne der Einsatzgrundzeit beschäftigte ehrenamtliche Feuerwehrangehörige aufbringen muss, sowie deren anteilige Refinanzierung durch den Freistaat Thüringen geregelt werden. Mehrkosten, die pauschalisiert auf 20,00€ je Monat einen jährlichen Betrag in Höhe von 8.000.000 Euro ausmachen, sollen aus dem Aufkommen des Freistaates Thüringen aus der Feuerschutzsteuer und im Übrigen aus dem Landeshaushalt refinanziert werden. Der Abgeordnete Jonas Urbach unterstrich für die CDU-Fraktion: „Uns ist wichtig, die Stärkung des Ehrenamtes in all seinen Facetten zu unterstützen. Wo immer Lösungen für Probleme der Freiwilligen Feuerwehren diskutiert werden sollen, werden wir uns nicht verschließen sondern aktiv an tragfähigen Lösungen mitarbeiten. Auch die Frage, wer wann den Katastrophenfall ausrufen sollte, ist sicher eine erneute Betrachtung im Lichte der Corona-Pandemie wert.“ Er machte allerdings auch deutlich, dass der vorliegende Gesetzentwurf zahlreiche ungeklärte Fragen beinhaltet und verwies unter anderem auf den zu erwartenden Verwaltungsaufwand sowie auf steuerrechtliche Fragestellungen. Eine Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfes wurde mit den Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP abgelehnt.

TOP 9a Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“ Drucksache 7/868

gemeinsame Beratung mit

TOP 16) Gemeinwohl- und Klimaschutzleistungen des Waldes würdigen - Wälder und Waldbesitzer nachhaltig unterstützen Drucksache 7/724

CDU-Fraktion im Thüringer Landtag mahnt schnelle Forstrettung an

Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat ein 500 Millionen Euro schweres Paket zu Rettung der Wälder in Thüringen auf den parlamentarischen Weg gebracht. Heute hat sich der Landtag erstmals mit einem Gesetzentwurf sowie einem entsprechenden Antrag befasst. „Nach den Sturmschäden sowie den extrem heißen Sommern der vergangenen Jahre ist die Ausbreitung des Borkenkäfers ist so hoch wie zuletzt vor mehr als 70 Jahren“, so der forstpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Marcus Malsch. „Ein Großteil der Anpflanzungen und Kulturen ist vertrocknet. Den Waldeigentümern droht der Totalverlust. Sie sind finanziell nicht mehr in der Lage das Schadholz aufzuarbeiten.“ Das liege auch daran, dass die Preise am Holzmarkt zusammengebrochen seien. Die Reserven der kommunalen und privaten Waldeigentümer sind aufgebraucht, Mitarbeiter und Betriebe erschöpft. „Wir dürfen die Waldbesitzer in Thüringen nicht alleine lassen“, so Malsch. Die CDU-Fraktion hat dabei nicht nur den Landeswald im Blick, sondern vor Allem die kommunalen und privaten Waldbesitzer. Hier gehe es nicht nur um Hilfen für viele Eigentümer von kleinen Parzellen, die sich zum Teil schon seit Generationen in Familienbesitz befinden, sondern um die Bewahrung unsrer aller Lebensgrundlage, nicht nur für den ländlichen Raum. „Unsere Wälder erfüllen eine wichtige Schutz- und Erholungsfunktion. Wälder leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den Klimaschutz. Sie liefern uns den Baustoff Holz, prägen unser Landschaftsbild und sind unverzichtbare Grundlage für rund 40000 Arbeitsplätze in der Thüringer Holzindustrie“, so der Forstpolitiker. „Und genau deshalb legen wir Ihnen heute nicht nur den Gesetzentwurf zur Ertüchtigung der Forstanstalt für ihre Aufgaben vor. Wir legen auch einen Antrag vor, der die notwendigen nächsten Schritte aufzeigt: Den Aktionsplan Wald nunmehr unverzüglich haushaltsmäßig abzusichern, ist die ganz vordringliche Forderung meiner Fraktion. Für unseren Wald ist es also nicht fünf vor Zwölf, sondern bereits halb eins. Darum müssen wir jetzt endlich helfen.“ Gesetzentwurf, die Anträge von CDU und R2G sowie ein Entschließungsantrag werden nun im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten weiterberaten.

TOP 10) Papiermüllflut durch Kassenbonpflicht schnellstmöglich beenden! Drucksache 7/161

Die CDU-Fraktion hat heute den Antrag der FDP-Fraktion zur schnellstmöglichen Beendigung der Kassenbonpflicht abgelehnt. Der Abgeordnete Kowalleck betonte: „Als das Gesetz 2016 geändert wurde, hat sich die CDU immer gegen eine generelle Registrierkassenpflicht eingesetzt und sich damit gegen den Widerstand der SPD durchgesetzt.“ Abgeordneter Kowalleck erinnerte auch daran, dass die CDU ebenfalls verhindert hat, dass eine Annahme- und Belegmitnahmepflicht besteht, wie man es aus Italien und Österreich kennt. Er wies darauf hin, dass erst durch die Intervention des Bundesrats eine generelle Kassenbonpflicht eingeführt wurde. „Hier muss zwingend nachgesteuert werden“, so Kowalleck. Nach Auffassung des Finanzpolitikers sollte als erster Schritt ein neuer Anwendungserlass der Finanzbehörden, der mittelstandsfreundlich mehr Ausnahmen von der Bonpflicht ermöglicht, erlassen werden. Der aktuelle Zustand ist nicht nur aus bürokratischen, sondern auch aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten nicht tragbar. Danach sollte eine Änderung der Abgabenordnung angestrebt werden. „Doch der FDP-Antrag wählt das falsche Instrument, denn dieses Problem muss direkt auf Bundesebene gelöst werden, ohne Umweg über eine Aufforderung an die Landesregierung im Bundesrat einen Gesetzentwurf einzubringen“, so Kowalleck abschließend.

TOP 11a) Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2017 Drucksache 6/6401

TOP 11b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2017 Drucksache 6/6402

Die CDU-Fraktion hat heute Landesregierung und Rechnungshof für das Haushaltsjahr 2017 entlastet. Der Haushaltspolitiker der CDU-Fraktion Volker Emde kritisiert die Haushaltspolitik der Linkskoalition mit Blick auf das auch berichtsgegenständliche Jahr 2020 deutlich. Trotz Rekordsteuereinnahmen konnten die noch darüber hinaus steigenden Ausgaben nur durch einen Griff in die Rücklagen ausgeglichen werden. Damit trage die Landesregierung die Verantwortung für ein strukturelles Finanzierungsminus von fast einer halben Milliarden Euro. Diese Spielräume fehlten jetzt in der Corona-Krise und zwingen angesichts wegbrechender Einnahmen zu einem scharfen Konsolidierungskurs. Daher forderte Abgeordnete Emde die schnellstmögliche Aufstellung eines Nachtragshaushalts, der sich nicht auf die Prüfung einer Kreditaufnahme beschränkt, sondern ausdrückliche Konsolidierungsvorschläge zur Beseitigung der von der Linkskoalition verursachten, strukturellen Haushaltsschieflage vorlegt.

TOP 22) Kulturhoheit bewahren, Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhalten, Bundesmittel in Thüringen verwalten Staatsvertrag über die Errichtung einer Kulturstiftung Mitteldeutscher Schlösser und Gärten gefährdet kulturelle Identität und Selbstbestimmung Thüringens – Thüringer Residenzkultur durch eine Förderstiftung oder direkte Zuweisung von Bundesmitteln stärken! Drucksache 7/937

Der CDU-Antrag ist zielgerichteter und bietet eine nachhaltige für die Entwicklung der Thüringer Residenzkultur positive Lösung, da er im Gegensatz zu allen anderen Parteien und der Landesregierung nicht auf eine Nachverhandlung des als gescheitert zu betrachtenden Kulturstiftungs-Staatsvertrages setzt, sondern vielmehr dazu auffordert, entweder eine direkte Zuweisung der Bundesmittel nach Thüringen oder als Kompromissvariante die Errichtung einer schlanken Förderstiftung favorisiert. In seinem Redebeitrag stellte der kulturpolitische Sprecher Jörg Kellner klar, dass der CDU-Antrag weiterführender ist, da er insbesondere die direkte Zuweisung von Bundesmitteln favorisiert sowie die Forderung nach einem Sofortbericht auf das aktuelle Vorhaben der Antragsstellung zwecks Aufnahme in das Unesco-Welterbe und nach einer Beteiligung und Information des Landtags enthält. Außerdem, so der CDU-Kulturpolitiker, berücksichtigt der CDU-Antrag stärker die Interessen der Museumsträger vor Ort, die in einem zu erarbeitenden Konzept zur Neugestaltung bzw. Optimierung der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten aufzunehmen sind. Kellner: „Im Gegensatz zur AfD möchte die CDU an dieser Stelle keine zentralistische Lösung, sondern eine Optimierung und Effizienzsteigerung bei der künftigen Zusammenarbeit zwischen Trägern und der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten.“ Der CDU-Antrag wurde mehrheitlich zur Weiterberatung in den Ausschuss Europa, Kultur und Medien überwiesen, während der AfD-Antrag abgelehnt wurde.

TOP 23) Entwurf der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes Drucksache 7/883

Heute hat der Landtag auf Antrag der Landesregierung den Entwurf der Rahmenvereinbarung V (Drs. 7/883) beraten. Die Vereinbarung wurde von allen Fraktionen in den zuständigen Ausschuss für Wissenschaft überwiesen. Mit der Rahmenvereinbarung V werden Zuschüsse des Landes an die Hochschulen für die nächsten fünf Jahre bis 2025 vereinbart. Geplant ist weiterhin ein jährlicher Zuwachs der Mittel von vier Prozent. Der wissenschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Prof. Dr. Mario Voigt, begrüßte die Verstätigung der strukturellen Finanzierung der Hochschulen und dass sich die Empfehlungen des Wissenschaftsrats in der Rahmenvereinbarung wiederfinden. „Dennoch hätten wir uns eine noch stärkere Fokussierung auf die Digitalisierung sowie den Technologietransfer zwischen den Hochschulen und vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen in Thüringen gewünscht. Das werden wir im Ausschuss noch einmal thematisieren“, sagte Voigt.

TOP 23 a) Weitere Stärkung und Entwicklung der pädagogischen Arbeit an den Thüringer Regel-, Gemeinschafts- und Gesamtschulen Drucksache 7/938

Mehrheitlich wurde ein Antrag der rot-rot-grünen Fraktionen „Weitere Stärkung und Entwicklung der pädagogischen Arbeit an den Regel-, Gemeinschafts- und Gesamtschulen“ (Drs. 7/938) zur fachlichen Beratung in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner, dazu in der Debatte: „Gut, dass nun auch Rot-Rot-Grün die wichtige pädagogische Arbeit an den Regelschulen würdigt und die Regelschulen stärken will. Der Antrag der CDU-Fraktion liegt schon seit Januar vor.“ Die Thüringer Regelschulen, aber auch die Gemeinschafts- und Gesamtschulen stehen in vielen Bereichen vor besonderen Herausforderungen. Bei der Inklusion, dem Lehrermangel, der Integration von Kindern mit Migrationshintergrund und auch beim Umgang mit einer sehr heterogenen Schülerschaft. Aus diesem Grund müsse Thüringen ein besonderes Augenmerk auf das Herzstück seines Schulsystems legen, so Tischner. „In der letzten Legislaturperiode konnte man jedoch den Eindruck gewinnen, dass die Landesregierung die Regelschulen aus dem Blick verloren hat. Der Fokus lag klar auf dem weiteren Ausbau der Thüringer Gemeinschaftsschule.“

TOP 23b) Kommunalen Finanzausgleich in Thüringen anpassen, um Selbstverwaltung zu stärken Drucksache 7/1012

Bereits während der Gespräche zum Mantelgesetz hat die CDU-Fraktion deutlich gemacht, dass mit einer Überarbeitung des kommunalen Finanzausgleichs unverzüglich begonnen werden muss. „Kommunen sind immer schon verlässlicher Stabilitätsanker vor Ort, auf die sich die Menschen verlassen können – in Zeiten von Krisen gilt dies umso mehr. Kommunen brauchen deshalb jetzt ein Sicherheitsversprechen, um ihren Bürgern und den Unternehmern für die Zeit nach der Corona-Kris eine leistungsfähige kommunale Selbstverwaltung bieten zu können.“ so der Innen- und kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Raymond Walk während der Plenardebatte. Der anspruchsvolle Gesetzgebungsprozess benötigt aus Sicht der CDU-Fraktion ausreichenden zeitlichen Vorlauf, sodass schon jetzt ein rechtzeitiger Gesetzesbeschluss im kommenden Jahr eine große Herausforderung ist. Der Antrag der CDU-Fraktion stoß während der Aussprache im Plenum fraktionsübergreifend auf breite Zustimmung und wurde einstimmig in den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss überwiesen.

TOP 23c) Anzahl der Mitglieder des Unterausschusses "Kommunaler Finanzausgleich" gemäß § 76 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags, hier: Abweichung von § 9 Abs. 2 und § 76 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags Drucksache 7/1016

Neben der Diskussion des Antrags zur KFA-Reform (TOP 23 b) im zuständigen Ausschuss für Inneres und Kommunales soll ein gemeinsamer neuer Unterausschuss „Kommunaler Finanzausgleich“ eingesetzt werden. „Ein Novum in der Thüringer Parlamentsgeschichte“, wie der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Raymond Walk unterstrich. „Um die dringend notwendige Reform des KFA´s endlich auf den Weg zu bringen soll eine Beratung und Begleitung durch einen neuen Unterausschuss zum Kommunalen Finanzausgleich im Geschäftsbereich des zuständigen Innen- und Kommunalausschusses ermöglicht werden.“ so Raymond Walk für die CDU-Fraktion. Der gemeinsame Antrag der Fraktionen DIE LINKE, CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP, stoß während der Aussprache im Plenum fraktionsübergreifend auf breite Zustimmung. Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 29a) Aktuelle Stunde auf Antrag der FDP-Fraktion zum Thema „17. Juni 1953 – Dem Kampf für Freiheit und Demokratie auch in Thüringen gedenken“ Drucksache 7/843

Zur Aktuellen Stunde wurde aus historischem Anlass unter anderem der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 thematisiert. Der Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Jörg Kellner betonte in diesem historischen Kontext, dass die Aufarbeitung des SED-Unrechts und die Erinnerung an dessen Opfer ein politisches Kernthema der politischen Arbeit der CDU-Landtagsfraktion ist, zumal es die CDU war, die vor fünf Jahren im Landtag den 17. Juni per Antrag zum offiziellen Gedenktag machte. "Freiheit ist eben keine Selbstverständlichkeit, wie die Ereignisse des 17. Juni 1953 zeigen. Daher dürfen wir auch nicht nachlassen bei dem Bemühen, das Gedenken an die Opfer der SED-Herrschaft zu erinnern und das Ereignis des 17. Juni in den Lehrplänen der Schulen entsprechend zu würdigen", so Kellner. Anlässlich des Jahrestages bringt die CDU-Fraktion in der aktuellen Plenarsitzung ebenfalls einen Gesetzentwurf zur Überprüfung der Thüringer Abgeordneten auf eine Tätigkeit für die Staatssicherheit ein.

TOP 29b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion B90/Die Grünen zum Thema „Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem: Instanbul-Konvention in Thüringen konsequent umsetzen“ Drucksache 7/872

Der gleichstellungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Henry Worm, erklärte im Rahmen der Debatte: „Durch die Corona-Krise und dem damit verbundenen Lockdown nahmen in Familien Konflikte, Streit und damit vermutlich auch die Gewalt gegen Frauen und Kinder zu. Das bestätigen erste Rückmeldungen von Sorgen- und Hilfetelefonen. Gewalt gegen Frauen und Kinder ist ein Problem, bei dem wir nicht wegschauen dürfen. Denn der Schutz vor Gewalt endet nicht an der Haustür und Gewalt in Ehe oder Partnerschaft ist keine Privatsache!“ Das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) wurde von Deutschland ratifiziert und ist insoweit auch in Thüringen umzusetzen. Dem ist die rot-rot-grüne Landesregierung bislang nur unzureichend nachgekommen. Denn zur vollständigen Umsetzung der Istanbul-Konvention müssten die Kapazitäten von Schutzeinrichtungen für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder erweitert werden. Aber auch andere Fragen, wie etwa die Barrierefreiheit von Schutzeinrichtungen spielen bei der vollständigen Umsetzung der Istanbul-Konvention eine Rolle. Die CDU-Fraktion drang in diesem Zusammenhang auch auf die zügige Fortschreibung des Maßnahmenplans der Landesregierung gegen häusliche Gewalt.

TOP 29c) Aktuelle Stunde auf Antrag der CDU-Fraktion zum Thema „Verschärfungsmaßnahmen gegenüber Motorradfahrern stoppen – pauschale Diskriminierung gegenüber Thüringer Motorradfahrer “ Drucksache 7/947

Die CDU-Fraktion hat das drohende Sonntagsfahrverbot für Motorräder zum Thema einer Aktuellen Stunde gemacht. „Wir wollen damit erreichen, dass die Bundesregierung einem entsprechenden Beschluss des Bundesrats nicht folgt“, so der Verkehrsexperte der Union, Marcus Malsch. Zum einen werde bei weitem nicht jedes Motorrad hochtourig durch die Thüringer Ortschaften gefahren. „Hier wird aus einem Problem einiger weniger unvernünftiger Fahrer ein generelles Verbot für die Besitzer von über 100.000 Motorrädern allein in Thüringen angestrebt“, so Malsch. Zum anderen sei das Motorrad im ländlichen Raum auch ein Fortbewegungsmittel, das die gerade an den Wochenenden nur sehr sporadisch fahrenden Busse und Bahnen ersetze. Man könne den Menschen auf dem Land doch nicht die Mobilität an Wochenenden und Feiertagen nehmen. Ebenfalls abzulehnen sei diese Einschränkung der Freiheitsrechte aus touristischer Sicht. „Sonn- und Feiertage sind doch gerade die typischen Tage für Motorradausflüge. Ausgerechnet dann die Benutzung der Maschinen zu verbieten, schädige die Gastronomie und erschwere in Deutschland 4,4 Millionen Zweiradfahrern die Ausübung ihres Hobbys“, sagte Malsch weiter.

TOP 29d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion Die LINKE zum Thema „Thüringer Lebensmittelproduktion in der Corona-Pandemie“ Drucksache 7/967

In der Aktuellen Stunde bemängelt die Fraktion DIE LINKE die Arbeitsbedingungen in der Ernährungsindustrie, insbesondere in der Fleischindustrie. Hier seien die Infektionszahlen erschreckend, was vor allem auf die schlechten hygienischen Bedingungen zurückzuführen sei. Obwohl es in Thüringen keine großen Schlachtbetriebe gäbe, müsse auch hier verstärkt über Arbeitsschutz und Hygienemaßnahmen diskutiert werden. Die Linke fordert deshalb auch verstärkte Kontrolle und Sanktionen dort, wo Lebensmittel hergestellt und verarbeitet werden. Der sozial- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU-Fraktion griff diese Forderung auf: „Weder in der Fleischindustrie noch in der Logistikbranche sind Arbeitgeber, die Arbeitnehmer hemmungslos ausnutzen, akzeptabel.“ Er fährt jedoch fort, am Ende „muss ich davor warnen, eine ganze Branche unter Generalverdacht zu stellen.“ Insofern muss die Aktuelle Stunde der Linksfraktion kritisch betrachtet werden, da sie keine Maßnahmen zur Einhaltung der Arbeitsschutzstandards liefert, obwohl die Partei selbst die Arbeitsministerin wie auch den Ministerpräsidenten stellt.

TOP 29e) Aktuelle Stunde auf Antrag der SPD-Fraktion zum Thema „Thüringer Lebensmittelproduktion in der Corona-Pandemie“ Drucksache 7/973

Heute hat der Landtag in seiner Aktuellen Stunde auf Antrag der SPD-Fraktion über die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie debattiert. Der Lockdown durch die COVID-19-Pandemie hat historische Auswirkungen auf die Thüringer Wirtschaft. Besonders betroffen von der Situation sind u. a. die Gastronomie, die Hotellerie sowie das Reisegewerbe. Die CDU-Fraktion hat sofort reagiert und einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur Bewältigung der Pandemie vorgelegt. „Die jetzt eingestellten 65 Millionen Euro im Thüringer Corona-Hilfspaket für das Dienstleistungsgewerbe, die als Ergänzung der Überbrückungshilfen des Bundes dienen, haben wir im Rahmen der Verhandlungen durchgesetzt, so der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Martin Henkel. In diesem Zusammenhang stellt der CDU-Abgeordnete klar: „Ohne uns wäre es kein Wumms!“.

TOP 29f) Aktuelle Stunde auf Antrag der AfD-Fraktion zum Thema „Kinder schützen, sexuellen Missbrauch bekämpfen, Rechtsstaat in Thüringen stärken“ Drucksache 7/978

Die ablehnende Haltung des Thüringer Justizministers zur Strafschärfung von Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Materialien wurde unter dem Titel „Kinder schützen, sexuellen Missbrauch bekämpfen, Rechtsstaat in Thüringen stärken zur Aktuellen Stunde aufgerufen. Der Thüringer Justizminister hatte eine Strafschärfung für den Straftatbestand Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischen Schriften abgelehnt. Für die CDU-Fraktion erinnerte der justizpolitische Sprecher Stefan Schard daran, dass hinter jedem Bild, hinter jedem Film mindestens ein Opfer steht: „Die Verletzungen, die an Körper und insbesondere an der Seele heilen nie.“ Nach Auffassung des Abgeordneten muss der Rechtsstaat auf diese Fakten reagieren, wenn auch Abschreckung durch Strafe nicht das einzige Mitteln, aber doch ein ganz wesentlicher Baustein zur Verhinderung solcher Taten ist. Der Abgeordnete rief dazu auf, dass sich Thüringen hinter die Bundesbemühungen zur Strafverschärfung stellen muss: „Thüringen sollte nicht Hemmschuh generalpräventiver Maßnahmen sein, sondern im Interesse der Oper alle Möglichkeiten ausschöpfen.“