Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag 24. - 26. Plenarsitzung (01.09. - 02.10.2020)

01.10.2020

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

TOP 1) Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes“ (Drs. 7/721)

Das Gesetz zielt darauf ab, eine Verhältnismäßigkeitsprüfung einzuführen, sofern Ordnungen und Satzungen der Landesärzte-, Landeszahnärzte-, Landestierärzte-, Landesapotheken- und Landespsychotherapeutenkammer angepasst werden. Die Kammern werden verpflichtet, dem Sozialministerium die Prüfung der Verhältnismäßigkeit vorzulegen. Dabei handelt es sich um eine Anpassung aufgrund der Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates. Der Gesetzentwurf wurde zu spät durch die Landesregierung in Angriff genommen, sodass er durch die regierungstragenden Fraktionen eingereicht werden musste und eine zweite Anhörung nicht mehr möglich war, ohne ein EU-Vertragsverletzungsverfahren zu riskieren. Die Fraktion der CDU stimmte gemeinsam mit den regierungstragenden Fraktionen für den Gesetzentwurf, der damit angenommen wurde.

TOP 2) Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes“ (Drs. 7/722)


Auch dieses Gesetz ist eine Anpassung aufgrund einer EU-Richtlinie (2016/800). Sie legt fest, dass die geistige und körperliche Verfassung der Jugendlichen bei Unterbringung im Maßregelvollzug untersucht und eine getrennte Unterbringung von Jugendlichen und Erwachsenen ermöglicht werden soll. Aufgrund eines drohenden EU-Vertragsverletzungsverfahrens war auch hier eine schnelle Behandlung notwendig. Der Gesetzentwurf erhielt die Zustimmung aus den Reihen der Koalitionsfraktionen wie auch aus der CDU-Fraktion und wurde entsprechend angenommen.

TOP 3) Gesetzentwurf der CDU-Fraktion „Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung“ (Drs. 7/1584)


Mit einem Gesetzesentwurf will die CDU-Landtagsfraktion die Thüringer Bauordnung so ändern, dass darin ein Mindestabstand von 1000 Metern von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung festgeschrieben wird. Sie geht damit an das Maximum dessen, was der Bund seit kurzem im Rahmen der Länderöffnungsklausel ermöglicht. „Der Schutz der Anwohner vor Immissionen muss im Mittelpunkt stehen. Wir sind überzeugt: Im Vorrücken in den Nahbereich zur Wohnbebauung kann nicht die Zukunft der Windkraft liegen“, erklärte dazu die Agra- und Umweltpolitikerin Christina Tasch, in der heutigen Ersten Lesung des Gesetzentwurfes. Der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Gottweiss, warnte davor, die ohnehin schon bestehenden Akzeptanzprobleme dieser Energieform in weiten Teilen der betroffenen Bevölkerung durch eine Unterschreitung des 1000-Meter-Abstands noch zu verschärfen. „Darüber hinaus ist uns wichtig, dass die Möglichkeit der Regionalen Planungsgemeinschaften, individuell Mindestabstände auch von mehr als 1000 Metern festzulegen, ausdrücklich erhalten bleibt. Diese zusätzlichen Vorsorgeabstände können und sollen in den Regionalplänen auch weiterhin festgelegt werden“, machte Gottweiss deutlich.

TOP4) Gesetzentwurf der Landesregierung
„Thüringer Gesetz zu dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrag“
(Drs. 7/1587) in Verbindung mit

Antrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN „Zukunftsgerechte Weiterentwicklung und Auftragspräzisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ (Drs. 7/1791) in Verbindung mit

Antrag der Fraktion AfD „Für eine grundsätzliche Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Abschaffung des Rundfunkbeitrags“ (Drs. 7/1793)

Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht im Wesentlichen eine Erhöhung des monatlichen Rundfunkbeitrages von derzeit 17,50 Euro auf 18,36 Euro vor. Der Medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Jörg Kellner, stellte für die CDU-Fraktion klar, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag, insbesondere zur Information, Bildung und Unterhaltung der Menschen in diesem Land leistet, und daher auch mit den entsprechenden Finanzmitteln auszustatten ist. Auch wenn die geplante Erhöhung einer Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entspricht, kritisiert der Abgeordnete jedoch, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten die seit Jahren von der Politik eingeforderten Einsparmaßnahmen nicht vollumfänglich umgesetzt haben, insbesondere bei der Frage der Strukturen sowie beim Personal. Beim Personal beanstandet Jörg Kellner vor allem, dass sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten bei der Bezahlung ihrer Mitarbeiter nicht am öffentlichen Dienst orientieren, sondern an den Gehältern in der Wirtschaft. Die Intendantengehälter sind wegen ihrer exorbitanten Höhe besonders in der öffentlichen Kritik. Der Gesetzentwurf wurde zur Weiterberatung in den zuständigen

TOP 5 + 6) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Reform des Staatsorganisationsrechts (Drs. 7/1628)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen und Stärkung von Gleichheitsrechten
(Drs. 7/1629)


Der Thüringer Landtag hat zwei Gesetzentwürfe der CDU-Fraktion zur Änderung der Thüringer Verfassung nach intensiver erster Beratung in den Verfassungsausschuss überwiesen. Mit den Gesetzentwürfen verfolgt die CDU das Ziel, verfassungsrechtliche Unklarheiten zu beseitigen und auf verfassungspolitische Herausforderungen zu reagieren.
Der Gesetzentwurf Drs. 7/1628 sieht insgesamt sieben verschiedene staatsorganisationsrechtliche Neuregelungen vor, nämlich
1. die Feststellung, dass gesetzlich festgeschriebene Quotierungen bei der Aufstellung von Bewerbern für Landtags- und Kommunalwahlen verboten sind; 2. eine Klarstellung der Anforderungen an die Wahl des Ministerpräsidenten im dritten Wahlgang sowie eine Erinnerung an die Möglichkeit, davor eine Bedenkzeit einzuräumen;
3. die Einführung des Volkseinwands als neues direktdemokratisches Instrument; 4. die Aufnahme einer Staatsschutzklausel zur Verteidigung der Kernelemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung; 5. die Erweiterung der bestehenden Konnexitätsregelung; 6. die landesverfassungsrechtliche Umsetzung der Schuldenbremse sowie
7. die Abschaffung des Einbringungsvorbehalts für Änderungen des Haushaltsgesetzes.
Neben der Aufnahme eines Altersdiskriminierungsverbots und des Gebots der Bestenauslese für die Besetzung öffentlicher Ämter schlägt die CDU-Fraktion mit dem Gesetzentwurf Drs. 7/1629 die Aufnahme der Ehrenamtsförderung, der Nachhaltigkeit, der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den verschiedenen Regionen Thüringens sowie von Maßgaben zur Integration von Menschen, die sich rechtmäßig auf Dauer im Freistaat aufhalten, als Staatsziele vor. Mit Blick auf die außerordentliche Tragweite und die herausgehobene Bedeutung des Vorhabens, die Landesverfassung zu ändern, ist für die CDU-Fraktion eine besonders eingehende Auseinandersetzung mit allen Gesetzentwürfen zur Änderung der Thüringer Verfassung unerlässlich. „Wir tragen große Verantwortung. Meiner Fraktion und mir ist es ein wichtiges Anliegen, dass wir höchste Sorgfalt und Gründlichkeit bei der Überarbeitung unserer Verfassung walten lassen.“, hob der verfassungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel, hierzu hervor.

TOP 7) Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes in Bildungsausschuss überwiesen (Drs. 7/1633)

Ein Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetz (Drs. 7/1633) wurde zur Weiterberatung in den Thüringer Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Studium für das Lehramt an Grundschulen an der Universität Erfurt an bestehende KMK Vorgaben angepasst werden. Künftig soll das Studium lediglich drei Fächer umfassen. Deutsch, Mathematik und ein weiteres Fach. Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner erklärte dazu in der Debatte: „Durch eine Reduzierung auf drei Fächer ist aber zu befürchten, dass damit die Verwendungsbreite der Grundschullehrer eingeschränkt wird. Dies gilt es in der Anhörung des Ausschusses näher zu hinterfragen.“ Mit der CDU-Fraktion werde es keine Absenkung der Qualität des Lehramts für die Grundschule und keine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen von Grundschullehrern geben.

TOP 8) EU-Anpassung des Heilberufegesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung „Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zwölftes Buches Sozialgesetzbuch“
(Drs. 7/1636)

Aufgrund von Änderungen, die durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und dessen Korrekturen Eingang in SGB IX und XII fanden, werden auch Anpassungen der landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen notwendig (wesentlichste Änderung: Überführung Eingliederungshilfe aus SGB XII in SBG IX (Leistungsrecht)). Der Gesetzentwurf sollte im Rahmen einer Anhörung im Ausschuss evaluiert werden und wurde entsprechend mit Stimmen aus allen Fraktionen in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.

TOP 9) Gesetzentwurf der Fraktion der AfD „Gesetz zur Sicherung des medizinischen Nachwuchses im ländlichen Raum und im öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen – Thüringer Landarztgesetz (ThürLArztG)“ (Drs. 7/1644)

Die Fraktion der AfD suggeriert mit diesem Gesetzentwurf, dass die Initiative zur Erhöhung der Medizinstudienplätze und zur Einführung einer Landarztquote von der AfD ausginge. Tatsächlich wird in diesem Plenum auch der eingereichte Gesetzentwurf noch vor dem Beschluss des TOP 18 behandelt. Mit dem Antrag und Änderungsantrag der FDP- und CDU-Fraktion „Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen“ (Drs. 7/26 und 7/85) haben FDP und CDU bereits im letzten Jahr zu Beginn der Legislatur ihre Initiativen vorgelegt, die nun auch kurz vor einem Abschluss stehen. Dadurch wird es tatsächlich zu einer Erhöhung der Studienplatzkapazitäten um 10 Prozent und einer Landarztquote kommen. Der Gesetzentwurf der AfD hingegen ist fachlich schlecht, bürokratielastig und verzögert die Behandlung des TOP 18. Der gesundheits- und pflegepolitische Sprecher der CDU-Fraktion stellte dazu fest: „Wir sprechen im Landtag seit Monaten über eine tatsächlich wirksame Erhöhung der Medizinstudienplätze, Sie hingegen betreiben hier nur Schaufensterpolitik.“

Eine Ausschussüberweisung wurde mit den Stimmen aus allen Fraktionen außer der AfD abgelehnt.

Top 10) Gesetz zur Änderung des Thüringer Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer berufsrechtlicher Vorschriften Drs. 6/1647

Der Gesetzesentwurf der Landesregierung soll neue bundesrechtliche Regelungen des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und die Implementierung der berufsrechtlichen Fachgesetze im Thüringer Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (ThürBQFd) spiegeln. Die CDU-Fraktion befürwortet eine intensivere Beschäftigung mit dem Thema im zuständigen Ausschuss, insbesondere mit Blick auf die Auswirkungen auf einzelne Berufsgruppen und die Erfahrung des Anerkennungsgesetzes auf Bundesebene. Das Gesetz wurde ohne Aussprache einstimmig in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen.

TOP 12) Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID 19 Pandemie durch Bund und Länder (ThürUGGewstCOV) und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drs. 7/1718)

Rot-Rot-Grün hat einen Gesetzentwurf zum Thema Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen in das September/ Oktober-Plenum eingebracht. Der Abgeordnete Jonas Urbach unterstrich für die CDU-Fraktion: „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass Einbrüche bei den Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden im Ergebnis des Berliner Koalitionsgipfels von CDU/CSU und SPD vor der Sommerpause für das Jahr 2020 vollständig ausgeglichen werden sollen.“ Damit werde deutlich, dass wir unsere Kommunen bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie wie versprochen nicht alleine lassen. Die Belastung von 165 Mio. Euro auf Grundlage der Mai-Steuerschätzung 2020 teilen sich Bund und Länder mit dem vorliegenden Gesetzentwurf hälftig. Bereits mit dem Mantelgesetz „Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie“ (ThürCorPanG – DS: 7/686) haben wir im Juni 2020 dafür gesorgt, dass unsere Gemeinden 100 Mio. Euro aus Landesmitteln erhalten, um die Gewerbesteuerausfälle im Jahr 2020 auszugleichen. Berechtigt waren Gemeinden mit mehr als 15 Prozent Gewerbesteueranteil an der Haushaltsfinanzierung in den vergangenen drei Jahren, beschränkt auf 100 Euro pro Einwohner. Zusätzlich wurden als Schlüsselzuweisungen weitere 85 Mio. Euro für Corona bedingte Mehrausgaben für Gemeinden und Landkreisen bereitgestellt. Von dieser Summe kamen 35 Mio. Euro auf unsere Initiative hin den Landkreisen zu Gute.
Abschließend betonte Jonas Urbach während seiner Rede im Plenum: „Neben den Gewerbesteuerausfällen bei den Gemeinden, dürfen wir unsere Landkreise nicht aus dem Blick verlieren, denn auch die Landkreise werden im nächsten Jahr weiterhin mit erheblichen Mehrausgaben zu kämpfen haben.“
Der Gesetzentwurf wurde einstimmig in den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss überwiesen.

TOP 14) Thüringer Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG) und zur Änderung der Thüringer Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren (ThürFwAltersverVO) Gesetzentwurf der Fraktionen DIE Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 7/1720)


Rot-Rot-Grün hat einen Gesetzentwurf zum Thema zur Änderung der Thüringer Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren in das September/ Oktober-Plenum eingebracht. Der Abgeordnete Jonas Urbach sagte während der Plenardebatte am Freitagnachmittag für die CDU-Fraktion: „Die Thüringer Feuerwehren sind das Rückgrat des Brand- und Katastrophenschutzes in den Gemeinden und Städten des Landes. Unsere Feuerwehren gewährleisten einen elementaren Teil der kommunalen Daseinsvorsorge: die Sicherheit der Bevölkerung vor Feuer und anderen Gefahren.“
Mit der Einführung einer zusätzlichen Altersversorgung im Jahr 2009 sollte das Engagement von Angehörigen in den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren in besonderem Maße gewürdigt und der Personalbedarf langfristig gesichert werden. Aufgrund der sinkenden Zinseinnahmen der letzten Jahre wurde es für den Kommunalen Versorgungsverband zunehmend schwieriger, die Absicherung des vorgesehenen Niveaus der zusätzlichen individuellen Altersversorgung der Angehörigen in den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren zu erwirtschaften. Um Sinn und Zweck der zusätzlichen Altersversorgung zu erhalten, ist einem Absenken der Verrentungssätze entgegen zu wirken. Dazu müssen die Beitragszahlungen des Landes verdoppelt werden. Dies bedeutet eine Anhebung des Beitrages für jeden ehrenamtlichen Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren insgesamt um 50 %. Der Gesetzentwurf wurde einstimmig in den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss überwiesen.

TOP 45) Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2019 (Drs. 7/1711)

Den Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2019 hat die Ausschussvorsitzende, Anja Müller (Die LINKE) vorgetragen. Im Berichtszeitraum erreichten den Petitionsausschuss 764 Petitionen. Mit 134 Petitionen kamen die meisten Eingaben aus dem Bereich Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Darüber hinaus waren die Bereiche Wissenschaft, Bildung und Kultur (105 Petitionen) sowie Wirtschaft, Infrastruktur und Verkehr (101 Petitionen) bei den neu eingegangenen Petitionen am häufigsten vertreten.
In 13 Sitzungen (davon vier öffentliche Anhörungen) hat der Petitionsausschuss mit noch aus dem Vorjahr stammenden Petitionen insgesamt 815 Petitionen behandelt, 619 davon abschließend. Bei ca. 10 Prozent der abgeschlossenen Petitionen stellte der Petitionsausschuss fest, dass dem Anliegen der Petenten ganz oder teilweise abgeholfen werden konnte. Gut zwei Drittel der Petitionen erklärte der Petitionsausschuss mit Auskünften zur Sach- und Rechtslage oder wegen der Rücknahme der Petition für erledigt. Bei weiteren ca. 10 Prozent der Petitionen half der Petitionsausschuss weiter, indem er die Petitionen an die zuständige Stelle weiterleitete, einen anderen Ausschuss bzw. die Fraktionen des Landtags über die Petition informierte oder die Landesregierung bat, die Petition bei künftigen Entscheidungen zu berücksichtigen. In etwa sieben Prozent der abschließend entschiedenen Petitionen musste der Petitionsausschuss feststellen, dass dem Anliegen eines Petenten nicht abgeholfen werden konnte.
In 103 Fällen wurde die Veröffentlichung von Petitionen auf der Petitionsplattform des Landtags im Internet, die seit der Änderung des Thüringer Petitionsgesetzes zum 1. Juni 2013 möglich geworden ist, beantragt. 32 Petitionen erfüllten die im Thüringer Petitionsgesetz geregelten Voraussetzungen und wurden veröffentlicht. Es ist erfreulich, dass die Petitionsplattform mit der Möglichkeit zur Veröffentlichung und Mitzeichnung von Petitionen von den Bürgerinnen und Bürgern so gut angenommen wird.

TOP 48) Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes (Drs. 7/1770)


Die Personalvorschläge der AfD wurden abgelehnt.

TOP 49) Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes (Drs. 7/1771)

Die Personalvorschläge der AfD wurden abgelehnt.

TOP 50) Wahl der Vertrauensleute und ihrer Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen beziehungsweise Richter an den Verwaltungsgerichten gemäß § 26 Abs. 1 und 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (Drs. 7/1769)

Die Personalvorschläge der AfD wurden gewählt.

TOP 52a) Aktuelle Stunde der AfD: „Setzt die Thüringer Landesregierung falsche Anreize mit ihren Aufnahmeforderungen nach dem Brand im Auffanglager für Flüchtlinge in Moria?" (Drs. 7/1646 )

Zur Drucksache 7/1646 rief die AfD-Fraktion eine Aktuelle Stunde mit dem Thema „Setzt die Thüringer Landesregierung falsche Anreize mit ihren Aufnahmeforderungen nach dem Brand im Auffanglager für Flüchtlingen in Moria?“ auf. Für die CDU-Fraktion sprach der migrationspolitische Sprecher, Marcus Malsch und honorierte die tatkräftigen Bemühungen des UNHCR und der helfenden Bundesregierung bei der Schaffung von neuen Unterbringungsplätzen für die durch die Brände in Moria obdachlos gewordenen Menschen. Gleichzeitig appellierte der Abgeordnete Malsch an die Landesregierung, die Souveränität Griechenlands zu achten. Die griechische Regierung hatte nämlich ausdrücklich die europäische Verteilung von Asylbewerbern aus ihrem Zuständigkeitsbereich abgelehnt: „Das Verhältnis zu Griechenland sollte von einem wertschätzenden und partnerschaftlichen Miteinander anstatt von paternalistische Forderungen geprägt sein. Soviel Wertschätzung sind wir Griechenland als europäischer Partner und nicht zuletzt als ehemalige Besatzungsmacht schuldig.“ Zudem rügt der Abgeordnete Malsch die Landesregierung, die für ihre eigene Erstaufnahmeeinrichtung entgegen ihrer Corona-Eindämmungsverordnung kein Hygienekonzept trotz Aufforderung vorlegen kann.

TOP 52b) Aktuelle Stunde der SPD: „Schließung des Druckzentrums Erfurt verhindern und Arbeitsplätze sichern“ (Drs. 7/1679)

In der Aktuellen Stunde bemängelt die Fraktion der SPD die Schließung des Druckzentrums Erfurt. Dies sei aus Perspektive der innerdeutschen Gerechtigkeit nicht akzeptabel. Der sozial- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dr. Thadäus König, hielt in seiner Rede fest: „Die CDU-Fraktion wird um jeden Arbeitsplatz kämpfen.“

TOP 52c) Aktuelle Stunde der LINKEN: „30 Jahre nach dem Beitritt der DDR zur BRD - Für einen neuen Aufbruch Ost in Thüringen“ (Drs. 7/1733)

In seinem Redebeitrag für die CDU-Fraktion stellte der Abgeordnete Michael Heym die historische Bedeutung der Wiedervereinigung unseres deutschen Vaterlandes am 3. Oktober 1990 heraus. „Für die CDU-Fraktion ist dieser Feiertag eine Herzensangelegenheit, und wir haben allen Grund, diesen Tag der Deutschen Einheit auch mit Blick auf das seither Geleistete zu feiern“, so Heym. Zugleich kritisierte Heym die antragstellende Fraktion DIE LINKE, dass sie die deutsche Wiedervereinigung in der Tat nicht als ein überaus positives Ereignis bewertet. Weiterhin kritisierte Heym, dass die Redner der rot-rot-grünen Regierungskoalition in ihren Beiträgen die Wiedergründung des Landes Thüringen im Zuge der Deutschen Einheit und die damit verbundene Schaffung von föderalen Strukturen ausblendeten. Dies zeige deren Einstellung zum Föderalismus und zu Thüringen.

TOP 52d) Aktuelle Stunde der CDU: „30 Jahre deutsche Einheit und Neugründung Thüringens – Deutschlands Zukunft gemeinsam gewinnen“ (Drs. 7/1746)

Mit dem Antrag thematisiert die CDU-Fraktion den 30. Jahrestag der Deutschen Einheit und der Wiedergründung Thüringens. Dabei kritisierte der Fraktionsvorsitzende Prof. Dr. Mario Voigt für die CDU-Fraktion, dass seitens der Landesregierung bis dato keine Maßnahmen und Veranstaltungen geplant sind und die beiden bedeutsamen Ereignisse nicht weiter gewürdigt werden. Für die CDU ist diese Erinnerung eine beständige staatspolitische Aufgabe, die die Auseinandersetzung mit den Diktaturen des 20. Jahrhunderts aufgreift und auf diese Weise auch bei den Bürgern das Bewusstsein für die Voraussetzungen und die Zerbrechlichkeit freiheitlicher demokratischer Verhältnisse schärfen soll, machte der Fraktionsvorsitzende in seinem Redebeitrag deutlich. „Mit Blick auf das in den letzten 30 Jahren von den Thüringerinnen und Thüringern Geleistete haben wir allen Grund, diese beiden Jubiläen angemessen und würdevoll zu feiern“, so Voigt. Die Aktuelle Stunde greift inhaltlich ein politisches Kernthema von CDU-Politik auf – die Aufarbeitung von SED-Unrecht sowie des DDR-Unrechtsstaates in Verbindung mit der deutschen Wiedervereinigung.

TOP 52e) Aktuelle Stunde von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Lernen für die Welt von morgen - Umsetzung des Digitalpaktes in Thüringen voranbringen“ (Drs. 7/1764)

Im Rahmen einer aktuellen Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 7/1764) diskutierte der Thüringer Landtag heute über die Umsetzung des Digitalpakts Schule in Thüringen. Der parlamentarische Geschäftsführer und Bildungspolitiker der CDU-Fraktion, Andreas Bühl, erklärte im Rahmen der Debatte: „Die schnelle Umsetzung des Digitalpaktes ist Thüringen ist gerade angesichts drohender erneuter Schulschließungen aufgrund der Corona-Pandemie drängender denn je. Thüringen muss da deutlich schneller werden.“ Denn während die Bundesregierung mit den Ländern bereits über einen dritten und vierten Digitalpakt Schule verhandelt, kommt die Auszahlung des Geldes aus dem Digitalpakt 1 in Thüringen nur sehr langsam voran. Die Gründe dafür sind vielfältig und können nur gemeinsam mit den Schulträgern gelöst werden. Die CDU-Fraktion schlägt deshalb die Einrichtung eines Beirats „Digitale Schule“ unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände, der Lehrergewerkschaften sowie der Landesschüler- und Landeselternvertretung vor.

TOP 52f) Aktuelle Stunde der FDP: „Neue Kita- und Schulschließungen drohen - aus der Pandemie nichts gelernt?“ (Drs. 7/1765)

Der Thüringer Landtag diskutierte im Rahmen einer Aktuellen Stunde auf Antrag der Fraktion der FDP (Drucksache 7/1765) die Frage, ob in Thüringen erneute Kita- und Schulschließungen drohen und wie gut die Einrichtungen auf eventuelle Schließungen vorbereitet sind. Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner, erklärte in der Debatte: „Ja, mit der Erkältungszeit drohen leider wieder vermehrt Schließungen von Kindergärten und Schulen. Mit dem neuen Stufenmodell, den Empfehlungen zum häuslichen Lernen und weiteren Handreichungen für Einrichtungen und Eltern ist Thüringen definitiv besser auf erneute Schließungen von Schulen und Kindergärten vorbereitet, als im Frühjahr 2020. Entscheidende Fragen sind aber nicht geklärt, so z.B. die Aussetzung der Elternbeitragspflicht bei künftigen Schließungen.“ Auch der Thüringer Philologenverband habe erst vor wenigen Tagen erneut Versäumnisse des Bildungsministeriums kritisiert und Schutzmaßnahmen für Lehrer und entsprechende Belüftungshilfen für Klassenräume angemahnt, so Tischner.