Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag 28.-30. Plenarsitzung (11. - 13.11.2020)

13.11.2020

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

TOP 1) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU „Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung - Typengenehmigung einführen - serielles Bauen ermöglichen“ (Drs. 7/1920)

Dazu: Gesetzentwurf der Fraktion der FDP „Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung“ (Drs. 7/300)
Dazu: Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

„Thüringer Gesetz zur Beschleunigung bauaufsichtlicher Verfahren“ (Drs. 7/723)

„Wir wollen das Bauen mit Holz vorantreiben und so die Verarbeitung unserer heimischen, nachwachsenden Rohstoffe zu einem Schwerpunktthema machen. So schaffen wir Arbeitsplätze im ländlichen Raum und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.“ Das hat der Sprecher für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten, Marcus Malsch, zum Beschluss zweier Gesetze zur Änderung der Thüringer Bauordnung gesagt. Neben der Möglichkeit, Holz künftig auch bei Bauteilen zu verwenden, die höhere Brandschutzanforderungen erfüllen müssen, hat der Landtag einen CDU-Gesetzentwurf beschlossen und die Thüringer Bauordnung um das Instrument der sogenannten Typengenehmigung ergänzt. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass bauliche Anlagen oft in derselben Ausführung an vielen Stellen errichtet werden. „Mit diesem Instrument kann die Anwendung von seriellen Bauweisen und die Verwendung von Modulen unterstützt werden. Das senkt Baukosten und forciert den Wohnungsbau. Durch die Entbürokratisierung der Baugenehmigungsverfahren kann schneller Baurecht geschaffen werden“, so die wohnungsbaupolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Christina Tasch.

Die kostensparenden Vorteile des seriellen Bauens könnten so effizient nutzbar gemacht werden. Die zusätzlichen Wohnungen, die dadurch entstehen würden, hätten eine mietpreisdämpfende Wirkung.

Erfolgreich hat sich die CDU-Fraktion für den Einsatz klimafreundlicher Baustoffe eingesetzt: „Der Holzbau bietet Antworten auf bezahlbares und klimafreundliches Wohnen und auf nachhaltige Waldbewirtschaftung. Unserer heimischer, nachwachsender Rohstoff Holz schafft Arbeitsplätze im ländlichen Raum und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz“, fasst der Forst- und Infrastrukturexperte, Marcus Malsch, den zweiten Schwerpunkt der Bauordnungsänderung zusammen.

TOP 2) Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes (Anpassung hochschulrechtlicher Regelungen an die Herausforderungen der Corona-Epidemie)
(Drs. 7/715)
dazu: Beschlussempfehlung des AfWWDG
(Drs. 7/1738)
ZWEITE BERATUNG

Mit dem Gesetzentwurf sollen Regelungen geschaffen werden, die zu einem besseren Umgang der Hochschulen mit der Corona-Pandemie beitragen, bspw. Gremiensitzungen bei einer Pandemiesituation oder Online-Prüfungen. Aus Sicht der CDU-Fraktion sind bestehende Regelungen dahingehend mit dem verabschiedeten Mantelgesetz klargestellt worden. Der Gesetzentwurf selbst trägt nicht zu mehr Rechtssicherheit bei, wirft aber wichtige Punkte der zukünftigen Entwicklung der Thüringer Hochschullandschaft auf, wie der Abgeordnete Voigt in seiner Rede veranschaulichte. „In den Ausschussberatungen konnte nicht verdeutlicht werden, dass der Gesetzentwurf darüber hinaus notwendige Änderungen vornimmt und Unsicherheiten beseitigen kann. Dennoch sind wir uns einig, dass Thüringen Ambitionen fehlen, um unsere Hochschulen moderner und fitter zu gestalten.“, so Voigt.

Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Linkspartei, der AfD, der SPD und Bündnis90/Die Grünen abgelehnt. Die CDU-Fraktion lehnte ihn ebenfalls ab, regte aber an, umfangreichere Änderungen mit einer Novellierung des Hochschulgesetzes durchführen zu wollen.

TOP 3) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „Thüringen-Forst“ Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 7/868)
ZWEITE BERATUNG

Wälder und Waldbesitzer erhalten dringend nötige Hilfe

Der Landtag hat heute einen Gesetzentwurf zur künftigen Finanzierung der Landesforstanstalt beschlossen. Den Anstoß dazu hatte die CDU-Fraktion bereits im März gegeben und anschließend auch die Koalitionsfraktionen hinter sich versammelt.

„Wir ertüchtigen die Forstanstalt für ihre immensen schon bestehenden und die zukünftigen Aufgaben. Nach den Sturmschäden sowie den extrem heißen Sommern der vergangenen Jahre ist die Situation in den Thüringer Wäldern so dramatisch, wie zuletzt vor mehr als 70 Jahren“, so der forstpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Marcus Malsch.

Mit der Anhebung und dauerhaften Festschreibung der Finanzzuführung auf dem Niveau des Jahres 2018 werde die Zukunftsfähigkeit der Forstanstalt wiederhergestellt. „Damit wird ein Kardinalfehler der letzten Legislatur korrigiert und sichergestellt, dass bei der Landesforstanstalt ausreichend Personal für die Aufgabenerfüllung zur Verfügung steht“, so Malsch. Weitere, seit 2019 gewährte Zuführungen von 4 Mio. EUR werden für die Jahre 2021 und 2022 verstetigt. Damit werde dem Umstand Rechnung getragen, dass die katastrophale Sondersituation im Wald unvermindert fortbesteht und ungeahnte Ausmaße annimmt.

Kern des Gesetzes: Für ein Paket zum Waldumbau stellt das Land über den Zeitraum 2021 bis 2036 zusätzliche 11 Mio. EUR jährlich zur Verfügung. „Die Forstanstalt muss im Staatswald selbst Vorreiter für den Waldumbau sein. Ihr muss ermöglicht werden, Bäume auf die Fläche zu bringen, ohne die anderen Waldbesitzer alleine zu lassen“, so Malsch. Die CDU-Fraktion habe deshalb nicht nur den Landeswald im Blick, sondern vor Allem die kommunalen und privaten Waldbesitzer, für die Malsch Änderungsanträge für den Haushalt 2021 ankündigt. Dieser Gesetzentwurf sei zwar der erste substanzielle, aber nicht der letzte Baustein: „Nur eine leistungsfähige Landesforstanstalt kann ihre Aufgaben erfüllen. Dazu gehört insbesondere die Unterstützung der privaten und kommunalen Waldeigentümer in den Bereichen Beratung und Betreuung, Forstschutz und Fördermittelverfahren. Künftig kann die Anstalt wieder allen Waldbesitzern zur Verfügung stehen“, so der Forstexperte abschließend.

TOP 4) Gesetzentwurf der Fraktion der AfD „Gesetz zur Sicherung des medizinischen Nachwuchses im ländlichen Raum und im öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen – Thüringer Landarztgesetz (ThürLArztG)“(Drs. 7/1644)

AfD suggeriert weiterhin Befassung mit der Erhöhung der Zahl der Medizinstudienplätze

Die Fraktion der AfD suggeriert mit diesem Gesetzentwurf, dass die Initiative zur Erhöhung der Medizinstudienplätze und zur Einführung einer Landarztquote von der AfD ausginge. Tatsächlich wurden diese Erhöhungen bereits im letzten Plenum beschlossen. Mit dem Antrag und Änderungsantrag der FDP- und CDU-Fraktion „Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen“ (Drs. 7/26 und 7/85), hatten FDP und CDU bereits im letzten Jahr zu Beginn der Legislatur ihre Initiativen vorgelegt. Dadurch wird es tatsächlich zu einer Erhöhung der Studienplatzkapazitäten um 10% und einer Landarztquote kommen. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion fasst die Mängel zusammen: „Das Gesetz ist inhaltlich äußerst dünn, bietet keine Lösungen und es ist mittlerweile überholt.“

Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen aus allen Fraktionen außer der AfD abgelehnt.

TOP 5) Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Passgesetzes und des Personalausweisgesetzes und des Thüringer E-Government-Gesetzes (Drs. 7/1649)
ZWEITE BERATUNG

Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Passgesetzes und des Personalausweisgesetzes und des Thüringer E-Government-Gesetzes vorgelegt. Die Gesetzesänderung resultiert aus dem elD-Karte-Gesetz vom 21. Juni 2019 (BGBI I.S. 846) und soll die Zuständigkeitsbestimmung für die Beantragung des „Online-Ausweises“ regeln und die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die zuständige Behörde ermöglichen. Dazu bedarf es einer Änderung des o.g. Gesetzes. In diesem Zusammenhang werden ebenfalls Änderungen am Thüringer E-Government-Gesetz, welches die Rechtsgrundlage für die technischen Überwachungsmaßnahmen des Landesrechenzentrums zum Schutz des Landesdatennetzes beinhaltet, getätigt. Dort ist im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens die Paragraphennummerierung geändert worden und das Zitiergebot bei der Einschränkung der Grundrechte blieb versehentlich nicht gewahrt.

Der innenpolitische Sprecher Raymond Walk unterstrich für seine CDU-Fraktion: „Die Änderungen am Passgesetz sind alternativlos und bestimmen die Zuständigkeit für die Beantragungen des Online-Ausweises.“ Die Pass- und Personalausweisbehörden (Gemeinden, Städte und Kreisfreie Städte) sind die geeignetsten Behörden für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem eID Gesetz. Wesentliche Abläufe im Zusammenhang mit der eID-Karte entsprechen denjenigen bei den Pass- und Personalausweisen, so dass Synergieeffekte genutzt werden können. Dadurch entstehen geringfügige Kosten für die Kommunen, welche die Beantragung IT-Technisch absichern müssen. Für das Land und den Bürger entstehen durch dieses Mantelgesetz keine zusätzlichen Kosten. „Das E-Government-Gesetz wird aus Formgründen geändert, da bei dessen Durchlauf im Gesetzgebungsverfahren Nummerierungsfehler entstanden sind, welche jetzt aufgefallen sind. Deshalb haben wir nach der Beratung im Innen- und Kommunalausschuss am 5. November 2020 für eine Zustimmung plädiert“, so Walk abschließend.

Der Gesetzentwurf wurde mit großer Mehrheit durch den Landtag beschlossen.

Top 6) Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID 19 Pandemie durch Bund und Länder (ThürUGGewstCOV) und zur Änderung weiterer Vorschriften
Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 7/1718)
ZWEITE BERATUNG

Die CDU-Fraktion begrüßt es ausdrücklich, dass Einbrüche bei den Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden im Ergebnis des Berliner Koalitionsgipfels von CDU/CSU und SPD vor der Sommerpause für das Jahr 2020 vollständig ausgeglichen werden sollen. Wie versprochen, lassen wir unsere Kommunen mit der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie nicht alleine.

„Neben den kommunalen Hilfen, müssen wir darüber hinaus die Kommunen auch in den kommenden Jahren verlässlich und auskömmlich finanzieren. Dafür haben wir bereits während des Kommunalgipfels, am 8. Oktober 2020, Vorschläge zur Änderung des Kommunalen Finanzausgleichs auf den Tisch gelegt“, so der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Raymond Walk.

Mit dem vorliegenden Gesetz sollen nun die gesamten Mindereinnahmen durch Bundes- und Landesmittel jeweils hälftig ausgeglichen werden. Der Bund wird dafür Mittel in Höhe von 82,5 Mio. Euro vollständig an die Gemeinden 1:1 ausreichen, damit wird unterstrichen, dass sich die Kommunen auch auf den Bund verlassen können. Mit dem Gesetzentwurf soll nun außerdem sichergestellt werden, dass die bisher nicht begünstigten Kommunen vorrangig bedient werden und die überschießenden Mittel dann unter den bereits im Juni 2020 unterstützten Kommunen verteilt werden.

Die kommunalen Spitzenverbände und insbesondere der Gemeinde- und Städtebund haben während der mündlichen Anhörung am 5. November 2020 im Innen und Kommunalausschuss zurecht auf einige verfahrensrechtliche Probleme hingewiesen.

„Deshalb haben wir uns dafür entschieden, gemeinsam mit den rot-rot-grünen Fraktionen, einen Änderungsantrag zum vorliegenden Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, um insbesondere zwei wichtige Punkte zu klären: Durch die Einführung einer Geringfügigkeitsgrenze soll nun eine Rückzahlungsverpflichtung von Beiträgen unter 1.000€ entfallen. Außerdem haben wir uns darauf verständigt, dass die Mittel der allgemeinen Rücklage, abweichend von den strengen Restriktionen der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung, auch bis zum 31. Dezember 2021 zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts verwendet werden können“, so Walk abschließend.

Der Gesetzentwurf sowie der Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN wurden in der Schlussabstimmung einstimmig beschlossen.

Top 7) Thüringer Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG) und zur Änderung der Thüringer Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren (ThürFwAltersversVO)Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/Die Grünen (Drs. 7/1720)
ZWEITE BERATUNG

Durch Beschluss des Landtags in seiner 26. Sitzung, am 2. Oktober 2020, wurde oben genannter Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf daraufhin in seiner 10. Sitzung, am 2. Oktober 2020 und in seiner 11. Sitzung, am 5. November 2020 beraten und dazu ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt, mit der Beschlussempfehlung, den vorliegenden Gesetzentwurf anzunehmen. Bereits während der Plenardebatte am 2. Oktober 2020 hat der Abgeordnete Jonas Urbach für seine Fraktion deutlich gemacht, „Die Thüringer Feuerwehren sind das Rückgrat des Brand- und Katastrophenschutzes in den Gemeinden und Städten des Freistaats Thüringen. Unsere Feuerwehren gewährleisten einen elementaren Teil der kommunalen Daseinsvorsorge für die Sicherheit der Bevölkerung vor Feuer und anderen Gefahren.“

Durch die 2009 eingeführte Feuerwehrrente soll ein Anreiz geschaffen werden, um freiwillige Feuerwehrleute im Ehrenamt zu halten oder sie für diese Tätigkeit, neben der eigentlichen Arbeit, zu gewinnen. Um den Sinn und Zweck der zusätzlichen Altersversorgung auch zukünftig zu erhalten, muss einem Absenken der Verrentungssätze entgegengewirkt werden. Dies bedeutet in der Praxis eine Anhebung des Beitrages für jeden ehrenamtlichen Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren, um insgesamt 50%. Dazu müssen die Beitragszahlungen des Landes nun von 6 € auf 12 € monatlich verdoppelt werden.

„Um ein deutliches Zeichen der Wertschätzung an die über 35.000 ehrenamtlich tätigen Frauen und Männer bei der Freiwilligen Feuerwehr in Thüringen zu senden, werden wir dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen,“ so Jonas Urbach abschließend.

Top 8) Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (ThürGFfG) Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/Die Grünen (Drs. 7/1719)
ERSTE BERATUNG

Überschaubare kommunale Verhältnisse vor Ort sind ein hohes Gut. Wo der Bürgermeister seine Bürger und der Landrat seine Bürgermeister kennt, lässt sich bürgernahe Kommunalpolitik gestalten. Hier ist das ehrenamtliche Engagement dankenswerterweise oft gut ausgeprägt. Und genau davon haben wir uns auch in der Vergangenheit immer leiten lassen: Bei der Einführung der Landgemeinde mit ihren starken Ortschaftsrechten als neue Rechtsform genauso, wie bei zahlreichen freiwilligen Gemeindeneugliederungen.

„Überschaubare, leistungsfähige und bürgernahe Kommunalstrukturen sind für uns auch in dieser Wahlperiode ein Maßstab verantwortungsvoller Kommunalpolitik. Deshalb haben wir in der letzten Wahlperiode erfolgreich die rot-rot-grüne Zwangsgebietsreform gestoppt und unterstützten – nach wie vor - freiwillige Gemeindeneugliederungen, mit denen alle Beteiligten einverstanden sind.“ So der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Raymond Walk während der Plenardebatte am 12. November 2020.

Für die CDU-Fraktion steht vorrangig die Freiwilligkeit der Neugliederung im Mittelpunkt. Freiwillige Gemeindefusionen finden deshalb auch zukünftig die Zustimmung der CDU-Fraktion, sofern sie dem öffentlichen Wohl dienen und vor allem rechtssicher sind.

Der Abgeordnete Walk betonte: „Die veranschlagten 107 Mio. Euro für die Jahre 2021 bis 2026 sind bisher nicht im Haushalt etatisiert und tauchen für 2021 im Haushalt noch nirgends auf.“

Da diese und weitere Fragen noch geklärt werden müssen, wird die CDU-Fraktion einer Überweisung in den zuständigen Ausschuss für Inneres und Kommunales zustimmen und gewiss auch dieses Thema intensiv mit den Kommunalen Spitzenverbänden diskutieren.

Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und der Grünen in den Ausschuss für Inneres und Kommunales überwiesen.

TOP 9) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen (Drs. 7/1722)

CDU-Fraktion will kostenfreie Schülerbeförderung ab der Klasse 11 im Ausschuss diskutieren

Mit den Stimmen aller Fraktionen wurde ein Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in den Innen- und Kommunalausschuss (federführend) und mit beratend in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen sieht vor, die finanzielle Benachteiligung von Schülerinnen und Schülern ab der 11. Klasse bei der Schülerbeförderung durch eine einheitliche landesgesetzliche Regelung zu beenden. Der jugendpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Andreas Bühl, erklärte in der Debatte: „Die Frage der Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler in der Oberstufe ist durchaus ein Thema, mit dem sich der Bildungsausschuss einmal intensiver beschäftigen sollte. Dies darf aber am Ende nicht zu Lasten der Schulträger gelöst werden. “Derzeit können Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 11, respektive deren Eltern, zur Finanzierung der Kosten der Schülerbeförderung anteilig herangezogen werden.

TOP 10) Digitalisierung an Schulen sinnvoll weiterentwickeln (Drs. 7/1725)

Mehrheitlich wurde ein Gesetzentwurf der Fraktion der AfD zu Änderung des Thüringer Schulgesetzes abgelehnt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dem Einsatz digitaler Medien an Schulen enge Grenzen zu setzen. Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner, erklärte dazu im Rahmen der Plenardebatte: „Wir lehnen die negative und technikfeindliche Sichtweise der Fraktion der AfD auf die Digitalisierung an Schulen ab. Im Gegenteil, unsere Schulen brauchen bei der Weiterentwicklung der Digitalisierung Unterstützung. Es ist richtig und notwendig, dass Kinder den Umgang mit Medien, deren kritische Reflexion und die mit der Mediennutzung zusammenhängenden Risiken frühzeitig kennenlernen.“

TOP 11) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (Drs. 7/1726)
ERSTE BERATUNG

Strukturwandel, Digitalisierung und die Pandemie fordern den Einzelhandel heraus. Mit dem Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes will die CDU Fraktion die Probleme des Einzelhandels angehen und in weiterhin schonender Weise mit dem Sonn- und Feiertagsschutz und den Interessen der Beschäftigten und ihrer Familien ausgleichen. Der bisher erforderliche bürokratische Aufwand zur Beantragung verkaufsoffener Sonntage soll drastisch reduziert werden. Der bestehende Schutz besonderer Feiertage sowie die Anzahl der gesetzlich vorgegebenen vier verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage wird durch die Neuregelung in Summe nicht berührt, wie Andreas Bühl in seiner Rede deutlich machte. „Wir wollen keine Ökonomisierung des Sonntags und den Geist des Sonntags auch nicht verändern. Es geht darum, Bürokratie für Unternehmen und Kommunen bei der Beantragung abzubauen.“ Unter Zustimmung aller Fraktionen erfolgte nach heftiger Diskussion die federführende Überweisung in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit. Die Fraktionen der Linkspartei, SPD und Grünen enthielten sich der Überweisung in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Die Stimmen der FDP, CDU und AfD genügten dennoch für eine Überweisung.

(TOP 12) Neuregelung der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft (Drs. 7/1992)

Mit den Stimmen aller Fraktionen wurden vier Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Finanzierung der Schule in freier Trägerschaft zur Weiterberatung in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Die Gesetzentwürfe stammten von der Fraktion der CDU (Drs. 7/1992), der Fraktion der FDP (Drs. 7/1999), der Fraktion der SPD (Drs. 7/2035) sowie den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 7/2047). Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner, erklärte dazu: „Die CDU-Fraktion will die Finanzierung der Freien Schulen endlich fair und langfristig regeln. Die Schulen brauchen endlich Planungssicherheit und keine Übergangslösungen mehr.“ Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion sieht deshalb eine Entfristung der Finanzierungsregelungen und eine ausreichende jährliche Dynamisierung der Kostensätze vor. Außerdem sollen die Angemessenheit der staatlichen Finanzhilfe im Abstand von jeweils fünf Jahren durch externe Gutachten überprüft und die Qualifikationsmöglichkeiten für Lehrerinnen und Lehrer verbessert werden. Damit ist der Vorschlag der CDU der am Weitestgehende.

TOP 13) Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vom 22. März 1996, geändert durch Staatsvertrag vom 8. November 2002 Drucksache 7/2033

Der Kali-Konzern K+S darf seine Laugenabwässer nur noch bis zum Jahr 2021 in den Gesteinsschichten des Zechsteins im Untergrund der Werra-Region versenken. Daher plant der Konzern seit längerem, ab 2022 die Salzlaugen aus Produktionsprozessen in den Altbergbau-Bereich der Grube Merkers-Springen einzustapeln. Dabei hat sich das zum ehemaligen Bergwerk Merkers gehörende Grubenfeld Springen unter Berücksichtigung aller Umstände als am besten geeignet erwiesen. Es erfüllt alle Sicherheitsvoraussetzungen und bietet genügend Raum, um ca. 20 Jahre lang die Produktionsabwässer des Werkes Werra aufzunehmen. Gleichzeitig sind die hochkonzentrierten Salzlösungen besonders geeignet, um dort für die Sanierung einer bergbaulichen Altlast mit dem Verschluss von Grundwasserzutritts aus dem Liegenden genutzt zu werden. Wichtig ist dabei, dass diese Flüssigkeiten hochkonzentrierte Salzlaugen sind, die keine Wechselwirkungen mehr mit dem Salzgebirge mehr entfalten können und so unkontrollierte Gebirgsschläge vermieden werden. Ohne das Grubenfeld Springen könnte K+S in der Region Hessen/Thüringen nicht mehr lange produzieren. Die Einstapelung der Laugen entlastet nachhaltig die Umwelt und sichert langfristig die wirtschaftliche Zukunft in der Region. Der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Thomas Gottweiss, appellierte nachdrücklich an die Abgeordneten, die schnelle Umsetzung der Änderung des Staatsvertrages für das Vorhaben von K+S zu unterstützen. Dafür brachte die CDU-Fraktion zusätzlich einen Entschließungsantrag mit folgenden Kernforderungen ein, der auch die Unterstützung des Ministerpräsidenten fand: 1. Verbunden mit der Zustimmung zum Staatsvertrag bekennt sich der Landtag zum Inhalt der Protokollerklärung der Landesregierung zur Änderung des Staatsvertrages, die klarstellt, dass der Staatsvertrag nicht die bergamtsrechtlichen Genehmigungsverfahren ersetzt. 2. Die Abgeordneten des Thüringer Landtages werden in alle bergbaulichen Genehmigungsverfahren und zukünftigen Planungen von K+S zur Laugeneinstapelung in den übrigen Bereichen der Grube Springen einbezogen. 3. Der Landtag bekennt sich zur Bedeutung des Bergbaus im Werra-Kalirevier und steht solidarisch zu den Mitarbeitern und dem Betriebsrat von K+S für die langfristige Sicherung der Arbeitsplätze in der Region. Der Entwurf des Staatsvertrages wurde gemeinsam mit dem Entschließungsantrag der CDU-Fraktion mit großer Mehrheit in den Umweltausschuss zur abschließenden Beratung überwiesen und soll im Dezember-Plenum beschlossen werden.

TOP 14) Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahr 2021 sowie zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes und der Thüringer Landeswahlordnung (ThürVorNWDG 2021)
(Drs. 7/2043)

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen die Regierungsfraktionen Vorkehrungen dafür treffen, dass „... die rechtsstaatliche Integrität der Wahlhandlung und der Wahlvorbereitung unter Wahrung der allgemeinen Wahlgrundsätze möglichst auch unter den Bedingungen einer Pandemiesituation gewahrt werden kann.“ Dieser Satz aus der Begründung des Entwurfs trifft den Kern, denn es geht in der Sache um Möglichkeiten der Einschränkung rechtsstaatlich verankerter Wahlrechtsgrundsätze in einem verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen.

Es geht also um die Frage, welche Einschränkungen geboten sind, um dem Schutz der Gesundheit im Wahlrecht Rechnung zu tragen und darum, wie man solche Einschränkungen gesetzlich beschreibt. Aus Sicht der CDU-Fraktion keine einfache Aufgabe.

Der Innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Raymond Walk, betonte während der Plenardebatte am 13.11.2020: „Insoweit ist begrüßenswert, dass sich die antragstellenden Fraktionen der verfassungsrechtlichen Dimension und des Ausnahmecharakters ihrer Vorschläge bewusst zu sein scheinen. Sie verweisen in der Begründung des Gesetzentwurfs auf die Notwendigkeit des parlamentarischen Anhörungsverfahrens, um dort die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Entwurfs unter Einbeziehung verfassungsrechtlicher Experten zu prüfen. Das ist auch dringend geboten und bei einem solchen sorgfältigen Vorgehen werden wir dies auch unterstützen.“

Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, der AfD, der CDU, der SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der FDP in die Ausschüsse Inneres und Kommunales (federführend) sowie in den Justizausschuss überwiesen. Der Gesetzentwurf wurde ebenfalls mit den Stimmen der AfD, der CDU und der FDP in den Verfassungsausschuss überwiesen.

TOP 16) „Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten“ (Drs. 7/2040)

Der Thüringer Landtag hat nach erster Beratung einen Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in den Verfassungsausschuss überwiesen. Der Entwurf sieht vor, dass die Thüringer Verfassung durch eine entsprechende Ergänzung in Artikel 85 Abs. 1 für eine elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten geöffnet wird. Die vorgeschlagene Verfassungsänderung ist als „kann-Regelung“ formuliert, sodass hierdurch die elektronische Ausfertigung und Verkündung nicht verfassungsrechtlich vorgeschrieben wird. Stattdessen wird die Möglichkeit geschaffen, durch nachgeordnete Rechtsnormen die Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten zu regeln und auszugestalten. Die CDU-Fraktion begrüßt das Vorhaben, das Gesetzgebungsverfahren durch die Nutzung elektronischer Systeme effizienter zu gestalten, erwartet aber eine gewissenhafte Beschäftigung mit dem Verfassungsänderungsentwurf: „Gern unterstützen wir das Vorhaben, durch die vorgeschlagene Verfassungsänderung den rechtssicheren Weg für die elektronische Ausfertigung und Verkündung zu ebnen. Für uns ist das aber an die Voraussetzung geknüpft, dass an dieser und an allen anderen geplanten Verfassungsänderungen sorgfältig und ordentlich gearbeitet wird“, hob der verfassungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel, hierzu hervor.

TOP 17) „Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Stärkung der Transparenz parlamentarischer Arbeit“ (Drs. 7/2044)

Nach einer intensiven ersten Beratung hat der Thüringer Landtag einen Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in den Verfassungsausschuss überwiesen. Der Entwurf sieht eine Änderung von Artikel 62 Abs. 2 der Thüringer Verfassung vor, um festzulegen, dass Sitzungen der Landtagsausschüsse künftig grundsätzlich öffentlich sind. Der verfassungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel, äußerte hieran Bedenken: „Demokratie braucht Räume, in denen geschützt diskutiert werden kann. Bei genereller Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen würde die Kompromissfindung nur noch stärker als bisher in andere inoffizielle Gremien vor verlagert. Die benannte Zielstellung des Gesetzentwurfs würde damit konterkariert.“ Die CDU-Fraktion stimmte dennoch der Überweisung des Entwurfs in den Verfassungsausschuss zu, um eine intensive Diskussion und Abwägung der Argumente zu ermöglichen.

TOP 18) Zulagen sollen Lehrerversorgung in Mangelfächern und ländlichem Raum sichern Drs. 7/2037

Mehrheitlich wurde ein Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes (Drs. 7/2037) zur Weiterberatung in den Haushalts- und Finanzausschuss (federführend) und den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner, machte in der Debatte deutlich: „Alle Schülerinnen und Schüler haben einen Anspruch darauf, dass Unterricht stattfindet, unabhängig davon, in welcher Region Thüringens sie leben. Daher wollen wir mit finanziellen Anreizen die Attraktivität von bestimmten Schulstandorten und Fächern erhöhen.“ Der Gesetzentwurf sieht die Einführung eines Zulagensystems für Regionen mit hohem Lehrerbedarf, Mangelfächer und Lehrer vor, die besondere Aufgaben an den Schulen wahrnehmen. „Ziel ist es, die Leistung der Pädagogen anzuerkennen, den Generationenwechsel zu gestalten und die bundesweite Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen“, sagte Tischner.



TOP 23) Antrag der CDU-Fraktion „Sicher durch die Krise: Negativwirkungen der Corona-Pandemie auf Gesundheit, Familien und Demokratie reduzieren“ (Drs. 7/1937)

Hier: Punkte III. 1 und III. 5, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (Drs. 7/2081)
Dazu:
Antrag der FDP-Fraktion „Öffnung der Gastronomie bei gegebenen Infektionsschutz ermöglichen“ (Drs. 7/2098)

Aufgrund stetig steigender Zahlen an Infizierten mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2, beantragte die CDU-Fraktion noch während der Herbstferien ein Sonderplenum. Der Antrag der CDU-Fraktion sah vor, die Corona-Verordnungen stärker an das Parlament anzubinden und gleichzeitig einige kurzfristige und mehrere mittelfristige Änderungen umzusetzen. Nach Beratungen im Sozialausschuss werden nun ein Teil der kurzfristigen Änderungen dem Landtag zum Beschluss vorgelegt.

In diesem Antrag der CDU-Fraktion wird die Landesregierung aufgefordert, die Thüringer SARS-CoV-2-Sondermaßnahmeneindämmungsverordnung insofern anzupassen, dass der Jugendsportbetrieb für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bei gleichzeitiger Einhaltung des Gesundheitsschutzes aufrechterhalten werden kann und kinderreiche Familien sich in der Öffentlichkeit treffen können, auch wenn sie dabei eine Zahl von 10 Personen überschreiten. Dies soll mit dem Mehrfamilienpass dokumentiert werden, der kostenlos bei dem Verband kinderreicher Familien beantragt werden kann.

Zu diesem Antrag reichte die CDU-Fraktion am Plenartag einen weiteren Antrag ein, der auf eine weite Öffnung der Corona-Beschränkungen abzielte. Dadurch würde Thüringen deutschlandweit einen Sonderweg einschlagen.

Der Antrag der FDP wurde federführend in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung und mit beratend in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen. Die Beschlussempfehlung und der Antrag der CDU wurden mehrheitlich angenommen.

TOP 62a) Aktuelle Stunde der CDU: "Droht Thüringen der Verlust von EU-Geldern in dreistelliger Millionenhöhe?" (Drs. 7/1897)

Mit der Aktuellen Stunde thematisiert die CDU-Fraktion einen wohlmöglichen Verfall von EU-Fördergeldern in bis zu dreistelliger Millionenhöhe, weil einzelne Ministerien mit der Auszahlung bereits bewilligter Mittel in Verzug sind. Gegen Ende der siebenjährigen EFRE-Förderperiode seien, einer Meldung der DPA vom 12. Oktober 2020 zufolge, verschiedene Projekte immer noch in der Planungsphase und von EU Mitteln in Höhe von 1,165 Milliarden Euro bislang erst 513 Millionen beziehungsweise 44 Prozent ausbezahlt. Die CDU-Fraktion drängt mit dieser Aktuellen Stunde auf ein engeres Monitoring und Berichterstattung zur Verausgabung EFRE-Fördermittel, wie der Abgeordnete Bühl in seiner Rede deutlich machte. „Es gilt, einen vollständigen Mittelabfluss zu gewährleisten. Die Ausreichung von EU-Geldern muss zur Chefsache werden.“, so Bühl.

TOP 62b) Aktuelle Stunde der FDP-Fraktion: „Schicksalstag der Deutschen – Der 9. November im Lichte der Bürgerrechte aus der Sicht Thüringens“ (Drs. 7/1897)

In seinem Redebeitrag betonte der Abgeordnete Michael Heym, dass die Erinnerung an den 9. November mit seinen historischen Ereignissen der Revolution von 1918, dem „Hitler-Putsch“ 1923, der Pogromnacht von 1938 und dem Fall der Mauer 1989 für die CDU eine beständige staatspolitische Aufgabe ist, die die Auseinandersetzung mit den beiden Diktaturen auf deutschem Boden aufgreift. Auf diese Weise wird auch bei den Bürgern das Bewusstsein für die Voraussetzungen und die Zerbrechlichkeit freiheitlicher demokratischer Verhältnisse geschärft: „Bei allen Mühen und Zwängen des Alltags muss uns immer präsent sein, wie wertvoll die Freiheit ist. Sie ist eben keine Selbstverständlichkeit, die vom Himmel fällt“, so der CDU-Politiker. Zudem fordert Heym, dass „kein Schüler die Schule in Thüringen verlassen dürfe, ohne zu wissen, wie schrecklich Gewaltherrschaft und Freiheitsentzug sind“.

Top 62 c) Aktuelle Stunde der Fraktion der AfD „Islamismus in Thüringen entschieden bekämpfen“ (Drs. 7/2067)

Die AfD-Fraktion beantragte zur 28. Plenarsitzung des Thüringer Landtages eine Aktuelle Stunde zum Thema „Islamismus in Thüringen entschieden bekämpfen“. Der Innenpolitische Sprecher der CDU Raymond Walk unterstrich während der Plenardebatte für seine Fraktion: „Meine Fraktion hat in der Vergangenheit mehrfach hier im hohen Haus die Initiative ergriffen und parlamentarische Vorhaben zur geänderten Sicherheitslage in Thüringen auf den Tisch gelegt. Die rot-rot-grünen Fraktionen haben unsere Anträge in der Vergangenheit alle abgelehnt.“ Er betonte außerdem, dass die Landesregierung nun endlich handeln müsse und die Thüringer Sicherheitsbehörden, sowie vor allem das Amt für Verfassungsschutz gestärkt werde müssen. Der islamistische Terrorismus gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Alle Phänomen Bereiche haben im letzten Jahr in Thüringen einen Anstieg erfahren und somit zu einer Veränderung der Sicherheitslage im Freistaat und dem Erreichen der Belastungsgrenze unserer Sicherheitsbehörden geführt. „Wir müssen unsere Sicherheitsbehörden unterstützen und stärken, damit diese auch auf neue und komplexe Szenarien bestmöglich vorbereitet sind. Deshalb werden wir uns mit Blick auf den Landeshaushalt 2021 für zusätzliche Polizeianwärter und zusätzliche Stellen beim Verfassungsschutz einsetzen!“, so Walk abschließend.