Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 12. - 14. Plenarsitzung (13.-15.05.2020)

13.05.2020

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

(TOP 1) Thüringer Gesetz zu dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Gesetzentwurf der Landesregierung

Mit dem Thüringer Zustimmungsgesetz (Drucksache 7/287) zum 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird im Wesentlichen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018 umgesetzt, wonach Rundfunkbeitragsschuldner bei der Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht mehrfach herangezogen werden dürfen. Durch die Gesetzesänderung wird die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Nebenwohnungen sowie auch die Möglichkeit für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, eine Befreiung von der Beitragspflicht beantragen zu können, klar geregelt und festgeschrieben. Der medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Jörg Kellner begrüßte in seiner Plenarrede diese Änderung, die grundsätzlich im Sinne der Beitragsgerechtigkeit eine Entlastung für die Beitragszahler darstellt. Ebenfalls zustimmungsfähig von Seiten der Union ist laut Kellner der gleichfalls ab 2022 einzuführende Meldedatenabgleich für den Beitragseinzug, da er unter Wahrung des Schutzes von persönlichen Daten auch zur Beitragsstabilität beiträgt und vom Bundesverfassungsgerichtshof ebenfalls als nicht verfassungswidrig bewertet wurde. Im Ergebnis der zweiten Lesung im Thüringer Landtag wurde dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt.

(TOP 2) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der AfD

Abgelehnt hat der Landtag einen Gesetzentwurf in Drucksache 7/349, mit dem die AfD die Debatte um das Landesjagdgesetz erneut eröffnen wollte. Das Jagdgesetz war in der 6. Legislaturperiode in einem umfangreichen Diskussionsprozess geändert worden. Die CDU-Fraktion hatte sich damals klar gegen diese Änderung des Jagdgesetzes ausgesprochen. Änderungsanträge von CDU und AfD waren seinerzeit abgelehnt worden. Einige dieser Änderungen, die auch die CDU-Fraktion im zurückliegenden parlamentarischen Verfahren wollte, um im Jagdrecht Wissenschaftlichkeit und Praxisgerechtigkeit zu wahren, wollte die AfD nun aufgreifen. Jedoch kommt der jetzige Gesetzentwurf absolut zur Unzeit. Mit dem Ende der 6. Legislatur abgeschlossenen rot-rot-grünen Gesetzgebungsvorhaben war ungeachtet der Ablehnung der CDU-Fraktion gleichwohl „Ruhe eingekehrt“, ordnete der Sprecher für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten, Marcus Malsch, die Vorgänge ein. Der Landesjagdverband hatte das Ergebnis zwar kritisiert, aber als vertretbaren Kompromiss bezeichnet, der hätte „schlimmer kommen können“. „Insofern ist es schlicht nicht angezeigt, die Diskussion um das Jagdgesetz zeitnah erneut zu eröffnen“, sagte Malsch. Die Jägerschaft wünsche sich Rechtsfrieden. Die CDU-Fraktion habe sich deshalb vorgenommen, vorparlamentarisch die Diskussion mit der Jägerschaft zu suchen. „Wir wollen unter anderem mit der neuen Verbandsspitze des Landesjagdverbandes das Gespräch suchen und gemeinsam herausarbeiten, an welchen Stellen des Jagdgesetzes nachgesteuert und ggf. auch zurückgesteuert werden muss“, umriss Malsch die Position seiner Fraktion.

(TOP 3) Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften (Thüringer Standarderprobungsgesetz)

Die CDU-Fraktion begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf (Drucksache 7/645) der FDP-Fraktion und das klare Bekenntnis zum dringend notwendigen Bürokratieabbau. Der vorliegende Gesetzentwurf sollte aber zunächst intensiv im Ausschuss für Inneres und Kommunales diskutiert werden. Denn die CDU-Fraktion sieht den Gesetzentwurf lediglich als erste Grundlage dieser Diskussion. Es gebe zahlreiche darüberhinausgehende Punkte die in diesem Zusammenhang dringend besprochen werden müssten, machte der CDU-Innenpolitiker Jonas Urbach in der Plenardebatte deutlich. Im vorliegenden Gesetzentwurf sei beispielsweise die Rede von „neuen Maßnahmen zum Bürokratieabbau“. Vor diesem Hintergrund stellt sich für die CDU-Fraktion die Frage, was für konkrete Maßnahmen in diesem Zusammenhang gemeint sind und wie die Kommunen als unmittelbar betroffene zu der vorliegenden Gesetzesinitiative stehen? „Das alles sind aus Sicht der CDU-Fraktion zentrale Fragen, die dieser Gesetzentwurf unbeantwortet lässt“, sagte Urbach. Da der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion den kommunalen Körperschaften die Erprobung neuer Lösungen bei der kommunalen Aufgabenerledigung ermöglichen soll, sind aus Sicht der CDU-Fraktion einem nächsten Schritt zwingend die Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände im Ausschuss für Inneres und Kommunales anzuhören und einzubeziehen. Insofern sei die fachliche Diskussion im Ausschuss und im Ergebnis auch eine Weiterentwicklung des vorliegenden Gesetzentwurfs unbedingt notwendig, sp Urbach. Der Landtag hat mit den Stimmen der AfD, CDU und FDP den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion in den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen.

(TOP 4) Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP

Aus Sicht der CDU-Fraktion zeigt die Corona-Pandemie, dass es in der Thüringer Kommunalordnung für Ausnahmesituationen wie einer Pandemie an hinreichend klaren Regeln fehlt, wie die demokratische Beteiligung der Gemeinde- und Stadträte und der Kreistage sichergestellt werden kann. „Deshalb haben wir im Zusammenhang mit dem Mantelgesetz Änderungen vorgeschlagen, um diese Regelungslücke durch eine Notfall- beziehungsweise Pandemieklausel auf Dauer zu schließen. Wir setzen uns für die Stärkung der Hauptausschüsse sowie die Option zur Durchführung von digitalen Ratssitzungen ein, beides nur in besonderen Ausnahmesituationen“, erklärte der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Raymond Walk, in der Plenardebatte zum FDP Gesetzentwurf (Drucksache 7/651), den die Union ablehnt. Auch der Landtag hat den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion mit den Stimmen der LINKEN, AfD, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

(TOP 5) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes

Mit den Stimmen aller Fraktionen wurde ein Gesetzentwurf zur Änderung des Sportfördergesetzes (Drs. 7/678) in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport (federführend) sowie in den Ausschuss für Innen und Kommunales und den Justizausschuss überwiesen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist bereits die zweite Korrektur des § 15 Sportfördergesetz seit der Neufassung des Gesetzes im Dezember 2018. Der sportpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dr. Thadäus König, erklärte dazu in der Debatte: „Der erneute Korrekturbedarf bestätigt die Auffassung der CDU-Fraktion, dass die Regelung zur unentgeltlichen Nutzung in der Praxis zu erheblichen Umsetzungsproblemen führt. Es wird nicht die letzte Novelle des Sportfördergesetzes bleiben, denn auch mit dieser Novelle bleiben zahlreiche Probleme ungelöst, da nur der Bereich des Schulsports ‚gelöst‘ wird.“ Die CDU-Fraktion hatte bereits im Jahr 2018 auf die handwerklichen Mängel des Gesetzes hingewiesen.

(TOP 6) Gesetz zur Beschleunigung bauaufsichtlicher Verfahren

Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

In den Infrastrukturausschuss hat der Landtag einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (Drucksache 7/723) überwiesen. Wesentlicher Inhalt sind Änderungen an der Thüringer Bauordnung, um die Möglichkeiten zur Verwendung von Holz zu erweitern und die Nutzung von Elektromobilität und den Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur zu erleichtern. Für die CDU-Fraktion hat der Sprecher für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten, Marcus Malsch, die oberflächliche Behandlung des Themas „Bauen mit Holz“ durch Rot-Rot-Grün kritisiert: „Der Landtag hat in seiner März-Sitzung auf die Initiative meiner Fraktion die Landesregierung gebeten, die Thüringer Bauordnung dahingehend zu novellieren, dass der Baustoff Holz stärker in den Blick genommen und seine Verwendung erheblich erleichtert wird. Wir haben das getan, weil wir eine umfassende Novelle wollten.“ Wer glaube, dass dieser Beschluss mit zwei mageren Änderungsbefehlen erfüllt wird, der irre sich gewaltig. Malsch appellierte an die Landesregierung, die Zeit der Ausschussberatungen zu nutzen und statt des Fraktionsentwurfes „etwas Fundiertes, Vernünftiges und Umfassendes“ vorzulegen. Eine weitere Regelung – in § 10 des Waldgesetzes – werde laut Malsch den Ausschuss nicht wieder so verlassen, wie sie eingebracht wurde: „Das ist die Vorschrift, in der wir gemeinsam mit der FDP regeln wollen, dass Wald nicht zur Errichtung von Windrädern umgenutzt werden darf.“ Der Entwurf der Koalitionsfraktionen sieht vor, dass die Forstbehörden bereits bei ihrer Beteiligung als Träger öffentlicher Belange im Bauleitplanverfahren prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Genehmigung zur Nutzungsartenänderung vorliegen und diese Genehmigung gegebenenfalls in Aussicht stellen. Das sei mit der CDU-Fraktion nicht zu machen, so Malsch.

(TOP 7) Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes

Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Das Gesetz (Drs. 7/721) zielt darauf ab, eine Verhältnismäßigkeitsprüfung einzuführen, sofern Ordnungen und Satzungen der Landesärzte-, Landeszahnärzte-, Landestierärzte-, Landesapotheken- und Landespsychotherapeutenkammer angepasst werden. Die Kammern werden verpflichtet, dem Sozialministerium die Prüfung der Verhältnismäßigkeit vorzulegen. Dabei handelt es sich um eine Anpassung aufgrund der Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel, erinnerte, dass die EU-Verhältnismäßigkeitsrichtlinie umstritten war: „Leider ist es so, dass das Land Thüringen die Richtlinie nicht mehr anpassen kann.“ Am Ende gebe es zumindest eine Klarstellung. Die Fraktion der CDU beantragte und stimmte mit allen Fraktionen für die Überweisung des Gesetzes in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.

(TOP8) Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Auch dieses Gesetz (Drs. 7/722) ist eine Anpassung aufgrund einer EU-Richtlinie (2016/800). Sie legt fest, dass die geistige und körperliche Verfassung der Jugendlichen bei Unterbringung im Maßregelvollzug untersucht und eine getrennte Unterbringung von Jugendlichen und Erwachsenen ermöglicht werden soll. Dabei greift die Anpassung jedoch etwas weiter in das Maßregelvollzugsgesetz ein, als dies notwendig wäre, indem beispielsweise in der Dokumentation der Eingangsuntersuchung vermerkt werden muss, ob die Jugendlichen Befragungen oder anderen Ermittlungs- oder Beweiserhebungshandlungen gewachsen sind. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel, erklärte dazu: „Die Hinweise mögen kleinlich erscheinen, mit ihnen geht jedoch auch eine geänderte Zielrichtung der Untersuchungen einher.“ Die Fraktion der CDU beantragte und stimmte mit allen Fraktionen für die Überweisung des Gesetzes in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Mit der Fraktion der CDU stimmten auch die Fraktionen der FDP und AfD für die Überweisung in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Aufgrund mangelnder Anwesenheit in den Reihen der Opposition wurde diese Überweisung jedoch durch die Minderheit der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

(TOP 9) Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes

Gesetzesentwurf der FDP-Fraktion

Heute hat der Landtag den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes (Drs.7/715) in den Wissenschaftsausschuss überwiesen. Mit dem Gesetz soll es den Hochschulen unter anderem ermöglicht werden, dass sie Online-Prüfungen durchführen dürfen. Der wissenschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Prof. Dr. Mario Voigt machte deutlich, dass die Digitalisierungsbemühungen der Hochschulen im Rahmen der Corona-Pandemie verstätigt werden müssen. Voigt: „Wir wollen den Gesetzentwurf nutzen, um die Digitalisierung an unseren Hochschulen nachhaltig zu verbessern.“

(TOP 9a) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes

Gesetzentwurf der Fraktionen  DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN

In den Infrastrukturausschuss hat der Landtag einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen überwiesen. Mit dem Änderungsgesetz sollen die Regelungen des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes an die Vorgaben des Europäischen Rechts angepasst werden. Betroffen sind die Architekten- sowie die Ingenieurkammer, die der Landtag im weiteren parlamentarischen Verfahren anhören wird.

(TOP 10) Reform der Ausbildungsfinanzierung in den Gesundheitsfachberufen - Schulgeld für alle Gesundheitsfachberufe in Thüringen jetzt abschaffen - Antrag der AfD-Fraktion

Gesundheitsfachberufe stärken und Nachwuchsgewinnung erleichtern - Alternativantrag der CDU-Fraktion

Anhand zweier Anträge diskutierte der Thüringer Landtag die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen. Unter der Überschrift "Reform der Ausbildungsfinanzierung in den Gesundheitsfachberufen - Schulgeld für alle Gesundheitsfachberufe in Thüringen jetzt abschaffen" (Drs. 7/548) hatte die AfD-Fraktion einen entsprechenden Antrag eingebracht, die CDU-Fraktion ergänzte die Debatte um einen Alternativantrag "Gesundheitsfachberufe stärken und Nachwuchsgewinnung erleichtern" (Drs. 7/...). Der Alternativantrag wurde  zur Weiterberatung in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport (federführend) und in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der Antrag der AfD wurde abgelehnt. Der sozial- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Dr. Thadäus König, machte in der Debatte deutlich: "Die Gesundheitsfachberufe stehen aktuell massiv unter Druck. Besonders die Gewinnung von Fachkräftenachwuchs ist ein großes Problem für die Branche, da die Berufe zwar interessant und wichtig für unsere Gesellschaft sind, aber schlecht bezahlt und in der Aus- und Weiterbildung teuer sind." König weiter: "Lassen sie uns mit der Schulgeldfreiheit die Attraktivität der Ausbildung in den Gesundheitsberufen stärken." 

(TOP11) Aussetzung des Einzugs der Gewerbesteuerumlage

Antrag der AfD-Fraktion

Die CDU-Fraktion hat heute gegen einen Antrag der AfD-Fraktion (Drs. 7/586) gestimmt, der eine Aussetzung der Erhebung der Gewerbesteuerumlage durch den Freistaat Thüringen vorgeschlagen hat. Aus Sicht des Finanzpolitikers Martin Henkel war der Vorschlag ungeeignet, denn eine Aussetzung von Umlagen auf gar nicht eingenommene Gewerbesteuern führt ja schließlich zu keiner Entlastung. Wichtiger sei eine direkte Unterstützung der Kommunen, so wie der von der R2G-Koalition übernommene Vorschlag der CDU für einen Soforthilfe von 185 Mio. Euro. Das Ziel müsse als zweiter Schritt vielmehr eine umfassende Reform des kommunalen Finanzausgleichs sein, in der das wesentlich dringendere Problem der Kreisumlage endlich angegangenen und eine dauerhafte Absenkung erreicht werden müsse.

(TOP 12) Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich

Antrag der CDU-Fraktion

Der Ärzte- und Pflegepersonalmangel ist zu einem zentralen Problem der Gesundheitsversorgung geworden. Vom demographischen Wandel ist der Gesundheits- und Pflegesektor doppelt betroffen: Der Versorgungsbedarf steigt, während das Arbeitskräftepotential sinkt. Durch eine Erhöhung der eigenen Ausbildungskapazitäten allein (ein Antrag der CDU und der FDP dazu wird derzeit in den Ausschüssen beraten), kann dieser Bedarf nicht mehr gedeckt werden. Deshalb ist Thüringen gut beraten, die qualifizierte Fachkräftezuwanderung in diesen Branchen zu vereinfachen. Dazu dient der Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 7/618). Bereits im Jahr 2019 mussten die Koalitionsfraktionen einem Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 6/7470) zustimmen, nachdem der Petitionsausschuss sich umfänglich mit langen Bearbeitungszeiten durch das Landesverwaltungsamt beschäftigen musste. Der Antrag der CDU-Fraktion fordert die Landesregierung nun auf, den Beschlüssen vom 4. Juli 2019 nachzukommen. Dazu führt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion aus: „Wenn sich der Landtag fraktionsübergreifend einig ist, dann sollte die Richtung klar sein.“ Zudem sollen auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes digitale Antragsformulare bereitgestellt werden, damit Anträge auf Arbeitserlaubnis, Approbation und Anerkennung für Pflegekräfte mit allen notwendigen Unterlagen eingereicht werden können. Weiter soll die Landesregierung proaktiv einerseits Kliniken über Prüfungsjahrgänge ausländischer Universitäten in Kenntnis setzen, die eine hohe Erfolgsquote bei Berufsanerkennungen und Approbationen aufweisen und mit entsprechenden Bildungseinrichtungen kooperieren, um mehr Pflegepersonal zu rekrutieren. Um die Qualität der Approbation dauerhaft zu sichern, soll die Landesregierung sich dafür einsetzen, die bisher notwendige Kenntnisprüfung durch das dritte Staatsexamen der Humanmedizin zu ersetzen. Die Fortschritte der Landesregierung zu kontrollieren, ist ein halbjährlicher Bericht vorgesehen, denn, so Zippel: Die Fraktion der CDU beantragte und stimmte mit allen Fraktionen für die Überweisung des Gesetzes in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Die von CDU und FDP beantragten Überweisungen in die Ausschüsse für Bildung, Jugend und Sport sowie Wirtschaft und Wissenschaft wurden mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.

(TOP 13) MDR-Standort Thüringen stärken – zügige Novellierung des MDR-Staatsvertrages

Antrag der Fraktion der CDU

Mit dem Antrag (Drs. 7/654) verlangt die CDU-Fraktion von der Landesregierung einen Sofortbericht über den aktuellen Verhandlungsstand zum MDR-Staatsvertrag, der wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2014 über den ZDF-Staatsvertrag hinsichtlich der Frage der staatsfernen Zusammensetzung, einer größeren Transparenz und stärkeren Betonung der Geschlechtergerechtigkeit der Rundfunkgremien zu novellieren ist. In seinem Redebeitrag forderte der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Jörg Kellner, die Landesregierung auf, in den seit fünf Jahren laufenden Verhandlungen mit den Regierungen von Sachsen und Sachsen-Anhalt darauf hinzuwirken, dass durch entsprechende Änderungen und Festlegungen im novellierten Vertragswerk die bislang bestehende Ungleichbehandlung der drei MDR-Standorte Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuungunsten Thüringens beendet wird. Für die CDU artikulierte der Abgeordnete Kellner unmissverständlich: „Die Ressourcen in den Bereichen Investitionen und Personal sind entsprechend des Rundfunkbeitragsaufkommens an den jeweiligen Standorten so aufzuteilen, dass künftig eine gleichgewichtige Entwicklung der MDR-Standorte gewährleistet und eine Benachteiligung des Medienstandortes Thüringen ausgeschlossen wird.“ Abgesehen von der AfD, die sich gegen eine Stärkung des Medienstandortes Thüringen ausgesprochen hat, fand der Antrag die Zustimmung aller anderen Fraktionen im Thüringer Landtag.

(TOP 14) Corona-Soforthilfe für Unternehmen mit bis zu 250 Angestellten

Heute hat der Landtag den Antrag der AfD-Fraktion (Drs. 7/666) abgelehnt. Mit dem Antrag sollte die Landesregierung aufgefordert werden, Soforthilfen in Höhe von maximal 50.000 Euro für Unternehmen zwischen 51 und bis zu 250 Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Der Wirtschaftspolitiker der CDU-Fraktion Martin Henkel stellt klar, dass seine Fraktion bereits einen weitergehenden Antrag zum Mantelgesetz der Landesregierung in der vergangenen Woche eingebracht hat. „Wir fordern mit unserem Antrag, dass neben der Erweiterung der Soforthilfen auf Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigte, auch Darlehens und Bürgschaftskonditionen für die Thüringer Wirtschaft verbessert werden. Deshalb lehnen wir den Antrag der AfD-Fraktion ab“, so der wirtschaftspolitische Sprecher CDU-Fraktion. Der Landtag lehnte eine Ausschussüberweisung mit Mehrheit ab

(TOP 15) Zuständigkeiten für Meldepflicht bei Heilberufen verändern

Antrag der Fraktion der FDP

Mit diesem Antrag (Drs. 7/681) bezweckt die Fraktion der FDP, die Anzeigepflicht bei den Gesundheitsämtern auf die Heilberufekammer zu übertragen. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel, stellt dazu fest, man müsse die Gesundheitsämter fragen, welche Daten sie benötigten: „Mich würde interessieren, was die Kammern und Berufsverbände dazu sagen.“ Mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen dankte Zippel den Mitarbeitern der Gesundheitsämter für deren Arbeit der letzten Wochen. Die Fraktion der CDU beantragte und stimmte mit allen Fraktionen für die Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.

(TOP 16) Antrag stellt Krebs in den Fokus

Änderungsantrag der Fraktion der AfD (Drs. 7/786)

Die Fraktion der FDP orientiert sich in ihrem Antrag maßgeblich an dem Selbstbefassungsantrag der CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung aus dem Februar dieses Jahres (Vorlage 7/114). Wie auch der Antrag der CDU befasst sich der Antrag mit onkologischen und psychosozialen Beratung der Thüringer Krebsgesellschaft e.V. sowie der Unterstützung von Landespräventionsprogrammen und Informationskampagnen zur Krebsprävention. Weiterhin wird gefordert, telemedizinische Netze zur Krebsbetreuung einzurichten, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss definierten Zentrenzuschläge für Innovationszentren zu ermöglichen und durch TMWWDG und TMASGFF darauf hinzuwirken, dass ein gemeinsames Mitteldeutsches Onkologisches Spitzenzentrum in Jena und Leipzig erreichtet und als Comprehensive Cancer Center anerkannt wird. Die Landesregierung wird aufgefordert, ihrer satzungsgemäßen Beteiligung im Vorstand der Thüringer Krebsgesellschaft e.V. nachzukommen, den wissenschaftlichen Beirat zur Auswertung des Krebsregisters durch das TMASGFF zu bestellen. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Christoph Zippel, freut sich auf die anstehende Ausschussbehandlung und regte zudem an weitere Punkte aus dem Selbstbefassungsantrag der CDU-Fraktion in den Antrag aufzunehmen. „Ich denke, wir sind uns einig darin, den Weg zu mehr Krebsprävention weiterzugehen.“ Auch der Abgeordnete Mike Mohring, der selbst eine Krebserkrankung überstanden hat, fügte an: „Die Betroffenen und Angehörigen fallen in ein tiefes Loch mit der Diagnose. Für Krebspatienten ist es wichtig, dass ihre Gesundheit genauso ernst genommen wird, wie derzeit die Coronakrise.“ Die Fraktion der CDU beantragte und stimmte mit allen Fraktionen für die Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.

(TOP 18) Unterrichtsausfall an den Schulen bekämpfen – Lehrerberuf attraktiver machen

Mit den Stimmen aller Fraktionen wurde ein Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 7/700) „Attraktivität des Lehrerberufs erhöhen und Eigenverantwortung der Schulen stärken“ zur weiteren fachlichen Beratung in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion machte in der Debatte deutlich: „Die Corona-Krise darf uns die drängenden Probleme an den Schulen nicht vergessen lassen. Der Unterrichtsausfall ist im vergangenen Jahr in allen drei Stichprobenwochen angestiegen. Die Landesregierung muss endlich handeln.“ In ihrem Antrag legt die CDU-Fraktion ein umfangreiches Maßnahmenpaket vor, um die Attraktivität des Lehrerberufs zu erhöhen, junge Lehrer in Thüringen zu halten, die Lehrergesundheit durch die Reduzierung von Zusatzaufgaben zu verbessern und Seiteneinsteigern den Einstieg in den Schulalltag zu erleichtern. Gleichzeitig sollen die Schulen in ihrer Eigenverantwortung gestärkt werden. „Diejenigen, die jeden Tag Schule konkret vor Ort gestalten, sind den Problemen und Lösungen am nächsten. Deshalb vertrauen wir auf die Eigenverantwortung der Menschen direkt am Ort des pädagogischen Geschehens und wollen ihnen auch die entsprechenden Entscheidungsmöglichkeiten geben“, so Tischner.

(TOP 20) ÖPNV - Erstattungen, Aussetzungen und Sofortkündigungen von Abonnements ermöglichen

Antrag der Fraktion der FDP

Nicht in den Landtagsausschüssen weiterberaten wird ein Antrag der FDP-Fraktion (Drs. 7/713), der im Zusammenhang mit dem Corona-Paket darauf abzielte, einige Erleichterungen für die Träger des Personennahverkehrs zu regeln. So sollten etwa das rückwirkende Pausieren oder Sonderkündigungen für Abonnements des Regionalverkehrs ermöglicht werden und das Land entsprechende Einnahmeverluste ausgleichen. Für die CDU-Fraktion hat der Sprecher für Infrastruktur, Marcus Malsch dargelegt, dass vor allem in den größeren Städten Thüringens das Leistungsangebot für die Menschen nahezu vollständig aufrechterhalten wurde. „Zwar wurde nach dem Ferienfahrplan gefahren – aber nirgends wurden Leistungen völlig eingestellt“, so Malsch. Der Einschätzung zweier großer Verbände von Thüringer Busunternehmen stimme sie zu: Der Antrag eröffne eine Scheindebatte und sei unnötig. Die Mehrheit des Landtages lehnte eine Ausschussüberweisung ab.

(TOP 27) Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 (Europäisches Klimagesetz)

Antrag der AfD-Fraktion

Der Antrag (Drs. 7/726) bezieht sich auf einen Verordnungsvorschlag des EU-Parlaments und Rats zum Europäischen Klimagesetz als Teil des europäischen Grünen Deals der EU-Kommission im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris, das dazu beitragen soll, bis zum Jahr 2050 die Netto-Treibhausgasemissionen der EU auf Null zu reduzieren. Der Vorwurf der AfD, dass dieser Verordnungsvorschlag unverhältnismäßig sei, wurde von dem Europapolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Jonas Urbach, in seiner Rede zurückgewiesen mit der Begründung: „Klimaschutzmaßnahmen müssen europaweit abgestimmt werden und können nicht allein durch nationale Maßnahmen bewältigt werden. Zudem sieht der Verordnungsvorschlag keine für die Mitgliedsstaaten spezifischen Politiken oder Maßnahmen vor. Darüber hinaus sieht der Verordnungsvorschlag lediglich das Aussprechen von Empfehlungen durch die Kommission vor, wenn letztere feststellt, dass die nationalen Maßnahmen mit dem Erreichen des Klimaziels unvereinbar oder ungeeignet sind. Die Befugnis der Kommission zum Erlass von delegierten Rechtsakten ist ebenfalls nicht zu beanstanden, da an dieser Stelle lediglich ein allgemeiner Zielpfad auf EU-Ebene festgelegt werden kann, der nicht 1 zu 1 auf jeden einzelnen EU-Mitgliedsstaat heruntergebrochen werden soll.“ Da die AfD mit dem Antrag ein weiteres Mal ihren antieuropäischen Politikansatz sowie ihre krude These bedient, dass es keinen Klimawandel gäbe, wurde dieser Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.

(TOP 28) Wahl einer Vizepräsidentin des Thüringer Landtags

Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN

Die Abgeordnete Henfling wurde mit 55 Ja-Stimmen, 31 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen gewählt.

(TOP 29) Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission

Wahlvorschlag der AfD-Fraktion

Die Abgeordneten Mühlmann und Möller erhielten beide keine Mehrheit der Stimmen und wurden nicht gewählt.

(TOP 30) Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Art. 10 GG

Wahlvorschlag der AfD-Fraktion

Der Abgeordnete Czuppon erhielt keine Mehrheit der Stimmen und wurde nicht gewählt.

(TOP 32) Bestellung eines Mitglieds und stellvertretenden Mitglieds des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz

Wahlvorschlag der AfD-Fraktion

Die Abgeordneten Kaufmann und Sesselmann wurden mit der Mehrheit der Stimmen gewählt.

(TOP 33) Bestellung eines Mitglieds und stellvertretenden Mitglieds des Beirats beim Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit

Wahlvorschlag der AfD-Fraktion

Die Abgeordneten Laudenbach und Cotta wurden mit der Mehrheit der Stimmen gewählt.

(TOP 34) Wahl von Mitgliedern des Stiftungsrats bei der Stiftung Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar

Wahlvorschläge der Fraktionen AfD und DIE LINKE

Die Abgeordnete Maurer (DIE LINKE) und der Abgeordnete Jankowski (AfD) wurden beide in das Gremium gewählt.

(TOP 37) Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Kongresses der Gemeinden und Regionen beim Europarat (KGRE) für die 12. Mandatsperiode (2020 - 2025)

Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE

Die Abgeordnete Gleichmann wurde mit der Mehrheit der Stimmen gewählt.