Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag 19. - 21. Plenarsitzung (15. - 17.07.2020)

15.07.2020

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

TOP 3) Landtag ist nicht Applaudierstube der Regierung (Drucksache 7/859)

Mit der Drucksache 7/859 wurde in Zweiter Lesung ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion debattiert. Hauptpunkt ist die Umsetzung von Artikel 80 Absatz 4 Grundgesetz, demnach die Länder Gesetzgebungskompetenz haben, wenn die Landesregierungen durch Bundesgesetz zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt werden. Praktisch relevant ist diese Regel beispielsweise in der Corona-Frage. Der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Stefan Schard, bedauerte, dass der Gesetzentwurf nicht zur weiteren Beratung in den Ausschuss überwiesen wurde und sich so der Debatte und möglichen, nach Auffassung der CDU auch nötigen Verbesserungsvorschlägen, stellen konnte. „Die Beteiligung des Parlaments in Fragen schwerwiegender Grundrechtseinschränkungen ist richtig und wichtig. Wir werden an anderer Stelle eine weitere Möglichkeit zur Klärung der Frage haben“, sagte der Abgeordnete und verwies auf einen Antrag der CDU-Fraktion, der im weiteren Verlauf der Plenarsitzung debattiert wurde. Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Linkspartei, der AfD, der SPD und Bündnis90/Die Grünen abgelehnt. Die CDU-Fraktion enthielt sich.

TOP 4) Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG) Gesetzentwurf der Fraktion der AfD (Drucksache: 7/944)

Bereits während der Juni-Plenarsitzung hat die CDU-Fraktion deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zwar in die richtige Richtung geht aber enorme handwerkliche Fehler in sich birgt. „Der vorliegende Gesetzentwurf der AfD, dieses womöglich bestehende Problem zu lösen, ist aus unserer Sicht nicht tragfähig. Bei einer pauschalen Zuwendung von 20 Euro pro Monat ist ganz sicher zu befürchten, dass der Verwaltungsaufwand wesentlich größer ist, als ein aus unserer Sicht nicht vorhandener Nutzen“, so der Innenpolitiker, Jonas Urbach, während der Plenardebatte. Der CDU-Abgeordnete Urbach unterstrich außerdem für seine Fraktion: „Neben der Sinnhaftigkeit dieses konkreten Vorschlags bleiben weitere Fragen offen. Es ist schon angesprochen worden, dass das Verfahren der Refinanzierung möglicherweise anfallender Kosten von 8 Millionen Euro, seitens des Landes über die Feuerschutzsteuer, verplant ist. Ein wichtiger Punkt, der die Bürgermeister interessieren dürfte, ist auch, wie es zu regeln ist, dass am Ende dieses Geld, wenn es denn von den Kommunen ausgezahlt wird, wieder ankommt.“ Der Gesetzentwurf wurde in der abschließenden Plenarberatung am 16.07.2020 mit allen Stimmen, außer denen der AfD, abgelehnt.

TOP 7) Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 7/1125) Erste und zweite Beratung

In erster und zweiter Beratung ratifizierte der Thüringer Landtag in seiner Plenarsitzung am 16. Juli 2020 mit großer Mehrheit den bereits im Dezember vergangenen Jahres von den Ministerpräsidenten der Länder beschlossenen Staatsvertrag zur Modernisierung in Deutschland, der den seit 1991 geltenden „alten“ Rundfunkstaatsvertrag ablöst und nicht mehr nur Radio- und Fernsehsender, sondern bedingt durch das Internetzeitalter neu auch Telemedien, Medienplattformen und sogenannte Medienintermediäre erfasst. Der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Jörg Kellner, stellte heraus, dass der Staatsvertrag „den Blick in Richtung einer modernen, digitalen Zukunft weitet“. Neben der Überführung der neuen Bezeichnung „Medienstaatsvertrag“, stärkt das Vertragswerk den Meinungsbildungsprozess und sichert den Medienpluralismus und damit auch die Meinungsvielfalt. Ein zentraler Punkt dabei ist, die diskriminierungsfreie Auffindbarkeit und Präsentation von Angeboten oder Inhalten auf den Plattformen.

TOP 8) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Brexit-Übergangsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNID 90/DIE GRÜNEN (Drs. 7/1187)

In erster Lesung hat der Landtag über eine vorzunehmende redaktionelle Änderung des Thüringer Brexit-Übergangsgesetzes beraten, dass sich noch auf das Austrittsabkommen in der am 19. Februar 2019 im Amtsblatt der EU veröffentlichten Fassung bezieht. Da das Abkommen zwischenzeitlich aber überarbeitet und in der Neufassung am 31. Januar 2020 im EU-Amtsblatt veröffentlich wurde, muss auch im Thüringer Brexit-Übergangsgesetz auf diese aktuelle Fassung Bezug genommen werden. In der Aussprache ging der europapolitische Sprecher der CDU-Fraktion auf die wesentlichen Bestimmungen des Gesetzes ein, wie die Ausnahmetatbestände, bei denen das Vereinigte Königreich in der Übergangszeit bis zum EU-Austritt, am 31.12.2020 nicht als EU-Mitgliedsstaat zu behandeln ist. Unter anderem betrifft das das aktive und passive Kommunalwahlrecht für Bürger des vereinigten Königreichs, die in Thüringen leben. Die zweite Beratung zum Gesetz soll bereits am kommenden Plenartag stattfinden.

TOP 9) Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze
Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Erste Beratung
(Drucksache: 7/1188)

 
Der Gesetzwurf von Rot-Rot-Grün zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung zielt laut den einbringenden Fraktionen auf ein modernes Gemeinwesen, auf mehr Teilhabe an den Entscheidungen der Kommunen sowie auf mehr Transparenz bei Entscheidungen von Sachverhalten und Verfahren. Rot-Rot-Grün beabsichtigt, die Informations- und Beteiligungsrechte der Einwohner sowie die Stellung der Kommunalvertretungen und ihrer Mitglieder zu stärken. Der Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün widerspricht, aus Sicht der CDU-Fraktion, elementar dem eigentlichen Ansinnen des „Thüringer Mantelgesetzes“, die Thüringer Kommunalordnung pandemiebedingt anzupassen. Der Innen -und Kommunalpolitische Sprecher, Raymond Walk, unterstrich für die CDU-Fraktion unmissverständlich: „Mit diesem monströsen Regelungswerk (38 Seiten) wird der Bogen von Rot-Rot-Grün maßlos überspannt. Insgesamt sollen durch die beabsichtigten Änderungen vier Gesetze und über 50 Paragraphen angepasst bzw. geändert werden. Von einem ernsthaften Pandemie-Bezug kann also überhaupt keine Rede mehr sein.“ Der Gesetzentwurf soll gemeinsam mit den beiden Gesetzentwürfen der CDU und FDP im Innen-und Kommunalausschuss beraten werden und wurde deshalb einstimmig in den zuständigen Ausschuss überwiesen-.

TOP 10) Bürokratische Hürden für Krankenhäuser senken – Facharztquote abschaffen (Drs. 7/1191)

Ein Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes wurde zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel, erklärte in der Debatte: „Facharztquoten, die es nur in Thüringen gibt, gefährden den Bestand kleinerer Krankenhäuser. Sie belasten die Krankenhäuser mit Bürokratie und sagen nichts über die Qualität der medizinischen Behandlung aus. Deshalb wollen wir die Facharztquoten abschaffen.“ Die Corona-Krise hat den Wert einer verlässlichen, regional verankerten Krankenhausversorgung unterstrichen. „Die Facharztquote hat sich in der Praxis nicht bewährt. Wir sind dafür, dass die Qualität in den Krankenhäusern im Vordergrund steht, dazu trägt eine starre Facharztquote nicht bei. Im Gegenteil, sie zementiert den Status quo und würgt Innovationen in den Krankenhäusern ab“, so Zippel.

TOP 11) CDU-Fraktion will Landesstelle für Barrierefreiheit einrichten
(Drs. 7/1192)


In erster Beratung diskutierte der Thüringer Landtag einen Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Drs. 7/1192) und überwies diesen nach intensiver Beratung in den zuständigen Sozialausschuss sowie den Haushalts- und Finanzausschuss. Mit dem Gesetzentwurf bezweckt die CDU, eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit einzurichten und das Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen an den Punkten zu verändern, die die CDU-Fraktion bereits in der letzten Legislaturperiode eingefordert hatte. Die behindertenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Beate Meißner, sagte dazu: „Die Landesfachstelle für Barrierefreiheit ist ein Versprechen des Wahlprogrammes, das es umzusetzen gilt. Denn, Barrierefreiheit ist die Grundvoraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen aber auch von Älteren oder Eltern mit kleinen Kindern am Alltagsleben.“

TOP 13) Entwurf der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes
(Drs. 7/883)


Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion wurde dem Entwurf der Rahmenvereinbarung V, unter der Maßgabe der Aufnahme der Empfehlungen des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft, zugestimmt. Mit der Rahmenvereinbarung V werden Zuschüsse des Landes an die Hochschulen für die nächsten fünf Jahre bis 2025 vereinbart. Geplant ist weiterhin ein jährlicher Zuwachs der Mittel von vier Prozent. Der CDU-Abgeordnete Andreas Bühl begrüßt die Verstetigung der strukturellen Finanzierung der Hochschulen und die Aufnahme der Punkte in den Entwurf der Rahmenvereinbarung, die seine Fraktion im Rahmen der Ausschussbehandlung eingebracht hat. Mit der jetzt vereinbarten Rahmenvereinbarung V wird den Hochschulen in Thüringen eine verlässliche Zukunftsperspektive für die nächsten fünf Jahre gegeben, kommentiert der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Andreas Bühl, den Entwurf der Landesregierung. Gleichzeitig merkt Bühl kritisch an, dass die Rahmenvereinbarung immer stärker regulierend wirkt. „Wir haben einmal mit 6 Seiten angefangen und heute sind wir schon bei über 20“, so abschließend der CDU-Politiker.

(TOP 15 + 23 a und b) Digitalisierung an den Schulen sinnvoll weiterentwickeln

Drei Anträge zur Weiterentwicklung der Digitalisierung an Thüringer Schulen wurden zur weiteren Beratung in den Bildungsausschuss überwiesen. Die Anträge kamen von der Fraktion der FDP (Drs. 7/711), der Fraktion der CDU (Drs. 7/1126) sowie den regierungstragenden Fraktionen (Drs. 7/1270). Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner, begründete den CDU-Antrag wie folgt: „Die Corona-Pandemie wirkte in den letzten Monaten an vielen Stellen wie ein Brennglas. Vorhandene Problemlagen wurden in eklatanter Weise sichtbar, so auch die Versäumnisse bei der Digitalisierung von Schule und Unterricht.“ Die CDU-Fraktion fordert daher unter anderem, die vorhandene Digitalstrategie „Thüringer Schule“ im Lichte der Erfahrungen der letzten Monate zu überarbeiten, einen Beirat „Digitale Schule“, unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände, der Lehrergewerkschaften sowie der Landesschüler- und Landeselternvertretung, einzurichten und Lehrerinnen und Lehrer im Bereich der digitalen Bildung im Rahmen einer Fortbildungsoffensive umfassend zu schulen. „Ziel muss es sein, das Lehren, Lernen und Arbeiten mit moderner Informations- und Kommunikationstechnik nachhaltig im schulischen Alltag zu verankern und dadurch Lernprozesse individuell, flexibel sowie zeit- und ortsunabhängig zu gestalten und dafür die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen“, so Tischner.
 
TOP 16) Mitgliedschaft von Mitgliedern der Landesregierung in Leitungs- und Aufsichtsgremien auf Erwerb gerichteter Unternehmen (Drs. 7/714)

Unter diesem Tagesordnungspunkt bat die Landesregierung in vier Fällen um Zustimmung des Landtags zu Mitgliedschaften von Mitgliedern der Landesregierung in Leitungs- und Aufsichtsgremien auf Erwerb gerichteter Unternehmen. Die Zustimmung des Landtags ist gemäß Artikel 72 Absatz 2 Thüringer Landesverfassung erforderlich und wurde auch durch Abgeordneten der CDU-Fraktion erteilt.

TOP 17) Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts- / Impfnachweise einführen (Drs. 7/718)

Zu einem Antrag der AfD-Fraktion debattierte der Landtag einen Änderungsantrag der CDU-Fraktion mit der Drucksachennummer 7/802. Der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Stefan Schard, stellte dar, dass durch das Bundesgesundheitsministerium alle Möglichkeiten zum verhältnismäßigen Umgang mit der Corona-Pandemie diskutiert werden. In diesem Zusammenhang wurde Ende April auf der Internetseite des Ministeriums ein grober Vorentwurf zur möglichen Nutzung von Impf-und Immunitätsgeschehen zur Diskussion gestellt. Aus dieser Diskussionsgrundlage eines Nachweises konstruierte nicht zuletzt die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag eine drohende und alle bürgerlichen Freiheiten einschränkende Zwangsimpfung. Als sich in der laufenden wissenschaftlichen Debatte abzeichnete, dass eine mögliche Impfung anscheinend allenfalls Immunität für rund drei Monate bietet, wurde die Idee der gesetzlichen Regelung fallengelassen. Gleichwohl überlegen einige Länder einen Immunitätsnachweis zur Einreiseauflage zu machen. Würde der Bundestag nicht die gesetzlichen Voraussetzungen zur Möglichkeit eines solchen Immunitätsausweises schaffen, könnten Bürger der Bundesrepublik nicht in diese Länder einreisen. Die nicht vorhandene Möglichkeit zur Ausstellung eines Immunitätsausweises käme einer Reisebeschränkung für Bundesbürger gleich: "Als Parlamentarier haben wir eine große Verantwortung den Menschen gegenüber. Teil dieser Verantwortung ist ehrliche und sachliche Information. Dieser Verantwortung werden Sie mit diesem Antrag und ihren Verschwörungstheorien beim besten Willen nicht gerecht", machte der Abgeordnete Schard deutlich. Die CDU-Fraktion schlug in ihrem Alternativantrag vor, den Fall der epidemischen Lage und die damit verbundenen erheblichen Verordnungen zur definieren und die ausführenden Länder an den Entscheidungen zukünftig zu beteiligen. Der Antrag der AfD-Fraktion fand nicht die Zustimmung der CDU-Fraktion. Der Alternativantrag der CDU-Fraktion wurde in den Ausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.

TOP 18) Demokratie schützen – Strategien gegen die zunehmende politisch motivierte Kriminalität erarbeiten. (Drs. 7/725)

Im Freistaat Thüringen wurden im Jahr 2019 insgesamt 2.493 Fälle politisch motivierter Kriminalität registriert. Im Jahr 2018 wurden 1.798 Fälle bekannt. Damit stieg das Fallaufkommen im Vergleich zum Vorjahr um 695 Fälle (+38,7 %). Das ist ein Anstieg um fast 40 Prozent. Mit fast 2500 (2493) Straftaten verzeichnete Thüringen 2019 damit einen traurigen Höchststand politisch motivierter Straftaten seit Einführung der Statistik im Jahr 2001. Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat deshalb einen Antrag eingereicht, mit dem Ziel, der gestiegenen Anzahl politisch motivierter Straftaten zu begegnen. Neben einer modernen Sicherheitsarchitektur sind auch ein, mit allen Sicherheitsbehörden und der Justiz des Landes abgestimmtes Konzept, gute Ausrüstungsbedingungen und vor allem ausreichend Personal für die Sicherheitsbehörden unabdingbare Voraussetzungen. Der Innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Raymond Walk, unterstrich deshalb während der Plenardebatte am 17.07.2020: „Die Landesregierung muss die politisch motivierte Kriminalität noch mehr in den Fokus nehmen und alle Formen der politisch motivierten Kriminalität mit Nachdruck bekämpfen.“. Der Antrag wurde einstimmig von allen Fraktionen zur weiteren Beratung in den Innen-und Kommunalausschuss überwiesen.

TOP 24) Einsetzung einer Enquetekommission "Zukunftsfähige öffentliche Infrastruktur durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz im Freistaat Thüringen sicherstellen: Bestandsaufnahme, Chancen und Herausforderungen"
(Drs. 7/1129)


Heute hat der Landtag mit den Stimmen Koalitionsfraktionen den Antrag der FDP-Fraktion auf Einsetzung einer Enquetekommission zur Digitalisierung abgelehnt. Die Enquetekommission sollte alle Facetten der Digitalisierung im Freistaat näher beleuchten und bereits im ersten Quartal 2021 dem Landtag einen Zwischenbericht übermitteln. Die CDU-Fraktion teilt das Ansinnen der FDP-Fraktion eine Bestandsaufnahme der Digitalisierung in Thüringen vorzunehmen. Jedoch wird es mit dem angestrebten und sehr ambitionierten Zeitplan schwierig, den Auftrag einer Enquetekommission zu erfüllen. „Wir wollen dieses umfassende Thema intensiv beraten und deshalb ist es aus unserer Sicht besser, den Antrag in den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft zu überweisen und eine mündliche Anhörung nach der Sommerpause durchzuführen“, sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Martin Henkel, zum Antrag der FDP-Fraktion. „Die Digitalisierung der Verwaltung muss im Rahmen der mündlichen Anhörung einen besonderen Stellenwert einnehmen. Denn, potenzielle Gründer kritisieren immer wieder, dass sie mit zahlreichen bürokratischen Anforderungen konfrontiert sind, die mit entsprechenden Onlineservices weitaus einfacher zu bewältigen wären. Wir wollen Bürokratieabbau durch Digitalisierung“, so abschließend der CDU-Abgeordnete Martin Henkel.

TOP 31) Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags 
(Drs. 7/1189)

Im Antrag der Fraktionen DIE LINKE, AfD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN ging es um die Verlängerung der Aufbewahrungsfristen der im Landtag vorliegenden Unterlagen der Untersuchungsausschüsse UA 5/1 und 6/1 zur Aufarbeitung der parlamentarischen und exekutiven Vorgänge rund um das NSU-Trio. Hintergrund des Antrags waren gemeinsame Handlungsempfehlungen, die der Untersuchungsausschuss im Herbst 2019 gefasst hatte. Die Landesregierung ist aber bisher augenscheinlich völlig untätig geblieben. So wurde entgegen der Handlungsempfehlungen keinerlei exekutiven Bemühungen unternommen, um die umfangreichen Akten, so weit wie möglich der Forschung und Wissenschaft zur Verfügung zu stellen. Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion nahm diese Nachlässigkeit auf und setzte der Landesregierung eine Frist, um endlich die Voraussetzungen für einen archivmäßigen freien Zugang zu den Akten beim Landesarchiv Thüringen zu schaffen. Der ehemalige Obmann der Untersuchungsausschüsse, der Abgeordnete Kellner erklärte: "Wir wollen nicht, dass diese Akten hinter verschlossenen Türen schmoren. Sie sollen weitestgehend der Öffentlichkeit, Forschung und Wissenschaft zur Verfügung gestellt werden." Am Ende der Debatte fand der Änderungsantrag der CDU-Fraktion schlussendlich die Zustimmung des gesamten Hauses.

TOP 32) Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln (Drs. 7/1190)

Die Fraktionen DIE Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Antrag zum Thema, „Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln“, in das Juli-Plenum eingebracht. Mit dem Beschluss vom 14. Juni 2019 (Drucksache 6/7389) hat sich der Landtag zur Einstellung von mindestens 1.160 Anwärterinnen und Anwärtern bis zum Jahr 2025 bekannt und damit Planungssicherheit geschaffen, wie viele Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter bis zum Jahr 2027 ausgebildet in die Dienststellen wechseln werden. Mit dem vorliegenden Antrag sollen weitere, die Polizeiausbildung in Thüringen betreffende Maßnahmen eingeleitet werden, um die Attraktivität und Nachhaltigkeit einer Ausbildung zum Polizeibeamten in Thüringen zu sichern und auszubauen. Damit den gestiegenen Anforderungen an die Polizeiausbildung Rechnung getragen werden kann und somit den langfristigen erforderlichen Personalbedarf verlässlich zu sichern. Der Innenpolitische Sprecher, Raymond Walk, unterstrich für die CDU-Fraktion: „Die Bedeutung einer modernen Aus- und Fortbildung – insbesondere und gerade in der Polizei – ist völlig unstrittig und unser gemeinsames Anliegen. Wir brauchen eine gute Personalauswahl, Ausbildung und flexible, angepasste Fortbildung, damit die Polizei auch weiterhin die höchste Wertschätzung und Vertrauen aller Institutionen in Thüringen erhält. Das ist unser Anspruch!“. Die ersten beiden Punkte des Antrages wurden mit den Stimmen der Fraktionen DIE Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen und der CDU beschlossen. Der dritte Punkt des Antrages wurde einstimmig in den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss überwiesen.

TOP 34) Neue Wege aus der Corona-Krise gehen - Thüringen von bürokratischen Hürden befreien (Drs. 7/1194)

Heute hat der Landtag mit den Stimmen aller Fraktionen den Antrag der CDU-Fraktion zur Schaffung eines Thüringer Normenkontrollrats und die Einführung einer Bürokratiebremse in den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft überwiesen. „Wir wollen eine Initiative „Schlanke Verwaltung“ ins Leben rufen, die den Bürokratieabbau und die Bürokratievermeidung in den Fokus rücken“, sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Martin Henkel. „Unser Ziel muss es sein, den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft so gering wie möglich zu halten, deshalb bedarf es einer „one in two out-Regel“ und einen Normenkontrollrat in Thüringen“, so abschließend der CDU-Abgeordnete Henkel.

TOP 42a) „Lebenswirklichkeiten im Jahr 2020 anerkennen – Thüringen zu einem digitalen Bundesland machen“ (Drs. 7/1132)

Der Landtag hat auf Antrag der FDP-Fraktion in einer Aktuellen Stunde über die Digitalisierung in der Verwaltung (Drs. 7/1132) debattiert. Für die CDU-Fraktion ist klar: Thüringen ist bei der Digitalisierung der Verwaltung nicht besonders gut aufgestellt. Deshalb hat die Fraktion in unserem 20 Punkte Programm gefordert, den digitalen Service der Behörden zu beschleunigen. Andreas Bühl betonte für die CDU-Fraktion, die Corona-Krise habe den Zugang zu Verwaltungen erschwert und den Bedarf an der digitalen Verfügbarkeit von Verwaltungsleistungen unterstrichen. Wo immer es möglich sei, müssten digitale Serviceangebote für öffentliche Aufgaben und Dienstleistungen beschleunigt werden. Die CDU-Fraktion fordert, dass bis Ende des Jahres deutlich mehr zusätzliche digitale Prozesse auf der Plattform des Landes zur Verfügung stehen müssen und die Landesbehörden sollen früher als 2025 digitalisiert arbeiten können. Sämtliche Geschäftsprozesse und Antragsverfahren sollen nach dem Willen der Union optimiert, überflüssige bürokratische Hemmnisse beseitigt und digitalisiert werden. „Die Pandemie ist eine Chance für die Digitalisierung Thüringens. Diese müssen wir jetzt ergreifen“, erklärte Bühl.

TOP 42b) Die Klimakrise macht keine Corona-Pause – EU-Ratspräsidentschaft auch in Thüringen für Investitionen in eine krisenfestere Zukunft nutzen (Drs. 7/1139)

Der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Gottweiss, legte den Standpunkt der CDU-Fraktion zum Thema der Aktuellen Stunde der GRÜNEN dar. „Sie haben das Thema verfehlt“, machte er deutlich. Anstatt hier die EU-Ratspräsidentschaft zu geißeln, solle sich das grün geführte Umweltministerium erst einmal darum kümmern, dass die 170 Förderanträge von Bürgern im Rahmen des Programms „SolarInvest“ endlich von der TAB bearbeitet werden und nicht alles mit Corona entschuldigt wird. Laut Gottweiss haben die Initiativen der Bürger so 120 Tage verloren. Ein vorfristiger Maßnahmenbeginn sei ihnen seitens der TAB verwehrt worden. Handwerksfirmen blieben so ohne Aufträge und das gerade in den schwierigen Zeiten. „Thüringen wird das Weltklima nicht retten, aber Sie sollten erst einmal anfangen, das umzusetzen, was Sie mit ihren hoch gelobten Förderprogrammen gemeinsam mit den Bürgern für den Klimaschutz tun möchten“, sagte Gottweiss. Er machte darauf aufmerksam, dass 2020 bereits 42 Prozent CO2-Reduzierung und damit das Ziel von 40 Prozent trotz aller Unkenrufe erreicht worden sei. „Das ständige Lamentieren von einer Klimakrise bringt uns nicht weiter. Sie haben es nicht geschafft, die PS auf die Straße zu bringen“, so Gottweiss‘ Urteil.


TOP 42c) „Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge versprochen? – Versprechen gebrochen?“ (Drs. 7/1168)

In einer Aktuellen Stunde bemängelt die Fraktion der AfD, dass der Thüringer Landtag in seiner 156. Sitzung, am 12. September 2019 (Drucksache 6/7741) die Thüringer Landesregierung um Prüfung von Härtefallregelungen für bereits entstandene Beitragspflichten gebeten hat, über deren Ergebnis der Landtag bis zum 30. Juni 2020 informiert werden sollte. Eine Information des Landtags bis zum 30. Juni 2020 ist nicht erfolgt. Vor diesem Hintergrund bestand aus Sicht der AfD-Fraktion parlamentarischer Diskussionsbedarf. Der innen- und kommunalpolitische Sprecher der CDU im Landtag, Raymond Walk, unterstrich für seine Fraktion während der Plenardebatte: „Um endlich für die notwendige Klarheit beim Thema Härtefälle zu sorgen, haben wir in der Sitzung des Innen- und Kommunalausschuss, am 11. Juni 2020 einen umfangreichen Selbstbefassungsantrag gestellt, um den Druck auf die Landesregierung zu erhöhen und alle offenen Fragen zu beantworten. Das Innenministerium hat daraufhin in der Sitzung des Innenausschusses, am 9. Juli 2020 mitgeteilt, dass das Ministerium die Einrichtung eines Härtefallfonds im Bereich des Straßenausbaubeitragsrecht nicht als erforderlich ansieht“ (Vorlage: 7/733). Aus Sicht der CDU-Fraktion sind die vom TMIK vorgelegten Gründe plausibel und nachvollziehbar. Walk weiter: „Unsere Gespräche mit den Kommunalen Spitzenverbänden und den Bürgermeistern vor Ort belegen diese Auffassung. Das ist es, worauf es uns bei unserem Einsatz für die Thüringer Kommunen ankommt.“

TOP 42d) „Belastung der Thüringer Eltern beenden – Rückkehr zur Normalität in Kindergärten und Schulen ermöglichen“ (Drs. 7/1211)

Auf Antrag der CDU-Fraktion diskutierte der Thüringer Landtag im Rahmen einer Aktuellen Stunde die Rückkehr zur Normalität in Kindergärten und Schulen nach der Corona-Pandemie (Drs. 7/1211). Der bildungspolitische Sprecher, Christian Tischner, machte für die CDU-Fraktion deutlich: „Die aktuelle Betreuungssituation in den Kindergärten und Grundschulen ist keineswegs zufriedenstellend, denn nach wie vor sind die Betreuungsmöglichkeiten erheblich eingeschränkt.“ Probleme bei der Rückerstattung der Elternbeiträge und auch bei den anfallenden Stornierungskosten für Klassenfahrten müssen dringend und für alle praktikabel gelöst werden. Schulen müssen nach den Sommerferien wieder das gesamte Leistungsspektrum, einschließlich der Möglichkeiten zu Klassenfahrten, anbieten. Eine breit aufgestellte Arbeitsgruppe aus Eltern-, Schüler-, Lehrerverbänden, Landessportbund sowie Verbänden der beteiligten Unternehmen und Organisationen hat kürzlich ein entsprechendes Forderungspapier an die Thüringer Landesregierung gerichtet. „Wir nehmen diesen Aufschrei aller an der Umsetzung von Klassenfahrten Beteiligten sehr ernst und unterstützen die Forderungen“, erklärte Tischner.

TOP 42e) „Familien und ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellen - Bedürfnisse von Thüringer Kindern, Jugendlichen und Familien in den Fokus politischer Entscheidungen rücken“ (Drs. 7/1241)

In einer Aktuellen Stunde beschreibt die Fraktion der SPD die Auswirkungen der Corona-Krise auf Familien und will deren Interessen in den Vordergrund der Politik rücken. Die familienpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Beate Meißner, erklärte dazu: „Die Fraktion der SPD kommt mit diesem Appell einige Wochen zu spät. Denn von Maßnahmen, Entschlüssen oder Entscheidungen, die seitens der SPD zugunsten der Familien getroffen wurden, war in der Corona-Krise wenig zu spüren.“ Tatsächlich war es, betonte Meißner, die CDU-Fraktion, die maßgeblich ein Familiengeld forderte, sich für die Familiencard einsetzte oder auf schnellere Öffnungen von Schulen und Kindergärten insistierte. Gegenwind und Hürden wurden hingegen seitens der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen aufgebaut – auch von Seiten der SPD! „Von der SPD-Fraktion gab es heftigsten Gegenwind für die Initiative des Familiengeldes. Dass die SPD nun also zum Schaulaufen antritt, nützt den Familien reichlich wenig. Wichtiger wäre es, endlich den Initiativen der CDU nicht mehr im Wege zu stehen und tatsächlich Familien zu unterstützen“, erklärte Meißner.

(TOP 42f) „Solidarität mit den Beschäftigten der Norma Group in Gerbershausen – Kampf für die Arbeitsplätze und für die Fachkräfteentwicklung in Thüringen“ (Drs. 7/1247)

Im Rahmen einer Aktuellen Stunde der LINKEN diskutierte der Thüringer Landtag das Thema „Solidarität mit den Beschäftigten der Norma Group in Gerbershausen – Kampf für die Arbeitsplätze und für die Fachkräfteentwicklung in Thüringen“ (Drs. 7/1247). Die Ankündigung der Schließung des Standortes bis Juni 2022 und Verlagerung der Produktion nach Tschechien wird mit einem firmeninternen Transformationsprogramm begründet, mit dem die Norma Group rund 45 Mio. Euro jährlich einsparen will. Der Abgeordnete Christoph Zippel erklärte für die CDU-Fraktion im Rahmen der Debatte: „Leidtragende dieser aus Gewinnmaximierung und nicht aus existenziellen Nöten getriebenen Entscheidungen der Aktiengesellschaft sind unter anderem die rund 180 Mitarbeiter in Gerbershausen, die nun ihren Job verlieren. Die Schließung des gesunden und rentablen Standorts in Gerbershausen ist eine Schande.“ Die Verlagerung der Produktion nach Osteuropa und das massive Einsparen von Personalkosten sehe zwar in der Bilanz auf den ersten Blick erfolgreich aus, substantiell bringe es hingegen nichts. Den Transformationsprozess in der Automobilbranche gestalte man so nicht. Hier gelte es, das Know-how seiner Mitarbeiter zu nutzen, neue Produkte zu entwickeln und auf Qualität statt „billig“ zu setzen.