Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 50.-52. Plenarsitzung (30.06.-02.07.2021)

02.07.2021

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

TOP 1) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Deutsch als Landessprache
Drs. 7/2797

Der Thüringer Landtag hat nach zweiter und dritter Beratung einen Gesetzentwurf der Fraktion der AfD zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen abgelehnt. Durch die Verfassungsänderung sollte in der Verfassung Deutsch als Sprache des Freistaats festgeschrieben werden. Die CDU-Fraktion hat gegen die Überweisung des Entwurfs gestimmt. Der verfassungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel, begründete dieses Abstimmungsverhalten seiner Fraktion folgendermaßen: „Mit einer Verfassungsbestimmung ohne Rechtsfolge trägt man rein gar nichts zum Erhalt oder zur Wertschätzung der deutschen Sprache bei. Man tut dies durch Förderung und Begeisterung.“

TOP 2a) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Gesetz zur Abschaffung der automatischen Diätenerhöhung
Drs. 7/3062 und

TOP 2b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Gesetz zur Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021
Drs. 7/3070

Der Thüringer Landtag hat zwei Gesetzentwürfe der Fraktion der AfD nach zweiter und dritter Beratung abgelehnt. Der Gesetzentwurf zur Verfassungsänderung hat zum Gegenstand, die in Art. 54 II der Thüringer Verfassung verankerte jährliche automatische Anpassung der Abgeordnetendiäten und der Aufwandsentschädigung nach der Einkommens- bzw. Preisentwicklung abzuschaffen. Einfachgesetzlich im Abgeordnetengesetz soll anstelle des bisherigen Indexverfahrens die Höhe der Entschädigung entsprechend der Beträge aus 2020 festgelegt werden.

Die CDU-Fraktion hat gegen die Überweisung der Gesetzentwürfe gestimmt. „Das Anpassungsverfahren ist keine Einbahnstraße. Es gilt auch bei negativer Einkommens- und Preisentwicklung. Geht es der Bevölkerung finanziell schlechter, spürt dies auch der Abgeordnete in seiner eigenen Brieftasche. Eine angemessene Entschädigung für Abgeordnete erfüllt zudem wichtige verfassungsrechtliche Funktionen: Sie stützt die Unabhängigkeit der Abgeordneten und die damit verbundene Freiheit des Mandats. Sie dient der Freiheit und Gleichheit der Kandidatur. Sie fördert die Repräsentativität des Parlaments“, begründete der verfassungspolitische Sprecher, Christoph Zippel, die Haltung der CDU-Fraktion.

TOP 4) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen
Drs. 7/2042

Abg. Tiesler schilderte die Sicht der CDU-Fraktion auf den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen und hob die aktive Arbeit unseres Arbeitskreises an diesem Gesetzentwurf hervor. Da bisher das Nutzungsverhalten auf der Diskussionsseite und etwaige Probleme bei der technischen Umsetzung noch nicht absehbar sind, soll die Diskussionsseite nach einem Jahr in Betrieb evaluiert werden. Die im Gesetzentwurf ursprünglich vorgesehene Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen wurde aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken sowie aufgrund dessen, dass öffentliche Ausschusssitzungen ein Hemmnis für eine offene Diskussion im Ausschuss darstellen könnten, von den regierungstragenden Fraktionen wieder zurückgezogen. Weiterhin wurde festgelegt, dass sichergestellt wird, dass die Mitglieder des Petitionsausschusses frühzeitig über neu eingegangene Petitionen in Kenntnis gesetzt werden und nicht erst, wenn die jeweilige Petition im ungünstigen Fall nach mehreren Monaten zur Beratung auf der Tagesordnung steht. Der ursprüngliche Gesetzentwurf von R2G wurde geeint und konnte von der CDU-Fraktion in dieser Form mitgetragen werden. Der Gesetzentwurf wurde nach kontroverser Diskussion, vor allem seitens der AfD-Fraktion, abschließend einstimmig beschlossen.

TOP 5) Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags 2021
Drs. 7/2284

Der derzeit geltende Glücksspielstaatsvertrag von 2011 tritt mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft und machte einen neuen Verständigungsprozess der Länder nötig, dessen Ergebnis der unterzeichnete Glücksspielstaatsvertrag 2021 ist. Dieser macht nun Änderungen am Thüringer Glücksspielgesetz sowie am Thüringer Spielhallengesetz erforderlich und eröffnet den Ländern Regulierungsgebote und Regulierungsmöglichkeiten.

Die Änderungen des ThürGlüG betreffen überwiegend den Bereich der Wettvermittlungsstellen. Laut Gesetzbegründung ist in diesem Bereich eine maßvolle Anpassung an den neuen Staatsvertrag geboten. Der durch R2G vorgelegte Entwurf zur Umsetzung in Thüringen sieht hierbei vor, dass die Wettvermittlungsstellen mit qualitativen statt mit quantitativen Anforderungen ausgestattet werden. Im deutlichen Kontrast dazu stehen die Änderungen im rot-rot-grünen Gesetzesentwurf für das ThürSpielhallenG. Der vorgelegte Gesetzentwurf hält im ThürSpielhallenG trotz der der entgegenstehenden gesetzgeberischen Intention des GlüStV 2021 an der bisherigen, ausschließlichen quantitativen Regulierung des gewerblichen Glücksspiels fest. Somit hätte der ursprünglich vorgelegte Gesetzesentwurf massive Auswirkungen, sowohl auf die spielhallenbetreibenden Unternehmer, als auch auf die kommunale Ebene gehabt. „Viele Spielhallenstandorte müssten schließen, Arbeitsplätze würden wegfallen und für die Kommunen die Einnahmen aus Vergnügungs- und Gewerbesteuer!“, erklärt Christian Herrgott, seitens der CDU-Fraktion. Das Kanalisierungsziel sowie der Auftrag aus dem GlüStV „ein ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen“, kann auf diese Art und Weise nicht erfüllt werden.

Der gemeinsame Änderungsantrag ersetzt die überholten quantitativen Regulierungen im ThürSpielhallenG konsequent durch qualitative Regelungen.

Er ergreift die Möglichkeit des § 29 (4) GlüStV auf, welcher besagt, dass bestehende Verbundspielhallen bei Qualitätsnachweis bzw. Qualitätssteigerung durch Zertifizierung bestehen bleiben können, die bei Beibehaltung des ursprünglichen Gesetzesentwurfs hätten schließen müssen. Aus Sicht der CDU-Fraktion wirkt sich eine Zertifizierung im hohen Maße auf die Qualität der Spielhalle und folglich positiv auf den Spieler- und Verbraucherschutz aus. Die mit der Zertifizierung einhergehenden Prüfverfahren fördern den kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Auch jede weitere Erleichterung die der Änderungsantrag möglich macht, ist an eine solche Zertifizierungspflicht gekoppelt, wie z.B. die Reduzierung des Mindestabstands zwischen den Spielhallen, der Mindestabstand zu Kinder- und Jugendeinrichtungen und die Anzahl der Geräte oder auch die Erlaubnis von Verbundspielhallen. Abgeordneter Kalich von der Fraktion DIE LINKE gibt an, dass „es sich hier um einen Kompromiss handelt“ und bekräftigt, die Wichtigkeit der enthaltenen Evaluierungsvorschrift.

CDU-Abgeordneter Christian Herrgott betont: „Besonders wichtig ist es uns, dass der vorliegende Änderungsantrag im Paket mit dem vorliegenden Entschließungsantrag zu sehen und zu bewerten ist. Alle Maßgaben und Regulierungen der Spielhallen müssen in erster Linie unter Berücksichtigung des Spielerschutzes und der Suchtprävention betrachtet werden.“ Neben der Einführung der Zertifizierung im ThürSpielhallenG bekräftigt dies der der Entschließungsantrag, in dem er Instrumente fordert, die Suchtprävention hinsichtlich Glücksspielsucht in Thüringen zu stärken. Demnach ist alle 2 Jahre von der Landesregierung ein Glücksspielsuchtbericht zur erarbeiten, zu finanzieren und dem Landtag vorzulegen. Darüber hinaus soll Sorge dafür getragen werden, dass die gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder ihrer Verpflichtung zur Mitwirkung im Rahmen der Evaluierung nach § 32 Glücksspielstaatsvertrag 2021 nachkommen kann.

Mit der heutigen Beratung wurde der Gesetzesentwurf, unter Berücksichtigung des Änderungsantrages und der dazugehörige Entschließungsantrag, angenommen.

TOP 10) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schiedsstellengesetzes
Drs. 7/3340

Der Thüringer Landtag hat nach erster Beratung einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Schiedsstellengesetzes in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.

Der Entwurf sieht mehrere kleinere Änderungen vor: Beispielsweise soll der sachliche Anwendungsbereich des Schlichtungsverfahrens um Ansprüche aus dem Nachbarrecht und wegen Verletzung der persönlichen Ehre, soweit diese nicht vermögensrechtlicher Art sind, erweitert werden. Neben einer leichten Erhöhung der Gebührensätze soll auch die maximale Höhe des Ordnungsgeldes für das Nichterscheinen zum Termin, von 25 € auf 100 € angehoben werden. Außerdem sollen die Vertretungsmöglichkeiten in der Schlichtungsverhandlung auf die gesetzliche Vertretung und den Fall einer schriftlichen Bevollmächtigung erweitert werden.
Die CDU-Fraktion steht einer Diskussion der Vorschläge grundsätzlich offen gegenüber und hat dementsprechend für die Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfs gestimmt.

TOP 12) Thüringer Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes (ThürAGProstSchG)
Drs. 7/3376

Es bedarf eines Erlasses eines Ausführungsgesetzes zum Prostituiertenschutzgesetz zur Regelung der Aufgabenerfüllung auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Landesregierung hat deshalb ein Thüringer Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Raymond Walk, unterstrich deshalb, während seiner Rede am 1. Juli 2021, die Notwendigkeit des Gesetzes und betonte: „Unser Anliegen als CDU-Fraktion ist es, die Menschenwürde immer und überall zu verteidigen und zu schützen. Jenseits einer ethisch-moralischen Bewertung von Prostitution stellen wir fest, dass es nach wie vor trotz klarer Verbote Zuhälterei, Zwangsprostitution und Menschenhandel gibt. Dieser Zustand ist für uns inakzeptabel. Die Situation der Betroffenen, insbesondere junger Frauen, fordert uns zum Handeln auf.“ Der Gesetzentwurf wurde einstimmig in den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss überweisen.

TOP 13) Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat Thüringen (Thüringer Musik- und Jugendkunstschulgesetz)
Drs. 7/3385

In erster Beratung wurde der Gesetzentwurf zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat Thüringen beraten. „Mit dem Gesetz möchte die CDU-Fraktion die öffentlichen, gemeinnützigen Musik- und Jugendkunstschulen rechtssicher und finanziell dauerhaft absichern sowie deren staatliche Anerkennung als Bildungseinrichtung festschreiben“, erklärte der kulturpolitische Sprecher Jörg Kellner im Plenum. Damit kommt die CDU einer seit vielen Jahren von den Thüringer Musik- und Jugendkunstschulen vorgetragenen Forderung nach, die Arbeit, Zertifizierung und Finanzierung dieser Einrichtungen auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Kellner erklärte: „Wir wollen die hohe Qualität der musischen und künstlerischen Erziehung an den öffentlichen gemeinnützigen Musik- und Jugendkunstschulen absichern und fortentwickeln.“ Der Gesetzentwurf wurde einstimmig in die Fachausschuss „Europa, Kultur und Medien“ überwiesen.

TOP 16) Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts
Drs. 7/3575

In erster Beratung wurde in der heutigen Sitzung des Thüringer Landtags der Gesetzentwurf der Landesregierung des Thüringer Gesetzes zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren behandelt. Mit diesem Gesetzentwurf versucht die Landesregierung zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. Ob dies gelungen ist, hat laut des heutigen Beschlusses der Haushalts- und Finanzausschuss im Detail weiter zu beraten. Mit dem Erlass dieses Mantelgesetzes, soll das Thüringer Besoldungsgesetz mehrfach zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation geändert werden. Gleichzeitig soll eine Vorschrift zur Würdigung der Aufbau- und Lebensleistung von ehemals als Angestellte beschäftigte Professoren bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen geschaffen werden. Der finanzpolitische Sprecher der CDU Fraktion, Maik Kowalleck, betonte, dass sich der Haushalts- und Finanzausschuss bereits im Rahmen eines Selbstbefassungsantrages der CDU-Fraktion mit dem Thema der amtsangemessenen Alimentation beschäftigt hat und betonte: „es ist unsere Pflicht, diese Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts schnell und gezielt umzusetzen!“ Diese Fragen werden im Haushalts- und Finanzausschuss geklärt werden müssen. Einstimmig wurde hierzu die Überweisung in den Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen.

TOP 17) Zweites Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Drs. 7/3579

Der Gesetzesentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht eine inhaltliche Klarstellung der Regelungen bei der Erstattung von Kindertagesstätten- und Schulbeiträgen durch angeordnete Schließungen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes vor. Christian Tischner, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, untermauerte in seiner Rede die Notwendigkeit, die Regelungslücke zu schließen, um die gezahlten Beiträge zeitnah an die betroffenen Eltern erstatten zu können. Die Überweisung in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport wurde einstimmig durch alle Fraktionen beschlossen.

TOP 22 b) „Gemeinsam den Strukturwandel in der Automobil-und Zulieferindustrie in Thüringen gestalten“
Drs. 7/2874

Mit dem von der CDU-Fraktion gemeinsam mit den Fraktionen der Minderheitsregierung vorgelegten Antrag soll der Transformationsprozess im Automobilsektor, einer deutschen Schlüsselindustrie, politisch flankiert werden. Martin Henkel, wirtschaftspolitscher Sprecher der CDU-Fraktion, machte deutlich, wo der Antrag die Handschrift der CDU zeigt: „Es ist ein gemeinsamer Antrag und wir konnten darin wichtige Akzente setzen: Technologieoffenheit, Regionalisierung und Marktwirtschaftlichkeit. Das sind unsere Leitlinien für eine gelungene Transformationsstrategie.“ Obwohl es sich um einen gemeinsamen Antrag handelte, wurden in der Plenardebatte die Unterschiede in den Ansätzen der Parteien deutlich, insbesondere die Unterschiede von CDU und Grünen. Während die CDU auf Technologieoffenheit setzt, wollen die Grünen, dass die Politik entscheidet welche Autos gebaut werden dürfen. Die Grüne Distanzierung vom gemeinsamen Antrag, sah auch Wirtschaftsminister Tiefensee überaus kritisch. Der gemeinsame Antrag wurde mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen und Linken und bei Enthaltung der FDP angenommen.

TOP 26) Konsequenzen aus der Affäre um die AWO-AJS gGmbH in Thüringen ziehen – Transparenzregister für Managergehälter in der Thüringer Wohlfahrtsbranche einführen
Drs. 7/1892

dazu: Soziale Arbeit weiterentwickeln, Freie Wohlfahrtspflege stärken – ein Kodex für Transparenz und Subsidiarität für Thüringen
Drs. 7/3071

Mit ihrem Antrag (Drs. 7/1892) setzte sich die CDU-Fraktion dafür ein, die Aufklärungsarbeit im Rahmen der AWO-Affäre, die bereits im Sozialausschuss seit Januar 2020 in mehreren SB-Anträgen thematisiert wurde, voranzutreiben. Dr. Thadäus König, sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, verwies in seiner Rede auf den geringen Aufklärungswillen der Landesregierung und des Verbandes selbst. Darüber hinaus kritisierte er die unzureichende Prüfung der Verwendungsnachweise seitens des Ministeriums und setzte sich für mehr Transparenz, gerade mit Blick auf die Managergehälter, ein. Er bedauerte, dass der bereits im Oktober eingereichte CDU-Antrag erst im heutigen Plenum beraten werden konnte, hob allerdings hervor, dass die AWO in dieser Zeit bereits einige organisatorische Veränderungen in die Wege geleitet hat. Hinsichtlich des Alternativantrags (Drs. 7/3071) der Regierungsfraktionen begrüßte er, dass die SPD-Fraktion nunmehr auch ihren Aufklärungswillen bekundet, bemängelte aber, dass die enge Verbindung von Parteifunktionären im Verband keineswegs zu einer stärkeren Transparenz beigetragen habe. König hofft mit der Überweisung in den Sozialausschuss auf intensive Beratungen, die Antworten zu noch offenen Fragen liefern werden. Der CDU-Antrag wurde einstimmig von allen Fraktionen, der Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN mit Gegenstimmen der AfD in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.

TOP 28) Befristete Zulassung von Nachtzielgeräten ermöglichen
Drs. 7/2019

dazu: Für eine dauerhafte und wirkungsvolle Einbindung der Thüringer Jäger bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und invasiver Wildarten sowie gegen eine Schlechterstellung der Thüringer Jägerschaft im Waffen- und Jagdrecht
Drs. 7/2289

Die Landesregierung muss den Jägern im Freistaat Thüringen die Verwendung von Nachtzielgeräten zur Nutzung bei der Jagd auf Schwarzwild gestatten. Diese Gestattung soll ohne die bisher notwendige Antragstellung beim zuständigen Ministerium pauschal für alle in Thüringen zur Jagdausübung Berechtigten erteilt werden. Das ist das Ergebnis der Debatte zu einem Antrag der Fraktion der FDP, den das Parlament angenommen hat. Der AfD-Antrag war damit hinfällig. Die CDU-Fraktion befürwortet eine solche generelle Freigabe der Nachtzielhilfen für die Schwarzwildjagd, insbesondere in Anbetracht der Gefahr durch die Afrikanische Schweinepest. Für die Fraktion hat der Abg. Gottweiss deutlich gemacht, dass durch den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Brandenburg und Sachsen die Gefahr der Einschleppung dieser Tierseuche nach Thüringen erheblich gestiegen sei. „Um die Jagdstrecke beim Schwarzwild zu erhöhen, ist der Einsatz von Nachtzieltechnik unverzichtbar“, so Gottweiss. Zudem müssten alle Maßnahmen ausgeschöpft werden, um die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern. Hierfür sei es auch erforderlich, die Aufwandsentschädigung für erlegtes Schwarzwild in jedem Fall auch künftig sicherzustellen, ggf. zu erhöhen und die Arbeit des Schwarzwildkompetenzzentrums durch adäquate Förderung zu verstetigen. Auch die Übernahme der Trichinenuntersuchungsgebühr und der Untersuchungsgebühr für die Untersuchung auf Radioaktivität bei Schwarzwild sei eine Maßnahme, die helfen könne. Abschließenden Dank richtete der Abgeordnete an die Thüringer Jäger, die bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest eine Schlüsselrolle spielen.

TOP 29) Garantiert gut versorgt – Medizinische Leistungen in ganz Thüringen sichern
Drs. 7/2041

Der Antrag der Fraktion der CDU setzte sich mit den durch den demographischen Wandel und die Abwanderung entstehenden medizinischen Versorgungsproblemen auseinander. Christoph Zippel, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, erläuterte in seiner Rede, wesentliche Aspekte und gab Antworten auf die drängendsten Probleme der Thüringer Gesundheitsarchitektur und Möglichkeiten, eine in Stadt und Land gleichwertige und –gute medizinische Versorgung sicherzustellen. Dabei hob er hervor, dass technische Innovationen und die Digitalisierung medizinischer Leistung, wie beispielweise der Ausbau von telemedizinische Angeboten, Stiftungspraxen und Stiftungsapotheken sowie Modellregionen als richtungsweise Lösungsstrategien dazu beitragen können, eine flächendeckende gute Gesundheitsversorgung in Thüringen zu gewährleisten. Wichtig sei, so Zippel, auf die vorhandenen Stärken des Gesundheitssystems aufzubauen und diese weiter zu fördern. Kritik äußerte er explizit in Richtung AfD, deren planlose Kritik und inhaltlosen parlamentarischen Initiativen nicht dazu beitragen würde, dahingehend Zielführendes anzustoßen. Einig waren sich die Fraktionen darüber, die guten Ansätze des CDU-Antrags und die Notwendigkeit weitere Verbesserungen im Gesundheitsbereich auf den Weg zu bringen. Der Antrag wurde einstimmig für die weiteren Beratungen in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.

TOP 31) Besuch der Strafvollzugskommission in den Justizvollzugsanstalten (JVA) wieder ermöglichen
Drs. 7/2053

dazu: Arbeit der Strafvollzugskommission unterstützen
Drs. 7/3417

Der Abg. Tiesler konnte in beiden Anträgen für die CDU-Fraktion keinen Mehrwert erkennen. Es muss den Antragstellern doch klar sein, dass während der Corona-Pandemie kein Besuch in den JVA möglich war, um den Eintrag von Infektionen in diesen eng begrenzten Raum zu verhindern. Alle Mitglieder der Kommission können nun wieder aktiv für die JVAs tätig werden. Besuche, wie am 21. Juni 2021 in der JVA Tonna haben gezeigt, dass es nun wieder möglich ist, die Sorgen und Nöte der Insassen auch persönlich aufzunehmen. Die Pandemiepläne werden in den JVA erfolgreich umgesetzt und die Strafgefangenen konnten die ganze Zeit ihre Anliegen schriftlich an die Kommission richten. Der Kontakt zur Strafvollzugskommission war insofern, wenn auch nicht physisch vor Ort – zu keiner Zeit intransparent und die Vertraulichkeit war stets gewährleistet. Über einzelne zu optimierende Sachverhalte hinaus, hatten die Mitglieder der Strafvollzugskommission ohnehin jederzeit die Möglichkeit, auch innerhalb der Kommissionsarbeit diese Anträge vorzulegen. Die Anträge, deren Neufassungen nur unerheblich von den ursprünglichen Anträgen abwichen, wurden nach der Diskussion im Plenum mehrheitlich, auch von der CDU-Fraktion abgelehnt.

TOP 72) Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Aufklärung von Missständen und Verfehlungen im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Treuhandanstalt in Thüringen“
Drs. 7/3587

Der Antrag der AfD-Fraktion wurde zurückgezogen.

Top 76) Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD
Drs. 7/3637

Wahlvorschlag Herr Jens Cotta:

Es wurden 83 Stimmen abgegeben, 1 Stimme war ungültig. Somit sind 82 Stimmen gültig.
Ergebnis der Wahl: 26 Ja-Stimmen, 53 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen.
Der Wahlvorschlag wurde damit abgelehnt.

Wahlvorschlag Herr Lars Schütze:

Abgegebene und gültige Stimmen 83.
Ergebnis der Wahl: 27 Ja-Stimmen, 54 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen.
Der Wahlvorschlag wurde damit abgelehnt.

Top 77) Wahl eines Mitglieds der Kommission gemäß Artikel 10 Grundgesetz gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Wahlvorschlag der Fraktion der AfD
Drs. 7/3638

Wahlvorschlag Frau Corinna Herold:

Es wurden 81 gültige Stimmen abgegeben.
Ergebnis der Wahl: 26 Ja-Stimmen, 53 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen.
Der Wahlvorschlag wurde damit abgelehnt.

TOP 79a) „Aufnahme von Geflüchteten aus Griechenland in Thüringen endlich umsetzen – Klage gegen den Bund auf den Weg bringen“
Drs. 7/3567

In ihrer aktuellen Stunde kritisiert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die ablehnende Haltung einiger Teile der Landesregierung gegenüber einer Klageeinreichung gegen die Nichterteilung des Einvernehmens zur Thüringer Landesaufnahmeanordnung durch das Bundesinnenministerium.
Vor dem Hintergrund des Endes der humanitären bundesdeutschen Aufnahmeprogramme für Geflüchtete aus griechischen Flüchtlingslagern im April 2021, gab es in einigen Bundesländern Initiativen für „Landesaufnahmeprogramme“. Auch in Thüringen sollten in diesem Rahmen bis Ende 2022 bis zu 500 Flüchtlinge aufgenommen werden. Gemäß § 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes ist für eine solche Landesaufnahmeanordnung aber das Einvernehmen des Bundesinnenministeriums nötig. Dieses wurde weder für die Thüringer Pläne noch für Programme anderer Länder erteilt. Hiergegen hat das rot-rot-grün regierte Land Berlin mittlerweile Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Die Thüringer Regierungsparteien sind sich nun uneins, ob auch der Freistaat im Streit um das Landesprogramm gegen den Bund klagen soll.
„Klar ist, dass diese Scheindebatte über einen thüringischen Alleingang alles andere als zielführend ist, um wirklich etwas an der prekären Situation in Griechenland zu verändern. Dementgegen hat die Europäische Union 276 Millionen Euro für den Bau neuer Zentren auf den griechischen Inseln bereitgestellt, um die Lage tatsächlich erheblich zu verbessern. Alleingänge einzelner Bundesländer gefährden nur die Bemühungen um eine europäische Lösung.“, begründete der migrationspolitische Sprecher, Marcus Malsch, die Position der CDU-Fraktion.

TOP 79b) „Pulsierende Innenstädte in Thüringen -Mitte der Gesellschaft“ (Aktuelle Stunde)
Drs. 7/3588

Mit Ihrer aktuellen Stunde will die FDP auf die schwierige Situation der Innenstädte, insbesondere aufgrund der Corona-Pandemie, aufmerksam machen und Maßnahmen der Landesregierung einfordern. Die CDU-Fraktion teilt die Anliegen der FDP und stellt klar, dass der Handlungsbedarf auch vor Corona schon groß gewesen sei. Martin Henkel, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, verweist in diesem Zusammenhang auf die bereits bestehenden Initiativen der CDU. „Wir als CDU haben bereits vorgelegt, viele vorhandene Ansätze gebündelt und dazu auch ein Positionspapier „Thüringer Innenstädte mit Zukunft“ vorgestellt. Es bietet eine ganze Reihe konkreter kurzer-wie auch langfristiger Maßnahmen“, so Henkel. Als konkretes Beispiel nennt er das Sofortprogram für besseres Leerstands-Management durch die Kommunen, die Weiterentwicklung der Innenstädte zu Erlebniswelten und die Nutzung der Chancen der Digitalisierung. An die Adresse der Landesregierung richtet Martin Henkel eine weitere, konkrete Forderung. Auch hier hoffe ich, dass wir uns auf eine Umsetzung verständigen können: „Die seit dem 01.04.2021 geltenden Neuerungen in den Programmen „Thüringen-Invest“ und „Digitalbonus Thüringen“, dabei insbesondere die Öffnung des Digitalbonus für Gastgewerbe, Handel und Veranstaltungsbranche, sollten fester Bestandteil der Förderprogramme werden - auch unabhängig von der Corona-Pandemie“. Abschließend konstatiert Henkel, er habe „wenig Hoffnung, mit dieser Landesregierung noch etwas umsetzen zu können“ und hoffe deshalb auf die Neuwahlen im September.

TOP 79d) "Auswirkungen von Finanzproblemen bei einem privaten Anbieter im Schienenpersonennahverkehr in Thüringen - Herausforderungen und Perspektiven" (Aktuelle Stunde)
(Drs. 7/3618)

Über die Finanzprobleme des Schienenpersonennahverkehrsanbieters Abellio hat der Landtag heute im Rahmen einer Aktuellen Stunde, auf Antrag der SPD-Fraktion, debattiert. Für die CDU-Fraktion hat die verkehrspolitische Sprecherin, Christina Tasch, deutlich gemacht, dass mit diesem Thema sehr sensibel und besonnen umgegangen werden sollte.
Weil es in der Tat um möglichweise gravierende Auswirkungen auf den SPNV in Thüringen und mehreren anderen Bundesländern gehe, habe Minister Hoff sehr frühzeitig die Mitglieder des zuständigen Ausschusses informiert, die Optionen aufgezeigt und schließlich – zu Recht – darum gebeten, das Thema nicht zum politischen Kampfplatz zu machen. Der SPD-Fraktion warf Tasch vor, die Verunsicherung bei Bahnkunden und Abellio-Mitarbeitern erst zu schüren, statt sie zu vermeiden.
Nach Tasch‘s Worten komme es darauf an, dass die Landesregierung im Schulterschluss mit den anderen Bundesländern und Abellio, nach Lösungen für die immensen vergabe-, vertrags-, beihilfe- und haushaltrechtlichen Fragestellungen suche. „Wir werden sehen, ob das der Landesregierung gemeinsam mit den anderen Ländern gelingt“, so Tasch wörtlich.

TOP 79e) „Zeit, die Thüringer Schulen fit zu machen“ – Lernlücken schließen, Ressourcen bereitstellen, Präsenzbetrieb im neuen Schuljahr gewährleisten (Aktuelle Stunde)
(Drs. 7/3620)

Auf Antrag der CDU-Fraktion hat sich der Thüringer Landtag in einer Aktuellen Stunde mit dem Thema befasst, wie Präsenzunterricht für das anstehende Schuljahr sichergestellt werden kann. Dass die CDU damit ein wirklich hochaktuelles Thema gesetzt hat, darin waren sich die Redner, mit Ausnahme der AfD-Fraktion, einig. Neben der Aufforderung an die Landesregierung, die eingestellten Haushaltsmittel endlich zu nutzen, notwendige Rahmenbedingungen für das anstehende Schuljahr zu schaffen und flächendeckende Corona-Testungen an Schulen aufrecht zu erhalten, appellierte Christian Tischner, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, auch die richtigen Schlussfolgerungen aus der Corona-Krise für die Zukunft zu ziehen. Zentrale Herausforderung aus Sicht der CDU-Fraktion sei es zunächst, Lernstände zu erfassen und entstandene Nachteile im Sinne der Bildungsgerechtigkeit mit individuellen Angeboten für alle Schüler auszugleichen. Er verwies in seiner Rede aber auch nochmals auf das bereits im Mai vorgestellte 20-Punkte-Programm der CDU-Fraktion „Lernlücken schließen – Bildungschancen wahren – Aus der Corona-Krise lernen – Schule der Zukunft jetzt auf den Weg bringen“ und forderte die Landesregierung eindringlich auf, endlich mit einer klaren Strategie die entsprechenden Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.

TOP 79 f) Fraktion Die Linke – „Ehrenamtliches Engagement der Menschen in Thüringen würdigen" (Aktuelle Stunde)
Drs. 7/3621

In der Aktuellen Stunde wurde nochmal eine generelle Debatte um die Würdigung des Ehrenamtes in Thüringen angestoßen. In ihrer Rede betonte die Abgeordnete Beate Meißner die Bedeutung des Ehrenamtes für Thüringen, gerade in und nach der Corona-Pandemie. „Das Ehrenamt macht Thüringen liebens- und lebenswert“, so Meißner. Sie erinnerte daran, dass es die CDU-Fraktion war, die im Rahmen der Corona-Hilfen Unterstützung für das Thüringer Ehrenamt durchgesetzt hat. Zum Ende ihrer Rede dankte die Abgeordnete der vor kurzem in den Ruhestand verabschiedeten Geschäftsführerin der Thüringer Ehrenamtsstiftung, Heike Manke, für ihr Engagement und wünschte ihrem Nachfolger im Amt, Dr. Niels Lange, viel Erfolg.