Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 34.-36. Plenarsitzung (03.-05.02.201)

05.02.2021

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

TOP 1) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Drs. 7/1636

Aufgrund von Änderungen, die durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und dessen Korrekturen Eingang in SGB IX und XII fanden, werden auch Anpassungen der landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen notwendig (wesentlichste Änderung: Überführung Eingliederungshilfe aus SGB XII in SBG IX (Leistungsrecht)). Der Gesetzentwurf wurde im Ausschuss von den Anzuhörenden weitestgehend begrüßt und erhielt daher die Zustimmung der CDU-Fraktion. Der Gesetzentwurf wurde mit Stimmen der Fraktionen CDU, LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

TOP 2) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes Drs. 7/1725

Der Thüringer Landtag hat nach zweiter Beratung einen Gesetzentwurf der Fraktion der AfD zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes abgelehnt. Der Gesetzentwurf verfolgt die Intention, der Digitalisierung im Bildungsbereich wegen vermeintlicher Risiken der Digitalisierung für die Entwicklung und Gesundheit von Kindern und Jugendlichen enge Grenzen zu setzen. Die CDU-Fraktion hat für die Ablehnung des Entwurfs gestimmt. Der Gesetzentwurf ignoriert die Vorteile der Nutzung digitaler Medien im Bildungswesen, etwa die Steigerung der Motivation der Schüler und der Interaktivität des Unterrichts, vollkommen. Ähnlich wie durch die überzogen restriktiven Vorgaben des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit werden dem zeitgemäßen Unterricht durch derartige Initiativen nur unnötig Steine in den Weg gelegt. „Eins haben die AfD-Fraktion und der Thüringer Datenschutzbeauftrage gemeinsam: Sie wissen, wie man gute Bildung in Thüringen verhindern kann“, erklärte Christian Tischner, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion.

Top 3) Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Thüringen Drs. 7/2054

ÖGD benötigt bessere technische und personelle Ausstattung Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf greift die Fraktion der AfD tatsächlich eine bestehende Gesetzeslücke auf. Der Landtag hatte die Landesregierung bereits in der letzten Legislaturperiode aufgefordert (Drs. 6/2632), „ein modernes ÖGD-Gesetz vorzulegen“. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion vermerkt jedoch im Hinblick auf die mangelhafte technische und personelle Ausstattung des ÖGD: „Sie benennen zwar die Probleme korrekt, bieten aber keine Lösungen an.“ Im Gegenteil: Durch Aufgabenerweiterungen ist von zusätzlichen Personalbedarfen auszugehen, die nicht gedeckt werden können. Diese müssten sinnvollerweise von Personalaufwuchsstrategien begleitet und/oder haushalterisch untersetzt werden, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion. An dieser Stelle, wo der akuteste Handlungsbedarf existiert, schweigt der Gesetzentwurf der AfD. Dahingegen hat die Fraktion der CDU bereits im Juli einen Antrag (Drs. 7/1193) vorgelegt, der Probleme des ÖGD (wie den gravierenden Amtsärztemangel) zu lösen verspricht und die Situation nicht verschlimmbessert. „Zu dem Gesetzentwurf gibt es nicht viel zu sagen, er wurde erst vor kurzem im Plenum beraten. Seitdem hat sich nichts an ihm geändert. Ich verweise auf unseren Antrag im Plenum,“ fasst Christoph Zippel zusammen. Der Gesetzentwurf wurde entsprechend mit den Stimmen aus allen Fraktionen außer der AfD abgelehnt.

Top 4) Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes – Stärkung des Verfassungsschutzes Drs. 7/2197

Die FDP beabsichtigt durch die Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes bestehende Defizite zu beheben und die Aufgaben des Verfassungsschutzes klarer zu definieren sowie die Informationspolitik und die Berichterstattung den gestiegenen Bedürfnissen der Gesellschaft anzupassen. Außerdem soll die Wahl der Mitglieder der Parl. Kontrollkommission geändert werden. Der Innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Raymond Walk unterstrich bereits während der ersten Beratung am 18.12.2020: „Unser Ziel ist ein starker Verfassungsschutz, der die Demokratie und den Rechtsstaat wirksam gegen die Feinde der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verteidigen kann. Wir wollen den Verfassungsschutz personell und technisch wieder stärken und den von Rot-Rot-Grün eingeschlagenen Sonderweg eines weitgehenden Verzichts auf V-Leute beenden.“ Walk verwies im Rahmen der zweiten Beratung am 4. Februar 2021 erneut darauf, dass der Ältestenrat des Thüringer Landtages in seiner Sitzung am 3. November 2020 eine Begutachtung bei der Landtagsverwaltung in Auftrag gegeben hat, um die gegenwärtige Problematik bei der Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission zu lösen. Walk unterstrich deshalb erneut die Ablehnung des FDP-Gesetzentwurfes, um dieser Prüfung und ggf. weitreichenderer Änderungen des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes nicht vorweg zu greifen. Der Gesetzentwurf der FDP wurde in der zweiten Beratung am 4. Februar 2021 mit den Stimmen der Fraktionen Die Linke, der AfD, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

TOP 5) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes Drucksache 7/2039

Der Thüringer Landtag hat einen Gesetzentwurf der CDU zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes mit den Stimmen aller Fraktionen in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in § 40 b des Thüringer Schulgesetzes ein Abs. 1a eingefügt wird, welcher der Schulleitung ausdrücklich erlaubt, ein Schulgirokonto im Namen des Freistaats Thüringen zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs in schulischen Angelegenheiten einzurichten. Bisher besteht rechtliche Unklarheit über die Zuständigkeit, die dringend beseitigt werden muss. „Diese Streitigkeiten sollen nicht länger zu Lasten der Schulqualität und der Lehrerinnen und Lehrer ausgetragen werden, deshalb haben wir diesen Gesetzentwurf heute vorgelegt.“, begründete der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner, die Intention hinter dem Gesetzentwurf.

TOP 6) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen Drs. 7/2042

Abg. Heym erläuterte den Standpunkt der CDU-Fraktion zu diesem Gesetzentwurf von R2G, der verschiedene Änderungen anstrebt: So soll der Petitionsausschuss künftig unmittelbar nach der jeweiligen Landtagswahl gebildet werden, um den Bürgern ohne parlamentarische Pause Unterstützung gewähren zu können. Für die Veröffentlichung von Petitionen müssen klare Festlegungen getroffen werden. „Die Forderung, alle Sitzungen grundsätzlich öffentlich machen zu wollen, ist dagegen kritisch zu betrachten. Die Wahrung der Persönlichkeitsrechte, Datenschutzanforderungen, die Sicherstellung der Arbeit des Ausschusses und nicht zuletzt auch der Schutz der Executive sind hier zu beachten“, so Heym. Neben den elektronischen Mitzeichnungen veröffentlichter Petitionen sollen künftig auch handschriftliche Sammlungen anrechnungsfähig sein. Im Petitionsausschuss des Bundestages ist die Verwendung eines standardisierten Pseudonyms bereits jetzt zulässig. Die „Echt-Daten“ sind aber bei der Verwaltung zu hinterlegen. „Wir meinen, wer mitzeichnet, sollte Gesicht zeigen. Der Petitionsausschuss ist kein politischer Schaukasten, sondern häufig die letzte Möglichkeit der Bürger ihre dringlichsten Probleme an berufener Stelle darzulegen.“ resümierte Heym. Grundsätzlich ist zu sagen, dass eine zwingende Notwendigkeit zur Änderung des Gesetzes nicht besteht. Die Vorschläge sind aber zumindest diskussionswürdig und so erfolgte eine mehrheitliche Überweisung des Gesetzentwurfes in den Petitionsausschuss (federführend) und den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.

Top 7) Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes -Einrichtung besonderer Gemeinschaftsunterkünfte für Störer Drs. 7/2051.

Unter TOP 7 beriet der Landtag in erster Lesung einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion, Mit einer Anschubfinanzierung von 3 Millionen Euro, die weder im Haushalt bereitgestellt sind noch von der einbringenden Fraktion beantragt wurden, soll über die bestehende Landeserstaufnahmeeinrichtung hinaus weitere Landesgemeinschaftsunterkünfte eingerichtet werden. Diesen besonderen Unterkünften sollen Ausländer zugewiesen werden, die unter den Anwendungsbereich des Flüchtlingsaufnahmegesetzes fallen und trotz Ermahnung stören oder eine potentielle Gefahr für Ordnung und Sicherheit darstellen. Der migrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, der Abgeordnete Malsch, wertete dies als erneuten Versuch untauglicher Stimmungsmache, die nicht geeignet ist, umsetzbare und zweckmäßige Lösungen für echte Probleme anzubieten: „Wir alle wissen um die Umstände und Vorfälle innerhalb und außerhalb der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Suhl und den Gemeinschaftsunterkünften in den Landkreisen. Und es ist richtig und wichtig, dass diese Probleme gelöst werden. Der AfD-Fraktion liegt aber nicht daran, dass Problem zu lösen, sondern es in die Fläche zu verschieben.“ Der Gesetzentwurf wurde auch mit den Stimmen der CDU-Fraktion abgelehnt.

Top 8) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Drs. 7/2052

Mit dem Gesetzesentwurf zielt die Fraktion der AfD darauf ab, das Amt des Beauftragten für die Gleichstellung von Mann und Frau im TMASGFF abzuschaffen. Begründet wird dieser Vorschlag mit der im Grundgesetz postulierten Gleichberechtigung: „Frauen und Männer sind gleichberechtigt.“ (Art. 2 Abs. 2). Der gleichstellungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Henry Worm, betont jedoch, dies sei „…mitnichten ein Indiz dafür, dass wir die gesellschaftliche Gleichstellung von Frauen und Männer bereits erreicht haben.“ Der AfD-Entwurf vernachlässige, dass es die Aufgabe eben jener Beauftragten ist, auf weiterhin bestehende Ungleichheiten hinzuweisen und auf deren Beendigung hinzuarbeiten. Auch die „Corona-Krise zeige erneut eindrucksvoll, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oft auf dem Rücken der Frauen erreicht werde.“ Der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD nutzt einen bestehenden verfassungsrechtlichen Anspruch, um die Instrumente abzuschaffen, die zur Verwirklichung dieses Anspruches beitragen sollen. Er begibt sich insoweit in den Gegensatz zu dem in Grundgesetz und Thüringer Verfassung postulierten Gleichberechtigungsanspruch, indem die Verwirklichung der Gleichberechtigung aktiv behindert wird. Der Gesetzentwurf wurde entsprechend mit den Stimmen aus allen Fraktionen außer der AfD abgelehnt.

Top 16) Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) Drs. 7/2555
dazu: MDR-Standort stärken (Entschließungsantrag der CDU) Drs. 7/2600

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der MDR-Staatsvertrag aus dem Jahre 1991 erstmals grundlegend novelliert werden. Notwendig geworden ist die Novellierung unter anderem durch den zwischenzeitlichen Wandel in Gesellschaft und Technik, medienrechtliche Entwicklungen auf europäischer Ebene sowie durch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2014, wonach Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu höchstens einem Drittel mit staatsnahen Mitgliedern besetzt sein dürfen. In seinem Redebeitrag wies der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Jörg Kellner, darauf hin, dass im Zuge der Novellierung ebenfalls die aus Thüringer Sicht Ungleichbehandlung der drei MDR-Standorte Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt beendet werden muss und dies auch anhand von harten Kennzahlen künftig messbar sein muss. Hierzu gehören zum Beispiel die Anzahl der Mitarbeiter, die Wertschöpfung an den jeweiligen Standorten, die Anzahl und Qualität der Produktionen, die Steuereinnahmen oder die tatsächlich erfolgten Investitionen in die Standorte. Kellner forderte eine Berücksichtigung Thüringens entsprechend des Anteils des MDR-Beitragsaufkommens in Thüringen. Mit einem Entschließungsantrag hat die CDU-Fraktion dieser Forderung nochmals Nachdruck verliehen und verlangt, dass Thüringen als Digitalstandort des MDR ausgebaut wird. Sowohl das Gesetz als auch der Entschließungsantrag der CDU wurden zur Weiterberatung in den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen.

TOP 17a) Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertagesstätten nach dem Infektionsschutzgesetz Drs. 7/2602

dazu: Familien in der Corona-Krise entlasten - für Planungssicherheit sorgen Entschließungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 7/2670

Top 17b) Betreuende Eltern während der Corona-Pandemie nicht weiter belasten - Beiträge bei pandemiebedingter Nichtinanspruchnahme von Betreuung in Kindergärten und Horten aussetzen Drs. 7/2511

Der Thüringer Landtag hat mit Stimmen aus allen Fraktionen einen Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie einen Antrag der Fraktion der CDU federführend in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport sowie in den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Die Überweisung eines Entschließungsantrags der AfD zum Gesetzentwurf wurde abgelehnt. Die Initiativen setzen sich mit dem Thema der Aussetzung und Erstattung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Kindergärten und Horten auseinander. Der Zustand, dass Eltern für Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden, die sie tatsächlich selbst erbringen oder anderweitig organisieren müssen, muss schnellstmöglich beendet werden. „Für meine Fraktion ist entscheidend, dass die Eltern die Beiträge jetzt zügig zurückerstattet bekommen und nicht wieder monatelang warten müssen.“, betonte der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner, die Wichtigkeit einer zügigen Beratung im Ausschuss.

Top 21) „Dem Krebs den Kampf ansagen - Wirksame Therapien fördern, Neuerkrankungen reduzieren, Patientinnen und Patienten bestmöglich unterstützen“ Drs. 7/682
dazu: Drs. 7/786 (Antrag der AfD)
dazu: „Menschen mit Krebs begleiten – Beratung und Vorsorge in Thüringen fördern“ Drs. 7/2657

Auf einen Selbstbefassungsantrag der CDU-Fraktion im Februar des Jahres 2020 hin (Vorlage 7/114), legte die Fraktion der FDP im Mai 2020 einen Antrag zur Stärkung der Krebsbekämpfung vor. Nach Überweisung in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung diskutierten die Experten während der mündlichen Anhörung auf hohem Niveau und sehr emotional miteinander, wie die Krebsprävention und –beratung in Thüringen gestärkt werden kann. Unter anderem wurde deutlich, dass die onkologische und psychosoziale Beratung der Thüringischen Krebsgesellschaft e. V. dringend durch das Land unterstützt werden muss. Die CDU-Fraktion wurde daraufhin mittels Haushaltsanträgen tätig, die neben Finanzierungssicherheit für die Beratungsstellen auch Mittel für die Krebsprävention vorsehen. Mit dem vorliegenden Alternativantrag, der die Initiativen der CDU-Fraktion enthält, wird nun definiert, auf welche Weise die Krebspräventionsmittel einzusetzen sind. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Christoph Zippel, erklärte, es sei auch eine Lehre aus der Anhörung, „dass wir vor allem die Prävention in unserem Antrag stärken.“ Deshalb enthält der Antrag auch die Aufforderung an die Landesregierung, gemeinsam mit der Thüringischen Krebsgesellschaft landesweit Präventions- und Informationskampagnen zu entwickeln, die konzertierte Aktionen in etablierten und modernen Medien an bestimmten Tagen (unter anderem dem Weltkrebstag am 4. Februar) enthalten und eine erhöhte Aufmerksamkeit auf das Thema Krebs und insbesondere der Prävention und Beratung lenken. Weiterhin sei besonders eindringlich klargeworden, dass Krebshilfevereine einen festen Ansprechpartner in der Landesregierung brauchten. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, ihren Beteiligungspflichten in der Thüringischen Krebsgesellschaft nachzukommen. Gleichzeitig werden auch einige Punkte des FDP-Antrages im CDU-Antrag übernommen, so erklärt Zippel: „Wir wollen eine stärkere Unterstützung der Krebsforschung an den Standorten Jena und Leipzig.“ Am Weltkrebstag werben der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und gesundheitspolitische Sprecher wie auch Mike Mohring für Zustimmung zu dem gemeinsam mit Rot-Rot-Grün erarbeiteten Alternativantrag: „Ich bin dankbar für diesen Antrag. Für Krebspatienten und für Angehörige ist das ein Meilenstein. Denn wer Hilfe braucht, der muss sich darauf verlassen können, dass diese auch kommt.“ Dieser wird durch den Thüringer Landtag angenommen, während der Antrag der FDP-Fraktion wie auch der Änderungsantrag der AfD abgelehnt werden.

TOP 81a) „Thüringer Digitalisierungsgipfel: Politische Versäumnisse aufarbeiten und Lösungen entwickeln“ Drs. 7/2560

Die Aktuelle Stunde auf Antrag der FDP thematisiert Defizite im Bereich öffentlicher Leistungen bei Distanzgeboten in Folge der COVID-19 Pandemie und unterstellt politische Versäumnisse. Diese sollen auf einem Digitalisierungsgipfel nachgeholt werden und eine übergreifende Strategie zur Verbesserung der digitalen Situation entwickelt werden. Dass Digitale Bildung, digitale Verwaltung und digitale Gesundheitsdienstleistungen in Zeiten einer Pandemie essentiell für Wirtschaft und Gesellschaft sind, ist auch Überzeugung der CDU, wie der Fraktionsvorsitzende Prof. Dr. Voigt in seiner Rede verdeutlicht. „Die CDU-Fraktion liefert und das konstruktiv, um die Probleme der Unternehmen, Familien und Kommunen in Thüringen anzugehen“, so Voigt.

TOP 81b) „Zick-Zack-Kurs, Impfen und Schule – Sind die „bitteren Fehler“ im Pandemiemanagement der Thüringer Landesregierung eine Gefahr für den Freistaat?“ Drs. 7/2599

In ihrer Aktuellen Stunde kritisiert die CDU-Fraktion das Corona-Management der Landesregierung. Während der Ministerpräsident bei den für den Freistaat Thüringen relevanten Fragen durch Handy-Spiele in seiner Aufmerksamkeit eingeschränkt ist, überträgt die Landesregierung jede Verantwortung für den schnellsten Ausweg aus der Corona-Krise der völlig überforderten Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen. Bezüglich der Wahl der Standorte für die Impfstellen muss der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Andreas Bühl, vermerken: „Die Zentren vor Ort funktionieren nicht, wenn Bundeswehrsoldaten die zu Impfenden in den ersten Stock tragen müssen.“ Auch die Strategie der Impfteams habe nicht funktioniert. Derer gäbe es deutlich zu wenig. Gleichzeitig fehle es an Informationen für Bürger, Verantwortliche und Betroffene. Auch die Hilferufe aus den Schulen thematisiert Andreas Bühl. Auch hier werde das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit und Leistungsfähigkeit des Staates zu untergraben, indem noch nicht einmal Kommunikationsmittel zwischen Schülern und Lehrern in für ein Lernen auf Distanz ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt werden. Um die genannten Probleme zu lösen, habe die CDU-Fraktion ein Impfpapier und ein Schulpapier vorgelegt. „Ich würde mir wünschen, dass gemeinsam darüber gesprochen würde, wie die Punkte umgesetzt werden,“ schließt Andreas Bühl seine Rede.

TOP 81c) Dringlichkeit der Öffnung von Schulen und Kindergärten in Thüringen auch in der Corona-Krise -Notwendige Entlastung unserer Kinder und Familien Drs. 7/2606

In ihrer aktuellen Stunde forderte die Fraktion der AfD eine sofortige Öffnung der Schulen und Kindergärten. Angesichts der weiterhin hohen Inzidenzwerte und des aktuellen Mutationsgeschehens lehnt die CDU-Fraktion eine derartige Forderung entschieden ab. Die in diesem Zusammenhang geäußerte Kritik an der fehlenden Perspektive der Landesregierung ist dagegen berechtigt. „Es ist notwendig, dass man transparent agiert, Kommunikationsmöglichkeiten eröffnet, diese ernst nimmt und verlässliche Rahmenbedingungen schafft“, führte der bildungspolitische Sprecher der Fraktion, Christian Tischner, hierzu aus.