Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 37.-39. Plenarsitzung (10.-12.03.2021)

12.03.2021

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

TOP 2a+b) Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung Gesetzentwurf der Fraktion der CDU + Änderungsantrag CDU, DIE LINKE, SPD & BÜNDNIS90/GRÜNE Drs. 7/869

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass es in der Thüringer Kommunalordnung für Ausnahmesituationen wie einer Pandemie an hinreichend klaren Regeln fehlt, wie die demokratische Beteiligung der Gemeinde- und Stadträte und der Kreistage sichergestellt werden kann. Um Bürgermeister und kommunale Verantwortungsträger vor Ort nicht alleine zu lassen hat die CDU-Fraktion Änderungen vorgeschlagen, um diese Regelungslücke durch eine Notfall- beziehungsweise Pandemieklausel auf Dauer zu schließen. Der Innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Raymond Walk, unterstrich für seine Fraktion: „Wir haben uns seit Monaten für die Einführung einer Pandemieklausel eingesetzt. Dabei war uns vor allem die Stärkung der Hauptausschüsse sowie die Option zur Durchführung von digitalen Ratssitzungen wichtig, beides nur in besonderen Ausnahmesituationen“. Der ursprüngliche Gesetzentwurf der CDU-Fraktion wurde durch einen gemeinsamen Kompromiss von CDU und Rot-Rot-Grün um folgende Punkte ergänzt: Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge, stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Ermöglichung von Einwohnerfragestunden bei Gemeinde- und Kreistagssitzungen. Mit dem nun vorliegenden Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen liegt nun endlich ein Kompromiss zur Beschlussfassung vor, der die uns wichtigen und angesprochenen Punkte enthält und darüber hinaus weitere Änderungen aufgreift. Dass der Prozess zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung fast zehn Monate gedauert hat, unterstreicht, dass sich die Fraktionen wahrlich nicht „mit Ruhm bekleckert“ haben, was die ursprünglich geplante schnelle Pandemie bedingte Anpassung der ThürKO angeht. „Ich will für meine Fraktion aber dennoch deutlich machen, dass dieser lange Prozess augenscheinlich notwendig war, um eine Totalrevision der ThürKO und das damit verbundene Misstrauen gegenüber den kommunalen Verantwortungsträger zu verhindern.“ so Raymond Walk während der Plenarsitzung am 11. März 2021. Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion in der Drucksache 7/869, ergänzt um den Änderungsantrag von CDU, DIE LINKE, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, wurde mit den Stimmen ebendieser vier Fraktionen beschlossen.

TOP 4) Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz Drs. 7/1986

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, ein geordnetes Beteiligungsverfahren für die Corona-Verordnung sicherzustellen. Dies ist vor allem aufgrund der einer Parlamentsbeteiligung nicht würdigen Verfahren hin zum Beschluss der Corona-Eindämmungsverordnungen notwendig. Dieses Ziel wird durch den sozialpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion, Dr. Thadäus König, ausdrücklich gelobt: „Das Ziel einer stärkeren parlamentarischen Beteiligung ist nachvollziehbar und unterstützenswert.“ König kritisiert unter anderem, es brauche keinen Sonderausschuss neben dem zuständigen Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie für Bildung, Jugend und Sport. Er gibt zudem zu bedenken, die mangelnden klaren Mehrheiten im Parlament machten es schwierig, in kurzen Zeiträumen Entscheidungen zu treffen: „Wenn sich die Parlamentarier nicht einigen können, werden keine Pandemieentscheidungen getroffen.“ Deshalb äußere die CDU-Fraktion „keine grundlegende Kritik am Verfahren, sondern am Agieren der Landesregierung.“ So sei beispielsweise zu kritisieren, dass mitunter erst beraten wurde, wenn die Verordnungen bereits in Kraft getreten waren, Entwürfe erst als Tischvorlage verteilt worden (sodass keine Zeit zur Meinungsbildung der Abgeordneten blieb) oder die Landesregierung habe in Form von Pressekonferenzen die Parlamentsbeteiligung konterkariert. König führt aber aus: „Was mich ärgert ist, dass das lange Verfahren mit dem Parlamentsverfahren begründet wird. Tatsächlich ist die Regierung nicht leistungsfähig, zeitnah einen Verordnungsentwurf zur Verfügung zu stellen.“ Die Fraktion der CDU enthielt sich aufgrund der benannten Mängel. Der Gesetzentwurf wurde mit Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mehrheitlich abgelehnt.

Top 5) Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahr 2021 sowie zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes und der Thüringer Landeswahlordnung Drs. 7/2043

Die Corona-Pandemie wird sich aller Voraussicht nach auch auf die für den 26. September 2021 angestrebte vorzeitige Durchführung von Neuwahlen in Thüringen auswirken. Die gegenwärtigen Prognosen zur weiteren Entwicklung der Pandemielage gehen davon aus, dass diese auch im Jahre 2021 das öffentliche Leben einschränken wird aufgrund entsprechender Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz durch die Gesundheitsbehörden. Aus diesem Grund ist es angezeigt, dass der Gesetzgeber entsprechende Vorkehrungen trifft, dass die rechtsstaatliche Integrität der Wahlhandlung und der Wahlvorbereitung unter Wahrung der allgemeinen Wahlgrundsätze möglichst auch unter den Bedingungen einer Pandemiesituation gewahrt werden kann. Der Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Fraktionen wurde ausführlich schriftlich und mündlich im Innenausschuss angehört. Zahlreiche kritische Punkte wurden im Nachgang der mündlichen Anhörung durch einen Änderungsantrag der rot-rot-grünen Fraktionen geändert und entschärft (u.a. Regelung des Einzelfalls per Gesetz, Klageanfälligkeit kleinerer Parteien, Ladungsfristen und Anzahl von notwendigen Unterschriften für Wahlvorschläge). Streitpunkt blieb bis zu Letzt der Frage der Anzahl an Unterstützerunterschriften. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf wurden die Unterstützerquorren nun von 250 auf 125 für Wahlkreisbewerbervorschläge gesenkt und für Landesparteilisten von 500 auf 1.000 gesenkt. Dies wird zum einen der Pandemielage als auch der verkürzten Fristen durch die Landtagsauflösung gerecht (70 Tage). Der Gesetzentwurf wurde mit einem Änderungsantrag der rot-rot-grünen Regierungsfraktionen mit den Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen (bei Ablehnung der Fraktionen der AfD, Enthaltung der FDP und bei einer Enthaltung der CDU).

TOP 6) Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes – Gesetz über die Einrichtung besonderer Gemeinschaftsunterkünfte für Störer Drs. 7/2051

Mit ihrem Gesetzesentwurf wollte die AfD-Fraktion das Flüchtlingsaufnahmegesetz dergestalt ändern, dass das Land zur Einrichtung von "besonderen Gemeinschaftsunterkünften" verpflichtet ist. Den Landkreisen und kreisfreien Städten sollte dann Gelegenheit gegeben werden, Menschen, die sich trotz Ermahnung regelwidrig verhalten, durch eine Wohnortzuweisung unterzubringen. Aus Sicht der CDU-Fraktion stellt dies einen untauglichen Versuch der AfD dar, die tatsächlichen Probleme in der Unterbringung von Asylbewerbern anzugehen. Die AfD meint, durch eine Wohnortzuweisung wären Personen ortsgebunden und unter besonderer Kontrolle von Sicherheitsbehörden. Insofern zeigt aus Sicht der CDU-Fraktion wieder einmal, dass sich die AfD nur mit rechtlich untauglicher Propaganda beschäftigt, anstatt umsetzbare und zweckmäßige Lösungen für echte Probleme anzubieten. Der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD wurde deshalb in zweiter Beratung mit den Stimmen der CDU-Fraktion mehrheitlich abgelehnt.

TOP 7) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Drs. 7/2052

Mit dem Gesetzesentwurf zielt die Fraktion der AfD darauf ab, das Amt des Beauftragten für die Gleichstellung von Mann und Frau im TMASGFF abzuschaffen. Begründet wird dieser Vorschlag mit der im Grundgesetz postulierten Gleichberechtigung: „Frauen und Männer sind gleichberechtigt.“ (Art. 2 Abs. 2). Der gleichstellungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Henry Worm, betont jedoch, dies sei „…mitnichten ein Indiz dafür, dass wir die gesellschaftliche Gleichstellung von Frauen und Männer bereits erreicht haben.“ Der AfD-Entwurf vernachlässige, dass es die Aufgabe eben jener Beauftragten ist, auf weiterhin bestehende Ungleichheiten hinzuweisen und auf deren Beendigung hinzuarbeiten. Auch die „Corona-Krise zeige erneut eindrucksvoll, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oft auf dem Rücken der Frauen erreicht werde.“ Der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD nutzt einen bestehenden verfassungsrechtlichen Anspruch, um die Instrumente abzuschaffen, die zur Verwirklichung dieses Anspruches beitragen sollen. Er begibt sich insoweit in den Gegensatz zu dem in Grundgesetz und Thüringer Verfassung postulierten Gleichberechtigungsanspruch, indem die Verwirklichung der Gleichberechtigung aktiv behindert wird. Der Gesetzentwurf wurde entsprechend mit den Stimmen aus allen Fraktionen außer der AfD abgelehnt.

TOP 8) Thüringer Gesetz zu dem Glücksspielvertrag 2021 Drs. 7/2238

Der derzeit geltende Glücksspielstaatsvertrag in der Fassung vom 15. Dezember 2011 (GVBI. 2012 S. 164) tritt mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft. Um eine Zersplitterung der Regelungen zum Glücksspielwesen in Deutschland zu verhindern, bedarf es einer neuen gemeinsamen Lösung der Länder. Der durch alle Länder unterzeichnete Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) ist das Ergebnis eines intensiven Verständigungsprozesses Länder. Durch Beschluss des Landtages wurde der Gesetzentwurf am 18. Dezember 2020 an den Haushalts- und Finanzausschuss federführend sowie an den Innen- und Kommunalausschuss und an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitales überwiesen. Der Glücksspielstaatsvertrag soll am 1.7. 2021 in Kraft treten, sofern ihm alle Landesparlamente zustimmen. Ziele des Staatsvertrages sind unter anderem Glücksspiel- und Wettsucht einzudämmen sowie mit begrenzten und kontrollierten Alternativen dem unkontrollierten und illegalen Glückspiel etwas entgegenzutreten. Für die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen lässt der Staatsvertrag Spielräume. Zum Beispiel bei der Einrichtung von Onlinecasinos oder den Auflagen für Spielhallen in Thüringen. „Dies gilt es in den aktuellen Beratungen der Ausschüsse zum Thüringer Glücksspielgesetz abzuwägen“, so Volker Emde (CDU), Vorsitzender des Haushalts- und Finanzausschusses. Auch der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Maik Kowalleck, betont die umfangreichen nächsten Schritte zur Schaffung eines Thüringer Gesetzes zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages und bemerkte, dass hierbei ein besonderes Augenmerk auf den Jugend- und Spielerschutz gelegt werden müsse. Nachdem zunächst ein Antrag der AfD-Fraktion zur Rückverweisung in federführenden Ausschuss führen sollte, wurde dieser Antrag zurückgezogen und es konnte somit, in der zweiten Beratung, der Beschlussempfehlung des Haushalts-und Finanzausschusses gefolgt werden. Dem Gesetzentwurf stimmten alle Fraktionen zu.

TOP 9) Zweites Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Drs. 7/2285

Um die Auswirkungen der ersten Welle der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 abzumildern, wurden durch das Thüringer Gesetz zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen vom 11. Juni 2020 (GVBI. S. 277, 280) finanzielle Hilfen des Landes in Höhe von 185 Millionen Euro zum Ausgleich einbrechender kommunaler Einnahmen vor allem im Bereich der Steuern und pandemiebedingt gestiegener Ausgaben für das Jahr 2020 auf den Weg gebracht. Durch das Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 23. November 2020 (GVEil. S~ 563) wurden weitere 82,5 Millionen Euro für die Thüringer Kommunen bereitgestellt. Die aktuellen Infektionszahlen, verbunden mit den auf den Weg gebrachten Einschränkungen des öffentlichen Lebens, werden sich auch im Jahr 2021 negativ insbesondere auf die kommunalen Steuereinnahmen 1:1 auswirken, so dass weitere Zuweisungen des Landes erforderlich sind, um das Einnahmeniveau der Kommunen zu stabilisieren. Der Innen- und Kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Raymond Walk, unterstrich während seiner Plenarrede am 12.03.2021: „Die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände unterstreichen die Notwendigkeit des vorliegenden Gesetzentwurfs. Zugleich wird aber auch zutreffend darauf hingewiesen, dass es sich bei den avisierten Finanzhilfen zunächst um einen „Zwischenschritt“ handeln soll und es abzuwarten gilt, ob es noch weitere Ausgleichszahlungen des Landes an die Thüringer Kommunen aufgrund der Corona-Pandemie bedarf. Wir verweisen deshalb auch an dieser Stelle auf die dringend notwendige Reform des Kommunalfinanzausgleichs.“ Des Weiteren sieht das Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie vom 11. Juni 2020 (GVBI. S. 277) zahlreiche für die Dauer des Jahres 2020 befristete Sonderregelungen im Bereich des kommunalen Haushaltsrechts vor, die mit Blick auf die steigenden Infektionszahlen mindestens einer Verlängerung bis zum Jahr 2021 bedürfen. Gleiches gilt für Sonderregelungen im Bereich des Hochschulrechts und der Personalvertretung die bisher nur für das Jahr 2020 bzw. für die Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/21 gelten. Durch das Änderungsgesetz werden nun befristete Sonderregelungen für die Dauer des Jahres 2021 bzw. für die kommenden Semester verlängert. Der Gesetzentwurf wurde mit einigen Änderungen durch die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP beschlossen (Enthaltung AfD und Dr. Bergner FDP).

TOP 10a) Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertagesstätten nach dem Infektionsschutzgesetz Drs. 7/2602

Der Thüringer Landtag hat nach zweiter Beratung einen Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN „Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertagesstätten nach dem Infektionsschutzgesetz“ mit Änderungen gemäß der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport angenommen. Ein Entschließungsantrag der Fraktion der AfD zum Gesetzentwurf wurde durch den Thüringer Landtag abgelehnt. Das Gesetz sieht nun im Wesentlichen vor, dass Eltern ihre monatlichen Gebühren zurückerhalten, wenn eine Kita oder ein Hort länger als 15 Kalendertage im Monat geschlossen war. Haben Eltern innerhalb dieser Schließzeiten die Notbetreuung in Anspruch genommen, bekommen sie die Gebühren dann zurück, wenn es sich dabei um nicht mehr als fünf Tage handelt. Gleichzeitig sorgt die von der CDU-Fraktion durchgesetzte Spitzabrechnung dafür, dass die Kommunen am Ende nicht auf Teilen der Rückerstattungskosten sitzen bleiben. Durchgesetzt hat sich auch die Forderung der CDU-Fraktion, dass das Gesetz länger gelten muss, als die Pandemie uns hoffentlich beherrscht, nämlich bis zum Jahresende. Ein weiterer Verhandlungserfolg der CDU-Fraktion ist die Ausweitung des Anwendungsbereichs auch auf regionale Schließungen. Nach intensiven Verhandlungen mit R2G konnten damit die wesentlichen Mängel des Gesetzentwurfs beseitigt werden. Durch die Annahme des verbesserten Gesetzentwurfs wurde die Voraussetzung dafür geschaffen, dass nun zügig Rechtssicherheit für Eltern und Träger hergestellt werden kann. „Nach all den Monaten der außergewöhnlichen Belastungen können wir heute den Eltern endlich Gewissheit über die Befreiung von den Elternbeiträgen geben. Niemand kann die Pandemie wegzaubern. Wir können und müssen aber unserer Verantwortung nachkommen, soweit wie möglich für die Entlastung von Familien zu sorgen.“, erklärte der bildungspolitische Sprecher, Christian Tischner.

Top 11) Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Ermöglichung von Bild und Tonaufnahmen während des Einsatzes Drs. 7/2158

Gemeinsame Beratung mit Top 20

Top 20) Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – offener Einsatz mobiler Bildaufnahme- und Tonaufzeichnungsgeräte Drs. 7/2792

Während der Plenarsitzung am 11. März 2021 wurde ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion und ein weiterer der CDU-Fraktion zur Einführung von Bodycams im Thüringer Polizeidienst diskutiert. Im aktuellen Pilotprojekt der Thüringer Polizei zum Einsatz von Körperkameras, sogenannten Bodycams, im täglichen Einsatz und Streifendienst hat sich nach übereinstimmendem Bekunden vieler Polizeibeamter herausgestellt, dass der Einsatz von Bodycams sinnvoll ist und der angesprochenen Problemlage entgegenwirken kann. Um eine effektive Nutzung von Bodycams zum Zwecke der Prävention und zur Unterstützung der Strafverfolgung zu erreichen, sind Aufzeichnungen nicht nur von Bildern, sondern auch von Tonaufnahmen im polizeilichen Einsatz gefordert. Der Innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Raymond Walk unterstrich während seiner Plenarrede „Jeder verletzte Polizeibeamte ist einer zu viel! Unsere Polizisten brauchen jetzt endlich eine bessere Einsatzausrüstung, damit wir diejenigen schützen, die sich jeden Tag für unseren Schutz einsetzen!“ Die CDU-Fraktion hatte bereits am 8.7.2020 einen eigenen Antrag (DS: 7/1196 – Neufassung) auf den Tisch gelegt, welcher allerdings bislang nicht aufgerufen wurde. Daraufhin erarbeitete die CDU-Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf (DS: 7/2792), welcher die Einführung eines eigenen Bodycam-Paragraphen im Thüringer Polizeiaufgabengesetz vorsieht. Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion wurde abgelehnt, da dieser aus Sicht der CDU-Fraktion nicht weitreichend genug ist. Mit der Änderung des PAG Thüringen soll nicht nur die Tonaufnahme der Körperkameras ermöglicht werden, sondern auch das sogenannte Pre-Recording ermöglicht werden. Der Einsatz muss außerdem auch außerhalb öffentlich zugänglicher Orte (bspw. Wohnungen) ermöglicht werden. Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion wurde mit den Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, der AfD, CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen in den zuständigen Ausschuss für Inneres und Kommunales überwiesen (die FDP enthielt sich).

TOP 28) Ursachen für fehlende Rechtschreibkompetenzen erkennen - Schul- und Unterrichtsentwicklung in der Primarstufe nachhaltig stärken Drs. 7/796

Der Thüringer Landtag hat einen Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Titel „Ursachen für fehlende Rechtschreibkompetenzen erkennen - Schul- und Unterrichtsentwicklung in der Primarstufe nachhaltig stärken“ in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Der Antrag enthält insbesondere die Aufforderung an die Landesregierung, - Ursachen der Entwicklungen des Schriftsprachkompetenzerwerbs im Primarbereich untersuchen zu lassen,

- die an den Schulen zugelassenen und verwendeten Lehrmaterialien zu validieren sowie

- den Schriftspracherwerb als verpflichtenden Teil des Studiums für das Grundschullehramt aufzunehmen.

„Der Schriftspracherwerb ist die Grundvoraussetzung für den Bildungserfolg unserer Kinder und Jugendlichen. Der Antrag geht definitiv in die richtige Richtung. Eine gemeinsame Beratung im Ausschuss ist aus unserer Sicht dringend notwendig und dies werden wir unterstützen.“, legte der bildungspolitische Sprecher, Christian Tischner, die Position der CDU-Fraktion dar.

TOP 29) Tempo für Thüringen, keine Fahrverbote für Motorräder Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/864 -

Im Infrastrukturausschuss weiter debattiert wird ein Antrag der Fraktion der FDP, der sich gegen die Einführung von pauschalen Fahrverboten an Sonn- und Feiertagen für Motorräder richtet. Anlass war ein Entschließungsantrag des Bundesrates zur Minderung und Kontrolle von Motorradlärm vom Mai 2020. Dort wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, zeitlich beschränkte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen aus Gründen des Lärmschutzes zu ermöglichen. Die CDU-Fraktion hatte das drohende Sonntagsfahrverbot für Motorräder bereits zum Thema einer Aktuellen Stunde zur Landtagssitzung im Juni 2020 gemacht: „Wir wollen damit erreichen, dass die Bundesregierung einem entsprechenden Antrag des Bundesrates nicht zustimmt“, so seinerzeit der Verkehrsexperte der Union, Marcus Malsch. In der heutigen Debatte hat für die CDU-Fraktion Michael Heym betont, dass „jeder Tag, an dem die Bundesregierung nicht entscheidet, ob, wann oder wie sie die Anregung des Bundesrates umsetzen will, ist ein guter Tag“ sei. Ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen käme nach Ansicht von Heym‘s Worten einer Enteignung der Motorradfahrer nahe, denn die meisten hätten nur an den genannten Tagen Gelegenheit, ihr Motorrad zu fahren. Zum anderen sei das Motorrad im ländlichen Raum auch ein Fortbewegungsmittel, das die gerade an den Wochenenden nur sehr sporadisch fahrenden Busse und Bahnen ersetze. Halterhaftung statt Schuldprinzip, Forderungen nach einem Frontkennzeichen und Fahrtenbuchverpflichtung seien weitere Beispiele dafür, „wie ein Konsensthema, nämlich die Motorradlärmreduzierung mit Augenmaß, derart aus dem Ruder laufen kann, dass einer Bevölkerungsgruppe von bundesweit etwa 4 Millionen Motorradfahrern droht, diskriminiert und bevormundet zurückzubleiben“, so Heym. Kollektivstrafen und Verbote gegen alle Motorradfahrer seien nicht die richtigen Mittel, um deren Interessen und die berechtigten Interessen der Anwohner in einen fairen Ausgleich zu bringen. „Die Politik ist gut beraten, mehr Vertrauen in die motorradfahrenden Bürger zu zeigen – und – da hat der FDP-Antrag völlig Recht: die Vollzugsbehörden sind besser aufzustellen, um geltende Vorschriften umzusetzen, wirksamer zu kontrollieren und bei Verstößen zu ahnden.“ Letztere Aspekte können nun im Infrastrukturausschuss weiter diskutiert werden.

TOP 30) Schutz von Rehkitzen, Junghasen und anderen Tieren bei der Grasmahd in Thüringen Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/941 - korrigierte Neufassung -

Abgelehnt hat der Landtag einen Antrag der AfD-Fraktion, Landesmittel für die Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras für Jäger, zum besseren Schutz von Wildtieren bei der Wiesenmahd, bereitzustellen. Für die CDU-Fraktion hat Christina Tasch deutlich gemacht, dass es zwar absolut richtig sei, den Einsatz dieser Technik und dadurch den Tierschutz voranzutreiben: „Rehkitze werden von ihren Müttern häufig in den dichten Wiesen auf landwirtschaftlichen Flächen versteckt, weil sie im hohen Gras gut geschützt sind. Vielen der Jungtiere wird das aber leider jedes Jahr zum Verhängnis“, so die Abgeordnete. Umso wichtiger sei, dass die Felder vorher abgesucht werden – am effektivsten aus der Luft. Tasch wies darauf hin, dass Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) dafür eine Förderung in Höhe von insgesamt drei Millionen Euro auf den Weg gebracht habe. Der Start der Förderung werde kurzfristig, voraussichtlich in der zweiten Märzhälfte 2021, erfolgen. Derzeit werden Drohnen noch nicht flächendeckend eingesetzt, unter anderem, da sie in der Anschaffung relativ teuer sind. Das werde nunmehr gefördert und so der Tierschutz gestärkt: „Mit Hilfe von Drohnen, die mit Wärmebildkameras ausgestattet sind, können Rehkitze gefunden und gerettet werden“, lobt Tasch die Bundesförderung des CDU-geführten Bundeslandwirtschaftsministeriums. Eines Antrages der AfD bedürfe es daher nicht.

TOP 90b) „Von Lockdown zu Lockdown: Thüringer Stufenplan – quo vadis“ Drs. 7/2826

In ihrer Aktuellen Stunde bemängelt die Fraktion der FDP die mangelnde Nachvollziehbarkeit und Perspektive für die Thüringer Bürgerinnen und Bürger durch den Corona-Lockdown und die fehlende Vergleichbarkeit der Maßnahmen. Der durch die Landesregierung vorgelegte Stufenplan sei kein Fahrplan Richtung Normalität. Ein Gesamtkonzept liege nicht vor. Deshalb fordert die Fraktion der FDP einen klaren und nachvollziehbaren Stufenplan ein. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Andreas Bühl, dankte der Fraktion der FDP dafür, dieses Thema auf die Tagesordnung zu bringen, auch wenn „im gestrigen Corona-Ausschuss bereits Stunden debattiert wurde“. Die von der Landesregierung dort vorgestellte Verordnung sei selbst von den regierungstragenden Fraktionen abgelehnt worden, die jedoch anscheinend nicht den Durchgriff besäßen, die Landesregierung zu beeinflussen. Bühl nahm die Landesregierung in die Pflicht, beispielsweise eine Terminvergabe und „Click & Meet“ in Thüringen bereits in der nächsten Verordnung zu ermöglichen und erklärt: „Bei dieser Verordnung bleibt es bei unserer konstruktiven Ablehnung.“ Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel, appellierte eindringlich an die Landesregierung, der Pflicht nachzukommen, Tests bereitzustellen, um weitere Öffnungsschritte zu gehen. Wenn in Fragen zu Tests oder Impfen nur die Zuständigkeit an die Bundesregierung geschoben würden, sei das ein Armutszeugnis für die Landesregierung.

TOP 90c) „Bedeutung des 8. März für Thüringen – Mehr Blumen und Applaus“ Drs. 7/2827

Die Fraktion DIE LINKE beantragte diese Aktuelle Stunde, um anlässlich des 8. März über die Situation der Frauen im Freistaat zu diskutieren. Einen besonderen Fokus legt die Fraktion DIE LINKE auf die Situation der Frauen während der Corona-Pandemie. Ihr Fokus liegt jedoch einzig auf der Gewalt gegen Frauen, die in der Pandemie insgesamt gestiegen sei. Damit verkürzt die Fraktion DIE LINKE die Rolle der Familien in der Krise jedoch maßgeblich, auf deren Schultern die Pandemiebekämpfung maßgeblich beruhte. Der gleichstellungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Henry Worm, sprach von einer gleichstellungspolitischen Erfolgsgeschichte seit 1949 und lobte insbesondere auch die gleichstellende und familienfördernde Rolle des durch die Bundesregierung eingeführten Elterngeldes. Es sei „mit den Vätermonaten möglich geworden, dass sich in der Kleinkindphase viel mehr Väter für die Betreuung und Erziehung des Kindes entscheiden.“ Dadurch sei Familienplanung keine berechnende Sache, die sich gegen die Karriereplanung der Frau richteten. „Deshalb wandelt sich auch die Einstellung zu Frauen, die Kinder bekommen.“ Unverständnis äußerte Worm über einen Fall im Finanzministerium, wo eine besser geeignete Bewerberin zugunsten eines Bewerbers aus dem Dunstkreis einer der regierungstragenden Fraktionen zurückgestellt wurde. Schlussendlich erklärte er, auch weiterhin müsse die Gleichberechtigung täglich verteidigt und neu erstritten werden.

TOP 90d) „Familien am Limit – Familien in Thüringen während der Corona-Pandemie wirksam unterstützen“ Drs. 7/2830

Die Fraktion der SPD beschreibt in dieser aktuellen Stunde die momentan bestehenden Probleme der Familien in Thüringen. Sie nutzt die aktuelle Stunde vor allem, um für die eigene Familienkonferenz Werbung zu machen. Den bestehenden Unterschied zwischen Anspruch und Wirklichkeit der SPD-Fraktion musste die Sprecherin für Familie und Senioren der CDU-Fraktion, Beate Meißner, ansprechen: „Wieder nur Klatschen vorm Balkon und Worte ohne Taten.“ Die im Haushalt verankerten Maßnahmen für Familien wie die Erhöhung der überregionalen Familienförderung, die Weiterförderung der Thüringer Eltern-Kind-Zentren, die Investitionen in Familienferienstätten, der Kinder-Bauland-Bonus und nicht zuletzt die Familiencard als App wurden durch die Fraktion der CDU erstritten und deren Umsetzung wird ebenfalls durch die CDU-Fraktion vorangetrieben. Meißner kritisierte auch das Ausschussverhalten der SPD-Fraktion: „Entweder Sie waren gar nicht da – oder wenn Sie da waren, haben Sie nichts gesagt.“ Auch eine Beteiligung der Familien, wie sie die SPD-Fraktion fordert, könne durch die Landesregierung erreicht werden, wenn die Beteiligung der Familienverbände angemessen erfolgte, auch durch Gespräche mit dem Bildungsministerium. Schlussendlich forderte die familienpolitische Sprecherin der Union die SPD-Fraktion auf: „Setzen Sie sich in der Regierung dafür ein, dass die Interessen von Familien tatsächlich berücksichtigt werden

TOP 90e) „Berufsschulschließungen verhindern – Thüringer Berufsschulnetz nicht gegen kommunale Träger planen“ Drs. 7/2844

In ihrer aktuellen Stunde forderte die Fraktion der CDU

- im Vorfeld von Eingriffen in das Berufsschulnetz eine Debatte darüber zu führen, welche Kriterien hierfür angesichts des großen zukünftigen Fachkräftebedarfs, der demographischen Entwicklung und der mit der Digitalisierung gegebenen neuen Möglichkeiten angemessen sind, sowie

- die Planung des Schulnetzes in echter Zusammenarbeit auf Augenhöhe gemeinsam mit den Schulträgern vorzunehmen.

Im Juli 2022 läuft das bestehende Berufsschulnetz aus. Die Schulnetzplanung muss grundsätzlich im Einvernehmen zwischen den Schulträgern und dem Bildungsministerium erfolgen. Da bisher von den Trägern noch keine abgestimmten Schulnetzpläne vorgelegt worden sind, die nach Ansicht des TMBJS den Anforderungen genügen, hat das Ministerium eine Frist zum 31. März 2021 gesetzt und angedroht, ansonsten die Einzugsbereiche selbst festzulegen. „Freilich, geräuschlos laufen Schulnetzplanungen nie ab, aber zu keinem Zeitpunkt haben die Schulträger so deutlich eine Beteiligung auf Augenhöre eingefordert.“, berichtete hierzu der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner, in seiner Plenarrede und stellte zudem fest: „Eine einzige Motivation liegt diesem kompromisslosen Handeln zugrunde, nämlich die Folgen ihrer verfehlten Personal- und Nachwuchspolitik im Bereich der Berufsschulen zu verdecken. Das Lehrerproblem in den Berufsschulen darf aber nicht auf dem Rücken der Schulstandorte und durch die Reduzierung der Ausbildungsangebote in der Fläche gelöst werden.“

TOP 90f) „Equal Pay Day – Lohnlücken in Thüringen endlich schließen“ Drs. 7/2846

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte diese Aktuelle Stunde, um über die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen zu sprechen. Diese sind zwar in den letzten Jahren auf 18 Prozent geschrumpft, jedoch auch aufgrund der Arbeit vieler Frauen in Branchen, die schlechter bezahlt werden, noch immer existent. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dr. Thadäus König, erklärte für die CDU-Fraktion: „Wir teilen das Anliegen des Equal Pay Days.“ Es sei „inakzeptabel, wenn Frauen für gleiche Arbeit weniger verdienen als Männer.“ Gleichzeitig führte er jedoch aus, dass nicht auf den unbereinigten (in Thüringen: 6,3%), sondern auf den bereinigten (in Thüringen: 5,7%) Unterschied zu schauen sei. Daher forderte König vor allem eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.