Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 42.-44. Plenarsitzung (21.-23.04.2021)

23.04.2021

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

Top 1) Regierungserklärung des Ministers für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten zum Thüringen-Monitors 2020 Drs. 7/3054

Der THÜRINGEN-MONITOR 2020 ist das 20. Gutachten zur politischen Kultur im Freistaat Thüringen. Ziel der seit dem Jahr 2000 jährlich durchgeführten Befragung der Thüringer Bevölkerung ist die Untersuchung ihrer politischen Einstellungen, ihrer Demokratiezufriedenheit, ihres Institutionenvertrauens und der politischen Partizipation. Im Fokus stehen aber auch Phänomene der Demokratiegefährdung und der politischen Radikalisierung. Das diesjährige Schwerpunktthema ist die Corona-Pandemie in Thüringen: Hier stehen die Sorgen und Einstellungen der Thüringer zum Corona-Virus, die Bewertung der Maßnahmen ebenso, wie die Folgen der Pandemie für sie selbst, zum Gesundheitssystem, zur Gesellschaft, der Wirtschaft und der Demokratie, im Zentrum. Die Macher der Studie stellten fest: Die insgesamt negative gesamtwirtschaftliche Entwicklung spiegelt sich in den Bewertungen der Thüringer zum Befragungszeitpunkt (noch) nicht wider. So stuften zwar 80 Prozent der Thüringer die Corona-Krise als Gefahr für die Wirtschaft ein, allerdings beurteilten gleichzeitig 76 Prozent die allgemeine wirtschaftliche Lage Thüringens als (sehr) gut. Auch die eigene wirtschaftliche Situation bewerteten 79 Prozent als sehr gut oder eher gut, was im Vergleich zu 2019 eine unverändert positive Bewertung darstellt. Auch die gesundheitliche Gefahr durch das Corona-Virus wurde in Thüringen zum Befragungszeitpunkt im September und Oktober 2020 als vergleichsweise gering eingeschätzt. Dies spiegelt sich auch in der insgesamt hohen Akzeptanz der Thüringer für die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung wider. So hielten 83 Prozent die Maskenpflicht und 74 Prozent die Kontaktbeschränkungen für sinnvoll, bzw. sogar für sehr sinnvoll. Trotz dieser insgesamt hohen Unterstützung äußerte jedoch ein nicht unerheblicher Anteil an Thüringern Corona skeptische Einstellungen: So hielten 35 Prozent der Befragten „das Virus für nicht schlimmer als eine Grippe“. Fast die Hälfte der Corona-Skeptiker*innen glaubte an die pandemiebezogene Verschwörungserzählung. Zum Beispiel, dass „geheime Organisationen“ während der Corona-Krise „großen Einfluss auf die Politik“ haben. Dieses Verschwörungsdenken wird jedoch auch unter „Nicht-Corona-Skeptikern“ von einem erheblichen Anteil der Befragten geteilt. Außerdem sehen Personen mit Corona skeptischen Einstellungen verstärkt die demokratischen Grundrechte als gefährdet und vertreten häufiger die Auffassung, dass es an der Zeit sei, Widerstand gegen die aktuelle Politik zu leisten. Sie fühlen sich überdurchschnittlich oft in ihrer Meinungsfreiheit eingeschränkt. Daher sind sie auch eher bereit, an einer nicht genehmigten Demonstration teilzunehmen und für die Durchsetzung ihrer Ziele Gewalt anzuwenden. In der Debatte nahm der Fraktionsvorsitzende Dr. Voigt Bezug, auf die Ergebnisse der Studie und stellte mit Blick auf die heutige Situation fest: „80 Prozent, so hoch war laut Thüringen-Monitor die Zufriedenheit der Thüringer mit dem Pandemiemanagement der Landesregierung im September des vergangenen Jahres. 25 Prozent, so niedrig war laut Infratest-Dimap die Zufriedenheit der Thüringer mit dem Pandemiemanagement der Landesregierung in diesem März. Das ist ein desaströser Wert. Es ist ein Misstrauensvotum der Thüringerinnen und Thüringer gegenüber der Landesregierung auf dem seit einem Jahr wichtigsten Feld der Landespolitik.“

Top 3) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes Drs. 7/2039

Mit dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU wurde in § 40 b des Thüringer Schulgesetzes ein Abs. 1a eingefügt, welcher der Schulleitung ausdrücklich erlaubt, ein Schulgirokonto im Namen des Freistaates zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs in schulischen Angelegenheiten einzurichten. Durch die Klärung der konkreten Zuständigkeiten wurde damit ein Mangel im aktuellen Gesetz geheilt, denn obwohl die Thüringer Schulordnung bisher die Nutzung von Sonderkonten im Rahmen von Lehr- und Studienfahrten, Schüler- und Lehrwanderungen sowie von ähnlichen Veranstaltungen vorsah, verfügen längst nicht alle Thüringer Schulen über ein Schulgirokonto. Mit der einstimmig von allen sechs Fraktionen verabschiedeten Gesetzesinitiative wurde ein erster wichtiger Schritt geschaffen, den Zahlungsverkehr einheitlich zu regeln, die Eigenverantwortung an den Schulen vor Ort deutlich zu stärken und so auch einen Beitrag für die Erhöhung der Schulqualität zu leisten, so Christian Tischner, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion.

Top 5a) Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk

dazu Entschließungsantrag der CDU-Fraktion „MDR-Standort Thüringen stärken - MDR-Staatsvertrag innovativ und gerecht novellieren Drs. 7/2555

In seiner zweiten Beratung zum MDR-Staatsvertrag stimmte der Thüringer Landtag mehrheitlich für dessen Novellierung. In seinem Redebeitrag wies der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Jörg Kellner auf die wichtige Neuregelung in Paragraf 2 hin, wo eine gerechtere Mittelverteilung innerhalb des MDR entsprechend des Rundfunkbeitragsaufkommens der jeweiligen MDR-Staatsvertragsländer festgeschrieben wird. Damit soll die bisherige Benachteiligung des MDR-Standortes Thüringen mittelfristig behoben werden. Die CDU-Fraktion brachte zudem einen Entschließungsantrag ein, durch den die Landesregierung nach Inkrafttreten des Staatsvertrags aufgefordert wird, dem Thüringer Landtag regelmäßig im Landtag über die Umsetzung des Vertrags zu berichten, sich dafür einzusetzen, dass Thüringen der Anteil seines Anteils am Rundfunkbeitrag zugutekommt, darauf hinzuwirken, dass Thüringen zum Digitalstandort des MDR ausgebaut wird und die Vertretung der Kirchen und Arbeitgeberverbände im Rundfunkrat wieder ihrer Bedeutung entsprechend vertreten sein werden. Der CDU-Antrag wurde in den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen.

Top 6) Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes Drs. 7/2207

Der Gesetzesentwurf der Landesregierung dient dazu, den Kammern für Heilberufe und ihren Versorgungswerken die Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben zu ermöglichen. Die Gesetzesänderung ist aus Sicht der Landesregierung notwendig, weil nach den Grundsätzen der Verordnung (EU) 2016/679 die Verarbeitung personenbezogener Daten entweder auf einer ausdrücklichen Einwilligung oder einer gesetzlichen Grundlage beruhen muss. Weiterhin soll durch das Gesetz eine Ethikkommission bei der Landesärztekammer und der Friedrich-Schiller-Universität eingerichtet werden, die dem Schutz der Patienten, der Forschenden und der Vertrauensbildung Vorschub leistet. Der Abgeordnete Dr. König kritisierte in seiner Rede vor allem das unsaubere politische Handwerk der Landesregierung. "Wir haben erst im Oktober die letzte Änderung an diesem Gesetz beschlossen. Aufgrund der vollen Tagesordnung wäre es geboten gewesen, beide Änderungen in einem Antrag zu beraten". Inhaltlich äußerte König seine Zustimmung: „Besonders wichtig ist, dass es nun endlich eine Legaldefinition des Begriffs Berufsausübung geben soll“. Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen aller Fraktionen in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung und den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.

Top 9) Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022 (ThürAGZensG 2022) Gesetzentwurf der Landesregierung
Drs. 7/2237

Der Zensus 2022 ist eine für Mai 2022 geplante Volkszählung, mit der Bevölkerungsdaten gewonnen werden, die der Europäischen Union (EU) im Abstand von zehn Jahren erhoben werden. Die Europäische Union hat mit Erlass der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 alle Mitgliedstaaten verpflichtet, alle zehn Jahre eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung durchzuführen. Im Jahr 2011 fand die Volkszählung deshalb erstmals mit einem Nukleus an einheitlichen Merkmalen als europaweiter Zensus statt. Gemäß dem zehnjährigen Turnus würde er 2021 erneut erhoben, verschiebt sich jedoch aufgrund der COVID-19-Pandemie in Deutschland auf das Jahr 2022. Bis 2011 fanden Volkszählungen in den einzelnen Ländern uneinheitlich statt. Mit dem Zensusgesetz 2022 vom 26. November 2019 (BGBl. I S. 1851) in der jeweils geltenden Fassung hat der Bundesgesetzgeber die Durchführung einer Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus) mit Stand vom 15. Mai 2022 angeordnet. Der Bundesgesetzgeber hat dort nicht alle zur Realisierung, des Zensus 2022 in Thüringen erforderlichen Regelungen getroffen. Der Bund stellt für die Durchführung des Zensus 2022 als gemeinsames Großprojekt insbesondere die IT-Gesamtsteuerung und den IT-Betrieb und trägt dabei die Gesamtverantwortung für eine einheitliche und termingerechte Durchführung.

Der innenpolitische Sprecher Raymond Walk unterstrich für seine Fraktion: „Aus unserer Sicht gibt es keine Alternativen. Die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über Volks- und Wohnungszählungen in der jeweils geltenden Fassung sowie des Zensusgesetzes 2022 sind verpflichtend. Von daher sollten wir den Gesetzentwurf der Landesregierung in den zuständigen Ausschuss für Inneres und Kommunales überwiesen und dort gemeinsam diskutieren.“

Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in den Ausschuss für Inneres und kommunales überwiesen.

Top 14) Thüringer Gesetz über die weitere Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie die Neueinteilung der Wahlkreise (Thüringer Wahlrechtsharmonisierung) Drs. 7/3068

In dem vorliegenden Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Fraktionen sollen Vorkehrungen getroffen werden, um die Wahlorgane in Thüringen mit der Bundestagswahl am 26. September 2021 und einer möglichen zeitgleichen Neuwahl des Thüringer Landtages, vor der Aufgabe, die gleichzeitige Durchführung von zwei Wahlen vorzubereiten und bei deren Organisation zu unterstützen. Diesen Punkt unterstützt die CDU-Fraktion, da durch die Harmonisierung der landesrechtlichen mit den bundesrechtlichen Wahlvorschriften der Verwaltungsaufwand verringert wird.

In dem vorliegenden Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Fraktionen befinden sich aber auch durchaus Punkte die von der CDU-Fraktion kritisch gesehen werden und über die es aus unserer Sicht noch einmal ausführlich zuständigen Innen und Kommunalausschuss zu diskutieren gilt. So beabsichtigen die Regierungsfraktionen die Quorenregelung bei der Aufstellung von Wahlkreisbewerbern und Parteilistenvorschlägen im „Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen im Jahr 2021“ (DS. 7/2043) erneut anzufassen und zu ändern.

Raymond Walk betonte während seiner Plenarrede am 21. April 2021: „Uns ist bewusst, dass es derzeit aktuelle verfassungsrechtliche Bedenken, vor allem mit Blick auf andere Bundesländer, gibt. Aber eine erneute Absenkung von 125 auf 50 und von 500 auf 200 lehnen wir ab, da auch in Zeiten, in denen pandemiebedingte, Erleichterungen zur Aufstellung von Wahlvorschlägen begründet erscheinen, darf die demokratische Legitimation der eingereichten Wahlvorschläge nicht an Bedeutung verlieren. Maßstab muss es sein, Wahlvorschläge zuzulassen, bei denen auch ohne Sonderreglungen eine ausreichende Akzeptanz in der Bevölkerung vorgelegen hätte.“ Ein weiterer Punkt des vorliegenden Gesetzentwurfs ist eine Neueinteilung des Erfurter Wahlkreises 26 (Erfurt III). Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in den Ausschuss für Inneres und kommunales überwiesen.

Top 18) Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich Drs. 7/618

Der Antrag fordert die Landesregierung auf, auf digitale Antragsformulare hinzuarbeiten werden, um Anträge auf Arbeitserlaubnis, Approbation und Anerkennung für Pflegekräfte mit allen notwendigen Unterlagen eingereicht werden können. Weiterhin soll die für die Approbation notwendige Kenntnisprüfung durch das dritte Staatsexamen der Humanmedizin ersetzt werden, um Doppelstrukturen zu vermeiden und ein einheitlich hohes Ausbildungsniveau zu gewährleisten. Weiterhin soll die Landesregierung proaktiv einerseits Kliniken über Prüfungsjahrgänge ausländischer Universitäten in Kenntnis setzen, die eine hohe Erfolgsquote bei Berufsanerkennungen und Approbationen aufweisen und mit entsprechenden Bildungseinrichtungen kooperieren, um mehr Pflegepersonal zu rekrutieren. Im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung konnte der Antrag geeint werden. Auf Grundlage des bundesweiten OZG-Digitalisierungsprojekts ‚Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen‘ sollen die Voraussetzungen für ein digitales Antragsverfahren geschaffen werden. Die Approbationsbehörde soll proaktiv auf die Landeskrankenhausgesellschaft zugehen und sich für eine Beschleunigung der Antragsverfahren sorgen. Die Universität Jena soll prüfen, ob mehr Termine zur Kenntnisprüfung in Thüringen zur Verfügung gestellt werden können. „Gemeinsam mit der Forderung nach mehr Medizinstudienplätzen ist dieser Antrag ein wichtiger Baustein zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Thüringen“, bemerkte der gesundheitspolitischer Sprecher, Christoph Zippel, in der Debatte. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU, FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke angenommen.

Top 19) Meldesystem der Gesundheitsämter vereinfachen – Bürokratie abbauen Drs. 7/681

Mit diesem Antrag fordert die FDP die Landesregierung auf, einen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen, um das Thüringer Heilberufegesetz und die Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) insoweit zu novellieren, dass keine Anzeigepflicht für Mitglieder der Heilberufekammern beim ÖGD existiert und dementsprechend auch keine Bußgelder bei verspäteter Meldung fällig werden. Die Aufgabe der Meldung sollen stattdessen die Kammern übernehmen. In der Debatte kritisierte der gesundheitspolitische Sprecher, Abg. Zippel, den Antrag. „Die Gesundheitsämter brauchen die Daten darüber wie viele Ärzte, Zahnärzte und Apotheker in ihrer Zuständigkeit liegen. Deswegen können wir dem Anliegen nicht zustimmen“. Der Antrag wurde mit den Stimmen der der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Die CDU-Fraktion enthielt sich der Stimme.

Top 20) Gemeinwohl- und Klimaschutzleistungen des Waldes würdigen - Wälder und Waldbesitzer nachhaltig unterstützen
Drs. 7/724 - Neufassung -

Der Landtag hat den Weg frei gemacht für konkrete flächenbezogene Hilfen für die privaten und kommunalen Waldbesitzer. Ein Antrag der CDU-Fraktion vom Juni 2020 mit dem Titel „Gemeinwohl- und Klimaschutzleistungen des Waldes würdigen - Wälder und Waldbesitzer nachhaltig unterstützen“ konnte nun abschließend im Plenum beraten werden, Alternativ- und Entschließungsantrag von Rot-Rot-Grün waren im Rahmen der Ausschussberatungen für erledigt erklärt worden. „Die Erhaltung des Waldes, der Waldumbau und die Sicherung sowie der Ausbau seiner gemeinwohl-, natur- und klimaschutzorientierten Bewirtschaftung ist eine vordringliche Aufgabe im gesamtgesellschaftlichen Interesse. Endlich können wir unserem Wald nun auch auf privaten und kommunalen Flächen helfen.“ Das hat der forstpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Marcus Malsch, dazu im Plenum erklärt.

Der Landtag hatte im Haushalt 2021 – ebenfalls auf CDU-Antrag - zusätzliche Mittel im Umfang von 15 Mio. Euro für die kommunalen und privaten Forstbetriebe bereitgestellt. Diese Mittel ergänzen das bisherige Fördermittelvolumen, welches für die Bezuschussung projektbezogener Fördermaßnahmen wie etwa die Sanierung von Schadflächen, den Forstwegebau oder die Entwicklung des Zusammenschlusswesens bereitsteht.

„Mit dem heutigen Beschluss ist die Landesregierung aufgefordert, unverzüglich die regulativen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, um die im Haushalt 2021 zusätzlich bereitgestellten Mittel zur Stärkung der Liquidität der privaten und kommunalen Forstbetriebe ausreichen zu können. Auf die Initiative meiner Fraktion ist uns heute gemeinsam der Einstieg in eine Flächenprämie für die kommunalen und privaten Waldbesitzer gelungen“ so Malsch.

Die Beihilfe soll primär zur Erhaltung und langfristigen Sicherung der Ökosystemleistungen des Waldes dienen. Sie soll den Waldbesitzern unbürokratisch einen bestimmten Betrag nach nachvollziehbaren Parametern gewähren. Malsch betonte, dass diese 15 Millionen „keine Eintagsfliege sein sollen“. Selbstverständlich erwarte er, dass die Unterstützung für den Kommunal- und Privatwald verstetigt wird. Die Hilfen müssten nicht nur 2021 ausgezahlt, sondern müssen auch für die kommenden Jahre in den Landeshaushalt eingestellt werden. „Denn so viel ist klar, die Schäden und die Herausforderungen sind so groß, dass wir sie in nur einem Jahr lange nicht werden aufarbeiten können.“ Malsch fordert nunmehr eine rasche Auszahlung der vom Landtag bewilligten Forsthilfen für private und kommunale Waldbesitzer.

Top 21) Gesundheitsfachberufe stärken und Nachwuchsgewinnung erleichtern Drs. 7/795

Der Antrag der Fraktion der CDU beinhaltet der Aufforderung an die Landesregierung, die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen (z.B. Ergotherapeut, Logopäde, Physiotherapeut) in Thüringen schulgeldfrei zu gestalten. Mit dem einstimmig von alle Fraktionen verabschiedeten Antrag wurde ein erster wichtiger Schritt getan, um die Ausbildung attraktiver zu machen, aktuelle Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Bundesländern zu beseitigen und die Nachwuchsgewinnung in diesem für die Gesundheitsversorgung wichtigen Berufen deutlich zu erleichtern. Gerade mit Blick auf die stetig alternde Gesellschaft im Freistaat, ist eine hochwerte Gesundheitsversorgung durch gut ausgebildetes Fachpersonal unabdingbar, so Dr. Thadäus König, sozial- und arbeitsmarktpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion.

Top 22) Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln Drs. 7/1190 hier: Nummer III

Die regierungstragenden Fraktionen haben den vorliegenden Antrag bereits am 8. Juli 2020 mit insgesamt 3 Hauptblöcken eingereicht. Die Blöcke römisch I und II wurden seinerzeit in der Plenarsitzung am 17. Juli 2020 diskutiert und anschließend beschlossen. Im Block römisch I. stellte der Landtag fest, dass es den Parlamentariern wichtig ist, dass die Thüringer Polizei weiterhin künftigen Herausforderungen gerecht werden kann. Das bedeutet für die CDU-Fraktion vor allem: personell, aber auch technisch und nicht zuletzt finanziell. Im zweiten Block römisch II. ging es um eine umfangreiche Berichterstattung der Landesregierung zum Stand einer modernen Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei. Diese Berichterstattung kam die Landesregierung vollumfänglich sowohl in Schrift- als auch in mündlicher Form im Innen- und Kommunalausschuss nach. Während der Plenartagung am 22. April 2021 ging es nun um eine Beschlussfassung des 3. Block römisch III des vorliegenden Antrags (DS: 7/1190). Der Innenpolitische Sprecher Raymond Walk unterstrich für die CDU-Fraktion: „Im Innenausschuss wurden die Punkte 1 bis 7 aus der Nummer III noch einmal ausführlich diskutiert und umfangreich schriftlich angehört. Neben den Polizei-Gewerkschaften auch Hochschulen anderer Länder, beispielsweise aber auch Soziologen und Polizeiforschungsstellen. Der heutige Beschluss zu den genannten Maßnahmen setzt aus unserer Sicht zwingend voraus, dass es einen ergebnisoffenen Prüfprozess gibt. Uns ist an dieser Stelle besonders wichtig - und das hat auch die Anhörung gezeigt - dass die Polizeigewerkschaften, die neben vielen Fragen auch zielführende Lösungsansätze formuliert hatten, von Anfang an mit einbezogen werden.“ Walk betonte ebenfalls: „Das Parlament, in diesem Fall über den Innen- und Kommunalausschuss, muss bei diesen wichtigen und sensiblen Themen zwingend in die Diskussion und Bewertung einbezogen werden. Aus diesem Grund haben wir uns im Ausschuss auf die vorgeschlagenen Änderungen in der Beschlussempfehlung Drs. 7/2294 verständigt und werden heute dem vorliegenden Antrag auch zustimmen.“ Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und Bündnis 90/DIE Grünen verabschiedet.

Top 27) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes Drs. 7/1823

Als Vorsitzender des Haushalts- und Finanzausschusses berichtet Volker Emde wie folgt: Gemäß § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung ist dem Landtag im Zusammenhang mit der Vorlage des Entwurfs zum Haushaltsplan sowie des Finanzplans (Mittelfristige Finanzplanung) über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes zu berichten. Der Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes wurde dem Landtag 1. Oktober 2020 zugeleitet und gemäß § 52 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtags bereits vor der ersten Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat die Unterrichtung in seiner 15. Sitzung am 8. Oktober 2020, in seiner 19. Sitzung am 4. Dezember 2020 und in seiner 20. Sitzung am 15. Dezember 2020 beraten. Er empfiehlt, dass der Bericht zur Kenntnis genommen wird. In der Aussprache betont Frau Abgeordnete Dr. Berger von den größten finanziellen Einschnitten im Rahmen der Corona-Krise. „Besonders in der Krise ist ein verantwortungsvoller Umgang mit den gegebenen Mitteln wichtig.“ Alle weiteren Fraktionen haben auf Redebeiträge zu diesem Tagesordnungspunkt verzichtet. Frau Ministerin Taubert stellt in ihrer Stellungnahme die angesparten Rücklagenmittel in den Mittelpunkt und wünscht sich für die kommenden Berichte einen zeitnahen Beschluss. Alle Fraktionen stimmten ohne Gegenstimmen und Enthaltungen für die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses.

Top 28) Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen Drs. 7/1124

Die Fraktion der FDP schlägt in ihrem Antrag vor, die „Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum“ dahingehend zu verändern, dass auch Zahnärzte und Pharmazeuten eine Förderung bei Niederlassung in unterversorgten Gebieten erhalten können. In der Debatte äußerte der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Abg. Zippel, grundlegend Zustimmung für den Antrag. „Wir haben bisher keinen akuten Versorgungsmangel bei Apotheken und Zahnärzten, aber wir wollen die Entwicklung im Blick behalten und rechtzeitig handeln.“ Inhaltlich deckt er sich teilweise mit den CDU-Antrag „Garantiert gut versorgt“, der ebenfalls eine Ausweitung der Niederlassungsförderung auf Pharmazeuten fordert. Der Antrag wurde mit den Stimmen aller Fraktionen in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.

Top 29) Digitalisierung professionalisieren – Projektmanagement implementieren Drs. 7/1130

Der Antrag der FDP-Fraktion thematisiert die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung als große, unumgängliche Herausforderung. Die strategischen und organisatorischen Anforderungen in der IT-gestützten Verwaltungsmodernisierung seien in den letzten fünf Jahren überwiegend missachtet worden. Diese Einschätzung stütze der Prüfbericht "Projektmanagement in IT-Projekten" des Thüringer Rechnungshofs vom 17. April 2020.

Der Antrag fordert von der Landesregierung (bis Ende des Jahres 2020) ein Konzept, dessen Ziel es ist, der Verwaltung eine professionelle Durchführung von Digitalisierungs- und IT-Projekten zu ermöglichen.

Der Finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion führt hierzu aus, dass die Digitalisierung der Verwaltung und der Weg dorthin, ein wichtiges Thema ist, das uns zukünftig immer wieder beschäftigen wird und er weist daraufhin, dass dafür es wichtig ist, darüber zu reden, was in dem vergangenen Jahr in diesem Zusammenhang auf den Weg gebracht wurde und was eben auch nicht. In einer der kommenden Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses wird der Jahresbericht des Thüringer Rechnungshofs 2020 thematisiert. Ohne diesen Tagesordnungspunkt vorwegzunehmen, weißt Kowalleck daraufhin, dass die Umsetzung von IT-Projekten und das entsprechende Projektmanagement laut Thüringer Rechnungshof erhebliche Mängel aufweisen. Angesichts eines Projektvolumens von 74 Mio. Euro besteht hier dringend Handlungsbedarf.

Herr Kowalleck erinnert an die vergangene Haushaltsberatung. In der letzten Legislaturperiode wurde mit Staatssekretär Schubert der CIO eingesetzt und ein eigener Einzelplan „Informationstechnologie“ eingeführt. „Hier müssen wir als Freistaat weiter dranbleiben und auch unsere Kommunen müssen fit gemacht werden!“ Herr Kowalleck begründet die Ablehnung der CDU-Fraktion mit der ausreichenden Beratung im Haushalts-Finanzausschuss.

Der Überweisung in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitales wurde nicht zugestimmt (Fraktion FDP und Fraktion AFD erteilten Zustimmung; Fraktion CDU, Fraktion R2G stimmten gegen die Überweisung).

Daraufhin wurde der Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von R2G und der CDU abgelehnt (Fraktion der FDP erteilte Zustimmung; AFD enthält sich).

Top 30) Digitalisierung in Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen, Behördengänge reduzieren Drs. 7/1131

Der Antrag der FDP-Fraktion beschäftigt sich mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und dem Abbau des Schriftformerfordernisses. Hierzu soll die Landesregierung aufgefordert werden, bis zum Ende des ersten Quartals ein Gesetz vorzulegen, welches das Schriftformerfordernis auf ein Minimum reduziert und die Digitalisierung der Verwaltung vorantreibt.

Die Digitalisierung der Verwaltung ist zunehmend ein entscheidender Standortfaktor. Hier hat Thüringen noch großen Nachholbedarf. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie wurde dieses Defizit umso mehr sichtbar. Man hat sich zwar im Lockdown mit kreativen E-Mail-Lösungen geholfen aber das hat einmal mehr offenbart, dass wir viel stärker das Feld der Digitalisierung der Verwaltung in den Fokus nehmen müssen. Dafür braucht es zum einen die notwendige Infrastruktur und zum anderen den Willen der Veränderung. Deshalb sollte der Antrag in den zuständigen Ausschüssen vertieft beraten werden, um ein Bild von der aktuellen Lage zu erhalten.

Vor dem Hintergrund, dass ein solcher im Antrag geforderter Bericht bereits geliefert wurde, betonte Abgeordneter Möller (AfD) die Unsinnigkeit des vorliegenden Antrags und die entsprechend folgende Ablehnung durch R2G.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Prof. Dr. Mario Voigt, betont die Wichtigkeit und Aktualität des Antrags, trotz der in 2019 erfolgten Berichterstattung. „Es geht hier nicht um die Evaluierung, sondern um die Umsetzung und um das, was letztendlich beim Bürger ankommt.“ Voigt spricht von der Vision und dem Ziel, Thüringen zu einem der am besten digitalisierten Bundesländer zu machen und dabei vom Bürger aus zu denken und Dienstleistung zu realisieren. Dies setzt voraus, dass wir uns mit der Realität auseinandersetzen, wie wir aktuell digitalisieren. Das OZG und der Bund haben 2875 Vorgänge geprüft und im Ergebnis haben davon 586 ein Schriftformerfordernis. Das ist laut Voigt noch zu unambitioniert. Es zeigt jedoch die Richtung an, in die wir gehen müssen. Voigt verweist weiter auf den Deutschland-Index der Digitalisierung, bei dem Thüringen in allen Bereichen hinter dem Durchschnitt aller Länder liegt. „Um das Leben für die Thüringerinnen und Thüringer besser zu machen“, wirbt Voigt dafür, dass das Thema im Haushalts- und Finanzausschuss weiter behandelt und beraten wird.
Ministerin Taubert (SPD) führt zum vorliegenden Antrag aus, dass es hierbei auch um Datenschutz und Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern geht. Der Antrag wurde unter Enthaltung der AfD-Fraktion, mit Zustimmung aller weiteren Fraktionen, in den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.

Top 31) Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Erfordernis von Personenstandsangaben überprüfen, Transsexuellengesetz abschaffen Drs. 7/1138

Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, SPD & Bündnis90/Die Grünen „Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Transsexuellengesetz anschaffen – zeitgemäßes Selbstbestimmungsgesetz einführen Drs. 7/2216

Der Antrag der FDP-Fraktion fordert die Landesregierung auf, ein Thüringer Gesetz zur Anerkennung und zum Schutz der Geschlechtervielfalt zu erarbeiten. Darin sollen beispielsweise Verwaltungsvorgänge definiert werden, bei denen auf eine Abfrage des Geschlechts verzichtet werden kann, weil es für die Durchführung des Vorgangs nicht erforderlich ist. Die Abfrage des Merkmals Geschlecht, soll auf ein notwendiges Minimum begrenzt werden. Außerdem soll die Verwaltung generell mehr auf geschlechtsneutrale Anreden und Formulierungen achten. Die Landesregierung soll sich im Bundesrat für die Abschaffung des Transsexuellengesetzes und eine Novellierung des Personenstandgesetzes einsetzen. Der Alternativantrag fordert ebenfalls die Abschaffung und eine entsprechende Novellierung. Zusätzlich soll nach dem Willen der Fraktionen Die Linke, SPD & Bündnis 90/Die Grünen durch die Landesregierung eine Rechtsverordnung geschaffen werden, die jedem Betroffenen die Möglichkeit einräumt, sich zu Themen von Geschlechtsidentität und Anerkennung im Personenstandsregister sowie Diskriminierung beraten zu lassen. Der Sprecher für Gleichstellung, Abg. Worm, bemerkte in seiner Rede, dass die Fraktion die Ziele des Antrags teile, aber manche Maßnahmen kritisch sehe. „Bei der geschlechtsneutralen Ansprache bei Behörden, ist es aus unserer Sicht nicht notwendig, das Kind gleich mit den Bade auszuschütten.“ Allerdings machte Worm auch klar: „Den Ausbau von Beratungsangeboten unterstützen wir hingegen ausdrücklich.“ Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie FDP und CDU in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der Alternativantrag wurde mit den Stimmen von R2G, CDU und FDP in die Ausschüsse Innen und Kommunales sowie Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.

Top 32) Krankhaftes Übergewicht bei Heranwachsenden – Präventionsmaßnahmen ausbauen und die Anzahl adipöser Kinder und Jugendlicher durch wirksame Maßnahmen reduzieren Drs. 7/1165

Mit einem Maßnahmenbündel plant die Fraktion der AfD mit ihrem Antrag der Adipositas bei Kindern und Jugendlichen entgegenzutreten. Sie fordert die Landesregierung unter unteranderem auf, eine gesunde und vollwertige Mittagsverpflegung in den Thüringer Kindergärten und Schulen zu gewährleisten. Außerdem sollen die Bewegungsangebote in diesen Einrichtungen weiter ausgebaut werden. Die Fraktion der AfD will den Verkauf von Süßigkeiten, ungesunden Snacks und gesüßten Getränken in den Schulen verbieten und fordert dort den Zugang zu kostenlosem Trinkwasser. Generell sollen mehr Beratungs- und Therapieangebote für Kinder und Jugendliche mit Übergewicht geschafften werden. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Abg. Zippel, betrachtete den Antrag differenziert: „Der Antrag adressiert ein wichtiges Thema, enthält aber letztlich nur eine Sammlung allgemeiner Forderungen, von denen auch viele bereits umgesetzt werden.“ Wichtig sei vor allem dem allgemeinen Trend zu weniger Bewegung entgegenzutreten. Der Antrag wurde mit den Stimmen Koalitionsfraktionen abgelehnt. Die Fraktionen von CDU und FDP enthielten sich.

Top 33) Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken – Lehren aus der Coronakrise ernstnehmen Drs. 7/1193

Neben einem umfangreichen Berichtsersuchen fordert der Antrag die Landesregierung auf, den bereits in der letzten Legislatur auch mit Stimmen von R2G getroffenen Beschluss (Drs. 6/2632) umzusetzen, der auf CDU-Initiative entstand. Es soll ein schlankes und modernes ÖGD-Gesetz erarbeitet werden. Weiterhin soll eine Facharztausbildung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst eingeführt und die vom Bund für den ÖGD bereitgestellten Mittel genutzt werden. Außerdem soll die Digitalisierung der Ämter vorangetrieben und die Bezahlung der Ärzte im ÖGD verbessert werden. In der Aussprache warb der Abgeordnete Zippel für den Antrag und die damit verbundene Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. „Die Corona-Pandemie ist auch eine Chance für den öffentlichen Gesundheitsdienst, wir merken nun wie wichtig ein gut ausgestatteter und personell ausreichend besetzter öffentlicher Gesundheitsdienst. „Die Corona-Pandemie ist auch eine Chance für den öffentlichen Gesundheitsdienst. Wir merken nun wieder, wie wichtig ein gut ausgestatteter und personell ausreichend besetzter ÖGD ist.“ Der Antrag wurde mit den Stimmen aller Fraktionen in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.


Top 45) Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/958 vom 28. Juni 2018 Drs. 7/1721
dazu: Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90 / Die Grünen Drs. 7/2900

Die Richtlinie (EU) 2018/958 verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, vor Einführung neuer oder Änderung bestehender Rechtsnormen zur Reglementierung von Berufen einen EU-weit gleichartigen Prüf- und Transparenzmechanismus einzuführen. Die Richtlinie betrifft auch die Gesetzgebungskompetenzen der Länder und ist bis zum 30. Juli 2020 in nationales Recht umzusetzen. Der Landtag hat mit Beschluss vom 17. Juli 2020 durch Einfügung des § 79 a sowie der Anlage 5 in die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags die Geschäftsordnungs-rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Der Abgeordnete König verzichtete aufgrund der Einigkeit zum Tagesordnungspunkt auf seine Redezeit. Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen. Der Hauptantrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen von Linke, Bündnis90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU angenommen. Die Abgeordneten der AfD enthielten sich.

Top 96a) „Verfehlungen auch in Thüringen – Aktualität der Weiterentwicklung der bestehenden Anti-Lobby-Regelungen in Thüringen“ Drs. 7/2911

In den letzten Wochen sind mehrere Fälle von Lobbyismus von Abgeordneten des Deutschen Bundestages bekannt geworden. In diesem Zusammenhang hat Transparency International Deutschland e.V. eine Übersicht von bestehenden Anti-Lobby-Regelungen im Bundestag und den Landtagen veröffentlicht. Anhand dieser Veröffentlichung werde aus Sicht der Linksfraktion deutlich, dass es im Bereich der Bekämpfung von Lobbyismus weiterer Schritte in den Regelungen der Parlamente bedürfe. Für die CDU-Landtagsfraktion bejahte der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Andreas Bühl die Notwendigkeit neuer gesetzlicher Reglungen. Vor diesem Hintergrund schlägt die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag vor, das ThürBeteildokG und das ThürAbgG mit u.a. folgenden Zielen zu überarbeiten: • Es wird ein Lobbyregister beim Thüringer Landtag geschaffen. Dort werden Organisationen und Verbände erfasst, die regelmäßig, auf Dauer angelegt oder im Auftrag Dritter gegenüber dem Landtag, den Fraktionen, der Landesregierung oder einem ihrer Mitglieder Interessen vertreten. • Interessenvertreter müssen bei jedem Kontakt gegenüber dem Landtag, seinen Gremien, Fraktionen, Abgeordneten oder Mitgliedern der Landesregierung ihre Identität und das Anliegen ihres Auftrag- oder Dienstgebers angeben. • Bezahlte Lobbytätigkeit von Abgeordneten gegenüber der Landesregierung und dem Landtag sowie die Annahme von Geldspenden werden verboten. • Anzeigepflichtige Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen werden beitragsgenau angegeben, sofern sie mehr als 1000 Euro pro Monat betragen. • Beteiligungen an Gesellschaften, beispielsweise in Form von Aktien- und Unternehmensbeteiligungen, müssen von fünf Prozent an, zukünftig genauso angezeigt und veröffentlicht werden wie Aktienoptionen und nicht selbst genutzter Immobilienbesitz. Der Abg. Bühl sagte abschließend: „Ich lade die anderen Fraktionen ein, sich an diesem Gesetzentwurf konstruktiv zu beteiligen.“

Top 96b) Der öffentliche Umgang mit der 'Maskenentscheidung' des Amtsgerichts Weimar - welchen Respekt und Rückhalt findet die Justiz in der Landespolitik Drs. 7/3079

In ihrer aktuellen Stunde kritisiert die Fraktion der AfD den Umgang der Landesregierung mit der einstweiligen Anordnung des Amtsgerichts Weimar vom 08.04.2021. Der Beschluss des Gerichts untersagt es den Schulleitern und Lehrern zweier Weimarer Schule, gegenüber den Schülern das Tragen einer Gesichtsmaske, das Einhalten von Mindestabständen und die Teilnahme an Corona-Schnelltests anzuordnen. Obwohl der Beschluss von dem Richter mit Wirkung für alle Schüler dieser Schulen getroffen worden war, teilte das Bildungsministerium mit, dass die Entscheidung nur Wirkung für die zwei betroffenen Schüler entfalte. Der justizpolitische Sprecher, Stefan Schard, erklärte hierzu folgende Position der CDU-Fraktion: „Tatsache ist, dass Richter nicht unfehlbar sind. Es sind Menschen. Ihnen unterlaufen mitunter auch Fehler. Davon zu unterscheiden sind Fälle der bewussten Rechtsbeugung. Aber letztlich kommt bei fehlerhaften Entscheidungen der Vorzug unseres Rechtsstaats wieder zum Tragen; nämlich, dass in den meisten Fällen der Instanzenzug geöffnet ist und richterliche Entscheidungen kontrolliert werden können. Diese Kontrolle erfolgt durch die Judikative selbst und nicht durch die Regierung. Aber was ich Ihnen nicht abnehme, Ihnen von der AfD, das ist die wahrhaftige Sorge um die richterliche Unabhängigkeit in diesem Land. Was auf jeden Fall nicht geht, ist unter dem Deckmantel der Sorge um die richterliche Unabhängigkeit und den Rechtsstaat den Staatsmann zu spielen, aber am Ende eigentlich nur selbst Misstrauen schaffen zu wollen.“

Top 96c) „Sozialen Wohnungsbau nicht länger ausbremsen – Wohnen und Eigentum in Thüringen fördern“ Drs. 7/3116

Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Aktuellen Stunde die Versäumnisse der Landesregierung beim Sozialen Wohnungsbau thematisiert. „Der soziale Wohnungsbau ist unter Rot-Rot-Grün zum Lippenbekenntnis verkommen“, hat der wohnungsbaupolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Marcus Malsch, kritisiert. Drei der entscheidenden Wohnungsbauförderrichtlinien seien Ende 2020 ausgelaufen, ohne dass bislang Nachfolgeregelungen vorgestellt worden wären. Dies wiege umso schwerer, als der Haushaltsgesetzgeber 15 Millionen Euro an zusätzlichen Fördermitteln für den Sozialen Wohnungsbau bereitgestellt habe. „Das Geld muss die Zielgruppe auch erreichen. Für 2021 konnten noch keine Vorhaben bewilligt werden“, kritisierte Malsch. Zusätzlich kritisierte Malsch, dass Rot-Rot-Grün Familien in Thüringen mit der Erhöhung der Grunderwerbsteuer schwerer gemacht habe, sich Eigentum zu schaffen. Auch der von der CDU-Fraktion im Landeshaushalt 2021 verankerte Kinder-Baulandbonus ist durch die Landesregierung bisher nicht umgesetzt. Mit Blick auf den durch das Bundesverfassungsgericht jüngst verworfenen Berliner Mietendeckel sagte Malsch, dass er immerhin so lange in Geltung war, dass seine fatalen Konsequenzen belegbar sind: Er hat die Wohnungsknappheit vergrößert. Der auch von der Thüringer Linkskoalition gefeierte Berliner Mietendeckel ist laut Malsch so zur Investitionsbremse zu Lasten der Wohnungssuchenden geworden. Einmal mehr stehe fest: „Ideologie löst keine Probleme – auch nicht am Wohnungsmarkt.“

Top 96e) „Thüringer Schulen zu sicheren Orten für gute Bildung machen“ Drs. 7/3116

Einigkeit herrschte unter den Abgeordneten, mit Ausnahme des AfD-Abgeordneten Jankowski, hinsichtlich der Wichtigkeit der gegenwärtig obligatorischen Schutzmaßnahmen (TINA-Regeln) und der Situation an Schulen in Form von Wechselunterricht und Testungen. Zudem wurde die Notwendigkeit eines Perspektivplans für die Schülerinnen und Schüler erörtert, um Lernrückstände wieder aufzuholen. Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion kritisierte dabei das aktuelle Handeln und das Pandemiemanagement der Landesregierung. Es könne nicht sein, dass das Bildungsministeriums die Verantwortung für das Bestellchaos bei den Masken oder das Nichtvorhandensein von Testmöglichkeiten an den Schulen an weitere Stellen weiterdelegiert. Dies sei eine Bankrotterklärung. Auch aufgrund dieses Handelns ist der Freistaat Thüringen bei den Inzidenzen derzeit trauriger Spitzenreiten in Deutschland und sei durch das Bundesinfektionsschutzgesetz nunmehr im Schul- und KITA-Bereich mit Schließungen am härtesten betroffen.

Top 96d) „Auswirkungen des geänderten Infektionsschutzgesetzes auf Thüringen – wirkungsvoll, verlässlich, rechtssicher“
Drs. 7/3120

Kurz nach der Verabschiedung der Novelle des Infektionsschutzgesetzes durch den Bundestag machte die Fraktion der FDP das Gesetz zum Thema einer Aktuellen Stunde im Thüringer Landtag. Das Gesetz sieht ab einer Inzident von 100 auf Ebene der Landkreise eine nächtliche Ausgansbeschränkung sowie weitreichende Schließungen von Einzelhandel, Gastronomie und Kulturbetrieben vor. An einer Inzidenz von 165 müssen die Schulen in betroffenen Landkreisen geschlossen werden. Der Vorsitzende des Arbeitskreises Soziales, Arbeit und Gesundheit Abg. Dr. König machte in seiner Rede deutlich, dass das Versagen der rot-rot-grünen Landesregierung bei der Pandemiebekämpfung nun indirekt zu Schulschließungen in fast ganz Thüringen führe. Der Freistaat als deutschlandweiter Hotspot werde generell lange unter den verpflichtenden Maßnahmen der Notbremse zu leiden haben. „Die Bundesnotbremse trifft Thüringen besonders hart, weil die Landesregierung die Pandemie seit Monaten nicht in den Griff bekommt“, kritisierte König in der Aussprache. Die CDU-Fraktion hatte in einem Brief an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ihre Bedenken geschildert. „Als CDU-Fraktion kritisieren wir vor allem die fehlende praktische Lebenstauglichkeit. Unser Brief hat Wirkung gezeigt. Unsere Kritik wurde ernst genommen und wir haben Verbesserungen bei den Ausgangsbeschränkungen, bei körpernahen Dienstleistungen und Sport für Kinder und Jugendliche erreicht.“

Top 96f) „Politisch motivierte Kriminalität in Thüringen ernst nehmen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker wirksam schützen!“ Drs. 7/3129

Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Raymond Walk machte während der Plenardebatte deutlich: „der Kampf gegen die politisch motivierte Kriminalität spielt für meine Fraktion seit längerem eine zentrale Rolle. Mit unserem Antrag „Strategien gegen die zunehmende Politisch motivierte Kriminalität erarbeiten“ (DS: 7/725) vom 6. Mai 2020 haben wir in dieser Legislaturperiode erneut auf die Thematik aufmerksam gemacht. In dem Antrag, der am 17.07.2020 in den Ausschuss für Inneres und Kommunales überwiesen wurde, hatte die CDU-Fraktion eindringlich ein aktualisiertes Konzept zur Bekämpfung der politisch Motivierten Kriminalität gefordert (bis zum dritten Quartal 2020). Außerdem hatten wir die Landesregierung seiner Zeit aufgefordert zu berichten, durch welche konkreten Maßnahmen insbesondere die gesunkene Aufklärungsquote im Jahr 2019 wieder gesteigert werden kann. An dieser Stelle sei mir ein Kommentar Richtung Landesregierung erlaubt. Dass das Thüringer Innenministerium bis heute noch kein aktualisiertes Konzept vorgelegt hat und die Kollegen immer noch mit Konzeptionen aus dem Jahr 2014 arbeiten müssen, spricht Bände und zeigt wie wichtig dieser Landesregierung der entschlossene Kampf gegen politisch motivierte Kriminalität ist!“

Die CDU-Fraktion besorgt ebenso, der Anstieg von fast einem Viertel bei den antisemitischen Straftaten, den Straftaten gegen Amts- und kommunale Mandatsträger und den deutlichen Anstieg bei der Sachbeschädigung insbesondere von Büros der Parteien und Mandatsträger. Dieser Anstieg zeigt aus Sicht der CDU-Fraktion, dass wir ähnlich wie in Brandenburg einen konsequenten Maßnahmenplan gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität brauchen.

„Deshalb fordern wir die Landesregierung auf dafür zu sorgen, dass sich in der Kommunalpolitik in Thüringen engagierte Menschen sicher fühlen. Ein erster Schritt könnte, ähnlich wie in Brandenburg im März 2021 gestartet, eine „Studie zur Bedrohungssituation von kommunalen Amts- und Mandatsträgern“ sein (MIK BB – Pressemitteilung vom 22.03.2021). Die Brandenburger Studie ist bislang bundesweit einmalig. Eine vergleichbare Studie könnte auch in Thüringen ihren Teil dazu beitragen, dass sich die Situation thüringischer Kommunalpolitiker langfristig verbessert. Aus den Ergebnissen könnten dann konkrete Maßnahmen zur Prävention gegen Hass und Gewalt abgeleitet werden.“ so Walk abschließend.