Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 45.-46. Plenarsitzung (06.-07.05.2021)

06.05.2021

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

TOP 1) Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (ThürGFfG) Drs. 7/1719

Mit dem vorliegenden Gesetz sollen verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen für freiwillige Gemeindeneugliederungen geschaffen werden, die sich an den bisherigen Regelungen des ThürGNGFG orientieren. Dabei wird auf die bewährten Instrumente der Neugliederungsprämie und der besonderen Entschuldungshilfe zurückgegriffen. Die CDU-Fraktion begrüßt es grundsätzlich, wenn sich Gemeinden für die freiwillige Neugliederung entscheiden. Mit dem rot-rot-grünen Gesetzentwurf hatten die Regierungsfraktionen lediglich zwei Fördermaßnahmen für zukünftige Gemeindefusionen vorgesehen (Hochzeitsprämie und Entschuldungshilfe). Durch einen Änderungsantrag der CDU-Fraktion sollen fusionswillige Gemeinden nun auch wieder die sogenannten Strukturbegleithilfen erhalten. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Raymond Walk, betonte während seiner Plenarrede: „Beim Thema Gemeindeneugliederungen steht für uns das Prinzip der Freiwilligkeit an erster Stelle, freiwillige Gemeindeneugliederungen, mit denen alle Beteiligten einverstanden sind. Es ist besser, Aufgaben gemeinsam wirksamer zu erledigen, als Kommunen in nicht gewollte Großstrukturen zu zwingen.“ Der Gesetzentwurf wurde, mit der Erweiterung um die Strukturbegleithilfen aus dem CDU-Änderungsantrag, mit den Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und Bündnis 90/DIE Grünen beschlossen.

TOP 2) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes Drs. 7/3069

Der Gesetzesentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte die Berechnungsgrundlage des variablen Teils der Förderung von anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung entgegen der aktuell geltenden Regelung (anhand der Zahl der geleisteten Unterrichtseinheiten und Ausrichtung von Veranstaltungen) für das Jahr 2021 nicht mit in die Berechnung einfließen lassen. Ziel der Änderung ist die Einrichtungen auf dem Niveau des Landeshaushaltes 2020 abzusichern, um die Träger nicht nachhaltig zu beeinträchtigen. Der sozialpolitische Sprecher Dr. Thadäus König setzt sich dafür ein, den Zeitraum der Berechnungsgrundlage auszuweiten und die letzten beiden Jahre vor der Krise zu berücksichtigen. Mit der einstimmigen Überweisung in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport soll nun das weitere Verfahren gemeinsam beraten werden.

TOP 3) Istanbul-Konvention in Thüringen umsetzen: Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häusliche Gewalt verhüten und bekämpfen Drs. 7/1634

Die regierungstragenden Fraktionen fordern mit diesem Antrag die Landesregierung auf, eine Gesamtstrategie gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt zu erarbeiten. Der gleichstellungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Henry Worm, bemerkt dazu, dass es offensichtlich eines Anstoßes aus dem Landtag bedarf, um die Istanbul-Konvention umzusetzen: „Ich will an dieser Stelle nur darauf hinweisen, dass bereits 2017 das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen durch die Bundesrepublik ratifiziert wurde und dementsprechend durch die Landesregierung umzusetzen ist.“ Auch die Fortschreibung des Maßnahmenplans gegen häusliche Gewalt, die bereits 2019 erfolgen sollte, liegt weiterhin nicht vor. Auch rein faktisch müssten beispielsweise die Kapazitäten von Schutzeinrichtungen für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder erweitert werden. Aber auch andere Fragen, beispielsweise die Barrierefreiheit, spielten für eine vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention eine Rolle. Der Antrag erhielt Zustimmung aus allen Fraktionen außer der AfD-Fraktion und wurde damit angenommen.

TOP 4) Pandemiebewältigung in der Bildung – chancengerechten Zugang zu außerschulischen Lern- und Förderangeboten ermöglichen Drs. 7/2786

Die Fraktion der FDP forderte die Landesregierung auf, im Rahmen des Corona-Sondervermögens beziehungsweise unter Rückgriff auf Fördermittel von Bundes- oder EU-Ebene, ein Förderprogramm einzurichten, mit dem die Inanspruchnahme von außerschulischen Lern- und Förderangeboten im Umfang von bis zu 50 Stunden und einer maximalen Förderhöhe von 500 Euro pro Schüler durch Bildungsgutscheine gefördert wird. Begründet wurde dies mit den Erfordernissen der während der Pandemie entstandenen Lernrückstände. Christian Tischner, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, kritisierte den unzureichenden Ansatz, bei dem Schüler und Eltern mit der Verwendung der Lernangebote allein gelassen werden. Sinnvoller wäre aus seiner Sicht ein ganzheitlich integrativer Ansatz innerhalb des bestehenden Schulsystems, der die Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt stellt und den Fokus auf die jeweiligen Fachlehrer setzt, um die Lernfortschritte in die Unterrichtskonzepte zu integrieren. Der Antrag der Fraktion der FDP wurde mit mehrheitlich, durch die CDU-Fraktion sowie die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN, abgelehnt.

TOP 5) Antrag der Fraktion der CDU „Familien den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen – Kinder-Bauland-Bonus umsetzen“ Drs. 7/2796

Der Antrag der CDU-Fraktion fordert die Landesregierung auf, für den mit dem Haushalt für dieses Jahr vereinbarten Kinder-Bauland-Bonus ein Umsetzungskonzept vorzulegen. Die Fraktion der CDU hatte durchgesetzt, dass Familien bei Erwerb oder Fertigstellung selbst genutzten Wohneigentums einen einmaligen Bonus von 2.500 Euro je Kind erhalten sollen. Dies solle jedoch nur ein Einstieg sein. Die Mittel sollten im nächsten Haushalt zumindest verstetigt werden, erklärte der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Prof. Dr. Mario Voigt: „Der Traum vom eigenen Heim darf nicht länger ein Hirngespinst sein. Deshalb setzen wir uns auch dafür ein, dass die Grunderwerbsteuer beim ersten Immobilienerwerb ausgesetzt wird.“ Voigt erläuterte zudem, der Kinder-Bauland-Bonus solle zusätzlich zum Baukindergeld mit bürokratiearmen Fördergeldanträgen beantragt werden können und die Auszahlung des Geldes solle möglichst schnell beginnen. Die Sprecherin der CDU-Fraktion Thüringen für Familie und Senioren, Beate Meißner, erklärte: „Familie soll den Freiraum bekommen, den sie zur Entfaltung braucht. Nicht nur Freiheit in der Form des Zusammenlebens, sondern auch Freiheit in der Form des Wohnens.“ Weiter erklärte sie: „Der Kinder-Bauland-Bonus zwingt niemandem ein Modell auf, aber erleichtert es Familien, Wohneigentum zu erwerben. Wir sind als Politik dazu da, Freiheiten zu ermöglichen und die Möglichkeit zu geben, Träume zu erfüllen.“ Daneben sei die Schaffung von Wohneigentum auch eine Absicherung für das Alter, denn Altersarmut ist zumeist Mieterarmut. Der Antrag wurde federführend in den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten sowie mitberatend in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Familie überwiesen.

TOP 6) Angemessene Erinnerung an die Opfer des SED-Unrechtsstaates anlässlich des von der SED veranlassten Baus der Berliner Mauer vor 60 Jahren Drs. 7/2989

Unter TOP 6 wurden drei Anträge von der CDU, AfD und FDP jeweils zum Thema „SED-Aufarbeitung“ anlässlich des Baus der Berliner Mauer vor 60 Jahren aufgerufen. In seinem Redebeitrag machte der CDU-Abgeordnete Jörg Kellner deutlich, warum der CDU-Antrag (Drs. 7/3264) der angemessenen Erinnerung dieses Ereignisses und insbesondere seiner Opfer am besten gerecht wird: „Die CDU möchte zuerst an alle Opfer der Willkür des SED-Unrechtssystems würdig im Rahmen eines Gesamtkonzeptes erinnern, aber auch an den Mut der Bürgerinnen und Bürger der DDR, die im Laufe der Friedlichen Revolution 1989/90 die Mauer und ihr unmenschliches Grenzregime zum Einfall brachten und damit auch die SED-Diktatur bezwungen haben.“ Diese Erinnerung muss eine beständige staatspolitische Aufgabe sein, die für alle eine Selbstverständlichkeit sein sollte, so Kellner. Während der AfD-Antrag aus inhaltlichen Gründen abgelehnt wurde, wurden der CDU- und der FDP-Antrag zur Weiterberatung in den Ausschuss Europa, Kultur und Medien überwiesen.

TOP 8) Versprechen einhalten, Liquidität sichern, Pleitewelle verhindern Drs. 7/2553

Der bereits aus dem Januar 2021 stammende Antrag der FDP stellt fest, dass es Mängel und Verzögerungen bei der Auszahlung der Überbrückungshilfen I und II sowie den November- und Dezemberhilfen gibt. Die Landesregierung soll aufgefordert werden, die Auszahlung voranzutreiben. Die CDU begrüßt die Intention des Antrages: „Jedem Unternehmer zu helfen, der unverschuldet in Not geraten ist, in diesem Ziel sind wir uns einig“ stellt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Andreas Bühl, zunächst fest. Allerdings ist seit der Einbringung des Antrages viel passiert. Die angesprochenen Hilfen sind inzwischen weitestgehend ausgezahlt und die aktuelle Überbrückungshilfe III enthält deutliche Verbesserungen gegenüber den bisherigen Programmen, gerade auch bei der von der FDP im Antrag angesprochenen Frage des Unternehmerlohns. Die CDU muss den Antrag deshalb ablehnen und hofft stattdessen auf eine zukunftsweisende Diskussion, denn, wie Andreas Bühl weiter feststellt: „Was Unternehmern wirklich hilft: eine klare Öffnungsperspektive. Sie wollen nicht mehr Hilfen, sondern endlich wieder arbeiten dürfen.“ Der Antrag wurde, einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft folgend, mit den Stimmen der CDU und der rot-rot-grünen Fraktionen abgelehnt. Zustimmung zum Antrag kam nur von der FDP.


TOP 11) Repoweringstrategie 2030 für Windenergieanlagen in Thüringen – Potentiale umfassend erschließen, regionale Akzeptanz sichern, Konflikte minimieren Drs. 7/1585

Die Landesregierung befindet sich bei der Erarbeitung einer Repoweringstrategie für Windkraftanlagen im Blindflug und überlässt die weitere Entwicklung dem Zufall. Laut dem energiepolitischen Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Gottweiss, steht Thüringen vor einem Jahrzehnt des Repowerings. In den nächsten Jahren kommen immer mehr Windenergieanlagen (WEA) an ihr wirtschaftliches Lebenszeitende. Anlagen, die älter als 20 Jahre sind, werden nicht mehr im Rahmen des EEG-Gesetzes gefördert. Allein bis 2026 betrifft das in Thüringen 355 Anlagen mit einer Gesamtleistung von ca. 419 MW. In diesem Sinne sollte durch die Landesregierung eine konkrete Repoweringstrategie 2030 entworfen werden, in der auf Grundlage einer fundierten Datenbasis alle koordinierenden Maßnahmen aufeinander abgestimmt und zusammengefasst werden. Durch die Unterstützung der Regionalen Planungsgemeinschaften, der Immissionsschutzbehörden, der Gemeindeverwaltungen und der Vorhabensträger können die Potentiale des Repowerings umfassend erschlossen werden. Gleichzeitig befinden sich aber zwei Drittel der in den nächsten Jahren betroffenen WEA Thüringens außerhalb von bestehenden bzw. geplanten Windvorranggebieten. Diese Anlagen müssten komplett zurückgebaut werden und damit stehen diese Standorte nicht mehr für ein Repowering zur Verfügung. Es ist sinnvoll, die kommunale Verantwortung beim Repowering zu stärken, indem dieses Instrument wieder auf der Ebene von Gemeinden und Städten angesiedelt wird. Gleichzeitig gibt es inzwischen eine jahrzehntelange Erfahrung mit dem Betrieb derartiger Anlagen und den möglichen Konfliktfeldern. Durch die Ausweisung von kommunalen Vorranggebieten „Repowering Windenergie“ in den Flächennutzungsplänen der Gemeinden könnten so die Regionalpläne sinnvoll ergänzt bzw. erweitert werden. Der Alternativantrag der regierungstragenden Fraktionen (Drs. 7/2046) greift im Wesentlichen die Vorschläge des ursprünglichen Antrages der CDU-Fraktion auf. Als nicht zielführend sieht die CDU-Fraktion die erneute starre Fixierung auf das Flächenziel von 1 Prozent der Landesfläche im Punkt I. 5. an. Die beiden Anträge wurden nach kontroverser Diskussion mehrheitlich zur Beratung in den Umweltausschuss (federführend) und den Infrastrukturausschuss überwiesen.

TOP 12) Thüringer Wasserstoffstrategie entwickeln und Modellprojekte bündeln – Wasserstoff-Verbundregion Mitteldeutschland bilden Drs. 7/1586

Der energiepolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Gottweiss, erläuterte die Forderung der CDU-Fraktion nach einem konsistenten Konzept zur Wasserstoffnutzung der Landesregierung. Ein Sofortbericht der Umweltministerin gab einen ersten Einblick in die Bemühungen der R2G-Koalition in dieser Frage. Wasserstoff soll ein wesentlicher Baustein der Energiewende werden. Nun geht es darum, die in Thüringen bereits vorgelegten Ansätze zu einer wirksamen Thüringer Wasserstoffstrategie weiterzuentwickeln. Hauptziel ist es, durch Strom aus erneuerbaren Energien „grünen“ Wasserstoff zu erzeugen. Für eine Übergangzeit wird es zusätzlich notwendig sein, „blauen“ bzw. „türkisen“ Wasserstoff aus Erdgas und Methan zu erzeugen, um die für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft unverzichtbare Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Mit der Produktion von Wasserstoff soll dann perspektivisch die weitere Systemintegration von erneuerbaren Energien gelingen und der Klimaschutz auch in anderen Sektoren (Wärme, Mobilität und Industrie) vorangebracht werden. Damit kann die Wasserstoffnutzung, neben dem Ausbau der anderen erneuerbaren Energien und der Steigerung der Energieeffizienz, zum dritten Standbein der Energiewende werden. Wasserstoff kann die hohe Volatilität der Erzeugung von Strom aus Wind, Sonne und anderen regenerativen Quellen ausgleichen. Die dafür zu entwickelnde Strategie muss einerseits den regionalen Besonderheiten und Interessen Thüringens entsprechen, andererseits ist eine Kooperation der ostdeutschen Länder auf diesem innovativen Forschungsfeld anzustreben und eine Mitteldeutsche Wasserstoff-Verbundregion zu entwickeln. So lassen sich alle Kräfte bündeln, finanziell ungünstige Parallelstrukturen werden verhindert und Mitteldeutschland wird zu einer Zukunftsregion der Wasserstoffforschung und -nutzung im Herzen von Europa. Nach kontroverser Diskussion wurde der Antrag der Fraktion der CDU zur Beratung in den Umweltausschuss (federführend) und den Wirtschaftsausschuss zur Beratung verwiesen. Ein Alternativantrag der Fraktion der AfD wurde mehrheitlich abgelehnt.

TOP 13) Stärkung der thüringischen Wirtschaft durch verbesserte Außenhandelsbeziehungen zur Russischen Föderation
Drs. 7/1643

Der Antrag der AfD zielt auf eine vollständige Beseitigung aller EU-Wirtschaftssanktionen gegen die Russische Föderation. Aus Sicht der CDU-Fraktion ist der Antrag zu undifferenziert. Anstatt einseitig die Aufhebung aller Sanktionen zu fordern, muss der Unterschied zwischen den Menschen und der Regierung zur Kenntnis genommen werden. Dies tut die CDU-Fraktion, denn „die Verbindung zu den Menschen ist uns wichtig und die besteht auch weiterhin, trotz der Sanktionen“, wie der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Andreas Bühl, betonte. Er führt insbesondere die in der Region Ilmenau bestehenden Städtepartnerschaften und die Kooperation der TU Ilmenau mit der Universität Kasan an, die zeigen: die Verbindungen werden weiter gepflegt.

Um sowohl die klare Haltung gegen das Vorgehen der russischen Regierung, als auch die Verbundenheit mit den Menschen vor Ort, zum Ausdruck zu bringen, hat sich die CDU-Fraktion bei der Abstimmung zum AfD-Antrag enthalten. Der Antrag wurde mit den Stimmen der FDP sowie der rot-rot-grünen Fraktionen abgelehnt, indes aus dem Redebeitrag der Linksfraktion ebenfalls der Wunsch nach Abschaffung der Sanktionen ersichtlich wurde. Zustimmung zum Antrag kam nur von der AfD.

TOP 15-18)

Chancen der Digitalisierung im Gesundheitssystem nutzen: Zukunftsindustrien sichern, e-Health und MedTech Cluster im Freistaat Thüringen schaffen

Drs. 7/1713

Chancen der Digitalisierung im Gesundheitssystem nutzen: Kompetenzzentrum zur Entwicklung innovativer Versorgungsformen gründen

Drs. 7/1714

Chancen der Digitalisierung im Gesundheitssystem nutzen: Digitalisierung der medizinischen Aus- und Weiterbildung

Drs. 7/1715)

Chancen der Digitalisierung im Gesundheitssystem nutzen: Thüringer Aktionsplan Gesundheitskompetenz 4.0 vorlegen

Drs. 7/1716

In vier Anträgen fordert die Fraktion der FDP die Landesregierung auf, Kooperationen und Clusterinitiativen der Unternehmen und Forschungseinrichtungen der eHealth- und MedTech-Wirtschaft in Thüringen zu unterstützen, die Einführung eines Kompetenzzentrums zur Entwicklung innovativer Versorgungsformen, die Einführung eines Modellstudienganges „Digital Health“ und die Vorlage eines Thüringer Aktionsplanes Gesundheitskompetenz 4.0. vorzulegen. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel, zeigte sich offen für die von der FDP-Fraktion angestoßenen Initiativen, erklärte aber: „Manche Zielgruppen kann man mit digitalen Angeboten allein nicht erreichen.“ Daher sei auch mehr Arbeit an der digitalen Gesundheitskompetenz der Thüringer notwendig. Außerdem hebt er beispielsweise die von der CDU-Fraktion angestoßene Idee einer telemedizinischen Testregion hervor. Diese sei von der FDP-Fraktion nicht aufgenommen worden, aber im CDU-Antrag „Garantiert gut versorgt – Medizinische Leistungen in ganz Thüringen sichern“ (Drs. 7/2041), enthalten. Leitmotiv der Betrachtung der Anträge werde sein: „Wie bringen wir die Gesundheitsversorgung in Thüringen voran?“

Der Antrag „Chancen der Digitalisierung im Gesundheitssystem nutzen: Zukunftsindustrien sichern, e-Health und MedTech Cluster im Freistaat Thüringen schaffen“ (Drs. 7/1713) wurde, wie von der CDU-Fraktion beantragt, in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Familie überwiesen.

Der Antrag „Chancen der Digitalisierung im Gesundheitssystem nutzen: Kompetenzzentrum zur Entwicklung innovativer Versorgungsformen gründen“ (Drs. 7/1714) wurde nicht, wie von der CDU-Fraktion beantragt, in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Familie überwiesen. Der Antrag wurde unter Enthaltung der CDU-Fraktion abgelehnt.

Der Antrag „Chancen der Digitalisierung im Gesundheitssystem nutzen: Digitalisierung der medizinischen Aus- und Weiterbildung“ (Drs. 7/1715) wurde nicht, wie von der CDU-Fraktion beantragt, in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Familie überwiesen. Der Antrag wurde unter Enthaltung der CDU-Fraktion abgelehnt.

Der Antrag „Chancen der Digitalisierung im Gesundheitssystem nutzen: Thüringer Aktionsplan Gesundheitskompetenz 4.0 vorlegen“ (Drs. 7/1716) wurde, wie von der CDU-Fraktion beantragt, in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Familie überwiesen.

TOP 19) Antrag der Fraktion der AfD „Digitalisierung an Grundschulen darf kein Selbstzweck sein“ Drs. 7/1724

Die Fraktion der AfD plant, mit diesem Antrag den Einsatz digitaler Medien an (Grund-) Schulen stärker zu reglementieren. Diese sollten nur nach Absprache mit den Eltern oder in speziell dafür vorgesehenen Räumen eingesetzt werden. Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner, bewertete den Antrag der AfD wie folgt: „Wer den Antrag liest, dem wird sehr schnell klar, dass Digitalisierung verteufelt, Eltern bevormundet und den Lehrern die Kompetenzen abgestritten werden.“ Insbesondere die Risiken der Digitalisierung würden überbewertet. Darüber zeigte er sich enttäuscht, weil drei vernünftige Anträge im Bildungsausschuss vorliegen, zu denen es sogar mündliche Anhörungen gegeben habe, in denen die Folgen der Digitalisierung an Schulen sehr kritisch hinterfragt worden seien, jedoch ein positives Gesamtfazit gezogen wurde. Auch der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Mario Voigt, geht auf die geäußerte Problemstellung ein: „Natürlich geht es nicht darum, dass digitale Medien den Lehrer ersetzen.“ Er weist jedoch auch darauf hin, dass die digitalen Möglichkeiten in vier oder fünf Jahren das komplette Lernumfeld verändern werden. Die Chancen für unsere Kinder sollten daher nicht durch antiquierte Grundvorstellungen behindert werden. „Die geistige Enge und Armut, die Sie zeigen, würden wir gerne abstreifen.“ Denn die Jüngsten unserer Gesellschaft sollten so ausgebildet werden, dass sie weltweit die Spitzenkräfte ausmachen. Dafür müssten sie digital aber auch exzellent sein, so Voigt. Der Antrag wurde mit Stimmen aus allen Fraktionen außer der AfD abgelehnt.

TOP 20) Sicherheitsempfinden der Menschen stärken – Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur Gefahrenabwehr
Drs. 7/1727

Die CDU-Fraktion drängt auf den Ausbau der Möglichkeiten der Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen an besonders gefährlichen Orten in Thüringen. Die CDU-Fraktion hatte deshalb bereits im September 2020 einen Plenarantrag eingereicht. Dieser Antrag wurde nun während der Plenarsitzung am 7. Mai 2021 erstmals im Plenum debattiert. „Die jüngsten Vorkommnisse am 1. Mai in Jena zeigen erneut, dass es in Thüringer Innenstädten mittlerweile Kriminalitätsschwerpunkte gibt, die bevorzugt Opfer von Vandalismus und politisch motivierter Kriminalität geworden sind“, so der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Raymond Walk. Die Hilferufe der Stadtspitze an die Landespolitik in Erfurt zeige sehr deutlich, wie sehr die Videoüberwachung vor Ort als ein Mittel angesehen werde, besonders gefährliche Orte zu schützen. „Innere Sicherheit ist Kernaufgabe des Staates. Sicherheit ist auch Teil unserer Lebensqualität“, so Walk. Deshalb müsse das Land nun endlich die rechtlichen Rahmenbedingungen klären, unter denen die Kameras eingesetzt werden können. „Darüber hinaus erwarten wir von der Landesregierung, die Vorlage einer auch den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechenden landesweiten Gesamtkonzeption, zur Bekämpfung von Straftaten an besonders gefährlichen Orten“, sagte Walk. Hierzu werde es notwendig sein, die Umsetzung in den Kommunen auch personell, organisatorisch und finanziell sicherzustellen. Der Antrag der CDU-Fraktion wurde mit den Stimmen der Fraktionen DIE Linke, der AfD, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in den zuständigen Ausschuss für Inneres und Kommunales überwiesen.