Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 53.-55. Plenarsitzung (21.-23.07.2021)

23.07.2021

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

TOP 1) Thüringer Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes (ThürAGProstSchG) Drs. 7/3376

Die Landesregierung hat ein Thüringer Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes eingereicht, weil es einer Regelung der Aufgabenerfüllung durch die Landkreise und kreisfreien Städte bedurfte. Nach einer Anhörung im Ausschuss wurde das Ausführungsgesetz in der nun vorliegenden durch eine Mehrheit im zuständigen Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde durch eine Mehrheit aus der Fraktionen der CDU, der FDP und der regierungstragenden Fraktionen angenommen.

TOP 2a) Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2018 Antrag der Landesregierung Drs. 7/79

TOP 2b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2018 Antrag des Thüringer Rechnungshofs Drs. 7/63

Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Verfassung des Freistaates Thüringen in Verbindung mit § 114 Abs. 1 der Thüringer Landeshaushaltsordnung ist ein Entlastungsverfahren für jedes Haushaltsjahr durchzuführen. Der Thüringer Landtag hat nach Abschluss des Entlastungsverfahrens über die Entlastung der Landesregierung zu beschließen. Darüber hinaus hat der Thüringer Rechnungshof gemäß § 101 der Thüringer Landeshaushaltsordnung eine Rechnung nach Weisung für jedes Haushaltsjahr zu erstellen und dem Thüringer Landtag zur Prüfung vorzulegen. Sowohl die Vorlage der Haushaltsrechnung für das Jahr 2018 durch das Thüringer Finanzministerium, als auch die Vorlage des Prüfberichts 2020 durch den Thüringer Rechnungshof ist erfolgt, sodass der Landtag in der heutigen Sitzung das Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2018 mit seinem Beschluss abschließen konnte. Zunächst erstattete der Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses Volker Emde (CDU) Bericht und stellt die Beschlussempfehlung des Ausschusses vor. Er nahmt vorweg, dass sowohl die Entlastung der Landesregierung, als auch die des Thüringer Rechnungshofes durch den Haushalts- und Finanzausschuss empfohlen wird. Er berichtet, dass die Haushaltsrechnung durch die Landesregierung, die entsprechenden Bemerkungen des Thüringer Rechnungshofs und die darauffolgende Stellungnahme der Landesregierung in mehreren Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses beraten und mit weiteren Informationen untersetzt wurde. Volker Emde betonte, dass es hierbei nicht nur darum geht ein mögliches Fehlverhalten der Landesregierung aufzudecken und mögliche Einsparpotentiale aufzuzeigen, sondern darum Transparenz im Umgang mit den Landesfinanzen zu schaffen, Prozessoptimierungsbedarf festzustellen und Finanzierungsarten zu überdenken. „Letztendlich geht es immer um den effektiven Einsatz unserer Steuergelder in unserem Land!“, resümierte der Ausschussvorsitzende und bedankte sich beim Thüringer Rechnungshof für seine konstruktiven Ansätze und die Streitbarkeit in Verbindung mit konkreten Lösungsvorschlägen.

TOP 3a) Digitalisierung an Thüringer Schulen sinnvoll weiterentwickeln Drucksache 7/1126

TOP 3b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens Drucksache 7/1270

Mit den zusammengefassten Anträgen (Drs. 3365) der Fraktionen CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie dem zurückgezogenen FDP-Antrag soll die Digitalisierung innerhalb des Schulwesens durch ein ganzheitliches Konzept (in den Bereichen: leistungsfähige digitale Infrastruktur; Ausstattung mit digitalen Endgeräten; Qualifizierung der Lehrkräfte; digitale Lehr- und Lernmittel, Mediennutzung und digitalgestützter Unterricht; rechtliche Rahmenbedingungen, Datenschutz und Sicherheit sowie der stetigen Fortschreibung der Digitalstrategie) grundlegend vorangetrieben werden. Christian Tischner, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, hob den aus seiner Sicht wichtigen Dreiklang zwischen Technik, Qualifizierung und Angeboten hervor. Aus seiner Sicht habe die Corona-Pandemie mehr als deutlich gezeigt, dass in den vergangenen Jahren bei der Digitalisierung im Thüringer Bildungssystem, aber auch beim Breitbandausbau an Schulen, vieles sträflich vernachlässigt wurde. Nun gilt es, endlich zügig die notwendigen Schritte dafür anzugehen. Gerade Staaten wie Dänemark, Finnland oder Estland, so Tischner, zeigen beispielgebend, wie Digitalisierung an Schulen und moderner Unterricht im 21. Jahrhundert funktionieren kann. Der Antrag wurde durch die Fraktion der CDU, DIE LINKE, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP angenommen.

TOP 4a) „Chancen der Digitalisierung im Gesundheitssystem nutzen: Zukunftsindustrien sichern, e-Health und MedTech Cluster im Freistaat Thüringen schaffen“ Drs. 7/1713

TOP 4b) „Chancen der Digitalisierung im Gesundheitssystem nutzen: Thüringer Aktionsplan Gesundheitskompetenz 4.0 vorlegen“ Drs. 7/1718

In zwei Anträgen fordert die Fraktion der FDP die Landesregierung auf, Kooperationen und Clusterinitiativen der Unternehmen und Forschungseinrichtungen der eHealth- und MedTech-Wirtschaft in Thüringen zu unterstützen und die Vorlage eines Thüringer Aktionsplanes Gesundheitskompetenz 4.0. vorzulegen. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel, zeigte sich offen für die von der FDP-Fraktion angestoßenen Initiativen, bemängelte aber das Verhalten der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Wir haben eine Minderheitsregierung, die nur Dienst nach Vorschrift macht und die prinzipiell alles wegwischt, was nach Innovation aussieht.“ Die Anträge wurden von einer Mehrheit aus den Fraktionen DIE LINKE, der AfD, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der FDP und unter Enthaltung der CDU abgelehnt. Dazu erklärte Zippel: „Sie haben sich gegen diese Anträge die Mehrheit bei der AfD besorgt!“

TOP 5) „Familien den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen – Kinder-Bauland-Bonus umsetzen“ Drs. 7/2796

Der Antrag der CDU-Fraktion fordert die Landesregierung auf, für den mit dem Haushalt für dieses Jahr vereinbarten Kinder-Bauland-Bonus ein Umsetzungskonzept vorzulegen. Die Fraktion der CDU hatte durchgesetzt, dass Familien bei Erwerb oder Fertigstellung selbst genutzten Wohneigentums einen einmaligen Bonus von 2.500€ je Kind erhalten sollen. Dies solle jedoch nur ein Einstieg sein. Die Mittel sollten im nächsten Haushalt zumindest verstetigt werden, erklärte der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Prof. Dr. Mario Voigt in der ersten Beratung. In dieser, zweiten Beratung erklärte die Sprecherin der CDU-Fraktion Thüringen für Familie und Senioren, Beate Meißner: „Herr Minister Hoff hatte uns in der ersten Beratung mitgeteilt, dass die Landesregierung plane, zum 1. Juni eine entsprechende Förderrichtlinie vorzulegen. Wir haben heute den 22. Juli und es ist noch nichts geschehen.“ Für die Familien sei der Kinder-Bauland-Bonus ein wichtiges Signal, dass sie beim Erwerb von Wohneigentum unterstützt werden. Auch die Kritik aus der SPD-Fraktion, Menschen würden mit diesem Antrag dazu veranlasst, unvernünftige Kaufentscheidungen zu treffen, kontert Beate Meißner: „Sicher ist die Schaffung von Wohneigentum ein Risiko. Aber wir vertrauen den Familien, dass sie verantwortungsbewusst investieren.“ Familie sollten den Freiraum bekommen, den sie zur Entfaltung braucht; Nicht nur Freiheit in der Form des Zusammenlebens, sondern auch Freiheit in der Form des Wohnens. Der Kinder-Bauland-Bonus zwinge niemandem ein Modell auf, aber erleichtere es Familien, Wohneigentum zu erwerben. An die Landesregierung äußerte Meißner die Hoffnung, in Kürze eine entsprechende Förderrichtlinie vorzulegen: „Deshalb kann ich nicht nachvollziehen, dass nach der langen Beratung im Plenum noch immer keine Förderrichtlinie vorliegt.“ Der Antrag wurde federführend in den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten sowie mit beratend in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Familie überwiesen.

TOP 6) Einwilligung des Landtags gemäß §64 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung in die Veräußerung der landeseigenen Liegenschaft in Erfurt, Parkstraße 3 Drs. 7/3684

Der Landtag hat in seiner heutigen Sitzung einstimmig die Veräußerung seiner Liegenschaft in Erfurt, Parkstraße 3 an einen privaten Investor, beschlossen. Der entsprechende Antrag der Landesregierung wurde im Haushalts- und Finanzausschuss beraten und einstimmig zur Beschlussvorlage beschlossen. Die Beratung fand ohne Aussprache statt.

TOP 7) „Sicherstellung und Weiterentwicklung regionaler Gesundheitsstrukturen – Initiierung eines Modellprojektes zur Versorgungsplanung“ Drs. 7/2056

Der Antrag der FDP-Fraktion zielt darauf ab, die Vernetzung stationärer und ambulanter Versorgung, die sogenannte sektorenübergreifende Versorgung, in Thüringen auszubauen. Dazu schlägt die FDP sowohl ein Modellprojekt zur Stärkung regionaler Gesundheitsräume vor, drängt aber auch die Entwicklung eines ambulant-stationären Leistungskatalogs. Aus Sicht der CDU-Fraktion ist die Grundtendenz des Antrages richtig, da die Ambulantisierung wie auch die Stärkung der sektorenübergreifenden Versorgung enorme Kostenersparnisse des Gesundheitssystems und gleichzeitig keinen Qualitätsverlust der Gesundheitsversorgung bewirkt. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel, erklärte jedoch auch, dass der Thüringer Landtag als Adressat dieser Anträge der falsche sei, weil strukturelle Reformen aus dem Bundesgesundheitsministerium kommen müssten. Die Dringlichkeit zeige sich beim Blick über die Landesgrenzen: „Andere Länder sind beim Überwinden der Sektorenhürden bereits weiter.“ Die Fraktion der CDU plädierte dafür, den Antrag in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Familie zu überweisen. Dem folgten alle Fraktionen.

TOP 8) Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädt-Aue führen Drucksache 7/2100

Abg. Kellner legte für die CDU die Sicht der Fraktion auf das folgende Problem dar. Insbesondere die Gemeinde Nesse-Apfelstädt hat in den vorangegangenen Jahren bei der Unteren Wasserbehörde, der Thüringer Fernwasserversorgung und unmittelbar bei der Thüringer Umweltministerin immer wieder darauf hingewiesen, dass in den Sommermonaten das Bett der Apfelstädt und auch der mit Fördermitteln naturnah hergerichtete Mühlgraben in der Ortslage des Dorfes Apfelstädt über Wochen und Monate trockenfällt. Zeitweise wurde daraufhin, auf Veranlassung der Unteren Wasserbehörde, die Mindestabgabe aus den Talsperren im Oberlauf zu Gunsten des Flusses erhöht. Im Rahmen des Projektes wird das Wasser aus der Talsperre Tambach-Dietharz seit diesem Jahr zusätzlich über die Westringkaskade am Flussgebiet der Apfelstädt vorbei geleitet, um in einem Schaukraftwerk im Erfurter Norden Ökostrom zu erzeugen. Die Thematik war bereits Anlass für mehrere parlamentarische Anfragen der CDU-Fraktion (Drucksachen 6/7595, 6/7596 und 7/556), welche vom TMUEN bisher nur unzureichend beantwortet wurden. Im Ergebnis der Anfragen wurde durch das zuständige Ministerium kein Problem erkannt und keine Notwendigkeit für eine Änderung des Wassermanagements der Apfelstädt gesehen. Dies widerspricht nicht nur den Empfehlungen des Managementplans für das FFH-Gebiet 55 der Mittleren Apfelstädt-Aue, sondern auch den Beobachtungen der Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. Die Argumentation, allein die „Klimakrise“ als Grund für das Projekt anzugeben und keine Alternative für den Erhalt der durch den akuten Wassermangel bedrohten Flora und Fauna in der Apfelstädt-Aue aufzuzeigen, kann nicht gefolgt werden. Gegen das Insektensterben, den Verlust in Vogel- und Fischfauna und die Änderung des Mikroklimas in der Apfelstädt-Aue werden Lösungsvorschläge vom TMUEN erwartet, um die Situation dort wieder nachhaltig zu verbessern. Davon war im heutigen Sofortbericht der Ministerin aber wieder keine Rede. Die CDU-Fraktion unterstützt mit ihrem Antrag die Bemühungen der betroffenen Gemeinden und Bürger vor Ort und fordert von der Landesregierung weiter Aufklärung und Lösungen zu diesem Sachverhalt. Der Antrag der CDU wurde nach kontroverser Diskussion mehrheitlich in den AfUEN zur weiteren Beratung überwiesen.

TOP 9) „Schutz des Lebens und seelischen Wohlbefindens von Senioren und anderen Risikogruppen während der Corona-Pandemie Alternativantrag der Fraktion der CDU Drucksache 7/2168

Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN „Lebensqualität von Seniorinnen und Senioren, pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen auch in der Corona-Pandemie sichern“ Drucksache 7/3728)

Einsamkeit unter Senioren ist ein zunehmendes Problem. Insbesondere während der Corona-Pandemie kann das Maß an sozialer Isolation erschreckende Ausmaße annehmen. Die beiden Anträge zielen auf die Reduktion der Einsamkeit, wobei der Antrag der CDU-Fraktion einen Ausbau alternativer Kontaktmöglichkeiten bei gleichzeitiger Beibehaltung bestehender Schutzmöglichkeiten vorschlägt. Die Sprecherin für Familie und Senioren der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Beate Meißner: „Der Hintergrund dieses Antrages ist ein ernster und ein wichtiger. Wir wissen auch alle nicht, was uns im Herbst und Winter ereilen wird.“ Meißner erinnert, „wie viele Verstorbene wir in den Pflegeeinrichtungen zu verzeichnen hatten.“ Gleichzeitig sei es zu herzzerreißenden Szenen gekommen, „wo Ehepartner ihre stationär gepflegten Partner nicht besuchen konnten oder Angehörige kein Abschied nehmen konnten“, wie nicht zuletzt in den Ausschussberatungen zu Selbstbefassungsanträgen der CDU-Fraktion deutlich wurde. In diesem Spannungsfeld sei es notwendig, Möglichkeiten zu schaffen, sodass Senioren gefahrlos einer drohenden oder bestehenden Isolation entfliehen: „Wir haben 15 Millionen Euro im Haushalt verankern können, die dazu dienen, dass Pflegeeinrichtungen ausgestattet werden können, damit es nicht wieder zu herzzerreißenden Szenen kommt.“ Die Fraktion der CDU plädierte dafür, die Anträge in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Familie zu überweisen. Dem folgten alle Fraktionen. Die Fraktion der AfD enthielt sich zur Ausschussüberweisung des Antrages der regierungstragenden Fraktionen.

TOP 10) Antrag der Fraktion der AfD "Waldbesitzer unterstützen, Holzbranche und Bauwirtschaft im Freistaat sichern: Die aktuellen Chancen für die Thüringer Holzwirtschaft nutzen" Drucksache 7/2193

Abgelehnt hat der Landtag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP und R2G einen Antrag der AfD-Fraktion, der sich mit der Holzwirtschaft, mit ThüringenFORST, der Unterstützung der Waldbesitzer und einigem mehr, was den Wald angeht, befasst. Für die CDU-Fraktion begründete der forstpolitische Sprecher, Marcus Malsch, die Ablehnung mit der Gegenstandslosigkeit der Forderungen. Zwar seien die Antragsinhalte durchaus berechtigt, in nahezu allen Fällen aber abgearbeitet oder würden von den waldbewirtschaftenden Akteuren bereits umgesetzt. Malsch verwies auf das in den letzten Monaten Erreichte: So habe der Landtag die Finanzzuführungen an die Forstanstalt verstetigt und sie damit fit gemacht für die aktuell immensen und die zukünftigen Aufgaben, sowie zusätzliche 11 Mio. EUR für den Waldumbau im Staatswald bereitgestellt. Die privaten und kommunalen Waldbesitzer wurden auf Antrag der CDU-Fraktion seit diesem Jahr erstmalig mit einer Flächenprämie von 15 Mio. EUR unterstützt. Der Landtag und der zuständige Forstausschuss hatten in unzähligen Sitzungen über die die Situation im Wald und in der Holzwirtschaft beraten, die nötigen Erkenntnisse gewonnen und die erforderlichen Hilfen für die Akteure und für den Wald auf den Weg gebracht. Einer erneuten Beratung, mit der sich die AfD lediglich schmücken will, bedürfe es daher nicht.

TOP 11) Existenzsichernde Maßnahmen in der Corona-Krise für Thüringer Brauerei Branche

Keine Unterstützung für mittelständische Familienbrauereien in Thüringen Drucksache 7/2198

Im heutigen Plenum des Thüringer Landtags wurde ein Antrag der FDP-Fraktion behandelt, der die existenzbedrohenden Schwierigkeiten Thüringer Brauereien durch die Einschränkungen während der Corona-Pandemie mit der Stundung von Biersteuer begegnen möchte. Der behandelte Antrag stammt aus dem Dezember des Jahres 2020.

Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Maik Kowalleck, betonte, dass seine Fraktion dieses Thema ebenfalls seit längerer Zeit im Blick hat und deshalb im vergangenen Haushalt dafür gesorgt hat, dass im Corona-Sondervermögen 2 Mio. EUR für mittelständische Brauereien eingestellt wurden. Die Landesregierung war an dieser Stelle jedoch nicht bereit, ein eigenes Programm für existenzbedrohte mittelständische Brauerreinen in Thüringen aufzulegen und verpasste somit die Chance, ihren eigenen Gestaltungsspielraum zu nutzen, um einen Akzent für regional verwurzelte Unternehmen zu setzen. Im aktualisierten Wirtschaftsplan wurden diese 2 Mio. EUR in den Landesanteil des Härtefallfonds im Rahmen der Überbrückungshilfe III umgeschichtet. Der Landtag sah keinen weiteren Diskussionsbedarf zu diesem Antrag und lehnte somit den Antrag auf Überweisung in den Haushalts- und Finanzausschuss mit den Stimmen von R2G ab. Im weiteren Verlauf wurde der Antrag der FDP-Fraktion in Gänze abgelehnt.

TOP 12) Wer das Land ernährt, verdient Respekt - Verbot von Grünlandumbruch streichen
Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 7/2199

Im Agrarausschuss weiter debattiert wird ein Antrag der FDP-Fraktion. Es geht darum, das sogenannte Grünlandumbruchsverbot abzuschaffen. Ziel ist, das Ackerland auch bei einer langjährigen Grünlandnutzung den Ackerstatus nicht verliert. Dies deshalb, weil die Umwandlung vom Acker- zum Grünlandstatus mit einem massiven Wertverlust einherginge und den Betrieben jegliche Möglichkeit einer künftigen Ackernutzung entzogen würde. Nach der aktuellen Rechtslage müssen Flächen, die einen Ackerstatus besitzen, aber als Grünland genutzt werden, spätestens nach fünf Jahren umgebrochen und gegebenenfalls neu angesät werden. Dies zu lösen ist ein grundsätzliches Dilemma: Einerseits darf aus o. a. Gründen der Ackerstatus nicht verloren gehen. Andererseits leistet Grünland, insbesondere Dauergrünland, einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Biodiversität und Klima. Dauergrünland gehört damit nicht nur zu den artenreichsten Nutzungsformen unserer Kulturlandschaft, sondern speichert auch größere Mengen Kohlenstoff, schützt die Böden vor Erosion und ist wichtig für den Wasserrückhalt sowie die Qualität der Wasserkörper. Aus umweltbiologischer Sicht macht es jedenfalls keinerlei Sinn, Grünlandbestände in regelmäßigen Abständen umzupflügen und wieder neu anzusäen. Der Antrag wurde ohne Aussprache in den Ausschuss überwiesen.


TOP 13) Kein Suedlink und kein Suedostlink - Für eine Neuausrichtung der Energiepolitik ohne schädlichen Netzausbau durch Thüringen - Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 7/2251

Der Antrag der AFD-Fraktion hat zum Inhalt, die Leitungsprojekte Suedlink und Suedostlink aufzugeben. Für die CDU-Fraktion vertrat der umwelt- und energiepolitische Sprecher, Thomas Gottweiss, die Position, wonach Thüringen nicht der Lastesel der Energiewende in Deutschland werden soll. Diese Position vertritt die CDU-Fraktion schon mehrere Jahre und sieht in der Querung des Freistaates mit den großen Übertragungsleitungen eine zunehmende Belastung. „Wir haben uns immer dafür eingesetzt, den Suedlink parallel zur Autobahn A 7 direkt in Hessen nach Bayern zu führen Nachdem der Südostlink entlang der Autobahn A 9 kurz vor seiner Ausführung steht, entzünden sich am Suedlink nun weiter viele Widerstände. Die Thüringer Landesregierung hat mit ihren Einwänden dagegen versagt und suggeriert aber noch immer der Bevölkerung, diese Leitung verhindern zu können“, so Gottweiss. Ein Teilerfolg habe immerhin erreicht werden können, indem die Leitung nicht schon im Eichsfeld nach Thüringen hineinschwenkt, sondern nur von Gerstungen bis Henneberg Thüringen quert. Der Antrag der AfD ist dagegen grundsätzlich gegen die Energiewende und die dafür notwendigen Übertagungsleitungen gewandt. Das kann auch nicht die Lösung sein und deshalb wurde dieser Antrag auch mit den Stimmen aller Fraktionen, außer der AfD, abgelehnt.

TOP 25) Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“ Drs. 7/3665

Mit dem Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Arbeit der Treuhandanstalt in Thüringen möchte die CDU-Fraktion eine sachliche und differenzierte Aufarbeitung der bis heute umstrittenen Geschichte dieser Einrichtung auf parlamentarischer Ebene anstoßen. Dadurch soll mit den von LINKEN und AfD kolportierten Mythen und Lügen aufgeräumt werden, wonach die Treuhandanstalt lediglich eine Abfolge von Missständen und Fehlentwicklungen war und die Treuhand allein und ursächlich für den Verlust von Millionen Arbeitsplätzen in Ostdeutschland verantwortlich war, verdeutlichte Maik Kowalleck für die CDU-Fraktion in seiner Rede. Vielmehr sollen die tatsächlichen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen und Folgen der Treuhand in Thüringen aufgezeigt werden und somit ein Beitrag zu einer echten Aufklärung über die wahren Zusammenhänge und Prozesse in der Zeit zwischen 1990 und 1994 geleistet werden. Per Minderheitenrecht wurde der geforderte Untersuchungsausschuss durch die Mitglieder des Landtages beschlossen.

TOP 26) Untersuchungsausschuss „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“ Drucksache Drs. 7/3739

Gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes und § 83 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags wurde am Donnerstag, 22.07.2021, ein Untersuchungsausschuss zu folgendem Thema eingesetzt: "Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung". Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Raymond Walk unterstich während seiner Rede im Plenum: „Der Schutz der Menschen vor Gewalt und die Gewährleistung des inneren Friedens sind Kernaufgaben des Staates und Grundlage jedes freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens. Dazu hat der Staat das Gewaltmonopol inne. Politisch motivierte Gewaltkriminalität bis hin zu Ansätzen für terroristische Ausprägungen fordern den Staat daher in besonderer Weise heraus. Fehler und politische Nachlässigkeiten in diesem Bereich fallen daher besonders ins Gewicht. In den vergangenen Monaten sorgten eine Reihe schwerer, mutmaßlich von linksextremen Gewalttätern verübter Straftaten bei uns in Thüringen für traurige Aufmerksamkeit.“ Die aktuelle Entwicklung ist Anlass für die CDU-Fraktion, das gesamte Feld der politisch motivierten Gewaltkriminalität und seine bedrohlichen Folgen für die jeweiligen Opfer, aber auch für die Stabilität und Handlungsfähigkeit unseres auf angstfreie Debatten angewiesenen demokratischen Systems zu untersuchen. Deshalb müssen die Sicherheitsbehörden jede Form von Verfassungsfeindlichkeit und Extremismus im Blick haben: Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus und sonstige Formen. Dies gilt erst recht für die politisch motivierte Gewaltkriminalität bis hin zu terroristischen Formen. Der Untersuchungsausschuss soll daher vornehmlich die Gewaltkriminalität in sämtlichen Phänomenbereichen in den Blick nehmen und den angemessenen staatlichen Umgang mit diesen jeweiligen Bereichen überprüfen.

TOP 29) Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2020 Drucksache 7/3635

Der Abgeordnete Michael Heym nahm mit seiner Erfahrung als langjähriger Vorsitzender des Petitionsausschusses für die CDU-Fraktion Stellung zum Jahresbericht des Petitionsausschusses. Vorab dankte er dem Petitionsreferat, dem Bürgerbeauftragten und der Staatskanzlei für die sehr gute Zusammenarbeit. Im Ausschuss geht es um die Würdigung der Anliegen der Bürger und nicht um politische Instrumentalisierung. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie waren 2020 bestimmend. Er betonte die klare Bestimmung der Funktion des Härtefallfonds, der nicht zweckentfremdet werden darf. Er nannte einige wichtige Petitionen, wie der Antrag der Waldbesitzer bzgl. der Hilfen gegen den Borkenkäferbefall. „Gegen Windkraftanlagen im Wald sprachen sich tausende Bürger aus und die Änderung des Waldgesetzes auf Initiative der CDU-Fraktion war dann ein voller Erfolg für dieses bürgerschaftliche Engagement“, so Heym. Aber der Ausschuss müsse auch effektiver werden, denn bis zu 11 Stunden Tagungszeit seien einfach zu lang. Wie wichtig Petitionen sind, verdeutlicht das Resümee des Abgeordneten Heym: „Der Petitionsausschuss ist der Seismograph für die Sorgen und Nöte der Bürger“.

TOP 32) Wahl der beziehungsweise des Vorsitzenden und der beziehungsweise des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses "Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch - gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung" Drs. 7/3696

Der Landtag hat einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, der Strukturen politischer Gewalt in Thüringen aufspüren soll. Zum Vorsitzenden des Ausschusses wurde am Donnerstag der CDU-Innenpolitiker Raymond Walk gewählt. Der 59-Jährige erhielt im Landtag 46 von 83 abgegebenen Stimmen. 30 Abgeordnete votierten gegen ihn, 7 enthielten sich. Damit erhielt Walk Stimmen aus mehreren Fraktionen - die CDU allein verfügt im Parlament über 21 Stimmen. Der Vorschlag der Fraktion DIE LINKE für einen stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses wurde während der Plenarsitzung zurückgezogen.

TOP 33 a) Konstruktives Misstrauensvotum - Antrag der Fraktion der AfD nach Artikel 73 der Verfassung des Freistaats Thüringen Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags
Drucksache 7/3806

Nein zu Höcke und einem durchschaubaren Schmierentheater

Die AfD-Fraktion ist erwartungsgemäß mit ihrem Versuch gescheitert, Bodo Ramelow durch ein konstruktives Misstrauensvotum zu stürzen und ihren Vorsitzenden Björn Höcke als neuen Ministerpräsidenten durchzusetzen. 22 Abgeordnete stimmten für Höcke, 46 gegen ihn. Die Abgeordneten der CDU-Fraktion hatte an der Abstimmung nicht teilgenommen, weil sie sich nicht zum Teil einer durchsichtigen Inszenierung der AfD machen lassen wollten, denn jenseits der AfD-Fraktion gilt Höcke als grundsätzlich nicht wählbar. Es ist der prominenteste Repräsentant der rechtsextremen Kräfte in der AfD. CDU-Fraktionschef, Mario Voigt, bezeichnete den Antrag der AfD-Fraktion demzufolge als „Schmierenkomödie“, die man boykottiere. Er wies in seinem Redebeitrag nach, dass Höcke ein undemokratisches, freiheitsfeindliches und völkisches Politikverständnis hat, das weder Thüringen noch Deutschland brauche.


TOP 35a) Thüringer Interessen bei der Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle schützen Drs. 7/3698

Für die CDU-Fraktion zeigte sich Christina Tasch im Rahmen einer Aktuellen Stunde der SPD überzeugt, dass die Suche nach einem bundesdeutschen Atommüll-Endlager an Thüringen vorbeiziehen wird, obwohl jetzt modellhafte Methoden zur Erkundung in Salz und Kristallin genau hier im Freistaat entwickelt werden sollen. Doch dabei haben die Wissenschaftler bislang nur die Gesteinsarten in den Blick genommen, in denen diese Einlagerung theoretisch möglich wäre wie in Salz, Granit und Tonstein. In weiteren Untersuchungsschritten werden sich sowohl die Thüringer Salzlager wie auch die kristallinen Gesteinsschichten als ungeeignet erweisen. Thüringen ist der geologische Schraubstock Deutschlands. Zwischen Harz und Thüringer Wald ist kein sicherer Platz für ausgediente Kernbrennstoffe. Hier gibt es für ein Atommüll-Endlager zu viele tiefreichende Störungszonen, die Wegsamkeiten für die Zerfallsprodukte des strahlenden Abfalls bieten würden. Auch sind bisher die seismisch aktiven Regionen in Thüringen im Zwischenbericht nicht ausreichend berücksichtigt worden. Eine Hauptanforderung an das Endlager ist ja, dass die Lagersicherheit für den Atommüll bis zu einer Million Jahre gesichert sein soll. Das kann in Thüringen ernsthafterweise niemand garantieren, machte Tasch deutlich.

TOP 35b) Lösungen finden anstatt Hindernisse suchen. Reaktivierung von Bahnstrecken am Beispiel der Höllentalbahn zwischen Thüringen und Bayern Drs. 7/3732

Auf Antrag der FDP-Fraktion hat der Landtag die Reaktivierung der Höllentalbahn thematisiert. Das erwartete Bekenntnis zur Wiederinbetriebnahme der Strecke gaben alle Fraktionen ab. Es gibt sowohl in Bayern als auch in Thüringen einen breit artikulierten Wunsch nach einer stärkeren Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene. In Thüringen wäre das Zellstoffwerk in Blankenstein Profiteur, ebenso wie einige holzverarbeitende Betriebe und natürlich die Ortschaften, durch die derzeit die Produkte auf LKW rollen. Auch zusätzliche Möglichkeiten für den Personenverkehr und den touristischen Verkehr sind Erwartungen, die an die Wiederinbetriebnahme geknüpft sind. Für die CDU-Fraktion hat der Sprecher für Infrastruktur, Marcus Malsch verdeutlicht, dass „die Stärkung des Güter- und Personenverkehrs eine bedeutende Maßnahme zur Erreichung der Klimaschutzziele und der Daseinsvorsorge darstellen.“ Die Unterstützung des Vorhabens sage er deshalb zu. Nachdem nun objektive Daten und Fakten zu den Umweltauswirkungen vorlägen, sei es an der Zeit, dass der Ministerpräsident nun das Gespräch mit allen Beteiligten, auch in Bayern, mit den betroffenen Kommunen und Landkreisen und mit der Bahn suche und Lösungen präsentiere.

TOP 35c) Antrag der Fraktion der AfD „Schüler und Lehrer unterstützen – Voraussetzungen für einen neuen Schulfrieden und zukünftigen Unterricht sichern.“ Drucksache 7/3739

In der aktuellen Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD wurde sich mit den Folgen der Corona-Pandemie im Bildungsbereich auseinandergesetzt und der Blick auf Geleistetes, aber auch auf das kommende Schuljahr gerichtet. Die AfD-Fraktion kritisierte wiederholt die Schulschließungen pauschal als überzogen und unbegründet. Christian Tischner, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, verwies an dieser Stelle noch einmal eindringlich auf die Versäume der rot-rot-grünen Landesregierung in den vergangenen sieben Jahren. Mit einem Vergleich verschiedener Bereiche, in denen er die aktuellen Zahlen mit denen vom Schuljahr 2014/15 gegenüberstellte, belegte er exemplarisch das Versagen. So skizzierte er beispielsweise die rückläufigen Lehrer- und Lehramtsanwärterstellen, den Anstieg von Schülern die ein Schuljahr wiederholten oder den Aufwuchs von Schülern, die ohne Abschluss die Schulen verlassen. Zusammenfassend appellierte er nochmals an die Landesregierung und Minister Holter mehr zu tun, denn aus seiner Sicht fehle es in Thüringen nicht an Vorschlägen, sondern es scheitert an der konkreten Umsetzung.

TOP 35d) Zunehmende Extremwetterereignisse als Folge der Klimakrise - Vorsorgende Klimaanpassung in Thüringen insbesondere bei der Wasserbewirtschaftung vorantreiben Drs. 7/3753

Der naturschutzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Stephan Tiesler, machte bei dieser Aktuellen Stunde der Grünen deutlich, dass es im Sommer im extreme Gewittersituationen gibt. Die spezielle Situation war z.B. jetzt in NRW und Rheinland-Pfalz, dass sich ein Tiefdruckgebiet festgesetzt hatte. Das führte dazu, dass es innerhalb eines begrenzten Gebiets, mit einem Durchmesser von etwa 200 Kilometern, sehr lange sehr heftig geregnet hat. Ein einzelnes Ereignis wie dies Flutkatastrophe ist schwer allein dem Klimawandel zuzuschreiben, der aber natürlich darauf Auswirkungen hat. Denn umso wärmer die Luft ist, umso mehr Wasser kann sie aufnehmen. Bei einem Grad Erwärmung kann die Luft etwa 3-4 Prozent mehr Wasser aufnehmen und dann fällt in so einer Situation auch mehr Wasser vom Himmel. In Kombination mit der Verlangsamung der Wettergebiete, die seit gut 10 Jahren auf der ganzen Nordhalbkugel beobachtet werden, führt das zu dieser heftigen Ausprägung des Wetters. Das Problem ist, dass der Klimawandel dazu geführt hat, dass die Erde sich nicht gleichmäßig erwärmt. Die Erwärmung geht am Nordpol schneller voran als am Äquator. Dadurch hat sich der Druckunterschied verringert. Das heißt, die Wetterphasen dauern heute länger an als noch vor 50 Jahren. Bei solchen Ereignissen ist nicht vorhersehbar, wo sie auftreten. Eine aktuelle Auswertung von Radardaten der letzten 20 Jahre hat kürzlich gezeigt, dass es keinen Gewitterschwerpunkt in Deutschland gibt. Es kann quasi überall in Deutschland auftreten. In den Gebirgslagen hat es schlimmere Auswirkungen. Im Flachland hat man nicht den starken Effekt, dass es über große Flächen zusammenläuft und sich an Bachläufen konzentriert. In Gebirgen ist das anders. Desto steiler das Gelände ist, umso schneller läuft es zusammen und überflutet die Ortschaften in Tallagen, wie jetzt im Sauerland, in der Eifel, in der Sächsischen Schweiz oder im Berchtesgadener Land. Gegen die lokalen Gewitterhochwasser kann man sich kaum schützen. Unsere Kanalisation kann so viel Wasser nicht auffangen. Lösungen könnten aber zum Beispiel Versicherungen gegen Elementarschäden sein, um das Risiko auf viele Schultern zu verteilen. Und in Bauleitplänen und Flächennutzungsplänen muss konsequent darauf geachtet werden, dass Flussauen nicht mehr zugebaut und den Flüssen und Bächen endlich wieder mehr Raum gegeben wird, forderte Tiesler.

TOP 35e) Ursachen, Entscheidungen und Schlussfolgerungen für Thüringen betreffend den 19. Juli 2021 Drs. 7/3784

Der CDU-Abgeordnete Christian Herrgott erklärte in der Aktuellen Stunde der Linken zum Nichtzustandekommen der Neuwahl des Thüringer Landtags gemeinsam mit der Bundestagswahl die Sicht der Union auf die jüngsten Ereignisse. „Am Freitag haben Grüne und Linke ihre Unterstützung für den Antrag zur Neuwahl entzogen. Gegen den Willen von CDU und SPD. Das war ein Fehler. Dadurch haben sie den Bürgern die Möglichkeit genommen, den Landtag neu zu wählen.“ Herrgott machte deutlich, dass die Union ein außerparlamentarisches Gremium für die Suche nach Mehrheiten im Landtag ablehnt. Er reagierte damit auf einen Vorschlag der Thüringer SPD, die am Dienstagabend die Bildung eines Koordinierungsausschusses angeregt hatte, in dem sich Vertreter von Linke, CDU, SPD, Grüne und FDP regelmäßig austauschen sollten. „Das ist für den Rest der Legislatur tatsächlich eine Zumutung“, so Herrgott. Zu der mit der Sommerpause beendeten Übergangsvereinbarung zwischen Rot-Rot-Grün und der CDU sagte Herrgott: „Probieren Sie es aus, suchen Sie sich Ihre Mehrheiten – für jedes einzelne Vorhaben, für jeden einzelnen Antrag.“

TOP 35f) Menschen nicht im Stich lassen – Schutz der Thüringer Bevölkerung in Katastrophenfällen Drs. 7/3805

Die Flutkatastrophen in verschiedenen Teilen unseres Landes haben viel Leid gebracht. Deshalb hat die CDU-Fraktion eine aktuelle Stunde zum Thema „Menschen nicht im Stich lassen – Schutz der Thüringer Bevölkerung in Katastrophenfällen“ eingereicht. Jonas Urbach unterstrich für die CDU-Fraktion in seiner Rede: „Wir müssen aus dieser immensen Krise die Lehren für Thüringen ziehen. Die Warnung der Bevölkerung und die Ausstattung der verschiedenen Institutionen im Katastrophenschutz müssen zwingend verbessert werden, und auch die Anstrengungen des Landes beim Hochwasserschutz müssen weiter intensiviert werden.“

TOP 37) „Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes“ Drs. 7/2207

Die Gesetzesänderung ist aus Sicht der Landesregierung notwendig, weil nach den Grundsätzen der Verordnung (EU) 2016/679 die Verarbeitung personenbezogener Daten entweder auf einer ausdrücklichen Einwilligung oder einer gesetzlichen Grundlage beruhen muss. Weiterhin soll durch das Gesetz eine Ethikkommission bei der Landesärztekammer und der Friedrich-Schiller-Universität eingerichtet werden, die dem Schutz der Patienten, der Forschenden und der Vertrauensbildung Vorschub leistet. Während der Anhörung wurden massive Nachbesserungspotentiale im Gesetzentwurf festgestellt. Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dr. Thadäus König, zählte unter anderem acht Änderungen allein der Landesapothekenkammer auf. Weiter habe er „noch nie erlebt, dass ein Beauftragter einen Gesetzentwurf für europarechtswidrig hält.“ Dementsprechend wurde ein entsprechender Änderungsantrag durch die CDU gemeinsam mit den regierungstragenden Fraktionen erarbeitet. Schlussendlich erklärte König: „Wir haben uns konstruktiv verhalten. Unser Appell an die Landesregierung ist jetzt, die Novellierung des Heilberufegesetzes schnell vorzunehmen, sodass wir rechtlich auf sicheren Beinen stehen.“

TOP 38) Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022 (ThürAGZensG 2022) Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 7/2237

Der Zensus 2022 ist eine für Mai 2022 geplante Volkszählung, mit der Bevölkerungsdaten gewonnen werden, die der Europäischen Union (EU) im Abstand von zehn Jahren erhoben werden. Die Europäische Union hat mit Erlass der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 alle Mitgliedstaaten verpflichtet, alle zehn Jahre eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung durchzuführen. Mit dem Zensusgesetz 2022 vom 26. November 2019 (BGBl. I S. 1851) in der jeweils geltenden Fassung hat der Bundesgesetzgeber die Durchführung einer Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus) mit Stand vom 15. Mai 2022 angeordnet. Bereits während der ersten Beratung im Plenum am 22. April 2021 hat Raymond Walk für seine Fraktion deutlich gemacht, dass es aus Sicht der CDU-Fraktion keine Alternative gibt, da die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über Volks- und Wohnungszählungen in der jeweils geltenden Fassung sowie des Zensusgesetzes 2022 verpflichtend sind. Bereits im Ausschuss hat Raymond Walk dafür geworben, dass man die Kommunen bei der finanziellen Bewältigung der geplanten Volkszählung nicht alleine lässt, die Landesregierung hat zugesagt, dass dies nicht der Fall sein wird. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde mit einer Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses mit den Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. Die AfD-Fraktion und die FDP-Fraktion enthielten sich während der Abstimmung.

TOP 45) Zweites Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz (2. ThürErstSchKiG) Drucksache 7/3579

Mit dem Gesetzesentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erfolgt die inhaltliche Klarstellung der Regelungen zur Erstattung von Beiträgen für angeordnete Schließungen der Schulen und Kindertagesstätten im Rahmen des Bundesinfektionsschutzgesetzes. Im ursprünglichen Gesetz wurden lediglich die landesrechtlichen Gesetzgebungen geregelt. Christian Tischner, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, hob noch einmal hervor die Wichtigkeit hervor, diese gesetzliche Regelung zügig auf den Weg zu bringen, um Eltern zeitnah die Beiträge zu erstatten und so die Thüringer Familien spürbar entlasten zu können. Fraktionsübergreifend wurde dem Gesetzesentwurf einstimmig angenommen.

TOP 47) Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes (ThürSpbkG) Drs. 7/3551

Zur Einbringung erläuterte Frau Abgeordnete Merz (SPD), dass das vorliegende Gesetz eine Erweiterung zum bereits im vergangenen Juni-Plenum verabschiedeten Thüringer Umsetzungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 darstellt und begründete die Schaffung eines separaten Spielbankengesetzes zur gesetzgeberischen Umsetzung des Online Casinos. Der neue Glücksspielstaatsvertrag 2021 sieht landesgesetzliche Bestimmungen für Online-Casinospiele (§ 3 Abs. 1a. Satz 2 GIüStV 2021), vor. Diesem gesetzgeberischen Auftrag soll durch eine Neufassung des Thüringer Spielbankgesetzes als Thüringer Gesetz über Spielbank und Online-Casino nachgekommen werden. Nach § 22 c GlüStV 2021 können die Länder auf entsprechend gesetzlicher Grundlage selbst Online Casinospiele veranstalten (§ 22c Abs. 1 Nr. 1 GlüStV 2021) oder Konzessionen für die Veranstaltung dieser Spiele vergeben (§ 22c Abs. 1 Nr. 2 GlüStV 2021). Das entsprechende Regelungssystem für stationäre Spielbanken soll in dem jeweiligen Bundesland erfolgen. Da in Thüringen derzeit keine Spielbank betrieben wird, kann landesgesetzlich eine Festlegung im Sinne des § 22c Abs. 1 GlüStV 2021 neu erfolgen. Hierbei bietet sich aufgrund der besonderen Suchtgefahr dieser Spiele die staatliche Veranstaltung an, da die Verantwortlichkeit des Landes die Gewähr dafür bietet, dass die Angebote manipulierungsfrei und maßvoll erfolgen. Im ursprünglichen Gesetzesentwurf zum Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags war keine länderspezifische Ausführung zum künftig zulässigen Angebot von Online-Casino, Online-Poker und virtuellem Automatenspiel enthalten. Ebenfalls wurde keinerlei Konkretisierung für das auf den Wirkungsbereich von Thüringen beschränkte Angebot von Online-Casino im Sinne von §22c GlüStV getroffen. Mit dem nun vorliegenden gemeinsamen Gesetzesentwurf der Fraktionen DIE LINKE/ SPD/ BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN und der CDU zur Änderung des ThürSpbkG wird das nachgeholt. Es ist aus Sicht der CDU-Fraktion zu begrüßen, dass der Markt im Bereich Online-Casino von einem staatlichen Anbieter besetzt werden soll, um Thüringen diese Einnahmen zu sichern. Der Landtag beschloss in der heutigen Sitzung jeweils einstimmig die Überweisung in den Haushalts- und Finanzausschuss als federführenden Ausschuss und die Überweisung in den Innen- und Kommunalausschuss als mitberatenden Ausschuss.