Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 67.-69. Plenarsitzung (15.-17.12.2021)

16.12.2021

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

TOP 1) Thüringen Monitor: Unterrichtung durch die Landesregierung (Drs. 7/4518)

In der Debatte zu den Ergebnissen des Thüringen-Monitors warben Vertreter mehrerer Fraktionen für Gemeinsamkeit und Solidarität der Thüringer bei der Bewältigung der Corona-Krise. Eine Mehrheit der Menschen im Freistaat stehe dafür, auch wenn viele angesichts der Dauer der Pandemie müde und auch wütend seien. Für die CDU-Fraktion führte CDU-Fraktionschef Mario Voigt aus, dass die tiefe Spaltung der Gesellschaft in der Frage der Corona-Politik überwunden werden muss. Er forderte Verständnis auch für die Positionen und Ängste der Teilnehmer der aktuellen Kundgebungen ein. Sie dürften nicht denen überlassen werden, denen es nur um die Verbreitung von Hass und Hetze gehe. Stattdessen forderte er mehr Verantwortung von der Landesregierung in der aktuellen Krise ein: „Der Thüringen Monitor beschreibt Thüringen in einer schwierigen Lage. Aber er gibt auch Hoffnung. Das Wichtigste ist, dass wir nicht zulassen, dass es zum Schweigen kommt. Aber der Boykott des demokratischen Prozesses durch einzelne Bürger und ihre Resignation ist die Vorstufe zur Demokratiefeindlichkeit. Hier müssen wir im Gespräch bleiben.“ Voigt warf der rot-rot-grünen Minderheitsregierung vor, es Kritikern aus dem rechtsextremen Bereich durch Teile ihrer Corona-Politik leicht zu machen. „Wir können nicht zulassen, dass unser Land zerrissen ist“, sagte Voigt. Geimpfte und Ungeimpfte ständen sich zunehmend unversöhnlich gegenüber. Thüringen gehöre seit dem vergangenen Jahr immer wieder zu den Bundesländern mit der höchsten Sieben-Tage-Inzidenz.

TOP 2) Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes (Drs. 7/2286)

Der Gesetzentwurf der CDU wurde in zweiter Beratung verhandelt. Zuvor war er im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beraten worden. Der Ausschuss hatte mit den Stimmen der Koalition, gegen die Stimmen von CDU und AfD und bei Enthaltung der FDP eine ablehnende Beschlussempfehlung ausgegeben. In seiner Rede machte Stefan Schard, der migrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, deutlich, worum es der CDU eigentlich ging: „Ziel unseres Entwurfs war es, das endlich differenziert wird. Wir wollten ein System schaffen, dass kooperatives Verhalten belohnt und für schädliches Verhalten Konsequenzen aufzeigt. Wir wollten vulnerable Gruppen schützen und gleichzeitig diejenigen, die sowohl Andere unmittelbar, als auch den gesellschaftlichen Frieden als Ganzes, gefährden strenger behandeln.“ Er bedauerte ausdrücklich, dass die Frage der Migrationspolitik von beiden Seiten des Hauses ideologisch überladen wird. Die CDU grenzt sich dabei sowohl von den kruden Vorstellungen der AfD, als auch von der Weltblindheit der Koalition ab und setzt auf eine klare Betrachtung der Fakten. Angesichts der zu erwartenden Ablehnung des Gesetzentwurfs formulierte Schard an die Adresse der Koalitionsfraktionen: „Wenn Sie unseren Vorschlag zur Verbesserung nicht wollen, dann fordern wir Sie auf, selbst einen Verbesserungsvorschlag zu machen.“ Auch forderte er die Regierung auf, ihre Vogel-Straus-Taktik zu beenden und sich der Realität zu stellen. In der anschließenden Abstimmung wurde die ablehnende Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Linken, der SPD, der Grünen, der FDP und der AfD angenommen. Bei Enthaltung zweier fraktionsloser Abgeordneter stimmte einzig die CDU gegen die Annahme der Beschlussempfehlung.

TOP 3) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU (Drs. 7/3386)

Die gemeinsame Beschlussempfehlung der Fraktionen der CDU, der LINKEN, der SPD und BÜNDNIS 90 / DIE Grünen zum bereits im Juni diskutierten Änderungsantrag der CDU-Fraktion beschäftigt sich mit der Zulagenregelung für Fachleiter. Im Kern sollte das Thüringer Besoldungsgesetz dahingehend ergänzt werden, dass Fachleiter, welche eine nicht hälftige Verwendung im Rahmen der Betreuung von Lehramtsanwärtern erreichen und kein Funktionsamt bekleiden, für ihre Tätigkeit eine entsprechende Zulage erhalten. Die Gesetzesänderung wurde notwendig, da im Nachgang der Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes vom 21. Dezember 2020 deutlich wurde, dass ein nicht unerheblicher Teil der Thüringer Fachleiter von der Zulagenregelung ausgeschlossen ist, da diese u. a. in Mangelfächern oder an berufsbildenden Schulen keine hälftige Verwendung als Fachleiter erreichen. Christian Tischner, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, begrüßte die fraktionsübergreifend gefundene Lösung zur Beendigung dieses Missstandes für diese wichtigen Fachexperten. Der Gesetzesentwurf sieht für diese Fachleiter nun eine Zulage entsprechend der Anzahl der betreuten Lehramtsanwärter in Höhe von 100, 200 und 300 Euro vor und wurde mit den Stimmen aller Fraktionen mehrheitlich beschlossen. Sowohl die fraktionslosen Abgeordneten, als auch die Parlamentarische Gruppe der FDP enthielten sich.

TOP 4) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes
Gesetz der Landesregierung (Drs. 7/4358)

Die durch die Corona-Pandemie gebotene Reduzierung der zwischenmenschlichen Kontakte führte dazu, dass nach alternativen Wegen der Zusammenarbeit in Gremien gesucht werden musste. Dies betraf auch die Tätigkeit der Personalvertretungen. Aus diesem Grund wurde die Möglichkeit der Beschlussfassung der Personalräte mittels Umlaufbeschlussverfahren, elektronischer Abstimmung oder Telefon- und Videokonferenzen zunächst befristet. Da die Bewältigung der Corona-Pandemie auch in den nächsten Monaten maßgeblich das Handeln prägen wird, eröffnete der Landtag mit seinem heutigen Beschluss die Möglichkeit über den 31. Dezember 2021 hinaus und verlängert damit die Geltungsdauer der Regelung erneut. Eine abschließende Regelung soll erst nach Auswertung der praktischen Erfahrungen im Umgang mit dieser befristeten Übergangsregelung und einer Abwägung der Erfordernisse erfolgen. Die Landesregierung hat deshalb ein Änderungsgesetz (Drs. 7/4358) vorgelegt, mit welchem die notwendige Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes erfolgen soll. Durch die beabsichtigten Änderungen kann dem Regelungsbedürfnis angemessen Rechnung getragen werden und eine Verlängerung bis zum Ende des Jahres 2023 erreicht werden.

Der Abgeordnete Jonas Urbach unterstrich für die CDU-Fraktion: „Nach dem wir dem vorliegenden Gesetzentwurf bereits im Innen- und Kommunalausschuss in der letzten Woche zugestimmt haben, werden wir auch heute zustimmen, da die Verlängerung und das Reduzieren von Kontakten aus unserer Sicht zur Bekämpfung der Pandemie dienen.“

TOP 5) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen (Drs. 7/3560)

Den in erster und zweiter Lesung beratene Gesetzentwurf der Landesregierung novelliert das unter CDU-Verantwortung 2008 erlassene Errichtungsgesetzes der Kulturstiftung des Freistaates Thüringen dahingehend, dass a) der Rechts- und Verwaltungssitz der Kulturstiftung in Gotha festgelegt wird; b) der für Kultur zuständige Minister für den Vorsitz der Stiftung auch einen Vertreter bestimmen kann und c) das Stiftungskuratorium von 12 auf 15 Sachverständige erweitert werden kann. In der Aussprache befürwortete der kulturpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Jörg Kellner, die für die praktische Arbeit der Stiftung sinnvollen Veränderungsvorschläge. Gleichzeitig wies er auf den personellen Mehraufwand der Stiftungsgeschäftsstelle, in Verbindung mit der Bearbeitung der zahlreicher gewordenen Förderanträge hin und sicherte eine entsprechende Berücksichtigung bei den laufenden Verhandlungen zum Landeshaushalt 2022 zu. Der Gesetzentwurf wurde einstimmig angenommen.

TOP 6) Thüringer Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Drs. 7/4522)

Thüringer Landtag bringt Tarifverhandlungen für Beamte auf den formellen Weg. Am 29. November 2021 haben die Tarifgemeinschaft deutscher Länder und die Gewerkschaften für die Tarifbeschäftigten der Länder den Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung (TV Corona-Sonderzahlung) geschlossen, welcher den Tarifbeschäftigten eine Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro, sowie den Auszubildenden und den dual Studierenden in Höhe von 650 Euro gewährt. Dieses Tarifergebnis ist zeit- und inhaltsgleich auf die Besoldung zu übertragen. Dementsprechend erhalten Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro. Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen erhalten eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 650 Euro. Der Thüringer Landtag ist nun die ersten Schritte zur formellen Umsetzung gegangen, in dem er mit den Stimmen aller Fraktionen den Gesetzesentwurf in den Haushalts- und Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen hat. Die Beratung im Plenum erfolgte ohne Aussprache. Der Haushalts- und Finanzausschuss tagte bereits am Plenarfreitag in einer außerplanmäßigen Sitzung zu diesem Gesetzentwurf und hat einstimmig die schriftliche Anhörung der kommunalen Spitzenverbände beschlossen.

TOP 7) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter-und Staatsanwälte-Gesetzes (Drs. 7/4519)

Der Gesetzentwurf der Landesregierung veränderte einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts folgend einen einzigen Satz im Gesetz. Für die CDU-Fraktion kündigte der justizpolitische Sprecher Stefan Schard ohne weitere Kommentare die Zustimmung der Fraktion an. Der Gesetzentwurf wurde sodann unmittelbar in die zweite Beratung überführt und abgestimmt. In der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

TOP 8) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes - Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte (Drs. 7/4521)

In einer höchst emotionalen Debatte wurde über die Änderung des Thüringer Schulgesetzes diskutiert. Mit dem Gesetzesentwurf der CDU-Fraktion sollen Fehlentwicklungen korrigiert werden, die im Zuge der jüngsten Novelle der rot-rot-grünen Landesregierung zum Schulgesetz signifikant zugenommen haben. So erläuterte der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner, dass das Schulgesetz unter anderem dahingehend geändert wurde, dass Eltern von Kindern mit Förderbedarf kaum noch eine Wahl haben, auf welche Schulart sie ihr Kind schicken können. Die Vorgaben macht das Schulamt. Mit der Stärkung des Elternwahlrechts sollen die Erziehungsberechtigten wieder selbst entscheiden dürfen, welche Förderung für ihr Kind die richtige ist. In diesem Zusammenhang sollen auch die Förderschulen gestärkt werden, um Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besser zu unterstützen. An vier emotionalen Beispielen skizzierte er exemplarisch, welche konkreten Auswirkungen die aktuelle Rechtslage speziell für Eltern und betroffenen Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf haben kann. Während Tischner fortwährend für eine offene Debattenkultur und eine gemeinsame Lösungsfindung im Bildungsausschuss warb, erfolgte seitens der Fraktionen der LINKEN, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE Grünen keine wirklich tiefgreifende inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Gesetzesentwurf. Stattdessen folgten hitzige Ideologiedebatten, Fehldeutungen der im Gesetzentwurf gefassten Änderungen durch die Redner und die kategorische Ablehnung der gesamten Gesetzesinitiative. Nach teils grenzwertigen Entgleisungen und einer Sitzungsunterbrechung erfolgte schließlich nach mehreren Wahlgängen und intensiven Debatten über das Abstimmungsergebnis eine namentliche Abstimmung, die zur Ablehnung der Überweisung des Gesetzwurfes in den dafür zuständigen Bildungsausschuss führte. Der in diesem Zusammenhang eingebrachte Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP wurde nach der negativ votierten Ausschussüberweisung zurückgezogen.

TOP 8a) Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen - Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen (Drs. 7/1124)

Der Antrag der FDP fordert die Landesregierung auf, die "Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum" für Pharmazeuten und Zahnärzte zu öffnen. Dem Titel und Inhalt nach wurde der Antrag der Koalitionsfraktionen und der Gruppe der FDP (Drs. 7/4534) darüber hinaus kaum erweitert. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Christoph Zippel, führt dazu aus: „Der Erhalt der Apotheken ist ein Thema, bei dem wir uns einig sind, dass Handlungsbedarf besteht.“ Er äußert jedoch insbesondere rechtliche Bedenken, da die Stiftung zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum dem Stiftungszweck nach nur zur Förderung der Niederlassung von Ärzten tätig werden kann. Weiterhin kritisiert er die Obergrenze von 45.000 Einwohnern für Orte, in denen die Förderung erfolgen kann. Jeder könne sich ausrechnen, „dass die Anträge vor allem für die Mittelzentren gestellt werden.“ Zudem muss Zippel bemängeln, „dass die Studienplatzerhöhung und Personalsteuerung immer nur zusammen gedacht werden kann.“ Er konstatiert entsprechend, es liege ein Antrag mit der richtigen Zielrichtung, aber noch kleineren Mängeln vor, zu dem sich die CDU-Fraktion nur enthalten könne. Der Antrag der FDP wurde zurückgezogen. Der gemeinsame Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der parlamentarischen Gruppe der FDP wurde mit Stimmen der regierungstragenden Fraktionen, der Fraktion der AfD, wie auch der parlamentarischen Gruppe der FDP, angenommen. Die Fraktion der CDU enthielt sich.

TOP 9) Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Justiz zukunftsfest aufstellen (Drs. 7/3448)

Der Antrag der ehemaligen Fraktion der FDP greift Probleme im Justizdienst in den verschiedensten Facetten auf und bezieht sich neben Richtern und Staatsanwälten auch auf den Justizvollzug, Gerichtsvollzieher und insgesamt den Bereich der Fortbildung. Für die CDU-Fraktion machte der justizpolitische Sprecher Stefan Schard deutlich, dass die meisten der eingebrachten Vorschläge interessant und einer weiterführenden Diskussion wert sind. Neben viel Lob für einzelne Vorschläge machte er aber auch Bedenken deutlich. Vor allem bei der Veränderung der Einstellungsvoraussetzungen mahnte Stefan Schard zur Vorsicht. Er stellt klar, dass man hier nicht zu allgemein formulieren dürfe, um nicht zuzulassen, dass etwa politische Charaktertests zu den Einstellungsvoraussetzungen hinzugefügt werden. „Jeder Versuch, politisch auf die Justiz Einfluss zu nehmen, muss schon in seinen Anfängen scharf zurückgewiesen werden“, macht Schard für die CDU-Fraktion deutlich. Insgesamt bewertete er den Antrag aber so positiv, dass er für die CDU die Zustimmung zur Überweisung in den Ausschuss ankündigte. In der anschließenden Abstimmung wurde der Antrag einstimmig in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.

TOP 15) Mitgliedschaft von Mitgliedern der Landesregierung in Leitungs-und Aufsichtsgremien auf Erwerb gerichteter Unternehmen; hier: Zustimmung des Landtags gemäß Artikel 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen (Drs. 7/4516)

Mit dem Antrag der Landesregierung wurde darum gebeten, für Frau Ministerin Susanna Karawanskij die Zustimmung einer Mitgliedschaft, bei der GWB "Elstertal" Geraer Wohnungsbaugesellschaft mbH als Vorsitzende des Aufsichtsrats, bei der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH als stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats, sowie bei der Thüringer Energie- und Green-Tech-Agentur GmbH als Mitglied im Aufsichtsrat, zu erteilen. Zudem wurde für Herrn Minister Wolfgang Tiefensee die Zustimmung zur Mitgliedschaft bei der Messe Erfurt GmbH als Vorsitzender des Aufsichtsrats beantragt. Unter wenigen Enthaltungen bei Teilen der AfD-Fraktion wurde der Antrag ohne Gegenstimmen angenommen.

TOP 16) Wahl der Präsidentin beziehungsweise des Präsidenten des Thüringer Rechnungshofs

Die vorgeschlagene Kandidatin Kristin Butzke erhielt in der geheimen Wahl eine breite Zustimmung von 79 der abgegebenen 85 gültigen Stimmen, bei nur 3 Neinstimmen und 3 Enthaltungen. Sie wurde damit gewählt, nahm die Wahl an und wurde unmittelbar im Anschluss mit Wirkung zum Februar 2022 ernannt.

TOP 18) Wahl einer Vizepräsidentin bzw. eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags

Der von der AfD vorgeschlagene Abgeordnete Jankowski erreichte in geheimer Wahl bei 85 abgegebenen gültigen Stimmen mit 26 Ja-Stimmen, 58 Nein-Stimmen und einer Enthaltung nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

Die für die 69. Sitzung angesetzte Wiederholung der Wahl brachte keine Änderung. Der von der AfD vorgeschlagene Abgeordnete Jankowski erreichte in geheimer Wahl bei 73 abgegebenen gültigen Stimmen mit 18 Ja-Stimmen, 53 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit.

TOP 20) Wahl der beziehungsweise des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/2 "Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf - Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens" (Drs. 7/4571)

Der von der AfD vorgeschlagene Abgeordnete Aust erreichte in geheimer Wahl bei 84 abgegebenen gültigen Stimmen mit 35 Jastimmen, 46 Neinstimmen und 3 Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit.

Die für die 69. Sitzung angesetzte Wiederholung der Wahl brachte keine Änderung. Der von der AfD vorgeschlagene Abgeordnete Aust erhielt in geheimer Wahl bei 73 abgegebenen gültigen Stimmen mit 23 Ja-Stimmen, 48 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit.

TOP 21) Wahl der beziehungsweise des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/3 "Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung" (Drs. 7/4539)

Die von der Fraktion der LINKEN vorgeschlagene Abgeordnete König-Preuss erreichte in geheimer Wahl bei 85 gültigen abgegebenen Stimmen mit 36 Jastimmen, 48 Neinstimmen und 1 Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der Mitglieder des Landtags.

TOP 22) Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes (Drs. 7/4543) und der AfD-Fraktion (Drs. 7/4569)

Durch einen Fraktionsaustritt bei der Fraktion der AfD wurde die CDU zur größten Oppositionsfraktion und erhielt zu Lasten der AfD einen zweiten Sitz in der Parlamentarischen Kontrollkommission. Die CDU hat für diesen Sitz den Abgeordneten Dirk Bergner aus der Gruppe der FDP vorgeschlagen. Dieser erreichte in geheimer Wahl bei 85 abgegebenen gültigen Stimmen mit 57 Jastimmen, 23 Neinstimmen und 5 Enthaltungen die erforderliche Mehrheit der Stimmen und nahm die Wahl an.

Dagegen erhielt der von der AfD vorgeschlagene Abgeordnete Gröger in geheimer Wahl bei 85 abgegebenen Stimmen (davon 3 ungültige Stimmen) mit 24 Jastimmen, 56 Neinstimmen und 2 Enthaltungen ebenfalls nicht die erforderliche Mehrheit.

TOP 23) Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes (Drs. 7/4565)

Der von der AfD vorgeschlagene Abgeordnete Gröger erreicht in geheimer Wahl bei 85 abgegebenen gültigen Stimmen mit 25 Jastimmen und 60 Neinstimmen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen Stimmen des Landtags.

Die für die 69. Sitzung angesetzte Wiederholung der Wahl brachte keine Änderung. Der von der Fraktion der AfD vorgeschlagene Abgeordnete Gröger erreichte in geheimer Wahl bei 73 abgegebenen gültigen Stimmen mit 16 Ja-Stimmen und 57 Nein-Stimmen nicht die erforderliche Mehrheit der Mitglieder des Landtags.

TOP 24) Bestellung eines Mitgliedes des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 13 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes (Drs. 7/4570)

Der von der Fraktion der AfD vorgeschlagene Abgeordnete Jankowski erreicht in geheimer Wahl bei 85 abgegebenen gültigen Stimmen mit 34 Jastimmen und 51 Neinstimmen nicht die erforderliche Mehrheit.

Die für die 69. Sitzung angesetzte Wiederholung der Wahl brachte keine Änderung. Der von der Fraktion der AfD vorgeschlagene Abgeordnete Jankowski erreichte in geheimer Wahl bei 73 abgegebenen gültigen Stimmen mit 24 Ja-Stimmen, 48 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

TOP 25) Wahl eines Mitgliedes Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)
(Drs. /4567)

Der von der Fraktion der AfD vorgeschlagene Abgeordnete Gröning erreicht in geheimer Wahl bei 85 abgegebenen Stimmen (davon 2 ungültige Stimmen) mit 33 Jastimmen, 49 Neinstimmen und 1 Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit.

Die für die 69. Sitzung angesetzte Wiederholung der Wahl brachte keine Änderung. Der von der Fraktion der AfD vorgeschlagene Abgeordnete Gröning erreichte in geheimer Wahl bei 73 abgegebenen gültigen Stimmen mit 20 Ja-Stimmen, 50 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

TOP 26) Wahl der vom Thüringer Landtag zu wählenden Mitglieder und Ersatzmitglieder der 17. Bundesversammlung

Der Thüringer Landtag hatte für die Bundesversammlung insgesamt 20 Mitglieder zu wählen. Bei 85 abgegebenen gültigen Stimmen entfielen 26 Stimmen auf den Wahlvorschlag der Links-Fraktion, 21 auf den Vorschlag der CDU, ebenfalls 21 auf den Vorschlag der AfD, 7 auf den Vorschlag der SPD, und je 5 auf die Vorschläge der FDP und der Grünen. Dementsprechend entsendet die Linke 7 Mitglieder, CDU und AFD jeweils 5 und die übrigen Fraktionen und die Gruppe je ein Mitglied. Alle nicht gewählten Personen der jeweiligen Vorschläge fungieren als Ersatzmitglieder. Die CDU entsendet damit den Fraktionsvorsitzenden Mario Voigt, die ehemalige Ministerpräsidentin, Ministerpräsidenten sowie Kristina Vogel, als Mitglieder in die Bundesversammlung.

TOP 28a) Aktuelle Stunde „Proteste gegen Corona-Maßnahmen in Thüringen – Auflagen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes achten, Verstöße konsequent ahnden“ (Drs. 7/4502)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte eine aktuelle Stunde zum Thema Corona-Proteste in Thüringen beantragt. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Raymond Walk, unterstrich während seiner Plenarrede: „Gleich aus mehreren Gründen ist es wichtig, dieses emotionale wie sensible Thema heute öffentlich in diesem hohen Haus zu erörtern. Vordergründig geht es bei dem Antrag um sog. Corona-Proteste im öffentlichen Raum und die damit verbundenen staatlichen und polizeilichen Einsatzmaßnahmen. Das greift allerdings zu kurz. Denn: Entscheidend ist der Blick auf das Ganze, auf den Kontext, in dem diese Eingriffsmaßnahmen stehen und zu beurteilen sind.“

Walk verwies außerdem darauf, dass die Behörden etwa 50 Versammlungslagen mit mindestens 200 Teilnehmern zählten. Fast alle davon ohne Anmeldung und unter Umgehung der Regelungen des Versammlungsrechts. Und in nicht wenigen Fällen ist bekannt, wer hinter den anonymen Aufrufen steht: Rechtsextremisten, die sich bewusst nicht als solche zu erkennen geben. So wie auch in Eisenach (27.11., 4.12., 10.12., 13.12.) mit zusammenfassend 7 verletzten Polizeikollegen und knapp 30 Strafanzeigen. Kurzum: „Die Stimmung gegen unseren Staat, unsere Verantwortungsträger - dass zeigen nicht erst die Mordaufrufe gegen MP Michael Kretschmer oder der „Hausbesuch“ bei Karl Lauterbach - die Stimmung ist zunehmend aggressiv. Wir alle stehen in Verantwortung, die sich weiterdrehende Eskalationsspirale zu stoppen.“, so Walk im Plenum.

TOP 28b) Aktuelle Stunde „Mögliche Einführung einer Impfpflicht auch in Thüringen – Wie viel ‘Wortbruch’ verträgt die Demokratie?” (Drs. 7/4523)

Die Fraktion der AfD nutzt ihre Aktuelle Stunde dazu, um gegen das Impfen zu polemisieren. Sie versucht eine nichtexistierende, allgemeine Impfpflicht zu konstruieren. Dem tritt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dr. Thadäus König, entgegen. Auch wenn bei ihm selbst ein Impfdurchbruch vorliege, sei er froh, dass er geimpft gewesen sei und sich eine gute Genesung und kein schwerer Verlauf eingestellt habe. Impfen schütze und den Eindruck zu erwecken, dass Gegenteil sei der Fall, kann nur als fahrlässig bezeichnet werden.

TOP 28 c) Aktuelle Stunde „Aussterben Thüringer Innenstädte aufhalten -Einzelhändlern und Gastronomen zur Seite stehen“ (Drs. 7/4536)

Die CDU befasst sich in ihrer aktuellen Stunde mit der derzeitigen Lage der Händler und Gastronomen. Diese haben erneut einen schweren Stand und besonders unter den Corona-Maßnahmen zu leiden, weshalb das Thema brandaktuell ist und im Parlament diskutiert werden sollte.

Martin Henkel, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, machte in seiner Rede auf die schwierige Situation deutlich und betonte die Notwendigkeit für rechtliche Klarheit. Sowohl was die Frage von Entschädigungen bei Selbstschließung angeht, als auch in Bezug auf die Frage, ob Weihnachts- und Silvesterfeiern stattfinden können, brauchen die Betriebe frühzeitig Klarheit und kein Hin- und Her bis zum letzten Tag. Für Henkel steht außerdem fest: „Besser wäre es gewesen, frühzeitig den Systemwechsel zu schaffen. Weg von der Kompensation einer Schließung mit Hilfsgeldern, hin zu Invest-Hilfen, um die Geschäfte inzidenzunabhängig sicher betreiben zu können.“ Außerdem stellt er fest, dass Gaststätten zu schließen nicht hilft, um das Infektionsgeschehen zu begrenzen, im Gegenteil, die Schließung der Gaststätten führe nur zu mehr privaten Treffen in schlecht gelüfteten Räumen und damit genau zu dem, wovor Aerosolforscher gerade warnen. Für die CDU-Fraktion formuliert er deshalb als Position: „Im Grunde müsste man sagen: die Gastronomie schließt nicht, denn die Schließung bringt der Pandemiebekämpfung nichts, im Gegenteil, es schadet und es würde Sicherheit für die Betroffenen geben, darauf zu verzichten.“

Henkel machte aber auch deutlich, dass es beim Thema Innenstadt um mehr geht, als nur um Einzelhandel und Gastronomie. Es braucht auch Nutzungsdurchmischung, Kulturangebote, Orte für Gemeinschaft und Begegnung, mehr Aufenthaltsqualität, eine Nutzung der Digitalisierung und eine Fokussierung auf die besonders betroffenen Ortskerne der Mittel- und Grundzentren.

TOP 28 d) Aktuelle Stunde „Thüringer Landesaufnahmeprogramm aktivieren - Hindernisse für die Aufnahme schutzbedürftiger Ortskräfte seitens des Bundesinnenministeriums beseitigen“ (Drs. 7/4578)

Die Linke versucht in ihrer aktuellen Stunde die Behauptung aufzustellen, die Aufnahme Afghanischer Ortskräfte sei am Widerstand des Bundesinnenministeriums gescheitert und ein eigenes Thüringer Landesaufnahmeprogramm würde das Problem lösen.

Für die CDU-Fraktion machte der migrationspolitische Sprecher Stefan Schard deutlich, dass beides Falschbehauptungen sind. Dazu stellt er fest, dass das Thüringer Landesaufnahmeprogramm für Afghanen laut Auskunft von Minister Adams nichts mit Ortskräften zu tun hat, vielmehr geht es um Familienangehörige hier lebender Afghanen. Zwar hat auch Stefan Schard großes Verständnis für die besondere Situation der Ortskräfte und betont, dass ihm die Bilder aus Kabul noch sehr gut im Gedächtnis sind, allerdings macht er gleichzeitig auch klar, dass ein Thüringer Landesaufnahmeprogramm an der Situation genau nichts geändert hätte. Er stellte fest, dass es in der Frage der Ortskräfte ganz konkret Probleme gibt: „Wer ist schützenswerte Ortskraft, wie kann man Evakuierung organisieren und wie gelingt der Transport. Das alles sind relevante Fragen und für all diese Fragen ist allein der Bund verantwortlich“, so Schard. Ein Landesaufnahmeprogramm würde nur klären, wo in Deutschland die Ortskräfte dann hinsollen, dass ist diesen, aber höchstwahrscheinlich nicht wirklich wichtig. Zusammenfassend stellt er für die CDU klar: „Es braucht keine Thüringer Außenpolitik und es kann auch keine Thüringer Außenpolitik geben“.

TOP 28 e) Aktuelle Stunde “Kalibergbau in Thüringen - Strategien für eine nachhaltige Zukunft im Werra-Kalirevier" (Drs. 7/4584)

Für die CDU-Fraktion verwies der Abg. Gottweiss darauf, dass der Kalibergbau im Werra-Gebiet in der Region nicht nur den Beschäftigten von K+S, sondern bis zu 12.000 Menschen Lohn und Brot gibt. Diese Arbeitsplätze gilt es zu erhalten und zukunftsfähig zu entwickeln. Die Schicksale des für die Region prägenden Bergbaus und der davon partizipierenden Bevölkerung können nicht leichtfertig und ideologiegetrieben verspielt werden, hier müssten alle Parteien an einem Strang ziehen. Strenge Umweltauflagen wurden mit Millioneninvestitionen des Unternehmens erfüllt und K+S ist bereit noch mehr zu tun, benötigt dafür aber auch Unterstützung durch die Landespolitik und nicht ständige Vorhaltungen und unnötig verschärfte Auflagen, die den langfristigen Betrieb der Gruben ständig in Frage stellen. Das Einstapeln der Produktionsabwässer in der Grube Springen muss gelingen. Das Unternehmen hofft auf eine baldige positive Entscheidung der Behörden in Thüringen und Hessen aber das Genehmigungsverfahren muss vorurteilsfrei und gründlich erfolgen, um K+S eine sichere Alternative für die Bewältigung des Laugenproblems, und perspektivisch auch für die Reduzierung und Verhinderung der Grundwasserzutritte ins Grubengebäude, eine Lösung zu bieten. Nach dem Vorbild der Sanierung der WISMUT-Altlasten (hier hat der Bund bisher ca. 6 Mrd. € investiert) kann die Problematik wesentlich besser gelöst und Thüringen, wie Sachsen von diesen Ewigkeitskosten freigestellt werden. Gleiches ist mit dem Bund auf für den Kalibergbau zu klären und eine Finanzierung dieser Altlasten zu erreichen. In der neuen Bundesregierung gibt es eine grüne Umweltministerin und einen grünen Wirtschaftsminister, da müsste das durch die aktuelle Thüringer Landesregierung doch ganz schnell mit ihren Parteifreunden zu klären sein und nicht noch teure Revisionen beim Bundesverwaltungsgericht anzustrengen, sondern dort neu verhandeln! Abschließend verwies Abg. Gottweiss darauf: „Wenn die Rohstoffwirtschaft in Thüringen mit Kali oder auch Gips in die Knie gezwungen wird, wird das ehemalige Exportland Deutschland zum Importland werden und diese Rohstoffe dann aus Russland oder gar Weißrussland eingeführt werden müssen!".

TOP 32) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes (Drs. 7/4172)

Der Landtag hat das Corona-Sondervermögen, auch „Corona-Pandemie-Hilfefonds“ genannt, nicht wie ursprünglich von der Landesregierung vorgelegt um 2 weitere, sondern um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2022 verlängert. Damit folgte der Landtag der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses aus dieser Woche.

Grund ist die Finanzierungslücke im Januar und Februar, die aus der zu späten Haushaltseinbringung der Landeregierung entsteht. Da nicht vor Mitte Februar der Landeshaushalt beschlossen sein wird, können schnelle und flexible Entscheidungen zu Ausgaben im Rahmen der Corona-Pandemie, wie beispielsweise für Testungen oder Impfzentren, nicht getroffen werden. Sprich: Thüringen könnte die Ausgaben zur Finanzierung dieser Maßnahmen schlichtweg nicht bezahlen. Somit wurde der Verlängerung des Sondervermögens um ein weiteres Jahr mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Regierungsfraktionen und der FDP zugestimmt. Dagegen stimmte die Fraktion der AfD, während ein parteiloser Abgeordneter sich enthielt.

Verbunden mit der Verlängerung wurde eine Änderung des Gesetzes dahingehend beschlossen, dass die Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses, welcher den entsprechenden Wirtschaftsplan berät und beschließt, in der Regel öffentlich stattzufinden haben. „Uns ist es wichtig, dass bei Auflösung des Bestandes zum Ende der Laufzeit die noch verbleibenden Mittel zur Tilgung der ursprünglich aufgenommenen Kredite zur Finanzierung des Corona-Sondervermögens verwendet werden müssen“, betonte Maik Kowalleck, der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion. Auch diese Änderung in den Regularien zum Corona-Sondervermögen wurden mit dem Beschluss auf den Weg gebracht.