Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 71.-73. Plenarsitzung (02.-04.02.2022)

02.02.2022

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

TOP 1 a) Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Thüringer Haushaltsgesetz 2022 ThürHhG 2022) Gesetzesentwurf der Landesregierung (Drucksache 7/4170)

b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze sowie zur Aufhebung des Thüringer Gesetzes für eine kommunale Investitionsoffensive 2021 bis 2024
Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 7/4170)

c) Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2025 für den Freistaat Thüringen
Unterrichtung durch die Landesregierung (Drucksache 7/4454)

d) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes
Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Unterrichtung durch die Finanzministerin (Drucksache 7/4455)

Thüringer Landtag berät abschließend den Landeshaushalt 2022 und stellt damit die Weichen für das Handeln und Gestalten der Ministerien aller Ressorts

Die heutige Sitzung des Thüringer Landtags behandelte ausschließlich die Beratung zur für die für den morgigen Sitzungstag angesetzte Abstimmung zum Thüringer Landeshaushalt 2022. Zunächst erfolgte die Berichterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss durch den Vorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses im Thüringer Landtag Volker Emde. Er nahm eine Rückschau auf die erfolgten Haushaltsberatungen vor, bedankte sich für die konstruktive Zusammenarbeit im Ausschuss, die gute Berichterstattung seitens der Ministerien im Rahmen der Einzelberatungen und bei den Mitarbeitern der Landtagsverwaltung und in den Fraktionen.

Schlussendlich stellte der Vorsitzende Volker Emde die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses vor. Der Ausschuss empfiehlt die Annahme der Vorlage des Landeshaushaltsgesetzes der Landesregierung, inklusive der Änderungsvorlage und unter Berücksichtigung der Änderungsanträge der CDU, der Änderungsanträge der Koalitionsfraktion und eines einzelnen Änderungsantrages der parlamentarischen Gruppe der FDP.

Im Anschluss an die Berichterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss erfolgte die ausführliche Aussprache zum Landeshaushalt 2022. Diese begann zunächst mit einer Grundsatzaussprache durch die Vorsitzenden aller Fraktionen und parlamentarischen Gruppen, sowie Fr. Dr. Bergner. In der Grundsatzrede der CDU-Fraktion verdeutlichte der Fraktionsvorsitzende Prof. Dr. Mario Voigt, dass die CDU-Fraktion in der aktuell schwierigen Lage Verantwortung für unsere Heimat übernommen hat. Mit einem Ziel: Die Menschen in unserem Freistaat eben nicht hängen und mit dieser Minderheitsregierung nicht allein zu lassen. „Wir haben in unserer Rolle als Opposition der Mitbestimmung einen Politikwechsel für unseren Freistaat eingeleitet. Die Minderheitsregierung muss das Geld endlich zusammenhalten und die richtigen Schwerpunkte für eine bessere Zukunft dieses Landes bilden. Bildung, Familien, Wirtschaft und Sicherheit – diese Fragen müssen im Mittelpunkt stehen.“

Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion gab zudem eine Aussicht auf Thüringen im Land 2030 – ein Plan für eine lebens- und liebenswerte Heimat Thüringen für alle seine Bürgerinnen und Bürger. Dieser Haushalt soll der Beginn der Umsetzung sein.

1. Dörfer und kleine Städte wieder in die Mitte rücken

Der von der Landesregierung vorgelegte Haushaltsentwurf war ein weiterer Teil des rot-rot-grünen Fortsetzungsromans einer systematischen Politik gegen die Bürger in den Thüringer Dörfern und kleinen Städten, so Mario Voigt. Und das, obwohl in Thüringen mehr Menschen in den 535 Gemeinden mit unter 5.000 Einwohnern leben, als in den vier Städten mit über 50.000 Einwohnern. Land und Kommunen könnten nur erfolgreich sein, wenn sie die Herausforderungen gemeinsam angehen. Um dies zu garantieren, bedarf es endlich einer Reform des kommunalen Finanzausgleichs, welche die CDU-Fraktion mit einem Entschließungsantrag haushaltsbegleitend durchgesetzt hat. Die CDU-Fraktion konnte sich durchsetzen, sodass die von Rot-Rot-Grün vorgesehenen Benachteiligungen für unsere Landkreise, Gemeinden und Städte mit dem Haushalt 2022 zurückgenommen werden (zusammen + 90 Mio. €).

Weiterhin konnte die CDU-Fraktion die Verstetigung des Kleine-Gemeinden-Programms (30 Mio. €) erwirken, mit dem Gemeinden eine pauschale Zuweisung in Höhe von 200 € je Einwohner für die ersten 250 Einwohner ihrer Gemeinde erhalten (max. 50 T € pro Gemeinde). Alle Teile Thüringens müssen attraktiv sein und gleichwertig hohe Lebensqualität bieten. „Dörfer und kleine Städte dürfen nicht länger abgehängt werden“, so der Sprecher für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten der CDU-Fraktion, Marcus Malsch im Rahmen der Aussprache zum Einzelplan 10. Die CDU-Fraktion konnte sich im Rahmen der Haushaltsverhandlungen auch für eine moderne Daseinsvorsorge vor Ort einsetzen und durchsetzen: Dorfläden (+ 4 Mio. €), Investitionen in den kommunalen Straßenbau und in Radwege (+ 5 Mio. €).

Thüringen kann zudem zu einem zentralen Vorreiter der nachhaltigen Biokreislaufökonomie mit Holz werden. „Im grünen Herzen Deutschlands wächst der Klimaschutz vor der Haustür“, betonte Malsch. Die CDU-Fraktion hat sich für die Errichtung eines "Innovationszentrums Holz" und die Verstetigung der Klimaschutzprämie für die kommunalen und privaten Waldbesitzer eingesetzt (10 Mio. €).

2. Heimat für Familien schaffen und gute Bildung garantieren

Mit einer Wohnungseigentumsquote von 45 Prozent ist Thüringen ein Bau- und Wohneigentumsland. Mit der Verstetigung des Kinderbaulandbonus im Haushalt will die CDU-Fraktion bauwillige Familien unterstützen und einen zusätzlichen Anreiz zur Ansiedlung bieten. Das Programm muss sofort und dauerhaft zur Verfügung stehen (+ 1 Mio. €). „Kurze Beine brauchen kurze Wege: Gerade für Familien ist ein wohnortnahes Bildungsangebot ein wichtiges Auswahlkriterium bei der Suche nach einem Wohnort“, betonte der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner, im Rahmen der Aussprache zum Einzelplan 04. Hier schuf die CDU-Fraktion zusätzliche Anreize in Form von Leistungsprämien und Zulagen für Lehrerinnen und Lehrer im derzeit vom Unterrichtsausfall und Lehrermangel besonders betroffenen ländlichen Raum. Gleiches gilt für den längst überfälligen Ausbau von Ausbildungsstrukturen für zukünftige Lehrerinnen und Lehrer durch die Schaffung von Studienseminaren in allen Schulamtsbezirken (+ 0,8 Mio. €).

3. Innere und soziale Sicherheit garantieren – Gemeinschaft und Zusammenhalt stärken

„Die Thüringer Sicherheitsbehörden müssen personell und technisch so ausgerüstet werden, dass sie ihre Aufgaben in vollem Umfang erfüllen können.“, so der innenpolitische Sprecher, Raymond Walk, im Rahmen der Aussprache zum Einzelplan 03. Hierzu hat die CDU-Fraktion eine Digitalisierungs- und Technikoffensive von der Polizeidienststelle über den Streifenwagen bis zum Polizeibeamten vor Ort (1 Mio. €) im Haushalt durchgesetzt. Für die flächendeckende Ausrüstung unserer Polizisten mit BodyCams hat die CDU-Fraktion die Bereitstellung der erforderlichen Mittel (600 T €) gefordert und durchgesetzt. Für den Brand- und Katastrophenschutz konnte die CDU-Fraktion die Ausstattung für Feuerwehrhäuser, -fahrzeuge, -geräte und Ausrüstungen wieder auf das Vorjahresniveau heben (+1,5 Mio. €).

„Für eine Stärkung der häuslichen Pflege und die Entlastung der pflegenden Angehörigen haben wir ein Investitionsprogramm zur Schaffung dringend benötigter zusätzlicher Plätze in Tages- und Kurzzeitpflege gefordert und den Einstieg für 2022 durchgesetzt (2 Mio. €)“, so der gesundheitspolitische Sprecher Dr. Thadäus König im Rahmen der Aussprache zum Einzelplan 08.

Die CDU-Fraktion setzt ihr Augenmerk im Rahmen des Landeshaushalts 2022 auch auf das Ehrenamt. Die CDU-Fraktion hat ein Sofort-Maßnahmenpaket für die Vereinsentwicklung zur aktiven Mitgliedergewinnung und zur Unterstützung von Digitalisierungsprojekten sowie der vereinsspezifischen Sportentwicklung und Stärkung des Vereinslebens (3,5 Mio. €) durchgesetzt. Im Bereich der Sportinfrastruktur erhöht die CDU-Fraktion die Investitionsmittel für die Gemeinden und die Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus (zusammen + 4 Mio. €).

„Für die Heimat- und Brauchtumspflege, z. B. für die Unterstützung von Heimatstuben und Vereinen, haben wir eine Aufstockung der Mittel der Ehrenamtsstiftung um 1 Million Euro erreicht.“, berichtete Dr. Thadäus König. Durch ein Sonderprogramm für die Sanierung von Dorfkirchen (+ 3,5 Mio. €) sowie eine bessere Finanzierung der öffentlichen gemeinnützigen Musik- und Jugendkunstschulen (+ 1 Mio. €) kann nun die Teilhabe an der Kultur und der Gemeinschaft vor Ort ermöglicht werden.

Eine Familien-App als Informationsplattform (0,8 Mio. € in 2022 und weitere Verpflichtungsermächtigungen bis 2023) kann nun entwickelt werden und soll über bestehende Leistungen, Ideen sowie familienfreundliche Einrichtungen informieren und die verschiedenen Angebote vernetzen.

4. Leistung muss sich lohnen – den Mittelstand entlasten

„In der Pandemie hat der Fachkräftemangel in der öffentlichen Wahrnehmung an Bedeutung verloren. Das ändert nichts daran, dass er eklatant ist! Allein bis 2030 fehlen Thüringen 300.000 Fachkräfte. Diesen Mangel zu bekämpfen, muss endlich Chefsache werden“, bekräftigt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Martin Henkel, im Rahmen der Aussprache zum Einzelplan 07. Die CDU-Fraktion konnte für den Landeshaushalt 2022 eine Fachkräfteinitiative durchsetzen und in diesem Zusammenhang die Mittel für Fachkräftegewinnung (+ 2 Mio. €) aufstocken.

„Darüber hinaus brauchen Bereiche, in denen der Transformationsprozess besonders intensiv ausfällt – etwa Automotive oder der innerstädtische Handel oder Gastronomie –, dringend Unterstützung“, so Martin Henkel. Hierfür hat die CDU-Fraktion gezielte Stabilisierungsmaßnahmen durch einen Sonderfonds im Rahmen des Zukunftspakts Automotive (2 Mio. €) sowie einen kommunalen Verfügungsfonds für aktives Leerstandsmanagement (0,5 Mio. €) im Landeshaushalt durchgesetzt.

5. Solide und generationengerecht haushalten – sinnvoll in die Zukunft investieren

„In den letzten Jahren hat die rot-rot-grüne Landesregierung über die finanziellen Verhältnisse gelebt. Trotz hoher Steuereinahmen attestiert der Thüringer Rechnungshof der Landesregierung, dass die Haushaltslage ‚problematisch zu bewerten‘ ist“, stellt der Fraktionsvorsitzende, Prof. Dr. Mario Voigt, während der Grundsatzaussprache heraus. „Zukünftigen Generationen dürfen nicht immer neue Lasten aufgebürdet werden“, betont auch der finanzpolitische Sprecher, Maik Kowalleck, im Rahmen seiner Aussprache, der sogenannten Schlussrunde.

Er bekräftigte zudem, dass die gestiegenen konsumtiven Ausgaben keine Investitionen in die Zukunft darstellen. Deswegen müssen alle Ministerien eine „Generationendividende“ von insgesamt 330 Mio. € im Haushaltsjahr 2022 durch eine globale Minderausgabe erbringen. In den Jahren 2018 bis 2020 beliefen sich allein die jährlichen Ausgabereste auf durchschnittlich 460 Mio. € und belegten die nicht sachgerechte Mittelveranschlagung bei der Haushaltsaufstellung. Die CDU-Fraktion konnte somit ein maßvolles Ausgabevolumen durchsetzen, welches auf dem Niveau von 2020 bleibt und durch die zusätzlichen Steuereinnahmen eine Gesamthöhe von 11,9 Mrd. € nicht übersteigt.

„Thüringen besitzt eine der höchsten Personalquoten aller Bundesländer. Der rot-rot-grünen Landesregierung fehlt eine vorausschauende Personalplanung, was an über 4.000 unbesetzten Stellen im Landesdienst und weiteren Stellenaufwüchsen im Haushalt sichtbar wird. Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung und einer geringer werdenden Bevölkerung darf es keine weiteren Stellenmehrungen im Haushalt 2022 geben“, betonte der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Prof. Dr. Mario Voigt. Er machte auf einen entsprechenden Entschließungsantrag der CDU gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen zum Landespersonalentwicklungskonzept aufmerksam, dessen Abstimmung am Folgetag erfolgen wird.

Evaluierung und Konsolidierung des Fördermitteldschungels: Regelmäßig werden aufgelegte Programme kaum in Anspruch genommen, obwohl die Mittel dringend gebraucht werden. Grund dafür ist häufig die übertriebene Komplexität und Überbürokratie der Thüringer Fördermittellandschaft, die dringend auf den Prüfstand gestellt werden muss. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Wirtschaftsverbänden sollte in 2022 eine Überprüfung und Vereinfachung stattfinden.

zu TOP 1) Abstimmung

Thüringer Landtag beschließt Landeshaushalt 2022

In der heutigen Sitzung des Thüringer Landtags wurde der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses gefolgt und der Landeshaushalt mehrheitlich, mit den Stimmen der rot-rot-grünen Koalition und der CDU-Fraktion, mit all seinen Komponenten beschlossen.

Dazu gehören der Landeshaushaltsplan mit seiner entsprechenden Verankerung im Thüringer Haushaltsgesetz, das Thüringer Finanzausgleichsgesetz, das Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive, die mittelfristige Finanzplanung und der Bericht über die Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes.

Im Zusammenhang mit dem Beschluss des Thüringer Haushaltsgesetzes 2022 standen heute Änderungsanträge zu der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zur Abstimmung. Mit Ausnahme von einem Änderungsantrag der rot-rot-grünen Koalition, der in seiner Sache lediglich die redaktionelle Korrektur eines Tippfehlers enthielt, wurden alle weiteren Änderungsanträge, die von der AfD-Fraktion (17 Änderungsanträge) oder der parlamentarischen Gruppe der FDP (5 Änderungsanträge) stammten, abgelehnt. Die Abstimmung zu den Änderungsanträgen der AfD-Fraktion erfolgten teilweise namentlich.

Im weiteren Verlauf wurde über elf Entschließungsanträge abgestimmt. Zehn davon betrafen das Thüringer Haushaltsgesetz, während ein weiterer das Thüringer Finanzausgleichsgesetz betraf. Den Entschließungsanträgen der parlamentarischen Gruppe der FDP zur Mitte-Deutschland-Verbindung und zu allgemeinen Aussagen zu den Einzelplänen des Landeshaushalts fanden keine Zustimmung. Drei weitere Entschließungsanträge der CDU-Fraktion zu den Themen 24-Stunden-Dorfläden-Programm, Waldbeschützer und Innovationszentrum Holz wurden vom Parlament beschlossen.

Fünf weitere gemeinsame Entschließungsanträge der CDU-Fraktion und der rot-rot-grünen Koalition zu den Themen Tilgungsleistungen des Landes Thüringen, Normenkontrollrat, Vergabegesetz, Landespersonalentwicklungskonzept und Gesundheit, fanden ebenfalls Zustimmung und wurden beschlossen. Der Entschließungsantrag der CDU-Fraktion und der rot-rot-grünen Koalition zur Reform des Kommunalen Finanzausgleichs fand im Rahmen der parlamentarischen Abstimmung zum Thüringer Finanzausgleichsgesetz ebenfalls seine Zustimmung.

TOP 5) Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 7/4753)

Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf soll das bisherige Thüringer Juristenausbildungsgesetz ablösen, da dieses an zahlreichen Punkten Änderungen erforderte. In seinem Debattenbeitrag machte Stefan Schard, justizpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, deutlich, dass einige der im Gesetz angedachten Neuerungen durchaus zu begrüßen seien. Er führte die Einführung der digitalen Prüfungen, die Möglichkeit den Vorbereitungsdienst in Teilzeit abzuleisten und die Reduzierung der Anzahl der ständigen Vertretungen von zwei auf eine an. Letztere befürwortete er ausdrücklich, denn die CDU setzt sich immer für schlanke und effiziente Strukturen ein. Er kündigte die Zustimmung der CDU zu einer Überweisung in den Justizausschuss an, hob aber gleichzeitig hervor, dass die dortige Beratung auch notwendig sei, um weitere nicht bedachte Aspekte anzusprechen. Als ein Beispiel nannte er die Frage der Verbeamtung von Rechtsreferendaren. Für Schard ist klar: „Es geht bei der Neuregelung der Juristenausbildung auch darum, Thüringen für den Nachwuchs attraktiv zu machen, denn wir befinden uns im Wettbewerb mit den anderen Bundesländern.“

In der anschließenden Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig in den Justizausschuss überwiesen.

TOP 13) Wahl sowie gegebenenfalls Ernennung und Vereidigung eines Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs

(Drucksache 7/4762)

Für die Nachwahl eines Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs mit Befähigung zum Richteramt wurde seitens der Fraktionen die LINKE, SPD und Bündnis90/Die Grünen ein Wahlvorschlag unterbreitet: Frau Prof. Dr. Anika Klafki. Eine Nachwahl wurde nötig, weil das bisherige Mitglied, Prof. Dr. Manfred Baldus, Ende des Jahres 2021 verstorben war. Vor der Abstimmung hatte sich auch die CDU-Fraktion befürwortend zum Wahlvorschlag positioniert.

Im Ergebnis wurden 85 gültige und eine ungültige Stimme abgegeben. Dabei erhielt Frau Prof. Dr. Klafki 60 Ja-Stimmen. Es gab 24 Nein-Stimmen und eine Enthaltung. Frau Prof. Dr. Klafki hat damit die nötige Mehrheit erreicht, nahm die Wahl an und wurde im Anschluss vereidigt.

TOP 14) Wahl einer Vizepräsidentin bzw. eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD (Drucksache 7/4762)

In den vorangegangenen Sitzungen konnte sich die AfD mit ihren Vorschlägen zur Nachbesetzung des Vizepräsidentenpostens nach dem Weggang von Prof. Kaufmann nicht durchsetzen. Der nun vorgeschlagene Abgeordnete René Aust erreichte in geheimer Wahl bei 80 abgegebenen gültigen Stimmen mit 26 Ja-Stimmen, 51 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit.

TOP 18) Wahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD (Drucksache 7/4818)

Der vorgeschlagene Abgeordnete Thomas Gröger erreichte in geheimer Wahl bei 80 abgegebenen gültigen Stimmen mit 22 Ja-Stimmen, 57 Nein-Stimmen und bei einer Enthaltung nicht die erforderliche Mehrheit der Mitglieder des Landtages.

TOP 19) Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD (Drucksache 7/4819)

Der vorgeschlagene Abgeordnete Uwe Thrum erreichte in geheimer Wahl bei 80 abgegebenen gültigen Stimmen mit 23 Ja-Stimmen, 56 Nein-Stimmen und bei einer Enthaltung nicht die erforderliche Mehrheit der Mitglieder des Landtages.

TOP 20) Bestellung eines Mitgliedes des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 13 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD (Drucksache 7/4820)

Der vorgeschlagene Abgeordnete Stefan Möller erreicht in geheimer Wahl bei 80 abgegebenen Stimmen, dabei eine ungültige Stimme, mit 26 Ja-Stimmen, 51 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit.

TOP 21) Wahl eines Mitgliedes Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT), Wahlvorschlag der Fraktion der AfD (Drucksache 7/4821)

Der vorgeschlagene Abgeordnete Thomas Gröger erreicht in geheimer Wahl bei 80 abgegebenen Stimmen, davon drei ungültige Stimmen, mit 24 Ja-Stimmen, 49 Nein-Stimmen und bei vier Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

TOP 22) Wahl von drei Mitgliedern des MDR-Rundfunkrats gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk (Drucksache 7/4876 und 7/4887)

Die Wahl der Mitglieder des MDR-Rundfunkrates musste wiederholt werden, da es bei der ersten Durchführung dieser Wahl zu einem Fehler bei der Auszählung und Interpretation der Wahlergebnisse gekommen war. Der MDR-Staatsvertrag sieht die Notwendigkeit einer Mehrheit von zweidritteln aller Anwesenden vor. Ausgezählt wurde aber Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Gemäß separat durchgeführter Anwesenheitsmeldung waren 86 Abgeordnete anwesend. Um erfolgreich zu sein benötigt ein Wahlvorschlag demnach mindestens 58 Ja-Stimmen. Die Fraktionen DIE LINKE, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben einen gemeinsamen Wahlvorschlag vorgelegt. Für die drei Plätze schlagen sie vor: Frau Abgeordnete Katja Mitteldorf, Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Mario Voigt und Frau Beatrice Sauerbrey.

Auch seitens der AfD liegt ein Wahlvorschlag für einen der drei Plätze vor. Vorgeschlagen ist der Abgeordnete Jens Cotta. Im Ergebnis entfielen auf den gemeinsamen Wahlvorschlag 59 Stimmen und auf den Wahlvorschlag der AfD 20 Stimmen. Es gab fünf Enthaltungen, zwei Stimmen waren ungütig. Damit hat der gemeinsame Wahlvorschlag die nötige Mehrheit von Zweidritteln der Anwesenden erreicht. Frau Mitteldorf, Herr Prof. Dr. Voigt und Frau Sauerbrey erklärten sodann die Annahme der Wahl.

TOP 23: Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk (Drucksache 7/4877)

Wie im Tagesordnungspunkt 22, so musste auch hier die Bestimmung aufgrund des abweichenden Quorums gemäß dem MDR-Staatsvertrag wiederholt werden. Gemäß separat durchgeführter Anwesenheitsmeldung waren 86 Abgeordnete vor Ort. Um erfolgreich zu sein, benötigt ein Wahlvorschlag demnach mindestens 58 Ja-Stimmen.

Die Fraktionen DIE LINKE, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben einen gemeinsamen Wahlvorschlag vorgelegt: den Arbeitskreis Thüringer Familienorganisationen e.V. Auf den Wahlvorschlag entfielen 65 Ja-Stimmen. Angesichts von 18 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen wurde die erforderliche Mehrheit erreicht.

TOP 25a) "Wintersport in Thüringen stärken und fördern" (Drucksache 7/4718)

In der Aktuellen Stunde auf Antrag der der Parlamentarischen Gruppe der FDP wurde über die Wintersportregionen in Thüringen diskutiert. Hierbei forderte die FDP eine breitere touristische Förderung der Standorte Brotterode, Lauscha und Ruhla, die neben der Leuchtturmregion Oberhof durch effizienteres Marketing stärker in den Fokus gerückt werden sollen. Dr. Thadäus König, sportpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, betonte die Wichtigkeit und den Werbewert des Spitzensportstandortes Oberhof für den gesamten Freistaat. In diesem Zusammenhang forderte er die Landesregierung auf, den Schwung der beiden Weltmeisterschaften im kommenden Jahr zu nutzen, um mit einer langfristigen ganzheitlichen Thüringer Wintersportstrategie die Entwicklung in den Vereinen und Sportanlagen der einzelnen Thüringer Wintersportstandorte noch enger und effizienter zu verzahnen. Dabei verwies er auch nochmals auf die durch die CDU-Fraktion in den aktuellen Haushaltverhandlungen durchgesetzte Erhöhung der Fördermittel, für Sportstättenbauvorhaben für Gemeinden und Vereine, um insgesamt 4 Millionen Euro. Damit sei es möglich, zukünftig mehr Sportstättenbauprojekte von Kommunen, auch in den genannten Wintersportregionen, seitens des Landes finanziell zu unterstützen und so die Sportstätteninfrastruktur entsprechend des vorhandenen Bedarfs zu modernisieren

TOP 25b) "Rechtsstaat sicherstellen: Strafprozesse nicht an fehlenden Räumlichkeiten und Versagen des Justizministeriums scheitern lassen" (Drucksache 7/4757)

In der Aktuellen Stunde auf Antrag der CDU-Fraktion wurde über in den Medien publizierte Vorgänge am Landgericht Erfurt debattiert. Durch monatelange Verzögerungen und Absagen von Verhandlungen aufgrund fehlender Räumlichkeiten kam es unter anderem zu Haftentlassungen von Personen, die des Drogenhandels im großen Stil verdächtigt werden und bei denen möglicherweise Fluchtgefahr besteht. Stefan Schard, justizpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, bezeichnete dies als großen Skandal und schwarzen Tag für die Thüringer Justiz. Er forderte eine Aufarbeitung der Versäumnisse, der Kommunikationspannen und weiterführende Antworten seitens des Ministers, die im vergangenen Justizausschuss nicht hinreichend dargelegt werden konnten. Durch diese Missstände, so Schard direkt an Minister Adams gerichtet, wurde gegenüber den Thüringer Bürgern und vor allem gegenüber den direkt betroffenen Opfern enormes Vertrauen in einen funktionierenden Rechtstaat verspielt. Die Landesregierung und das Justizministerium, so sein Fazit, hätten sich mit diesem Handeln wieder einmal bis auf die Knochen blamiert.

TOP 25 c) "Freiheitsspaziergänge in Thüringen - keine Diffamierung und Kriminalisierung friedlichen Protests" (Drucksache 7/4763)

Aus Sicht der CDU-Fraktion sind bei dem von der AfD in ihrer Aktuellen Stunde aufgegriffenen Thema drei Punkte wichtig. Zum einen muss sich bei jeder Demonstration an Recht und Gesetz gehalten werden. Das heißt: Regeln müssen eingehalten werden und Demonstrationen müssen ordnungsgemäß angemeldet werden. Zum anderen weiß die CDU-Fraktion um die schwierige und anstrengende Situation der Thüringer Polizei, die seit Wochen am Limit arbeitet und die Rückendeckung der Politik braucht. Neben den Corona-Protesten und den sogenannten Freiheitsspaziergängen stellt die CDU-Fraktion außerdem fest, dass sich der Ton und Umgang gegenüber kommunalen Amts- und Mandatsträgern in den letzten Monaten verschärft hat. Dies ist aus Sicht der Union völlig inakzeptabel und nicht hinnehmbar. Auch an dieser Stelle erwartet die CDU-Fraktion Antworten der Landesregierung, um dieser besorgniserregenden Entwicklung endlich entgegen zu treten. Der Innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Raymond Walk, betonte während seiner Rede: „Menschen müssen in einer Demokratie ihre Meinungen – gerade auch die unbequemen und ihren Unmut – auf die Straße tragen können. Das ist verfassungsrechtlich garantiert. Allerdings müssen die klaren demokratischen Spielregeln eingehalten werden.“

TOP 25d) "Thüringen hat mehr verdient! Wir müssen den unteren Entgeltbereich überwinden" (Drucksache 7/4764)

Die Fraktion der SPD nimmt die Verdienstzahlen des Jahres 2020 zum Anlass, um über „den großen Niedriglohnsektor in Thüringen und in Ostdeutschland insgesamt“ zu sprechen. Auch die CDU-Fraktion nimmt ernüchtert zur Kenntnis, dass lediglich 19 Prozent der Vollzeitbeschäftigten weniger als 2/3 des Durchschnittseinkommens verdienen. Der sozial- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dr. Thadäus König, markiert zudem, dass besonders Frauen, Beschäftigte unter 25 Jahren und Beschäftigte mit Migrationshintergrund davon betroffen sind. König wendet sich in seinem Redebeitrag gegen die von SPD und AfD vorgetragene Legende einer CDU-Niedriglohnstrategie. Diese sei nur in einem Buch der Linkspartei zu finden: „Mich würde ein direktes Zitat interessieren, dass dies tatsächlich jemals von der CDU gesagt wurde.“ Im Gegenteil: Seit 2011 sei der Niedriglohnsektor von knapp 30 auf nunmehr 19 Prozent reduziert worden. Davor lag ein langanhaltender Transformationsprozess nach der Wiedervereinigung, der auch von hoher Arbeitslosigkeit geprägt war.

König nennt weiterhin auch Lösungsvorschläge: „Wir brauchen mehr Qualifikation.“ Es sei „nicht akzeptabel, dass noch immer viele Schüler die Schulen ohne Berufsabschluss verlassen.“ Weiterhin müsste die Tarifbindung erhöht werden: „Die soziale Marktwirtschaft hat einen wichtigen Pfeiler und das ist die Tarifpartnerschaft.“ Abschließend bekennt sich der arbeitsmarktpolitische Sprecher: „Ich bin für den Mindestlohn von 12 Euro.“ Der eingeschlagene Weg eines neuerlichen, politisch festgelegten Mindestlohns unter Umgehung der Tarifkommission trage dazu bei, den Tarifpartner nachhaltig zu schaden.

TOP 25e) "Energiewenderechner für Thüringen zeigt: klimaneutrales, kostengünstiges und versorgungssicheres Energiesystem ist möglich" (Drucksache 7/4803)

Der energiepolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Gottweiss, verweist in der Aktuellen Stunde der Grünen darauf, dass natürlich Ideen gefragt sind, wie eine Energiewende zeitnah gelingen könnte. Allerdings handelt es sich bei dem Energiewenderechner der FH Nordhausen um reine ideale Modellrechnungen, deren Umsetzung weitaus komplizierter sein wird. Nur die volatile Energiegewinnung aus Wind und Sonne, die nach dem Modell mindestens verdreifacht werden soll, wird es nicht richten. „Dieser Energiewenderechner hätte vor dem Klimagesetz und nicht drei Jahre danach vorgelegt werden müssen“, machte Gottweiss deutlich. „Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit sind die Säulen, auf die wir unsere Energiepolitik aufbauen.“ Die Umsetzung des Energiewenderechners wird sich daran messen lassen müssen, wie praktikabel er ist. Und die Last des verstärkten Windkraftausbaues wird wieder vom ländlichen Raum getragen werden müssen. „Die stetig steigenden Energiepreise wirken da aber derzeit kontraproduktiv, da wird die Akzeptanz der Bevölkerung für diese ehrgeizigen Vorhaben immer mehr dahinschmelzen“, resümierte Gottweiss abschließend.

TOP 31) Thüringer Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID 19 Pandemie, Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 7/4522)

Thüringer Landtag beschließt Corona-Sonderzahlung für Beamte des Landes und der Thüringer Kommunen

In der heutigen Sitzung des Thüringer Landtags wurde der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses gefolgt und mit den Stimmen der rot-rot-grünen Koalition, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion das Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie beschlossen. Die parlamentarische Gruppe der FDP enthielt sich zu diesem Gesetzentwurf. Den Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern des Landes und den Beamtinnen und Beamten der Gemeinden, der Landkreise und der anderen Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, wird nun zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die COVID-19-Pandemie eine einmalige Sonderzahlung als zusätzliche Unterstützung gewährt. Zur Gewährleistung der Steuerfreiheit wird die Zahlung bis spätestens zum 31. März 2022 geleistet. Am 29. November 2021 haben die Tarifgemeinschaft deutscher Länder und die Gewerkschaften für die Tarifbeschäftigten der Länder den Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung geschlossen, welcher den Tarifbeschäftigten eine Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro sowie den Auszubildenden und den dual Studierenden in Höhe von 650 Euro gewährt. Dieses Tarifergebnis ist zeit- und inhaltsgleich auf die Besoldung zu übertragen. Dementsprechend erhalten Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro. Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen erhalten eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 650 Euro.

„All die Pflegerinnen, Krankenschwestern, Rettungsfahrer, Polizisten und ja, auch Lehrkräfte haben es mehr als verdient, dass sie eine Anerkennungsleistung für diese schwierigen Corona-Zeiten, für die sie bis an die Belastungsgrenze gingen und auch noch immer gehen, erhalten“, betonte der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Maik Kowalleck. Für den Landeshaushalt ergibt sich eine Mehrbelastung von 35,4 Millionen Euro für das Jahr 2022 - für den Kernhaushalt. Durch die Übertragung des Tarifabschlusses auf den Beamtenbereich entstehen bei den Kommunen geschätzt Mehrbelastungen von 3,5 Millionen Euro für das Jahr 2022.

TOP 31a) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der CDU
(Drucksache 7/1726)

Dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (Drucksache 7/4874)

Dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 7/4875)

Zu Beginn der Debatte erläuterte Beate Meißner als Berichterstatterin zum Tagesordnungspunkt die Historie des Gesetzentwurfes. Dieser Entwurf der CDU kommt, nach gut einem Jahr Beratungszeit im Ausschuss, nun mit einer ablehnenden Beschlussempfehlung zurück ins Plenum. Zu dieser Beschlussempfehlung wurde nun, durch die Fraktionen der Koalition und der CDU gemeinsam, ein Änderungsantrag vorgelegt. Gemäß diesem Antrag soll der Gesetzentwurf in einer geänderten Fassung angenommen werden. Der im Rahmen der haushaltsbegleitenden Verhandlungen ausgehandelte Kompromiss sieht vor, dass die dreimalige Genehmigung in den Vorjahren ein hinreichender Hinweis auf das Vorliegen eines besonderen Anlasses ist und eine Sonntagsöffnung auf dieser Basis mit geringeren Dokumentationspflichten möglich wird.

In seinem Redebeitrag machte Dr. Thadäus König, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, deutlich, dass diese Änderung insbesondere kleinen Händlervereinen und Standortgemeinschaften zugutekommt. In der Vergangenheit wurden immer wieder sehr hohe Anforderungen an die Dokumentation zur Sonntagsöffnung gestellt, darunter Videoanalysen, Hochrechnungen oder Befragungen. Dies ist gerade für die kleineren Antragsteller mit enormen Aufwand und auch Kosten verbunden. Dies wird nun, insbesondere für traditionelle Veranstaltungen, auf die die Mehrheit der beantragten Sonntagsöffnungen entfällt, deutlich einfacher. Mit Blick auf den ursprünglichen Entwurf stellte der Abgeordnete König fest: „Dieser Kompromiss ist eine gute Lösung, mehr war nicht zu erreichen.“

Bei der Abstimmung wurde der Änderungsantrag mit breiter Mehrheit durch alle Fraktionen angenommen, einzig die Gruppe der FDP stimmte gegen den Antrag, in der SPD gab es eine Enthaltung. Dasselbe Stimmverhalten ergab sich auch in der Abstimmung über die Beschlussempfehlung, in der anschließenden Abstimmung über den geänderten Gesetzentwurf und in der Schlussabstimmung.