Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 78.-80. Plenarsitzung (04.-06.05.2022)

06.05.2022

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

TOP 1a) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes

Die CDU-Fraktion hat in dem Gesetzentwurf (Drucksache 7/2208) die Anhebung der Altershöchstgrenze für die Wahl von Bürgermeistern und Landräten von 65 auf 67 Jahre gefordert. Hintergrund war u.a. der Vergleich mit dem Pensionsalter „normaler“ Beamter, welches bereits bundesweit auf 67 Jahre angehoben wurde. Eine Kompromissfindung mit der FDP zu einem gemeinsamen Änderungsantrag war leider nicht möglich. Der Gesetzentwurf wurde nach schriftlicher und mündlicher Anhörung von FDP, AfD und R2G im Innenausschuss am 10.03.2022 abgelehnt. Die FDP-Gruppe hat in ihrem Gesetzentwurf Drucksache 7/3348) die komplette Aufhebung der Altersgrenze nach oben gefordert (Landtagswahlprogramm FDP Thüringen). Der Gesetzentwurf wurde nach schriftlicher und mündlicher Anhörung von CDU, AfD und R2G im Innenausschuss am 10.03.2022 abgelehnt. Die rot-rot-grünen Fraktionen haben nun einen Änderungsantrag (Drucksache 7/5373) eingereicht, welcher vorsieht die Altersuntergrenze von 21 auf 18 Jahre zu senken. Dies lehnen wir ab, da es unserem eigentlichen Ansinnen die Altershöchstgrenze zu verschieben widerspricht.

Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU wurden in der zweiten Lesung während der Plenarsitzung am 5. Mai 2022 abgelehnt. Der Gesetzentwurf der Gruppe der FDP wurde mit dem Änderungsantrag der rot-rot-grünen Fraktionen angenommen. Somit wird die Altersuntergrenze für hauptamtliche Bürgermeister zukünftig von 21 auf 18 Jahre abgesenkt werden.

TOP 2) „Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft“ (Drs. 7/4759)

Änderungsantrag der Fraktion der CDU (Drs. 7/5428)

In der Plenardebatte wurde über den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zur rückwirkenden Anpassung der Schülerkostenbeiträge für Schulen in freier Trägerschaft beraten. Dies war folgerichtig, da die Besoldung für Grundschullehrer (auf A 13) an staatlichen Schulen angehoben wurde. Aus diesem Grund ist es geplant, die Finanzierung für die Schulen in freier Trägerschaft ebenfalls nachgelagert anzupassen. Mit dem Entschließungsantrag der CDU-Fraktion (Drs. 7/5428) wird die Landesregierung durch die CDU-Fraktion darüber hinaus aufgefordert, hinsichtlich der Aufnahme von geflüchteten ukrainischen Schülerinnen und Schülern die gesetzliche Berechnungsgrundlage sowie die Stichtagsregelung für das Jahr 2022 anzupassen. Damit soll entgegen der regulären gesetzlichen Berechnungsgrundlage für die Schülerkostensätze anhand der Stichtagsregelung (jeweils zum 1. März) den Einrichtungen für das Jahr 2022 eine bedarfsorientierte finanzielle Unterstützung zur Kompensierung dieser Mehrbelastungen ermöglicht werden. Christian Tischner, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, betonte noch einmal die Wichtigkeit der zeitnahen Umsetzung dieser Regelung zur Bewältigung dieser neuen Herausforderung, hätte sich aber eine weniger bürokratische Regelung ohne Gesetzesänderung gewünscht. In Sachsen-Anhalt erfolgte dies beispielsweise im Einvernehmen des Bildungsministeriums mit den Trägern. Der rot-rot-grüne Gesetzesentwurf wie auch der Änderungsantrag der CDU-Fraktion wurden einstimmig durch alle Fraktionen angenommen.

TOP 3) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

In zweiter Lesung wurde die Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes beraten, nachdem im Vorfeld im zuständigen Fachausschuss eine schriftliche Anhörung durchgeführt wurde. Im Ergebnis der Änderungen sollen die Möglichkeiten einer nicht-redaktionellen Zusammenarbeit der beiden einzigen in Thüringen ansässigen, privaten Radio-Vollprogramme Antenne Thüringen und Landeswelle Thüringen erweitert werden. Im Rahmen der Anhörung fand dieser Änderungsvorschlag keine Beanstandung. Für die CDU-Fraktion machte der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion deutlich, dass „durch diese neuen Möglichkeiten für die beiden Hörfunkprogramme insgesamt der Medienstandort Thüringen gestärkt wird“. Der Gesetzentwurf wurde im Ergebnis der zweiten Beratung einstimmig angenommen.

TOP 4) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes - Einführung des Amts der Vizepräsidentin beziehungsweise des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs (Drs. 7/5039)

Bedingt durch Verschiebungen in der Tagesordnung wurde das Verfassungsgerichtshofsgesetz unmittelbar nach der Wahl im Tagesordnungspunkt 15 zum Aufruf gebracht. Diese Gelegenheit nutzte Stefan Schard, justizpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion und Vorsitzender des Verfassungsausschusses, um dem Parlament für die überwältigende Mehrheit für Dr. Klaus-Dieter von der Weiden zu danken. „Diese große Zustimmung zum Verfassungsgerichtshofpräsidenten sorgt für Rückenwind für das Verfassungsorgan“, so Schard. Das genaue Gegenteil könne man über die Worte seines Vorredners Möller von der AfD sagen. „Im Zusammenhang mit dem Verfassungsgerichtshof von "Posten-Geschacher", zu sprechen ist unwürdig“, kritisiert Schard den Redebeitrag der AfD. Den vorliegenden Gesetzentwurf bewertete Schard für die CDU-Fraktion grundsätzlich positiv. Denn er werte gleich zwei Verfassungsorgane auf. Einerseits den Verfassungsgerichtshof, bei dem nun die Vertretung nach Außen klar geregelt werde. Andererseits aber auch den Thüringer Landtag. Anstatt einer automatischen Altersregelung, kann nun der Landtag, über die Vertretung entscheiden. Dies schafft mehr Legitimation. „Nicht umsonst haben sich die meisten anderen Bundesländer ebenfalls entschieden, das Amt eines Vizepräsidenten einzuführen“, fasst Schard die Bewertung dieser Änderung zusammen. Zugleich macht er deutlich, dass die Einführung eines Vizepräsidenten mit der Thüringern Landesverfassung vereinbar ist. Er stellt in Aussicht, dass über die Vorstellungen der Ausgestaltung noch genügend Gelegenheit besteht, im Ausschuss zu diskutieren.

TOP 5) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes (Carsharing) (Drs. 7/5375)

Einen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen (Drs. 7/5375) zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes hat der Landtag in den Ausschuss für Infrastruktur überwiesen.

Mit dem Gesetz soll den Kommunen ein größerer Spielraum bei der Bemessung von Gebühren für die Bereitstellung von Flächen als „Carsharing-Parklätze“ eingeräumt werden. Nach der derzeitigen Regelung ist bei der Vergabe von Carsharingstellplätzen eine Sondernutzungsgebühr zu erheben, die mindestens dem marktgleichen Gegenwert des zur Verfügung gestellten öffentlichen Parkraums entsprechen muss. Um den Städten und Gemeinden die Etablierung und Ausweitung von Carsharing-Angeboten zu erleichtern, soll auf Maßgaben zur Höhe der Gebühr verzichtet werden. Die Gemeinden müssen bei der Bemessung der Gebühr aber im Rahmen einer eigenständigen beihilferechtlichen Prüfung sicherstellen, dass keine unzulässige Beihilfe gewährt wird. Für die CDU-Fraktion hat Marcus Malsch deutlich gemacht, dass eine Anhörung Klärung darüber verschaffen müsse, ob eine Besserstellung gegenüber anderen Sondernutzungen auf städtischen Flächen (z.B. für die Außengastronomie oder Elektrorollerangebote) vorliegt.

TOP 6) Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes (Drs. 7/5376)

Der sehr schlanke Gesetzentwurf verlängert die Übergangszeit für den Einsatz von Rettungsassistenten. Diese sollten sich eigentlich zu Notfallsanitätern weiterqualifizieren, es existiert aber auch die Möglichkeit, auf Landesebene eine Übergangszeit festzulegen. Der Gesetzentwurf soll erlauben, Rettungsassistenten weiterhin als Fahrzeugführer einzusetzen.

Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Christoph Zippel, führte dazu aus: „Wir waren uns einig, dass wir dazu eine Frist setzen wollten und ich bin überzeugt, dass es richtig ist, wieder eine neue Frist zu setzen.“ Grundsätzlich stellte Zippel fest: „Beim Thema Rettungsdienst geht es um grundsätzliches Vertrauen in den Staat.“ Dahin sei der vorliegende Gesetzentwurf ein Schritt, dürfe aber nicht der letzte bleiben. Mit Blick auf den noch in den Ausschüssen in Beratung stehenden Antrag der CDU-Fraktion „Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und –personal ertüchtigen“, freute sich Zippel auch auf gute Ausschussberatung, die auch bei diesem Antrag zu einem für Thüringen positives Ergebnis führen wird.

Der Gesetzentwurf wurde einstimmig in den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Die von der CDU-Fraktion beantragte Überweisung in den Sozialausschuss wurde abgelehnt.

TOP 8) Perspektiven für den Thüringer Tourismus – einen erfolgreichen und nachhaltigen Neustart der Tourismuswirtschaft in Thüringen ermöglichen (Drucksache 7/2743)

Alternativantrag der Fraktion der AfD: Corona-Maßnahmen dauerhaft abschaffen - erfolgreicher Neustart durch Planungssicherheit für den Thüringer Tourismus
(Drs. 7/5422)

UND

Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Neustart für den Thüringer Tourismus – erfolgreiche und langfristige Perspektiven schaffen (Drs. 7/5425)

Nach längerer Beratung im Ausschuss hatte sich am ursprünglichen Antrag der CDU inhaltlicher Änderungsbedarf ergeben, weniger relevant wurde er jedoch durch den Zeitablauf nicht. Um für das wichtige Thema eine Mehrheit zu organisieren, hatte sich die CDU gemeinsam mit der Fraktion DIE LINKE und den weiteren Partnern der Minderheitskoalition auf einen gemeinsamen Alternativantrag geeinigt. In seiner Rede machte Andreas Bühl, tourismuspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, deutlich, wie dramatisch die Lage ist. So stehe Thüringen Deutschlandweit auf dem viertletzten Platz. Thüringen erreicht nicht mal den Bundesdurchschnitt, trotz Ereignissen wie der Bundesgartenschau. Bühl macht deshalb klar: „Thüringen hat viel zu bieten, aber wir bringen die PS nicht auf die Straße, weder in der Werbung noch im Ergebnis“. Insbesondere die Einstellung des Projektes „Zukunft Thüringer Wald“ sei sehr kritisch zu bewerten. Mit Blick auf die konkreten Vorschläge des Antrages betonte Andreas Bühl: „Wir haben ein Werbeproblem bei der Thüringer Tourismus GmbH. Wir müssen unsere Schwerpunktthemen viel nachhaltiger vermarkten und nicht immer nur ein Jahr damit werben und es dann wieder vergessen und zum nächsten Thema übergehen.“ Weiter gebe es im Haus starke Verfechter der Kurorte, er wünsche sich das auch für die Erholungsorte. Dies habe die letzten beiden Jahre mit Corona-Hilfen geklappt. In den Erholungsorten habe es echte Qualitätssprünge gegeben. Deshalb freue er sich, dass sich nun vier Fraktionen verständigt haben, hier Unterstützung zu leisten. Mit Blick auf die Forderung nach der Einrichtung eines Conventionbüros machte Bühl sein Unverständnis deutlich, dass es so etwas nicht längst gebe. „Die Initiative des Vereins Städtetourismus verdient großes Lob und auch die Unterstützung des Landtages bei diesem Projekt“, betonte er mit Blick auf die bestehenden Vorhaben zur Einrichtung eines solchen Büros.

In der abschließenden Abstimmung erhielt der Alternativantrag der AfD weder die notwendigen Stimmen für eine Ausschussüberweisung, noch eine inhaltliche Zustimmung. Nur die AfD selbst hatte jeweils für den Entwurf gestimmt. Gegenstimmen kamen von der Koalition, der CDU und der FDP. Die fraktionslosen Abgeordneten enthielten sich. Der gemeinsame Alternativantrag der CDU und der Koalition wurde direkt abgestimmt und mit den Stimmen von CDU, Linken, Grünen, SPD und den fraktionslosen Abgeordneten beschlossen. Die AfD stimmte gegen den Antrag und die FDP enthielt sich.

TOP 9) Update für den Öffentlichen Dienst: Heute die Weichen für die Zukunft stellen (Drs. 7/3310)

Nach Rückkehr aus dem Haushalts- und Finanzausschuss erhielt der Antrag der FDP, in dem unter anderem der Einsatz einer Kommission zur umfassenden Evaluierung der Aufgaben, Personal- und Sachausstattung gefordert wurde, keine Mehrheit. Der finanzpolitische Sprecher CDU-Fraktion, Maik Kowalleck, begründete die Enthaltung seiner Fraktion damit, dass die Schaffung einer solchen Kommission einen weiteren Aufbau von Verwaltungsstrukturen zur Folge hätte und keinerlei Erleichterungen. Die Problemskizze, die die FDP in ihrem Antrag darstellt, ist keinesfalls neu oder gar unbekannt. „Genau deshalb haben wir im Rahmen der Haushaltsverabschiedung 2022 einen Entschließungsantrag zur Erstellung eines Landespersonalentwicklungskonzeptes auf den Weg gebracht. Somit ist der vorliegende Antrag überholt und nicht weiterzuverfolgen.“ Der Antrag wurde mit den Gegenstimmen von Rot-Rot-Grün, der AfD und unter Enthaltung der CDU und den drei fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. Die Gruppe der FDP stimmte für den Antrag.

TOP 11) Thüringens Jäger bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest unterstützen (Drs. 7/4197)

Für eine erfolgreiche Vorsorge gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist die Reduktion der Wildschweinbestände zwingend erforderlich. Unklar blieb jedoch auch nach der Debatte zum AfD-Antrag, wie die Landesregierung die Rahmenbedingungen für die Unterstützung der Thüringer Jäger bei der Bejagung von Schwarzwild verbessern will. Die Abschusszahlen sind rückläufig. In der Wildschweinjagdsaison 2020/2021 wurden in Thüringen rund 7.200 Tiere weniger geschossen als im Vorjahr. Als ein Grund hierfür wird auf die hohen bürokratischen Hürden bei der Beantragung der ASP-Prämie verwiesen. Die Landesregierung hat zwar auf einen Prozess zur Überarbeitung der entsprechenden Förderrichtlinie verwiesen, jedoch keine Einzelheiten genannt. Der jagdpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Marcus Malsch, kritisierte in diesem Verfahren auch die Zeitschiene: Das Problem, dass die Bestände durch verstärkte Bejagung reduziert werden müssen, sei nun schon sehr lange bekannt – und nicht erst durch den Antrag der AfD, dessen Ursprungsfassung auf den 13. Oktober 2021 datiere. Die Überarbeitung der Förderrichtlinie habe die Landesregierung bereits im Dezember 2021 angekündigt: „Wenn ich es doch ernst meine mit der Unterstützung der Thüringer Jäger bei der Bejagung von Schwarzwild, wenn ich es ernst meine mit der Verbesserung der Rahmenbedingungen, um eine stärkere Reduzierung zu erreichen, dann kann ich doch nicht derart trödeln bei der Überarbeitung der Förderrichtlinie“, sagte Malsch. Bei Enthaltung von CDU und FDP wurde der Antrag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.

TOP 13) Hochschulbauplanung Thüringen 2030 (Drs. 7/5352)

Die regierungstragenden Fraktionen hatten ein Positionspapier des Wissenschaftsrates zum Hochschulbau zum Anlass genommen, einen inhaltlich darauf aufbauenden Plenarantrag einzubringen. In seinem Redebeitrag machte der hochschulpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner, deutlich, dass der Antrag sich einer sinnvollen Sache widme und man deshalb einer Ausschussüberweisung zustimmen werde. Er stellte mit Blick auf die Herausforderungen beim Hochschulbau fest: „Die Anforderungen sind genauso gestiegen wie die Preise und deshalb braucht es klare Prioritäten und eine langfristige Strategie.“ An vielen Stellen fehle aber genau dies, wie Tischner mit Blick auf die Landesregierung feststellt. Tischner stellte eine konstruktive Befassung im Ausschuss in Aussicht und sprach auch bereits mögliche Ergänzungen an. So sei es wichtig, auch die Frage der baulichen Berücksichtigung von Transferleistungen in den Blick zu nehmen. „Die Wissenschaft, genauso wie die Lehre, sind keine in sich geschlossenes Systeme mehr, keine abgegrenzten Räume, die von Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft getrennt sind. Und das muss sich auch in der Infrastruktur widerspiegeln“, so Tischner mit Blick auf die Öffnungen von Hochschulen für die Kooperation mit forschungsorientierten Unternehmen und auf lebenslanges Lernen. In der anschließenden Abstimmung wurde der Antrag ohne Gegenstimmen aber bei Enthaltung der AfD in den Wissenschafts- und in den Infrastrukturausschuss überwiesen.

TOP 14) Zustimmung des Landtags zur Ernennung eines weiteren Mitglieds des Landesrechnungshofs gemäß Artikel 103 Abs. 2 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen (Drs. 7/5359)

Der Landtag wurde darüber informiert, dass der Ministerpräsident beabsichtigt, Frau Ministerialrätin, Dr. Anja Nehrig, zum weiteren Mitglied des Thüringer Rechnungshofs zu ernennen. Frau Dr. Nehrig wurde von der Präsidentin des Thüringer Rechnungshofs auf Grund einer Ausschreibung und nach Anhörung des Kollegiums vorgeschlagen. Der Landtag wurde um Zustimmung zu dieser Ernennung gebeten. Der Beschluss erfolgte Einstimmig und Frau Dr. Nehrig kann die neue Stelle antreten.

TOP 15) Wahl sowie gegebenenfalls Ernennung und Vereidigung des Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs (Drs. 7/5104)

Die CDU hatte Herrn Dr. Klaus-Dieter von der Weiden als neuen Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vorgeschlagen. Nachdem die Wahl in den zurückliegenden Plenarsitzungen verschoben werden musste, kam es in der 79. Sitzung schließlich zur Abstimmung. In geheimer Wahl erreichte Dr. Klaus-Dieter von der Weiden bei 85 abgegebenen gültigen Stimmen mit 79 Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und bei drei Enthaltung die erforderliche Mehrheit von Zweidritteln der gesetzlichen Mitglieder des Landtages.

TOP 16) Wahl einer Vizepräsidentin bzw. eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags (Drs. 7/5378)

In den vorangegangenen Sitzungen konnte sich die AfD mit ihren Vorschlägen zur Nachbesetzung des Vizepräsidentenpostens nach dem Weggang von Prof. Kaufmann nicht durchsetzen. Der nun vorgeschlagene Abgeordnete Olaf Kießling erreichte in geheimer Wahl bei 82 abgegebenen gültigen Stimmen mit 27 Ja-Stimmen, 52 Nein-Stimmen und bei drei Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

Die Wiederholung der Wahl in der 80. Plenarsitzung brachte keine Veränderung. In der abermaligen Abstimmung erhielt der Abgeordnete Olaf Kießling in geheimer Wahl bei 79 abgegebenen gültigen Stimmen mit 28 Ja-Stimmen, 46 Nein-Stimmen und bei fünf Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

TOP 17) Wahl von Schriftführerinnen beziehungsweise Schriftführern (Drs. 7/5410, Drs. 7/5418)

Bereits seit längerem sind die Schriftführer des Landtages unterbesetzt, da die AfD nach der Nichtwahl ihres dritten Schriftführers durch den Landtag, auch die beiden gewählten Schriftführer zurückgezogen hatte. Um den Aufwand für die verbleibenden Schriftführer der anderen Fraktionen erträglich zu halten, wurde die Gesamtzahl der Schriftführer um vier erhöht.

Auch in der 79. Sitzung legte die AfD keine Vorschläge für ihre nunmehr vier zu besetzenden Schriftführer vor.

Die CDU nominierte als zusätzlichen Schriftführer den Abgeordneten Martin Henkel. Er erhielt bei 82 abgegebenen Stimmen, drei davon ungültig, mit 74 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und bei drei Enthaltungen die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

Die Koalition nominierte die Abgeordnete Laura Wahl (Grüne) sowie den Abgeordneten Lutz Liebscher (SPD). Der Wahlvorschlag erhielt bei 82 abgegebenen gültigen Stimmen mit 62 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen und bei drei Enthaltungen die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

TOP 18) Wahl der beziehungsweise des Vorsitzenden des UA 7/2 „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“ (Drs. 7/5414)

Dem Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Abgeordneter Olaf Müller“ wurde mit 59 Ja-Stimmen bei 21 Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen zugestimmt.

TOP 25 a) Aktuelle Stunde der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen: Gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglichen“ (Drs. 7/5365)

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat anlässlich des Europäischen Protesttages von Menschen mit Behinderungen (5.5.) diese Aktuelle Stunde auf die Tagesordnung gesetzt. Zum Gegenstand machen sie eine gleichberechtigte Teilhabe und diskriminierungsfreien Zugang aller, zu den Lebensbereichen Arbeiten, Wohnen, Bildung und Freizeit. Tatsächlich spielt auch für die CDU-Fraktion – auch vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft – insbesondere die Barrierefreiheit eine große Rolle. Die behindertenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Beate Meißner, hielt fest: „Viele wissen wenig über Barrierefreiheit. Und deshalb haben wir als CDU-Fraktion vorgeschlagen, die Fachstelle für Barrierefreiheit zu schaffen.“ Aus diesem Grund wurde das Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (THürGIG) in dieser Legislatur verändert.

Kritisch musste die CDU-Fraktion das Verhalten der Landesregierung dahingehend hinterfragen, dass bei der Umsetzung der Barrierefreiheit gesetzt werden könnte, wie dies durch die Landesregierung vorgenommen wurde. „Alle wollen mehr Barrierefreiheit schaffen.“ Dazu müsse der Freistaat Hilfe geben, denn gemeinsam wollen Barrieren abgebaut werden. Dabei gäbe es noch viel zu tun. Daher sei die Fraktion der CDU insbesondere auf den Bericht der Landesregierung zum Stand der Barrierefreiheit gespannt.

TOP 19) Wahl der beziehungsweise des stellvertretenden Vorsitzenden des UA 7/2 „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“ (Drs. 7/5379)

Der Wahlvorschlag der AfD „Nadine Hoffmann“ für das Amt der stellvertretenden Vorsitzenden des UA 7/2 fand mit nur 35 Ja-Stimmen bei 43 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen keine Mehrheit im Thüringer Landtag.

TOP 20) Wahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes (Drs. 7/5380)

Der vorgeschlagene Abgeordnete Dieter Laudenbach (AfD) erreichte in geheimer Wahl bei 82 abgegebenen Stimmen, eine davon ungültig, mit 23 Ja-Stimmen, 57 Nein-Stimmen und bei einer Enthaltung nicht die erforderliche Mehrheit der Mitglieder des Landtages.

TOP 21) Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes (Drs. 7/5381)

Der vorgeschlagene Abgeordnete Thomas Gröger (AfD) erreichte in geheimer Wahl bei 82 abgegebenen gültigen Stimmen mit 24 Ja-Stimmen, 56 Nein-Stimmen und bei zwei Enthaltung nicht die erforderliche Mehrheit der Mitglieder des Landtages.

TOP 22) Bestellung eines Mitgliedes des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 13 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes (Drs. 7/5382, Drs. 7/5409)

Der von der AfD vorgeschlagene Abgeordnete Ringo Mühlmann erreicht in geheimer Wahl bei 82 abgegebenen gültigen Stimmen mit 36 Ja-Stimmen, 43 Nein-Stimmen und bei drei Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Die AfD hat die Wiederholung der Wahl in der 80. Plenarsitzung beantragt.

Der bisher als Mitglied im Beirat vertretene Abgeordnete Sascha Bilay hatte die Position aufgegeben. In der dadurch notwendigen Nachwahl wurde durch die Linksfraktion der Abgeordnete Philipp Weltzien vorgeschlagen. Er erhielt in geheimer Wahl bei 85 abgegebenen gültigen Stimmen mit 54 Ja-Stimmen, 26 Nein-Stimmen und bei fünf Enthaltungen die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

Da der Abgeordnete Weltzien bisher als stellvertretendes Mitglied fungierte, musste auch diese Position nachbesetzt werden. Für die Linksfraktion wurde das bisherige ordentliche Mitglied Sascha Bilay nunmehr als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen. Er erhielt in geheimer Wahl bei 82 abgegebenen Stimmen, zwei davon ungültig, mit 45 Ja-Stimmen, 30 Nein-Stimmen und bei fünf Enthaltungen die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

Mit der Wiederholung der Abstimmung zum Wahlvorschlag der AfD ergab sich keine Veränderung. Der Abgeordnete Ringo Mühlmann erreichte in geheimer Wahl bei 79 abgegebenen gültigen Stimmen mit 33 Ja-Stimmen, 41 Nein-Stimmen und bei fünf Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

TOP 23) Wahl eines Mitgliedes Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (Drs. 7/5383)

Der vorgeschlagene Abgeordnete Uwe Thrum (AfD) erreicht in geheimer Wahl bei 82 abgegebenen Stimmen, davon drei ungültige Stimmen, mit 33 Ja-Stimmen, 43 Nein-Stimmen und bei drei Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Die AfD hat die Wiederholung der Wahl in der 80. Plenarsitzung beantragt.

Auch bei der Wiederholung der Wahl erhielt der vorgeschlagene Abgeordnete Uwe Thrum nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. In geheimer Wahl wurden bei 79 abgegebenen Stimmen, davon eine ungültige Stimme, 30 Ja-Stimmen und 46 Nein-Stimmen abgegeben. Es gab zwei Enthaltungen.

TOP 25a) Aktuelle Stunde der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen: Gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglichen“ (Drs. 7/5365)

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat anlässlich des Europäischen Protesttages von Menschen mit Behinderungen (5.5.) diese Aktuelle Stunde auf die Tagesordnung gesetzt. Zum Gegenstand machen sie eine gleichberechtigte Teilhabe und diskriminierungsfreien Zugang aller, zu den Lebensbereichen Arbeiten, Wohnen, Bildung und Freizeit. Tatsächlich spielt auch für die CDU-Fraktion – auch vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft – insbesondere die Barrierefreiheit eine große Rolle. Die behindertenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Beate Meißner, hielt fest: „Viele wissen wenig über Barrierefreiheit. Und deshalb haben wir als CDU-Fraktion vorgeschlagen, die Fachstelle für Barrierefreiheit zu schaffen.“ Aus diesem Grund wurde das Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (THürGIG) in dieser Legislatur verändert.

Kritisch musste die CDU-Fraktion das Verhalten der Landesregierung dahingehend hinterfragen, dass bei der Umsetzung der Barrierefreiheit gesetzt werden könnte, wie dies durch die Landesregierung vorgenommen wurde. „Alle wollen mehr Barrierefreiheit schaffen.“ Dazu müsse der Freistaat Hilfe geben, denn gemeinsam wollen Barrieren abgebaut werden. Dabei gäbe es noch viel zu tun. Daher sei die Fraktion der CDU insbesondere auf den Bericht der Landesregierung zum Stand der Barrierefreiheit gespannt.

TOP 25b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Droht der Traum vom Eigenheim für Familien zu platzen? Das Agieren der Landesregierung verunsichert zusätzlich zu Inflation, Baupreis- und Zinssteigerung anstatt zu entlasten.“ (Drucksache 7/4999)

Die CDU-Fraktion hat die verfehlte Bau- und Wohnungspolitik zum Thema einer aktuellen Stunde gemacht. Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Andreas Bühl, hat der Landesregierung vorgeworfen, mit ihrer Politik die aktuellen Belastungen der Bürger durch Inflation, Baupreis- und Zinssteigerung weiter zu verschärfen. „Thüringen braucht bedarfsgerechten und bezahlbaren Wohnraum. Aber fast alles, was die Landesregierung beim Thema Bauen und Wohnraumförderung tut oder unterlässt, verunsichert die Menschen zusätzlich, statt sie zu entlasten“, sagte Bühl. Inflation, steigende Energie- und Baupreise lassen den Traum vom eigenen Heim für viele junge Familien in weite Ferne rücken.

Mit einer Wohnungseigentumsquote von 45 Prozent ist Thüringen ein Bau- und Wohneigentumsland. Zuletzt war jedoch insbesondere der Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern im Rückgang begriffen. So ging die Zahl der zu Jahresbeginn beantragten Baugenehmigungen von Einfamilienhäusern im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 12,5 Prozent zurück, bei Zweifamilienhäusern betrug der Rückgang laut Zahlen des Thüringer Landesamtes für Statistik sogar 16,7 Prozent. Laut Bühl binden bei immer mehr Familien die rasant steigenden Wohnkosten einen immer größeren Teil des Einkommens: „Die eigenen vier Wände und Mieten müssen erschwinglich bleiben oder wieder werden. Bauen und Wohnen in Thüringen dürfen nicht zu einer sozialen Schlüsselfrage werden.“ Die Bilanz der Landesregierung sei miserabel, so Bühl: Sie rede zwar viel vom sozialen Wohnungsbau, lasse ihn aber zugleich finanziell ausbluten und stelle im Landeshaushalt 2022 keine Eigenmittel bereit. Auch beim Solar-Invest-Programm habe sie mit Ansage eine Enttäuschung produziert, statt den Thüringern Angebote zu mehr Eigenständigkeit und Energiesicherheit zu machen. „Die Liste lässt sich fortsetzen: Während Rot-Rot-Grün die Grunderwerbsteuer auf 6,5 Prozent und somit den höchsten Satz in ganz Deutschland erhöht hat, bleiben bauwillige Familien beim von der CDU-Fraktion erkämpften Kinder-Bauland-Bonus auf der Strecke“, so der Unionsabgeordnete. „Bis heute ist die Förderrichtlinie nicht für Käufer von Baugrundstücken und Häuslebauern offen. Damit missachtet die Landesregierung einen Beschluss des Landtags, der ausdrücklich auch die Unterstützung für bauwillige Familien gefordert hat“, so Bühl weiter. „Mit unserer aktuellen Stunde haben wir die Landesregierung aufgefordert, zu einem Mindestmaß an Berechenbarkeit und Planbarkeit in der Bau- und Wohnungspolitik zurückzukehren.“

TOP 25c) Aktuelle Stunde der Fraktion der AfD „Tätigkeitsverbote aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Thüringen verhindern“ - Debatte über einrichtungsbezogene Impfpflicht trotz bestehenden Antrages (Drs. 7/5386)

Die Fraktion der AfD thematisiert in ihrer aktuellen Stunde die Forderung, sich über geltendes Recht hinwegzusetzen, und einseitig die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Thüringen nicht umzusetzen. Diesbezüglich hatte sie bereits im Februar einen Antrag formuliert, der aufgrund inhaltlicher Mängel abgelehnt werden musste. Der von der CDU-Fraktion formulierte Antrag zu diesem Thema wird derzeit im Ausschuss beraten. In der Beratung wurde deutlich, dass von flächendeckenden Kündigungen und daraus resultierenden Pflegenotständen keine Rede sein kann. Tatsächlich haben die meisten Gesundheitsämter mit der Bearbeitung und Einzelfallprüfung noch nicht begonnen. Insgesamt scheint sich die vor Eintritt der einrichtungsbezogenen Impfpflicht geäußerte Negativerwartung hinsichtlich ihrer Wirkung nicht zu bestätigen. Offenkundig dient die Aktuelle Stunde der AfD also dazu, bestehende Bindungen zwischen der AfD und sogenannten „Impfgegnern“ zu stärken.

Dies thematisiert auch der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dr. Thadäus König: „Bereits damals haben wir uns für eine Aussetzung – die, wie wir wissen, nur auf Bundesebene erfolgen kann – ausgesprochen.“ Denn seit Februar habe sich die Diskussion weiterentwickelt: „Wie Sie wissen, kam es im Bundestag mit negativer Kanzlermehrheit zu keiner Einführung einer allgemeinen Impfpflicht.“ Dies müsse auch zu einer Neubewertung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht führen. Weiterhin sollten Einzelfallprüfungen so großzügig wie möglich gehalten werden.

TOP 25d) Aktuelle Stunde der FDP-Gruppe „Konsequenzen aus dem Urteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz für Thüringen“ (Drs. 7/5389)

Die FDP-Gruppe hatte zur Plenarsitzung am 4. Mai 2022 eine Aktuelle Stunde zum Thema: „Konsequenzen aus dem Urteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz für Thüringen“ eingereicht. Der Innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Raymond Walk, betonte während seiner Rede: „Der Kampf gegen Terrorismus und Feinde unserer Demokratie - insbesondere vor dem Hintergrund des steigenden Rechtsextremismus gerade hier bei uns in Thüringen - muss weiter im Fokus stehen! Dazu bedarf es verfassungskonformer Eingriffsbefugnisse. Unverzichtbar und zwingend sind daher die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze, in Bayern, wie auch in den anderen Ländern. Fakt ist in dem Fall aber, dass unsere bayerischen Nachbarn beim Verfassungsschutz wesentlich weitreichendere Befugnisse haben als in Thüringen. Die Online-Durchsuchung oder Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung sind in Thüringen beispielsweise nicht geregelt und damit unzulässig. Das heißt, dass das Ergebnis des Urteils für Bayern nicht eins zu eins auf das Thüringer Verfassungsschutzgesetz übertragbar ist. Jetzt gilt es umso mehr, das 150 Seiten starke Urteil genau anzuschauen und zu prüfen, welche Auswirkungen das Karlsruher Urteil auf die Thüringer Regeln hat. Das Bundesverfassungsgericht nimmt uns in die Pflicht. Wir regen deshalb eine Zusammenarbeit auf Bund-Länder-Ebene an, die sich mit den rechtlichen Konsequenzen befasst. Nicht nur die Thüringer Regeln, sondern in allen Bundesländern sowie beim Bund selbst, müssen auf den Prüfstand.“

Walk regte während der Plenardebatte an: „In Thüringen existiert mit der Parlamentarischen Kontrollkommission ein funktionierendes und wirksames Instrument der parlamentarischen Kontrolle der Landesregierung. Wir fordern, dass auch diese sich mit dem Urteil befassen muss. Die CDU-Fraktion regt daher an, die Problematik auf die Tagesordnung der Kontrollkommission zu setzen, damit die Landesregierung aus ihrer Sicht Bericht erstattet, wie sie das Urteil und die Auswirkungen auf Thüringen einschätzt.“

TOP 25e) Aktuelle Stunde: Keine Freiheit ohne Pressefreiheit – Journalistinnen und Journalisten in Thüringen schützen, unabhängige Berichterstattung gewährleisten“ (Drs. 7/5407)

Mit dem Thema zur „Aktuellen Stunde“, anlässlich des „Internationalen Tages der Pressefreiheit“ am 3. Mai 2022, soll darauf aufmerksam gemacht werden, dass Pressefreiheit ein wichtiges Gut der demokratischen Grundordnung ist, die es zu schützen gilt. In seinem Redebeitrag hob der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Herrgott, die Bedeutung von Pressefreiheit hervor, die der freien Information und Meinungsäußerung dient. Er forderte alle Demokraten auf, sich gemeinsam dafür einzusetzen, dass Journalisten ihre gesetzlich definierten Aufgaben diskriminierungsfrei wahrnehmen können.

TOP 25f) Aktuelle Stunde SPD "Umsetzung des 9-Euro-Tickets in Thüringen" (Drs. 7/5415)

Mit einer Aktuellen Stunde hat die Fraktion der SPD die "Umsetzung des 9-Euro-Tickets in Thüringen" thematisiert. Das 9-Euro-Ticket ist eine einmalige Sondermaßnahme, die vom Bund im Entlastungspaket beschlossen wurde und durch ihn finanziert wird. ÖPNV-Nutzer sollen bei ihren Mobilitätskosten temporär entlastet und Autofahrerinnen und -fahrer angeregt werden, vom Auto auf Bus und Bahn umzusteigen. Die Details zur Umsetzung werden derzeit von der Politik, den Ländern und den Verkehrsverbünden ausgearbeitet.

Die Thüringer Landesregierung rechnet mit 33 Millionen Euro an Unterstützung vom Bund für das vergünstigte 9-Euro-Ticket für den Nah- und Regionalverkehr.

Die SPD meint, es komme „jetzt auf eine solide Umsetzung an, um Kundinnen und Kunden für den öffentlichen Personenverkehr zu gewinnen und zu halten. Insbesondere im ländlichen Raum muss hierfür die Taktung erhöht und Netzdichte ausgebaut werden.“

Für die CDU-Fraktion hat die Verkehrspolitikerin, Christina Tasch, deutlich gemacht, dass diese Auffassung den Widerspruch von gutem Angebot einerseits und verbilligten Tickets andererseits deutlich aufzeige: Geld, das zur Ticketverbilligung verschwendet wird, steht nicht zur Angebotsverbesserung zur Verfügung. „Für uns ist aber gerade das entscheidend: Wir stehen für Investitionen in ein modernes und klimaschonendes Bus- und Bahnangebot – durch den Ausbau und die Modernisierung der Infrastruktur sowie die Anschaffung neuer Fahrzeuge. Wenn das Angebot überzeugt, zuverlässig in guter Qualität und enger Taktung bereitsteht, dann nutzen die Bürger auch Bus und Bahn“, so Tasch wörtlich. In ländlichen Regionen löse dieses Strohfeuer kein Problem. Für eine sinnvolle Nutzung fehlt vielerorts die notwendige Taktung und Anbindung. „Den Menschen auf dem Land bringt dieses Ticket nichts. Die Ampel betreibt Subventionspolitik für diejenigen, die nicht aufs Auto angewiesen sind.“

TOP 26) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und Entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer (Drs. 7/2794)

Der Gesetzentwurf der AfD war bereits in der ersten Beratung von allen anderen Fraktionen abgelehnt worden, auch eine Ausschussüberweisung fand nicht statt. Die AfD will mit diesem Gesetzentwurf an allen Thüringer Hochschulen Studiengebühren für nicht EU-Ausländer einführen und beruft sich dabei auf eine Aussage des Thüringer Rechnungshofes. Nachdem die klar ablehnende Haltung der CDU-Fraktion in der ersten Beratung mehr als deutlich gemacht wurde, nutzte der hochschulpolitische Sprecher, Christian Tischner, die Gelegenheit der zweiten Beratung, um mit den fadenscheinigen Argumente der AfD aufzuräumen. „Es handelt sich bei der Vorlage um ein populistisches Manöver. Sie geben vor, Geld sparen zu wollen, dabei wollen sie aus ideologischen Gründen das Studium für Ausländer in Thüringen unattraktiv machen und eine Konkurrenzsituation zwischen Deutschen und Nicht-EU-Studiereden konstruieren, die es so nicht gibt.“ Tischner klärte auf, was es mit der Kritik des Rechnungshofes tatsächlich auf sich hatte und rief die AfD dazu auf, den Abschnitt des Rechnungshofberichtes noch einmal genau zu lesen. Dort weist bereits der erste Satz den Weg, der klar von ausgewählten künstlerischen Studiengängen spreche. Das habe mit dem populistischen Rundumschlag der AfD nichts zu tun. Das Problem bestehe, wenn überhaupt, nur an der Musikhochschule in Weimar. Dies zeige auch der Blick nach Sachsen, wo derartige Gebühren nur an den beiden Musikhochschulen erhoben werden. Mit Blick auf die pauschalen AfD-Ideen stellte Tischner fest: „Es darf in Thüringen keine Campus-Maut geben und es kann nicht Ziel sein, ausländische Studierende abzuschrecken.“ Das Gegenteil sei der Fall, es brauche Attraktivität für alle Studierenden und insbesondere Attraktivität für Absolventen, damit diese hierbleiben. Ziel müsse sein, dieses Potential gegen den Fachkräftemangel zu aktivieren. Der Gesetzentwurf wurde anschließend von allen Abgeordneten, außer den Mitgliedern der AfD-Fraktion, abschließend abgelehnt.

TOP 27) Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes - Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge (Drs. 7/3063)

Am 4. Juni 2021 wurde im Thüringer Landtag erstmals über den vorliegenden Gesetzentwurf der AfD-Fraktion diskutiert. Mit Ausnahme der AfD-Fraktion haben alle anderen fünf Fraktionen gegen eine Überweisung in den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss votiert. Und das aus Sicht der CDU-Fraktion aus nachvollziehbaren Gründen. Dazu erklärte der CDU-Abgeordnete Jonas Urbach während der zweiten Plenarberatung am 6. Mai 2022: „Wie bereits seinerzeit von uns festgestellt, hat sich an unserer Auffassung nichts geändert. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft neue Ungerechtigkeiten für ehrenamtlich tätige Menschen in Thüringen, weil nur Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr ihre Kommunalabgaben erlassen bekommen sollen. Auch beim Härteausgleich bei Straßenausbaubeitragsforderungen sorgt er letztlich für neue Ungerechtigkeiten, insbesondere durch neue Stichtagsregelungen.“

Die CDU-Fraktion hat in ihrem Antrag „Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten“ (Drs. 7/2290) deutlich gemacht, wie sie sich die Zukunft der Thüringer Feuerwehren vorstellt. Darin enthalten sind 16 detaillierte Punkte zur Steigerung der Attraktivität des Feuerwehrdienstes. Der Antrag befand sich in der schriftlichen und mündlichen Anhörung und wird derzeit im Innenausschuss weiterbearbeitet. Zu dem Antrag hat die CDU-Fraktion im Innenausschuss in der letzten Woche auch einen aktualisierten Änderungsantrag eingereicht, darin hat die Fraktion der CDU ihre Forderungen aktualisiert und angepasst. Im nächsten Innenausschuss soll der Änderungsantrag zur Abstimmung gestellt werden, um mit 13 konkreten Forderungen die Situation der Thüringer Feuerwehren weiter zu verbessern.

Was das Thema Straßenausbaubeiträge angeht, muss die Landesregierung als Verordnungsgeber endlich liefern, ist Urbach überzeugt: „Wir als Haushaltsgesetzgeber haben 2021 beim Landeshaushalt erstmals beschlossen, dass insgesamt 28,5 Millionen Euro im Haushalt für Zuweisungen für Kommunen für den Ausgleich von wegfallenden Straßenausbaubeiträgen zur Verfügung gestellt werden. Die praxistaugliche Umsetzung von dem, was wir hier beschlossen haben, obliegt natürlich nicht uns als Gesetzgeber, also der Legislative, sondern der Exekutive. Die Exekutive ist das Thüringer Innenministerium. Die könnte, wenn sie wollte, eine Richtlinie, eine Durchführungsbestimmung, eine Verordnung erlassen. Das tut sie nicht und ich kann heute hier nur nochmals darauf hinweisen, dass die Landesregierung hier endlich liefern muss.“ Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Gruppe der FDP abgelehnt.

TOP 28) Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes (Drs. 7/3375)

In der Debatte zum Gesetzentwurf verwies der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Gottweiss, wie schon in der 1. Beratung darauf, dass hier fachlich fundierte Arbeit notwendig ist. Zwar ist keine Aufhebung des Gesetzes, aber eine Evaluierung nötig. Flächenziele für die Windkraft auszuweisen macht keinen Sinn, es gilt die stark erhöhte Leistung moderner Windenergieanlagen mitzudenken. Mittels konsequentem Repowering wären auf den bereits mit Windkraftanlagen belegten Flächen zehn Terrawatt Strom zu erzeugen. Wenn gar 2 Prozent der Landesfläche mit Windenergieanlagen bebaut würden, würde zumindest zeitweise bei voller Leistung der Anlagen ein Mehrfaches der tatsächlich in Thüringen benötigten elektrischen Energie erzeugt werden, was überhaupt nicht notwendig ist. Und immer ist dabei zu beachten, dass es sich hier um eine volatile Energiegewinnung handelt, die nicht grundlastfähig ist. Nach sehr kontroverser Diskussion wurde der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion mehrheitlich abgelehnt.

TOP 30) Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes - Verringerung von Gewässerrandstreifen bei ausgleichenden Schutzmaßnahmen (Drs. 7/3725)

Der naturschutzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Stephan Tiesler, erinnerte in der Debatte zum Gesetzentwurf der FDP daran, dass die CDU-Fraktion bereits 2019 die Einführung der zehn Meter breiten Gewässerrandstreifen bei der Neuordnung des Thüringer Wasserwirtschaftsrechts deutlich kritisiert hatte. „Deswegen haben wir den Gesetzentwurf der FDP zur Verringerung der Gewässerrandstreifen bei ausgleichenden Schutzmaßnahmen auch grundsätzlich begrüßt, weil damit ein altes Ziel der CDU-Fraktion wieder aufgegriffen worden ist“, erklärte Tiesler. Die Auflagen des derzeit geltenden Wassergesetzes lassen nur noch eine teilweise landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden Ackerflächen zu und die ohnehin schon mit Auflagen aller Art gebeutelten Landwirtschaftsbetriebe müssen sich zusätzlich Gedanken machen, wie diese Gewässerrandstreifen genutzt und gepflegt werden sollen. „Soll nun Grünland dorthin oder gar Kurzumtriebsplantagen? Dadurch entstehen weitere Kosten und Aufwendungen. Unser Ziel muss es daher sein, jetzt gemeinsam mit den Landwirten für Lösungen für einen besseren Gewässerschutz zu sorgen und sie in den Prozess mit einzubinden“, erklärte Tiesler. Er erinnerte daran, dass bereits zum damaligen Zeitpunkt die CDU-Fraktion vorgeschlagen hatte, derart breite Gewässerstreifen nur an Hotspots der Nitratbelastung auszuweisen und die Breite dieser Streifen je nach der vorliegenden Belastung flexibler zu gestalten. Nach kontroverser Diskussion wurde sowohl die Überweisung des Gesetzentwurfes in den Landwirtschafts- und in den Umweltausschuss, jeweils mit einer Stimme Mehrheit abgelehnt. Abschließend wurde der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion selbst mehrheitlich abgelehnt.

TOP 31) Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gesetz zur Vereinfachung des Hochbaurechts (Drs. 7/5038)

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktion und der FDP abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf der AfD zur Änderung der Thüringer Bauordnung. Mit ihm war beabsichtigt, Bautechnikern und Handwerksmeistern für bestimmte Baumaßnahmen eine Bauvorlageberechtigung zu verschaffen. Das geltende Baurecht unterscheidet zwischen der großen und kleinen Bauvorlageberechtigung. Während die große Bauvorlageberechtigung Bauwerke jeglicher Größe umfasst und nur für Architekten und Bauingenieure besteht, dürfen in 10 Bundesländern auch Techniker und Handwerksmeister Gebäude bis zu einer bestimmten Größe als Entwurfsverfasser planen und bauen. In Thüringen besteht eine entsprechende Regelung bislang nicht und ist auch seitens der Landesregierung nicht beabsichtigt. Für die CDU-Fraktion vertrat der Sprecher für Infrastruktur, Marcus Malsch, die Auffassung, dass man das Für und Wider einer solchen Regelung in Ausschussberatungen diskutieren solle. Eine Mehrheit für die Überweisung in den Infrastrukturausschuss fand sich jedoch nicht.