Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 82.-84. Plenarsitzung (08.-10.06.2022)

10.06.2022

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

TOP 1) Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat Thüringen (Drs. 7/3385)

In zweiter Beratung wurde der Gesetzentwurf zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat Thüringen beraten. „Mit dem Gesetz möchte die CDU-Fraktion die öffentlichen gemeinnützigen Musik- und Jugendkunstschulen rechtssicher und finanziell dauerhaft mit 6 Mio. Euro zuzüglich einer jährlichen Steigerung von 3 Prozent Inflationsausgleich und Tarifsteigerung absichern sowie deren staatliche Anerkennung als Bildungseinrichtung festschreiben“, erklärte der kulturpolitische Sprecher Jörg Kellner im Plenum. Damit kommt die CDU einer seit vielen Jahren von den Thüringer Musik- und Jugendkunstschulen vorgetragenen Forderungen nach, die Arbeit, Zertifizierung und Finanzierung dieser Einrichtungen auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Kellner erklärte: „Wir wollen die hohe Qualität der musischen und künstlerischen Erziehung an den öffentlichen gemeinnützigen Musik- und Jugendkunstschulen absichern und fortentwickeln.“ Der Gesetzentwurf der CDU wurde mit geringfügigen Änderungen (mit einer dreijährigen Übergangsklausel für die Umsetzung der Fördervoraussetzungen, die Berücksichtigung internationaler Lehrpläne, die Aufnahme von „offenen Angeboten“ in das Angebotstableau der Jugendkunstschulen oder die Verlängerung der Erprobungsphase bis 2026) als Ergebnis der Anhörung im zuständigen Fachausschuss „Europa, Kultur und Medien“ einstimmig angenommen.

TOP 4) Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag (Drs. 7/5527)

Für die CDU-Fraktion erklärte der medienpolitische Sprecher Christian Herrgott, dass ihr die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben und damit auch an den Medienangeboten ein besonderes Anliegen ist und daher das Zustimmungsgesetz befürwortet. Durch die Novelle sollen die bestehenden Regelungen zur Barrierefreiheit in den Medien weiterentwickelt werden, unter anderem durch den Ausbau der Übersetzung von Programminhalten in Gebärdensprache und der Bildbeschreibung durch Off-Sprecher. Der Gesetzentwurf wurde nach erster und zweiter Beratung mit großer Mehrheit verabschiedet.

TOP 5) Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBRStVtr)“ (Drs. 7/5625)

Die 80. Gesundheitsministerkonferenz hat sich 2007 dazu entschieden, ein gemeinsames elektronisches Gesundheitsberuferegister zu errichten. Dieses soll in Düsseldorf errichtet werden. Dadurch sollen Doppelstrukturen vermieden werden. Dieses Verfahren ist sinnvoll und zwischen den Bundesländern abgestimmt. Die Fraktion der CDU stimmte dem Gesetzentwurf entsprechend zu, der damit angenommen wurde.

TOP 6) Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Regelung des gewerblichen Spiels (Drs. 7/5567)

Nachdem im Juli vergangenen Jahres ein neues Thüringer Glücksspielgesetz und ein neues Thüringer Spielhallengesetz verabschiedet wurde, musste sich der Thüringer Landtag heute erneut mit einer möglichen Anpassung beider Gesetze befassen. Die FDP hat in einem in heutiger erster Lesung beratenen Gesetzentwurf einen Mangel aufgegriffen, mit dem die Spielhallenbranche seit Verabschiedung des Gesetzes zu kämpfen hat. Bestandteil des aktuell geltenden Gesetzes ist auch eine Verordnungsermächtigung, die dem Wirtschaftsministerium erteilt wurde. Seit nunmehr einem Jahr hat es das Ministerium nicht geschafft eine Verordnung auf den Weg zu bringen. Problematisch ist dies, weil die Erlaubnisse zur Betreibung der Spielhallen zum 30.06.2022 auslaufen und die Unternehmen keinerlei Sicherheit darüber haben, ob und wie sie ihre Unternehmen weiter bewirtschaften können. Es liegen Verordnungsentwürfe vor, jedoch spiegeln diese keinesfalls den gesetzgeberischen Willen wieder, sondern konterkarieren diesen an verschiedenen Stellen. Es herrscht Unsicherheit, Angst und Frust unter den Betreibern und Mitarbeitern der Thüringer Spielhallen. Aus diesem Grund begrüßt die CDU-Fraktion den aktuellen Vorstoß der FDP und unterstützt die Überweisung in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. „Wir brauchen eine Lösung – schnell und diesmal umsetzbar für alle Ebenen.“, betonte der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Maik Kowalleck. Mit den Stimmen der Gruppe der FDP, der Fraktion der CDU, der Fraktion der AfD und den fraktionslosen Abgeordneten wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in den Ausschuss überwiesen. Dort findet bereits am 10.06.2022 eine Sondersitzung statt um das weitere Vorgehen zu beschließen.

TOP 7)
a) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes
(Drs. 7/5371)
b) Kinder in den Mittelpunkt stellen – für starke Förderschulen und hochwertigen gemeinsamen Unterricht (Drs. 7/4674)
c) Inklusive Schulentwicklung in Thüringen weiter unterstützen (Drs. 7/4760)

In der teilweise kontrovers geführten Landtagsdebatte wurde über den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und der parlamentarischen Gruppe der FDP zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes wurde auch die beiden Anträge der rot-rot-grünen Regierungskoalition sowie der parlamentarischen Gruppe der FDP behandelt. Dabei untermauerten die bildungspolitischen Sprecher in der Aussprache noch einmal deutlich die jeweils konträren parteipolitischen Auffassung zur generellen Ausrichtung der Thüringer Bildungspolitik.

Zentrale Ansätze des CDU-Gesetzentwurfes beinhalten, die Fehlentwicklungen im Thüringer Bildungssystem, gerade im Förderschulbereich mit der Stärkung der Elternrechte sowie der Schaffung notwendiger sächlichen und personellen Voraussetzungen vor Ort an den Schulen zu korrigieren. Christian Tischner, bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, erläuterte dabei die gegenwärtigen Missstände, die infolge der jüngsten Novelle der rot-rot-grünen Landesregierung zum Schulgesetz mehr als deutlich geworden sind. Hierbei verwies er auf die Notwendigkeit der Stärkung des Elternwahlrechts und zitierte in diesem Zusammenhang die eingereichten Stellungnahmen der bildungspolitischen Interessenverbände, die dies überwiegend begrüßten. Aktuell haben Eltern von Kindern mit Förderbedarf im Schulgesetz kaum noch eine Wahl haben, auf welche Schulart sie ihr Kind schicken. Die Vorgaben macht das Schulamt. Mit der Stärkung des Elternwahlrechts, sollen die Erziehungsberechtigten wieder selbst entscheiden dürfen, welche Förderung für ihr Kind die richtige ist. In diesem Zusammenhang sollen auch die Förderschulen gestärkt werden, um Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besser zu unterstützen. Dies bedarf es, da an vielen Schulen, so Tischner, ein Mangel an Sonderpädagogen vorherrsche und sich auch die entsprechenden Rahmenbedingungen merklich verschlechtert haben. Zudem soll auch die Versetzungsentscheidung in den einzelnen Klassen wieder eingeführt werden. Damit soll verhindert werden, einmal entstandene Wissenslücken einfach von Klasse zu Klasse mitzuschleppen. Die beiden anhängenden Anträge, die lediglich punktuell den Förderschulbereich sowie die inklusive Schulentwicklung thematisieren, wurden durch die Abgeordneten lediglich rudimentär angerissen.

Trotz ausgesprochen unterschiedlicher Auffassung der einzelnen Fraktionen wurde der Gesetzentwurf einstimmig und fraktionsübergreifend in den Bildungsausschuss zur weiteren Beratung überweisen. Der Antrag der parlamentarischen Gruppe der FDP wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie parlamentarischen Gruppe der FDP unter Stimmenenthaltung der Fraktion der AfD in den Bildungsausschuss überwiesen. Der Antrag von rot-rot-grün wurde durch die Stimmen der eigenen Fraktion, der CDU und parlamentarischen Gruppe der FDP mit den Gegenstimmen der AfD-Fraktion ebenfalls in den Ausschuss überwiesen.

TOP 8) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 7/5550)

Einen Gesetzentwurf der Landesregierung hat der Landtag ohne die Stimmen der AfD-Fraktion in den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Mit dem Gesetz soll auf Änderungen im Bundesrecht reagiert werden, die erforderlich waren, um Planungsverfahren und damit auch Investitionen zu beschleunigen. Die bundesrechtlichen Änderungen sollten einen Beitrag zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie zu leisten. Die jetzt vorgesehene weitere Digitalisierung von Verwaltungs- und Planungsprozessen in Thüringen reagiert dabei nicht nur auf pandemiebedingte Einschränkungen und beugt künftigen Störungen durch solche vor, sondern schafft auch einen zusätzlichen zeitgemäßen Informationszugang. Planungsverfahren sollen durch einen verstärkten Fokus auf internetbasierte Beteiligungs- und Bekanntmachungsschritte beschleunigt und zeitgemäß vereinfacht werden. Aufschluss darüber, ob Bedenken gegen die Umsetzung des Gesetzesziels gesehen werden und möglicherweise Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger eingeschränkt werden, soll ein Anhörungsverfahren im Ausschuss geben.

TOP 8a) Antrag der Fraktion der CDU „Verhältnismäßigkeitsbedenken gegenüber dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien; KOM (2022) 156 endg. Vorlage 7/3779 geltend machen“ (Drs. 7/5653)

Die CDU-Fraktion sieht im Zusammenhang mit dem zu beratenden Frühwarndokument erhebliche Bedenken hinsichtlich der Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und fordert daher die Landesregierung per Landtagsbeschluss auf, diese Bedenken im Bundesrat geltend zu machen. Der Richtlinienvorschlag würde auch in Thüringen die Anzahl der betroffenen Industrie- und Landwirtschaftsunternehmen deutlich erhöhen und für diese insbesondere in der aktuellen Krisensituation durch erhebliche Mehrbelastungen und –kosten sowie langwierige und umfänglichere Genehmigungsverfahren den Druck auf diese erhöhen und damit Arbeitsplätze gefährden, erklärte der europapolitische Sprecher Jonas Urbach im Landtag. Besonders betroffen werden im Bereich der Tierhaltung Familienbetriebe sein, die die enormen Kosten der mit der Richtlinie verbundenen Emissionsminderungsmaßnahmen wirtschaftlich nicht bzw. nur schwer umsetzen können. Damit gefährdet die Richtlinie vor allem die Tierhaltung durch bäuerliche Familienbetriebe auch in Thüringen. Urbach abschließend: „Anstatt die Genehmigungshürden für eine Modernisierung und den Neubau von Industrieanlagen durch eine Verschärfung der EU-Emissionsrichtlinie weiter zu erhöhen, sollte die neue Richtlinie diese vielmehr abbauen und das entsprechende Verfahren vereinfachen, dafür soll sich die Landesregierung im Bundesrat einsetzen.“ Die Stellungnahme der CDU wurde mehrheitlich im Thüringer Landtag angenommen.

TOP 8b) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Thüringen – Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofs (Drs. 7/5670)

Auf der Grundlage der anvisierten Einführung des Amts des Vizepräsidenten bzw. der Vizepräsidentin des Thüringer Verfassungsgerichtshofes (Drs. 7/5039) und der dadurch erforderlichen Modifizierung des Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetzes sieht Rot-Rot-Grün gleichsam die Notwendigkeit der Änderung der Thüringer Verfassung und hat deshalb zu Beginn des Plenums einen entsprechenden Gesetzentwurf eingereicht. Bezweckt werden soll dadurch die Angleichung von Verfassung und einfachgesetzlicher Regelungen. Den vorliegenden Gesetzentwurf bewertete Stefan Schard, justizpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, als nicht notwendig und inhaltlich korrekturbedürftig. Schard verdeutlichte, dass es am Ende darum gehe, „welche Stellung der Vizepräsident oder die Vizepräsidentin tatsächlich haben soll. Soll er eine Stellung haben, die der eines Präsidenten ähnlich ist? Soll es eine Abwesenheitsvertretung sein?“. Insofern habe er im Moment große Skepsis, ob eine Verfassungsänderung notwendig sei. Gleichzeitig signalisierte er jedoch Bereitschaft zur Beratung im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und beantragte ebenso die Überweisung in den Verfassungsausschuss. Der Gesetzentwurf zur Verfassungsänderung wurde einstimmig in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Die von der CDU-Fraktion beantragte Überweisung in den Verfassungsausschuss wurde mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen und der AfD abgelehnt.

TOP 9) Antrag der Fraktionen der FDP „Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Erfordernis von Personenstandsangaben überprüfen, Transsexuellengesetz abschaffen“ (Drs. 7/1138)

Die FDP und die regierungstragenden Fraktionen fordern die Landesregierung auf, sich für die Abschaffung des Transsexuellengesetzes einzusetzen.  Weiterhin sollen durch zahlreiche Einzelmaßnahmen und durch die Schaffung eines umfangreichen Beratungsangebotes die Lebensgestaltung von Trans-, Inter- und quersexuellen Menschen gesteigert werden. Die gleichstellungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Beate Meißner, erklärte die Ablehnung der CDU-Fraktion zu dem vorgelegten Antrag: „Er nützt aus unserer Sicht nicht den Betroffenen und ist obendrein auch noch unwissenschaftlich, nicht verhältnismäßig, teuer und baut Bürokratie auf.“ So habe der Antrag – entgegen der Suggestion des Titels – keinerlei Einfluss auf die Verwirklichung des Zieles, das sogenannte Transsexuellengesetz abzuschaffen: „Darüber entscheiden einzig die hier ebenfalls antragstellenden Parteien auf Bundesebene, die sich mit diesem Antrag quasi selbst auffordern, das entsprechende Gesetz abzuschaffen.“ Weiterhin machte Meißner deutlich, dass die Praxiseffekte der „Freiheit des Geschlechtswechsels“ nicht durchdacht seien, worauf auch in der Anhörung hingewiesen worden sei. Denn wenn die Möglichkeit gegeben werde, sich ohne Gutachten und Befragung für ein neues Geschlecht zu entscheiden, dann müsse diese Möglichkeit, „auch mit Blick auf den entwicklungspädagogischen Zeitpunkt, zu welchem diese Entscheidung stattfindet, theoretisch mehrmals täglich gegeben werden.“ Dadurch entstünden verwirrende Situationen, wie auch gängige Modelle zur Förderung von Frauen ad absurdum geführt würden. Hinzu käme, dass beinahe jedes Formular erneut ausgestellt werden müsste. Beate Meißner fasst zusammen: „Die von FDP und Rot-Rot-Grün in dieser Frage propagierte „Freiheit des Geschlechtswechsels“ halte ich jedenfalls für zu kurz gesprungen – auch weil es sich eben um ein sensibles Thema handelt, für welches solch einfache Antworten keinen tragfähigen gesellschaftlichen Konsens bilden können.“ Deshalb befürworte die CDU-Fraktion zumindest eine psychologische Begleitung und Einordnung und im Zweifel auch eine Versagung eines Geschlechtswechsels. Die Fraktion der CDU stimmte gegen den Antrag. Er wurde mit Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wie auch der Gruppe der FDP sowie der fraktionslosen Abgeordneten Dr. Bergner angenommen.

TOP 10) Antrag der Fraktionen der CDU „Garantiert gut versorgt – Medizinische Leistungen in Thüringen sichern“ (Drs. 7/2041)

Mit diesem Antrag setzt die CDU-Fraktion setzte sich die Fraktion der CDU mit den durch die demographischen Wandel und Abwanderung entstehenden medizinischen Versorgungsproblemen auseinander, vor allem im ländlichen Raum. Der vorgelegte Änderungsantrag aktualisiert den Antrag, dem nach seiner positiven Beschlussempfehlung aus dem Dezember 2021 leider noch keine Behandlung im Plenum zuteilwurde. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel, hob für die drei Gliederungspunkte des Antrages hervor: Einerseits gehe es um Lösungsstrategien in einer telemedizinischen Praxisregion: „Wir brauchen keine weiteren Tests, um zu erkennen, dass Telemedizin eine gute Idee ist.“ Ein weiterer großer Teil des Antrages ist die Vernetzung medizinischer Leistungen. Hier laufe der Prozess der Umsetzung der im CDU-Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen, wie die Weiterentwicklung des Landeskrankenhausplanes bereits. Im letzten Teil des Antrages gehe es darum, hinsichtlich des medizinischen Nachwuchses und der Fachkräftezuwanderung den „Kapazitätsaufbau endlich entschlossen voranbringen.“ Hierzu zählt unter anderem die Weiterentwicklung der Stiftung zur Förderung ambulanter ärztlicher Versorgung oder der Ausbau der Kapazitäten für Human- und Zahnmedizin sowie Pharmazie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Zippel fasst zusammen: „„Garantiert gut versorgt“ ist nicht nur der Titel dieses Antrages. Es ist der Anspruch, den wir als Gesundheitspolitiker haben sollten.“ Insofern hoffe er auf einen Konsens, den es zwischen den Fachpolitikern gab, „dass man die Fragen lösen kann und dass man sie lösen möchte.“ Zippel beantragte die Überweisung in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Auf die Kritik des Abgeordneten Plötner (DIE LINKE), der Antrag sei zu umfassend, antwortete der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dr. Thadäus König, man habe einen ganzheitlichen Antrag vorgelegt, was weder die regierungstragenden Fraktionen noch die Landesregierung zustande gebracht hätten. Der Antrag wurde mit Stimmen aus allen Fraktionen in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.

TOP 11) Alternativantrag der Fraktion der CDU „Schutz des Lebens und seelischen Wohlbefindens von Senioren und anderen Risikogruppen während der Corona-Pandemie“ (Drs. 7/2168)

Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN „Lebensqualität von Seniorinnen und Senioren, pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen auch in der Corona-Pandemie sichern“ (Drs. 7/3728)

Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Gesundheit und Wohlbefinden von Risikogruppen auch in Extremsituationen schützen“ (Drs. 7/5641)

Die Anträge schlagen eine Reihe von Maßnahmen vor, um die Einsamkeit vulnerabler Gruppen zu reduzieren. Dabei nimmt der gemeinsame Alternativantrag von CDU und R2G die gemeinsame Quintessenz auf. Die Sprecherin für Familie und Senioren der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Beate Meißner erklärt zur Genese des Antrages: „Ich kann Ihnen versichern, dass es kaum eine Anhörung gab, die derart herzergreifend war, wie diese.“ So berichtete Meißner aus der Anhörung etwa, wie seitens der Evangelischen Kirche aufgezeigt wurde, wie sogar Seelsorger sich den Zugang erklagten oder sterbende Menschen alleingelassen wurden. Beate Meißner wies auch auf eine deutliche Erwartungshaltung der Anzuhörenden hin, „Parteiengeplänkel“ zurückzustellen. Sie betonte daher ihre Freude, dass es gelungen sei, einen gemeinsamen Kompromiss zu finden. So seien Maßnahmen enthalten, die einen sicheren Besuch von Angehörigen und Freunden ermöglichten, das Pflegepersonal werde in Notlagen von Dokumentationspflichten entlastet oder eine Befragung zu den Auswirkungen der Corona-Maßnahmen werde durchgeführt. Besondere Freude äußerte Meißner, dass die Situation der Pflegenden Anzuhörenden herausgestellt wurde: „Was hier während Corona geleistet wurde, ist unglaublich.“ Sie sei deshalb froh über die Feststellung, „dass diese gesellschaftlich bedeutende Arbeit mehr Anerkennung und Unterstützung durch die Gemeinschaft benötigt.“ Dazu gehöre aus ihrer Sicht auch die Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Die Fraktionen der CDU sowie DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zog ihren Alternativantrag jeweils zurück. Der gemeinsame Alternativantrag wurde mit Stimmen aus CDU, LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angenommen.

TOP 12) Einsetzen einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf (Drs. 7/3730 - Neufassung)

In der Plenardebatte wurde über den Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zum Einsetzen einer Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf Reformbedarf beraten. Diese Expertenkommission soll sich mit Sinnhaftigkeit und Möglichkeiten einer umfassenden Reform des Thüringer Abgeordnetenrechts befassen. Für die CDU-Fraktion machte Andreas Bühl deutlich, dass eine solche Kommission eine Idee sei, der man sich durchaus anschließen könne, in der Ausgestaltung jedoch noch durchaus einiges klärungsbedürftig sei. Insofern müsse diese Kommission ergebnisoffen und unabhängig Änderungsbedarfe im Abgeordnetenrecht identifizieren. Dabei solle auch Beachtung finden, dass das Abgeordnetenmandat verhältnismäßig ausgestattet und attraktiv bleiben müsse. Um eine gute Repräsentanz der Bürger im Parlament sicherzustellen, müsse die Übernahme des Mandates für breite Schichten der Bevölkerung ansprechend sein. Auch der Vergleich mit Reformprozessen in anderen Bundesländern fehle. Die CDU-Fraktion beantragte die Überweisung in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Der Überweisung in den Ausschuss wurde mit den Stimmen der CDU, der Gruppe der FDP, der AfD und zwei Fraktionslosen zugestimmt. Rot-Rot-Grün enthielt sich.

TOP 13) Kosten für die Klimaziele der EU nicht auf die Thüringer Bürger und Unternehmen abwälzen, Bevormundung durch die EU entgegentreten (Drs. 7/4262)

Der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Gottweiss, machte die Position der CDU-Fraktion zu dem Antrag der AfD deutlich. Die Klimaziele der EU sind wirtschaftlich, technologisch und gesellschaftlich eine riesige Kraftanstrengung. Klimaschutz und Wirtschaftswachstum dürfen dabei keine Gegensätze sein. Technologieoffenheit, Pragmatismus und Marktwirtschaft sind dabei die Leitgedanken. Die CDU-Fraktion steht für einen nachhaltigen Klimaschutz, für einen erweiterten Emissionshandel, Wasserstoff als Energieträger der Zukunft und Anreize zur CO2-Senkung auf allen Ebenen. Klimaschutz darf aber nicht deindustrialisieren, sondern muss Modernisierung der Industrie bedeuten. Um energieintensive Industrien in Deutschland und Thüringen zu halten und zu stärken, muss sichergestellt werden, dass die Finanzierung und die Prioritäten für Forschung, Technologie und Innovation mit den Prioritäten der EU in Einklang stehen. Dazu muss eine Methodik entwickelt werden, die all die verschiedenen Initiativen zu einem funktionierenden System vereint. Gegenwärtig besteht ein Ungleichgewicht zwischen den Strategien und Zielen der EU und der Finanzierung und dem Instrumentarium zu ihrer Umsetzung. Klar ist aber auch: Klimaschutz kann nur global funktionieren. Die Kosten für die Schäden durch Naturkatastrophen, die durch den Klimawandel verursacht werden, sind bei weitem höher, als die finanziellen Aufwendungen, die unzweifelhaft mit dem EU-Programm „Fit-for-55“ auf Bürger und Unternehmen zukommen. Der AfD Antrag ist abzulehnen, weil er kontraproduktiv für eine wirksame CO2-Minderung ist.

TOP 14) Wahl einer Vizepräsidentin beziehungsweise eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags (Drs. 7/5626)

Kandidat: Abg. Jörg Henke
87 Stimmen abgegeben, 31 JA, 53 Nein, 3 ENT. – nicht gewählt!

Die Wiederholung der Wahl in der 84. Plenarsitzung brachte keine Veränderung. In der abermaligen Abstimmung erhielt der Abgeordnete Jörg Henke in geheimer Wahl bei 75 abgegebenen gültigen Stimmen mit 25 Ja-Stimmen, 47 Nein-Stimmen und bei drei Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

TOP 17) Wahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes (Drs. 7/5627)

Kandidatin: Abg. Corinna Herold 87 Stimmen abgegeben, 27 JA, 59 Nein, 1 ENT. – nicht gewählt!

TOP 18) Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes (Drs. 7/5628)

Kandidat: Abg. Torben Braga
87 Stimmen abgegeben, 27 JA, 59 Nein, 1 ENT. – nicht gewählt!

Mit der Wiederholung der Abstimmung zum Wahlvorschlag der AfD ergab sich keine Veränderung. Der vorgeschlagene Abgeordnete Torben Braga erreichte in geheimer Wahl bei 75 abgegebenen gültigen Stimmen mit 22 Ja-Stimmen und 53 Nein-Stimmen nicht die erforderliche Mehrheit der Mitglieder des Landtages.

TOP 19) Wahl der Vertrauensleute und ihrer Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen beziehungsweise Richter des Thüringer Finanzgerichts (Drs. 7/5537, Drs. 7/5565, Drs. 5566)

87 Stimmen abgegeben
Auf den Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE entfallen 40 Stimmen
Auf den Wahlvorschlag der CDU entfallen 26 Stimmen
Auf den Wahlvorschlag der AfD entfallen 18 Stimmen
Somit LINKE 4 Vertrauensleute, CDU 2 und AfD 1!

Nachdem in der 83 Sitzung die Wahlvorschläge der Linken und der CDU, sowie einer der beiden Wahlvorschläge der AfD bestätigt wurden, bezog sich die Wiederholung der Wahl lediglich auf den zweiten Wahlvorschlag der AfD. Dieser fand in der Wiederholung in geheimer Wahl bei 75 abgegebenen gültigen Stimmen mit 26 Ja-Stimmen, 46 Nein-Stimmen und bei drei Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit

TOP 20) Bestellung eines Mitglieds des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes (Drs. 7/5629)

Kandidat: Abg. Uwe Thrum
87 Stimmen abgegeben, 37 JA, 47 Nein, 3 ENT – nicht gewählt!

Mit der Wiederholung der Abstimmung zum Wahlvorschlag der AfD ergab sich keine Veränderung. Der Abgeordnete Uwe Thrum erreicht in geheimer Wahl bei 75 abgegebenen gültigen Stimmen mit 31 Ja-Stimmen, 42 Nein-Stimmen und bei zwei Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

TOP 21) Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) (Drs. 7/5630)

Kandidat: Abg. René Aust
87 Stimmen abgegeben, 38 JA, 48 Nein, 1 ENT. – nicht gewählt!

Auch bei der Wiederholung der Wahl erhielt der vorgeschlagene Abgeordnete Rene Aust nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. In geheimer Wahl wurden bei 75 abgegebenen Stimmen, davon vier ungültige Stimme, 26 Ja-Stimmen und 42 Nein-Stimmen abgegeben. Es gab drei Enthaltungen.

TOP 23a) Aktuelle Stunde der CDU: „Grundsteuerreform in Thüringen: Mehr Bürgerfreundlichkeit durch Informationsangebote und Verlängerung der Erklärungsfristen statt XXL-Bürokratie“ (Drs. 7/5575)

In der heutigen Sitzung hat sich der Thüringer Landtag in seiner aktuellen Stunde mit der Umsetzung der Grundsteuerreform befasst. Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Maik Kowalleck, kritisiert die Landesregierung, dass sie im Gegensatz zu anderen Bundesländern wie beispielsweise Bayern oder Baden-Württemberg nicht von möglichen Erleichterungen im Verfahren Gebrauch macht. Kritisch sieht die CDU-Fraktion, dass die notwendige Erklärung, die in einem 15-seitigen Formular abzuhandeln ist, ausschließlich digital und über Elster abzugeben ist. Diskutiert wurde zudem die Frage, warum Daten abgefragt werden, die dem Finanzamt durchaus bereits vorliegen. Kowalleck verweist auf die Kritik des Gemeinde- und Städtebundes. Dieser sieht insbesondere die Kommunen wegen der Corona-Pandemie und Hilfen für ukrainische Flüchtlinge derzeit stark belastet. „Ob die Grundsteuerreform gerechter und aufkommensneutral sein wird, ist derzeit ungewiss. In jedem Fall ist sie jedoch komplizierter, und dies sowohl inhaltlich als auch formal“, so Kowalleck.

TOP 23b) Aktuelle Stunde der AfD: "Sind die Äußerungen von Mitgliedern der Thüringer Landesregierung zum Krieg in der Ukraine im Interesse Thüringens?" (Drucksache 7/5578)

In ihrer Aktuellen Stunde kritisierte die AfD die Forderungen von Mitgliedern der Landesregierung nach einem größeren Engagement Deutschlands im Ukraine-Krieg und der schnellen Lieferung schwerer Waffen. Für die CDU-Fraktion fragte der parlamentarische Geschäftsführer Andreas Bühl mit Blick auf die Position der AfD, wie sich Ukraine gegen die Russischen Invasion schützen solle, wenn nicht mit Waffen. Die Verweigerung von Waffenlieferungen käme einer Aufgabe der Ukraine und dem Eingeständnis des Scheiterns der westlichen Wertegemeinschaft gleich, so Bühl. „Wir machen uns die Entscheidung, Waffenlieferungen zu unterstützen, nicht leicht, aber in irgendeiner Form muss Putin Einhalt geboten werden“, so der CDU-Politiker. Am Ende brauche es klug abgewogene Sanktionen, die nicht den Todesstoß für die heimische Industrie bedeuteten.

TOP 23c) Aktuelle Stunde BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Thüringer Wirtschaft auf dem Weg zur Klimaneutralität unterstützen - Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigen“ (Drucksache 7/5579)

Der CDU-Abgeordnete Thomas Gottweiss legte die Sicht der CDU-Fraktion zu dieser Problematik dar. „Natürlich stehen wir auch für die Dekarbonisierung der Wirtschaft, aber dadurch werden gewachsene Strukturen stark belastet und erschüttert.“ Damit bezog er sich auf das Resümee der Abschlussveranstaltung des ZORR.O-Projektes des Umweltministeriums, welches zwar ein lobenswerter Ansatz war, aber es sich zeigte, das der theoretische bilanzielle Ansatz von 100 Prozent erneuerbarer Energien in Thüringen bis 2040 in der Praxis nicht weiterhilft. Positiv schätzte er auch das Pilotprojekt im Gewerbegebiet am Erfurter Kreuz ein. Aber wie lange wird es wohl wieder dauern, bis belastbare Zahlen und Erfahrungen vorliegen? Der Fehlschlag mit dem Wasserstoffzug im Schwarzatal ist da ein warnendes Beispiel. Gerade für die von der Bundesregierung angeregte Rückbau der Gasinfrastruktur wirkt vollkommen kontraproduktiv. „Und die Landesregierung versagt hier vor Ort auch auf der ganzen Linie und hat keine praktikablen Antworten“, schloss Gottweiss.

TOP 23d) Aktuelle Stunde der SPD: „Soziale Ungleichheit verringern – Initiativen zur Einführung eines staatlichen Grunderbes auf Bundesebene unterstützen“ (Drs. 7/5633)

In ihrer aktuellen Stunde bemüht sich die Fraktion der SPD, mit der Idee des Grunderbes, einer Erbschaft von 20.000€ für alle im Alter von 18 Jahren, zu punkten. Dadurch solle die Vermögensungleichheit bekämpft werden. Der CDU-Abgeordnete Christoph Zippel betonte, angesichts der derzeitigen Probleme wie demographischer Wandel, Unsicherheit von Rente und Pflege, der Ukrainekrise oder der Inflation nütze diese Neiddebatte niemandem. Denn auch Erbschaften müssen erwirtschaftet werden, wobei folgender Ansatz gelten müsse: Leistung muss sich lohnen. Auch das DIW, welchem die Studie entstamme, habe das Grunderbe an Bedingungen geknüpft – bei einer Übernahme von Unternehmen, bei Ausgründungen oder bei teuren Ausbildungen. Was nütze aber ohne gesellschaftlichen Nutzen die Umverteilung von Alt zu Jung, wenn sie ohne Bedingungen nur zum „Weltenbummel auf Kosten der Steuerzahler“ diene? Weiterhin hält Zippel dem Antragsteller vor: „Stellen Sie sich die soziale Sprengkraft vor, wenn ab morgen jeder 18-Jährige reicher ist als 20 und 30-Jährige.“ Die meisten Menschen wollten „von ihrer Hände Arbeit leben und keine staatliche Alimentation“ auf Kosten vorangegangener Generationen erhalten. Eine derartige Nivellierung der Lebensleistung, wie sie seitens der SPD geplant ist, sei jedoch leistungsfeindlich.

TOP 23e) Aktuelle Stunde der LINKEN: „Digitale Überwachung bekämpfen - Beschäftigte bei den Post-, Kurier- und Paketdiensten in Thüringen besser schützen“ (Drs. 7/5634)

Die Fraktion DIE LINKE thematisiert die Arbeitsumstände und Überwachung von Post-, Kurier- und Paketdiensten in Thüringen und fordert Gesetzesinitiativen zu deren Schutz. Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dr. Thadäus König, erklärte zur Ansiedlung von Amazon in Erfurt-Stotternheim: „Wir versiegeln hier Flächen für Jobs, die wir nicht mit guter Arbeit in Verbindung bringen.“ Dabei erschwere nicht allein – wie in der Aktuellen Stunde der Linksfraktion suggeriert – die digitale Überwachung die Arbeitsbedingungen. Diese müssten insgesamt betrachtet werden. Ein Beispiel: „Aufgrund von Vereinbarungen zur Überstellung von Paketen, die in einer gewissen Zeit nicht stemmbar sind, kommt es zu Überstunden und dadurch bedingte Unterschreitungen des Mindestlohnes.“ Die Logistikbranche sei jedoch auch zweigeteilt, mit guten Arbeitgebern, aber ebenfalls auch „Schwarzen Schafen“. Schlussendlich wies Dr. König darauf hin, dass jeder persönlich durch sein Konsumverhalten einen Beitrag leisten könne, die Ausnutzung zu minimieren: Indem beispielsweise der Einzelhändler vor Ort konsultiert wird, in Filialen vor Ort die Abholung erfolgt, aber auch, indem nicht der Über-Nacht-Versand erwartet wird und dem Zusteller ein freundliches Lächeln oder ein gutes Wort geschenkt wird.

TOP 24a) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aussetzung der automatischen Diätenerhöhung im Jahr 2022 (Drs. 7/5367) und
TOP 24b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes (Drs. 7/5370)

Bereits in zweiter Beratung diskutierte der Landtag über den vorliegenden Gesetzentwurf der AfD-Fraktion. Die AfD will mit diesem Gesetzentwurf die automatische Diätenanpassung gemäß § 26 ThürAbgG für das Jahr 2022 aussetzen, weshalb eine entsprechende Ergänzung des Artikels 54 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen erforderlich ist. Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Andreas Bühl, erklärte dazu, dass mit der Aussetzung des Diätenautomatismus aber auch eine Konfliktsituation einhergehe: Der Landtag würde dann selbst darüber abstimmen, welches Gehalt er sich als Erhöhung zubillige. Das sei nicht gewollt. Gerade deshalb sei der in Rede stehende Automatismus angemessen und nachvollziehbar, so dass die CDU-Fraktion bei ihrer Ablehnung bleibe. Der Gesetzentwurf wurde mit den Gegenstimmen von der CDU, Rot-Rot-Grün, der Gruppe der FDP sowie zwei fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. Ein fraktionsloser Abgeordneter enthielt sich. Mit der Ablehnung des Gesetzentwurfs zur Änderung der Verfassung unterblieb die weitere Abstimmung über den Gesetzentwurf zu TOP 24 b). CDU und FDP haben ersten Schritt zu Steuererleichterung für Familien in Thüringen getan

TOP 27 a) und b): 10. Juni 2022 Für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer (Antrag der CDU und FDP Drs.: 7/5573)

Der Thüringer Landtag hat in seiner heutigen Sitzung einen Antrag beschlossen, der die Landesregierung dazu auffordert, im Bundesrat die Einführung eines Grundsteuerfreibetrags für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zu initiieren. Die Landesregierung soll darauf hinwirken, dass auf Bundesebene eine Öffnungsklausel geschaffen wird, die den Ländern ermöglicht, derartige Regelungen für ihre Landessteuer einzuführen und festzulegen. Der Antrag zielt zudem darauf ab, dass ein solcher Freibetrag auf die Höhe von 500.000 € begrenzt ist. Hintergrund ist, dass Thüringen mit 6,5 % den höchsten Steuersatz in Deutschland erhebt. Das führt zu sehr hohen Erwerbsnebenkosten, die besonders jungen Familien die Entscheidung Wohneigentum zu erwerben erschwert. „Das eigene Haus oder die eigene Wohnung sind mehr als nur Wohnraum. Sie sind Zuhause, Zukunftsinvestition und Altersvorsorge. Deshalb müssen sich auch Familien und Menschen mit normalem Einkommen Wohneigentum leisten können.“, so der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Maik Kowalleck. Im Vergleich zur Senkung des Grunderwerbsteuersatzes bietet der Freibetrag für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum die größtmögliche Entlastung für Familien und hat somit den stärksten Effekt auf die Wohneigentumsbildung. In Kombination mit dem Baukindergeld und dem Kinderbauland-Bonus ist somit eine substantielle Entlastung für Familien gewährleistet. Der entsprechende Antrag, um dieses Ziel zunächst auf Bundesebene zu initiieren, wurde heute mit den Stimmen der Fraktion der CDU, der Gruppe der FDP und der Fraktion der AfD beschlossen.

TOP 28) Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes - Eilkompetenz für Zollbeamte (Drs. 7/3726)

Die FDP-Gruppe weist in dem vorliegenden Gesetzentwurf (Drs. 7/3726) zu Recht daraufhin, dass Zollbeamte in Thüringen während ihres Dienstes mangels gesetzlicher Regelung nur das Jedermannsrecht anwenden können. Das bedeutet, dass sie bei während ihres Dienstes festgestellten Straftaten, wie beispielsweise Schmuggel, Diebstahl oder auch flüchtigen Straftätern, keine besonderen Befugnisse wie Festnahme, Sicherstellung von Rauschgift und Diebesgut haben. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Raymond Walk, unterstrich während der Plenardebatte und der zweiten Beratung am 10. Juni 2022: „Auch das Anhörungsverfahren im Innen- und Kommunalausschuss hat deutlich gemacht, dass der vorliegende Gesetzentwurf durchaus begründet ist. Bereits während der Plenardebatte am 17. März haben wir darauf hingewiesen, dass Thüringen das einzige Bundesland ist, in dem für Beamte der Zollverwaltung noch keine allgemeinpolizeiliche Eilkompetenz normiert wurde. Aus den genannten Gründen werden wir heute der Beschlussempfehlung des Innen und Kommunalausschusses und dem Gesetzentwurf zustimmen.“ Der Gesetzentwurf der Gruppe der FDP wurde mit den Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der FDP bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion durch den Landtag beschlossen.

TOP 29) Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gesetz zur Vereinfachung des Hochbaurechts (Drs. 7/5038)

Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung der Thüringer Bauordnung wurde in zweiter Lesung endgültig abgelehnt. Die CDU-Fraktion hatte sich bei der Abstimmung enthalten, denn eine Fortberatung im Fachausschuss hätte Raum für Debatten des Für und Wider einer solchen Regelung und Gelegenheit zur Anhörung von Experten gegeben. Mit dem Gesetzentwurf war beabsichtigt, Bautechnikern und Handwerksmeistern für bestimmte Baumaßnahmen eine Bauvorlageberechtigung zu verschaffen. Das geltende Baurecht unterscheidet zwischen der großen und kleinen Bauvorlageberechtigung. Während die große Bauvorlageberechtigung Bauwerke jeglicher Größe umfasst und nur für Architekten und Bauingenieure besteht, dürfen in zehn Bundesländern auch Techniker und Handwerksmeister Gebäude bis zu einer bestimmten Größe als Entwurfsverfasser planen und bauen. In Thüringen besteht eine entsprechende Regelung bislang nicht und ist auch seitens der Landesregierung nicht beabsichtigt.

TOP 30) Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes (Drs. 7/5040)

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf (Drs. 7/5040) wird die Anregung der Landesregierung in ihrem „Bericht über die Veränderung der Bevölkerungszahlen in den Landtagswahlkreisen nach § 2 Abs. 4 Thüringer Landeswahlgesetz (ThürLWG)“, vom Februar 2022 (Drucksache 7/4973), zur Änderung des § 23 Abs. 3 Satz 2 ThürLWG aufgegriffen. Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 ThürLWG legt die Landesregierung dem Landtag spätestens 27 Monate nach Beginn der Wahlperiode einen schriftlichen Bericht über die Veränderung der Bevölkerungszahlen in den Wahlkreisen vor. Bereits drei Monate später (30 Monate nach Beginn der Wahlperiode) sind gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 ThürLWG die Wahlen der Vertreter für die Vertreterversammlungen frühestens möglich. Um dieses Zeitfenster im Hinblick auf eine notwendige Wahlkreisneueinteilung aus Gründen der Rechtssicherheit zu erweitern, regte die Landesregierung in ihrem Bericht an, den Zeitpunkt für die frühestmöglichen Wahlen der Vertreter für die Vertreterversammlungen um neun Monate nach hinten zu verschieben und mit dem Zeitpunkt der frühestmöglichen Wahlen der Wahlkreisbewerber (39 Monate nach Beginn der Wahlperiode) zusammenzulegen. Raymond Walk betonte während seiner Plenarrede: „Das Anhörungsverfahren im Innen und Kommunalausschuss hat ergeben, dass Thüringen im Vergleich zu anderen Bundesländern das einzige Bundesland mit einem so frühen Zeitpunkt für eine mögliche Aufstellung der Vertreter für die Vertreterversammlung ist. Somit stimmen wir der vorgeschlagenen Regelung zu.“ Der Gesetzentwurf wurde in der Schlussabstimmung einstimmig beschlossen.

TOP 31) Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes (Gesetz zur notwendigen Ausgestaltung des Richtervorbehalts) (Drs. 7/5264)

Die FDP greift mit ihrem Gesetzentwurf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auf, wonach es sich bei einer Fixierung von mehr als einer halben Stunde um eine Freiheitsentziehung handelt und es daher einer richterlichen Unterbringungsanordnung bedarf. In seinem Redebeitrag weist der Abgeordnete Christoph Zippel für die CDU-Fraktion daraufhin, dass das Bundesverfassungsgericht damit einen Regelungsauftrag an den Gesetzgeber formuliert hat. Zwar habe die Landesregierung nach eigenen Angaben per Erlass zur Umsetzung des Urteils aufgefordert, „eine gesetzliche Regelung gibt es aber bis heute nicht – fast 4 Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Es ist erstaunlich, dass es für diese Initiative einen Anstoß aus der Opposition gebraucht hat. Das ist peinlich für die Landesregierung“, fasst Zippel die Situation zusammen. Er kündigt deshalb auch die Zustimmung zur Überweisung des Gesetzentwurfs in den Justiz- und den Sozialausschuss an. In den anschließenden Abstimmungen wurden beide Überweisungen jeweils einstimmig beschlossen. Ebenfalls einstimmig wurde die Federführung dem Sozialausschuss zugeordnet.

TOP 32) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (Drs. 7/5361)

Die FDP strebt mit ihrem Gesetzentwurf Veränderungen der Regelungen zur Samstagsarbeit an. Ziel ist es zu regeln, dass Arbeitnehmer in Verkaufsstellen auf eigenes Verlangen an bis zu zwei Samstage pro Kalendermonat freizustellen sind. Für die CDU-Fraktion weist Martin Henkel, als wirtschaftspolitischer Sprecher daraufhin, dass diese Idee der FDP genau in gegenteiliger Weise wirkt, wie der früher in der Legislatur diskutierte Vorschlag der CDU. Die CDU wollte, dass der Grundsatz von zwei freien Tagen erhalten bleibt. Arbeitnehmer hätten demnach aus eigenem Antrieb heraus Anträge auf einen zusätzlichen Tag stellen können. Dagegen wolle die FDP die Arbeitsfreiheit streichen und nur auf Antrag wieder zur Verfügung stellen. Henkel macht deutlich: „Diese Systemumkehr geht uns zu weit. Mit ihrem Gesetz würden über Nacht alle Arbeitnehmer ihre Garantien für zwei freie Tage verlieren und müssten sich diese umständlich zurückholen. Das wollen wir nicht.“ Da man grundsätzlich Reformbedarf sehe, diese Regelung aber für zu weitgehend halte, kündigte Martin Henkel die Enthaltung der CDU-Fraktion an. Gleichzeitig grenzt er sich aber auch von den Aussagen der Koalition ab. „Wir sehen keine Gefahr, dass Arbeitgeber ihre Angestellten zur Stellung eines Antrages auf Mehrarbeit zwingen. Angesichts des Fachkräftemangels wäre das ein selbstmörderisches Manöver, dann ist der Arbeitnehmer ganz schnell bei der Konkurrenz“, kommentiert Henkel Äußerungen von SPD und Linken. In der abschließenden Abstimmung wurde die Überweisung in den Wirtschaftsausschuss abgelehnt. Neben der antragstellenden FDP hatte nur die AfD für die Überweisung votiert. Wie angekündigt hatte sich die CDU-Fraktion enthalten.