Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 96.-97. Plenarsitzung (14.-15.12.2022)

15.12.2022

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

TOP 3) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes (Drs. 7/5569)

Mittlerweile schon seit mehr als zwei Jahren wird im Thüringer Landtag über die Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission (kurz: PKK) gestritten. Ausgangspunkt einer Neuregelung zur Ausgestaltung bzw. Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) ist laut dem vorliegenden Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Fraktionen die Tatsache, dass auf Grundlage der bisherigen Regelungen noch keine für die 7. Wahlperiode neu gebildete Kommission ihre Arbeit aufnehmen konnte. Aus diesem Grund versuchte ein von der Landtagsverwaltung eingesetzter Mediator den Streit zu entschärfen – in Gruppen- und Einzelgesprächen mit Vertretern der Fraktionen. Die Konfliktlinie ist klar: Eigentlich stehen der AfD-Fraktion zwei Sitze in der insgesamt fünfköpfigen PKK zu. Aber die Kandidaten der AfD haben regelmäßig im Landtag nicht die erforderliche Mehrheit erhalten. Der Innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Raymond Walk, unterstrich während seiner Rede zum Verfassungsschutzgesetz am 14.12.2022: „Es braucht eine Parlamentarische Kontrollkommission die arbeitsfähig ist. Die Kontrolle des Verfassungsschutzes findet trotz der schwierigen Situation vollumfänglich statt. Das haben wir jetzt fast drei Jahre lang bewiesen.“ Grundsätzlich begrüßt die CDU-Fraktion den vorliegenden Regelungsvorschlag, weil das erforderliche Quorum von 2/3 der Mitglieder des Landtags nun einmal eine der höchsten Legitimationen für ein gewähltes Gremium ist. Aber: „Schon die bisherige Regelung zeigt doch, dass es selbst bei der aktuellen Regelung (einfache Mehrheit nach d‘Hondt) enorme Schwierigkeiten bei den Gremienbesetzungen gibt. In der Praxis bedeutet das ganz konkret, dass in den letzten drei Jahren in unzähligen Wahlgängen immer und immer wieder nicht die erforderliche Mehrheit bei den vorgeschlagenen Kandidaten erreicht werden konnte und das laut Landtagsverwaltung mittlerweile schon in insgesamt 57 Wahlgängen allein für die PKK“, so Walk in seiner Plenarrede. Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der rot-rot-grünen Fraktionen und der Gruppe der FDP nach der zweiten Plenarberatung angenommen. Die CDU-Fraktion und die Gruppe BfTh enthielten sich und die AfD-Fraktion stimmte gegen den Gesetzentwurf.

TOP 4) „Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung“ (Drs. 7/6241)

Ohne weitere Aussprachen und Debatten wurde in der heutigen Sitzung des Thüringer Landtags der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses gefolgt und der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes gefolgt. Im Fachausschuss fanden weder Anhörungen noch grundsätzliche Debatten statt, da die Änderungen im Wesentlichen lediglich eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen zur Arbeitnehmermitbestimmung vorsehen. Der Hintergrund ist, dass die Thüringer Aufbaubank absehbar die Schwelle der Arbeitnehmermitbestimmung im Verwaltungsrat von 500 Beschäftigten überschreiten wird. Bislang besteht der Verwaltungsrat im Regelfall aus sechs Mitgliedern. Lediglich im Fall einer Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts an der Thüringer Aufbaubank ist bisher eine Aufstockung auf bis zu neun Mitglieder vorgesehen. Dieser Ausnahmefall für die Aufstockung soll durch den Fall ersetzt werden, dass die Schwelle zur Arbeitnehmermitbestimmung überschritten ist. Das bedingte Vorsehen dieser bis zu drei zusätzlichen Sitze im Verwaltungsrat führt dazu, dass bei Ausschöpfung der maximalen Anzahl der Sitze im Fall des Überschreitens der Schwelle zusätzlich zu den sechs von der Landesregierung zu entsendenden Mitglieder drei weitere Mitglieder des Verwaltungsrats als Vertreter der Arbeitnehmerschaft hinzutreten würden. Fallen die Voraussetzungen dieser sogenannten Drittelbeteiligung künftig wieder weg, würden diese drei zusätzlichen Sitze der Vertreter der Arbeitnehmerschaft wieder entfallen. Im Ergebnis kann somit sowohl eine Kontinuität der sechs Sitze der Landesregierung sichergestellt werden als auch die Drittelbeteiligung wirksam umgesetzt werden. Aus Anlass des Änderungsgesetzes werden auch redaktionelle Änderungen und sprachliche Schärfungen vorgenommen. Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen aller Fraktionen und Gruppen ohne Gegenstimmen und Enthaltungen angenommen.

TOP 5) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 7/6472) dazu: Beschlussempfehlung des AfIK (Drs. 7/6850)

Im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes soll die landesrechtliche Umsetzung der elektronischen Anmeldung nach § 23a BMG sichergestellt werden. Hierfür soll eine elektronische Anforderung des vorausgefüllten Meldescheins für die meldepflichtige Person direkt aus den beim Landesrechenzentrum geführten sogenannten Spiegelregistern ermöglicht werden. Dafür muss das in § 5 Abs. 2 Nr. 5 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes vom 23. September 2015 (GVBl. S. 131) in der jeweils geltenden Fassung beschriebene Aufgabenspektrum des Landesrechenzentrums um die elektronische Anmeldung nach § 23a Abs. 1 BMG ergänzt werden. Der Gesetzentwurf wurde ohne Aussprache einstimmig beschlossen.

TOP 6) „Thüringer Gesetz zur Ausführung des Betreuungsorganisationsgesetzes (ThürAGBtOG)“ (Drs. 7/6558)

Durch das Betreuungsorganisationsgesetz des Bundes wird auch ein Thüringer Betreuungsorganisationsgesetz notwendig. Ein zentrales Anliegen des Betreuungsorganisationsgesetzes ist die Stärkung der Arbeit der anerkannten Betreuungsvereine bei der Begleitung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer durch die gesetzliche Festlegung ihrer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben. Daher erfolgt die Normierung eines Anspruchs auf bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln zur Wahrnehmung der bundesgesetzlich zugewiesenen Aufgaben. Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dr. Thadäus König, kritisierte jedoch das Verfahren. Der Entwurf der Landesregierung komme deutlich zu spät. Der beschlossene Vollzug im eigenen Wirkungskreis behindere ein einheitliches Vorgehen der Behörden nach dem Gleichheitsgrundsatz. Auch die Finanzierung der neuen gesetzlichen Aufgaben wirft Zweifel auf: So sollen 20% der Kosten durch die kreisfreien Städte und Landkreise finanziert werden. Hier besteht seitens der kommunalen Vertreter die Forderung nach einer 100%-Übernahme durch das Land entsprechend des Konnexitätsprinzips. König fasste zusammen: „Wir hätten uns eine weiterführende Diskussion gewünscht, wie es mit der Ausfinanzierung aussieht.“ Die Landesregierung hätte durchaus in der Lage sein müssen, innerhalb von drei Monaten für eine Lösung zu sorgen, damit auch das Parlament angemessen darüber beraten könne. Inhaltlich sei man von den Lösungen nicht überzeugt, da aber eine rechtssichere Lösung bis 1.Januar 2023 nötig sei, verweigere man sich dieser nicht, indem sich die CDU-Fraktion enthalte. Der Gesetzentwurf wurde mit Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, der AfD, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter Enthaltung der CDU-Fraktion beschlossen.

TOP 7) „Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“ (Drs. 7/6837)

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze vom 23, Mai 2022 (BGBI. 1 S. 760) am 1. Juni 2022 erhalten hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine unter den Voraussetzungen des § 74 des zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehungsweise des§ 146 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) künftig Leistungen nach dem zweiten beziehungsweise Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dieser Rechtskreiswechsel ist für die Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte mit finanziellen Mehrbelastungen insbesondere bei den Kosten der Unterkunft und bei den Kosten für die Hilfe zur Gesundheit sowie für die Hilfe zur Pflege verbunden, da diese Aufgaben, anders als der Vollzug des Asylbewerberleistungsgesetzes, Im eigenen Wirkungskreis wahrgenommen werden. Durch das Abstellen auf die einschlägigen Zuschussbedarfe aus der Jahresrechnungsstatistik kann auf eine gesonderte, bei den Kommunen zusätzlichen Aufwand verursachende Erhebung zu Aufwendungen im Zusammenhang mit den geflüchteten aus der Ukraine verzichtet werden. Allerdings blieb bislang unberücksichtigt, dass aufgrund des Aufgabenübergangs zum 1. Januar 2022 infolge der Einkreisung der Stadt Eisenach in den Wartburgkreis aufgrund des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung des Landkreises Wartburgkreis und der kreisfreien Stadt Eisenach vom 16. Oktober 2019 (GVBI. S, 429) eine Vergleichbarkeit der Zuschussbedarfe dieses Landkreises für das Jahr 2021 zum Jahr 2022 nicht unmittelbar gegeben Ist, sondern hergestellt werden muss, Mit der Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes SGB II zur Weiterleitung der 49,5 Mio. Euro Bundesmittel an die Kommunen zur Unterbringung von Ukraine-Flüchtlingen wurde übersehen, dass für die Kostenerstattungen, die die Kommunen 2023 geltend machen können, die Jahre 2022 und 2021 miteinander verglichen werden. In diesen zwei Jahren bestand allerdings statistisch das Problem, dass 2021 Eisenach und der Wartburgkreis noch getrennte Aufgabenträger waren, aber 2022 allein der WAK zuständig geworden ist. Das führt zu einer erheblichen Verzerrung bei der Kostenbetrachtung. Aus diesem Grund fand durch den Gesetzentwurf eine formale Bereinigung im Thüringer Ausführungsgesetzes SGB II statt. Der Gesetzentwurf wurde ohne Aussprache in erster und zweiter Beratung und mit den Stimmen aller Fraktionen und Gruppen beschlossen.

TOP 8) „Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens“ (Drs. 7/6574)

In der parlamentarischen Debatte wurde über den rot-rot-grünen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Schulgesetz diskutiert. Die in der vorgelegten Gesetzesinitiative geplanten Änderungen, greifen tief in die Strukturen des Thüringer Bildungssystems ein und versuchen gleichzeitig, die im Rahmen der durch rot-rot-grün verabschiedeten Schulgesetznovelle 2019 entstandenen Baustellen, beispielweise bei Gastschulanträgen, wieder adäquat gesetzlich zu regeln. Wesentliche Inhalte des Entwurf sind u.a. die Abschaffung besonderen Leistungsfeststellung (BLF), die Einführung einer schulstufenbezogenen Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern sowie die Einführung einer Mindestzügigkeit von nicht kooperierende Grund- und Regelschulen. Mit diesen Änderungen, so der bildungspolitische Sprecher Christian Tischner, degradiere die Landesregierung die Regelschulen mehr und mehr Förderschulen und Gymnasien zu Regelschulen. Insgesamt so Tischner, sei die Gesetzesinitiative kein besonders großer Wurf. Die geplanten Änderungen würden aus seiner Sicht schlichtweg dazu führen, die Schulen und Lehrer, die vor Ort ohnehin schon am Limit arbeiten, noch weiter zu belasten. Zudem wird damit eine völlig überflüssige Strukturdebatte über Standorte eröffnet, die den aktuellen Herausforderungen nicht im Ansatz gerecht wird. Mit der Einführung einer schulstufenbezogenen Ausbildung erläuterte er, würde außerdem Lehrerberuf in Thüringen signifikant an Attraktivität verlieren. Aus diesem Grund sind die von RRG vorgelegten Änderungen zum Schulgesetz abzulehnen und führe zu keiner Verbesserung der aktuellen Probleme. Der Gesetzentwurf wurde mehrheitlich in den dafür zuständigen Bildungsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.

TOP 9) „Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (Gesetz zur Einführung des Thüringer Begrüßungsgeldes und des Thüringer Schülerbonus - ThürFKJFG)“ (Drs. 7/6772)

Der Gesetzentwurf fordert die Einführung zweier neuer Sozialleistungen, die allerdings – entgegen derzeitig bestehender Systematiken – nur an deutsche Staatsbürger ausgezahlt werden sollen. Ein „Thüringer Begrüßungsgeld“ bei Geburt eines Kindes, sofern die Eltern für drei Jahre in Thüringen wohnhaft bleiben sowie ein Thüringer Schülerbonus ausgezahlt werden. Die Sprecherin für Familie der Fraktion der CDU, Beate Meißner, freute sich zunächst, dass auch die Fraktion der AfD sich dem Problem der Demografie widmet. Sie stellt allerdings zunächst fest: „Es gibt keinen monokausalen Zusammenhang zwischen Geld und der Frage, ob sich eine Familie für Kinder entscheidet.“ Deshalb sei der Entwurf auch nicht neu, sondern bereits 2015 im sächsischen Landtag und später im sachsen-anhaltinischen Landtag eingebracht worden. Meißner nennt drei relevante Kriterien, die für einen Aufwuchs der Geburtenquote sorgten. Zunächst sei es die Frage, wie Familien gefördert würden, damit es zu keiner Benachteiligung von Familien komme. Als zweiten Punkt nennt sie eine ausreichende Betreuungsstruktur für Kinder. Weiter brauch es eine kinderfreundliche Grundstimmung in unserem Land. Dies mache sich auch an den Fragen fest: “Freuen wir uns über Kinder, auch in der Straßenbahn oder im Hotel?“. Meißner macht klar, sie halte es für eine „…Beleidigung für Eltern, wenn man unterstellt, dass 2.500 Euro eine Motivation sind, Kinder zu bekommen.“ Paare entschieden sich für Kinder, wenn die Rahmenbedingungen stimmten. Daran müsse gearbeitet werden. Für Familien, für die Kinder ein Armutsrisiko wären, existierten mit der Stiftung Hand in Hand oder das Paket „Bildung und Teilhabe“ jedoch bereits Mittel, die deutlich zielgenauer den Effekt erfüllten, den sich die AfD-Fraktion von ihrem Gesetzentwurf erhofft. Der Gesetzentwurf wurde mit Stimmen aus DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

TOP 10) „Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes“ (Drs. 7/6783)

Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion sieht vor, im Thüringer Kindergartengesetz die Finanzierung der Kindertagespflege zu erhöhen. Konkret sollen die Sätze im § 23 für den pauschal zu erstattenden Sachaufwand (von 170 € auf 300 € je Kind pro Monat) sowie die Untergrenzen bei der Anerkennung der Förderleistungen von gegenwärtig 404 € angepasst werden. Außerdem ist es geplant eine Staffelung nach Qualifikation (475,48 bzw. 546,13 € und 586,32 € pro Kind pro Monat) einzuführen sowie die Berücksichtigung der jeweiligen Berufserfahrung festzuschreiben. In diesem Zusammenhang soll eine jährliche Überprüfung für regelmäßige Anpassung der Förderleistungen implementiert. Mit der geplanten Gesetzesänderung, so Christian Tischner, sollen die finanziellen Rahmenbedingungen für Kindertagespflegepersonen verbessert und die Grundlage für eine auskömmliche Tätigkeit in diesem Berufsfeld zu schaffen. Ziel sei es, diesen wichtigen Baustein innerhalb der frühkindlichen Betreuung mittel- und langfristig zu erhalten. Aus seiner Sicht übernimmt hier die CDU-Fraktion ein weiteres Mal die eigentliche Aufgrabe der Landesregierung, die die Kindertagespflege bisher vollkommen vernachlässigt hat. Durch diese Nichthandeln nimmt man den Exodus dieser Berufsgruppe billigend in Kauf. Folgerichtig hat sich Anzahl der in Thüringen tätigen Kindertagespfleger in den vergangenen Jahren stark rückläufig entwickelt. Hauptursache sind die bereits 2015 erhobenen und seit 2017 unveränderten Kostensätze sowie die inflationsbedingten Kostensteigerungen, mit denen ein bedarfsgerechtes Einkommen nicht mehr erzielt werden kann. Viele Kindertagespfleger leben von ihrem Ersparten. Fraktionsübergreifend wurde der CDU-Gesetzentwurf begrüßt und einstimmig in den dafür zuständigen Bildungsausschuss überwiesen.

TOP 11) „Thüringer Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfänger des Freistaats Thüringen (Drs. 7/6784)

Am 20. Oktober 2022 hat der Bundestag eine einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 € Rentner und Versorgungsempfänger beschlossen. Mehrere Bundeländer wie beispielsweise Bayern oder Niedersachsen haben mittlerweile in ihren Beamtenversorgungsgesetzen die entsprechende Anpassung vorgenommen. In Thüringen fehlt es bisher an einer gesetzlichen Grundlage um auch unseren Versorgungsempfänger analog eine Einmalzahlung zukommen zu gewähren. Nach dem heute in erster Beratung eingebrachten Gesetzesentwurf sind insbesondere Versorgungsempfänger nach dem Thüringer Beamtenversorgungsgesetz und dem Thüringer Altengeldgesetz anspruchsberechtigt. Damit soll ein weiterer Baustein zur Abmilderung der gestiegenen Lebendhaltungskosten eingeführt und Gleichberechtigungen zwischen den Rentnern und den Versorgungsempfängern geschaffen werden. Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Maik Kowalleck betonte, dass Thüringen bereits Hilfsmaßnahmen eingeleitet hat im Haushalts- und Finanzausschuss im Detail geprüft werden muss, wo weitere Hilfen notwendig sind ohne das „Geißkannenprinzip“ anzuwenden. Somit wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung und gegebenenfalls auch Anhörung mit den Stimmen von der Koalitionsfraktion, der CDU, der FDP und BfTH in den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.

TOP 12) Thüringer Gesetz zur Einführung eines Justizvollzugsdatenschutzgesetzes und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs (Drs. 7/6810)

Die Landesregierung beabsichtigt mit dem vorliegenden Mantelgesetz für den Geschäftsbereich des Justizvollzuges die Anpassung des bereichsspezifischen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG in der jeweils geltenden Fassung. Zudem eröffne sich für den Bereich des Justizvollzugs in Thüringen konkreter Handlungsbedarf zur Anpassung spezifischer datenschutzrechtlicher Regelungen, nachdem die Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 mit Schaffung des Dritten Abschnitts des Thüringer Datenschutzgesetzes (ThürDSG) in Landesrecht umgesetzt wurde. Die bisherigen Regelungen zum Datenschutz im Justizvollzug sind in den §§ 119 bis 140 des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuches enthalten. Die Landesregierung sieht hier insofern Handlungsbedarf, als dass diese Regeln einerseits den höherrangigen Vorgaben und den aktuellen Standards des technischen Datenschutzes nicht mehr in jeder Hinsicht genügen, andererseits seien sie aber auch aus praktischen Erwägungen heraus überarbeitungsbedürftig. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde ohne Aussprache in den zuständigen Ausschuss für Migration, Justiz und Verbrauchschutz überwiesen.

TOP 14) „Wer das Land ernährt, verdient Respekt - Mobile, stressfreie Schlachtungsmethoden unterstützen“ (Drs. 7/5310)

In den Agrarausschuss hat der Landtag einen FDP-Antrag überwiesen, der die Etablierung und Entbürokratisierung mobiler Schlachtungsmethoden thematisiert. Das diskussionswürdige Anliegen soll im Ausschuss debattiert werden, eine Aussprache im Plenum fand nicht statt.

TOP 15) „Thüringer Aktionsplan Endometriose“ (Drs. 7/5311)

Die Parlamentarische Gruppe der FDP fordert neben einer Reihe an Feststellungen und Fragen an die Landesregierung die Umsetzung eines Aktionsplans Endometriose. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion konstatiert: „Das ist kein Frauenproblem, das ist ein gesellschaftliches Problem.“ Millionen Frauen litten an dieser Krankheit, die damit die zweithäufigste Erkrankung unter Frauen und das Hauptproblem sei, warum Frauen kinderlos blieben. Vor diesem Hintergrund begrüßt Zippel die Initiative der FDP, gibt aber zu bedenken, dass nicht alle Punkte des Aktionsplans in der Zuständigkeit der Landesregierung liegen. Er hoffe vor diesem Hintergrund auf eine fruchtbare Debatte im zuständigen Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung und dass es nicht allein als „Frauenthema“ betrachtet würde. Der Antrag wurde einstimmig in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.

Top 16) Aktualisierung und Fortschreibung des Pensionsberichts (Drs. 7/5330)

Der öffentliche Dienst des Freistaats Thüringen steht aufgrund des stattfindenden Generationenwechsels vor einem radikalen Umbruch. Bis zum Jahr 2035 wird über die Hälfte der derzeitigen Bediensteten im Landesdienst in den Ruhestand treten. Neben der Personalgewinnung, der Schaffung von attraktiven und gesundheitsförderlichen Arbeitsbedingungen rückt auch die Entwicklung und Finanzierung der Pensionsausgaben zunehmend in den Fokus. Am 8. Juli 2011 hat der Thüringer Landtag zum Änderungsantrag von CDU und SPD (Drucksache 5/2826) einen Beschluss gefasst, in dem die Landesregierung beauftragt wird, erstmalig im Herbst 2012, einen Bericht über die voraussichtliche Entwicklung der Pensionsausgaben für die Beamten, Richter und anderen Versorgungsempfänger im Landesbereich vorzulegen und in jeder Legislaturperiode fortzuschreiben beziehungsweise zu aktualisieren. Eine Aktualisierung und Fortschreibung des Pensionsberichts für die laufende Legislaturperiode hat bislang nicht stattgefunden. Die Ausgaben für die Versorgung der Beamten und Richter steigen stetig an. Die Beamten und Richter treten in den kommenden Jahren in größerer Zahl in ihren Ruhestand ein. Die Beamtenversorgung wird direkt aus dem Landeshaushalt getragen. Auch hinsichtlich des aktuell praktizierten Nachhaltigkeitsmodells, ist es ein Gebot einer generationengerechten Finanzpolitik, einen Überblick über die zu erwartenden Ausgaben und deren Entwicklung zu erhalten. Die Fortschreibung des Pensionsberichts 2012 stammt aus dem Jahr 2017. Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion stellte fest: “Wir müssen ein konkretes Bild davon haben, was das im Einzelnen für Thüringen bedeutet. Nur so können wir erkennen wohin die Entwicklung geht. Und nur so können wir die notwendigen und richtigen politischen Entscheidungen treffen“. Der Antrag der CDU-Fraktion zur Aktualisierung und Fortschreibung des Pensionsberichts wurde mit den Stimmen aller Fraktionen und Gruppen angenommen.

Top 19) Personalmangel in Thüringer Bädern – Möglichkeiten nutzen – Rechtssicherheit schaffen (Drs. 7/5377)

Die FDP beschreibt im vorliegenden Antrag (DS 7/5277), dass vom Fachkräftemangel auch die Badeanstalten nicht unberührt bleiben. Die sich zumeist in kommunaler Hand befindenden. Frei- und Freizeitbäder mussten deshalb bereits in den letzten Jahren ihre Öffnungszeiten teils erheblich kürzen. Berechtigterweise stellt die FDP außerdem darauf ab, dass nun auch noch die steigenden Energiepreise hinzukommen. Das Aufrechterhalten des Badebetriebs als freiwillige Aufgabe der Kommunen ist somit in der Tat zunehmend gefährdet, nicht zuletzt auch wegen des zusätzlichen Problems eines erheblichen Investitionsstaus und nicht ausreichender Finanzierung der Thüringer Kommunen.

Der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Raymond Walk, unterstrich während seiner Rede am 15.12.2022: „Uns sind die von der FDP beschriebenen Probleme der Kommunen, gerade im freiwilligen Bereich, durchaus bewusst. Nicht ohne Grund haben wir auch in diesem Jahr im Rahmen der Haushaltsberatungen zwei ganz konkrete Anträge und Vorschläge eingereicht, die dabei helfen sollen sowohl den kommunalen Investitionsstau abzubauen, als auch Eigenanteile für Fördermaßnahmen zu generieren: die Schaffung eines kommunalen Investitionsfonds sowie das kleine Kommunen Programm in Höhe von 45 Mio. Euro.“

Raymond Walk wies außerdem darauf hin, dass CDU-Fraktion bereits im Sommer 2020 (PM vom 1.8.2020) ein Förderprogramm für kommunale Freibäder angeregt hatte, denn „Investitionen in unsere Bäder sind gut angelegtes Geld.“, weshalb die CDU-Fraktion für eine Überweisung in den Innen- und Kommunalausschuss plädierte. Da sich die rot-rot-grünen Fraktionen gegen den Antrag aussprachen, die AfD-Fraktion für eine Enthaltung plädierte und lediglich CDU-Fraktion und FDP für den Antrag Aussprachen, fand das Anliegen keine Parlamentsmehrheit und wurde auch nicht einen der Ausschüsse überwiesen.

TOP 20) „Grundlegende Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ermöglichen, Staatsverträge kündigen, Rundfunkbeitrag abschaffen“ (Drs. 7/6697)

Der Antrag der AfD fordert auf den ersten Blick eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein, deren Kern die Abschaffung des bisherigen Finanzierungssystems ist. Der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Herrgott, entlarvt die Scheinheiligkeit des Antrages, da dieser zwar eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fordert – ohne konkrete und zielführende Vorschläge zu unterbreiten –, aber dem Rundfunk die Finanzierungsbasis entzieht. Im Gegenzug macht die CDU konkrete Vorschläge zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, deren Ziel vor allem die Entlastung des Beitragszahlers ist, insbesondere durch die Hebung noch nicht ausgeschöpfter Einsparpotentiale, wie u. a. die Forderung nach mehr Eigeninitiative und Reformwillen der Rundfunkanstalten bei ihrer Strukturoptimierung, nach einer Schwerpunktsetzung auf Information, Bildung und Kultur und eben nicht auf Unterhaltung à la Florian Silbereisen, nach einer regelmäßigen Evaluation und Überprüfung des Rundfunkauftrags und seiner Erfüllung, nach einer gerechten regionalen Verteilung seiner Ressourcen, nach einer Nutzung tatsächlich vorhandener Spielräume für Einsparungen durch schlankere Strukturen, mehr Transparenz und eine Begrenzung von Tochtergesellschaften, durch Fusion von kleinen Sendeanstalten nach dem Vorbild des Mitteldeutschen Rundfunks sowie durch eine Vermeidung paralleler Sendeangebote von ARD und ZDF, aber auch durch mehr Kooperationen und eine Erweiterung der Gemeinschaftsaufgaben, zum Beispiel in den Bereichen der Berichterstattung bei kulturellen und sportlichen Großereignissen, der Mediathek oder bei der Auslandsberichterstattung sowie durch ein deutliches Zurückfahren des bisherigen Aufwands für den Erwerb von Sportrechten. Der Antrag wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.

TOP 21) Wahl einer Vizepräsidentin bzw. eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD (Drs. 7/6897)

Der von der AfD vorgeschlagene Abgeordnete René Aust erhielt in einer ersten Wahlwiederholung in geheimer Wahl bei 73 abgegebenen Stimmen, davon eine ungültige Stimmabgabe, mit 23 Ja-Stimmen, 45 Nein-Stimmen und bei vier Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Vor einer weiteren Wahlwiederholung ist eine Beratung im Ältestenrat vorgesehen.

Top 24) Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD (Drs. 7/6896)

Nachdem sämtliche Mitglieder der vorschlagsberechtigten Fraktion der AfD in einem Wahlgang und einer ersten Wahlwiederholung nicht gewählt wurden, hat die Vorberatung des AfD-Wahlvorschlags im Ältestenrat stattgefunden und eine zweite Wahlwiederholung ermöglicht. Nach bereits zwei erfolglosen Anläufen erhielt der vorgeschlagene Abgeordnete Ringo Mühlmann auch in einem dritten Wahlgang in geheimer Wahl bei 73 abgegebenen Stimmen, davon eine ungültige Stimmabgabe, mit 22 Ja-Stimmen, 48 Nein-Stimmen und bei zwei Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der Mitglieder des Landtages. Eine weitere Wahlwiederholung mit dem vorgeschlagenen Bewerber ist nicht möglich.

Top 26) Bestellung eines Mitgliedes des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 13 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes, Wahlvorschlag der Fraktion der Die LINKE (Drs. 7/6887)

Nachdem der Landtag die Parlamentarische Gruppe der BfTh anerkannt hat und infolgedessen Verschiebungen bei dem Stärkeverhältnis der Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen festzustellen waren, liegt das Wahlvorschlagsrecht nicht mehr bei der Fraktion der AfD, sondern nunmehr bei der Fraktion DIE LINKE. Die vorgeschlagene Abgeordnete Donata Vogtschmidt erreichte in geheimer Wahl bei 73 abgegebenen gültigen Stimmen mit 44 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen und bei sechs Enthaltungen die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Sie erklärte die Wahl anzunehmen.

Top 27) Wahl eines Mitgliedes Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT), Wahlvorschlag der Fraktion der AfD (Drs. 7/6898)

Der vorgeschlagene Abgeordnete Jörg Henke erhielt nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. In geheimer Wahl wurden bei 73 abgegebenen Stimmen, davon zwei ungültige Stimme, 28 Ja-Stimmen und 38 Nein-Stimmen abgegeben. Es gab fünf Enthaltungen. Die AfD hat auf eine Wiederholung der Wahl in dieser Sitzung verzichtet.

TOP 29a) „Praxissterben in Thüringen verhindern - Erhalt einer garantiert guten Gesundheitsversorgung vor Ort“ (Drs. 7/6781)

Am Mittwoch, den 14.12., ab 13:00 Uhr, demonstrierten vor dem Landtag die Berufsverbände der Haus- und Fachärzte, der Zahnärzte, Apotheker und Physiotherapeuten. Ziel der Aktion ist der Erhalt der derzeitigen ambulanten Versorgung sowie die Sicherung der Patientenversorgung. Als empörend wird die „Geringschätzung der Leistungen in der ambulanten Gesundheitsversorgung“ empfunden, wie es in einer Pressemitteilung der Landesärztekammer Thüringen vom 21. November 2022 heißt. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU im Landtag, Christoph Zippel, der ebenfalls an der Demonstration teilnahm, fasste die Botschaft in der anschließenden Aktuellen Stunde seiner Fraktion so zusammen: „Die ambulante Versorgung der Bevölkerung ist in Gefahr.“ Probleme bestehen insbesondere, weil die Nachwuchsgewinnung nach wie vor den enormen Personalbedarf im Gesundheitssektor nicht decken kann. Die demographische Entwicklung wirkt doppelt: Zu wenig Nachwuchs an Medizinern und in den Gesundheitsberufen trifft auf eine älter werdende und zunehmend multimorbide Bevölkerung. Thüringen ist leider Vorreiter in dieser Entwicklung. Viele Praxen ringen um Nachwuchs, weil Mediziner in Rente gehen und keinen Nachfolger finden. Auch für diesen Bereich muss Zippel konstatieren: „Die Landesregierung schläft bei der Nachwuchsgewinnung.“ Insbesondere der Beschluss des Landtages aus 2020, der einen Aufwuchs der Studienplätze für Humanmedizin, aber auch für Pharmazie und Zahnmedizin vorsieht, sei noch immer nicht umgesetzt. Auch bei der Niederlassungsförderung durch die Stiftung Ambulante Ärztliche Versorgung Thüringen schlafe die Landesregierung. Die Stiftung ambulante ärztliche Versorgung Thüringen ist ein Erfolgsmodell, über den Nachwuchs der Weg in die berufliche Selbstständigkeit in gangbaren Schritten leichtgemacht wird. Dazu hat der Landtag beschlossen, auch Pharmazeuten und Zahnärzte in die Stiftung zu integrieren. Eine Verordnung sei jedoch noch immer nicht in Sicht. Auch das Finanzstabilisierungsgesetz „stabilisiert nicht, sondern erhöht erneut den Druck auf die ambulante Versorgung, ohne tatsächlich für eine zukunftsfähige Ausgestaltung des deutschen Gesundheitswesens zu sorgen“, kritisierte Zippel. Ähnliche Nichtwertschätzung merkten auch Medizinische Fachangestellte, die zwar keine Coronaprämie erhielten, bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht jedoch sehr wohl zur Kasse gebeten würden. Zippel kritisierte ebenfalls, dass keine landeseinheitliche Regelung existiere, um die Bußgelder bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht auszusetzen. Auch in diesem Bereich schlafe die Landesregierung. Der gesundheitspolitische Sprecher schloss mit einem Appell an den „hellroten Teil der Koalition“: „Reden Sie mit Ihrem Gesundheitsminister und erklären Sie ihm, wie die Stimmung vor Ort ist.“

TOP 29b) „Kein Windkraft-Ausbau in Thüringen um jeden Preis – Energiewende ganzheitlich denken, nicht aber ideologisch“ (Drs. 7/6795)

Die Parlamentarische Gruppe der FDP wendet sich gegen die geplante Verdopplung der Anzahl von Windkraftanlagen in Thüringen, die allein durch flächenhaften Ausbau erreicht werden soll und sich nicht an der Leistungserhöhung moderner Windenergieanlagen (WEA) orientiert. Als Begründung wird die durchschnittliche Auslastung von WEA mit nur 21% angeführt. Thüringen ist kein windhöffiges Bundesland und kann seine Windenergieanlagen nur zu einem Fünftel ausnutzen. Der energiepolitische Sprecher der CDU im Landtag, Thomas Gottweiss, legte für die Fraktion dar, dass hier eine realistische Betrachtung der tatsächlich durch Windkraft zu deckenden Bedarfe helfen kann. Aktuelle wissenschaftliche Studien gehen davon aus, dass sich die Volllaststunden von modernen WEA in Thüringen bis 2030 auf 2.700 Volllaststunden, an guten Standorten auf bis zu 3.500 Volllaststunden entwickeln werden. Daher ist es realistisch, dass 620 Windenergieanlagen der 6-MW-Klasse in der Lage sein werden, 10 TWh Windstrom zu erzeugen. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass sich auch nach 2030 die Anlagentechnik weiterentwickelt und später installierte Windenergieanlagen über eine noch höhere Nennleistung und mehr Volllaststunden verfügen werden. Geht man von einer Flächenleistungsdichte für Windenergieanlagen von 300 kW/ha aus, benötigen Anlagen der 6-MW-Klasse ca. 20 ha Fläche pro Anlage. Die Größenordnung des Flächenbedarfs für 620 6-MW Windenergieanlagen liegt daher bei ca. 12.400 ha, was 0,77 Prozent der Thüringer Landesfläche entspricht. Es ist also gar nicht notwendig, in Thüringen 2,2% der Landesfläche zu „verspargeln“. Das würde zu einer unnötigen 3-fachen Stromproduktion in Thüringen führen, die eine Abschaffung der Windvorranggebiete im neuen Landesentwicklungsplan in keiner Weise rechtfertige, resümierte Gottweiss.

TOP 29c) „Klimaschutz versus Naturschutz – Jetzt die richtigen Schlüsse aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu § 10 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Waldgesetzes ziehen“ (Drs. 7/6832)

Die Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen (BfTh) sieht den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts kritisch, nach dem die Regelung in §10 (1) Satz 2 des Thüringer Waldgesetzes mit dem Grundgesetz unvereinbar sei und das Eigentum an Waldfläche vorrangig geschützt werden müsse. Damit ist zu befürchten, dass bisherige Hürden für den Windkraftausbau im Wald fallen und dadurch massive Bedrohungen für die sensiblen Ökosysteme in den Thüringer Wäldern entstehen. Eine konsequente Beachtung der Belange des Natur- und Artenschutzes bei der Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen hilft, Bedenken von Naturschutzverbänden zu minimieren und Klagen vorzubeugen, so die Gruppe. Der energiepolitische Sprecher der CDU im Landtag, Thomas Gottweiss, führte für die Fraktion aus, dass nun überbordende Flächenausweisungen für WEA, Auflösung der Konzentrationsplanung und Waldverluste, im Namen von „grundlegendem öffentlichen Interesse“ folgen werden. Die Privilegierung von WEA nach § 35 BauGB gilt eben nicht nur für Kalamitätsflächen, sondern auch gesunde Bäume müssen nun weichen. Behauptungen des Ministerpräsidenten, kein gesunder Baum müsse gefällt werden, sei dabei bewusste Wählertäuschung, musste Gottweiss abschließend feststellen. „Aber wir werden weiter für die Thüringer Wälder streiten“, gab er sich kämpferisch.

TOP 29d) „Maskenpflicht aufheben, Grundrechte wieder vollständig zur Geltung bringen, alle Thüringer Corona-Maßnahmen endgültig beenden!“ (Drs. 7/6833)

Die Fraktion der AfD forderte in ihrer aktuellen Stunde die Aufhebung der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr. Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dr. Thadäus König, stellte grundsätzlich fest, die CDU-Fraktion habe immer darauf geachtet, „ob die Maßnahmen sinnvoll, nachvollziehbar und umsetzbar sind.“ Dies sei in den Verordnungen nicht immer, aber meistens so gewesen. Weiterhin habe gerade der Impffortschritt oder eine neue Virusvariante für Neubewertungen der Situation gesorgt. König kritisiert: „Wir haben in Flugzeugen die Situation, dass keine Maske getragen werden muss. Dann haben wir bundesgesetzlich geregelt, dass es im Fernverkehr die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske gibt und in einigen Bundesländern muss sogar im ÖPNV Maske getragen werden.“ So könne die Situation entstehen, dass man aus dem Flugzeug, wo man keine Masken brauche, in Frankfurt/Main in einen ICE nach Lichtenfels steige, wo man eine FFP-2-Maske brauche. Dort wiederum steige man in einen Regionalzug über Saalfeld und Jena nach Halle. In Bayern und Sachsen-Anhalt könne man die Maske absetzen, in den Landesgrenzen von Thüringen müsse man sie jedoch aufsetzen. Dies sei nicht nachvollziehbar. Deshalb rief König dem Plenum zu: „Maßnahmen müssen sinnvoll und nachvollziehbar sein.“ Die Fraktion glaube, der Schutz vulnerabler Gruppen auch über Corona hinaus sei wichtig. Deshalb ist das Tragen beispielsweise in Arztpraxen durchaus richtig und werde durch die CDU-Fraktion begrüßt. König hält schlussendlich fest, man habe während der Corona-Pandemie oft erlebt, dass die Fraktion der CDU etwas gefordert habe und in der übernächsten Verordnung sei es dann umgesetzt worden. „So wird es auch in diesem Fall sein. Diese Prognose wage ich.“