Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 62. - 64. Plenarsitzung (28.09. - 30.09. 2016)

30.09.2016

Die aufgeführte Drucksache (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

(TOP 1) Holbe: Rot-Rot-Grün erleichtert Abwahlmöglichkeiten von Bürgermeistern


Die rot-rot-grüne Koalition hat in zweiter Beratung das „Thüringer Gesetz zur direkten Demokratie auf kommunaler Ebene“ (Drucksache 6/1840) verabschiedet. Unter Verweis auf die Demokratiereform im Freistaat aus dem Jahr 2009 sagte die Obfrau im Arbeitskreis für Inneres und Kommunales der CDU-Fraktion, Gudrun Holbe, dass „die Regelungen für die direkte Demokratie auf Landes- und Kommunalebene bereits weitreichend liberalisiert wurden.“ Damals hatte Thüringen im Vergleich zu anderen Bundesländern einen weiten Sprung nach vorn gemacht, da unter anderem die Hürden bei Bürgerbegehren deutlich gesenkt und die direktdemokratischen Möglichkeiten erweitert wurden. Nach den Worten von Holbe lässt das Gesetz eine zeitliche und sachliche Nähe zu der von Rot-Rot-Grün geplanten Gebietsreform erkennen, da es vorrangig um die Schaffung von Unruhe und politischer Instabilität in den Thüringer Gemeinden geht. „Nur so kann ich mir erklären, warum beispielsweise die Abwahl von Bürgermeistern vor dem Ende einer Wahlperiode per Gesetz erleichtert werden soll“, so Holbe abschließend.

(TOP 2) Gruhner: Finanzierung des Hochwasserschutzes bleibt unklar


Ein Gesetzentwurf der Landesregierung zum Hochwasserschutz (Drucksache 6/1991) wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition angenommen. Die CDU-Fraktion enthielt sich. Das Gesetz soll dazu dienen, potenzielle Hochwasserschäden besser zu vermeiden und zu verringern sowie Vorsorge für Hochwasserereignisse zu treffen. Für die CDU-Fraktion befürwortete der Abgeordnete Stefan Gruhner im Zuge der der zweiten Beratung grundsätzlich Maßnahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes. Gleichzeitig machte er aber Bedenken hinsichtlich deren nachhaltiger Finanzierung deutlich. "Mit dem Doppelhaushalt 2016/2017 sind die vorgeschlagenen Ziele nicht zu finanzieren. Schon die Erhebung einer zusätzlichen Wasserabgabe zur Finanzierung des Hochwasserschutzes scheiterte und es bleibt unklar, wie die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen zukünftig finanziert werden sollen", erklärte Gruhner. So sollen diese Mittel erst im Haushalt 2018 eingestellt werden, ihre Bereitstellung bleibt derzeit hypothetisch. "Im Gesetzentwurf fällt außerdem auf, dass die geplanten Maßnahmen massiv zu Lasten der Landwirtschaft gehen sollen und dort erhebliche Flächen für die Vergrößerung der Fließräume der Flüsse entzogen werden. Wichtig zum Gelingen des vorbeugenden Hochwasserschutzes ist aber die enge Zusammenarbeit mit Bürgern, Kommunen und der Landwirtschaft", so Gruhner abschließend.

(TOP 3) Erfahrungsbericht über Gleichstellung in den Landesverwaltungen wird detaillierter


Mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen und der CDU-Fraktion beschloss der Thüringer Landtag heute eine Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes (Drucksache: 6/2267). Nach Paragraf 14 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes vom 6. März 2013 hat die Landesregierung dem Landtag alle sechs Jahre einen Erfahrungsbericht über die Gleichstellung von Frauen und Männern in den Verwaltungen des Landes vorzulegen. Grundlage für die Analyse der Situation weiblicher und männlicher Bediensteter bildet die Erhebung geschlechtsspezifischer Daten zur Beschäftigung entsprechend der Personalstandstatistik nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen nun weitere Untergliederungen eingeführt werden, die einen detaillierteren Einblick in die Beschäftigungssituation von Frauen und Männern in den Verwaltungen des Landes und damit eine bessere Berichterstattung der Landesregierung ermöglichen.

(TOP 4) Änderung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes abgelehnt


Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung von Paragraf 20 des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes zur Erhebung von Elternbeiträgen in den Kindergärten durch die Thüringer Kommunen (Drucksache: 6/2544) wurde abgelehnt. Mit dem Gesetzentwurf sollte eine verbindliche soziale Staffelung bei den Elternbeiträgen nach Einkommen und nach der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in einer Familie eingeführt werden. Der CDU-Bildungspolitiker Maik Kowalleck erklärte dazu: „Die CDU-Fraktion setzt sich für familienfreundliche Kindergartengebühren für alle Kindergartenjahre ein. Denn bei der Einführung eines gebührenfreien letzten Kindergartenjahres, so wie von den Koalitionsfraktionen angedacht, besteht durchaus die Gefahr, dass es in den Kommunen zu einer Kostenverlagerung auf die anderen Jahre kommt.“ Kowalleck weiter: „Die meisten Kommunen haben bereits eine soziale Staffelung ihrer Elternbeiträge, so dass eine Neufassung des Paragrafen derzeit nicht für notwendig erachtet wird.“

(TOP 5) AfD-Antrag zur Gesichtsverschleierung: CDU-Fraktion rügt handwerkliche Fehlleistung


Zur zweiten Beratung stand unter der Drucksache 6/2558 der Entwurf zum „Thüringer Gesetz zum Schutz des öffentlichen Raumes als Sphäre der Freiheit“. Die AfD-Fraktion forderte – ungeachtet der aktuellen öffentlichen Diskussion, der gesetzgeberischen Zuständigkeiten und eindeutiger Rechtsprechung – die Einführung eines generellen Verbotes einer Gesichtsverschleierung und einer Gesichtsbedeckung. Der migrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Herrgott, nahm zu diesem Entwurf zunächst rechtlich Stellung und führte aus, dass „der Zweck dieses Gesetzes gerade nicht im Schutz des Persönlichkeitsrechtes von Frauen und Mädchen liegt. Denn innerhalb der Schranken des Grundgesetzes kann jeder herumlaufen, wie er will.“ Herrgott führte weiter aus, dass gleichwohl der Rechtsstaat dort Kleidungsvorschriften machen kann, wo eine konkrete Gefahr für andere besteht. Er nannte als Beispiele die Teilnahme am öffentlichen Verkehr, im öffentlichen Dienst und vor Gericht. „Für das Funktionieren unserer Rechtsordnung ist es in bestimmten Bereichen unverzichtbar, dass das Gesicht nicht verhüllt und dies dann auch gerichtlich eingefordert wird“, so Herrgott. Dementsprechend verwies er auf die auf Bundesebene laufende Gesetzesinitiative zum Verbot einer Gesichtsbedeckung im gerichtlichen Verfahren. Wegen dieser eklatanten handwerklichen Fehler wurde der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion in namentlicher Abstimmung auch mit den Stimmen der CDU-Fraktion abgelehnt.

(TOP 6) Meißner: AfD-Entwurf obligatorischer Referenden ist gerade nicht direkt demokratisch


In zweiter und dritter Beratung wurde mit der Drucksache 6/2559 über einen Gesetzentwurf zur Einführung obligatorischer Referenden bei Verfassungsänderungen diskutiert. Die CDU-Abgeordnete Beate Meißner kritisierte den Entwurf der AfD als nicht nachhaltig und gerade nicht direkt demokratisch. Sie verwies auf das von der CDU-Fraktion vorgeschlagene Gesetzpaket zur Einführung fakultativer Referenden und erklärte: „Wir laden die Bürger ein, sich aktiv am Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess zu beteiligen.“ Im Unterschied zum Vorschlag der AfD, die ausschließlich über Verfassungsänderungen das Volk zur Abstimmung bitten wolle, plane die CDU-Fraktion in einem ausgereiften Konzept Abstimmungen zu jedem vom Landtag beschlossenen Gesetz zu ermöglichen – wenn das Volk es will. In namentlicher Abstimmung wurde dem Entwurf mit den Stimmen der CDU-Fraktion eine Absage erteilt.

(TOP 7) Walk: Gesetzentwurf der AfD blendet christliche Tradition völlig aus


In erster Beratung hat sich der Landtag mit einem Gesetzentwurf der AfD mit dem Titel „Thüringer Neutralitätsgesetz“ (Drucksache 6/2543) beschäftigt. Nach dem Gesetzentwurf sollen Beamte im Bereich des Justizvollzugs, der Rechtspflege, der Polizei, aber auch Lehrer, während der Dienstzeit keine sichtbaren religiösen Symbole oder Kleidungsstücke tragen dürfen. Dazu erklärte der CDU-Innenpolitiker Raymond Walk im Plenum: „Das von der AfD verfolgte Ziel der religiösen Sterilität lehnen wir ab. Die dem Staat gebotene Neutralität ist nicht im Sinne einer strikten Trennung von Staat und Kirche, sondern als offene, die Glaubensfreiheit aller Bekenntnisse gleichermaßen fördernde Haltung zu verstehen. Das Verbot jeglicher religiöser Symbole diskriminiert in erster Linie Christen, die immerhin 30 Prozent der Thüringer Bevölkerung stellen“, so Walk abschließend.

(TOP 8) Gesetzeskonforme Aufwandsentschädigung bleibt


Mit der Drucksache 6/2551 beantragte die AfD die Änderung des Abgeordnetengesetzes in zwei Punkten. Im ersten Punkt wurde ein Antrag der CDU-Fraktion aus dem März 2015 wiederholt. Die Vizepräsidenten des Thüringer Landtages erhalten neben ihrer regulären Abgeordnetenvergütung einen Aufschlag von 70 Prozent. Dieser Aufschlag sollte nach dem alten Vorschlag der CDU-Fraktion auf 25 Prozent abgesenkt werden. Darüber hinaus sollten die Aufwandsentschädigung abgeschafft werden, mit denen der zusätzliche Fahraufwand der Ausschussvorsitzenden abgeglichen wird. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Volker Emde, rügte die rechtlichen Ausführungen der AfD-Fraktion zu den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes und des Thüringer Verfassungsgerichtshofs: „Die AfD interpretiert beide Urteile falsch und verkennt die in Folge dieser Rechtsprechung durch den Thüringer Landtag vorgenommenen Gesetzesänderungen.“ Trotz der hanebüchenen rechtlichen Würdigung der AfD-Fraktion stimmte die CDU-Fraktion der Reduzierung des Aufschlages für die Vizepräsidenten zu. Der Zusatzaufwand der Ausschussvorsitzende soll aber nach dem Willen der CDU-Fraktion weiterhin ausgeglichen werden, zumal er nicht von der Abgeordnetendiät oder anderen Zahlungen abgedeckt ist. In erster Beratung wurde die Überweisung des Gesetzentwurfes mit den Stimmen der CDU-Fraktion abgelehnt.

(TOP 9) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes


In erster Beratung befasste sich der Thüringer Landtag mit einem von der AfD-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (Drucksache 6/2629). Hintergrund des Entwurfs war die Forderung des Bäckereiinnungsverbands sowie verschiedener Möbelhäuser, das Thüringer Ladenöffnungsgesetz zu überarbeiten. „Ich halte das bestehende Thüringer Ladenöffnungsgesetz für einen weiteren Meilenstein bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, erklärte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Elke Holzapfel. Für die CDU-Fraktion bestünden keine Zweifel, dass „wir uns mit den zwei arbeitsfreien Samstagen auf dem richtigen Weg einer guten Familienpolitik bewegen.“ Dennoch wolle sich die CDU-Fraktion den Argumenten der Antragsteller nicht verschließen und die Wirkung des bestehenden Gesetzes überprüfen, so Holzapfel. Die CDU-Fraktion plädierte deshalb für die Überweisung in die Fachausschüsse, was jedoch durch die Koalitionsfraktionen abgelehnt wurde.

(TOP 10) Grob: Gesetzesnovelle zur Erwachsenenbildung „kein großer Wurf“


Mehrheitlich wurde ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes (Drucksache: 6/2676) zur Weiterberatung in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Der CDU-Bildungspolitiker Manfred Grob machte in der Debatte deutlich: „Die allgemeine Erwachsenenbildung ist ein wichtiger Bestandteil der Thüringer Bildungslandschaft und steht allen Bürgerinnen und Bürgern offen.“ Die Landesregierung hatte bereits im Herbst 2015 angekündigt, das Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz im Jahr 2016 umfassend novellieren zu wollen. „Nun wurde die erwartete Gesetzesnovelle vorgelegt und man muss sagen: Der große Wurf ist es nicht. Die Träger der Erwachsenenbildung in Thüringen hatten eine Reihe von Forderungen, die nicht Eingang in den vorliegenden Gesetzentwurf gefunden haben. Insofern sind die Träger der Erwachsenenbildung in Thüringen enttäuscht, denn sie hatten große Hoffnungen in die Novellierung gesetzt. Schließlich haben die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag die Stärkung der Erwachsenenbildung als vierte Säule des Thüringer Bildungssystems versprochen“, so Grob.

(TOP 11) Zippel: Erhöhung des Blindengeldes ist richtig


Mit einem Gesetzesentwurf der Landesregierung sollen blinde Menschen in Thüringen künftig mehr Unterstützung vom Land bekommen. Der Entwurf zur „Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes“ (Drucksache: 6/2689), der in erster Lesung diskutiert und mit den Stimmen aller Fraktionen in den Ausschuss überwiesen wurde, sieht eine stufenweise Erhöhung des Landesblindengeldes und die Einführung einer zusätzlichen Leistung für taubblinde Menschen vor. Das einkommens- und vermögensunabhängige Thüringer Landesblindengeld soll demnach in drei Anhebungsschritten von derzeit 270 auf 400 Euro monatlich erhöht werden. „Die CDU-Fraktion steht der Erhöhung des Blindengeldes positiv gegenüber: Wir wollen Menschen mit einem Handicap eine selbstbestimmte und diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Wir unterstützen die Überweisung in den zuständigen Fachausschuss und werden die Diskussion weiterhin positiv und zugleich kritisch begleiten“, argumentierte der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel. Wenig Verständnis zeigte der Abgeordnete allerdings für den Beschluss der Landesregierung, die Erhöhung in drei Stufen erfolgen zu lassen.

(TOP 12) Möglichkeit zur Aufnahme von Krediten zur energetischen Sanierung durch Kommunen soll verlängert werden


Mit den Stimmen aller Fraktionen wurde ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung haushaltsrechtlicher Bestimmungen zur energetischen Sanierung (Drucksache 6/2729) in den Innenausschuss überwiesen. Hintergrund der Änderung bildet eine zum 31. Dezember 2016 auslaufende Frist zur Aufnahme von Krediten für Kommunen für energetische Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen. „Das dem Gesetzentwurf zugrunde liegende Regelungswerk wurde bereits in der letzten Legislatur von CDU und SPD auf den Weg gebracht“, sagte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Fiedler, am Rande des Plenums. Mit der Änderung soll die Frist für Kommunen zur Aufnahme von derartigen Krediten bis zum 31. Dezember 2019 verlängert werden. „Die Fristverlängerung entspricht dem ausdrücklichen Wunsch der Thüringer Kommunen“, erklärte Fiedler.

(TOP 13) entfallen

(TOP 14) Positive Halbzeitbilanz für Thüringer Verkehrssicherheitsprogramm bis 2020


Auf Antrag der Koalitionsfraktionen hat die Landesregierung zum aktuellen Stand der Verkehrssicherheit in Thüringen berichtet (Drucksache 6/2281). Zahlreiche Daten und Fakten belegen, wie gut die Verkehrssicherheitsinitiative "Denken.Fahren.Ankommen. – Mehr Sicherheit auf Thüringer Straßen", die der damalige Verkehrsminister Christian Carius 2010 auf den Weg gebracht hat, in der Praxis funktioniert. Fraktionsübergreifend konnte daher eine positive Bilanz gezogen werden. Für die CDU-Fraktion hat der Sprecher für Infrastruktur, Marcus Malsch, deutlich gemacht, dass man nicht auf halbem Weg stehen bleiben dürfe: „Wir müssen weiter die Verkehrserziehung intensivieren, die Schulwegesicherheit verbessern und zielgruppenspezifische Handlungsschwerpunkte festlegen“, erklärte Malsch. „Gerne hätten wir die immens wichtige Problematik im Infrastrukturausschuss weiter bearbeitet, um an die guten Voraussetzungen in Thüringen anknüpfen und das Verkehrssicherheitsprogramm für Thüringen konkretisieren zu können“, so Malsch weiter. Die Koalitionsfraktionen konnten sich dem Überweisungsantrag der CDU-Fraktion nicht anschließen und stimmten dem eigenen Antrag unmittelbar zu. „Auch gut, denn: Nunmehr wird die Landesregierung aufgefordert, ‚sich weiterhin für‘ mehr Öffentlichkeitsarbeit, mehr Verkehrs- und Mobilitätserziehung, mehr Sicherheit bei den Verkehrswegen, mehr Radfahrer- und Fußgängerschutz, mehr Prävention und mehr Verkehrskontrollen usw. einzusetzen“, erklärte Malsch.

(TOP 15) Bühl: „Die Kneipe muss im Dorf bleiben“


Heute hat der Thüringer Landtag mit den Stimmen aller Fraktionen den Antrag der CDU-Fraktion zur zukunftsfähigen Gestaltung des Thüringer Gaststättengewerbes in der Drucksache 6/2284 in den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft überwiesen. „Wir haben uns speziell auf den Abbau der Bürokratie im Hotellerie- und Gastronomiebereich konzentriert und die Landesregierung aufgefordert, Richtlinien und Verordnungen auf verzichtbare Dokumentations- und Kontrollpflichten für kleine und mittelständische Unternehmen hin zu überprüfen und diese entsprechend anzupassen“, so der tourismuspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Andreas Bühl. Zusätzlichen sollen künftig die Belange der Thüringer Unternehmen im Gastgewerbe bei Gesetzesvorhaben stärker berücksichtigt werden. Denn dieser Bereich leidet unter hohen behördlichen Auflagen und einer erheblichen Kontrolldichte. Das sich die Linkskoalition mit einem Alternativantrag uns angeschlossen hat, zeigt das wir auf dem richtigen Weg sind, so der CDU-Abgeordnete Bühl abschließend.

(TOP 16) Ehrenamtlich tätige Menschen mit Behinderungen


Mit ihrem Antrag „Freiwilliges Engagement als Form der gesellschaftlichen Teilhabe – Menschen mit Behinderungen im Ehrenamt von Freiwilligenagenturen in Thüringen“ (Drs.  6/2354) machte die CDU-Fraktion darauf aufmerksam, dass es noch zu wenig Menschen mit Behinderung gäbe, die sich ehrenamtlich engagieren. „Dabei ist es Aufgabe der Politik, durch den weiteren Abbau von Barrieren und dem Setzen entsprechender Rahmenbedingungen, Menschen mit Behinderung den Zugang zu ehrenamtlichen Tätigkeiten zu erleichtern“, so die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, Beate Meißner. Ziel des Antrags war es, die gezielte Öffnung aller Lebensbereiche für Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft voranzubringen. „Menschen mit einem Handicap sollen die Möglichkeiten haben, sich in die Gesellschaft mit ihren Fähigkeiten einzubringen. Sie müssen als aktive Menschen wahrgenommen werden.“ Einen möglichen Lösungsansatz sähe sie zum Beispiel in der Berufung eines Inklusionsbeauftragten in den Freiwilligenagenturen. Der Antrag wurde mit der Mehrheit der Stimmen abgelehnt.

(Top 17) siehe Top 24

(TOP 18) CDU-Fraktion kritisiert die Janusköpfigkeit der AfD


Mit der Drucksache 6/2525 brachte die CDU-Fraktion einen Antrag mit dem Titel „Interreligiöse Kompetenz und Toleranz stärken – Christliche Werte schützen und antichristliche Gewalt ächten und ahnden“ in den Thüringer Landtag ein. Gefordert wurde neben einer besseren statistischen Erfassung von Übergriffen eine Sensibilisierung des Bewachungspersonals: „Jeder religiös motivierte Angriff ist selbstverständlich einer zu viel“ führte der migrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion in die Problemlage ein. Daneben fordert die CDU-Fraktion eine flächendeckende Beschulung von Asylbewerbern unmittelbar nach deren Ankunft in Thüringen mit dem Schwerpunkt auf Religionsfreiheit. Ferner wandte sich der Abgeordnete Herrgott in Abgrenzung zu Forderungen der AfD nach völliger Sterilität des Staates, „Entweder, Sie geben hier die Verteidiger des Christentums in Person der Kollegin Herold oder sie fordern durch den Kollegen Möller das Verbot jedweder christlicher Symbole im öffentlichen Raum.“ Schließlich stellte der Abgeordnete Herrgott klar, dass die CDU-Fraktion keine verängstige sterile Welt, keine sterile Schule und keine sterile Gesellschaft will, sondern eine mutige, selbstbewusste differenzierte Auseinandersetzung mit Extremismus, Islamismus und Salafismus. Der Antrag der CDU-Fraktion wurde von der Regierungskoalition nicht unterstützt. Eine Ausschussüberweisung wurde in namentlicher Abstimmung mehrheitlich abgelehnt.

(TOP 19) CDU lehnt einen völlig verspäteten Antrag der AfD ab


Die AfD-Fraktion fordert mit dem ins heutige Plenum eingebrachten Antrag (Drucksache 6/2545) die Landesregierung auf, ein unzulässiges und wenig erfolgversprechendes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht einzuleiten. Mit dem Verfahren soll die Bundesregierung gezwungen werden, Grenzkontrollen einzuführen. Dabei beachtete die AfD-Fraktion nicht, dass bereits seit Oktober 2015 Kontrollen an den deutschen Nationalgrenzen stattfinden. Die Abgeordnete der CDU-Fraktion, Marion Walsmann, kritisierte einerseits den völlig verspäteten Antrag, der heute, im September 2016, einen Zustand aus August 2015 regeln soll. Anderseits stellte sie die Rechtswidrigkeit der AfD-Forderungen detailliert dar. Mit den Worten „Beteiligen Sie sich sinnvoll. Fordern Sie die Landesregierung auf, der Erweiterung der sicheren Herkunftsstaaten zuzustimmen, unterstützen Sie die CDU in ihrer Forderung, Entwicklungshilfeleistungen von der Rücknahme abgelehnter Asylbewerber abhängig zu machen,“ fordert die Abgeordnete die Antragsteller zur Mitarbeit auf und schloss ihren Redebeitrag. Die CDU-Fraktion stimmte gegen die Aufforderung zu einem Bund-Länder-Streit vor dem Bundesverfassungsgericht.

(TOP 20) Unterstützung von Familien in Thüringen


Mit Mehrheit wurde in der heutigen Thüringer Landtagssitzung der Antrag der AfD-Fraktion „Erziehungsarbeit anerkennen – Beitragsgerechtigkeit in den Sozialversicherungen herstellen.“ (Drs. 6/2546), welcher auf eine stärkere Anerkennung elterlicher Erziehungsarbeit abzielt, abgelehnt. „Auch die CDU-Landtagfraktion fordert eine stärkere Unterstützung der Familien in Thüringen ein, denn Familien leisten einen wesentlichen Beitrag für die Zukunftssicherung unseres Landes. Dies muss sich allerdings – anders als von der AfD gefordert – auf die Bereiche beschränken, in denen der Freistaat Gesetzgebungskompetenz und die damit verbundenen Gestaltungsmöglichkeiten hat“, argumentierte der pflegepolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Jörg Thamm. „Jedoch fehlt es hier bisher seitens der Regierungskoalition an einem klaren Konzept und zeitnahen Plänen zur Entlastung von Familien. Insbesondere Familien mit drei und mehr Kindern brauchen dringend Förderung und Unterstützung und müssen entlastet werden.“

(TOP 24 + TOP 17) Untersuchungsausschuss zur „Lauinger-Affäre“ eingesetzt


Die CDU-Fraktion einen Untersuchungsausschuss in der „Lauinger-Affäre“ durchgesetzt. Der Landtag musste diesem Minderheitenantrag (Drucksache: 6/2686) aufgrund der Bestimmungen der Thüringer Verfassung zustimmen. Der Untersuchungsausschuss soll ein mögliches Fehlverhalten der Landesregierung aufklären. Zudem hat der Landtag die Abgeordnete Marion Walsmann zur stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses gewählt. Zum Untersuchungsgegenstand hat die CDU-Fraktion 85 Fragen formuliert. „Wir gehen davon aus, dass die Tatsachen zu diesem Skandal noch nicht im erforderlichen Umfang ermittelt sind. Die Landesregierung hat sich geweigert, auch ohne Untersuchungsausschuss durch umfassende Aktenvorlage für vollständige Klarheit zu sorgen“, sagte der Obmann der CDU-Fraktion Jörg Geibert. Durch Recherchen zahlreicher Medien ist vom 10. August an deutlich geworden, dass Thüringens Justizminister Dieter Lauinger die Bildungsministerin und den Chef der Staatskanzlei einschaltete, um wegen eines dreimonatigen Auslandsaufenthalts eine Befreiung seines Sohnes von der besonderen Leistungsfeststellung zu erreichen, die alle Gymnasiasten am Ende des 10. Schuljahres schreiben müssen. In der Verteidigung dieses Vorgehens hatte Lauinger wiederholt die Unwahrheit gesagt;  Mitglieder der Landesregierung hatten sich in bisher nicht aufgeklärte Widersprüche verstrickt. In einer öffentlichen Ausschusssitzung am 23. August und einer Plenarsitzung am 24. August präsentierte die Landesregierung in wesentlichen Details widersprüchliche Versionen. „Welche Tragweite dieser gesamte Vorgang hat, lässt sich ohne die Vorlage von Akten und die Befragung von Zeugen nicht klären“, sagt Geibert. „Der Justizminister soll das Recht wahren und nicht zu seinem Vorteil missbrauchen. Das ist eines Justizministers unwürdig. Die ganze Wahrheit muss ans Licht“, so der Unionspolitiker abschließend.

(TOP 28) Große Anfrage Kinder und Jugendliche in Thüringen


Veränderungsprozesse in den Kindergärten und Schulen, beim Übergang in den Beruf und die Jugendpolitik sind die Schwerpunkte dieser Großen Anfrage der CDU-Fraktion an die Landesregierung. Mit der Anfrage und den Antworten will die CDU-Fraktion zum einen den Status quo in diesem zentralen Politikfeld erfassen. Junge Menschen sollen in unserem Land gut leben, lernen und aufwachsen können. Mit dem Datenmaterial will die Fraktion zugleich ein Fundament legen, um Fort- oder Rückschritte in diesem Aufgabenbereich messen zu können. Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner, erklärte dazu: „In den Antworten der Landesregierung werden die vorhandenen Mängel im Bildungsministerium deutlich. Sie bestätigen uns in der Auffassung, dass die zentrale Herausforderung der nächsten Jahre die Lehrergewinnung ist. Gerade in diesem Bereich zeigen die Antworten der Landesregierung deutlich, dass es schon jetzt große Probleme gibt, insbesondere im ländlichen Raum und in einigen Fächerkombinationen. Das gefährdet die Substanz unseres Bildungssystems!“ Der jugendpolitische Sprecher, Andreas Bühl, ergänzte: „Es ist sehr erfreulich, dass sich die Anzahl der arbeitslosen Jugendlichen in den Jahren 2009 bis 2014 mehr als halbiert hat. Nichtsdestotrotz gibt es nach wie vor zahlreiche Schüler, die die Schule ohne einen Schulabschluss verlassen und damit nur schwer einen Einstieg in Ausbildung und Beruf finden. In den letzten Jahren liegt diese Zahl relativ konstant bei 7 bis 8 %. Hier muss die Landesregierung Antworten finden.“ Eine Weiterberatung der Großen Anfrage im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport lehnten die Koalitionsfraktionen ab.

(TOP 30 a) Fiedler: Landesregierung stellt sich Volksbegehren entgegen


Auf Antrag der CDU-Fraktion befasste sich der Landtag in einer Aktuellen Stunde mit der von der Landesregierung angedrohten Klage gegen das erfolgreich gestartete Volksbegehren gegen die Gebietsreform. „Mit dieser Ankündigung hat Rot-Rot-Grün der eigenen Glaubwürdigkeit ganz gewaltig geschadet und sich offenbar von der seit Jahren immer und überall gepredigten Bürgerbeteiligung verabschiedet“, sagte dazu der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Fiedler, im Plenum. Im Hinblick auf die angeblichen verfassungsrechtlichen Bedenken der Landesregierung erklärte Fiedler: „Dieses mehr als scheinheilige Argument soll offenbar nur dazu dienen, das Volksbegehren zeitlich zu verzögern.“ Abschließend verwies er darauf, dass selbst der Justizminister im Rahmen seiner Prüfung bislang nichts Substanzielles vortragen konnte, das zwingend eine Klageerhebung nach sich ziehen würde.

(TOP 30 b) Reform der Erbschaftsteuer ist guter Kompromiss


Die Fraktion der LINKEN hatte eine Aktuelle Stunde zur Reform der Erbschaftssteuer auf die Tagesordnung des Landtags gesetzt. „Wer Familienbetriebe im Erbschaftsfall übermäßig belastet, gefährdet Arbeitsplätze und Investitionen“, erklärte der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Maik Kowalleck, dazu im Plenum. Die Reform des Erbschaftsteuergesetzes, die CDU/CSU und SPD zunächst im Bundestag und schließlich nach der unnötigen Anrufung des Vermittlungsausschusses mit weitgehend identischem Ergebnis beschlossen haben, ist nach Ansicht von Kowalleck ein guter Kompromiss. Die Blockade des Kompromisses im Bundesrat sei aber ein weiteres Beispiel, dass verlässliche Planungen in unserem Land mit der rot-rot-grünen Landesregierung nicht möglich sind, und ein weiteres verheerendes Signal in Richtung der Thüringer Wirtschaft. Über drei Monate hätten die Familienunternehmen in Thüringen nicht gewusst, was aus der Reform wird. „Ich bin froh, dass die Neuregelung der Erbschaftsteuer den Fortbestand der mittelständischen Unternehmen sichert, die in Familienhand sind. Deutschland ist insbesondere deswegen gut durch die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise gekommen, weil Familienunternehmer ihre Verantwortung nicht an der Börse abgeben, sondern selbst wahrnehmen“, schloss Kowalleck.

(TOP 30 c) Bayer-Monsanto-Fusion: Keine Auswirkungen auf Gentechnikfreiheit Thüringens


Auf Antrag der Grünen hat sich der Landtag im Rahmen einer Aktuellen Stunde mit der geplanten Fusion der beiden Marktführer im Bereich der Saatgut- und Pflanzenschutzmittelherstellung, Bayer und Monsanto beschäftigt. Während die antragstellende grüne Fraktion über die Gefahren für die Gentechnikfreiheit Thüringens spekulierte, zeigte sich der agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Marcus Malsch, hoffnungsvoll: „Was ist schlecht daran, wenn ein deutsches Unternehmen nach einer unternehmerischen Entscheidung besser dasteht als zuvor?“ Malsch mahnte, positiv zu denken und statt grüner Angstmacherei besser zu fragen, ob Bayer vielleicht gar das schlechte Image von Monsanto aufbessern und Vertrauen schaffen könne, wenn das Unternehmen auf einen Schlag zur Nummer eins auf den Märkten für Saatgut und Pflanzenschutz aufsteige. Auf die Gentechnikfreiheit Thüringens habe eine Fusion von zwei großen Konzernen ganz sicher keine Auswirkungen, ist sich Malsch sicher.

(TOP 30 d) Herrgott zur Unterbringung von Asylbewerbern in Meiningen: Landesregierung sollte auf Praktiker vor Ort hören


Zur aktuellen Stunde stellte die AfD-Fraktion das Thema „Pulverfass Flüchtlingsunterbringung in Meiningen – ein neuer Konfliktherd wie in Bautzen?“ zur Diskussion. Hintergrund war die Berichterstattung über 14 in der RAW-Halle Meiningen untergebrachte Asylbewerber. Die CDU-Fraktion hatte das Thema bereits im August zeitnah im zuständigen Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz auf die Tagesordnung gesetzt. Der migrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Herrgott, erinnerte an die Aussprache im Ausschuss am 26. August 2016. Dort hatte die Landesregierung die von der CDU-Fraktion vorgeschlagene Unterbringung der Meininger Asylbewerber, die zum wesentlichen Teil aus sicheren Herkunftsstaaten stammen, in freien Plätzen der Aufnahmeeinrichtungen des Landes pauschal abgelehnt. Landesregierung und Koalition vertraten den Standpunkt, dass wohnungsunfähige Asylbewerber gleichwohl immer wieder in Wohnungen unterzubringen seien. „Hören Sie auf die Praktiker vor Ort und verstecken Sie sich nicht hinter ideologischen Mauern, die Ihnen den Blick für die Realität versperren“, forderte der Abgeordnete Herrgott abschließend gegenüber der Landesregierung.

(TOP 30 e) Landesregierung agiert nicht zielführend bei Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Thüringen


In einer Aktuellen Stunde auf Antrag der SPD-Fraktion hat der Landtag über die Kurzarbeit bei Opel sowie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Thüringer Industrie debattiert. Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dr. Mario Voigt, machte in seinen Ausführungen deutlich, dass die Kurzarbeit bei Opel auf die aktuelle Marktentwicklung durch den Brexit zurückzuführen ist. Voigt: „Opel ist ein Konzern mit Tradition und hat es in diesem Jahr zum ersten Mal seit einem halben Jahrhundert geschafft, schwarze Zahlen zu schreiben. Das ist ein eindeutiges Zeichen für die Wettbewerbsfähigkeit des Automobilunternehmens.“ Zudem kritisierte der CDU-Abgeordnete das „Bündnis für Industrie“, welches auf Initiative des Wirtschaftsministeriums gegründet wurde. Das Bündnis soll die Wettbewerbsfähigkeit der Thüringer Industrie verbessern und gleichzeitig auf die Herausforderungen von Wirtschaft und Industrie 4.0 reagieren. „Ein Bündnis, bei dem nicht alle im Boot sind, halte ich für nicht zielführend für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Thüringen“, so Voigt. In dem Bündnis für Industrie sind weder die Kammern noch das „Landeskompetenzzentrum Wirtschaft 4.0“ Partner.