CDU-Fraktion kritisiert Ramelow-Vorstoß zur Erweiterung des Bleiberechts

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01.02.2016

CDU-Fraktion kritisiert Ramelow-Vorstoß zur Erweiterung des Bleiberechts

Herrgott: „Gerade erst getroffene Vereinbarungen nicht gleich wieder aufweichen“

Erfurt – „Bodo Ramelow sollte besser die Füße stillhalten, anstatt das Land mit Forderungen zu überziehen, gerade erst getroffene Vereinbarungen zum Bleiberecht von gut integrierten Flüchtlingen gleich wieder aufzuweichen.“ So kommentierte der migrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag, Christian Herrgott, den jüngsten Bundesrats-Vorstoß des Thüringer Ministerpräsidenten für eine Erweiterung des Bleiberechts unter anderem von illegalen Migranten und Asylbewerbern mit mehrfach verlängertem Duldungsstatus.

Herrgott wies darauf hin, dass das erst im Spätsommer in Kraft getretene Asylpaket I bereits eine Aufenthaltsgenehmigung für gut integrierte geduldete Migranten (Änderungen in den Paragraphen 25a und b des Aufenthaltsgesetzes) vorsieht. „Es gehört zur Rechtsklarheit und -wahrheit, dass einmal vereinbarte Regelungen dann auch angewandt werden. Dass der Ministerpräsident nun schon wieder daran herumbohren will, zeigt einmal mehr, dass Thüringen unter der Linkskoalition dem Bund kein zuverlässiger Partner für eine gemeinsame und effektive Asylpolitik ist“, erklärte Herrgott am Montag in Erfurt.

 
„Die Maßnahmen im Asylpaket I waren ein wichtiges Signal an die vielen tausend Geduldeten in Deutschland, die hier eine besondere Integrationsleistungen erbracht haben“, so der CDU-Migrationspolitiker weiter. Es müsse jedoch klar unterschieden werden zwischen jenen, die Anspruch auf Schutz haben, und jenen, die diesen Anspruch nicht haben. „Wer unter keinem Aspekt für ein Bleiberecht in Betracht kommt, muss unser Land auch wieder verlassen“, erklärte Herrgott abschließend.
 
Felix Voigt
Stellv. Pressesprecher