CDU-Innenpolitiker zu MDR-Bericht über Telefonmitschnitte bei der Polizei

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03.08.2016

CDU-Innenpolitiker zu MDR-Bericht über Telefonmitschnitte bei der Polizei

Gründliche Sachverhaltsaufklärung und dann rechtliche Bewertung

Erfurt – Der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Wolfgang Fiedler, fordert eine gründliche Sachverhaltsaufklärung zu Telefonmitschnitten durch die und bei der Thüringer Polizei. Fiedler reagierte damit auf aktuelle Meldungen des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), denen zufolge seit 1999 zehntausende Gespräche ohne Wissen und Zustimmung der Gesprächspartner aufgezeichnet worden sein sollen. „Wenn klar ist, um was genau es geht, muss der Komplex rechtlich bewertet werden. Die Polizei und ihre Gesprächspartner müssen darauf vertrauen können, dass streng nach Recht und Gesetz gehandelt wird. Allein rechtlich klar definierte Einsatz- und Ermittlungsgründe rechtfertigen die Aufzeichnung von Gesprächen“, sagte Fiedler.


Nach den Worten des Innenpolitikers muss zunächst geklärt werden, „auf welcher rechtlichen Grundlage und aus welchen Motiven das Innenministerium zum 1. August 1999 die Aufzeichnung von Telefongesprächsinhalten in der Thüringer Polizei in einer Dienstanweisung neu geregelt hat“. Innenminister war seinerzeit der SPD-Politiker Richard Dewes. An der einschlägigen Vorschrift hat der damalige Thüringer Datenschutzbeauftragte Harald Stauch mitgearbeitet. Laut seinem Bericht 1998/99 sah er in der Dienstanweisung seine „datenschutzrechtlichen Forderungen und Anregungen weitgehend berücksichtigt, so dass ich die ausgesprochene Beanstandung für behoben ansehe“.

 

Im nächsten Schritt geht es laut Fiedler darum zu klären, ob die Dienstanweisung auch aus heutiger Sicht tatsächlich auf rechtlich festem Fundament steht und sich die Beamten an diese Dienstanweisung gehalten haben. „Auf dieser Basis lassen sich vernünftig Konsequenzen ziehen. Die Aufzeichnung von Gesprächen ist ein gravierender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Es darf auch nicht der Hauch eines Zweifels bleiben, dass davon nur mit äußerster Zurückhaltung und aus guten sachlichen und rechtlichen Gründen Gebrauch gemacht wird“, unterstrich Fiedler. Er kündigte an, dass die CDU-Fraktion das Thema auf die Tagesordnung des nächsten Innenausschusses setzen werde.

 

 

Dr. Karl-Eckhard Hahn

Pressesprecher