Justizpolitiker Manfred Scherer zur Entscheidung zum Winterabschiebestopp

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13.04.2016

Justizpolitiker Manfred Scherer zur Entscheidung zum Winterabschiebestopp

Keine Zustimmung zum Winterabschiebestopp, sondern Niederlage für einen juristisch unzulänglichen Antrag

Erfurt – „Diese Entscheidung ist keine Zustimmung zum Winterabschiebestopp der Linksregierung, sondern eine Niederlage für einen juristisch völlig unzulänglichen AfD-Antrag.“ So hat der Sprecher für Migration, Justiz und Verbraucherschutz der CDU-Fraktion, Manfred Scherer, die heutige Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zum rot-rot-grünen Winterabschiebestopp 2014/2015 kommentiert. Das Verfassungsgericht hat den Winterabschiebestopp der AfD inhaltlich nicht geprüft, sondern bereits aus formalen Gründen zurückgewiesen. Politisch entscheidend ist und bleibt nach den Worten Scherers, „dass der Schutz des Asyl- und Flüchtlingsrechts den Schutzbedürftigen vorbehalten bleibt und abgelehnte Antragsteller konsequent zurückgeführt werden“. Der Abgeordnete pflichtete Kanzleramtsminister Peter Altmeier bei, der erst am Wochenende eine Verdoppelung der Rückführungen gefordert hatte.

Die CDU-Fraktion hatte sich Ende 2014 gegen den durch die Linksregierung angeordneten Winterabschiebestopp gewandt und im Laufe des Jahres 2015 mehrfach gemahnt, für den Winter 2015/2016 darauf zu verzichten. Dieser Forderung hatte sich schließlich auch die SPD angeschlossen. „Das Schutzversprechen für politisch Verfolgte kann dauerhaft nur eingelöst werden, wenn diejenigen zurückgewiesen werden, die unter dem Etikett des Asyl- oder Flüchtlingsschutzes lediglich einwandern wollen. Konsequenz in der Rechtsanwendung ist eine Grundvoraussetzung“, unterstrich Scherer. „Rot-Rot-Grün gefällt sich immer wieder darin, diese Klarheit zu unterlaufen. Der Winterabschiebestopp war ein Beispiel, die Idee, ohne jede Prüfung Flüchtlinge aus Idomeni aufzunehmen ein anderes“, fügte er mit Blick auf Ministerpräsidenten Bodo Ramelow hinzu.


Der CDU-Politiker erinnerte daran, dass Abschiebungen Menschen betreffen, die weder Asyl, noch Flüchtlingsschutz oder subsidiären Flüchtlingsschutz genießen und für die auch keine Duldungsgründe vorlägen. „Und auch dann greift das Mittel der Abschiebung erst, wenn dieser Personenkreis nicht freiwillig ausreist“, sagte Scherer. Wenn der Kanzleramtsminister in diesen Fällen mehr Konsequenz fordert, habe er absolut Recht. Das sei auch eine Frage der Glaubwürdigkeit.



Dr. Karl-Eckhard Hahn

Pressesprecher