Thüringer Erziehungsgeld: Rot-Rot-Grün muss Gesetzentwurf in wichtigem Punkt korrigieren

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11.05.2015

Beate Meißner: Wichtiger Teilerfolg für Eltern kleiner Kinder – Zunächst ein Jahr gewonnen

Nach den Worten Meißners würde die von Rot-Rot-Grün in den Gesetzentwurf geschriebene Regelung gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsgebot verstoßen. „Wir haben den Finger gerade noch rechtzeitig in die Wunde gelegt und damit das Thüringer Erziehungsgeld für mindestens einen weiteren Geburtsjahrgang gerettet“, freut sich Meißner. „Manche Familienplanung findet im Vertrauen auf rechtlich garantierte Leistungen statt. Das gilt gerade für potentielle Eltern, die mit jedem Cent rechnen müssen. Zu beachten sind überdies Meldepflichten und –fristen im Arbeitsrecht. Arbeitgeber, die etwa eine Schwangerschaftsvertretung einstellen wollen, müssen Planungssicherheit haben“, umriss die Abgeordnete typische Problemlagen. Vor diesem Hintergrund ist nach Meißners Überzeugung die im Gesetz genannte Ausschlussfrist rechtlich nicht haltbar.

Zugleich erneuerte Meißner die Forderung der CDU-Fraktion, die Beratungen zu dem Gesetzentwurf auszusetzen, bis das Bundesverfassungsgericht über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Bundesbetreuungsgeldes entschieden hat. Die Hansestadt Hamburg bezweifelt, dass der Bund eine derartige familienpolitische Leistung einführen darf, da dies in die Zuständigkeit der Länder falle. „Im schlimmsten Fall stehen Eltern von Kleinkindern nach dem Bezug des Bundeselterngeldes gänzlich ohne Unterstützung da, wenn das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld des Bundes verwerfen sollte und Rot-Rot-Grün in Thüringen das Thüringer Erziehungsgeld streicht“, sagte die sozialpolitische Sprecherin. Abschließend betonte sie, dass die CDU-Fraktion auf jeden Fall am Thüringer Erziehungsgeld festhalten wird.


Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher