Walk: „Schmale Änderung macht Kommunalordnung pandemiesicher und überfordert Kommunen nicht“

Zum Inhalt scrollen
04.03.2021

Walk: „Schmale Änderung macht Kommunalordnung pandemiesicher und überfordert Kommunen nicht“

In der heutigen Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses wurde der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion (Drucksache: 7/869) zur Ermöglichung von digitalen Ratssitzungen um einen gemeinsamen Änderungsantrag von CDU und Rot-Rot-Grün ergänzt. Demnach soll es - neben digitalen Ratssitzungen - in Ausnahmesituationen möglich sein, dass Entscheidungen auf kommunaler Ebene auch per Umlaufbeschluss getroffen werden können. Dadurch soll garantiert werden, dass Gemeinde-, Stadt- und Kreisräte auch während einer Pandemiesituation an Entscheidungen beteiligt werden. Die abschließende Entscheidung soll nächste Woche während der Plenarsitzung und nach einer erneuten kurzfristigen Anhörung der Spitzenverbände erfolgen. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Raymond Walk:

„Die von Rot-Rot-Grün monatelang vorangetriebene Totalrevision der Thüringer Kommunalordnung und das damit verbundene Misstrauensvotum gegenüber den kommunalen Verantwortungsträgern ist zum Glück abgewendet. Wir haben uns nun doch noch auf eine schmale, nachhaltige und moderne Änderung geeinigt. Sie stellt sicher, dass die Kommunen auch in Krisensituationen handlungsfähig bleiben und die Bürgermeister nicht entmachtet werden. Ziel unseres Gesetzentwurfs war es, die Thüringer Kommunalordnung pandemiesicher zu machen. Dieses Ziel haben wir mit der heutigen Einigung erreicht.“

Hintergrund:
Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat sich bereits im Mai 2020 für das Ermöglichen digitaler Sitzungen von Gemeinderäten und Kreistagen ausgesprochen und einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung auf den Tisch gelegt. Mit ihrem Gesetzentwurf wollen die Christdemokraten die Möglichkeit digitaler Ratssitzungen auf den Weg bringen. Der CDU-Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass in „besonderen Ausnahmesituationen“ Beschlüsse in digitaler Sitzung gefasst werden können, „sofern eine Beratung und Beschlussfassung durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton mittels geeigneter technischer Hilfsmittel, insbesondere in Form einer Videokonferenz, möglich ist“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Zu solchen Situationen zählen nach CDU-Vorstellungen etwa Katastrophenfälle und Pandemien.

Felix Voigt
Pressesprecher