Rechnungshof-Präsidentin wird zur Postenaffäre der Ramelow-Regierung befragt

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24.09.2023
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Bühl: „Rot-Rot-Grün muss bei der Aufklärung mitwirken, statt zu behindern“

Auf Antrag der CDU-Fraktion wird am kommenden Montag die Präsidentin des Landesrechnungshofes, Kirsten Butzke, in der öffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschusses „Postenaffäre“ befragt. „Die Ramelow-Regierung versucht seit Monaten, in der Affäre um ihre mutmaßlich rechtswidrige Einstellungspraxis zu mauern und sich herauszuwinden. Die Rechnungshofpräsidentin soll im Ausschuss zur Aufklärung der zahlreichen Fragen, die sich aus dem Prüfbericht ihrer Behörde ergeben, beitragen, um den Mitgliedern so weitere Erkenntnisse zu geben. Für uns ist klar, dass die tatsächliche Aufarbeitung damit erst beginnt“, sagt der parlamentarische Geschäftsführer Andreas Bühl, der für die Fraktion im Ausschuss sitzt. Der Rechnungshof hat in seinem Prüfbericht zu Einstellungen in Leitungsbereichen und bei Staatssekretären schwerwiegende und systematische Verstöße festgestellt. Bühl kritisiert darüber hinaus die anhaltende Mauertaktik der Staatskanzlei. „Wir bitten seit Wochen um Bereitstellung zentraler Akten, die wichtig sind, um die Vorwürfe aufzuarbeiten. Das wird aus durchschaubaren Gründen abgewiesen. Fakt ist: Durch dieses Taktieren geht wichtige Zeit verloren. Schon zwei Sitzungen sind dadurch ins Land gegangen, ohne dass wir mit wichtigen Akten arbeiten konnten“, so der CDU-Politiker.

Bis jetzt falle die Ramelow-Regierung vor allem damit auf, dass sie die Aufklärungsarbeit massiv behindere, statt aktiv daran mitzuwirken. Im Ausschuss wird am Montag deshalb auch Prof. Dr. Frank Saliger befragt. Der renommierte Strafrechtler hatte im Auftrag der CDU-Fraktion ein Gutachten zum Prüfbericht des Rechnungshofes angefertigt. Bühl: „Er war zu dem Schluss gekommen, dass die Einstellungspraxis der Ramelow-Regierung den Anfangsverdacht einer strafbaren Untreue gemäß § 266 StGB begründet. Dem wollen und müssen wir im Ausschuss nachgehen.“ Dabei soll das Rechtsgutachten verlesen und Prof. Saliger befragt werden. „Durch die Einstellungspraxis könnte dem Thüringer Steuerzahler ein Millionenschaden entstanden sein. Es stellt sich weiterhin hartnäckig die Frage, wer für diese gravierenden Verstöße gegen Vorschriften des Dienst-, Beamten- und Haushaltsrechts Verantwortung übernimmt“, so Bühl abschließend.

Christian Voigt
Leiter Digitales Nachrichtenzentrum
Stellv. Pressesprecher