Schard: „Quotierende Wahlrechtseingriffe sind verfassungsjuristischer Irrweg“

Der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Stefan Schard, kommentiert die Entscheidung des Brandenburgischen Verfassungsgerichts, das dort Anfang 2019 beschlossene Paritätsgesetz für verfassungswidrig zu erklären:

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