Nach Gefängnisausbrüchen: Justizvollzug überprüfen

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Die Landesregierung soll bis August dieses Jahres die Tauglichkeit des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuches bewerten und Vorschläge unterbreiten, wie die permanente Überlastung der Justizvollzugsbediensteten beendet werden kann.

Das hat die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag gefordert. Hintergrund sind mehrere Ausbrüche aus Thüringer Gefängnissen. „Die Häufung derartiger Vorkommnisse legt den Verdacht nahe, dass die Sicherheit in den Gefängnissen hinter anderen Zielen des Justizvollzugs zurückstehen muss. Das ist ein unhaltbarer Zustand“, sagte der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Manfred Scherer, zur Begründung. Thüringen hat seit 2014 ein eigenes Justizvollzugsgesetzbuch, nachdem die Zuständigkeit für den Justizvollzug vom Bund an die Länder übergegangen ist. Scherer erinnerte, dass Thüringen 2014 Standards eingeführt hat, die weit über das bis dahin übliche hinausgingen.

„Es war klar, dass sie sich nur mit mehr Personal umsetzen lassen. Entweder wird der Strafvollzug entsprechend ausgestattet, oder die Sinnhaftigkeit mancher Regelung gehört überprüft“, so Scherer nach bald vier Jahren Erfahrung mit dem neuen Regelwerk. Die Vorbereitung der Strafgefangenen auf ein Leben ohne Straftaten sei wichtig. Doch oberstes Ziel des Strafvollzugs ist für Scherer der Schutz der Allgemeinheit vor Straftätern.