„Im Ringen um die Rückerstattung der Kindergarten- und Hortbeiträge haben wir entscheidende Verbesserungen erreicht. Es ist uns gelungen, eine unverhältnismäßige Belastung von Eltern und Kommunen zu verhindern.“ Das hat der CDU-Bildungsexperte Christian Tischner zu dem Mitte März verabschiedeten Gesetz zur Beitrags-Rückerstattung nach coronabedingten Schließungen von Einrichtungen zur Kinderbetreuung gesagt. Der rot-rot-grüne Erstentwurf des Paragraphenwerks hatte vor den erfolgreichen Änderungen der CDU noch etliche Mängel enthalten.
„War eine Kita oder ein Hort länger als 15 Kalendertage im Monat geschlossen, erhalten die Eltern ihre monatlichen Gebühren zurück. Haben Eltern innerhalb dieser Schließzeiten die Notbetreuung in Anspruch genommen, bekommen auch sie die Gebühren zurück, wenn es sich nicht um mehr als fünf Tage handelt“, erläutert Tischner.
„Gleichzeitig sorgt die von uns durchgesetzte Spitzabrechnung dafür, dass die Kommunen am Ende nicht auf Teilen der Rückerstattungskosten sitzen bleiben“, so Tischner weiter.
Ebenfalls auf eine Forderung der CDU-Fraktion geht zurück, dass nicht in jedem möglichen weiteren Lockdown erneut komplizierte Gesetze verabschiedet werden müssen. „Diese Regelung gilt jetzt bis zum Jahresende“, machte Tischner deutlich.
Nun sei es an der Landesregierung, für eine schnelle Rückzahlung der Gelder an Eltern, Städte und Gemeinden zu sorgen. „Wichtig ist, dass die Eltern jetzt so schnell wie möglich ihr Geld zurückbekommen.“