Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 155. - 157. Plenarsitzung (11.-13.09.2019)

13.09.2019

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

(TOP 2) Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG)

Gegen die Stimmen der CDU-Fraktion wurde das Transparenzgesetz (Drucksache: 6/6684) verabschiedet. Es soll nach der Blaupause anderer rot-grün regierter Länder das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) ablösen. Unter dem Deckmantel „transparentes Verwaltungshandeln“ strebt es – weit über erforderliche Anpassungen an die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hinaus – eine allumfassende Bürgerbeteiligung durch weitestgehende Teilhabe am Informations- und Wissensstand der Verwaltung an. Ausnahmen für schutzwürdige Belange wurden zu eng gefasst, die Kosten für den enormen Verwaltungsmehraufwand nicht beziffert. Es droht eine Lähmung der Verwaltung. Unter Verweis auf die Stellungnahme der Thüringer Verwaltungsrichter sprach der CDU-Innenpolitiker Jörg Kellner von einem „Bürokratiemonster, das das Ziel einer bürgerfreundlichen Verwaltung konterkariert“.

(TOP 3) Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes

In zweiter Beratung beschäftigte sich der Landtag mit einem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion (Drucksache 6/6744). Dieser soll den Thüringer Gerichtsvollziehern eine Abfrage zur potentiellen Gefährlichkeit von Vollstreckungsschuldner ermöglichen. „Die zum Gesetzentwurf durchgeführte Anhörung hat sehr detailliert zu Tage gebracht, dass die beabsichtige Auskunft außerordentlich wichtig ist, um die Sicherheit der Gerichtsvollzieher zu gewährleisten“, machte der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Manfred Scherer, deutlich. Nach anfänglicher Ablehnung hat sich Rot-Rot-Grün im Nachgang der Anhörung der Gesetzesinitiative angeschlossen. Ein gemeinsamer Änderungsantrag wurde erarbeitet, der die Sicherheit der Gerichtsvollzieher erhöht und eine unbürokratische Abfrage ermöglicht. Mit den Stimmen der CDU-Fraktion wurde das Gesetz beschlossen.

(TOP 4) Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartenbetreuungsgesetzes

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen wurde eine Novelle des Thüringer Kindergartengesetzes (Drucksache: 6/6956) beschlossen. Durch diesen Gesetzentwurf werden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, die Bundesmittel aus dem Gute-Kita-Gesetz des Bundes in Thüringen einzusetzen. Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen die Einführung eines zweiten beitragsfreien Kindergartenjahres sowie Qualitätsverbesserungen insbesondere durch die Verbesserung des Betreuungsschlüssels bei den 4 bis 5-jährigen Kindern vor. Die Bildungspolitikerin Marion Rosin erklärte dazu in der Plenardebatte: „Wir hätten uns gewünscht, dass diese Bundesmittel ausschließlich für Qualitätsverbesserungen in den Kindergärten genutzt würden. Diese Haltung wurde durch zahlreiche Zuschriften im Rahmen der Anhörung bestätigt.“ Rosin weiter: „Der Gesetzentwurf dient der populistischen Absicht, den Menschen in Thüringen den Eindruck zu vermitteln, diese finanziell zu entlasten. Gerade bei sozial-schwachen Familien kommt diese Entlastung nicht an, da sie ohnehin keine Elternbeiträge bezahlen müssen. Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb für eine gesunde und kostenfreie Vollverpflegung für alle Kinder ein.“ Um die Nutzung der Bundesmittel nicht zu blockieren, enthielt sich die CDU-Fraktion bei der Abstimmung.

(TOP 5) Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften (2. ThürGNGG 2019)

Mit dem Gesetz (Drucksache 6/6960) werden 18 Neugliederungen unter Beteiligung von 58 Gemeinden und acht Verwaltungsgemeinschaften auf den Weg gebracht. Die CDU hat 14 Fusionen auf der Basis echter Freiwilligkeit unterstützt. Gegen eine Neugliederung läuft noch ein Bürgerbegehren, drei weitere Fusionen sind bei Beteiligten bzw. betroffenen Anliegern umstritten. Die CDU hat diese abgelehnt bzw. sich enthalten wie auch zum Gesetzentwurf insgesamt. „Trotz fünf Milliarden sprudelnder Mehreinnahmen, dank der guten Konjunktur der CDU-geführten Bundesregierung, hat Rot-Rot-Grün die Kommunen all die Jahre knapp gehalten, um sie streng am engen Gängelband von Bedarfszuweisungen und Fusionsprämien zu führen“, sagte der Innenpolitische Sprecher Wolfgang Fiedler. „Nach dem Scheitern der Gebietsreform als linke Zwangsvereinigung hat Rot-Rot-Grün so aus Haushaltsüberschüssen Fusionen gegen das eigene Leitbild erkauft“.

(TOP 6) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes – Schaffung eines forstwirtschaftlichen Vorkaufsrechts

Rot-Rot-Grün hat die Chance verhindert, für mehr Akzeptanz beim Windenergieausbau zu sorgen. Die CDU-Fraktion hatte zum Waldgesetz einen Änderungsantrag (Drucksache 6/6963) eingebracht, der zum Ziel hatte, Windkraftnutzung im Wald zu untersagen. Er wurde von der Linkskoalition weggestimmt. Mit dem Waldgesetz hätte die Landesebene konkrete Steuerungsmöglichkeiten für die Windkraftnutzung gehabt. Die Position der CDU ist dabei glasklar. Wir wollen keine Windkraftnutzung im Wald. Zu den dann beschlossenen Änderungen der rot-rot-grünen Regierungsfraktionen im Waldgesetz zählen die Aufhebung des Reitverbots auf Waldwegen sowie die Einführung eines forstwirtschaftlichen Vorkaufsrechts. Ein weiterer Schwerpunkt ist der – unstreitig erforderliche - Waldumbau zur Anpassung an den Klimawandel, der nun gesetzliche Aufgabe für die Waldbesitzer wird. Dies allerdings, ohne dass Rot-Rot-Grün das nötige Geld bereitstellt. Für den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Fraktion, Egon Primas, ist das Symbolpolitik nach dem Motto „Waldumbau wird verpflichtend und vielleicht gibt das Land die erforderlichen Mittel dazu“. Laut Gesetz soll das Land „angemessene Mittel nach Maßgabe des Haushalts zur Verfügung“ stellen. „Es war doch die Linkskoalition, die einen Haushalt für 2020 beschließt, in dem kein Cent zusätzliches Geld für die Folgen der Extremwetterereignisse eingestellt ist, kein zusätzlicher Euro für die nunmehr gesetzliche Verpflichtung zum Waldumbau“, so Primas wörtlich.

(TOP 7) Gesetz zur freiwilligen Neugliederung des Landkreises Wartburgkreis und der kreisfreien Stadt Eisenach, zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes sowie zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften (EisenachNGG)

Durch die von der CDU gegen die linke Oberbürgermeisterin initiierte Einigung zwischen Stadtrat und Kreistag ist nun der Weg frei für diese Fusion der künftig Großen Kreisstadt Eisenach mit dem Wartburgkreis (Drucksache 6/7072). Gegen die Stimmen der AfD hat der Landtag diese freiwillige Neugliederung beschlossen. Der Innenpolitische Sprecher Wolfgang Fiedler erinnerte an die langwierigen und kontroversen Verhandlungen im Vorfeld und sagte: „Nun ist es doch noch zu einem guten Ende gekommen und wir stimmen zu“.

(TOP 8) Thüringer Gesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG

Die CDU-Fraktion hat heute dem Gesetzentwurf zur Zustimmung zum Staatsvertrag für die Errichtung des IT-Planungsrats (Drucksache: 6/7120) zugestimmt. Mit diesem Staatsvertrag wird die Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltungen in der Informationstechnik weiter entwickelt. Dazu wird am 1. Januar 2020 eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts geschaffen, die den IT-Planungsrat bei der Koordinierung der Ebenen übergreifenden Zusammenarbeit unterstützt. In dieser gemeinsamen Anstalt sollen bestehende personelle und finanzielle Ressourcen gebündelt und zusätzliche Fachkompetenzen, insbesondere für die Projektsteuerung, aufgebaut werden. Zudem verpflichten sich Bund und Länder mit diesem Änderungsstaatsvertrag, ein Digitalisierungsbudget bereitzustellen. Diese Verpflichtung geht auf die Neuregelung des bundesrechtlichen Finanzausgleichsystems ab dem Jahr 2020 zurück. Mit dem Digitalisierungsbudget soll die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, die auf allen föderalen Ebenen zum Einsatz kommen, unterstützt werden. Damit wird auch die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes gefördert, welches Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen bis zum Jahr 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. „Die Ausschussberatung hat gezeigt, dass die Belange der Kommunen angemessen berücksichtigt werden“, betonte der zuständige Sprecher der CDU-Fraktion für den Haushalts- und Finanzausschuss, Maik Kowalleck.

(TOP 9) Zehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes - Aufhebung der Straßenausbaubeiträge (10. ThürKAGÄndG)

Nach dem zu Recht gescheiterten Zwei-Klassen-Modell von Rot-Rot-Grün, wonach reiche Gemeinden freiwillig auf Straßenausbaubeiträge verzichten sollten, sollen mit diesem Gesetzentwurf (Drucksache 6/7139) die Straßenausbaubeiträge in Thüringen nun rückwirkend zum 01.01.2019 verpflichtend abgeschafft werden. Baumaßnahmen, die bis zum 31.12.2018 beendet wurden, sind von den Gemeinden aber noch bis zum 31.12.2022 abzurechnen. „Viele Bürger, die jetzt fest mit einer Entlastung rechnen, werden erst nach der Wahl zwar, aber noch vor Weihnachten, Beitragsbescheide erhalten!“, warnte der innenpolitische Sprecher Wolfgang Fiedler. Rot-Rot-Grün räumte selbst ein, dass grundsätzliche Ungerechtigkeiten bestehen bleiben. Nach Aufzählung der Litanei gesetzlicher Unzulänglichkeiten fasste Fiedler für die CDU zusammen: „Zustimmung zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, aber Enthaltung zu diesem unausgegorenen Gesetzentwurf“.

(TOP 10) Gesetz der Landesregierung wird für Senioren vor Ort nicht viel verändern

Das von der Landesregierung eingereichte Gesetz zu Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Senioren (Drs. 6/7144) zielt auf eine Stärkung der Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte von Senioren ab. Dazu werden am bestehenden und gut funktionierenden Seniorenmitwirkungsgesetz einige Änderungen vorgenommen, von denen die massivste die Stärkung der Kompetenzen des Landesseniorenrates ist.  Die seniorenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion und Alterspräsidentin des Thüringer Landtages, Elke Holzapfel, stellte in ihrer letzten Rede im Plenum fest: „Alter ist kein Verdienst aber die Erfahrung des Alters ist ein wertvolles Gut.“ Dementsprechend sei es bedauerlich, dass sich für die Senioren vor Ort durch dieses Gesetz wenig ändert. Um die Wirkung des Gesetzes zu testen, hat die CDU-Fraktion in der Ausschussberatung eine Evaluationsklausel erwirkt. Die Alterspräsidentin des Thüringer Landtages wurde mit stehenden Ovationen aller Fraktionen verabschiedet. Das Gesetz wurde bei Enthaltung der CDU-Fraktion angenommen.

(TOP 11) Thüringer Gesetz zu dem Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der CDU hat der Landtag den Gesetzentwurf (Drucksache 6/7188) angenommen. Mit dem Staatsvertrag wird die Regulierung des Sportwettenmarktes praxisnäher geregelt und Klarheit geschaffen, vor allem für Anbieter, Zahlungsdienstleister, Medien, Sportvereine und -verbände. Den Aufsichtsbehörden wird die flächendeckende Untersagung nicht erlaubter Glücksspielangebote ermöglicht. Der Haushalts- und Finanzpolitische Sprecher Maik Kowalleck betonte: „Wir verbinden die Zustimmung auch mit der Forderung nach umfassenden Nachfolgeregelung ab Juni 2021, die auf einen besseren, qualitativen Spieler- und Jugendschutz setzt.“ Kowalleck wies darauf hin, dass nach Auffassung der CDU-Fraktion der Thüringer Sport an den Einnahmen aus den Konzessionsabgaben für Sportwetten angemessen beteiligt werden sollte.

(TOP 12) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Pressegesetzes - Herstellung von Transparenz bei Beteiligungen politischer Parteien an Medienunternehmen

Der Gesetzentwurf der AfD (Drucksache 6/7284) wurde vom medienpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion, Gerold Wucherpfennig, als unangemessen und überflüssig kritisiert, weil er suggeriert, dass es angeblich keine Transparenz bei Beteiligungen politischer Parteien an Medienunternehmen gebe, den Medienkonsumenten Unkenntnis und nicht selbstbestimmtes Handeln unterstellt und den Medienunternehmen mit Parteienbeteiligung per se eine parteipolitische Einflussnahme auf Zeitungsinhalte unterstellt. Gerold Wucherpfennig wies darauf hin, dass es bereits klare und transparente Regelungen mit dem Artikel 21 Absatz 1 des Grundgesetzes und Paragraph 24 Absatz 7 Nummer 1 und 2 des Parteiengesetzes zu dem von der AfD angesprochenen Problem gibt, sodass es keiner weiteren gesetzlichen Festlegung mehr bedarf. Der Gesetzentwurf wurde mit großer Mehrheit im Ergebnis der zweiten Beratung im Plenum abgelehnt.

(TOP 13) Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes

Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat heute gegen das fünfte Glücksspieländerungsgesetzes (Drucksache 6/7401) gestimmt. Das Gesetz wurde mit dem Stimmen der Regierungsfraktionen beschlossen. Der Wechsel der Rechtsform der Lotto-Treuhandgesellschaft GmbH in eine Anstalt öffentlichen Rechts unter gleichzeitiger Aufnahme des Landesbetriebs der Thüringer Lotterieverwaltung mehr Fragen aufgeworfen als Antworten gegeben. Die Gesetzesänderung wurde mit Handlungsbedarf beim Datenschutz und neuer Rechtsprechung zu der bisher bestehenden umsatzsteuerlichen Organschaft begründet. Doch auch der Rechnungshof hat zahlreiche kritische Bemerkungen zu den neuen Regelungen geäußert. Der Haushalts- und Finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Maik Kowalleck kritisierte: „Erst zum 07. Juni 2019 wurde das vierte Glücksspieländerungsgesetz verkündet. Auch dieses neue, fünfte Gesetz bringt keinerlei qualitative Verbesserung beim Spieler- und Jugendschutz.“

(TOP 14) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Pensionsfondsgesetzes

Die CDU-Fraktion hat sich heute bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf (Drucksache 6/7411) zur Änderung des Pensionsfonds der Stimme enthalten. Der Haushalts- und Finanzpolitiker Volker Emde kritisierte: „Trotz einer zutreffenden Situationsbeschreibung eines möglichen Vermögensverlustes, sind hier Fragen offengeblieben, wie die Landesregierung das Parlament verbindlich in die Entscheidung einbinden will und dazu ein Benehmen mit den Abgeordneten des Haushalts- und Finanzausschusses herstellen kann,“ schloss der Abgeordnete Emde.

(TOP 15) Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und zur Änderung hochschulzulassungsrechtlicher Bestimmungen

Heute hat der Landtag das Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung (Drucksache 6/7412) beschlossen. Mit dem vorliegenden Gesetz wird der unter den Ländern ausgehandelte Staatsvertrag in Gesetzesform gegossen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Medizinstudienplatzvergabe hat dazu geführt, dass der Staatsvertrag auf den Weg gebracht werden musste. Der CDU-Abgeordnete Wirkner äußert sich kritisch zur Thematik der Landeskinderquote: „In diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, dass es uns zu einfach erscheint, wenn die Landesärztekammer auf eine Landeskinderquote hinweist und die Landesregierung sagt, dass es aus verfassungsrechtlicher Perspektive nicht möglich ist. Das mag zwar sein, aber die Landesregierung sollte sich schon klar äußern, ob sie einer Landeskinderquote positiv gegenübersteht oder nicht.“  Für Wirkner ist klar: „Hinter der Verfassung verstecken gilt nicht!“

(TOP 16) Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur

Das zugrunde liegende „Gemeindefinanzierungsgesetz“ (Drucksache 6/7414) sah 100 Millionen Euro zur Förderung kommunaler Investitionen in Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie sozialer Infrastruktur vor. Um die vorgesehenen Mittel vollständig zur Auszahlung zu bringen, sollen die bis Ende 2019 nicht gebundenen Restmittel sowie neu eingestellte Mittel für Kitas, Schwimmbäder und Sportstätten bis zum Jahr 2021 übertragen werden. Der Landtag hat das Gesetz einstimmig angenommen. In der Debatte kritisierte der Innen- und Sozialpolitiker Jörg Thamm die bürokratischen Antragsverfahren. „Die Mittel wären besser direkt und ohne Umwege in die Kommunen geflossen“, sagte Thamm und resümierte „Die Gemeinden erhalten das, was Ihnen zusteht und was sie auch brauchen.“

(TOP 17) Erneute Novelle des Thüringer Sportfördergesetzes beschlossen

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen wurde erneut eine Novelle des Thüringer Sportfördergesetzes (Drucksache 6/7415) beschlossen. Die CDU-Fraktion enthielt sich bei der Abstimmung, um den notwendigen Änderungen im Sportfördergesetz nicht entgegenzustehen. Der sportpolitische Sprecher, Manfred Grob, erklärt dazu in der Debatte: „Die CDU-Fraktion steht an der Seite des Sports in Thüringen. Aber auch die heutige Novelle wird die sportpolitischen und handwerklichen Fehler, die bei der Novelle des Sportfördergesetzes im Jahr 2018 gemacht wurden, nicht beheben.“ Die CDU-Fraktion hatte im Ergebnis der Anhörung damals bereits darauf hingewiesen, dass die Regelung zur unentgeltlichen Nutzung in der Praxis zu erheblichen Umsetzungs- und Folgeproblemen führen wird. Allerdings schlugen die Koalitionsfraktionen diese Bedenken in den Wind. Auch eine entsprechende Rechtsverordnung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, die Näheres zur Entgeltfreiheit regeln sollte, fehlt bislang. „Der nun vorliegende Gesetzentwurf ist die Folge dieser verfehlten Politik. Denn künftig soll es nun doch wieder Ausnahmen von der unentgeltlichen Nutzung geben“, so Grob.

(TOP 18) Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes

Es wurde die Novellierung des Thüringer Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes (Drucksache 7416) der Regierungskoalitionen beraten, die keine wesentlichen inhaltlichen Veränderung im Kontext der Aufarbeitung der SED-Diktatur vorsieht, sondern lediglich eine Höhergruppierung der bisherigen Besoldungsgruppe A 16 auf B 3 sowie ebenfalls eine Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsansprüche des Beauftragten des Freistaates Thüringen. Die Ablehnung der Novellierung begründete der verantwortliche Sprecher der CDU-Fraktion Herbert Wirkner damit, dass diese Anhebung der Besoldungsgruppe in keiner Weise durch die Arbeitsbelastung des Beauftragten gerechtfertigt ist. Zugleich verwies er in seiner Begründung darauf hin, dass im Freistaat Sachsen mit über 4 Millionen Einwohnern der Beauftragte lediglich mit einer E 15 Ü eingruppiert ist. Darüber hinaus begründete Herbert Wirkner die Ablehnung der CDU-Fraktion auch damit, dass eben der Landesbehindertenbeauftragte mit einer A 16 besoldet wird und damit eine Ungleichheit zementiert wird. Die Gesetzesänderung wurde mit den Stimmen von Rot-Rot-Grün angenommen.

(TOP 19) Änderung des Thüringer Schulgesetzes

Ein Gesetzentwurf der Fraktion der AfD zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes (Drucksache 6/7610) wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion abgelehnt. Ziel des Gesetzentwurfs sei es, das Erziehungsprimat der Eltern in diesem Bereich zu stärken und die Regelung im Schulgesetz stärker an ein Grundsatzurteil des Verfassungsgerichtes zur Sexualerziehung an Schulen anzupassen. Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner, erklärte dazu: „Um diesen Leitsätzen des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen ist eine Änderung des Thüringer Schulgesetzes völlig unnötig. Denn die aktuelle Formulierung im Thüringer Schulgesetz trägt den Urteilen bereits ausreichend Rechnung. So ist bei der Sexualerziehung Zurückhaltung zu wahren sowie Offenheit und Toleranz gegenüber den verschiedenen Wertvorstellungen in diesem Bereich zu beachten. Jede einseitige Beeinflussung ist zu vermeiden. Auch ein Informationsrecht der Eltern ist festgeschrieben.“

(Top 34) Für ein Europa der Menschenrechte - Thüringen wird sicherer Hafen

Nach dem Willen der Regierungskoalition soll der Landtag anerkennen, Menschen vor Hunger, Elend, Verfolgung und bewaffneten Konflikten über das Mittelmeer nach Europa flüchten, Drucksache 6/7291. Er möge über die Küstenwache des libyschen Staates negativ urteilen und die Bundesrepublik möge Geflüchtete (gemeint sind Schiffbrüchige ohne Einreiseerlaubnis in die Europäische Union) aufnehmen. Die Landesregierung soll die Annahme von schiffbrüchigen Migranten außerhalb von Quoten oder Verpflichtungen anbieten und auf Bundesebene sich für ein Aufnahmeprogramm einsetzen. Letztlich soll Thüringen der Initiative „Seebrücke – schafft sichere Häfen“ beitreten. Der migrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Herrgott erörterte die Symbolpolitik der Koalition: „Wir sollten für Migranten jenseits des Mittelmeeres keine neuen Anreize setzen, sich auf die gefährliche Reise über das Mittelmeer in den Händen von Schleppern zu begeben.“ Der Abgeordnete führte weiter Zahlen des UNHCR an, demnach 2018 zehnmal weniger Menschen ihr Leben beim Versuch der Mittelmeerüberquerung aufs Spiel gesetzt haben als noch 2016 „Jeder der 2.299 Toten ist ganz fraglos einer zu viel. Die Lösung liegt aber nicht darin, das Geschäft der Schlepper zu befeuern, sondern qualifizierte und nachhaltige Lösungen für die Migrationskrise zu finden.“ appellierte der Abgeordnete an die Durchsetzung geltenden Rechts. Gegen die Stimmen der CDU-Fraktion wurde der Beschluss gleichwohl gefasst.

(TOP 39) Einwilligung des Landtags gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung zum Flächentausch zwischen dem Freistaat Thüringen und der Stadt Erfurt im Zusammenhang mit der Errichtung von Parkplätzen für die Bundesgartenschau 2021

Die CDU-Fraktion hat heute dem Antrag der Landesregierung (Drucksache 6/7607) zum Flächentausch zwischen dem Freistaat Thüringen und der Stadt Erfurt im Zusammenhang mit der Errichtung von Parkplätzen für die Bundesgartenschau 2021 zugestimmt.

(Top 42) Statusabfrage des Wirtschaftsstandorts Thüringen 2018 Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung

Heute hat der Landtag die Große Anfrage (Drucksache 6/6486) der CDU-Fraktion zur Entwicklung des Wirtschaftsstandorts umfassend beraten. 0,5 Prozent Wirtschaftswachstum, so wenige Unternehmensgründungen wie noch nie und mehr bürokratische Belastungen, das ist das Ergebnis der rot-rot-grünen Wirtschaftspolitik nach fünf Jahren. Anstatt die richtigen Weichenstellungen vorzunehmen, hat die Landesregierung die Rahmenbedingungen für die Unternehmen vor Ort verschlechtert. Verschlechtert durch ein Bildungsfreistellungsgesetz, durch ein Klimagesetz und durch ein Thüringer Vergabegesetz, das ein Investitionsverhinderungsgesetz ist. „Fünf Jahre Rot-Rot-Grün hat Thüringen wirtschaftspolitische Substanz gekostet“, so wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Prof. Dr. Mario Voigt.

(TOP 46 a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: "Bau von Windkraftanlagen zwischen Mohlis und Nödenitzsch ohne bestandskräftige Baugenehmigung? - Rolle des zuständigen Landkreises und der Kommunalaufsicht beleuchten"

Die CDU-Abgeordnete Simone Schulze erläuterte für die CDU-Fraktion den Sachstand zum laufenden Bau von vier Windkraftanlagen bei Mohlis nahe Schmölln, welche die AfD in einer aktuellen Stunde (Drucksache: 6/7647) zum Thema machte. Einwendungen der Anwohner wurden vom Landratsamt Altenburg geprüft, aber den Widersprüchen nicht stattgegeben. Danach gab die Behörde den gesamten Vorgang an die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, die als Widerspruchsbehörde in solch einem Fall eine Entscheidung zu treffen hat. Da neben dem Widerspruch auch Klage der Betreiberfirma erhoben wurde, wäre eine zeitnahe Entscheidung des Thüringer Landesamts für Umwelt und Geologie dringend notwendig gewesen, aber offenbar nicht möglich, auch weil die Großbehörde mit ihrer eigenen Umstrukturierung beschäftigt war. Neue Aspekte, die den Widerspruch bestätigen könnten, wurden nicht festgestellt, so dass der Landrat nun rechtens entschieden hat. „Entscheidend für unsere Politik aber ist es, die Akzeptanz der Anwohner für derartige Großprojekte zu gewinnen. Wir müssen die Sorgen der Bürger ernst nehmen und so nah an den Dörfern äußerst sensibel vorgehen“, erklärte Schulze.

(TOP 46 b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: "'Pannenserie' im Justizvollzug in Thüringen - Ein fehlgeschlagener Vertuschungsversuch?"

Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde mit der Drucksache 6/7664 als aktuelles Thema die jüngsten Vorfälle im Justizvollzug und die desaströse Informationspolitik des Justizminister Lauinger thematisiert. Seit Ende Juli gab es in der JVA Untermaßfeld mehrere sogenannte „Besondere Vorfälle“. Es gab einen Suizid, einen Suizidversuch, einen gefährlichen Angriff auf einen Justizwachtmeister, der schwer verletzt wurde sowie ein Saufgelage, das in Drohungen gegen Bedienstete mündete und erst mit Hilfe der Polizei aufgelöst werden konnte. Die zuständigen Ausschüsse informierte der Justizminister zunächst nur über den Suizid. Erst als die Presse auch die weiteren Vorfälle recherchierte und öffentlich machte, äußerte sich das Ministerium. Für die CDU-Fraktion rügte der Abgeordnete Raymond Walk das verharmlosende und bagatellisierende Verhalten des Ministers, das sich in eine Vielzahl von Pannen einreiht. „Die Thüringer Landesregierung hat ihre Gefängnisse und die Abläufe dort nicht im Griff“, fasste Walk zusammen. „Fehlendes Personal und auch dadurch bedingter hoher Krankenstand und Demotivation, oftmals fehlende Rückendeckung aus der Hausspitze, mangelnde Aufstiegs- und Beförderungschancen – das alles kumuliert zu einem echten Sicherheitsrisiko.“ Walk kritisierte den Justizminister ferner, dass erst nach der Einreichung der Aktuellen Stunde durch die CDU-Fraktion der Justizausschuss informiert wurde. „Das alles haben nicht Ihre Vorgänger, nicht die Bediensteten, nicht irgendjemand anderes zu verantworten, sondern Sie“, adressierte Walk seine Worte direkt an den Thüringer Justizminister.

(TOP 46 c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: "Ehrenamtliches Engagement würdigen: Schutz und Förderung des Ehrenamtes als Verfassungsauftrag festschreiben!"

Mit ihrer Aktuellen Stunde (Drs. 6 /7693) machten die Koalitionsfraktionen auf die Forderung zahlreicher Verbände aufmerksam, das Ehrenamt in die Verfassung aufzunehmen. Besonders die Bündnisgrünen wiesen darauf hin, bereits im Wahlprogramm dergleichen Forderung verankert zu haben. Die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Beate Meißner, wies in ihrer Rede darauf hin, dass jedoch weder in den Wahlprogrammen von LINKEN noch von SPD eine Aussage zur Aufnahme des Ehrenamts in die Verfassung zu finden sei. Im Entwurf des Wahlprogrammes der CDU hingegen sei die Formulierung zu finden, das Ehrenamt müsse als Staatsziel in die Verfassung eingefügt werden. Außerdem müssten ehrenamtliche Dienste bei der Studienplatzvergabe berücksichtigt werden, wenn doch das Studium den Menschen auf das Leben vorbereiten solle. Meißner warb zudem für die Ehrenamts-Card, die Helfern in den Feuerwehren, den privaten Hilfsorganisationen und beim THW vergünstigte Angebote im Öffentlichen Personennahverkehr, Freibädern oder Museen ermöglicht. Weiterhin wies Meißner auf die dramatische Situation der Ehrenamtsstiftung hin: „Seit drei Jahren erhält die Thüringer Ehrenamtsstiftung nur abschlägige Bescheide.“ Dabei arbeite die Ehrenamtsstiftung sehr effektiv und „mittlerweile Vorbild für viele Länder.“ Vor diesem Hintergrund sei es sträflich, dass „die Aufgaben zwar gewachsen sind, das Budget aber nicht erhöht wurde. Rot-Rot-Grün hat abgelehnt, der Stiftung die Mittel um 230.000 Euro zu erhöhen“, wie dies die CDU-Fraktion gefordert hatte.