Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 27. Plenarsitzung (3.11.2020)

03.11.2020

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

TOP 1) Sonderplenum auf Antrag der CDU-Fraktion „Sicher durch die Krise: Negativwirkungen der Corona-Pandemie auf Gesundheit, Familien und Demokratie reduzieren“ (Drs. 7/1937)

dazu: Alternativantrag der Fraktionen die LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Beteiligung des Parlamentes während der Corona-Pandemie sicherstellen“ (Drs. 7/2021)

dazu: Alternativantrag der Fraktion der FDP „Entschlossen und mit Augenmaß durch die Krise: Hygienekonzepte anerkennen, demokratische Verfahren schützen, digitale Chancen nutzen (Drs. 7/2024)

sowie

Regierungserklärung des Ministerpräsidenten Bodo Ramelow zum Ergebnis der Besprechung der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am 28. Oktober 2020 (Unterrichtung 7/1996)

dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der FDP „Änderung der zweiten Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Zweite Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung – 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO-) sowie der Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung – ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO-)“ (Drs. 7/2023)

dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der AfD „Umgang mit Infektionen und Erkrankungen durch SARS-CoV-2 nur durch wissenschaftlich fundierte, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen – Umsetzung der Ministerpräsidentenkonferenz vom 28. Oktober 2020 sofort aufheben (Drs. 7/2022)

sowie

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP „Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz“ (Drs. 7/1986)

Aufgrund stetig steigender Zahlen an Infizierten mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 beantragte die CDU-Fraktion noch während der Herbstferien ein Sonderplenum. In seiner Rede bekräftigte dies auch der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Prof. Dr. Mario Voigt: „Wir haben diesen Antrag gestellt, weil wir wollen, dass darüber hier im Hause gesprochen wird.“ Es gehe darum, „die Welle jetzt zu brechen, um unser Gesundheitswesen vor dem Kollaps zu bewahren.“ Insbesondere dürfe es angesichts einer derart ernsten Lage keine Sonderwege geben. Im Antrag fordert die Fraktion der CDU die Landesregierung auf, den Landtag an Entscheidungen über die tiefgreifenden und Freiheitsrechte einschränkenden Maßnahmen zu beteiligen und den Fraktionen die Lageberichte der Landesregierung täglich zugänglich zu machen sowie in die Beratung des für Gesundheit zuständigen Ausschuss einzubeziehen. „Freiheit ist für meine Fraktion nicht nur die Freiheit der Starken und der Jungen, sondern auch der Schwächsten und der Pflegebedürftigen,“ argumentierte Voigt. Weiterhin forderte der Fraktionsvorsitzende die Landesregierung auf, einen verbindlichen Winterfahrplan zur Bewältigung der Krise auszuarbeiten. Ihm sei klar, dass es für die Situation keine Blaupause gebe. Einen Plan zu haben bedeute jedoch in erster Linie, einen Kurs zu haben, der auch auf die Situation reagieren kann. Zudem wies Voigt auf die Problemlagen im linksgeführten Gesundheitsministerium hin: „Auch die Stellen im Gesundheitsministerium zu besetzen, die seit Monaten unbesetzt sind, aber Leitungsfunktion haben, ist Teil eines Winterfahrplanes.“ Weiter müsse der öffentliche Gesundheitsdienst auskömmlich finanziert werden und die Situation von Familien müssten stärker in den Fokus gerückt werden: „Ich werbe dafür, dass wir die besondere Situation von Mehrkindfamilien ernstnehmen.“ Die Fraktionen der FDP wie auch die rot-rot-grünen Fraktionen reagierten auf dieses Plenum mit eigenen Alternativanträgen, die sich jedoch im Falle der Regierungsfraktionen auf Fragen der Beteiligung des Parlamentes und im Falle der FDP um Fragen der Öffnung bestehender Pandemieregeln konzentrierten. Aufgrund der zwischenzeitlich stattfindenden Ministerpräsidentenkonferenz sah sich nun auch die Landesregierung gezwungen, dem Parlament über die getroffenen Beschlüsse zu berichten. Auch auf diese Regierungserklärung reagierten die Fraktionen der AfD und FDP mit eigenen Entschließungsanträgen. Die AfD beschränkte sich in ihrem Antrag darauf, bestehende Maßnahmen zum Schutz vor der Corona-Pandemie grundsätzlich abzulehnen und gleichzeitig ein Konzept zum Schutz der Risikogruppen zu fordern. Die FDP-Fraktion legte Vorschläge zur Änderung der ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO und der ThürSARS-CoV-2-GrundVO vor, die im Ausschuss beraten werden sollten. Als letzten Punkt beriet das Sonderplenum einen Gesetzentwurf der Fraktion der FDP, der wie auch der Antrag der CDU (Drs. 7/1937) dazu dienen sollte, die Legitimation der ThürSARS-CoV-2-VOen durch Beteiligung der Volksvertretung abzusichern. Die Anträge der AfD wurden mehrheitlich abgelehnt. Der Antrag der CDU, der Alternativantrag der regierungstragenden Fraktionen wie auch die Anträge der FDP wurden mit Zustimmung der CDU-Fraktion federführend in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung sowie mitberatend in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.