Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 31. Plenarsitzung (18.12.2020)

18.12.2020

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

TOP 1) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktionen der FDP und der CDU Drucksache 7/62 (Neufassung)

Einstimmig hat der Landtag das Waldgesetz geändert. Die Umnutzung des Waldes zur Errichtung von Windenergieanlagen ist damit untersagt. Die CDU-Fraktion hat einen wichtigen parlamentarischen Erfolg erzielt und die Erzeugung von Windenergie in Thüringens Wäldern dauerhaft untersagt. „Das Verbot gilt ohne Wenn und Aber sowie ohne zeitliche Beschränkung beziehungsweise ohne andere einschränkende Sonderregeln“, machte dazu der forstpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Marcus Malsch deutlich. „Gemeinsam mit den Vertretern der Bürgerinitiativen und der FDP konnten wir dieses Ergebnis gegenüber Rot-Rot-Grün durchsetzen. Es wird ein Gesetz sein, dass unsere Wälder schützt. Es ist ein guter Tag für unsere Wälder, es ist ein guter Tag für die Thüringerinnen und Thüringer, ein guter Tag für das Grüne Herz Deutschlands“, so Malsch. Im Anhörungsverfahren sowie in einem Online-Diskussionsforum des Landtags hat sich eine übergroße Mehrheit für den Gesetzentwurf ausgesprochen. Denn der Ausschluss von Waldgebieten für die Windenergienutzung entspricht dem Empfinden der Thüringer Bürger, die den Schutz der Kulturlandschaft über wirtschaftliche Einzelinteressen und die Ausbauziele für die erneuerbaren Energien stellen. „Wir – FDP und CDU - hatten den Menschen versprochen, dass wir die Möglichkeit, Windkraftanlagen im Wald zu errichten, gesetzlich untersagen werden. Dieses Versprechen ist jetzt umgesetzt“, so Malsch. Eine mit der rot-rot-grünen Koalition vereinbarte Evaluierungsklausel bestimmt, dass die Landesregierung bis zum 31.12.2023 einen Bericht über das Ergebnis der Evaluierung über einen notwendigen Anpassungs- oder Änderungsbedarf der Verbotsregelung vorlegt. Evaluierungsauftrag ist insbesondere, ob die Ausbauziele für die erneuerbaren Energien auch künftig ohne die Nutzung von Waldflächen für Windenergieanlagen erreicht werden können. „Mit dieser Evaluierungsklausel können wir gut leben. Denn wir sind uns sicher, das wird so sein“, so Malsch.

TOP 2a) Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Vertrauen in die Mitglieder des Landtags sichern – Abgeordnetenüberprüfung im Einklang mit dem Stasi-Unterlagen-Gesetz verlängern Drucksache 7 / 858

TOP 2b) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit (Thüringer Gesetz zur Überprüfung von Abgeordneten – ThürAbgÜpG -) Drucksache 7 / 936

In zweiter Lesung beschäftigte sich das Plenum mit der Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit. Im Ergebnis der Beratungen setzte sich der Entwurf der CDU weitestgehend durch. Der für SED-Aufarbeitung zuständige Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Herrgott, wies in seiner Rede auf die wesentlichen Forderungen der CDU hin, die in dem einstimmig gefassten Beschluss des Landtages aufgegangen sind: Analog zu anderen Bundesländern sieht der Vorschlag der CDU-Fraktion vor, die verpflichtende Überprüfung aller – auch in der Vergangenheit bereits überprüfter – Abgeordneten bezüglich einer Tätigkeit für die Stasi im Rahmen des geltenden Thüringer Abgeordnetengesetzes festzuschreiben. Die verpflichtende Überprüfung gilt bis zum 31. Dezember 2030 und muss nunmehr nicht für jede Legislatur neu beschlossen werden. Auf Initiative der CDU wird sich künftig die Überprüfung zusätzlich auch auf Personen aus dem SED-Herrschaftsapparat beziehen, die gegenüber Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes hinsichtlich deren Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst rechtlich oder faktisch weisungsbefugt waren. Welche große Bedeutung die Überprüfung der Abgeordneten für die CDU hat, verdeutlichte Christian Herrgott: „Die Überprüfung von Abgeordneten ist insbesondere deshalb bedeutsam, weil sie die Glaubwürdigkeit des Parlaments als oberste Repräsentanz der Bevölkerung bzw. das Vertrauen der Bürger in das Parlament und seine Mitglieder stärken sowie einen Beitrag zur Wiedergutmachung des von den Opfern des DDR-Staatssicherheitsdienstes erlittenen Leids leisten soll. Der Souverän in Thüringen hat weiterhin das Recht zu erfahren, ob und welche seiner Repräsentanten einer hauptamtlichen oder inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit nachgegangen sind.“

TOP 3) Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen Drs. 7/1192

Mit dem Gesetzentwurf bezweckt die CDU, eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit einzurichten und das Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen an den Punkten zu verändern, die seitens der CDU-Fraktion bereits in der letzten Legislatur verändert werden sollten. Dadurch soll die Barrierefreiheit im Land befördert und der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Konkret sollen Berichte über Barrierefreiheit künftig über ganz Thüringen berichten und nicht nur über Gebäude, die dem Land gehören. Weiterhin soll der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen genauso gut bezahlt werden, wie alle anderen Beauftragten des Landes auch. Damit in eventuellen kürzeren Wahlperioden die Arbeitsfähigkeit des Landesbehindertenbeirats trotz allem sichergestellt ist, soll dieser alle 5 Jahre gewählt werden, nicht nach jeder Landtagswahl und zudem 16 anstatt 12 Mitglieder enthalten. In den Städten und Kreisen muss es Beauftragte für Menschen mit Behinderungen geben. Kleinere Städte und Dörfer dürfen auch Beauftragte für Menschen mit Behinderungen haben. Überall soll es Beiräte geben dürfen. Für hauptamtliche Beauftragte in den Kreisen wird es zudem eine Förderrichtlinie des Landes geben. Weiterhin ist eine Evaluierung des Gesetzes, jeweils nach sechs Jahren vorgesehen. Mittelpunkt des Gesetzes ist jedoch die Einführung einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit. Diese sei wichtig, denn dem Landesbeauftragten obliegt die Aufgabe, auch landesweit Kommunen, Unternehmen und Bürger über Fragen der Barrierefreiheit zu beraten, erklärte die behindertenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Beate Meißner, in ihrer Rede und fügte hinzu: „Wir verabschieden damit nicht nur ein neues Gleichstellungs- und Integrationsgesetz, wir messen damit den Interessen von Menschen mit Behinderungen den Wert bei, den sie verdienen.“ Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion wurde mit Stimmen aus LINKE, CDU, SPD und den Grünen angenommen.

TOP 4a) Thüringer Gesetz zu dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 7 / 1587

TOP 4b) Zukunftsgerechte Weiterentwicklung und Auftragspräzisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Drucksache 7 / 1791

Durch die mehrheitliche Zustimmung der Abgeordneten im Thüringer Landtag zu dem Thüringer Gesetz zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag wurde der von den Rundfunkanstalten geforderten und von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks genehmigten Erhöhung des monatlichen Rundfunkbeitrages von derzeit 17,50 Euro auf 18,36 Euro ab 2021 entsprochen. Allerdings verbindet die CDU-Fraktion diese Erhöhung mit Forderungen in Richtung der öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, die diese in den nächsten Jahren umzusetzen haben. Die in einem eigenen Entschließungsantrag formulierten Forderungen stellte der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Jörg Kellner, in der Plenardebatte vor: Vor allem sollen die Anstalten die seit Jahren von der Politik eingeforderten Einsparmaßnahmen endlich vollumfänglich umsetzen, insbesondere im Bereich ihrer Strukturen sowie beim Personal. Bei den Personalfragen wird insbesondere kritisiert, dass sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten bei der Bezahlung ihrer Mitarbeiter nicht am öffentlichen Dienst orientieren, sondern an den Gehältern in der Wirtschaft. Die Intendantengehälter sind wegen ihrer exorbitanten Höhe besonders in der Kritik. Der Abgeordnete Jörg Kellner legte stellvertretend für die CDU-Fraktion ein klares Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland ab, der einen wichtigen Beitrag für die demokratische Grundordnung leistet.

TOP 5) Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes Drucksache 7/1633

Dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport (Drs. 7/2196)

Dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der FDP „Zukunftsorientiere Lehrerbildung fördern, Innovationspotential im Schulwesen entfesseln“ (Drucksache 7/2296)

Der Thüringer Landtag hat nach zweiter Beratung einen Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes entsprechend der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport angenommen. Ein Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zum Gesetzentwurf wurde durch den Thüringer Landtag abgelehnt. Das Gesetz sieht im Wesentlichen vor, dass das Studium für das Lehramt an Grundschulen an der Universität Erfurt künftig lediglich drei Fächer umfassen soll (Deutsch, Mathematik und ein weiteres Fach). Hinzu kommt eine Erhöhung der bildungswissenschaftlichen Studienanteile, um den neuen Anforderungen bei Digitalisierung, Heterogenität, lnklusion und Grundlagen der Förderdiagnostik Rechnung zu tragen. Die CDU-Fraktion begrüßt die Anpassung des Studiums für das Grundschullehramt an bestehende KMK-Vorgaben und die damit verbundene Steigerung der Mobilität der Lehrkräfte und Lehramtsstudenten innerhalb der Bunderepublik. „Für uns steht im Mittelpunkt, dass es zu keiner Absenkung der Qualität des Lehramts an der Grundschule kommt. Diese Sorge konnte uns aber im Rahmen der Anhörungen und der weiteren Ausschussarbeit genommen werden. Der Gesetzentwurf beinhaltet keine Änderung der Stundentafel, sondern beseitigt Ungerechtigkeiten gegenüber den Thüringer Lehramtsstudenten, die bislang ein Fach mehr studieren müssen als ihre Kommilitonen in anderen Bundesländern“, erklärte hierzu der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner. Der Entschließungsantrag der FDP-Fraktion sieht insbesondere eine Überprüfung des Lehrerausbildungsgesetzes auf notwendige Ergänzungen zentraler Zukunftsthemen vor sowie die Förderung und aktive Unterstützung von bestehenden Initiativen von Thüringer Hochschulen zur Einbindung von Zukunftsthemen in die Lehrerbildung. Die Inhalte dieses Entschließungsantrages werden jedoch in anderen Zusammenhängen umfassend diskutiert und es ist kein hinreichender Bezug zum Gesetzentwurf ersichtlich. Deshalb hat die CDU-Fraktion an dieser Stelle für die Ablehnung gestimmt.  

TOP 6) Gesetz zur Änderung des Thüringer Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer berufsrechtlicher Vorschriften Drs. 7/1647

Die Änderungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes auf Bundesebene zielt auf eine Schaffung eines einheitlichen Maßnahmensystems zur Steigerung der Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland ab. Der dadurch geschaffene Spielraum zur Fachkräfteakquise soll durch den Gesetzentwurf und Anpassungen des hiesigen Thüringer Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (ThürBQFd) und anderer berufsrechtlicher Vorschriften ermöglicht werden. Die Fraktion der CDU begrüßt dies und die zu erwartenden wirtschaftlichen Vorteile. Der Gesetzentwurf wurde in zweiter Beratung mit den Stimmen der Linksfraktion, SPD, Grünen und CDU-Fraktion sowie gegen die Stimmen der AfD-Fraktion verabschiedet.

TOP 7a) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft Drucksache 7/1992

TOP 7b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft Drucksache 7/2035

TOP 7c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft Drs. 7/2047

Dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport (Drs. 7/2315)

Dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 7/2336)

Dazu: Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Beteiligung der Schulen in freier Trägerschaft an den Nachqualifizierungen von Lehrkräften und an der Verbesserung der Bezahlung von Lehrkräften sicherstellen“ (Drs. 7/2337)

Der Thüringer Landtag ist einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport gefolgt, welche die inhaltlich verbundenen Gesetzentwürfe der Fraktionen der CDU, der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft in einen Gesetzentwurf zusammengeführt hat. Diese Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft beinhaltet eine Entfristung der Regelungen zur staatlichen Finanzhilfe, eine Dynamisierung der Schülerkostenjahresbeiträge, eine externe Evaluation der Höhe der staatlichen Finanzhilfe, die Öffnung staatlicher Weiterbildungsprogramme für die Lehrer an den freien Schulträgen sowie die Gewährung des Schulbudgets auch für Schulen in freier Trägerschaft. Der Entschließungsantrag fordert das für Schulwesen zuständige Ministerium auf, die Thüringer Lehrkräftenachqualifizierungsverordnung und sonstige betroffene rechtliche Bestimmungen dahingehend anzupassen, dass eine angemessene Beteiligung von Lehrkräften an Schulen in freier Trägerschaft an der Nachqualifizierung von Lehrkräften sichergestellt ist. Zudem soll die mit der Novellierung des Besoldungsgesetzes verbundene Einführung der A 13 als Besoldungsgruppe der Grundschullehrer auch für Schulen in freier Trägerschaft angemessen nachvollzogen werden. „Die Schulen in freier Trägerschaft sind unverzichtbar für unsere Schullandschaft. Sie sind eine Bereicherung. Wir wollen Wahlfreiheit. Wir wollen pädagogische, didaktische und methodische Vielfalt. Deshalb ist es dringend erforderlich, endlich Planungssicherheit für die betroffenen Schüler, Eltern und Lehrer zu gewährleisten“, begründete der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner, die Notwendigkeit der Änderungen.

TOP 8) Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier Drucksache 7/2033

Der Kali-Konzern K+S darf seine Laugenabwässer nur noch bis zum Jahr 2021 in den Gesteinsschichten des Zechsteins im Untergrund der Werra-Region versenken. Daher plant der Konzern seit längerem, ab 2022 die Salzlaugen aus Produktionsprozessen in den Altbergbau-Bereich der Grube Merkers-Springen einzustapeln. Nachdem K+S andere Bestandteile des Maßnahmenprogramms „Salzreduzierung“, zum Beispiel den Bau der KKF-Anlage, inzwischen abgeschlossen hat, war für die Einstapelung zunächst ein Großforschungsprojekt erforderlich, um Realisierbarkeit und Sicherheitsaspekte des Verfahrens von Fachleuten eingehend prüfen zu lassen und geeignete Bereiche zu finden. Dabei hat sich das zum ehemaligen Bergwerk Merkers gehörende Grubenfeld Springen unter Berücksichtigung aller Umstände als am besten geeignet erwiesen. Es erfüllt alle Sicherheitsvoraussetzungen und bietet genügend Raum, um ca. 20 Jahre lang die Produktionsabwässer des Werkes Werra aufzunehmen. Gleichzeitig sind die hochkonzentrierten Salzlösungen besonders geeignet, um dort für die Sanierung einer bergbaulichen Altlast mit dem Verschluss von Grundwasserzutritts aus dem Liegenden genutzt zu werden. Pro Liter Salzlauge werden 400 Gramm aus Salzmineralen bestehen – und zwar aus Magnesiumchlorid, Kaliumchlorid, Kieserit und Kaliumsulfat. Wichtig ist dabei, dass diese Flüssigkeiten hochkonzentrierte Salzlaugen sind, die keine Wechselwirkungen mehr mit dem Salzgebirge mehr entfalten können und so unkontrollierte Gebirgsschläge vermieden werden. Ohne das Grubenfeld Springen könnte K+S in der Region Hessen/Thüringen nicht mehr lange produzieren. Die Einstapelung der Laugenabwässer im Bergbaufeld Springen ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass keine Salzlaugen mehr in die Werra eingebracht werden. Das entlastet nachhaltig die Umwelt und sichert langfristig die wirtschaftliche Zukunft in der Region. In einem gemeinsamen Entschließungsantrag (Drs. 7/2291) mit Rot-Rot-Grün fordert die CDU-Fraktion ein Bekenntnis des Landtags zum Inhalt der Protokollerklärung der Landesregierung zur Änderung des Staatsvertrages, die klarstellt, dass der Staatsvertrag nicht die bergamtsrechtlichen Genehmigungsverfahren ersetzt. Sie fordert zudem, dass die Abgeordneten des Thüringer Landtages in alle bergbaulichen Genehmigungsverfahren und zukünftigen Planungen von K+S zur Laugeneinstapelung in den übrigen Bereichen der Grube Springen einbezogen werden. Desweiteren fordert sie, dass der Landtag sich zur Bedeutung des Bergbaus im Werra-Kalirevier bekennt und solidarisch zu den Mitarbeitern und dem Betriebsrat von K+S für die langfristige Sicherung der Arbeitsplätze in der Region steht. Der Landtag stimmte ohne weitere Aussprache einstimmig für die Änderung des Staatsvertrages. „Ein sehr guter Tag für die Zukunft des Kalibergbaus im Werra-Kalirevier und die Beschäftigten von K+S und ein Erfolg des gemeinsamen Einsatzes der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag und des Betriebsrates des Bergbauunternehmens“, resümierte der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Gottweiss.

TOP 9a) Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes Drs. 7/2037

Dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen (Drs. 7/2338)

Der Thüringer Landtag hat nach zweiter Beratung einen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes mit Änderungen gemäß der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses angenommen. Die Änderung des Besoldungsgesetzes beinhaltet die Gewährung von Sonderzuschlägen zur Personalgewinnung im Schulbereich, insbesondere in Bedarfsregionen und zur Abdeckung von Mangelfächern, die Wiedereinführung von Beförderungsstellen für Fachleiter, die Einführung von Zulagen für die Übernahme besonderer Aufgaben an Schulen sowie eine Anhebung der Grundschullehrer von Besoldungsgruppe A12 nach Besoldungsgruppe A13. Die CDU-Fraktion sieht in der Gesetzesänderung einen entscheidenden Fortschritt für das Thüringer Schulsystem. Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner, führte hierzu aus: „Mit der Änderung des Besoldungsgesetzes geben wir dem Ministerium einen sehr umfangreichen Instrumentenkasten an die Hand. Einen Instrumentenkasten für mehr Attraktivität und Anerkennung des Lehrerberufs. Ich hoffe inständig, dass das Ministerium diese Werkzeuge schnellstmöglich und umfassend nutzen wird.“

TOP 9b) Zulagensystem für Bedarfsregionen, Mangelfächer und besondere Aufgaben einführen - Personalgewinnung im Schulbereich erleichtern, Leistungsanreize schaffen Drs. 7/2038

Dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen (Drs. 7/2339)

Der Thüringer Landtag hat nach zweiter Beratung einen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU zum Gesetzentwurf zur Änderung des Besoldungsgesetzes angenommen. „Wichtig ist, dass wir neben den verbeamteten Lehrern auch die tarifbeschäftigten Lehrer in den Blick nehmen. Diesem Gedanken trägt der Entschließungsantrag zu unserem Gesetzentwurf Rechnung“, erläuterte der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner, die Intention des Entschließungsantrags. Der Entschließungsantrag fordert die Landesregierung auf, die vorhandenen Möglichkeiten zu nutzen, um tarifbeschäftigten Lehrern zur Deckung des Personalbedarfs ein um bis zu zwei Erfahrungsstufen höheres Entgelt bei Einsatz in Bedarfsregionen oder für Mangelfächer zu gewähren. Außerdem soll auch diesen Lehrerinnen und Lehrern analog zur Regelung für verbeamtete Lehrer ein Leistungsanreiz in Höhe von 300 Euro für die Übernahme besonderer Aufgaben gewährt werden.

TOP 10) Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) im Freistaat Thüringen Drs. 7/2054

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf greift die Fraktion der AfD eine tatsächlich bestehende Gesetzeslücke auf. Der Landtag hatte die Landesregierung bereits in der letzten Legislaturperiode aufgefordert (Drs. 6/2632), „ein modernes ÖGD-Gesetz vorzulegen“. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion vermerkte jedoch im Hinblick auf die mangelhafte technische und personelle Ausstattung des ÖGD: „Sie benennen zwar die Probleme korrekt, bieten aber keinerlei Lösungen an.“ Im Gegenteil: Durch Aufgabenerweiterungen sei von zusätzlichen Personalbedarfen auszugehen, die nicht gedeckt werden können, so Zippel. Diese müssten sinnvollerweise von Personalaufwuchsstrategien begleitet beziehungsweise haushalterisch untersetzt werden, erklärte Zippel. An dieser Stelle, wo der akuteste Handlungsbedarf existiert, hat der Gesetzentwurf der AfD eine Leerstelle. Dahingegen hatte die Fraktion der CDU bereits im Juli einen Antrag (Drs. 7/1193) vorgelegt, der realistische Lösungsansätze für die Probleme des ÖGD, wie beispielsweise den gravierenden Amtsärztemangel, bietet. „Summa summarum werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Dazu gibt es bessere Handlungsoptionen. Ich verweise auf unseren Antrag im Plenum,“ begründete Zippel das Abstimmverhalten seiner Fraktion. Der Gesetzentwurf wurde entsprechend mit den Stimmen aus allen Fraktionen außer der AfD abgelehnt.

TOP 12) Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes – Stärkung des Verfassungsschutzes Drs. 7/2197

Die FDP beabsichtigt durch die Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes bestehende Defizite zu beheben und die Aufgaben des Verfassungsschutzes klarer zu definieren sowie die Informationspolitik und die Berichterstattung den gestiegenen Bedürfnissen der Gesellschaft anzupassen. Außerdem soll die Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission geändert werden. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Raymond Walk, unterstrich während der Plenardebatte am 18.12.2020: „Unser Ziel ist ein starker Verfassungsschutz, der die Demokratie und den Rechtsstaat wirksam gegen die Feinde der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verteidigen kann. Wir wollen den Verfassungsschutz personell und technisch wieder stärken und den von Rot-Rot-Grün eingeschlagenen Sonderweg eines weitgehenden Verzichts auf V-Leute beenden.“ Walk verwies außerdem darauf, dass der Ältestenrat des Thüringer Landtages in seiner Sitzung am 3. November 2020 eine Begutachtung bei der Landtagsverwaltung in Auftrag gegeben hat, um die gegenwärtige Problematik bei der Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission zu lösen. Walk plädierte deshalb für die Ablehnung des FDP-Gesetzentwurfes, um dieser Prüfung und gegebenenfalls weitreichenderer Änderungen des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes nicht vorweg zu greifen. Die FDP-Fraktion hatte eine Überweisung in den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Die Ausschussüberweisung wurde mit den Stimmen der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

TOP 13) Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung Drs. 7/2210

Die CDU-Fraktion hat dem Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in erster und zweiter Beratung zugestimmt. Die Streckung der Schuldentilgung von bisher fünf auf nunmehr acht Jahre soll bei der Corona-bedingten Kreditaufnahme im Nachtragshaushalt 2020 und im Landeshaushalt 2021 zu einer Reduzierung der jährlichen Tilgungsrate ab dem Haushaltsjahr 2022 führen. Auf diese Weise soll die Haushaltskonsolidierung angesichts der historischen Dimension von Corona-Krise und Konjunktureinbruch erleichtert werden, um den Weg aus der Krise in den Aufschwung zu ermöglichen.


TOP 14) Thüringer Gesetz zu dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 Drs. 7/2238

Der derzeit geltende Glücksspielstaatsvertrag in der Fassung vom 15. Dezember 2011 (GVBI. 2012 S. 164) in der jeweils geltenden Fassung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft. Um eine Zersplitterung der Regelungen zum Glücksspielwesen in Deutschland zu verhindern, bedarf es einer neuen gemeinsamen Lösung der Länder. Der durch alle Länder unterzeichnete Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) ist das Ergebnis eines intensiven Verständigungsprozesses der Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder. Das Thüringer Gesetz zu dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 muss rechtzeitig vor dem 30. April 2021 in Kraft treten, weil der Staatsvertrag nach seinem § 35 Abs. 1 Satz 2 gegenstandslos wird, wenn bis zum 30. April 2021 nicht mindestens 13 Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt sind. Die Gesetzentwürfe der Landesregierung und von Rot-Rot-Grün wurde mit den Stimmen der Fraktionen DIE Linke, der AfD, der SPD und Bündnis 90/DIE Grünen in den Ausschuss für Haushalt und Finanzen (federführend), in den Ausschuss für Inneres und Kommunales (alle Fraktionen), sowie den Wirtschaftsausschuss durch die AfD, CDU und FDP überwiesen.

TOP 15) Zweites Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Drs. 7/2285

In erster Lesung wurde der Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen im Thüringer Landtag behandelt. Um die Auswirkungen der ersten Welle der Coronapandemie im Frühjahr 2020 abzumildern, wurden durch das Thüringer Gesetz zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen vom 11. Juni 2020 (GVBI. S. 277, 280) finanzielle Hilfen des Landes in Höhe von 185 Millionen Euro zum Ausgleich einbrechender kommunaler Einnahmen vor allem im Bereich der Steuern und pandemiebedingt gestiegener Ausgaben für das Jahr 2020 auf den Weg gebracht. Durch das Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 23. November 2020 (GVEil. S~ 563) wurden weitere 82,5 Millionen Euro für die Thüringer Kommunen bereitgestellt. Die derzeit stark steigenden Infektionszahlen, verbunden mit den vor kurzem auf den Weg gebrachten Einschränkungen des öffentlichen Lebens, werden sich auch im kommenden Jahr 2021 negativ insbesondere auf die kommunalen Steuereinnahmen 1:1 auswirken, so dass weitere Zuweisungen des Landes erforderlich sind, um das Einnahmeniveau der Kommunen zu stabilisieren. Des Weiteren sieht das Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie vom 11. Juni 2020 (GVBI. S. 277) zahlreiche für die Dauer des Jahres 2020 befristete Sonderregelungen im Bereich des kommunalen Haushaltsrechts vor, die mit Blick auf die steigenden Infektionszahlen mindestens einer Verlängerung bis zum Jahr 2021 bedürfen. Gleiches gilt für Sonderregelungen im Bereich des Hochschulrechts, die bisher nur für das Jahr 2020 bzw. für die Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/21 gelten. Der Gesetzentwurf wurde einstimmig in den Ausschuss für Inneres und Kommunales (federführend) sowie ebenfalls einstimmig in den Wirtschaftsausschuss überwiesen.

TOP 16) Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen Drs. 7/152

Dazu: Änderungsantrag der Fraktion der FDP (Drs. 7/215)

Dazu: Alternativantrag der Fraktion der AfD „Kostenfreie Meisterausbildung einführen, Fachkräftenachwuchs fördern, Bedingungen für Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen verbessern“ (Drs. 7/213)

Dazu: Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN „Meistergründungsprämie und Meisterbonus einführen – Thüringer Handwerk stärken“ (Drs. 7/2217)

Der CDU-Fraktion ist es gelungen, eine kompromissfähige Lösung zur Stärkung der Fachkräftebindung- und Gewinnung sowie Steigerung von Unternehmensnachfolgen, als Alternativantrag (Drs. 7/2217) mit den Fraktionen der Linken, Grünen und SPD einzubringen. Zwar steht der Alternativantrag inhaltlich hinter den Forderungen des Ursprungsantrags der CDU-Fraktion zurück, sieht aber die Möglichkeit einer Ausweitung innerhalb von zwei Jahren vor, wie der wirtschaftspolitische Sprecher Henkel unterstreicht. „Dennoch, der CDU-Fraktion gelingt die Umsetzung der jahrelangen Forderungen von erstens, Einführung eines echten Meisterbonus zusätzlich zu bestehenden Prämien für jede abgeschlossene Meisterprüfung im Handwerk; zweitens, die Einführung einer Gründungsprämie für Meister, um Gründungen und Unternehmensnachfolgen anzuregen und drittens, den Einsatz für eine gebührenfreie Aufstiegsförderung festzuschreiben.“ Der gemeinsame Alternativantrag wird mit Stimmen der Fraktionen der CDU, Linken, SPD und Grünen verabschiedet, während der Ursprungantrag der CDU-Fraktion aus genannten Gründen zurückgezogen wird. Die übrigen Anträge werden gegen Stimmen der Fraktionen der AfD bzw. FDP abgelehnt.

TOP 17a) Sicher durch die Krise: Negativwirkung der Corona-Pandemie auf Gesundheit, Familie und Demokratie reduzieren

TOP 17b) Entschlossen und mit Augenmaß durch die Krise: Hygienekonzepte anerkennen, demokratische Verfahren schützen, digitale Chancen nutzen

Sonderplenum auf Antrag der CDU-Fraktion „Sicher durch die Krise: Negativwirkungen der Corona-Pandemie auf Gesundheit, Familien und Demokratie reduzieren“ (Drs. 7/1937)

Dazu: Alternativantrag der Fraktionen die LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Beteiligung des Parlamentes während der Corona-Pandemie sicherstellen“ (Drs. 7/2242)

Dazu: Alternativantrag der Fraktion der FDP „Entschlossen und mit Augenmaß durch die Krise: Hygienekonzepte anerkennen, demokratische Verfahren schützen, digitale Chancen nutzen (Drs. 7/2024)

In einer Sondersitzung des Landtages am 3.11.2020 hatte die CDU-Fraktion in ihrem Antrag die Erstellung eines Corona-Winterfahrplans und die Beteiligung des Parlaments an der Erarbeitung der ThürSARS-CoV-2-VOen gefordert. Dieser Idee folgend haben die regierungstragenden Fraktionen gemeinsam mit der CDU-Fraktion einen Alternativantrag erarbeitet, der ein sicheres Beteiligungsverfahren des Parlaments an der Erarbeitung sicherstellt. Dabei werden die Verordnungsentwürfe nach Beratung des Ältestenrates an die zuständigen Fachausschüsse (in der Regel: den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung) überwiesen, um dort Änderungsvorschläge zu erarbeiten. Werden diese Änderungen nicht übernommen, ist die Landesregierung verpflichtet, dies vor dem Parlament zu begründen. Der Alternativantrag der FDP-Fraktion hätte eine Kehrtwende in der Corona-Politik bedeutet. Dadurch würde der Bund-Länder-Beschluss wie auch die abgestimmte Corona-Politik unterminiert. Dem konnte die CDU-Fraktion nicht zustimmen und der Antrag erhielt auch ein ablehnendes Votum aus dem zuständigen Fachausschuss für Gesundheit. Der Antrag der FDP-Fraktion wurde mehrheitlich abgelehnt. Der ursprüngliche Antrag der CDU-Fraktion wurde zurückgezogen. Der Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde mehrheitlich angenommen.

TOP 18) Horterzieher mit Lehrbefähigung stärken, Erlangung der Lehrbefähigung wieder ermöglichen Drs. 7/1318

Der Thüringer Landtag hat einen Antrag der Fraktion der AfD, der eine Aufforderung der Landesregierung zur verstärkten Begründung von Anreizen zum Unterrichten für Horterzieher mit Lehrbefähigung, zur Erhöhung des Unterrichtsvolumens von Horterziehern mit Lehrbefähigung sowie zur Entwicklung von Weiterbildungsangeboten zur Erlangung einer Lehrbefähigung durch Horterzieher enthält, abgelehnt. „Grundvoraussetzung für das Erlangen einer Lehrbefähigung muss grundsätzlich weiterhin ein Abitur und ein entsprechendes Hochschulstudium sein“, begründete der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner, die Ablehnung des Antrags.